Es ist doch gut, meine Damen und Herren, dass wir Eigentümern auch eine neue Flexibilität verschaffen. Es ist gut, wenn wir Kleineigentümern mehr Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung ihres Eigentums geben. Und es ist auch gut - das müsste doch auch Ihnen gefallen -, wenn wir beispielsweise im Bereich der Forstwirtschaft dazu beitragen, dass durch eine effektivere Nutzung
Angesichts der Hakeleien - das möchte ich abschließend durchaus einräumen - zwischen dem Fachministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mag es sein, dass einige Dinge nicht zur vollsten Zufriedenheit geregelt worden sind bzw. geregelt werden konnten. Weitere Ergänzungen sind in der Zukunft durchaus vorstellbar.
Insgesamt aber steht fest, meine Damen und Herren: Das neue Realverbandsgesetz ist ein gutes Gesetz. Wir stimmen zu.
Auf den Beitrag des Kollegen Oesterhelweg liegt der Wunsch nach einer Kurzintervention vor, und zwar von Herrn Adler für die Fraktion DIE LINKE. Sie haben 90 Sekunden. Bitte schön!
und wissen, wie Sie dazu neigen, in der Debatte unsachlich zu argumentieren, wie Sie das gerade wieder gemacht haben.
Ich habe Ihnen genau gesagt - hätten Sie einmal genau zugehört! -, wo ich die Alternativen sehe. Sagen Sie mir doch in der Antwort auf diese Kurzintervention bitte einmal, welcher Nachteil und
welche enteignende Wirkung durch das Flurbereinigungsverfahren, das ich gerade angesprochen habe, überhaupt bestehen. Bei der Flurbereinigung bekommt ein Grundstückseigentümer ein neues Grundstück und verliert ein altes, und alles wird sinnvoll neu zusammengestrickt. Was ist denn daran enteignend?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Adler, Sie bringen leider wieder einmal einiges durcheinander.
Natürlich hat hier niemand etwas gegen Flurbereinigungen. Aber Sie wissen, dass Flurbereinigungen viel Geld kosten. Sie wissen auch, dass es in Fällen der Flurbereinigung nicht immer nach dem Letzten in der Karawane, nach dem kleinsten Eigentümer geht. Auch er kann dort seine Interessen nicht durchsetzen. Warum wollen wir in diesem Zusammenhang Geld zum Fenster hinauswerfen, das gutes Geld ist, das wir und auch die Landwirte gar nicht haben? Warum wollen wir ihnen Flurbereinigungen aufdrücken, wenn wir dieses Problem auf eine relativ elegante Weise lösen können,
nämlich dass die Eigentümer ihren Grund und Boden sinnvoll und vernünftig nützen können? - Das ist das eine.
Das andere ist: Ich weiß, dass ich manchmal etwas dazu neige, deutlicher zu formulieren. Aber ich mache das ganz bewusst und gerne. Mir geht es nämlich langsam auf den Senkel, dass Sie versuchen, sich hier als Anwalt von Grundeigentümern und kleinen Land- und Forstwirten darzustellen.
Wir wissen ganz genau - dort hinten sitzt Frau König; es gibt wunderbare Protokollauszüge, in denen Sie das nachlesen können -, wie Sie zum land- und forstwirtschaftlichen Eigentum stehen.
Spielen Sie sich hier nicht als Sachwalter der Land- und Forstwirte auf! Das ist wahrlich nicht Ihre Rolle, meine Damen und Herren.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Meyer zu Wort gemeldet. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oesterhelweg, wer wirklich der Hüter der bäuerlichen Eigentümer und der Landwirtschaft ist, werden wir nachher beim Landgrabbing-Gesetz sehen. Dann werden wir einmal schauen, wer sich wirklich gegen Finanzinvestoren und für Eigentümer von Grund und Boden einsetzt.
Ich schließe mich der Kollegin Schröder-Ehlers und auch Herrn Adler an, dass dieses Gesetz überflüssig ist. Es schafft mehr Bürokratie. Es belastet die Kommunen mit zusätzlichen Kosten; das ist ganz klar gesagt worden. Allein das Antragsverfahren der Realverbände, das nicht gebührenpflichtig sein wird, wird dazu führen, dass dies so kommt.
Das, was Sie, Herr Oesterhelweg, gerade gesagt haben, war sehr entlarvend, nämlich dass die Kleinen auch bei der Flurbereinigung nichts zu sagen hätten. Das ist nämlich der Sinn Ihres Gesetzentwurfs.
Sie wollen nämlich die kleinen Eigentümer, die kleinen Waldbesitzer, die kleinen Bodenbesitzer - so ist auch argumentiert worden - in die Realverbände zwingen.
Sie haben gesagt: Der Große bestimmt. Da geht es eben nicht nach Demokratie „Eine Stimme für jeden“, sondern Sie wollen, dass der Große nach dem Motto „Die großen Einheiten sind besser“ bestimmt.
Sie haben gesagt: Dazwischen gibt es immer ein paar kleine Parzellen. Der Kleine schließt sich aber nicht dem Großen an. Dann müssen wir jetzt mit der Hand des Staates kommen, ihn in die Realverbände hineinzwingen und im Realverband auch bestimmen, wie zu bewirtschaften ist und wie die Kosten verteilt werden.
(Clemens Große Macke [CDU]: Das ist wieder ein typischer Meyer! Alles wieder falsch verstanden, Herr Meyer!)
Es ist eben nicht so, dass dann jeder, der im Realverband ist, eine Stimme hat, sondern es geht nach Eigentum. Der Große bestimmt. Das wäre so, als wenn bei einer Landtagswahl die Millionäre mehr Stimmen als die Hartz-IV-Bezieher hätten. Das ist das, was Sie hier umsetzen wollen. Die Kommunen haben das zu Recht abgelehnt.
Wir machen einen Alleingang. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das diese Ausweitung beschließt.
Die Regierung hat einen juristisch sehr zweifelhaften, grottenschlechten Entwurf vorgelegt, bei dem der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst das Gröbste bereinigt hat, indem er ihn, zumindest rechtlich, komplett umgeschrieben hat. Auch das war eine Peinlichkeit der Landesregierung.
Dass Sie jetzt, drei Monate vor der Landtagswahl, einen solchen Gesetzentwurf einbringen, um bestimmten Großeigentümern und Großbewirtschaftern zulasten der Kleinen zu helfen, ist auch sehr bezeichnend. Ich bin sehr froh, dass die Opposition das gemeinsam ablehnt. Deshalb werden wir das nach der Landtagswahl ziemlich schnell wieder außer Kraft setzen. Von daher können Sie gerne herumlaufen. Aber ich glaube nicht, dass nach diesem Gesetz auch nur ein neuer Realverband gegründet wird. Denn das werden Sie in drei Monaten nicht hinkriegen.