Ob das Ziel aufgeht, werden wir sehen, aber wir als Koalitionsfraktionen finden es gut, das Museum Peenemünde dabei zu unterstützen, auch ein bisschen zu motivieren, sich betriebswirtschaftlich neu aufzustellen und der wichtigste Gedenkort im Land MecklenburgVorpommern zu bleiben und es auch über das Land hinaus auszustrahlen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Um das Wort hat noch einmal gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Herr Tesch, Sie haben das Wort.
Herr Koplin, ich lass mich gerne von Ihnen zitieren, und Sie haben es ja zitiert. Ich glaube, dass auch alles abgebildet ist in dem, was die Regierung und auch die die Regierung tragenden Fraktionen vorgelegt haben. Sie
selbst haben gesagt, und ich habe es ja vorab gesagt, es gibt kaum ein anderes Museum in Deutschland, das so hohe Anforderungen an die Auseinandersetzung mit der Geschichte an seine Gäste stellt.
Herr Brodkorb hat die Aufrichtigkeit angemahnt. Wenn man jetzt sagt, die Kranbahn wird saniert, als Einzelmaßnahme das Brecherhaus, der Schrägaufzug, das Siebhaus, die Frage des Bekohlungskranes, die Sanierung des Kesselhauses, also Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket in einer Höhe von 3,9 Millionen Euro, da fragt sich jeder, und in diesem Hohen Hause muss man es dann mal aussprechen: Ist jemand vorher auf die Idee gekommen? Hat es einen solchen Vorschlag schon einmal gegeben? Es geht jetzt nicht darum, dass wir daran rumkritteln wollen. Das hat es nicht gegeben, aber jetzt wird diese Kraft zusammengepackt. Da kann man ja sagen, das ist nicht ausreichend, aber so zu tun, als ob man eben nicht an die Tragfähigkeit des Konzeptes glaubt, das ist schon harter Tobak an der Stelle. Wenn dann, Sie haben es ja selbst zitiert, vom Finanzministerium – und wir haben beschlossene Haushaltspläne – im laufenden Doppelhaushalt die Sicherstellung der Geschäftsführung abgebildet wird, auch mit dem Ansatz, dass es sich um eine GmbH handelt und wie man damit weiter verfahren soll, dann, finde ich, ist das doch ein guter Schritt.
Wenn aus dem Zukunftsfonds noch einmal fast 100.000 Euro genutzt werden, wenn wir dann aus der Kulturförderung in 2010/2011 und in den Folgejahren immer wieder entscheiden und in einer Höhe von über 250.000 Euro Anträge prüfen, wenn Konzepte für Ausstellungen vorliegen, dann ist das doch alles etwas, was dieses Museum stärkt und ihm gleichzeitig eine Verpflichtung auferlegt, auch betriebswirtschaftlich tätig zu werden. Dies dann kleinzureden, das ist an einer solchen Stelle einfach schade. Ich wollte diese Fakten einfach nur noch einmal in Zahlen genannt haben. – Herzlichen Dank.
Herr Koplin, Sie hatten beantragt, dass wir einzeln abstimmen. Es war sowieso so vorgesehen, dass wir über die einzelnen Ziffern dann getrennt abstimmen.
In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 5/3086 anzunehmen. Wer der Ziffer 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Bildungsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3437 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3437 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3437
bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, einigen Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und einigen Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE, Enthaltung der Fraktion der FDP und Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und einer Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern – 15. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2009, Drucksache 5/3354.
Unterrichtung durch den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern: 15. Bericht des Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2009 – Drucksache 5/3354 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen allen liegt auf der Drucksache 5/3354 der 15. Jahresbericht des Bürgerbeauftragten des Landes vor. Für mich ist es der dritte Bericht, den ich Ihnen heute vorstellen darf. Besonders möchte ich mich zunächst einmal dafür bedanken, dass ich, bevor der Bericht in den Ausschüssen beraten wird, schon heute zu den Petitionen und deren Bearbeitung, die mich im Jahre 2009 erreichten, sprechen darf. Da Ihnen der Bericht als Drucksache vorliegt, möchte ich an dieser Stelle nur einige Eckpunkte nennen und dann zu inhaltlichen Fragen kommen.
