Eine hierbei zu berücksichtigende Frage ist, ob in der Einrichtung haftähnliche Bedingungen herrschten. Zu dieser Problematik bedarf es einer weiteren Sensibilisierung der Justiz. Wird eine Rehabilitierung abgelehnt, weil die Bedingungen nur nach heutiger Ansicht unzumutbar gewesen seien, scheint mir die richtige Sicht auf die damaligen Verhältnisse zu fehlen. Ich glaube, ich nutze die Möglichkeit, im Rechts- und Europaausschuss diese Problematik noch einmal eingehend zu erläutern. Auch wenn es um den Aufenthalt von Kindern in einem Kinderheim geht, muss im ersten Schritt eine strafrechtliche Rehabilitierung erfolgen. Erst nach erfolgter Rehabilitierung kann ein Antrag auf Kapitalentschädigung nach Paragraf 17 „Strafrechtliche Rehabilitierung“ oder andere Folgeleistungen gestellt werden.
Zur Frist möchte ich von hier aus die Gelegenheit nutzen und darauf aufmerksam machen, dass eine Antragstellung auf Rehabilitierung gemäß Paragraf 7 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz nur noch bis zum Ende des Jahres, das heißt bis zum 31. Dezember 2011 möglich ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Wochen und Tagen wurde durch die Medien über Missbrauchsfälle in ehemaligen Kinderheimen und Jugendwerken berichtet. Meine Pressemitteilung vom Juli 2009 auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat keinen Zusammenhang mit den erst jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfällen. Bei der Vorstellung meines Jahresberichts für die Medien wurde durch die stellvertretende Stasibeauftragte unseres Landes auf Nachfrage erklärt, dass ihr auch Fälle mit sexueller und körperlicher Gewalt vorgetragen wurden.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass das nicht im Zusammenhang zu sehen ist mit den Rehabilitierungsfällen. Das ist eine Sache, die extra behandelt werden muss. Mir ist bekannt, dass die Justizministerin eine Ansprechstelle in Rostock geschaffen hat, und da müssen sich diejenigen hinwenden, die solche Übergriffe gehabt haben. Das ist der Ansprechpartner.
Bei den Rehabilitierungsfällen ist der Ansprechpartner die Stasibeauftragte. Wir hatten damals nur den Hinweis gegeben, wo man sich hinwenden kann. Also das müssen wir eindeutig trennen. Ich glaube, in den Medien ist das nicht so rübergekommen, deswegen wollte ich die Möglichkeit nutzen, dieses heute noch einmal klarzustellen. Es ist mir auch bekannt, dass die Sozialministerin unseres Landes sich an dem runden Tisch für die Betroffenen eingesetzt hat, aber wie gesagt, Ansprechpartner ist die Stelle dort in Rostock.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist es schwierig, das gesamte Jahr 2009 im Hinblick auf meine Tätigkeiten nochmals vorzustellen. Doch der Jahresbericht liegt Ihnen vor, wie schon gesagt, als Landtagsdrucksache. Ich habe versucht, noch einige ergänzende Ausführungen zu geben. Ich freue mich jetzt schon auf die Beratungen zu meinem Bericht in den Ausschüssen und ich glaube, da werde ich dann auch wichtige Hinweise bekommen und kann noch zu den einzelnen Schwerpunkten Erläuterungen geben.
Ich möchte mich ausdrücklich noch einmal bedanken für die Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss und auch bei den Abgeordneten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 15. Bericht des Bürgerbeauftragten liegt Ihnen vor. Der Bürgerbeauftragte selbst, er nannte es schon, hat den dritten Bericht seiner Amtsperiode vorgelegt und ihn, wie wir soeben hören konnten, nochmals auszugsweise vorgestellt und uns Schwerpunkte verdeutlicht.
Seine Zwischenbilanz: Insgesamt wandten sich in seiner bisherigen dreijährigen Amtszeit 4.400 Bürgerinnen und Bürger mit einem Ersuchen an ihn und er führte 115 Sprechtage vor Ort durch. Aus dem aktuellen Bericht des Jahres 2009 wird deutlich, dass 1.437 Bürgeranliegen, davon 73 Prozent mündlich, und an den Sprechtagen 35 Petitionen an ihn herangetragen wurden.
