nicht eingehen. Lassen Sie uns gemeinsam das Thema angehen. Es ist ein wichtiges Thema. Wir dürfen keine Zeit verlieren. Wir freuen uns auf die – hoffentlich stattfindende – Diskussion
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Thering, den einleitenden Satz Ihres Antrags, dass die aufgedeckten Zustände am Mienenbütteler Standort von LPT in Niedersachsen abscheulich und zutiefst erschütternd sind und zu Recht im Fokus der öffentlichen Empörung stehen, unterstreiche ich vollkommen.
Zunächst zu den Kontrollen. Wie Sie wissen, sind für die Überwachungen von Tierversuchseinrichtungen jeweils die Behörden zuständig, in deren Bundesland der Standort des Betriebs liegt. In Hamburg wird bereits ein sogenannter risikobasierter Prüfungsansatz verfolgt. Dabei entscheidet die Behörde für jeden Betrieb separat, wie intensiv
und engmaschig die Kontrollen erforderlich sind. Das kann im Ergebnis dann auch deutlich über den Mindestkontrollen liegen, wenn es notwendig ist.
Dann zu der tierversuchsfreien Forschung. Hier möchte ich daran erinnern, dass wir – Sie hatten es schon dargestellt – in der Hamburger Bürgerschaft erstmals einen eigenen Forschungspreis zur Förderung der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch beschlossen haben. Darüber hinaus haben wir gerade erst das Preisgeld von 20 000 Euro auf 50 000 Euro erhöht. Weiter hat die Bürgerschaft den Senat im Mai dieses Jahres gebeten, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes zur Verbesserung des Tierschutzes vorzulegen. Ziel war es, mit dem Gesetz eine klare Verpflichtung zu schaffen, bis auf einige wenige Ausnahmen auf die Verwendung von Tieren in der Lehre zu verzichten. Der Senat ist dem auch nachgekommen.
Meine Damen und Herren! Es ist richtig, dass die Bemühungen, alternative Forschungsmethoden zu entwickeln, weiter verfolgt werden müssen, denn nur mit diesen Alternativen werden Tierversuche tatsächlich wirksam vermieden. Tierversuche dürfen nur genehmigt werden, wenn keine alternativen Forschungsmethoden existieren. Das haben wir in unserem Zusatzantrag klar zum Ausdruck gebracht.
Ihr Vorschlag für ein Konzept zum Ausstieg aus den Tierversuchen wird dem selbst gesetzten Anspruch nicht gerecht. Eine Auflistung der Forschungsansätze, bei denen Tierversuche entweder schon heute nicht mehr erlaubt sind oder alternative Methoden vorliegen, bringt eigentlich keine neue Qualität,
denn in beiden Fällen können Tierversuche nicht genehmigt werden. Das muss in jedem Einzelfall gründlich und auf der Grundlage aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse und Forschungsmethoden geprüft werden, und das wird es auch. Wie Sie wissen, ist an dieser Prüfung in Hamburg die Tierversuchskommission nach Paragraf 15 Tierschutzgesetz beteiligt, in der auch Tierschutzorganisationen vertreten sind.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU! Sie wollen, dass Hamburg sich für die Förderung der tierversuchsfreien Forschung im Bundesrecht stark
macht. Eine Richtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten zur Entwicklung alternativer Forschungsmethoden beitragen sollen. Der Bund hat hierzu einen Forschungspreis ausgeschrieben. Er hat zudem verschiedene Wege eingeschlagen, um den Wissenstransfer zu verbessern. Direkte Eingriffe in die Forschungstätigkeiten der Hochschule dürften dagegen schwierig werden.
Die EU-Richtlinie führt aber auf den richtigen Weg. Es ist die CDU-Landwirtschaftsministerin Klöckner, die eigentlich längst das deutsche Tierschutzgesetz an die strengeren europäischen Vorgaben zu Tierversuchen hätte anpassen müssen. Sie hat es bisher nicht getan. Wir fordern den Senat deshalb in unserem Zusatzantrag auf, diese Anpassung über den Bundesrat einzufordern.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, parteiintern sollten Sie einmal mit Frau Klöckner sprechen.
Das würde den Schutz der Tiere nämlich nach vorn bringen und Hamburg mehr Handlungsmöglichkeiten einräumen.
Wir werden den CDU-Antrag aus den genannten Gründen ablehnen und bitten zugleich um Zustimmung zum Zusatzantrag von SPD und GRÜNEN, den wir für geeigneter halten, die Ziele zu erreichen, die wir hoffentlich teilen: Tierversuche erstens auf das Allerallernötigste zu beschränken, zweitens alternative Forschungsmethoden zu fördern, und drittens Tierleid durch höchste Ansprüche
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Thering, Sie sprechen von Engagement und Im-Fokus-Haben. Genau dieses Engagement erwarte ich allerdings auch von Ihnen und der CDU-Fraktion.
Ich frage mich, wie Sie sich hier hinstellen und jede Verantwortung von sich weisen können. Denn, und ich möchte das noch einmal bekräftigen, was Herr Kekstadt eben gesagt hat, die Verantwortung trägt doch die CDU-Bundesministerin Frau Klöckner,
die es seit Jahren nicht für nötig hält, die EU-Tierversuchsrichtlinie und damit geltendes Europarecht umzusetzen.
Die Untätigkeit Ihrer Ministerin in Sachen Tierversuche geht so weit, dass Deutschland von der EU ein Verfahren wegen Vertragsverletzung am Hals hat. Meine Damen und Herren, das ist eine Blamage für unser Land.
Für die Tiere bedeutet es, dass sie weiter leiden müssen unter Versuchen, die grausam sind. Und dafür muss sich die CDU verantworten, auch die Hamburger CDU-Fraktion.
Es ist klar, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht das Ende aller Tierversuche bedeutet. Aber die Hürden der Genehmigungspflicht wären sehr viel schärfer gewesen als jetzt, und ich behaupte – und bin mir sicher –, dass es die Tierversuche in Mienenbüttel mit ihrer gesamten Grausamkeit nicht gegeben hätte, wenn die EU-Vorgaben in Deutschland umgesetzt worden wären.