Auf dieser Grundlage hat die Justizministerin dann auch Anfang 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die konkrete Steuerungsmodelle zur Entzerrung der Altersabgangsspitzen erarbeiten sollte. Bereits im April 2018 legte die Arbeitsgruppe ihren einvernehmlich erarbeiteten Bericht vor. Darin schlug sie drei Maßnahmen zur Entzerrung der ungünstigen Altersstruktur vor. Kurz gefasst handelt es sich um Modelle für einen vorzeitigen Ruhestand, eine Altersteilzeit und ein Hinausschieben des Ruhestands. Auf Einzelheiten muss ich jetzt hier nicht näher eingehen. Während danach die Betroffenen in der Justiz erwartungsvoll nach Schwerin blickten und sich fragten, ob und wie eine Umsetzung der vorgeschlagenen Steuerungsmodelle erfolgen würde, zum Beispiel konkret, ob sich die Abschläge bei einem vorzeitigen Ruhestand verringern würden, herrschte dort tiefes Schweigen.
Die Frage nach dem Warum löste sich dann aufgrund Kleiner Anfragen an das Justizministerium auf. Von dort hieß es, dass die Landesregierung keine Beurteilung hinsichtlich der aufgezeigten Steuerungsmodelle getroffen habe. Und weiter, Zitatanfang: „Die Sicherung von Fachkräften zur Gewährung von langfristiger Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Unter der Federführung der Staatskanzlei sollen alle Maßnahmen zur ressortübergreifenden Personalentwicklung und Personalakquise in einer Gesamtstrategie gebündelt werden.“ Zitatende.
Diese Worthülse heißt im Ergebnis nichts anderes, als dass die Entzerrung der Altersstruktur bei den Richtern und Staatsanwälten zu einem allgemeinen Problem der Landesverwaltung herabgestuft und damit weg vom Justizministerium der Staatskanzlei zugewiesen wurde. Das widerspricht meines Erachtens ganz klar der Koalitionsvereinbarung, denn danach wird dieser Punkt gerade und ausdrücklich im Abschnitt „Justiz“ gesondert geregelt. Zudem hieß es ausdrücklich, dass Lösungen und Modelle entwickelt werden sollten, die Neueinstellungen über den Bedarf hinaus entbehrlich machen.
Und genau dazu hat die Justizministerin Anfang 2018 die Arbeitsgruppe eingesetzt, die dazu dann, wie bereits erwähnt, die konkreten Vorschläge erarbeitet hat. Das alles ist nun mit der Verlagerung in die Staatskanzlei vom Tisch, denn sonst gäbe es irgendeine konkrete Rückmeldung seitens der Landesregierung zu dem Bericht der Arbeitsgruppe. Das sollte die Ministerin ehrlicherweise auch zugeben. Dass die CDU sich das gefallen lässt und damit eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag aufgibt, ist eine ganz andere Frage. Nochmals: Es war nach dem Koalitionsvertrag und den öffentlichen Verlautbarungen unbestritten, dass für die Justiz, wo die unausgewogene Altersstruktur besonders kritisch ist, eine Lösung ohne zusätzliche Neueinstellungen über den Bedarf hinaus entwickelt werden sollte.
Und eine nachvollziehbare Begründung, weshalb das im Koalitionsvertrag Vereinbarte nun nicht mehr gelten soll, gibt es nicht.
Und nun kommt auf diesem Hintergrund DIE LINKE mit dem Antrag daher, Neueinstellungen gewissermaßen auf Vorrat vorzunehmen. Ich kann ja verstehen, dass DIE LINKE, nachdem sie unseren Antrag, mit dem wir die Landesregierung dazu bringen wollten, die Vorschläge der Arbeitsgruppe konzeptionell umzusetzen, mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt hat, nunmehr ein Problem damit hat, das Thema neu zu verpacken.
