Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

Tagesordnungspunkt 12: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/2530 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/2630

Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme mit Änderungen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Leuschner. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2630 schlägt Ihnen der Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig und im Einklang mit dem mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen vor, den Gesetzentwurf der

Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit zugleich dem Abkommen zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, ich weiß, dass wir uns in einer zweiten Beratung befinden. Aber da das Gesetz unstrittig ist, gebe ich den Rest meines Berichtes zu Protokoll. - Vielen Dank.

(Zu Protokoll:)

Mit dem Abkommen wird die bisherige PolizeiFührungsakademie des Bundes und der Länder in die Deutsche Hochschule der Polizei überführt. Wesentliche Regelungen zu dieser neuen Einrichtung sind in dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei enthalten. Das Gesetz ist Bestandteil des Abkommens. Die gewählte Rechtskonstruktion erfordert nach Auffassung des federführenden Ausschusses einige formale Ergänzungen des Zustimmungsgesetzes. So soll z. B. auch das genannte Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem Abkommen im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden.

Der federführende Ausschuss hat sich zudem mit der Frage befasst, wie bestehende Mitwirkungsrechte des Landtages gewährleistet bleiben können, wenn sich zukünftig das Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Deutsche Hochschule der Polizei und damit das Abkommen selbst ändert. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat dem Ausschuss hierzu schriftlich erklärt, auch in solchen Fällen sei die Zustimmung des Niedersächsischen Landtages nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderlich.

Durch diese Erklärung konnten Bedenken des Ausschusses hinsichtlich der Wahrung der Mitwirkungsrechte des Landtages bei künftigen Änderungen des Abkommens ausgeräumt werden. Daher bitte ich namens des Ausschusses für Inneres und Sport um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Leuschner. - Ich möchte Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat darüber verständigt haben, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.

Damit kommen wir zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dies ist so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das Gesetz einstimmig so verabschiedet worden.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Fitnesslandkarte: immenser Aufwand, wenig Ertrag - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/2382 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/2580

Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Von der SPD-Fraktion hat sich Herr Kollege Poppe zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Poppe!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu Beginn ein Zitat aus einem Kommentar der NOZ vom 17. Februar:

„Mal angenommen, ein Gesundheitsministerium käme auf die Idee, etwas gegen das Rauchen zu tun. Würde alle Nikotin-Abhängigen untersuchen... Würde dann eine aufwändige Auswertung vorlegen, vor dem Nikotingenuss warnen und als einzige Konsequenz Warnaufkleber auf ZigarettenAutomaten bevorzugt in Regionen anbringen, in denen es besonders

viele Raucher gibt. Wir würden uns vermutlich an die Stirn tippen...“

Dies ist eines von vielen Beispielen, die belegen: Wenn jemand heute das Stichwort „Fitnesslandkarte Niedersachsen“ nennt, dann schwankt die Reaktion in der Öffentlichkeit und mehr noch in den Schulen zwischen Lachen, Zorn und Kopfschütteln.

(Zustimmung von Ina Korter [GRÜ- NE])

Wir haben es bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieses Projekts mit einem olympiareifen Ausmaß an Dilettantismus zu tun.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Deine Rede ist so einseitig und falsch, das kann man gar nicht sagen! Einfach ohne Überlegung!)

Man kann nur bedauern, dass ein richtiges und wichtiges Anliegen wie die Schülergesundheit so miserabel präsentiert worden ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Man kann nur bedauern, dass die technische Durchführung ein Desaster war. Auch heute steht die Karte noch nicht im Netz - wegen des Arbeitsaufwandes und der Fülle der Daten, wie es heißt. Als ob das nicht vorher bekannt gewesen wäre und nicht noch viel mehr Daten erwartet worden wären.

Man kann nur bedauern, dass die Ergebnislage so bescheiden ist, dass jeder Euro für diese Nullnummer mit Fug und Recht als hinausgeschmissenes Geld bezeichnet werden kann.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wem nützt die Erkenntnis, dass im Landkreis Vechta mehr Schülerinnen und Schüler überdurchschnittliche Ergebnisse erzielten als im ähnlich strukturierten Landkreis Cloppenburg oder dass die Harburger augenscheinlich fitter sind als die Wittmunder? - Es kann ja wohl nicht das Ziel gewesen sein, dass sich irgendjemand daraus zur kommerziellen Nutzung eine „Fettsuchtlandkarte“ strickt.

