Es dürfte doch klar sein, dass die bestehenden Bedarfe erfasst werden müssen. Insofern ist Ihre Kleine Anfrage beziehungsweise die Interpretation in Ihrer Begründung auch einzuschätzen. Es gibt jede Menge Zahlen, Daten, Faken.
Herr Glawe sprach auch über die Studie der Uni Halle. Pflege muss in ihrer Attraktivität gesteigert werden. Menschen müssen gern Pflegeberufe ergreifen wollen.
Der Arbeitskräftemarkt ist angespannt, ja geradezu leergefegt und die Situation wird auch im Moment nicht besser. An dieser Stelle möchte ich mal die Worte unseres geschätzten Kollegen Heydorn vom Koalitionspartner benutzen, der nicht müde wird zu erklären, dass die Sozialwirtschaft mit sämtlichen Branchen in einem Wettbewerb um Nachwuchs steht.
Die Pflegeausbildung und die Pflege in ihrem Dienst am Menschen müssen einfach attraktiver werden für junge Leute, die Wettbewerbsfähigkeit der Berufsbilder in der Pflege wiederhergestellt werden, und das schreiben Sie ja auch in Ihrer Begründung des Antrages. Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Schaffung neuer Stellen, alles das wird doch auch getan. Da kommt doch auch gar keiner mehr drum herum.
Der Begriff „Planung“ als Teil des Kernwortschatzes Ihres Milieus, häufig zu finden in Ihren Anträgen, erinnert mich irgendwie immer an viel beschriebenes Papier ohne Wirkung. Ehrlich, die Landkreise und kreisfreien Städte
haben in den vergangenen Jahren mit der finanziellen Unterstützung des Landes eine umfassende und aufeinander abgestimmte Pflegesozialplanung in ihren Regionen auf den Weg gebracht. Irgendwie verstehe ich Sie nicht. Wir geben den Kommunen mehr Spielraum, jetzt wollen Sie wieder, dass das Land die Dinge an sich zieht und noch wieder eine Planung oben drauf. Das macht das Ganze wahrscheinlich dann auch wieder komplizierter, bürokratischer und schafft keinen einzigen Arbeitsplatz in der Pflege selbst.
In Beton gegossene Zahlen zur Berechnung von Schlüsseln und Kapazitäten bis 2035 rufen garantiert auch andere Kritiker hervor. Bedarfe müssen bewältigt werden und an dieser Stelle haben CDU und SPD ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Die landesplanerischen Empfehlungen könnten in der Tat mal aktualisiert werden. Auf Bundesebene wäre zum Beispiel die Konzertierte Aktion Pflege, mit dem Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, Pflegekräfte zu entlasten und die Pflegeausbildung zu stärken, zu nennen. Und konzertiert müssen unsere Aktivitäten im Lande eben auch sein.
Es sind schnelle Erfolge, die erzielt werden können. Die Zahl der Auszubildenden in der Pflege wird bundesweit bis 2023 um zehn Prozent gesteigert. Zur Ausbildungsoffensive „Pflege“, Teil der Konzertierten Aktion, zählen insgesamt 111 konkrete Maßnahmen – alles nachzulesen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit – wie mehr Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätze, eine bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberuf, Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze für Pflegehelfer zur Verfügung.
Das waren nur einige Sachen, die ich ansprechen wollte. In allen relevanten Bereichen werden für einen Zuwachs an Pflegepersonal Verbesserungen durchgesetzt, eben auch bei der Entlohnung. Fachkräftegewinnung im Ausland und auch Digitalisierung sowie andere Innovationen werden nachhaltig Entlastung bringen.
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen ging die Bundesregierung direkt auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen in unserem Land ein und diese ermöglichen den Pflegenden Entlastung. In Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, haben wir gerade zum Ende des letzten Jahres das Landespflegegesetz novelliert, in das unter anderem die pflegerische Versorgungsstruktur in Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes mündet.