Dass Ihnen dazu aber nichts Besseres einfällt, als unter Ziffer I teils selbstverständliche, teils aufgeblähte Feststellungen zu treffen und unter Ziffer II völlig unbestimmte, undifferenziert Einstellungskorridore, sprich Vorratseinstellungen zu fordern, das ist nicht nur fantasielos, das ist ein Schulbeispiel für Unredlichkeit und Unglaubwürdigkeit.
DIE LINKE fährt dieselbe Schiene wie bei den Zweigstellen. Da fordert sie einfach so, alle Zweigstellen wieder zu vollwertigen Amtsgerichten zu machen, ohne sich auch nur im Geringsten mit den inzwischen eingetretenen Realitäten auseinanderzusetzen. Das nennt man populistischen Unfug. Und genauso ist es hier. Über den Stellenaufwuchs in der Justiz wurde mehrfach debattiert und er findet ja auch statt. Aber dort hat DIE LINKE unrealistische Forderungen gestellt. Und jetzt fordert DIE LINKE Einstellungen auf Vorrat ohne jede Präzisierung. Sie tut das offensichtlich nur aus der Notlage heraus, weil sie unseren Antrag, der auf eine Umsetzung der Vorschläge der vom JM eingesetzten Arbeitsgruppe gerichtet war, abgelehnt hat.
DIE LINKE konnte ja nicht anders, weil die Fraktion einer von der Partei beziehungsweise, wie wir heute erfahren, vom Parteivorstand verordneten Grundüberzeugung folgt,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Aus vollem Herzen und mit tiefster Überzeugung, Herr Förster! So was braucht mir keiner zu verordnen.)
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das Einzige, was mir wehtut, ist, wenn ich Sie da vorne sehe. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Aber ich möchte am Schluss noch eine zusätzliche Bemerkung machen: Die vielen zusätzlichen – oder viele, ich weiß jetzt nicht genau, wie viele –, aber die zusätzlichen Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind, wenn man es genau nimmt, der Migration geschuldet, damit Kosten der Migration.
Ich gehe davon aus, dass das einer der vielen Punkte ist, wo Migrationskosten irgendwo verpackt sind, wo man sie gar nicht glaubt finden zu können.
Und das ist ja wieder typisch, dass es nun bei Herrn Dachner und – man muss ja hingucken – bei Herrn Krüger wieder zuckt, das will man ja gar nicht hören.
Es geht ganz einfach darum, die Gesamtkosten der Migration transparent zu machen. Und dazu gehört, wenn zusätzlich Stellen ausschließlich der Migration geschuldet sind bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dass man diese Kosten dann auch so benennt, was sie nämlich sind: Kosten der Migration, die sonst nicht bestanden hätten.
Das mag in Ihren Augen Hetze sein, in unseren Augen ist das, die Realität konkret zu benennen, wie sie ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, ich kann es kurz machen.
Der vorliegende Antrag ist wenig hilfreich, die aufgelisteten Forderungen sind nicht praktikabel, eine Neueinstellung für die Zukunft im Sinne einer Bevorratung mit Juristen ist rechtlich problematisch. Gleiches gilt für die Einstellungskorridore durch die Errichtung neuer Richterstellen. Die Rechtsgrundlage für die Erstellung von Personal ergibt sich immer aus dem Haushaltsgesetz und den darin enthaltenen Ermächtigungen. Eine Besetzung darüber hinaus ist nicht möglich. Wir werden den Antrag ablehnen.
(Torsten Renz, CDU: Da muss Frau Kröger noch mal vor. – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ehrt dich.)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal freue ich mich, dass die Kollegin Bernhardt sich mit mir wieder über Rechtspolitik unterhalten möchte. Gestern war das ja beim Einzelplan des Justizministeriums nicht so ganz der Fall.
