Roland Riese

Appearances

16/4 16/6 16/7 16/9 16/10 16/11 16/12 16/13 16/14 16/16 16/17 16/19 16/21 16/23 16/25 16/28 16/29 16/30 16/32 16/34 16/35 16/36 16/37 16/38 16/39 16/44 16/46 16/47 16/48 16/49 16/50 16/51 16/53 16/54 16/56 16/58 16/60 16/61 16/62 16/63 16/64 16/66 16/67 16/68 16/70 16/71 16/72 16/73 16/74 16/75 16/77 16/78 16/79 16/80 16/81 16/82 16/84 16/85 16/88 16/89 16/90 16/91 16/93 16/94 16/95 16/96 16/97 16/99 16/100 16/102 16/103 16/104 16/105 16/107 16/108 16/110 16/111 16/113 16/114 16/116 16/118 16/119 16/121 16/122 16/125 16/126 16/127 16/128 16/130 16/131 16/132 16/133 16/135 16/140 16/141 16/142 16/143 16/144 16/145 16/147 16/148 16/152

Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme ausdrücklich Herrn Kollegen Noack zu, der vor einigen Augenblicken an dieser Stelle darauf hingewiesen hat, dass wir im Begriff sind, das in Landesrecht umzusetzen, was uns von der EU bereits seit 2005 auf den Aufgabenzettel
gegeben wurde und was im Bund erst in diesem Jahr umgesetzt wurde.
Wenn Sie wissen, meine Damen und Herren, dass seit einem halben Jahr das Bundesgesetz in Kraft ist und dass sich in dieser Zeit 180 000 Menschen in einem Portal „Anerkennung in Deutschland“ über die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, informiert haben, dann sehen Sie, wie dringlich es ist, dass wir jetzt auch im Land Niedersachsen zu dem Gesetz kommen.
Wir sind damit früh dran; denn bislang gibt es ein entsprechendes Landesgesetz nur in Hamburg, das sich, oh Wunder, allenfalls marginal von dem Gesetz unterscheidet, das wir jetzt zu beschließen im Begriffe sind. Der eine oder andere hier im Raum weiß ja, wer in Hamburg regiert.
Nordrhein-Westfalen hat groß angekündigt, sie hätten den ersten Gesetzentwurf. Da sehen Sie, wie sehr Sie Regierungen Glauben schenken dürfen, die von Rot und Grün getragen werden. Denn der Entwurf in Nordrhein-Westfalen kam erst im Oktober auf den Markt, während wir zwei Monate früher dran waren. Da stimmt es also mit der Aufrichtigkeit nicht ganz.
Da der Gesetzentwurf, den wir heute im Niedersächsischen Landtag mit einer Mehrheit beschließen werden, als Mustergesetz tatsächlich unter den Bundesländern vereinbart wurde, wissen wir auch, dass daran Regierungen mit jeglicher politischen Stärke beteiligt waren. Wer heute gegen dieses Gesetz stimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren aus der Opposition, der verzögert Dinge und lässt den Worten, die in manchen Wahlprogrammen stehen, leider keine Taten folgen. Das ist zum Schaden der Menschen.
Meine Damen und Herren, eine kleine Stilblüte aus dem SPD-Wahlprogramm für die Landtagswahl in Niedersachsen, das ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal gelesen habe. Darin steht wörtlich:
„Niedersachsen braucht eine neue Willkommenskultur. Sie soll die Integration der hier lebenden Migrantinnen und Migranten sowie ihrer Kinder vertiefen und neue Zuwanderer herzlich begrüßen.“
Ich habe versucht, mir bildlich vorzustellen, wie das aussieht, wenn da die Willkommenskultur steht und die Migranten begrüßt. Es ist mir nicht gelun
gen, daraus ein Bild zu machen. Das sollten Sie sprachlich anpassen.
Was im SPD-Wahlprogramm fehlt, meine Damen und Herren, ist jeglicher Hinweis auf die Bedeutung der Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen im Ausland. Da fehlt es bei Ihnen, und deshalb stimmen Sie heute nicht zu.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Augenblicke, in denen auch das Erlassen von Gesetzen mit einer ganz besonderen Verantwortung verbunden ist. Auch die Entscheidung, ein Gesetz nicht zu erlassen, könnte mit einer ganz besonderen Verantwortung verbunden sind.