Damit Sie es auch noch einmal Revue passieren lassen können, was Ziel des am 13. Dezember geänderten Gesetzes ist, zitiere ich: „Ziel dieses Gesetzes ist es, in Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige, zahlenmäßig ausreichende und wirtschaftliche pflegerische Versorgungsstruktur vorzuhalten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, die am Wohl der Pflegebedürftigen, der Pflegenden und an den Grundsätzen der Pflegequalität ausgerichtet ist.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gilt weniger zu planen, im Sinne von Papierbeschreiben. Es gilt mehr zu handeln
und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes und der Versorgungssicherheit zu reagieren. Dafür, dass wir Gelegenheit bekommen haben, zur Thematik noch einmal unsere Haltung deutlich zu machen, möchte ich mich bei den LINKEN herzlich bedanken. Wie Sie meiner Rede entnommen haben, werden wir aber Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es ist bereits fast alles gesagt worden, hier von beiden Seiten, von allen Seiten im Parlament. Und trotzdem, ohne weitreichende Bedarfsplanung geht es nicht und deswegen stimmen wir dem Antrag der LINKEN zu und hoffen, dass es zu längeren Planungen kommen kann und nicht zu kurzfristigen Planungen. Darum geht es uns und das möchten wir erreichen. – Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren von der LINKEN, ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem Antrag nur auf die Altenpflege kaprizieren, also dass es hier nicht geht um das Thema „Personalbedarf in den Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen“, sondern so, wie ich den Antrag verstehe, kaprizieren Sie damit auf die Situation in der Altenpflege. Und da muss ich Ihnen sagen, wenn man sich das anguckt, dann hat man Schwierigkeiten, sich wirklich ernsthaft darauf einzulassen, also auf die Zahlen, die Sie jetzt wiedergeben in dem Antrag. Ich gehe mal davon aus, dass die quasi korrekt sind. Sie unterstellen, dass bis zum Jahr 2035 der Anteil der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hochgeht auf 140.000. Das ist ungefähr eine Verdopplung.
Jetzt muss man wissen, es gibt ja schon Prognosen, auch Personalprognosen, die das Land gemacht hat, und zwar sind Frau Friemann-Jennert und Herr Glawe bereits auf diese Studie eingegangen. Es ist eine Studie des Zentrums für Sozialforschung in Halle, beauftragt vom Land Mecklenburg-Vorpommern, da geht es im Rahmen der Sozialberichterstattungen darum, die Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern zu beurteilen. Die Studie ist vom September 2015, also gibt den Stand 2015 wieder. Und wenn man sich, ich glaube, auf Seite 36 oder 37 mal anguckt, welche Personallücken wir in der Altenpflege zu verzeichnen haben werden, dann ist das abhängig vom jeweiligen Szenario. In der ambulanten Pflege bewegen wir uns in einer Personallücke von 97 bis 141 Prozent, also Personallücke, und für den stationären Bereich in einer Größenordnung von 34 bis 108 Prozent.
Diese haben drei Szenarien gerechnet. Das erste Szenario kapriziert auf der Annahme, es bleibt alles so, wie es
ist, also der Mix zwischen professioneller Pflege und Laienpflege bleibt, wie er ist. Das zweite Szenario unterstellt, dass mehr professionelle Pflegekräfte zum Einsatz kommen, und das dritte Szenario, das sogenannte Wunschszenario geht davon aus, dass man den Grundsatz „Ambulant vor stationär“ weitestgehend realisiert und die Angebote im stationären Bereich abbaut. Deswegen kommt dabei auch eine Zuwachsannahme von 34 Prozent in der stationären Pflege heraus. Und wenn man sich das mal ansieht, dass wir über den Daumen, sagen wir mal, 100 Prozent Personalbedarf bis zum Jahr 2030 oder 2035 haben, dann muss man nur die Volksschule besucht haben, um klar zu erkennen, dass das mit den Instrumenten, wie wir sie heute zur Anwendung bringen, nicht zu machen sein wird. Pflegebedürftige verdoppeln sich und der Personalbedarf verdoppelt sich auch.
