Protocol of the Session on June 28, 2011

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Aber trotzdem sind mit dem Gesetz natürlich noch nicht alle Probleme gelöst. Wir haben zwar einen völlig unabhängigen Datenschutz, und das ist auch gut und richtig. Aber wir brauchen natürlich auch einen effektiven Datenschutz. Ich will die Datenschutzskandale der Vergangenheit überhaupt nicht aufzählen. Aber Datenschutz, meine sehr verehrten Damen und Herren, bleibt im 21. Jahrhundert ein Megathema. In letzter Zeit gab es die Probleme bei Sony, wo Kundendatensätze geknackt und einfach verramscht worden sind. Bei Apple wurden illegal Bewegungsprofile aufgezeichnet. Wir hatten auch die Debatte über Google.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Du woll- test die doch nicht aufzählen!)

Wir brauchen nicht nur unabhängigen Datenschutz, sondern auch effektiven Datenschutz. Das bedeutet auch, dass er personell adäquat ausgestattet werden muss, um seine vielfältigen Aufgaben zu erledigen.

(Glocke der Präsidentin)

Auch im Bereich der Polizei, Herr Schünemann, ist nicht alles in Ordnung. Ich will den Fall Sachsen nicht unbedingt in Niedersachsen ansprechen. Aber das, was die Polizei da gemacht hat, war unverhältnismäßig. Und auch Sie haben ja immer wieder Ärger mit dem Datenschutz bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Einen letzten Satz!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie bekommen heute unsere Zustimmung zu diesem Gesetz. Wir freuen uns über einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen. Aber die Kontrolle muss noch deutlich effektiver werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun hat für die Fraktion DIE LINKE Herr Adler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Haase, ich glaube, Sie haben sich vorhin versprochen. Sie sprachen vom „Präsidenten des Verfassungsschutzes“. Den meinten Sie aber nicht, den wollten Sie nicht befördern, und der, denke ich, braucht auch keine besondere Stellung in unserer Verfassung. Das wäre wirklich nicht angemessen. Denn er ist Bestandteil des Innenministeriums und in seiner Funktion selbstverständlich nicht unabhängig, obwohl dieser Eindruck manchmal erweckt wird.

Mit diesem Gesetz wird die Stellung des Datenschutzbeauftragten gestärkt, wird seine volle Unabhängigkeit hergestellt und wird seine besondere Stellung auch noch in den Verfassungsrang gehoben - und das ist gut so.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sollten nicht allzu stolz sein, dass das jetzt passiert; denn im Grunde gilt die europäische Richtlinie 95/46/EG seit 1995. Seit diesem Zeitpunkt besteht der Auftrag, die entsprechenden nationalen Rechtsordnungen anzupassen. Es ist eigentlich schon ein bisschen peinlich, dass das erst jetzt geschieht und dass das erst geschieht, nachdem der Europäische Gerichtshof durch Urteil vom 9. März 2010 dem Landtag noch einmal or

dentlich Nachhilfe erteilt hat. Denn jetzt ist klargestellt: Der Datenschutzbeauftragte darf nicht der Dienstaufsicht des Landes unterstehen. Er muss, wie es in der Richtlinie ausdrücklich heißt, eine Stellung in völliger Unabhängigkeit haben. Das ist nun gewährleistet, und deswegen stimmen wir dem Gesetz auch zu.

Noch eine Anmerkung zu § 21 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes: Auch hier haben wir einvernehmlich eine Regelung durchgesetzt, die die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch verbessert. Wir haben nämlich jetzt klargestellt, dass sich die Altersgrenze nicht aus dem Beamtenrecht, sondern aus der Wahlperiode des Datenschutzbeauftragten ergibt, sodass er auch in der Hinsicht nicht eingeschränkt ist. Insofern können wir dem Gesetz wirklich zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Adler. - Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Professor Dr. Zielke. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist es ein bisschen schade. Von all den langen Diskussionen hinter und vor den Kulissen, zum Schluss in den Ausschussberatungen noch angereichert um die höchst lichtvollen Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, von dieser wandlungsreichen Entstehungsgeschichte wird am Ende nichts in Erinnerung bleiben als das Ergebnis: ein knappes Gesetz. - Aber sei es drum.

Meine Vorredner haben zur Sache alles Wesentliche gesagt. Der Schutz der eigenen Daten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht irgendein lästiger Spleen, sondern er ist Teil der Menschenwürde. Die Verankerung des Datenschutzbeauftragten und seiner Unabhängigkeit in der Niedersächsischen Verfassung war für uns als Freie Demokratische Partei eines unserer großen Ziele in dieser Legislaturperiode. Dieses Ziel haben wir erreicht; und es erfüllt uns mit besonderer Freude, dass dieser Landtag dieses Gesetz hier und heute einstimmig beschließen will.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Auch ich bedanke mich, Herr Professor Dr. Zielke. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir die Beratung schließen können.

Wir kommen zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hier geht es um die Änderung der Niedersächsischen Verfassung. Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Hier geht es um eine Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Hier geht es um eine Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes. Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch hier haben Sie einstimmig beschlossen.

Artikel 3/1. - Hier geht es um die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie auch hier einstimmig so beschlossen.

Artikel 4: Versetzung der Beschäftigten. - Unverändert.

Artikel 5: Neubekanntmachung. - Unverändert.

Artikel 6: Inkrafttreten. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Nach Artikel 46 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung bedarf ein verfassungsänderndes Gesetz der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Sie alle wissen, dass die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Landtages der 16. Wahlperiode insgesamt 152 Abgeordnete beträgt. Somit ist die Zustimmung von mindestens 102 Mitgliedern des Landtages erforderlich. Bedarf ein Beschluss einer Mehrheit, die nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist, so ist nach § 84 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung durch Namensaufruf abzustimmen.

Weil die Beschlussempfehlung einstimmig gefasst wurde, möchten wir Ihnen vorschlagen, von der Möglichkeit des § 99 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen, nach der der Landtag im Einzelfall von Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen kann, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen. Ich frage deshalb, ob dem Verfahren widersprochen wird, auf Namensaufruf zu verzichten und die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf in der Weise durchzuführen, dass Zustimmung und Ablehnung durch Aufstehen signalisiert werden. Höre oder sehe ich Widerspruch? - Das ist offenkundig nicht der Fall.

Dann bitte ich jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ihre Zustimmung geben möchten, sich vom Platz zu erheben. - Ich möchte Sie alle bitten, sich wieder hinzusetzen, damit ich die Gegenprobe durchführen kann. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist offenkundig auch nicht der Fall. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Im Einvernehmen mit den Schriftführern stelle ich fest, dass die erforderliche Zahl von 102 Stimmen definitiv erreicht wurde. Damit steht es definitiv fest: Sie haben das Gesetz beschlossen.

Ich bedanke mich für die präzise Abwicklung dieses letzten Tagesordnungspunktes. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. Ich schließe die Tagesordnung für heute und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Schluss der Sitzung: 19.40 Uhr.