Hier ist ausgeführt worden, es gehe um einen Einzelfall, was in der Gegenwart richtig sein mag. Wir wissen aber aus dem Gesetzesvorschlag, den CDU und FDP dem Landtag unterbreitet haben, dass innerhalb weniger Jahre bis zu 20 Personen diesem Gesetz unterfallen könnten.
Wir wissen überdies, dass zusätzlich zu den Gründen, die Kollege Nacke hier angeführt hat, warum wir das landesrechtlich regeln müssen, noch dazukommt, dass die Bestimmung der Behörden erforderlich ist, die zur Ausführung des Bundesgesetzes zuständig sind. Das geht nur durch Landesrecht.
Deswegen: Würde das Gesetz nicht erlassen, hätten wir einen regelungsfreien Raum mit Folgen,
die jedes Mitglied dieser gesetzgebenden Körperschaft persönlich verantworten müsste. Denn am Ende geht es ja um Menschen, bei denen sich alle Fachleute einig sind, dass sie eine unmittelbare Bedrohung für andere Menschen darstellen können
- genau darum geht es, Herr Kollege Limburg -, und für die der Staat die Verantwortung hat, Gefahrenabwehr darzustellen.
Streitig ist beim geltenden Bundesgesetz u. a. die Frage, ob der Bund für Gefahrenabwehr überhaupt zuständig ist. Das wird durchgeprüft werden. Daraus mögen sich auch weitere Folgerungen ergeben. Gleichwohl: Wir haben ein Bundesgesetz. Es bedarf einer landesrechtlichen Anpassung. Diese geschieht heute.
Die Fraktionen, die dem Bundesgesetz zugestimmt haben, sollten auch dem Landesgesetz zustimmen und damit einen rechtssicheren Zustand herstellen.
Auf Wiedersehen!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ja für vieles, was wir hier tun, einen rechtlichen Rahmen, den wir gar nicht selber setzen, sondern der über unserem Handeln steht.
In Fragen der Gleichstellung ist das die EU-Richtlinie 2002/73 mit der Arbeitsüberschrift „Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern“. Dieser Richtlinie folgt das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes. Wir sind uns ja darüber klar, dass niedersächsische Rechtsetzung nicht in einem Gegensatz zu dem einen oder dem anderen stehen darf, sondern sich in dem rechtlichen Rahmen bewegen muss.
In Artikel 8 b Abs. 3 der erwähnten Richtlinie der EU heißt es folgendermaßen:
„Die Mitgliedstaaten ersuchen in Übereinstimmung mit den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten die Arbeitgeber, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz … in geplanter und systematischer Weise zu fördern.“
Das ist der Geist der Richtlinie, und die SPD fordert in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf:
„Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen.“
- Lobenswert, aber eine positive Diskriminierung, bei der die rechtliche Zulässigkeit für mich höchst zweifelhaft ist. Zumindest ist es ein glatter Verstoß gegen Buchstaben und auch Geist der Richtlinie.
Außerdem steht der erwähnte Satz aus dem Gesetzentwurf aus den zuvor genannten Gründen in einem wirklich schwierigen Spannungsverhältnis zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz des Bundes.
Meine Damen und Herren, die SPD - das hat Frau Groskurt gerade in einem Nebensatz mitschwingen lassen - will die Kammern dazu zwingen, Gleichstellungsbeauftragte einzustellen. Sie will die Kammern unter die Knute dieses Gesetzes zwingen: mit einer exakt 50-prozentigen Besetzung mit Männern und Frauen, und zwar auch in Dienststellen mit 13 Mitgliedern, also mit einer ungeraden Zahl, wo das rein physikalisch schon gar nicht geht.
Wir haben das im Jahr 2010 hier alles durchdebattiert, als wir das wirklich vorteilhafte, gegenwärtig geltende Niedersächsische Gleichstellungsrecht kodifiziert haben. Sie wollen die Kammern zwingen. Dafür werden die sich bei Ihnen sicherlich bedanken. Außerdem steht das im Widerspruch zu
dem, was Sie in Ihrem eigenen Wahlprogramm schreiben. Da heißt es nämlich:
„Im Dialog mit Unternehmen werden wir für die Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft zukunftsweisende Vereinbarungen erarbeiten.“
So wäre es richtig. Sie handeln anders. Das werden wir den Leuten draußen sagen.
