Wer jedoch, meine Damen und Herren, könnte besser zur Weiterbildung berechtigt sein als die Universitätskliniken?
Diese Universitätskliniken im Land bilden die Studierenden und Studenten aus. Das heißt, ihre ureigenste Eigenschaft ist die Ausbildung. Der Ärztekammerpräsident aber sieht das anders.
Er will weiterhin über die Weiterbildungsermächtigung für die Universitätskliniken und die Professorinnen und Professoren entscheiden. Dieses Verfahren, meine Damen und Herren, haben wir nun zugunsten der Universitätskliniken vereinfacht und damit verbessert.
Frau Dr. Linke, wir haben uns schon im Ausschuss da rüber ausgetauscht, wie die Berufungsverfahren an den Universitätskliniken ablaufen. Somit kann man selbstverständlich davon ausgehen, dass berufene Professorinnen und Professoren geeignet sind, junge Ärzte nicht nur aus-, sondern auch weiterzubilden.
(Irene Müller, DIE LINKE: Das dürfen sie doch auch. Wer verbietet ihnen denn das? Kein Mensch verbietet ihnen das.)
Nach einem aufwendigen Berufungsverfahren werden an unsere Universitäten internationale Spitzenmediziner berufen.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Auch das stellt keiner infrage. – Zuruf von Dr. Marianne Linke, DIE LINKE)
Wir haben überhaupt keinerlei Veranlassung, an dem Verantwortungsbewusstsein dieser Mediziner zu zweifeln, wenn sie in die Weiterbildung einsteigen. Eine andere Entscheidung würde die Attraktivität unserer medizinischen Lehrstühle hier im Land massiv abwerten, denn wir wären das einzige Land, das nicht die Universitäten per Gesetz als Weiterbildungseinrichtungen hätte.
Sie reden immer davon, wir sollten etwas gegen den Ärztemangel tun, Frau Linke. Hier tun wir etwas dagegen, indem wir den bisherigen Wettbewerbsnachteil unserer Universitäten aufheben. Ärzte werden überall in Deutschland gesucht. Also gehen sie dahin, wo sie die besten Rahmenbedingungen erhalten.
Wo werden sie wohl hingehen, wenn wir ihnen in Mecklenburg-Vorpommern die Weiterbildungsermächtigung vorenthalten?
(Irene Müller, DIE LINKE: Weil sie hier nicht rotieren können. Das haben Sie doch erklärt bekommen gestern.)
Auch der Kritik des Ärztekammerpräsidenten, dass die Rotation, das heißt die breit gefächerte Ausbildung der jungen Ärzte innerhalb einer Disziplin an den Universitäten nicht gesichert sei, kann ich nicht folgen.
Es ist eine geradezu abstruse Unterstellung des Ärztekammerpräsidenten, dass die Universitätsklinika nicht nur in unserem Land, sondern in ganz Deutschland nur noch „Schmalspurfachärzte“ ausbilden. Das kann ich wirklich nicht glauben,
Schauen Sie bitte ins Wortprotokoll des Ausschusses, Frau Müller, dann werden Sie genau diese Sachen sehen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben deutlich in das Gesetz geschrieben, dass die Hochschulen die Vorgaben der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer, insbesondere aber die Rotation in den einzelnen Weiterbildungsabschnitten umzusetzen haben. Damit wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Ärztekammer in den Universitäten umgesetzt werden und die Qualität der ärztlichen Ausbildung einheitlich gewährleistet wird.
Nun zum Krebsregister: Wir haben die Kritik unseres Datenschutzbeauftragten auch angenommen. Die Pseudo nymisierung der Patientendaten soll nicht, wie vorgesehen, im Zentralen Klinischen Krebsregister vorgenommen werden, sondern an einer davon getrennten Stelle. Deshalb haben wir die Einrichtung einer Treuhandstelle ins Gesetz eingeführt. Diese soll die Aufgabe haben, die Daten für die Zwecke des Krebsregistergesetzes aufzuarbeiten und zu pseudonymisieren. Damit sind wir dem Anliegen eines erforderlichen und angemessenen Schutzes der Patientendaten nachgekommen.
Meine Damen und Herren, in der Anhörung wurde dargelegt, dass der Gesetzentwurf sowohl im Hinblick auf die Empfehlung des Nationalen Krebsplanes, als auch des Prognos-Gutachtens als außerordentlich positiv zu bewerten ist. Unser Land erlangt mit diesem Krebsregistergesetz somit bundesweites Renommee. Dafür meinen Dank an die Ministerin und deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir setzen bundesweit hohe Qualitätsstandards für die Verbesserung der Behandlung von Krebspatienten. Dem sollten auch Sie, Frau Dr. Linke, zum Wohle der Betroffenen zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, zum Krebsregister brauchen wir nicht mehr viel zu sagen. Ich denke, das ist spitze und wir werden das durchziehen. Da ist nur interessant, wer dann später mal die Ausschreibung gewinnen wird, wo wir das ansiedeln. Das wird man sehen. Auf jeden Fall, glaube ich, sind wir da als Land ein ganzes Stück voraus. Und ich glaube, das ist spitze. Das sage ich auch so.
