Protocol of the Session on December 6, 2012

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- genau darum geht es, Herr Kollege Limburg -, und für die der Staat die Verantwortung hat, Gefahrenabwehr darzustellen.

Streitig ist beim geltenden Bundesgesetz u. a. die Frage, ob der Bund für Gefahrenabwehr überhaupt zuständig ist. Das wird durchgeprüft werden. Daraus mögen sich auch weitere Folgerungen ergeben. Gleichwohl: Wir haben ein Bundesgesetz. Es bedarf einer landesrechtlichen Anpassung. Diese geschieht heute.

Die Fraktionen, die dem Bundesgesetz zugestimmt haben, sollten auch dem Landesgesetz zustimmen und damit einen rechtssicheren Zustand herstellen.

Auf Wiedersehen!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Riese. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 8: - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt wurde.

§§ 9 und 10. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer stimmt ihr zu? - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. - Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 33:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/5426 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/5471 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/5520

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Im Ältestenrat hat man sich zwischen den Fraktionen dahin gehend verständigt, dass dieser Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre auch jetzt keinen Widerspruch.

Damit können wir gleich zur Einzelberatung kommen. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich des Staatsvertrages. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wenn wir das richtig gesehen haben, war es einstimmig. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Wir können also feststellen, dass dieser Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet worden ist. Das ist für mich ein besonders schöner Abschluss dieser Sitzung.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Wir sehen uns morgen um 9 Uhr wieder. Schlafen Sie sich alle in Ruhe aus, das war ein anstrengender Tag.

Schluss der Sitzung: 19.57 Uhr.