Wenn Sie in der SPD klug wären, würden Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf ablehnen, weil er zu den in Ihrem im Wahlprogramm formulierten Grundsätzen im Widerspruch steht.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Altenpflegeausbildung ist in Niedersachsen faktisch schulgeldfrei. Das ist eine der großen Leistungen dieser Landesregierung. Das ist auf Jahre hinaus abgesichert. Das braucht keine gesetzliche Absicherung, weil das Land, wie wir sehen, in der Lage ist, solche freiwilligen Leistungen auf den Weg zu bringen.
Die Zahl der Auszubildenden ist drastisch gestiegen; Ihnen sind die Zahlen bekannt. Damit ist ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfeste Situation geschaffen worden, und das Gesetz ist nicht notwendig.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! So kennen und schätzen wir den Kollegen Schwarz: Erst geht er mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion durch die Lande, erzählt Horrorstorys, redet die Pflege schlecht. Dann stellt er sich hierhin und tut so, als hätten die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kein Interesse. Was Sie nicht aushalten können, verehrter Herr Kollege Schwarz, ist, dass wir in Sachen Pflege von Erfolgsmeldung zu Erfolgsmeldung eilen.
Die Menschen wissen, dass wir uns kümmern und dass wir die Strukturen deutlich verbessert haben. Sie stellen fest, dass Ihr strategischer Ansatz, sogenannte Pflegekonferenzen zu veranstalten, ins Leere läuft, weil die Probleme von Ihnen völlig überzeichnet werden. Dieser Bereich ist bei der Landesregierung in besten Händen.
Es ist nun einmal so - wir kennen das; auch die Grünen können das sehr gut -, dass Ängste erzeugt werden, anstatt die Situation sachlich und in Ruhe zu analysieren.
Es bleibt dabei, dass die Zahl der Pflegeschüler innerhalb kurzer Zeit um 50 % angestiegen ist, und zwar auf weit über 6 000, wie dies Frau Mundlos hier erwähnt hat. Wir haben der Pflege einen Sitz im Landespflegeausschuss eingerichtet. Wir haben die Stiftung „Zukunft der Altenpflegeausbildung“ auf den Weg gebracht. Wir haben ein Pflegepaket gehabt, wir haben einen Pflegepakt gehabt. Die Pflege ist aus guten Gründen Kernthema der Landespolitik.
Dann so zu tun, als habe Politik keine Auswirkungen und als seien die Verbesserungen nicht so deutlich erkennbar, wie ich es Ihnen vortrage, das ist unredlich. Sie rühren ein Süppchen. Es soll Ihnen aber nicht gelingen, damit zu Erfolg zu kommen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute gegen Ende der Legislaturperiode immer ein bisschen seltsames Klima. Da kommen allerlei ganz merkwürdige Gesetzentwürfe und Anträge von der Opposition, bei denen man sich fragt, warum sie nicht alle schon vor Jahren eingebracht worden sind. Wir wollen ehrlich einräumen, dass wir als Koalition unseren Kurs halten und wissen, was wir von dem, was wir in fünf Jahren gemacht haben, nicht ganz so zu Ende gebracht haben, wie wir es wollten. Aber an dieser Stelle kommen wir dann nicht mit flüchtigen Gesetzesvorschlägen, sondern mit Entschließungsanträgen, die in die richtige Richtung weisen.
Der Inhalt dieses Entschließungsantrags, den wir im Fachausschuss beraten haben, zeigt die Richtung an, in der das PsychKG weiterentwickelt werden muss. Er legt den Daumen besonders auf die Situation der Besuchskommission, die ja, wie wir alle wissen, vor praktischen Problemen bei der rechtlichen Absicherung steht. Er weist darauf hin, dass Prävention verstärkt werden muss.
Das ist ein Auftrag, in dieser Richtung tätig zu werden, in der, wie wir alle wissen, die Materie schwierig ist, aber gestaltet werden muss. Ich bitte um Zustimmung.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meisten Vorrednerinnen und Vorredner haben ausgeführt, dass die Situation des Mutterschutzes, wenn man sich im europäischen Vergleich umschaut, sehr vielfältig ist und dass die Kombination der Leistungen, die wir zum Schutz der Mütter, aber auch zur Förderung der Elternschaft in Deutschland haben, in dieser Form tatsächlich unerreicht und unvergleichbar in Europa ist.