Im Jahr 2009 wurden mir 1.437 Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern unterbreitet. Wie in den Vorjahren bilden Petitionen zum Themenbereich soziale Sicherung mit 470 Petitionen den Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Unabhängig ist dabei, ob hinter einer Petition eine Bürgerinitiative mit mehreren Seiten Unterschriften oder eine einzelne Person steht.
Beispielhaft ist die hundertfache Forderung von Schülern, Eltern und Lehrern nach Absicherung des Schwimmunterrichts im Landkreis Ludwigslust oder die häufige Forderung nach Unterbindung des Mautausweichsverkehrs auf Landes- und Bundesstraßen zu nennen.
73 Prozent der Anliegen wurden mündlich, das heißt im persönlichen Gespräch oder telefonisch eingebracht.
In allen Landkreisen und kreisfreien Städten führte ich mindestens zwei Sprechtage durch, insgesamt waren das im Berichtszeitraum 37 Sprechtage. Dabei wurden mir 350 Petitionen vorgetragen. Diese Zahlen machen meines Erachtens sehr eindrucksvoll deutlich, in welchem erheblichen Maße das Petitionsgrundrecht gegenüber dem Bürgerbeauftragten bei den Bürgerinnen und Bürgern zu einer festen Einrichtung im Land gereift ist.
Im Berichtszeitraum ist wieder überdeutlich geworden, und das lassen Sie mich hier klar und deutlich aussprechen, dass der Bürgerbeauftragte mit seinen niedrigschwelligen Angeboten und Möglichkeiten der Ausübung des Petitionsrechts eine sinnvolle und darüber hinaus wirkungsvolle Umsetzung des Grundrechts auf Petitionen darstellt. Auf europäischer Ebene gibt es den Kodex des Europäischen Bürgerbeauftragten für gute Verwaltungspraxis. Wir brauchen auch in unserem Land eine gute Verwaltungspraxis. Dennoch wird mir in Gesprächen mit Petenten nicht selten von Voreingenommenheit, Desinteresse und mangelnder Gesprächsbereitschaft von Verwaltungsmitarbeitern berichtet. Ich sehe mich dann öfter in der Rolle eines Vermittlers zwischen den Bürgern und der Verwaltung.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Udo Pastörs, NPD: Da sehen Sie mal. Und was raten Sie denen dann?)
Eine Antwortpflicht der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gibt es nicht. Dies wird bei den persönlichen Gesprächen auch durch mich erläutert. Die Reaktion der Petenten ist dann häufig, dass man die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde nutzen möchte. Manchmal allerdings reicht schon der Hinweis eines Bürgers, dass er sich an mich gewendet hat, damit Bewegung in die Sache kommt. Da gibt es häufig schriftliche oder mündliche Nachrichten, dass man erwähnt, man hat sich an den Bürgerbeauftragten gewandt, und schon gibt es eine Lösung im Sinne des Petenten.
Manchmal reicht es auch aus, dass den Bürgern die Mitteilung gegeben wird, an welche Stelle sie sich mit ihrem Anliegen wenden sollen, wie in dem Fall der Deutschen Bahn AG. Hierzu führte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in diesem Frühjahr den ersten Ortstermin in Mecklenburg-Vorpommern durch.
In Boizenburg gibt es wieder Hoffnung, dass die geplante Ortsdurchfahrt schneller kommen wird. Auf der Prioritätenliste des Ministeriums wird das Projekt hochgestuft, das heißt, die Realisierung könnte früher stattfinden.
Manchmal gestaltet sich meine Arbeit als langwierig und zählebig, weil zum Beispiel viele Zuständigkeiten an einem Fall berührt sind und es unterschiedliche Interessen gibt, die nur schwierig unter einen Hut zu bringen sind. Dies wird besonders deutlich, wenn Sie den Beitrag „Lange Leitung“ gelesen haben. Das zeugt davon, dass man erst mal wieder eine Kommunikation zwischen den Verwaltungen und dem Petenten herstellen musste. Das ist manchmal nicht ganz einfach und ich glaube auch, das wird der Petitionsausschuss in seiner Bearbeitung vielfach festgestellt haben, dass es eine Ebene gibt, wo man dann miteinander nicht mehr reden kann. Die Sachebene ist nicht mehr gegeben und das ist das Schlimmste, was es geben kann. Dann kann auch keine Lösung erfolgen. In diesem Beispiel ist das sehr gut dargestellt, wie wir durch viele Ortstermine, viele Gespräche, ob es mit der Amtsverwaltung war, mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister und dann mit einer Landesbehörde, im Endeffekt eine Lösung für die Petentin erreichen konnten.
