Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Noch ein kurzes Wort zur Gleichstellung: Die Problematik ist die, dass in der gesamten Gleichstellungsdebatte, wie auch in der Feminismusdebatte, das Wort „Mutter“ überhaupt nicht vorkommt.
Sie funktioniert natürlich nur, wenn sie auch als solche gesehen wird und anerkannt wird. Meine Beobachtung ist mit gewissem Erschrecken in letzter Zeit, dass man häufig – jedenfalls für mich häufig – von Bürgern vorgehalten bekommt, dass sie also meinen, die Politik oder wer auch immer, aber die Politik würde Einfluss nehmen auf die Justiz. Und wie Herr Sellering richtig sagte, die Unabhängigkeit der Justiz heißt richterliche Unabhängigkeit. Aus meinem eigenen Erfahren ist es mir wichtig, hier ganz klar zu sagen, dass es in diesem Punkt überhaupt keinen Grund gibt, die geringsten Bedenken zu haben. Die richterliche Unabhängigkeit ist gewahrt. Ich habe es nicht erlebt und kann es mir auch nicht vorstellen, dass die Politik in konkreten Fällen auf die Entscheidung Einfluss nehmen will. Dem steht auch ganz menschlich die Eitelkeit der Richter entgegen, denn sie empfinden das alle als ein sehr wichtiges Gut.
Was heißt aber richterliche Unabhängigkeit? Sie ist kein Privileg, sie ist Verantwortung. Und da liegen natürlich gewisse Probleme, denn – ich will ein Beispiel nennen – das heißt nicht, dass jeder Richter einfach beliebig machen kann, was er will, ohne Rücksicht zu nehmen auf die tatsächlichen Verhältnisse. Beispiel: Sie haben eine Mietproblematik in einem Block, sie haben fünf verschiedene Sachen bei Gericht mit derselben Problematik und die wird von verschiedenen Richtern bearbeitet. Dann heißt richterliche Unabhängigkeit nicht, dass die Richter nicht sich zusammensetzen können, um eine gemeinsame rote Linie zu finden. Wenn also beim Verkündungstermin fünf Bürger bei Gericht erscheinen und fünf verschiedene Entscheidungen in derselben Sache bekommen, werden sie das nicht als ein Element des Rechtsstaates empfinden. Das werden sie persönlich eher als willkürlich empfinden, obwohl es natürlich bei intensiver Ausübung der richterlichen Unabhängigkeit, wenn die alle verschiedene Meinungen haben, hinzunehmen ist.
Wir haben natürlich auch ein strukturelles Problem, das will ich nur mal ansprechen, wo die Landesregierung nichts dafürkann, aber in der Justiz ist in den letzten Jahrzehnten mächtig abgespeckt worden. Da will ich nur einen Punkt nehmen. Wir haben nicht stimmige Instanzenstrukturen und es ist, also jetzt als Beispiel: Am Amtsgericht bekommen Sie ein Urteil, gehen in die Berufung und erwarten ja dort vielleicht eine strukturell höhere Kompetenz. Das war früher mal so, wenn das zum Landgericht ging, da hat die Kammer entschieden. Heute bekommen Sie ein Urteil von der Kammer, da steht immer noch Zivilkammer drauf, aber es entscheidet in fast 100 Prozent der Fälle ein Richter alleine, und zwar nicht in einer Beförderungsstelle, es sei denn, er ist der Vorsitzende der Kammer. Der normale Landrichter hat dieselbe Besoldungsgruppe, insofern ist das dieselbe Kompetenz, strukturell, und das war natürlich früher anders. Wenn Sie dann in die Berufung gingen, hat die Kammer entschieden, aber zumindest zwei haben die Akte gekannt. Das ist nur ein Beispiel dafür. Damit will ich also sagen, dass ja die Akzeptanz der Justiz auch abhängt von der Qualität der Justiz. Und mein Beispiel soll zeigen, dass da strukturell abgespeckt worden ist.
ich wiederhole, keinerlei strukturell höhere Kompetenz haben, sondern nur wiederum einen Einzelrichter, dann ist natürlich eine Entscheidung für den, der unterliegt, nicht unbedingt so akzeptabel, wie es wirkt, wenn dort wirklich die Kammer entschieden hätte. Ja, das wollte ich noch bemerken.
(Martina Tegtmeier, SPD: Was hat denn das jetzt mit dem Thema zu tun? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn unser Antrag, wie es aussieht, abgelehnt werden wird, war der Antrag doch erfolgreich, weil wir heute hier sozusagen festgestellt haben, dass, auch wenn die Ministerpräsidentin sich selber nicht geäußert hat, davon auszugehen ist, dass die ganze Sache nicht so weitergehen wird, wie es medial angekündigt wurde. Im Grunde haben wir die Äußerung gehört, dass eigentlich das alte Verfahren beibehalten werden soll, das heißt, nur ausnahmsweise soll bundesweit ausgeschrieben werden. Von daher freue ich mich, habe ich mich sehr gefreut über diese Debatte,
weil wir das erreicht haben, was wir wollten. Wir haben jetzt hier erst mal eine Aussage überhaupt bekommen,
Trotzdem muss man das natürlich weiter beobachten, weil, wie jeder Jurist weiß, das Regel-AusnahmeVerhältnis nicht so sein muss, dass die Ausnahme weniger ist als die Regel, wie der normale Mensch eigentlich denkt. Das heißt, wir werden das natürlich beobachten, inwieweit das hier in der Praxis dann tatsächlich von der Landesregierung angewandt wird.