Da dieser Antrag im Wesentlichen auf eine Gesetzesinitiative richtet, die auf Bundesebene durchzusetzen wäre, empfehle ich den Antragstellern gemeinsam mit allen Vorrednern, die sich in der Hinsicht geäußert haben, einen entsprechenden Antrag im Deutschen Bundestag zu stellen. Dem Niedersächsischen Landtag empfehle ich, den Antrag deshalb, weil die Gegenstände nicht gut zusammenpassen, wie sie hier kurz und schnell geschrieben dargestellt wurden, abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin selten mit Frau Helmhold in einer derartigen Übereinstimmung gewesen wie bei den Ausführungen, die sie eben gemacht hat. Denn sie hat die Grundzüge der repräsentativen Demokratie und die Ausnahmen sachlich sehr klug erläutert.
Liebe Frau Groskurt - ich habe Ihnen übrigens aufmerksam zugehört -, lieber Herr Schwarz und verehrte Antragsteller der Linken, ich warte ja noch darauf, dass auch einmal die Herren im sechsten Lebensjahrzehnt als eine völlig unterrepräsentierte Gruppe dargestellt und für sie dann ein entsprechendes Forum auf den Weg gebracht wird.
Meine Damen und Herren, insbesondere zum Entschließungsantrag der SPD, aber auch zu dem Entschließungsantrag der Linken ist festzustellen, dass eine repräsentative Demokratie tatsächlich nicht angestrebt wird. Beide Anträge beschreiben Dinge, die man tun kann. Das ist ja das Schöne an der Subsidiarität und am Föderalismus: dass jedes Bundesland es so machen kann, wie es das möchte. Also, das sind Dinge, die man tun kann, die man aber nicht tun muss. Wenn man sie allerdings tut, lieber Herr Schwarz, dann muss man es richtig machen.
Wenn es Ihnen um eine wirkliche Vertretung der Senioren über 60 geht, erwarte ich von Ihnen, dass Sie sagen, dass sämtliche Persönlichkeiten über 60 ein solches Gremium in direkter Wahl wählen dürfen. Denn eines ist doch klar: Wenn - auf Vorschlag von wem auch immer - Delegierte berufen würden, dann würde der Landtag hinterher wieder nur mit den Menschen sprechen, die er sowieso schon ganz gut kennt, weil sie ihm aus den Gesprächen mit all diesen Verbänden bekannt sind. Damit würde man die Gespräche, die man dort führt, hier im Grunde noch einmal führen. - Das mag auch die Ursache sein, warum die SPD in ihren Entschließungsantrag geschrieben hat, dass einmal im Jahr reicht.
Dieses „einmal im Jahr“ entlarvt Ihren Antrag als reinen Gefälligkeitsantrag. Ihre Motivation haben Sie sogar auch noch dargelegt. Dieser Antrag soll eine Ankündigung sein, aber auf gar keinen Fall Schaden anrichten. Zumindest die Linken haben erkannt, dass das auch mit Kosten verbunden wäre. Deshalb schreiben Sie als ersten Satz, dass die Kosten dargestellt und im Haushalt abgebildet werden müssen.
Die Vertretung der Seniorinnen und Senioren, die wir in Form vieler Seniorenbeiräte in den niedersächsischen Kommunen haben, funktioniert nicht in der Weise, dass die Senioren selber wählen. Vielmehr wird auch dort berufen; es werden Leute berufen, die man aus dem Kreis der „üblichen Verdächtigen“ gut kennt. Wenn nun aus diesen Kreisen heraus auch wieder das Parlament berufen werden soll, dann führt das zu nichts.
Der Landesseniorenbeirat als das Gremium, das den Landtag und die Fachausschüsse in all den Fragen berät, die erkennbar von besonderer seniorenpolitischer Relevanz sind, ist uns ein geschätzter Gesprächspartner; das haben wir bei der ersten Beratung auch schon ausgeführt. Sie, verehrte Damen und Herren von der SPD und auch von den Linken, haben keine erhellenden Argumente in die Debatte eingebracht - weder im Plenum noch in der Ausschussarbeit -, die nun zwingend begründen, warum diese zusätzlichen Gremien geschaffen werden sollen und was denn der Mehrwert gegenüber der Strukturen wäre, die bislang hervorragend funktionieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich an dieser Stelle auch zu einer persönlichen Erklärung melden und die gegen mich gerichteten Vorwürfe und Angriffe zurückweisen können.