An dieser Stelle möchte ich auf eine Petition eingehen, die im Jahresbericht dargestellt wurde und mir besonders am Herzen liegt. Dieser Fall, diese Petition ist leider bei dem Pressegespräch ein wenig zu kurz gekommen und deswegen möchte ich diese hier noch einmal ansprechen. Im Berichtsteil „Probleme mit Krankenversicherungsschutz bei ALG II-Empfänger“ ist ein solcher Fall dargestellt. Ein ehemals Selbstständiger erhält nach Geschäftsaufgabe ALG II. Die privaten Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 320,00 Euro werden dabei nur bis zu einer Kappungsgrenze übernommen. Diese Kappungsgrenze sind 140,00 Euro. Die darüber hinausgehenden Beträge aus der Regelleistung sind für den Petenten nicht aufbringbar, aber gleichzeitig ist die Krankenversicherungskasse nicht bereit, diesen fehlenden Betrag in Höhe von 180,00 Euro zu übernehmen. Der Petent hatte die Sorge, dass sich der Betrag aufsummieren wird und darüber hinaus ein großer Schuldenberg entstehen könnte. Auch die Krankenkasse wollte den Restbetrag nicht tragen.
Da dies kein Einzelfall bei uns im Land war und auch nicht in der Bundesrepublik, habe ich mich im April 2009 an den Bundesminister für Arbeit und Soziales gewandt und um Mitteilung gebeten, ob eine Regelung dieser offenen Frage angestrebt wird. Der Bundesminister teilte in seiner Antwort mit, dass eine entsprechende Regelung zur Lösung des Problems im damaligen politischen Entscheidungsprozess nicht erreichbar gewesen wäre. Die Bundesregierung sei jedoch um eine schnellstmögliche Lösung des Problems bemüht. Im Zuge der Bearbeitung dieses Jahresberichtes erfuhr ich, dass es in dieser Angelegenheit keinen neuen Stand gibt.
Im Rahmen einer Bundesratsinitiative könnte sich die Landesregierung unseres Bundeslandes dieses Problems annehmen.
Ich möchte noch eine weitere Problematik aus meinem Jahresbericht vorstellen. Auch im 20. Jahr nach dem Mauerfall wenden sich regelmäßig Bürger, die während der DDR-Zeit Unrecht erlitten haben, mit der Bitte um Unterstützung in Rehabilitierungsverfahren an mich. Mit einer Pressemitteilung im Juli 2009 hatte ich auf die Möglichkeit von Entschädigung für den zwangsweisen Aufenthalt in DDR-Kinderheimen und -Jugendwerkhöfen aufmerksam gemacht. Anlass hierfür war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai letzten Jahres, in der festgestellt worden war, dass im Einzelfall eine strafrechtliche Rehabilitierung der Betroffenen möglich sein könnte. Ein Pauschalurteil über die DDR-Kinderheime und -Jugendwerkhöfe folgt aus dieser Entscheidung jedoch nicht. Es ist unumgänglich, dass in jedem Einzelfall von den Rehabilitierungsgerichten geprüft wird, ob und inwieweit eine Unterbringung in Heimen der ehemaligen DDR als Freiheitsentzug zu werten ist und ob die Einweisung mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen, rechtsstaatlichen Ordnung vereinbar ist.
Eine hierbei zu berücksichtigende Frage ist, ob in der Einrichtung haftähnliche Bedingungen herrschten. Zu dieser Problematik bedarf es einer weiteren Sensibilisierung der Justiz. Wird eine Rehabilitierung abgelehnt, weil die Bedingungen nur nach heutiger Ansicht unzumutbar gewesen seien, scheint mir die richtige Sicht auf die damaligen Verhältnisse zu fehlen. Ich glaube, ich nutze die Möglichkeit, im Rechts- und Europaausschuss diese Problematik noch einmal eingehend zu erläutern. Auch wenn es um den Aufenthalt von Kindern in einem Kinderheim geht, muss im ersten Schritt eine strafrechtliche Rehabilitierung erfolgen. Erst nach erfolgter Rehabilitierung kann ein Antrag auf Kapitalentschädigung nach Paragraf 17 „Strafrechtliche Rehabilitierung“ oder andere Folgeleistungen gestellt werden.