Positiv möchte ich hervorheben die Aktivitäten des Justizministeriums, die wir unterstützen. Das hatte ich ja auch in meiner Eingangsrede gesagt, dass es nicht darum geht, bei der Beförderung selbst hier sozusagen auf das Geschlecht zu achten – das ist nicht zulässig –, sondern dass man quasi im Vorfeld natürlich Maßnahmen ergreifen kann, um eine Beförderung attraktiver zu machen, zum Beispiel die Einrichtung eines Homeoffice oder die Teilzeitarbeit, um auch hier eine Arbeit in Schwerin von Mitarbeitern aus anderen Landesteilen zu ermöglichen. Das unterstützen wir sehr.
Kurz zu Herrn Sellering noch. Was mich selber angeht – Sie haben ja den Richterbund angesprochen –, was mich selber angeht, habe ich nie behauptet, dass da irgendwas verfassungswidrig wäre oder so. Ich habe ausdrücklich gesagt, wir treffen hier politische Entscheidungen. Der rechtliche Rahmen ist selbstverständlich, den müssen wir einhalten. Aber hier sind politische Gründe zu sehen, die für unseren Antrag sprechen. Einer der Gründe war ja die Motivation der Mitarbeiter. Da möchte ich nur anfügen: Mitarbeitermotivation ist nicht reines Geld, sondern ich motiviere natürlich auch meine Mitarbeiter durch positive Unterstützung, durch Lob, durch Anerkennung. Auch das ist ja ein Grund, warum ich mich vielleicht beruflich weiterentwickeln will. Ich weiß nicht, ob man beruflich so engagiert und gut sein kann, wenn man ausschließlich das Geld im Kopf hat, ich glaube nicht, sondern man sollte auch mit Herzblut bei der Sache sein,
weil man sonst, glaube ich, die Arbeit nicht gut wird machen können. Es ist ja doch eine sehr hohe Belastung und auch Zusatzbelastung, die man auf sich nimmt, wenn man zum Beispiel zusätzlich Verwaltungstätigkeiten an einem Gericht übernimmt. Das war mir noch mal wichtig, darauf hinzuweisen.
Und dann abschließend noch zu Frau Bernhardt: Sie hatten gefragt, ob wir den Antrag auch stellen würden, wenn es nicht um Frauenförderung ginge.
Die Frage, dachte ich eigentlich, hätte ich klar beantwortet. Ja, hätten wir, weil ich habe klar gesagt, dass ich mich auch für die bisherige Praxis ausspreche, dass in der Regel hier nur landesweit ausgeschrieben wird.
Es wurden sozusagen die Sachverhalte hier, das haben Sie richtig gesagt, so ein bisschen vermengt, weil verschiedene Fragen hier einfach angesprochen wurden. Aber ich will Ihnen die Frage, wie gesagt, beantworten. Diesen Antrag hätten wir auch so gestellt, wenn es jetzt nicht nur um die Frauenförderung ginge, sondern um die Frage der bundesweiten Ausschreibung.
Eins muss ich Ihnen allerdings auch klar sagen: Was nicht geht, was Sie gefordert haben, ist das mit der Frauenquote. Das kann natürlich nicht richtig sein und wäre mit Sicherheit auch nicht verfassungsgemäß, wenn es nicht mehr nach der Qualifikation ginge, nach der Eignung, sondern nur um eine Frauenquote zu erfüllen, da halt x-beliebige Frauen. Und ich bin mir auch ganz sicher, dass die Juristinnen, die hier im Justizdienst tätig sind, das a) nicht wollen, dass sie Quotenfrauen werden,
das auch definitiv nicht nötig haben. Deshalb haben wir auch, das zur Erklärung, Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz zu Recht nicht in unserem Antrag erwähnt. Wir haben darüber nachgedacht, aber in unserem Antrag hätte er nichts verloren, das hat Frau Justizministerin deutlich dargestellt, weil im Antrag geht es ja nur um die Beförderung, also um die Ausschreibung für Beförderungsstellen, und da geht es ganz klar nur nach Artikel 33 Grundgesetz. Da hat der Artikel 3 nichts verloren. Die Förderung kann man im Vorfeld machen, wie es auch dargestellt wurde. – Vielen Dank.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2564. Wer dem Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2564 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2564 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktionen von BMV und AfD abgelehnt.
(Jens-Holger Schneider, AfD: Eine Enthaltung. – Schriftführer Stephan J. Reuken: Herr Grimm hat sich enthalten.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen, Drucksache 7/2572.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Karenzzeiten für Mitglieder der Landesregierung einführen – Drucksache 7/2572 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, was die Europäische Kommission, die Bundesregierung und viele Landesregierungen gemeinsam haben? Etwas, was die Landesregierung hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht hat. Es sind die Karenzzeiten. Ich hätte jetzt einen Zwischenruf erwartet, weil so schwer ist die Frage ja nicht zu beantworten,