Jetzt hat diese Studie noch nicht berücksichtigt, was wir für Gesetzgebungsaktivitäten in der Zwischenzeit gehabt haben. Sie alle kennen die Situation in den Krankenhäusern, da hat der Bundesgesetzgeber gesagt, alle bettenfüllenden Abteilungen müssen jetzt auch im hinreichenden Umfang Pflegekräfte beschäftigen, ansonsten dürfen sie da nicht belegen. Das führt dazu, dass Krankenhäuser jetzt in ganz erheblichem Umfang auf der Suche sind nach Pflegekräften. Und Sie waren dabei, als der Chef einer maßgeblichen Klinikkette in Deutschland in der Runde zu uns gesagt hat, für uns ist es ganz einfach, wir generalisieren jetzt die Altenpflege und die Rehaeinrichtungen. Das liegt einfach daran, dass in den Krankenhäusern deutlich besser bezahlt wird als in der Altenpflege. Und wenn man das mal zugrunde legt, dann kann man zu dem Ergebnis kommen und sagen, das, was Sie da vorhaben, führt im Ergebnis zu nichts, außer dass quasi die Zahlen, die durch das ZSH erarbeitet worden sind, noch mal bestätigt werden und wir zur Kenntnis nehmen können, dass wir eine extrem hohe Personallücke im Bereich des Pflegepersonals haben. Das heißt also, wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern das Thema „Sicherstellung der pflegerischen Versorgung“ in den Fokus nehmen wollen, müssen wir über neue Versorgungsmodelle nachdenken.
Eines dieser Versorgungsmodelle ist hier angesprochen worden. Das ist ein neues Versorgungsmodell, läuft in den Niederlanden und heißt „Buurtzorg“, hat aber mit Nachbarschaftshilfe wenig zu tun. Da sind zwar Nachbarn eingebunden, aber dieses „Buurtzorg“ wird organisiert von Profis. Diese Profis haben in der Regel aber eine andere Ausbildung als die Pflegefachkräfte hier bei uns in Deutschland. Das sind Leute, die Organisation gelernt haben, die Netzwerkarbeit gelernt haben und so weiter und so fort. Und wenn man sich die Finanzierung dieses Modells anguckt, dann wird in Holland das Thema auch ganz anders finanziert. Die Altenhilfe bei uns, im ambulanten Bereich zumindest, wird nach Leistungskomplexen bezahlt, also große Morgentoilette, kleine Morgentoilette, und da gibt es dann einen entsprechenden Punktwert sowie Betrag und das kann man dann so abrechnen. Das heißt also, dieses „Buurtzorg“-Modell würde sich unter diesen Rahmenbedingungen nicht realisieren lassen, man muss es aber irgendwie diskutieren. Und natürlich müssen wir darüber sprechen, wie eine Versorgung künftig unter Beteiligung aller, die daran teilhaben können, organisiert werden kann. Das werden Profis sein, das werden Angehörige sein und das werden sicherlich auch Leute sein, die sich bürgerschaftlich engagieren.
Ich will auch noch auf etwas anderes eingehen. Die Berechnungen, die angestellt worden sind, gehen davon aus, dass bestimmte Annahmen einfach gesetzt sind. Ich will das mal an einem Beispiel deutlich machen: Wir arbeiten bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor in den stationären Pflegeeinrichtungen mit einer fünfzigprozentigen Fachkraftquote im Bereich der Pflege, einer fünfzigprozentigen Fachkraftquote. Das ist eine wesentliche Determinante. Wenn Sie aufgrund dieser Determinante Berechnungen anstellen zum Thema Personalbemessung, dann kommen Sie zu einem anderen Ergebnis, als wenn Sie diese Quote absenken, und Sie kommen auch zu einem anderen Ergebnis, wenn Sie diese Quote erhöhen. Es kann ja sein, dass jemand sagt, 50 Prozent ist mir viel zu wenig, ich möchte gern 70 Prozent, dann kann man sagen, die Versorgung in den einzelnen Einrichtungen wird immer besser, wir können nur nicht mehr alle versorgen, sondern nur noch die Hälfte der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern, also höchstens.
Lange Rede, kurzer Sinn – das, was Sie beantragen, hilft uns nicht weiter. Im Großen und Ganzen wissen wir, wie viel Personal wir in der Pflege brauchen, in der Altenpflege brauchen. Da muss man jetzt nicht noch einen Auftrag an das Land erteilen und sagen, so, nun macht das mal. Wenn wir uns ernsthaft mit dem Thema beschäftigen wollen, das gilt für uns als Regierungskoalition, das gilt für die Regierung, gilt sicherlich auch für die Opposition, dann muss man Fragen nachgehen, wie kriegen wir das Thema so organisiert und so verändert, also den Versorgungsmix so verändert, dass das auch künftig im Ergebnis dazu führen wird, dass man eine sichere Versorgung anbieten kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es waren sehr interessante Argumente, die hier ausgetauscht wurden, und ich bin insofern total irritiert, weil das, was vorgetragen wurde, eigentlich den Antrag, den wir gestellt haben, noch mal untersetzt und untermauert.