(Torsten Renz, CDU: Nee, da hatte sie wenig Interesse dran. – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
Und natürlich wird es bei mir auch etwas inhaltsvoller als vielleicht bei dem einen oder anderen Vorredner, und auch etwas länger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag sollen Einstellungskorridore durch Einrichtung neuer Stellen im richterlichen Dienst geschaffen werden, unter anderem. Damit wird ein wichtiges Thema aufgegriffen, denn – Sie haben es schon von einigen Vorrednern gehört – ein erheblicher Teil der Richter und Staatsanwälte unseres Landes ist zwischen 55 und 60 Jahre alt. Deswegen ist das Thema Nachwuchsgewinnung – ich habe es gestern gesagt und wiederhole es hier gerne noch mal, denn wiederholen festigt ja bekanntlich, das kennen wir noch aus der Schule – einer der Schwerpunkte im Bereich der Justizpolitik in dieser Wahlperiode.
Die Ministerin ist darauf eingegangen, auf die verschiedenen Maßnahmen, die eingeleitet wurden. Allein in 2018 und 2019 konnten bereits 57 Proberichter eingestellt werden. Und ich habe es gestern gesagt, wenn wir das Personalkonzept fortgesetzt hätten, hätten wir zwischen 2012 und 2026 insgesamt 110 Stellen abgebaut. Deswegen war es, glaube ich, richtig und wichtig, dass wir die Einsparvorhaben gemeinsam in der Koalition aufgeschoben haben um vier Jahre, um hier auch etwas Druck rauszunehmen. Wir haben den Pakt für Sicherheit und den Pakt für den Rechtsstaat mit 23 und 10 Stellen. Und insgesamt werden wir ab dem 1. Januar – auch das wiederhole ich gern noch mal – 66 Stellen mehr haben als ursprünglich im Personalkonzept vorgesehen. Das zeigt einfach – und die Herausforderungen sind ja auch gerade genannt worden, vor denen die Justiz hier steht, gerade im Bereich Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit –, dass wir hier in dem Bereich auch etwas entgegenstellen.
Und wir stehen dabei natürlich – und ich glaube, das gehört zur Wahrheit auch dazu – im bundesweiten Wettbewerb. Das hat, glaube ich, auch die Anhörung hier im Rechtsausschuss gezeigt, dass wir hier nicht im luftleeren Raum sind, und deswegen geht es natürlich auch vor allem darum, die Ausbildungsangebote und die Qualität der Ausbildung zu verbessern und auch Anreize dafür zu schaffen, dass junge Menschen nach MecklenburgVorpommern kommen. Und deswegen war es, glaube
ich, auch richtig, dass wir für das Referendariat hier wieder die Möglichkeit der Verbeamtung auf Widerruf eingeführt haben – als erstes Bundesland. Mittlerweile haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem schönen Hessen nachgezogen. Uns ist es gelungen, in diesem Jahr insgesamt 77 Referendarinnen und Referendare einzustellen, so viele, wie in den vergangenen zwölf Jahren nicht mehr. Und von daher, glaube ich, kann man das an der Stelle seitens der Antragstellerin auch gerne mal würdigen. Aber es ist ja noch ein bisschen Redezeit übrig.
Und jetzt dann nur über den richterlichen Dienst zu sprechen, glaube ich, ist auch ein bisschen zu kurz gedacht. Ich glaube, wir müssen uns auch Gedanken machen über die Arbeitsaufteilung, über die Effizienz, auch in den Gerichten und Staatsanwaltschaften – deswegen ist es, glaube ich, auch richtig, dass jetzt die sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden zum Januar 2020 –, und dass wir uns auch Gedanken machen über den Bereich neben Richtern und Staatsanwälten. Ich habe es gesagt, aus meiner Sicht ist es ein gutes Zeichen, dass wir wieder den Rechtspflegestudiengang anbieten, weil auch dort haben wir den Druck, auch dort fehlt das nötige Personal. Und ich glaube, deswegen ist es auch vernünftig, dass wir hier gegengesteuert haben und dass der Studiengang in Güstrow weiter am Leben bleibt.