Im Ergebnis, und das können wir zusammenfassend dann auch aus den Darstellungen entnehmen, unterbreitet der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht folgende Anregungen beziehungsweise stellt auch folgende Forderungen: Bei den privatversicherten Hilfebedürftigen, das hatte er eben dargestellt, das Beispiel, ich fasse es nur noch mal zusammen, sprich ALG-II-Bezieher, gibt es Probleme. Die Krankenversicherungsbeiträge werden nicht voll übernommen, es gibt nur einen Rechtsanspruch auf Zahlung von 140 Euro. Der Bürgerbeauftragte empfiehlt, mittels einer Bundesratsinitiative zu erreichen, dass die volle Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge als Rechtsanspruch festgeschrieben wird.
Zum Landesblindengesetz – ich werde nicht alle Empfehlungen ausführen, aber nur einige – fordert der Bürgerbeauftragte, zur früheren Anrechnungsregelung zurückzufinden. Nach der neuen Gesetzeslage werden
Leistungen der Pflegeversicherung mit einer Pflegestufe prozentual abhängig von dieser auf das Landesblindengeld angerechnet. Näheres dazu finden Sie auf Seite 41 des Berichtes. Wie gesagt, der Bürgerbeauftragte fordert oder empfiehlt, zur früheren Anrechnungsregelung zurückzukommen.
Weiterhin wird angeregt, Förderungen für Niederlassungen von Arzt- und Zahnarztpraxen, also wenn eine Förderung möglich ist, an die barrierefreie Gestaltung zu koppeln. Eine weitere Empfehlung beziehungsweise Forderung bei der Bildung der größeren Landkreise bei der Kreisgebietsreform ist, hauptamtliche Behinderungsbeauftragte einzusetzen.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Behinderungsbeauftragter! – Udo Pastörs, NPD: Der Behinderungsbeauftragte.)
Das sind, wie gesagt, einige der Forderungen beziehungsweise Bitten, die im Bericht nachzulesen sind.
Der Bürgerbeauftragte hat in seinem Bericht, wie gesagt, viele Beispiele dargestellt und als Ergebnis seiner Initiativen und Beratungen auch Empfehlungen gegeben. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass er an anderer Stelle ebenfalls neben den Beratungen der Betroffenen, die er unzweifelhaft und auch so beschrieben durchgeführt hat, auch Beratungen auf allgemeingültige Empfehlung zur Veränderung, zur Aufarbeitung oder Ähnliches gegeben hätte.
So habe ich besonders aufmerksam die Seiten 19 bis 22 gelesen. Es geht um den Freiheitsentzug in DDR-Kinderheimen und -Jugendwerkhöfen. Verkürzte und anonymisierte Auszüge aus tragischen Lebensläufen können wir nachlesen und ich sage Ihnen, das, was ich dort in Einzelfällen gelesen habe, hat mich schon sehr betroffen gemacht und unbedingte Aufklärung ist nötig.
Der Bürgerbeauftragte hat uns eben dargestellt, dass der Freiheitsentzug nichts mit den späteren Missbräuchen und Gewaltanwendungen zu tun hat, aber ich denke, meine Damen und Herren, wir können das so einfach voneinander nicht trennen, denn auch ein Freiheitsentzug ist Gewalt an Kindern. Freiwillig geht niemand irgendwohin. Also wir sollten das in Verbindung doch schon sehen. Und wenn wir darüber diskutieren, über die Vergangenheit, um daraus Schlüsse für die Zukunft abzuleiten, dann ist es auch kein Problem nur aus DDR-Zeiten und dann ist es auch kein Ostproblem, dann sollten wir es in Gänze beraten, um für die Zukunft für unsere Kinder das Beste daraus zu machen.
Meine Damen und Herren, wie ich auch ganz interessiert gelesen habe, haben die vier in den deutschen Ländern gewählten Bürgerbeauftragten eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Sie wissen ja, wir haben Bürgerbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Und ich hoffe, dass sie sich insgesamt – nicht nur unser Bürgerbeauftragter in dem, was in seinem Bericht steht, sondern insgesamt alle vier – dieser Problematik noch mal widmen, um sich auch hier gegebenenfalls mit den zuständigen Ministerien oder mit den zuständigen Beratungsstellen
oder den dafür zuständigen Stellen zu verständigen und nicht alleine agieren, sondern hier müssen alle an einem Strang ziehen, und das in die gleiche Richtung.