Darauf will ich hinaus, also reden wir über Logik. Da stellt sich dann so dar, Frau Friemann-Jennert – ich schätze Sie sehr –, bei der Bewertung von Anträgen, die wir stellen, werden dann immer zwei Karten gezogen, entweder Rückenwind für die Regierung,
wir machen das schon, um anschließend deutlich zu machen, dass wir mit dem, was wir in der Begründung zu
unseren Vorschlägen geschrieben haben, richtigliegen. Und Herr Heydorn hat eben gesagt, dass dieser Antrag nicht weiterhilft, und hat dann verwiesen auf eine vorliegende Studie und zu der Studie interpretierend ausgeführt.
Jetzt will ich das noch mal aufgreifen. Die Studie ist aus dem Jahr 2015, wie Sie sagen, und arbeitet mit Zahlenmaterial aus 2012. Seither gab es sehr wohl Veränderungen und Dynamik in dieser Gesellschaft, die man berücksichtigen muss. deswegen muss man nicht noch mal alles neu aufschreiben, das steht hier auch nicht, sondern es geht um die Analyse der Situation und letztendlich darum, welche Schlussfolgerungen wir aus alldem ziehen. Sie selbst haben damit geendet, Herr Heydorn, dass Sie gesagt haben, alle relevanten Akteure, die Profis, diejenigen, die auf diesem Gebiet sich engagieren auch im Ehrenamt, in häuslichen Zusammenhängen und Politik, müssen zusammenkommen. Genau darum geht es mit unserem Antrag, um nicht mehr und nicht weniger.
Und ich will eins vorwegnehmen, Herr de Jesus Fernandes, das ist nicht mit Ideologie begründet, dass wir gesagt haben, wir wollen diese Anträge nicht zusammen behandeln, sondern es hat etwas damit zu tun, dass wir unterschiedliche Sichten darauf haben – wir werden morgen auf Ihren Antrag noch mal eingehen –, und wir haben uns wie mit allen anderen Anträgen in der Sache auseinandergesetzt. Es wäre ganz einfach nicht angemessen, dass man alles in einen Topf wirft und im Vorbeigehen dann einen Antrag einer anderen Fraktion würdigt. Wir werden uns also morgen damit auseinandersetzen und das nehmen Sie mal als einen Akt sozusagen seriösen Umgangs. Wir wollen, dass mit unseren Anträgen seriös umgegangen wird und nicht alles verschwobeln oder im Vorbeigehen klären.
Ich fand es aber vor allen Dingen sehr bemerkenswert, was Minister Glawe gesagt hat. Zuweilen sind in mehreren Redebeiträgen – das war jetzt, glaube ich, in denen von Frau Friemann-Jennert und Herrn Glawe – Zahlen infrage gestellt worden, die wir hier aufgeführt haben. Wir haben nichts anderes gemacht, als sie erst mal selbst befragt als Landesregierung, weil wir natürlich die Personen, um die es geht und gehen wird, nicht durchgezählt und nicht hochgerechnet haben, sondern wir haben eine Kleine Anfrage gestellt, und die ist am 29.03.2019 auf der Landtagsdrucksache 7/3224 beantwortet worden. Das ist unsere Grundlage, das haben wir zur Kenntnis genommen und dann daraus auch die entsprechenden Schlüsse gezogen, wie Sie es in unserem Antrag wiederfinden.
(Minister Harry Glawe: Ich habe nicht gesagt, dass Ihre Zahlen falsch sind. Ich hab mich auf das Jahr 2030 bezogen, 33.000.)
Also von den Zahlen mal abgesehen, es sind Ihre Zahlen, die wir gar nicht infrage stellen, sondern als Grundlage nehmen.
Ja, und bis 2030, das wäre auch noch anzumerken – Herr Heydorn sprach ja von der Studie der Hallenser –, da müssen wir sagen, bis 2030 ist als ein Planungsinstrument natürlich kurz um die Ecke. Wir wollen einen weiteren Zeithorizont, als den in der Studie ausgewiesenen. Im Übrigen ist das ein sehr wichtiger Punkt für uns, dass eine Studie vorliegt, die ganz gewiss seriös ist, keine Frage, aber eine Studie ist noch kein Planungs