Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4615 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/4615 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4964 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4964 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/4443, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Drucksache 7/4819. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4965 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/4443 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (8. Ausschuss) – Drucksache 7/4819 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich möchte Ihnen kurz den Verlauf der Beratung zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses skizzieren, auch weil ich weiß, dass es teilweise unterschiedliche politische Auffassungen über Zeitpunkt der Schlussabstimmung sowie zum Inhalt des Gesetzentwurfes gibt.
Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, ist der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4443 direkt mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes verbunden. Er zielt mit der Neufassung des Paragrafen 8 des ÖPNV-Gesetzes in der Region Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen darauf ab, landesspezifische Anpassungen durch die geänderten bundes- und landesgesetzlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen. Wesentliches Regelungsziel ist es, den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger des ÖPNV den erforderlichen finanziellen Spielraum zur Bereitstellung eines angemessenen ÖPNV-Angebotes zu geben.
Die Finanzierung des SPNV aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes soll wie bisher fortgeführt werden. Grundlage der bisherigen Förderung des Straßenbaus sowie des ÖPNV in den Landkreisen und kreisfreien Städten waren bis Ende 2019 die anteiligen Entflechtungsmittel des Bundes in Höhe von 27,3 Millionen Euro jährlich. Diese Entflechtungsmittel des Bundes entfallen seit Jahresbeginn und werden eins zu eins durch entsprechende Zuweisungen aus der Umsatzsteuer kompensiert. Gemäß der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes sollen den Aufgabenträgern des sonstigen ÖPNV jährlich pauschal 15 Millionen Euro zugewiesen werden. Mit diesem Betrag werden alle bisherigen Fördermaßnahmen wie die Bus- und allgemeine Investitionsförderung sowie darüber hinaus die Straßenbahnförderung aus Landesmitteln abgegolten. Einzelheiten werden zukünftig per Rechtsverordnung des Landes geregelt.
Besonderheiten des ÖPNV sowie des SPNV, wie beispielsweise die Schülerbeförderung, die Beförderung schwerbehinderter Menschen sowie Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, bleiben vom Änderungsgesetz unberührt. Soweit zu den wesentlichen Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nunmehr möchte ich die wesentlichen Inhalte der Ausschussberatung darlegen. Der Energieausschuss hatte sich angesichts der ursprünglichen Planung, das Gesetz noch im März 2020 in Zweiter Lesung zu verabschieden, auf ein schriftliches Anhörungsverfahren von sachverständigen Institutionen verständigt. Diese sind im Bericht auch aufgeführt. Im Ergebnis der Anhörung wurde die Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes vielfach als nicht ausreichend erachtet und das Problem gesehen, dass der neue Verteilungsschlüssel dazu führe, dass notwendige Verkehrsdienstleistungen zukünftig nicht mehr adäquat erfüllt werden könnten. Außerdem seien die Finanzbeziehungen zwischen dem Land sowie den Aufgabenträgern in den Landkreisen und kreisfreien Städten nicht ausgeglichen. Darüber hinaus wurde dargelegt, dass die ÖPNVFörderung auf der Grundlage von Bundes- und Landesmitteln insgesamt nicht ausreichend sei. Auch wurde von den sachverständigen Institutionen argumentiert, dass die Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr zu gering seien, obwohl sich die Schülerzahlen und die Anforderungen an die Leistungserbringer stetig erhöht haben.
Meine Damen und Herren, seitens des Fachressorts wurde zu den diesbezüglichen Anmerkungen der Sachverständigen ausgeführt, dass weder die Schülerbeförderung, die Beförderung schwerbehinderter oder mobilitätseingeschränkter Personen noch die Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr vom Gesetz betroffen seien. Zudem könnten Fördermittel aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben ausschließlich an die Aufgabenträger, also die Landkreise und kreisfeien Städte, ausgezahlt werden und nicht – wie von manchem Sachverständigen erwünscht – an die Verkehrsdienstleister. Insgesamt sei die Höhe der Regionalisierungsmittel des Bundes aber ausreichend, um das bisherige ÖPNV/SPNV-Angebot im Land aufrechtzuerhalten.