Meine Damen und Herren, da dieser Bericht in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen wird – davon gehe ich natürlich aus – und wir über die Forderungen und Empfehlungen beraten werden, werden wir sicher dort unsere Fragen noch zu stellen haben und auch Antworten erhalten oder auch Antworten erarbeiten. Danach reden wir in diesem Haus erneut über den Bericht, über die Umsetzungs- oder Nichtumsetzungsmöglichkeiten der Empfehlung. Deswegen darf ich an dieser Stelle meine Ausführungen beenden. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und dann auf die Zweite Lesung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Novum, dass der Bürgerbeauftragte seinen Tätigkeitsbericht dem Parlament vorstellt und ihn mit den Abgeordneten diskutiert, bevor er zur vertiefenden Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wird. Diese Vorgehensweise entspricht einer Bitte des Bürgerbeauftragten, wie er sie anlässlich seines Tätigkeitsberichtes 2008 gegenüber dem Petitionsausschuss und auch hier im Landtag vorgetragen hat, und ich finde es gut. Das gibt uns die Möglichkeit, bereits heute unser Augenmerk auf verschiedene Schwerpunkte des Tätigkeitsberichtes zu lenken und auf diese Weise die Beratung in den Fachausschüssen vorzubereiten.
Bevor ich zu einzelnen Aussagen komme, möchte ich mich an dieser Stelle im Namen der Fraktion DIE LINKE recht herzlich beim Bürgerbeauftragten und bei seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Jahre 2009 bedanken, und ich spreche die Erwartung aus, dass Sie auch in den nächsten Jahren alles dafür tun werden, dass das Petitionswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern gestärkt wird und dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in Ihnen einen Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte haben.
Dadurch, dass heute bereits der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für 2009 beraten worden ist und mit der von uns beschlossenen Sammelübersicht eine Reihe von Petitionen abgeschlossen worden sind, liegt ein Schwerpunkt der heutigen Plenartagung auf dem Petitionswesen in unserem Land. Wenn wir die drei Drucksachen nebeneinanderlegen, wird deutlich, dass sich viele Menschen mit den unterschiedlichsten Fragen an die von uns gewählten Volksvertreter beziehungsweise an den parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten wenden, wenn sie bei der Lösung eines Problems unserer Hilfe bedürfen. Ich werte das als Zeichen dafür, dass die Bürger den von ihnen gewählten Vertretern die Lösung der vor ihnen liegenden Probleme zutrauen.
Bei der Pressekonferenz, in der ich den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses vorgestellt habe, bin ich von einem Journalisten gefragt worden, ob das eine oder andere Problem nicht zu unbedeutend ist, als dass sich der Petitionsausschuss des Landtages oder der Bürgerbeauftragte damit befassen müsse. Ich antwortete mit einem deutlichen Nein. Im Gegenteil, wir haben die Pflicht, jedes Problem, das an uns herangetragen wird,
ernst zu nehmen. Für einen Außenstehenden mag das eine oder andere Problem unwichtig sein. Für den Bürger ist es das, was ihn im Moment stark bewegt. Es bewegt ihn so stark, dass er sich die Mühe macht, uns einen Brief zu schreiben oder den Bürgerbeauftragten aufzusuchen, um sein Problem mündlich vorzutragen.
Mit dem Einreichen einer Petition beim Bürgerbeauftragten oder beim Petitionsausschuss nehmen die Bürger eines ihrer Grund- und Menschenrechte wahr. Insbesondere angesichts der des Öfteren kritisierten Politikverdrossenheit kommt der Arbeit dieser beiden Gremien eine besondere Bedeutung zu. Indem sich die Abgeordneten im Petitionsausschuss oder der Bürgerbeauftragte die Zeit nehmen, um sich die Sorgen und Nöte der Betroffenen anzuhören, um nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen, demonstrieren sie den Bürgern, dass die Anliegen des sogenannten „kleinen Mannes“ den gewählten Volksvertretern eben nicht egal sind.