Man kann nur bedauern, dass ernsthafte Kritik wie die der Hochschule Hannover von Ihnen, Herr

Minister Busemann, in unsachlicher und unfairer Weise abqualifiziert worden ist. Eine Äußerung wie die, an dieser Hochschule könne man Sportlehrer werden, ohne einen Purzelbaum zu können, ist nicht nur falsch und lächerlich, sie ist eines Ministers einfach unwürdig.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Und weil das alles so ist, trifft unser Antrag nach wie vor den Kern und ist Punkt für Punkt aktuell:

Erstens. Der Erlass muss zurückgenommen werden. Die Schulen sollten nicht noch weitere Jahre mit diesem Test belastet und belästigt werden. Neue Ergebnisse sind nicht zu erwarten. Die verkündeten Daten waren längst bekannt und verbreitet - von der größeren Zahl überdurchschnittlich abschneidender Mädchen bis hin zu der Verknüpfung von Fitness und sozialem Status.

Die angebliche Neuigkeit, dass Niedersachsen unter dem Bundesdurchschnitt liegt, ist wissenschaftsmethodisch nicht haltbar, weil die Daten nicht unter gleichen Bedingungen wie in anderen Ländern erhoben wurden. Dies ist nichts als ein billiger Entlastungscoup.

Kommen Sie mir bitte nicht mit dem Argument, irgendeinem der vielen Schüler habe es Spaß gemacht. Jeder Sportunterricht kann und soll Freude machen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Den Effekt, sich mit anderen und den eigenen Vorergebnissen zu messen, kann ein selbst gestrickter, in Abständen mehrfach durchgeführter Test im normalen Sportunterricht in gleicher Weise erfüllen.

Es bleibt dabei: Jeder Euro - ob vom Land oder von Sponsoren - ist besser in die Sportpraxis selbst investiert als in wiederholte Massentests.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zweitens. Die in unserem Antrag aufgeführten Alternativen sind Allgemeingut und werden von vielen Seiten übereinstimmend gefordert. So fordert der Verband Bildung und Erziehung „zusätzliche schulische Förder- und Präventionsmöglichkeiten und die Unterstützung der Vereine bei der Ausweitung ihrer Angebote vor Ort.“

Aus Göttingen ist gerade in diesen Wochen ein beispielhafter Versuch mit der täglichen Sportstunde bekannt geworden. Auch der Landessportbund, dem Anliegen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen und Partner des Projekts, fordert unumwunden die dritte Sportstunde. Direktor Reinhard Rawe sagt: „Wir haben keine Erkenntnis-, sondern ein Handlungsdefizit.“ - Recht hat der Mann!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Walter Meinhold [SPD]: Jawohl! - Karl-Heinz Klare [CDU]: Das haben Sie auch das letzte Mal schon gesagt! Das war die gleiche Rede!)

Er weiß sehr wohl, was die Ehrenamtlichen in seinem Verband leisten. Er weiß aber auch, dass die Mittel für den Vereinssport in den letzten Jahren radikal beschnitten worden sind, seit 2003 um fast 40 %. Im Schulsport fällt nach einer Änderung des Erlasses in immer mehr Grundschulen Schwimmunterricht aus. Von dem angekündigten Maßnahmenpaket des Ministers aber ist weit und breit nichts zu sehen.

Dabei gäbe es selbst für wohlwollende Betrachter, die eine sofortige Einführung der dritten Sportstunde für schwer realisierbar halten, eine Reihe von unerlässlichen Mindestforderungen: mehr ausgebildete Sportlehrer und Sportlehrerinnen für die Grundschulen, stärkere Förderung für das Projekt „Bewegte Schule“ und für die Kooperation von Schule und Sportvereinen, Rücknahme der Kürzungen für den Vereinssport, um nur einige Punkte zu nennen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)