Das subsumiere ich und darf daran erinnern, dass ich meine Rede vorhin mit einem Lob an Frau Helmhold und ihre klare Darlegung der repräsentativen Demokratie eröffnet habe.
Wenn ich mich hier im Saal umschaue, dann sehe ich den einen oder die andere frei gewählte Abgeordnete des Landes Niedersachsen. Der eine oder die andere von uns hat ja auch schon einmal in die Verfassung geschaut. Darin steht, dass Sie, so wie Sie hier sitzen, und ich, so wie ich hier stehe, Vertreterinnen und Vertreter des gesamten Volkes sind. Das verpflichtet uns, mit allen Gruppen zu sprechen, die wir als solche identifizieren.
Es verpflichtet uns, festzustellen, wo möglicherweise ein Interessenausgleich nötig ist und in diesem Sinne Entscheidungen zu treffen, jedenfalls Jung und Alt in gleicher Weise zu vertreten.
Ich habe Ihnen in der ersten Beratung bereits dargelegt, dass - das ist völlig offensichtlich - im Gegensatz zu den Jüngeren, die Frau Helmhold besonders angesprochen hat, sämtliche Ältere die Möglichkeit haben, sich selber als Abgeordnete wählen zu lassen. Manche tun dies, andere tun dies nicht. Sie können sich darum bemühen. - Überdies steht die FDP selbstverständlich für eine freie Gesellschaft, in der sich Verbandsvertreter frei und zu allen Dingen äußern dürfen.
Meine Damen und Herren, hier soll eine Gefälligkeitspolitik mit dünnen und relativ inhaltsleeren Anträgen durchgeführt werden. Das, was dahintersteht, nämlich das Gespräch miteinander, führen wir doch hoffentlich alle.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich will es ganz kurz machen. Denn zu dem Inhalt und zu der Bewertung der Hospizarbeit habe ich schon in der ersten Beratung das eine oder andere gesagt. Das ist heute von verschiedenen Rednern noch einmal vorgetragen worden. Ich muss natürlich auch im Namen der FDP-Fraktion sagen: Wir schulden den Menschen, die dort namentlich ehrenamtlich in einer schweren Aufgabe tätig sind, großen Dank.
Aus den Debattenbeiträgen ist klar geworden: Es hat eine sachliche Beratung stattgefunden. CDU und FDP haben eine Initiative gestartet und haben sich in der Beratung offen für Anregungen gezeigt, die sich aus der ersten Beratung und aus der weiteren Beschäftigung mit dem Antrag ergaben. Herr Schwarz, es wäre meines Erachtens ohne Weiteres möglich, die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit allen Stimmen des Landtages zu verabschieden. Das wäre dann die notwendige Breite.
Das Feld wird uns alle weiter beschäftigen und kann auch in der Zukunft weiter gestaltet werden. Diesmal darf ich Herrn Humke ausdrücklich zustimmen: Wenn das neue Konzept vorliegt und man sich mit den Einzelheiten beschäftigt, ist noch Gelegenheit zur Nachsteuerung, falls das eine oder andere noch fehlt.
Ich werbe hier also noch einmal für breite Zustimmung zur Ausschussempfehlung.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Brunotte, ich will Ihnen gerne bescheinigen, dass Sie den Überblick nicht verloren haben. Das liegt aber nur daran, dass Sie ihn niemals hatten - dann konnten Sie ihn auch nicht verlieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Materie, die im Psychiatriegesetz geregelt ist, ist eine vielteilige. Wir haben es mit einem Punkt zu tun. Es ist schon vielen Gesetzgebern geschehen, dass sie lernen mussten, dass eine bestehende Rechtslage beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesgerichtshof eingesammelt wurde und daher neu gestaltet werden muss.
Jetzt ist das ausgerechnet ein Feld, in dem nicht nur der gerade angesprochene Professor Dr. Spengler ein besonderer Experte ist, sondern in dem auch die Probleme leichter aufgezeigt sind, als die Lösungen gefunden werden.