Dass uns diesbezüglich viel gelungen ist, zeigen die Ergebnisse. Insbesondere bei den Ortsbesichtigungen stelle ich immer öfter fest, dass den Betroffenen schon damit geholfen wird, wenn sie erkennen, dass wir ihnen zuhören, das Problem erkennen und ernst nehmen. Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass es eine ganz große Errungenschaft ist, dass das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz die Möglichkeit einräumt, beim Bürgerbeauftragten sein Anliegen auch mündlich vorzutragen. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Petitionsausschuss. Das zeigt auch der Bericht, denn immerhin 73 Prozent der vorliegenden Petitionen wurden mündlich vorgetragen.
Ich will auch ausdrücklich feststellen: Ich sehe es als Vorteil an, dass wir uns heute unter verschiedenen Aspekten mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Aus meiner Sicht macht die Debatte zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten unter der Überschrift „Petition“ deutlich, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ein gut entwickeltes Petitionswesen haben. Es macht aber auch deutlich, dass wir uns zum Teil mit den gleichen Problemen befassen. Der Bürgerbeauftragte hat in seinem Bericht als Schwerpunkte unter anderem benannt die sozialen Fragen, kommunale Fragen, zum Beispiel die Frage der Zweitwohnungssteuer, die Fragen der Bildung. Schauen wir uns den Jahresbericht des Petitionsausschusses an, werden wir ähnliche Schwerpunkte feststellen.
Und auch das will ich an dieser Stelle sagen: Die Legislativpetitionen sprechen eine eigene Sprache.
Und auch daran möchte ich erinnern: Die Petitionen, die an den Ministerpräsidenten in seiner Sprechstunde herangetragen werden, sind, wenn man den Berichten in der Presse Glauben schenken darf, inhaltlich ähnlich gelagert.
Meine Damen und Herren, mit der Übergabe des Berichtes an das Parlament übernehmen wir eine große Verantwortung. Wir sollten uns nicht nur als sogenannte Klagemauer verstehen, sondern die aufgeführten Probleme als wertvolle Rückmeldungen über die politische und soziale Wirklichkeit im Lande begreifen. Das Petitionswesen ist, davon bin ich fest überzeugt, ein soziales Frühwarnsystem. Wir, die Abgeordneten, erhalten Kenntnis von Vollzugsdefiziten und Missständen in der Regierung, der Verwaltung und der Justiz. Es ergänzt in diesem Sinne auch das Kontrollrecht des Parlaments.
Und, meine Damen und Herren, ich finde es auch gut, wenn sowohl der Bürgerbeauftragte als auch der Petitionsausschuss der Verwaltung in unserem Land in der Mehrheit der Petitionen eine gute Arbeit bescheinigen kann. Auch das trägt aus meiner Sicht zur weiteren Verfestigung der Demokratie und der Festigung des Vertrauensverhältnisses gegenüber unseren Behörden bei. Denn machen wir uns nichts vor, die Voreingenommenheit gegenüber einigen Verwaltungen in unserem Land ist sehr groß, und wir können dabei helfen, diese Voreingenommenheit abzubauen. In diesem Bewusstsein sollten wir auch die anstehenden Beratungen in den Fachausschüssen angehen. Wir sollten den Bericht des Bürgerbeauftragten unter dem Gesichtspunkt lesen, in welchen Fällen das Parlament gefragt ist, wo wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tätig werden können.
Und ich bin meiner Kollegin Frau Peters dankbar, dass sie auf das Problem der Unterbringung von Kindern in Heimen in der DDR aufmerksam gemacht hat. Der Rechts- und Europaausschuss hat erste Beratungen dazu durchgeführt und wir werden uns sicherlich auf der Basis des Antrages der FDP morgen dazu noch mal verständigen. Ich bin der Auffassung, dass wir dieses Problem gemeinsam lösen sollten, dass wir die Sorgen ernst nehmen sollten, dass wir das aber nicht immer nur auf ein System herunterdegradieren sollten, sondern dass es im Interesse von misshandelten Kindern hier in der Bundesrepublik Deutschland, hier im Land Mecklenburg-Vorpommern eine allgemeine Lösung geben sollte.
Ich jedenfalls freue mich auf die Debatte in den Fachausschüssen und in diesem Sinne stimmen wir, die Fraktion DIE LINKE, der Überweisung des Berichtes des Bürgerbeauftragten zu. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich ist dem heutigen Bericht des Bürgerbeauftragten nichts hinzuzufügen. Wenn ich mich dennoch kurz zu Wort melde, dann um explizit auf die unterschiedlichen Möglichkeiten des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses hinzuweisen.