(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Helmut Holter, DIE LINKE: Na viel Glück!)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat eine Debatte, die uns ja nun fast seit anderthalb, zwei Jahren hier beschäftigt.
Und, Herr Backhaus, ich will auf das eingehen vielleicht, was Sie zum Schluss gesagt haben, dass es wahrscheinlich in der Sache und auch für die Ideen und für die Aktionen vor Ort, die da laufen, das Beste ist, wenn wir uns hier im Landtag einig sind und auch zusammen handeln. Insofern ist es in der Tat so, dass man zu dem einen oder anderen Sachverhalt eine andere Auffassung hatte, auch wir beide vielleicht einmal. Das ist für mich auch nicht unüblich, das kann man in dieser Sache durchaus tun. Das Wichtige ist nur, dass wir das gemeinsame Ziel haben. Und ich glaube auch, wenn wir heute diesen Antrag hier verabschieden, dann wird das dem auch in der Tat gerecht.
In der Tat hatten wir, Herr Tack hat es gesagt, im letzten Landtag zusammen beschlossen, dass wir möglichst eine unentgeltliche Übertragung auf das Land fordern. Das ist so. Es hat sich dann aber in den Verhandlungen gezeigt, dass der eine Partner, und das ist der Bund, dies ablehnt, es nicht tun wird. Und es gibt zwei Gründe: Zum einen sind es die gesetzlichen Regelungen, die wir alle kennen, und zum anderen ist es halt – nicht nur zuletzt Brandenburg, auch in den früheren Jahren hat man sich schon mit anderen Bundesländern geeinigt – die Aussage, dass es hier für Mecklenburg-Vorpommern keine Sonderrolle gibt.
Und deshalb habe ich in der Tat schon seit Längerem dafür plädiert, dass wir uns hier auch bewegen und entweder über eine geldliche Übertragung oder auch über einen Flächentausch nachdenken. Und nun kann man da unterschiedlicher Meinung sein, ich erinnere mich nur, gelesen zu haben, dass wir einen Flächentausch auch für Kunstobjekte in diesem Land in Betracht ziehen. Und in der Tat...
(Helmut Holter, DIE LINKE: Da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen. – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)
Und insofern ist es aus meiner Sicht auch nicht unredlich, vielleicht darüber nachzudenken, das auch für Gewässerflächen zu tun.
Ich gebe Ihnen aber recht, Herr Backhaus, da muss der Preis stimmen. Da muss das Verhältnis stimmen, und gerade zu den Zeiten. Ich kann es jetzt nicht so ganz nachvollziehen, denn wir haben von Ihnen die Preise ja eben erst gehört. Sie werden uns das ja sicherlich noch vorlegen, dass man das nur zu einem ganz bestimmten
Verhältnis tun kann und wir am Ende hierbei nicht was verlieren dürfen. Insofern glaube ich, dass wir uns da auf einem richtigen Weg befinden.
Und Sie haben ja dann auch gesagt, der Bund hat angeboten, nur ganze Flurstücke zu kaufen. Da rate ich uns auch sehr zu, denn wenn wir das nicht tun – als Vermessungstechniker weiß ich das –, müssen Vermessungskosten getragen werden, und die sind bei diesen Flächen nicht unerheblich.
Ja, in der Regel, das wissen Sie aber auch, ist das der Käufer, der die Vermessungskosten trägt. Wenn er nämlich sagt, er will nicht das ganze Flurstück, ist das ja unser Verlangen, dass wir es teilen wollen, und dann müssen wir in der Regel auch die Vermessungskosten tragen. Insofern plädiere ich dafür, dass das unbedingt ganze Flurstücke sind.
Und ich glaube, mit diesem Antrag setzen wir heute das richtige Signal. Wir bringen Bewegung in die Verhandlungen und Sie werden uns nicht erleben, dass wir sagen, wir wollen hier überhöhte Preise fordern. Wir sind auch daran interessiert, dass der Preis angesichts der kommunalen Haushaltslage oder auch der Haushaltslage des Landes hier möglichst niedrig ist.
