Wer folgt darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben? – Wer folgt ihnen nicht? – Wer enthält sich? – Diese sind einstimmig angenommen.
Wer möchte hier zunächst der Empfehlung zur Eingabe 1243/19 folgen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Wer folgt dem nicht? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Gegenstimmen angenommen.
Wir kommen dann zu den Empfehlungen zu folgenden Eingaben: 1445, 1452, 1457 und 1491 aus 2019 sowie 5, 22 und 93 aus 2020.
Wer möchte diesen Empfehlungen folgen? – Wer folgt diesen Empfehlungen nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist das bei wenigen Enthaltungen angenommen.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Wer schließt sich ihnen nicht an? – Und wer enthält sich? – Dann war dies einstimmig beschlossen.
Ich stelle nun zunächst fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer schließt sich nun den Ausschussempfehlungen unter B an? – Wer schließt sich diesen nicht an? – Wer enthält sich? – Dann ist dies einstimmig angenommen.
Dann können wir zum nächsten Punkt kommen, und der heißt: Wer stimmt dem Überweisungsbegehren unter C wie Cäsar zu? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist auch dies einstimmig beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 12, Drucksache 21/19200 mit 21/19680, Senatsantrag: Erste Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften und gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN: Klimaschutz demokratisch verankern – auch in der Hamburger Verfassung.
[Senatsantrag: Erste Fortschreibung des Hamburger Klimaplans und Gesetz zur Änderung der Verfassung, zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften – Drs 21/19200 –]
[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNEN und LINKEN: Klimaschutz demokratisch verankern – auch in der Hamburger Verfassung – Drs 21/19680 –]
Wir beginnen mit dem gemeinsamen Antrag aus Drucksache 21/19680. Das hierin aufgeführte Neunzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg war bereits in unserer Sitzung vom 29. Januar 2020 in erster Lesung beschlossen worden. Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zum einen für ein die Verfassung änderndes Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Ich stelle fest, dass zwischen dem 29. Januar 2020 und heute mindestens 13 Tage liegen. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefasst werden.
Das Sitzungspräsidium hat sich jetzt davon überzeugt, dass mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind.
Wer nun das Neunzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg auch in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Gegenstimmen wurde das Gesetz dann angenommen.
Für das Gesetz haben mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen dann zum Senatsantrag aus Drucksache 21/19200. Das mit Annahme der Drucksache 21/19831 geänderte Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie zur Anpassung weiterer Vorschriften aus Drucksache 21/19200 war in unserer Sitzung vom 29. Januar 2020 bereits in erster Lesung beschlossen worden. Vereinbarungsgemäß findet hierzu heute die zweite Lesung statt.
Wer also möchte das soeben genannte und bereits in erster Lesung beschlossene Gesetz heute auch in zweiter Lesung beschließen? – Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Damit ist dies mit Mehrheit beschlossen.
Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen, heißt es im ganzen Satz, und wir machen jetzt mit dem zweiten Ordner und mit Frau Veit als Präsidentin weiter.
Meine Damen und Herren, wir haben noch rund 50 Tagesordnungspunkte vor uns und starten mit Punkt 22, Unterrichtung durch die Präsidentin: Volksinitiative "Radentscheid Hamburg – Sicheres Radfahren für alle, überall in Hamburg". Hier geht es um eine weitere Fristverlängerung.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative "Radentscheid Hamburg – Sicheres Radfahren für alle, überall in Hamburg", hier: weitere Fristverlängerung gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Drs 21/19889 –]
Wir haben über den Antrag der Initiatoren der Volksinitiative auf weitere Fristverlängerung zu entscheiden.
Ich frage Sie, wer der beantragten Fristverlängerung bis zum 16. Mai dieses Jahres zustimmen möchte. – Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Dann haben wir das einstimmig so beschlossen.
Punkt 29, Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses: Kinderwunschbehandlung auch in Hamburg fördern/Gleichstellung nicht-ehelicher Partnerschaften.
[Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksache 21/6148: Kinderwunschbehandlung auch in Hamburg fördern/Gleichstellung nicht-ehelicher Partnerschaften (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/19766 –]
Wer möchte hier zunächst den Ziffern 1 und 2 der Ausschussempfehlung folgen? – Gibt es Gegenstimmen? – Und Enthaltungen? – Dann ist das bei einigen Gegenstimmen so beschlossen worden.
Und ich frage Sie, wer sich dann noch Ziffer 3 anschließen möchte. – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das bei wenigen Gegenstimmen so beschlossen worden.
Punkt 30, ebenfalls Bericht des Familien-, Kinderund Jugendausschusses: Bericht der EnqueteKommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken" sowie Stellungnahme des Senats hierzu.
[Bericht des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses über die Drucksachen 21/16000 und 21/18560: Bericht der Enquete-Kommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken: Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure" und Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Januar 2019, EnqueteKommission "Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken (…)": Prüfungen und praktische Umsetzungen gemäß den einstimmig beschlossenen Empfehlungen (Drucksache 21/15999) (Senatsmitteilung) – Drs 21/19767 –]
[Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP: Jährliches Berichtswesen zur Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission "Kin