Der zweite Punkt, der in dieser Anhörung war, ist ja diese Ausbildungsverordnung. Herr Nieszery, da kann ich nicht ganz so Ihre Meinung vertreten. Sicherlich hat der Herr
Crusius an der einen oder anderen Stelle überzogen, das will ich ganz deutlich sagen, aber er hat sich wiederum vor die Assistenzärzte geschmissen und für die auch gekämpft.
Ich hatte am Wochenende gerade eine Veranstaltung im Südstadtklinikum und hatte mit einigen Kinderärzten zu tun, die zurzeit in der Facharztausbildung sind. Die Kritik, die Herr Crusius hier auf den Tisch gelegt hat, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Da sind wirklich Verbesserungsvorschläge. Und es liegen nicht nur mir, sondern garantiert Ihnen auch Briefe vor von Ärzten aus unserem Land, die Kinder haben, die in der Medizinausbildung sind, die Bedenken haben, wie die Medizinausbildung im Augenblick läuft. Und da ist, kann jetzt sicherlich einer sagen, auch Herr Crusius mit der Ärztekammer nicht ganz unschuldig daran. Auch die müssen sich überlegen, ob alle Praktika unbedingt notwendig sind. Mein Lieblingsbeispiel ist immer: Wenn jemand Frauenarzt wird, ob er dann unbedingt auch sein Praktikum bei der Augenheilkunde zumindest für die Länge braucht? Gut, ich bin kein Mediziner.
Ich bin mit der jetzigen Regelung, die hier drin ist, nicht ganz glücklich. Ich sage das ehrlicherweise. Deswegen werden wir auch dagegen sein. Ich bin gespannt, ob Sie recht kriegen, Herr Dr. Nieszery, ob das alles so klappt.
ich habe viele Professoren kennengelernt, die spitze sind, aber manchmal habe ich auch Fachidioten kennengelernt. Und da weiß ich nicht immer, ob das dann gut ist, ob die auch für die Ausbildung der Assistenzärzte geeignet sind. Das werden wir sehen. Also insofern möchte ich Herrn Crusius an mancher Stelle hier auch verteidigen. Sicherlich hat er in der Anhörung übertrieben.
Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist mehr Kosmetik, sage ich ehrlicherweise. Da geht es um Artikel 2. Wir reden immer von Menschen mit Behinderungen, das sollten wir auch in diesem Gesetz so reinschreiben. Das ist uns beim ersten Lesen im Ausschuss auch nicht gleich aufgefallen, erst zum Schluss. Deswegen konnten wir das nur reparieren, indem wir hier einen Änderungsantrag eingereicht haben. Ich bitte darum, dass dieser Änderungsantrag angenommen wird. Da geht es in Artikel 2 Ziffer 6 darum, dass ergänzt wird „als Menschen mit Behinderungen“. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gesundheitsrecht des Landes gibt es Ergänzungs- und Änderungsbedarf, so die Problembeschreibung zu dieser Gesetzesänderung. Einerseits soll endlich ein Zentrales Klinisches Krebsregister eingeführt werden, so, wie es die NPD-Fraktion bereits seit Jahren fordert. Auch die Änderung in der Erfassung der Teil
nahme der Kinder an den U-Untersuchungen erst ab der U 3 halten wir für schlüssig. Wir von der NPD-Fraktion werden diesem Kunstwerk dennoch nicht zustimmen.
Wie sich sicherlich einige Abgeordnete an die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf erinnern können, sieht der Präsident der Ärztekammer, Herr Crusius, in der vorgesehenen Änderung des Heilberufsgesetzes durch die Vorlage der Weiterbildungsprogramme keine Aussage über wesentliche Kriterien der Zulassungsprüfung. Herr Crusius wies zudem darauf hin, dass weiterzubildende Assistenzärzte in der Universitätsmedizin zum Teil nicht entsprechend des Weiterbildungsauftrages tätig seien. Anstatt sich aber mit den Aussagen und Bemerkungen des Kammerpräsidenten sachlich auseinanderzusetzen, musste er sich Pöbeleien von Vertretern der Sozis gefallen lassen. Mit Kritik an den konkreten Auswirkungen ihrer Politik konnten die Sozis noch nie umgehen. Und vielleicht will es das SPD-geführte Ministerium für Gesundheit und Soziales …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sozialdemokraten für Sie immer noch, Herr Köster. Sozialdemokraten, Sie Nazi.)