Wir glauben aber auch, und damit haben Sie ja auch abgeschlossen, dass es wichtig ist, dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten. Und deshalb sind wir sehr optimistisch, dass wir mit dem Antrag heute die Verhandlungen doch beflügeln und Sie auch genug Rückenwind haben, hier ein gutes Ergebnis für Mecklenburg-Vorpommern zu erzielen. Wir sind uns sicher, dass das klappt und dann damit auch die Interessen befriedigt werden – es ist ja der Malchiner See, der oft im Gespräch ist, es sind auch viele andere Seen, ich glaube, der Malchiner See ist aber das größte Stück, was da zu betrachten ist –, dass wir das zu einem guten Ende bringen und dann damit auch alle Beteiligten zufrieden sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie schon angeführt hat sich der Landtag bereits im November 2009 intensiv mit der Situation zur Privatisierung der Gewässerflächen durch die BVVG beschäftigt und bereits damals hat sich die FDP als damals einzige Fraktion für eine Einzelprüfung der zu privatisierenden Gewässer eingesetzt. Erst im Ergebnis der Prüfung sollte dann zu entscheiden sein, ob das jeweilige Gewässer privatisiert wird oder in öffentlicher Hand bleiben soll.
Auch wenn ich grundsätzlich eine Privatisierung nach wie vor befürworte, sehe ich in wenigen begründeten Ausnahmefällen ein öffentliches Interesse, diese Flächen nicht zu privatisieren. Insbesondere in Bezug auf die Diskussion zur möglichen Privatisierung der restlichen im Besitz der BVVG befindlichen Teile des Malchiner Sees möchte ich klarstellen, dass die FDP-Fraktion hier durchaus ein begründetes öffentliches Interesse sieht und von einer Privatisierung selbstverständlich abzusehen ist.
Und wenn in solchen begründeten Ausnahmefällen ein Gewässer in öffentlicher Hand verbleibt, dann befürwortet die FDP möglichst die Übertragung an die Kommune.
Hier sind gegebenenfalls unter Hinzuziehung des Innenministeriums Möglichkeiten zu schaffen, die den Kommunen eine Übernahme der Gewässer in ihr Eigentum ermöglichen.
Es gilt der Spruch: Was lange währt, wird endlich gut. Und unter diesem Aspekt ist es ja wenigstens ein kleines Licht am Horizont, dass SPD, CDU und LINKE nun wohl erkannt haben, dass eine kostenlose Übertragung der Gewässerflächen nicht umsetzbar sein wird. Es soll jetzt auch nicht mehr pauschal um alle Gewässerflächen gehen. Also auch das ist positiv zu bewerten. Was soll das Land auch mit allen kleinen im BVVG-Besitz befindlichen Tümpeln tun?
Kommen wir aber zurück zum Antrag der LINKEN. Es stellt sich uns die Frage, ob es wegen der augenscheinlichen Fakten überhaupt noch geboten ist, sich über die missglückten Bemühungen zur unentgeltlichen Übertragung der BVVG-Gewässerflächen zu informieren. Aber notfalls kann man das noch akzeptieren, wenn man weiß, welche Anstrengungen denn der Minister unternommen hat.
Zum Punkt 2 bleibt zu sagen, dass hier nach Auffassung unserer Fraktion der falsche Ansatz gewählt wurde. Ich gehe davon aus, dass der Bund ein Verkaufsangebot unterbreiten musste, zu dem sich die Landesregierung und auch wir als Landtag uns äußern müssen.
Ebenso besteht in unserer Fraktion ein Dissens zum aus dem Antrag von 2009 übernommenen dritten Punkt des Antrags. Ich sagte bereits, dass die FDP einer Übertragung von Gewässerflächen direkt an die Kommunen den Vorzug erteilen würde. In seiner jetzigen Form ist der Antrag der LINKEN für die FDP nicht zustimmungsfähig.
Kommen wir nun zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird dann auch endlich mal ein realitätsnahes Bild der gesamten Situation gezeichnet. Der Änderungsantrag weist in eine auch für uns akzeptable Richtung. Um noch für ein wenig mehr Klarheit zu sorgen, wollte die FDP-Fraktion diesen Antrag um folgenden Satz erweitern: „Wasserflächen, für die kein öffentliches Interesse angezeigt ist, stehen weiterhin der uneingeschränkten Privatisierung zur Verfügung.“ Allerdings wissen wir nun, dass wir zu einem Änderungsantrag nicht wiederum einen Änderungsantrag stellen können, deshalb wollte ich das hier einfach in der Debatte noch mal klarstellen. Das wäre unser Wunsch gewesen, das konnten wir jetzt so nicht beantragen.