Dabei geht es ja erstens um nichts weniger als um die Frage, wann man besser als der Patient an seiner statt wissen kann, wann eine Behandlung erforderlich ist. Das ist ein schwieriger Eingriff in die Bürgerrechte. Dabei werden natürlich insbesondere Liberale sehr nervös. Trotzdem gibt es gute Gründe im Interesse des Gemeinwohls, dass solche Zwangsbehandlungen mitunter notwendig sind. Dafür muss rechtssicher festgelegt werden, dass die Behandlung von Experten angeordnet ist und vor allen Dingen vom Richter im Vorhinein genehmigt wurde. Der Richtervorbehalt ist ein sehr wichtiger Aspekt. - Das ist der erste Komplex, der
meiner Auffassung nach nicht ganz einfach zu lösen sein wird.
Der zweite Komplex, den Sie hier nicht ganz unberechtigt angesprochen haben, zumal er auch im Antrag thematisiert ist, ist die Bedeutung der Prävention. In der psychiatrischen Landschaft haben wir ja dieselbe Vielfalt der Zuständigkeit verschiedenster staatlicher Ebenen und verschiedenster Körperschaften der Selbstverwaltung, wie wir sie im Gesundheitswesen insgesamt haben. Das Zusammenwirken mit starker kommunaler Beteiligung, soweit es um die örtliche Zusammenarbeit geht, ist daher im Hinblick auf die Verantwortlichkeit nicht ganz einfach zu sortieren. Hier kann das Land nur an den Rahmenbedingungen mitwirken, wird dies allerdings mit der Zielrichtung der Verstärkung der Prävention tun müssen.
Der dritte Bereich ist in dem Gesetz angelegt, wie wir es vorfinden. Das ist ein steter Gegenstand der Beratungen in der Psychiatriekommission gewesen - die ich, glaube ich, öfter besucht habe, als Sie es getan haben, Herr Brunotte -, und zwar die Frage der Besuchskommissionen.
Im Gesetz, das wir vorfinden, ist die Frage der Zuständigkeit der Besuchskommissionen einigermaßen klar dargelegt. Aber derjenige, der von einer Besuchskommission besucht wird, fragt sich nicht ganz zu Unrecht: Warum kommt die Heimaufsicht? Warum kommt der Medizinische Dienst der Krankenkassen jeweils mit zwei bis drei Fachleuten? Und warum kommt dann noch eine Besuchskommission mit leicht mal 30 Persönlichkeiten, die alle mit Kaffee, Brötchen und anderen Dingen verpflegt sein wollen und den Laden dort aufhalten?
Dass das an der Front nicht nur, gelinde gesagt, für Überraschung, sondern mitunter auch für Verdrießlichkeit sorgt, kann ich zunächst einmal verstehen. Man muss das aus der Wirklichkeit der Träger - ich spreche hier vor allen Dingen von den Heimen, weniger von den Landeskrankenhäusern und ihren Nachfolgern - betrachten. Das ist in Abstimmung mit anderen Gruppen, die diese Heime besuchen, durchaus verbesserungswürdig. Es muss noch einmal klargestellt werden, dass es einen guten Grund dafür gibt. Die Besuchskommissionen leisten ganz hervorragende Arbeit. Aber im Hinblick auf die Belastung derjenigen, die besucht werden, muss sicherlich noch einmal nachgesteuert werden. Ich glaube, die Wege - - -
Das will ich gern tun, Herr Präsident!
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es lohnt sich sehr, nicht alleine mit der Psychiatriekommission und dem Vorsitzenden, sondern bisweilen auch einmal mit der anderen Seite ausführliche Gespräche zu führen. Der alte Grundsatz lautet: Man sollte auch einmal die andere Seite hören.
An dieser Stelle weise ich erneut Vorwürfe zurück. Ich habe die Arbeit der Besuchskommission nicht abqualifiziert, nicht angegriffen, sondern ich habe sie ausdrücklich gelobt und habe auf den organisatorischen Umstand hingewiesen - Sie können sich
draußen in der Welt erkundigen -, dass sich das tatsächlich so darstellt. Da kommt der Anruf: Wir kommen mit soundso viel Leuten - es sind manchmal mehr als fünf -, und wir möchten bitte Brötchen und Kaffee. - In einem Heim, das seine Bewohner zu betreuen hat, ist das ein nicht unbeträchtlicher Aufwand, der Personal bindet. Niemand ist in diesem Saal, der eine Vorstellung davon hat, was die Arbeit der Besuchskommission auf der anderen Seite, bei den Besuchten, für Arbeit und Geldmittel bindet.
