Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4026 zur Federführung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? –
Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU,
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4026. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/4026 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE und Zustimmung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4028.
Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/4028 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen und besitzt auch in der Politik einen sehr hohen Stellenwert,
wenngleich mit oftmals sehr unterschiedlichen Herangehensweisen. Das Thema Wohnen ist daher hervorragend geeignet, um auch einmal deutlich auf die politischen Unterschiede zwischen der SPD und unserem Koalitionspartner hinzuweisen, denn es ist mitnichten so, dass wir in der Großen Koalition immer einer Meinung sind und immer dasselbe wollen. Im Gegenteil, es gibt politisch erhebliche Unterschiede, die meist aber nach außen nicht sichtbar werden. Das spricht für die hoch professionelle Art und Weise, wie wir hier in MecklenburgVorpommern Politik machen.
Ich möchte mich bei unserem Koalitionspartner ausdrücklich dafür bedanken, dass wir den vorliegenden Antrag heute diskutieren können.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken, dass sie das in Ziffer II erwähnte Papier Initiative zur „Zukunft des Wohnens in M-V“ verabschiedet hat. Wir unterstützen dieses Papier ausdrücklich und werden auch als Fraktion auf die Umsetzung der dort genannten Punkte drängen.
Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion hat es in der Wohnungsbaupolitik in Deutschland seit den 1980er-Jahren eine Entwicklung hin zu mehr Marktelementen gegeben, deren Folgen wir heute insbesondere in den Großstädten sehen und spüren können. Bei uns im Land ist die Zahl der Städte, in denen wir Wohnraumknappheit und zu hohe Mieten haben, zwar klein, das Problem in diesen Städten aber trotzdem drängt. Wir haben auch das ganze Gegenteil als Problem, nämlich ländliche Regionen, in denen Wohnungsleerstand, niedrige Mieten und drückende DDR-Altschulden eine positive Entwicklung des Wohnungsmarktes nachhaltig behindern. Gerade die DDR-Altschulden sind aus unserer Sicht ein riesengroßer Fehler der Wiedervereinigung, der eigentlich dringend korrigiert gehört.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich habe leider wenig Hoffnung, dass die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ in Berlin für dieses spezifisch ostdeutsche Problem eine vernünftige Lösung auf den Tisch legen wird.
Am Ende müssen wir selbst im Land schauen, wie wir die Lage entspannen können. Und auch da darf ich unserem Koalitionspartner ausdrücklich Dank aussprechen, dass wir im Land eigene Lösungen schaffen, um das Thema DDR-Altschulden zumindest langsam abzuarbeiten. Auch freut es mich, dass diese Bemühungen von der Wohnungswirtschaft honoriert werden. Der Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner, hat erst kürzlich das Land im Deutschlandfunk ausdrücklich lobend erwähnt.
Dieser Grundsatz steht für uns im Mittelpunkt einer gesunden Wohnungsbaupolitik. Es gilt, ein gesundes Gleichgewicht zu finden zwischen dem Extrem eines rein staatlichen Wohnungsmarktes mit staatlich festgeschriebenen Mieten, die überall gleich sind, und dem anderen Extrem eines völlig entfesselten freien Marktes, der beispielsweise in Asien zur Käfighaltung von Menschen auf zwei Quadratmetern führt, und das zu Preisen, die deutlich über dem Münchner Stadtniveau liegen. Dieses Gleichgewicht zwischen sozialpolitischen Anforderungen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten ist es, was sich im Kern hinter Punkt 3 und 4 in Ziffer III verbirgt. Bei uns im Land kann man verfolgen, was aus dem Extrem des staatlichen Wohnungsbaus unter Bedingungen des freien Marktes entstehen kann.
Meine Damen und Herren, uns wurde ins Stammbuch geschrieben, dass die soziale Segregation gerade in den Plattenbaugebieten aus DDR-Zeiten teils extrem ist und wir im Wohnungsvergleich unrühmliche Spitzenplätze einnehmen. Für uns als SPD-Fraktion war dies der Anlass, uns intensiv Gedanken darüber zu machen, wie man kurz-, mittel- und langfristig auf dieses Problem reagieren kann.
Wir werden als Land durch die Änderung von Artikel 104d des Grundgesetzes Mittel des Bundes erhalten, die wir nutzen wollen, um in Städten mit solchen Problemen Modelle zu entwickeln und zu fördern, wie man sozialer Segregation städtebaulich begegnen kann. Dies sollte die Bemühungen der Koalition auf dem sozialen Sektor ergänzen. Ich darf da als Beispiel die Brennpunkt-Kitas nennen, die wir als SPD für zwingend notwendig halten, um die Gleichwertigkeit von Lebenschancen zumindest in Teilen zu ermöglichen. Eine vernünftige Wohnungsbaupolitik muss aus unserer Sicht den Grundsatz verfolgen, auf dem Wohnungsmarkt langfristig ein ausreichend großes Angebot an guten und bezahlbaren Wohnungen vorzuhalten. Das kann aber nur funktionieren, wenn wir die Bindungsdauer sozial verträglicher Mieten deutlich ausweiten.