Für die Fälle, in denen das öffentliche Interesse begründet ist, erteilt somit auch die FDP-Fraktion das Mandat an den Minister, mit dem Bund zunächst in Verhandlung zu treten. Und wenn sich in den anstehenden Verhandlungen zeigen sollte, dass es aus welchen Gründen auch immer zu keiner Paketlösung kommen wird, dann schlägt die FDP-Fraktion vor, den Malchiner See aus dem Paket herauszulösen und für diesen in Einzelverhandlungen zu treten.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schildt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fortgeschrittener Stunde ein interessantes und schon lange brennendes Thema, was die Abgeordneten aller Fraktionen vor Ort auch vertreten, denn es berührt uns hier, die Seen unseres Landes auch in öffentlicher Hand zu behalten. Das haben wir mehrfach diskutiert. Und der Sinn und Zweck des heutigen Antrages ist ja in erster Linie, dem Minister ein neues Verhandlungsmandat zu übertragen, denn das Mandat der unentgeltlichen Übernahme der Seen reicht nicht mehr aus. Das ist dargestellt worden. Da möchte ich jetzt auch abweichen von meinem eigentlichen Manuskript, denn das ist gesagt worden, wie die Historie dieses Antrags ist.
Für uns war es sehr wichtig, dass wir auf der heutigen Landtagssitzung den Minister mit einem neuen Mandat ausstatten, nämlich die Verhandlung, auch wenn ein Kauf erfolgen sollte, auszustatten.
Und es war unser Ziel, der Minister hat es gesagt, leider haben wir einen eigenen Antrag nicht eingebracht, unser Ziel war es, den vorliegenden Antrag so zu gestalten, dass wir eine große Mehrheit in diesem Hohen Haus für dieses Mandat erreichen. Wir haben lange gekämpft um den kleinsten gemeinsamen Nenner, um zu erreichen, dass es wirklich hier ein ganz starkes Votum gibt. Das ist uns leider nicht gelungen. Wir haben einen Änderungsantrag deshalb vorgelegt, der von den Koalitionsfraktionen unterschrieben wurde, und wir werben dafür auch bei der FDP, dass Sie diesen Änderungsantrag mittragen, damit heute ein ganz klares Signal hinausgeht.
Eins möchte ich aber zur Rede meines geschätzten Kollegen Professor Tack noch sagen: Sie haben ja sehr deutlich unterstrichen, dass Sie Initiativen beim Bund eingeleitet haben durch Ihre Bundestagsfraktion. Nun muss man natürlich wissen, die BVVG-Problematik ist eine Ostproblematik. Das ist nun mal so.
Und wir haben ja auch vom Minister gehört, wie schwierig das war. Wenn eines der ostdeutschen Länder von der Stange springt, ist es problematisch, stark genug zu sein für die Interessen, die wir mal definiert haben. Und wenn ich in einer Partei, in einer Fraktion nur relativ wenige Vertreter aus den neuen Ländern habe, ist es natürlich schwer, das darzustellen. Und Sie sind da auf der Strecke besonders stark, deshalb möchte ich das ein klein bisschen relativieren mit diesen Aussagen, um das klarzustellen.
Die Vertretung unseres Landes durch unseren Minister, auch durch die Finanzministerin in dieser Frage ist sehr stark und ich hoffe, dass wir sie mit dem heutigen Beschluss noch weiter stärken. Ich bitte Sie deshalb, unserem Änderungsantrag und damit dem Antrag zuzustimmen und das auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Helmut Holter, DIE LINKE: Das machen wir.)
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sogenannte BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH möchte am liebsten ohne Rücksicht auf Verluste Profite mit dem Verkauf von Seen in Mecklenburg-Vorpommern machen. Es ist ihr völlig egal, wer das Geld auf den Tisch legt, selbst wenn es die schlimmsten Spekulanten sein sollten. Es interessiert sie auch nicht, wie die Erwerber die Gewässer später nutzen werden, ob sie die Naturschätze kommerziell ausbeuten, Land- beziehungsweise Fischwirten überteuerte Pachtzahlungen abverlangen oder der Öffentlichkeit gar den Zugang zu den Seen verweigern werden zugunsten irgendwelcher Nobeltouristen oder privilegierter Erwerber.
Deshalb darf es keine Privatisierung geben. Die Seen gehören am besten in die Hand der angrenzenden Gemeinden. Dem Ausverkauf muss notfalls in frontaler Konfrontation mit der BVVG Widerstand geleistet werden. Da wäre Zimperlichkeit fehl am Platz. Die Bürgerproteste vor Ort werden hoffentlich auch nicht zimperlich verlaufen. Und all dies kann vielleicht genug Druck aufbauen, um die BVVG zurückzutreiben.