Im Ergebnis werde mit dem Gesetz die Vielzahl der Fördertöpfe reduziert sowie das Förderverfahren transparenter und bürokratieärmer. Zuletzt werde auch die jährliche Förderung des ÖPNV um 2 bis 3,5 Millionen Euro auf insgesamt 15 Millionen Euro erhöht.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, vor diesem Hintergrund hatte die Fraktion DIE LINKE keine Änderungsanträge zum Gesetz selbst, sondern einen Entschließungsantrag gestellt, mit dem auf grundsätzliche Sachverhalte der ÖPNV-Förderung sowie grundsätzliche Probleme des ÖPNV im Land an sich abgestellt werden sollte. Ich erspare mir an dieser Stelle, detailliert auf die Forderung der Fraktion DIE LINKE einzugehen, da die Fraktion DIE LINKE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Verlaufe der heutigen Aussprache darauf Bezug nehmen wird.
(Torsten Renz, CDU: Und wenn nicht, kommst du noch mal vor, oder was?! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ich glaube, so was steht einem Ausschussvorsitzenden nicht zu in seinem Bericht.)
Der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde von den Koalitionsfraktionen bei Enthaltung seitens der Fraktion der AfD abgelehnt.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Da muss man ernsthaft mal über die Funktion des Ausschussvorsitzenden reden. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Von den Koalitionsfraktionen wurde dafür im Gegenzug angeboten, dass die im Entschließungsantrag angesprochenen Sachverhalte im Ausschuss gesondert diskutiert werden.
Meine Damen und Herren, seitens der Koalitionsfraktionen wurden keine inhaltlichen, sondern ausschließlich rechtsformale Anträge gestellt. Dementsprechend soll in der Überschrift des Gesetzentwurfes die Kurzbezeichnung „2. ÄndG ÖPNVG M-V“ angefügt werden. Darüber hinaus soll in der Überschrift von Artikel 1 das Wort „Zweiten“ gestrichen und dieser die Kurzbezeichnung „ÖPNVG M-V“ angefügt werden. Begründet wurden die Anträge damit, dass aus Übersichtsgründen die Anzahl der Änderungsnovellen deutlich werden sollte und sich der Bezug in der Überschrift von Artikel 1 auf das Stammgesetz und nicht auf das Änderungsgesetz beziehen müsse.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, auch der mitberatende Europa- und Innenausschuss sowie der Finanzausschuss haben keine fachspezifischen Gründe gesehen, dem Energieausschuss Änderungsempfehlungen vorzuschlagen. Beide Ausschüsse haben die unveränderte Annahme dieses Gesetzentwurfes empfohlen. So viel aus Sicht zur Beschlussempfehlung des Energieausschusses.
Vor dem Hintergrund meiner Darlegungen sowie den Stellungnahmen der mitberatenden Fachausschüsse gehe ich davon aus, dass auch Sie der Beschlussempfehlung des Energieausschusses zustimmen können, damit die Finanzierung und die Förderung des ÖPNV- und SPNV-Angebotes in unserem Land auch unter den neuen Rahmenbedingungen dauerhaft gesichert werden kann. – Vielen Dank!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Einbringung. Daran würde ich anknüpfen, in die Details des Gesetzentwurfes nicht weiter einsteigen. Er ist in der Tat in erster Linie ein Nachvollziehen der Änderungen, die sich mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz ergeben haben, indem Gelder, die bisher über das ÖPNV-Gesetz für den Busverkehr von ÖPNV an die Kreise geflossen sind und die kreisfreien Städte, nunmehr über das FAG ausgereicht werden. Ein kleiner, aber mir wesentlich erscheinender Punkt ist an der Stelle, dass wir bislang circa 10,8/10,9 Millionen Euro jährlich als Land an die Kreise und kreisfreien Städte gegeben haben, mit den jetzigen FAG-Regelungen sind es 15 Millionen.
Es ist ja wiederholt der Ruf gewesen, gebt ein bisschen mehr Geld ins System. Das Land gibt hier mehr Geld ins System. Ich weiß natürlich, dass man sagt, mehr kann es immer sein, das ist mir völlig klar, bitte dann aber auch immer um Nachsicht dafür, dass erstens die ÖPNVBusverkehre eine originäre Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise sind, erstens, und zweitens, dass man dann auch beschreiben müsste, welcher Betrag ist es denn eigentlich richtigerweise. Ich nehme an, dass man da immer sehr viele verschiedene Auffassungen dazu finden wird.