Wir Sozialdemokraten können dem Wiener Grundsatz, einmal Sozialwohnungen, immer Sozialwohnungen, sehr viel abgewinnen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, theoretisch müsste jede Fraktion diesen Grundsatz begrüßen, denn wenn ich als Staat Geld dafür ausgebe, dass günstige Wohnungen gebaut werden, wieso sollte dann die so
finanzierte Wohnung nach ein paar Jahren plötzlich zu Marktpreisen vermietet werden? Und was hat der Staat davon? Der finanziert nach Auslaufen der Bindung nicht mehr das Objekt, sondern zahlt den Menschen, damit sie in der staatlich schon einmal finanzierten Wohnung bleiben können, dann das Wohngeld. Vernünftig ist das nicht, wenn aktuell leider auch notwendig. Leider haben wir dieses System mit der Wiedervereinigung von den alten Bundesländern geerbt, was aber kein Grund sein sollte, dies nicht doch zu ändern. Wir werben dafür, in der Wohnungsbaupolitik den Imperativ „Objektförderung vor Subjektförderung“ stärker zu verfolgen. Wir brauchen ein gesundes Angebot von öffentlich finanzierten und bezahlbaren Wohnungen, die einen Wohnungsmarkt im Gleichgewicht halten. Das wird bedingen, dass wir auf kommunaler Ebene verantwortungsvolle Wohnungsgesellschaften in kommunaler Hand benötigen.
Meine Damen und Herren, wir werden einen Rechtsrahmen benötigen, in Deutschland ebenso wie auf Ebene der EU, der diese Politik eines Gleichgewichtes zwischen sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen an die Wohnungsbaupolitik unterstützt und befördert, beispielsweise durch die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit in Deutschland – zugegeben, ein dickes Brett, aber eines, das zu bohren sich lohnt. Dass eine Harmonisierung von Rechtsvorschriften beim Bauen und die zügige Realisierung des digitalen Bauantrages im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sinnvoll sind, muss ich an dieser Stelle, glaube ich, nicht weiter erwähnen.
Meine Damen und Herren, ich freue mich auf eine angeregte Debatte und bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Schön, dass Sie mir zugehört haben, später dann mehr. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 64 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktionen der Regierungskoalition legen den Antrag vor: „Gutes und bezahlbares Wohnen für Mecklenburg-Vorpommern“.
Unter Punkt I des Antrages wird zunächst die Situation geschildert, dass wir in einigen Bereichen eine Unterversorgung mit Wohnraum haben, speziell in den Universitätsstädten oder auch in den touristischen Zentren. Das ist auch alles völlig richtig. Eine Durchschnittszahl von Mecklenburg-Vorpommern für Wohnungsbestand oder verfügbare Wohnfläche für Einwohner zu erheben, das ist statistisch sicherlich interessant, aber es ist natürlich regional äußerst unterschiedlich. Deshalb muss man vor Ort auch die geeigneten Lösungen finden, die ja in jeder Kommune durchaus anders sein können. Das haben wir schon öfter hier diskutiert.
Neu ist jetzt eigentlich, dass im Antrag davon gesprochen wird, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auch auf Ebene der Bundes- und Europapolitik sich dort für
Veränderungen einzusetzen. Bisher haben wir das ja vorwiegend im Landesmaßstab und gegebenenfalls auf Ebene der Kommunen diskutiert.
Unter Punkt II wurde die Initiative zur „Zukunft des Wohnens in M-V“ erwähnt. Meines Wissens gibt es da einen Kabinettsbeschluss vom 7. Mai dieses Jahres. Deshalb frage ich mich jetzt, wenn das Kabinett das schon beschlossen hat und die Regierungsfraktionen sicherlich hinter dem Kabinett stehen, warum wir das jetzt hier noch mal beschließen sollen.
Gut, da der Kollege Albrecht das jetzt nicht komplett dargestellt hat, erwähne ich das mal kurz, was in diesem Konzept drinsteht. Da steht unter anderem drin, dass bis zum Jahr 2030 30.000 neue Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern entstehen sollen. Das ist sicherlich eine Prognose, aber die Größenordnung ist sicherlich nicht völlig falsch. Es geht dort um eine Verschlankung der Vorschriften, um weitere Baukostensteigerungen zu verhindern. Wie das im Detail aussehen soll, habe ich dort nicht gefunden.
Dann wird die Lösung der DDR-Altschuldenfrage angesprochen, das hat Herr Albrecht in der Einbringung auch gesagt, sicherlich ein ganz wichtiger Punkt. In diesem Konzept geht es darum, wie man der sozialen Spaltung entgegentreten kann auf dem Wohnungsmarkt. Es geht darum, dass Flächen für den Wohnungsbau in öffentlicher Hand verbleiben sollen, also nicht an private Investoren veräußert werden. Ich vermute mal, dass da vielleicht so was wie Erbpacht gemeint ist, was die Kommunen machen können. Das können die sicherlich auch allein machen, dazu brauchen sie, glaube ich, nicht unbedingt ein Landesprogramm. Das können sie, glaube ich, auch selbst entscheiden. Es geht dort um die Wiedereinführung der Gemeinnützigkeit der Tätigkeit kommunaler Wohnungsunternehmen und es geht um die Förderung von Mitarbeiterwohnungen in Tourismuszentren,
also ein ganzes Bündel von Maßnahmen, wobei jede einzelne Maßnahme durchaus in der einen oder anderen Kommune Sinn macht. Die eine oder andere Maßnahme macht hier und dort wahrscheinlich auch keinen Sinn.
Unter Punkt III geht es dann im Punkt 1 um eine Harmonisierung von Normen und Rechtsvorschriften, etwa bei der Bauantragstellung – sicherlich ein sinnvolles Vorhaben.