Meine Damen und Herren, wir bilden mit diesem Gesetzentwurf nichts anderes als das ab und – das gestehe ich freimütig ein – einige wenige Anpassungen von Verweisungen. Es gibt nämlich in unserem ÖPNV-Gesetz Verweisungen auf das Regionalisierungsgesetz des Bundes, und das Regionalisierungsgesetz des Bundes ist novelliert worden 2016. Unser ÖPNV-Gesetz ist älter, es gab einige Verweisungen, die nicht mehr richtig waren. Die haben wir jetzt einfach nur mal ins Gesetz mit nachgeholt.
Ich würde einmal kurz die Gelegenheit nutzen – das ist ein bisschen misslich –, vor Ihrer Einbringung auf den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE einzugehen. An der Stelle wären ja sozusagen umfänglichere weitere Ansinnen für Änderungen des ÖPNV-Gesetzes gestellt. Die waren hier nicht im Blick, sondern wir wollten schlicht zeitnah mit dem FAG entsprechende Anpassungen, die sich aus den FAG-Änderungen ergaben, umsetzen. Gleichwohl Ihre Ziffer a) lautet, tut mehr Geld ins System. Ich habe es eben kurz angedeutet, vorher knapp unter 11 Millionen, jetzt 15 Millionen im Jahr. Wir tun mehr Geld ins System. Noch mal: Mehr geht immer, ist mir völlig klar.
Zweite Bitte Ihrerseits ist zu sagen, regionale Verkehrsverbünde müssten sich stärker im ÖPNV-Gesetz wiederfinden. Das tun sie nicht, wir regeln dort nicht, ihr in Rostock und Umgebung müsst einen gemeinsamen regionalen Verkehrsverbund bilden, sondern das tun die jeweiligen Gebietskörperschaften oder die Unternehmen
vor Ort selbstständig. Wir unterstützen als Land aber den Rostocker Bereich mit dem Warnowverbund mit 2 Millionen Euro langfristig pro Jahr. Und auch im Westen, zwischen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und Schwerin, gibt es Verhandlungen. Auch da haben wir immer signalisiert, uns als Land zu beteiligen. Aber zunächst müssen die Beteiligten untereinander einig werden, wobei wir mit unserer Bahn natürlich Teil dieser Diskussion sind, aber zuallererst geht es um drei Gebietskörperschaften.
Mir ist wichtig, sie brauchen keine Novellierung, keine Änderung des ÖPNV-Gesetzes, um regionale Verkehrsverbünde zu bilden. Und da sind die Punkte 5 c) und 5 d), auch da geht es um den landesweiten Tarif und ähnliche Dinge. Auch das bedarf keiner Änderung des ÖPNVGesetzes, sondern das ist einfach eine Frage, mit welchem Aufwand an finanziellen Möglichkeiten man da reingeht. Die Kolleginnen und Kollegen gehen davon aus, dass knapp unter 20 Millionen Euro an Ausgleichsnotwendigkeiten entstehen. Wenn ich einen landesweiten Tarifverbund bilde, dann muss man überlegen, tue ich das Geld, wenn ich es denn hätte, lieber direkt in den Nahverkehr oder tue ich es tatsächlich darein, dass man im Zweifel mit einem Busticket von Heringsdorf bis Wismar kommt.
Meine tiefe Überzeugung ist weiterhin, diese Distanzen sind nicht die typischen Reiseverbindungen, sondern die spielen sich oft regional ab. Von daher helfen uns regionale Verkehrsverbünde nach meiner tiefen Überzeugung mehr, das gilt im Übrigen auch im östlichen Teil, in Vorpommern. Und da, wo wirklich so lange Distanzen zurückgelegt werden, bin ich tief überzeugt, sind sie im Regelfall eher bahnaffin, und innerhalb der Bahnen stellen wir über die Verkehrsverträge ja weitgehend ähnliche und einheitliche Bedingungen sicher. Nicht immer zur Freude aller, aber indem wir auf die allgemeinen Deutsche-Bahn-Tarif-Rahmenbedingungen abstellen, an die sich auch die jeweiligen anderen privatwirtschaftlich für uns fahrenden Bahnen anlehnen müssen, ist im Bahnbereich zumindest Einheitlichkeit gegeben.
Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es schön wäre, auch für Busse das einheitlich im ganzen Land zu haben, aber noch mal, dann wird man a) den Finanzbedarf bereitstellen müssen und b) sehr genau abwägen müssen, ist das Geld sinnvoller in mehr Verkehrsverbindungen oder barrierefreien Bussen oder barrierefreien Haltestellen angelegt oder in der theoretischen Möglichkeit, zwischen Wismar und Heringsdorf mit einer Karte zu fahren.
Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, ein Teil dieser Anträge ist eher einer, der in den Haushaltsberatungen angebracht wäre, deutlich formuliert. Einige der Punkte haben da auch eine Rolle gespielt. Die jetzt über das ÖPNV-Gesetz hineinspielen zu wollen, halte ich für nicht ganz einfach. Man wird das am Ende haushalterisch abbilden müssen.
Und ein Punkt vorweggenommen, ich werde vermutlich jetzt den Ruf bekommen zu sagen, nimm doch einfach das, was ihr an Regionalisierungsmitteln ab diesem Jahr mehr bekommt vom Bund, das sind in diesem Jahr 4,7 Millionen Euro:
Erstens. Der Bund hat uns immer sehr deutlich gesagt, ihr sollt damit nicht eure Busse finanzieren – das sollen die Kreise tun und die Länder wie früher auch –, sondern
Zweitens. Im Jahr von Corona werden wir schon im Bahnbereich, allein im Bahnbereich vermutlich zweistellige Millionenbeträge an Überlegungen anstellen müssen, wie wir helfen, damit die Unternehmen, die fahren, die erheblichen Einnahmeausfälle kompensieren können. Wir sind zurzeit in keiner Situation, wo wir zu viel auf der Kante haben, sondern eher gucken müssen, wie es geht.
Und zum Dritten. Die Wünsche sind ja immer sehr vielfältig in dem Bereich. Wir haben extrem gute Farbkopierer bei uns im Haus, aber wir werden nicht ausreichend gute Farbkopierer auftun, um aus 4,7 Millionen all die Wünsche, die berechtigterweise bestehen, zu machen.
Ich frage gern den Finanzkollegen noch mal, ob der besser aufgestellt ist technisch als wir. Wir kriegen mit 4,7 Millionen nur einmal die Wünsche hin und wir sollten dann sehr genau gucken, ob dieses Jahr nicht zunächst die Corona-bedingten Fragen uns in den nächsten Monaten beschäftigen werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes des öffentlichen Personennahverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern haben wir hier in der Debatte wie auch dann später in der Ausschussberatung festgestellt, dass es sich in erster Linie um eine Finanzausgleichsgesetzfolgeänderung handelt. Das betrifft also die zukünftige Finanzierung des ÖPNV.
Ich möchte auch in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich sagen, dass die größte Finanzierungssäule des ÖPNV, nämlich die Schülerbeförderung, von dem Gesetzentwurf gänzlich unangetastet bleibt, sondern es geht vor allem um die Entflechtungsmittel, die nun, so zumindest die Vereinbarung zwischen der kommunalen Ebene und dem Land, nicht länger über einzelne Förderung und Fördertöpfe, sondern pauschal ausgeschüttet werden. Das Geld fließt also zukünftig nicht mehr über das ÖPNV-Gesetz, sondern über das FAG in die kommunale Ebene. Und wenn dabei unterm Strich gut 3 Millionen Euro mehr im kommunalen Sektor ankommen, ist es zwar nicht die Lösung aller Probleme, die bei der Finanzierung des ÖPNV aus unserer Sicht da sind, aber es ist doch ein Schritt in die richtige Richtung und positiv. Mehr Geld wäre sicherlich immer wünschenswert, es ist aber leider nicht ausreichend vorhanden, zumindest nicht, wenn man auf die Idee mit den Farbkopierern verzichtet.
Eines der viel zitierten Schlagworte in diesem Zusammenhang ist die sogenannte bedarfsgerechte Versor