Das sind Dinge, mit denen man sich durchaus einmal beschäftigen kann. Die zuvor erwähnten Heime, namentlich die Heime, die von einer Vielzahl von Kommissionen mit unterschiedlichem Hintergrund aufgesucht werden, brauchen an dieser Stelle auch ein bisschen Verständnis, und das muss zusammengeführt werden. Das ist in dem derzeit geltenden Gesetz nicht optimal ausgestaltet, und insofern könnte nachgesteuert werden.
Noch einmal: Die Arbeit der Besuchskommission ist gut und gerade im Sinne der Bürgerrechte eine wichtige Sache. Aber die Frage, wie man das organisiert, darf durchaus erörtert werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe der Rede von Herrn Brunotte mit großer Aufmerksamkeit gelauscht und darin Elemente gefunden, die mich schon etwas verblüfft haben. Als Sie nämlich den Bedarf an Wohnungen und die bereitstehenden Fördermittel aufgemalt haben, klang das ganz so, als hätten Sie die Vorstellung, dass das Land sämtliche Wohnungen bauen und sie möglichst auch noch kostenfrei an die Mieter abgeben müsste.
Herrn Sohn habe ich in ganz ähnlicher Richtung verstanden. Mit seiner seltsamen Interpretation der Niedersächsischen Verfassung hat er aber übersehen, dass die Mütter und Väter der Niedersächsischen Verfassung dem Land zwar den Auftrag gegeben haben, auf die Versorgung mit angemessenem Wohnraum hinzuwirken, aber selbstverständlich nicht den Auftrag, die Versorgung mit angemessenem Wohnraum sicherzustellen. Wir leben schließlich immer noch in einem Land - und wollen das auch weiter tun -, in dem der Wohnraum ein Wirtschaftsgut ist, das der Bewirtschaftung unterliegt. Auch wissen wir, dass die Ansprüche an den Wohnraum regional recht unterschiedlich sind.
Meine Damen und Herren, die letzte größere Debatte zum Thema Wohnraumförderung haben wir erstaunlicherweise nicht am Rande der letzten Haushaltsberatungen geführt. Der eine oder andere wird sich daran erinnern, dass die SPD seiner
zeit noch nicht einmal einen Haushaltsantrag vorgelegt hatte. Sie hatte also offenbar auch bei dieser Thematik nichts zu kritisieren.
In den Haushaltsberatungen hat sich das noch vertieft. Da haben wir über die rund 40 Millionen Euro Bundesmittel, die wir als Land jetzt entsprechend darstellen, diskutiert. Ich darf Ihnen berichten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die SPD dazu keine Fragen hatte.
Schauen wir auf den Februar letzten Jahres zurück. Da haben wir hier in diesem Saal das Wohnraumfördergesetz diskutiert. Herr Brunotte hat sich damals - ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren - folgendermaßen geäußert:
„Deswegen ist es für uns eindeutig, dass die Mittel aus den Entflechtungsmitteln in der bisherigen Höhe zur Verfügung gestellt werden müssen. Das heißt nicht, dass sie nicht aufgestockt werden könnten.“
Nein, das würde ich doch niemals tun.
Das war aus der Plenardebatte vom 24. Februar des Jahres 2012. Dazu muss ich noch den letzten Satz zitieren:
„Das würde dann ja nicht aus Entflechtungsmitteln, sondern aus dem allgemeinen Landeshaushalt erfolgen.“
Soweit Herr Brunotte an diesem Pult am 24. Februar des Jahres 2012. Er hat seinerzeit keine Zahl genannt, wie viel er sich an Landesmitteln vorstellt. Ich habe Ihnen gerade auch berichtet, dass in den Beratungen des Doppelhaushalts 2012/2013 keine Zahlen genannt worden sind.
Jetzt haben wir 10 Millionen Euro zusätzliche Mittel. Wie sie zustande gekommen sind, ist hier beschrieben worden. Das scheint aber nun auch wieder nicht recht zu sein. Mit einem solchen Wa
ckelkurs, verehrter Herr Kollege Brunotte, werden Sie die Wählerinnen und Wähler nicht überzeugen.
Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen berichten, dass die Förderschwerpunkte, die hier in den letzten Jahren debattiert wurden, sämtlich Inhalt der niedersächsischen Wohnraumförderpolitik sind: Das Land fördert den Neubau, den Ausbau und den Umbau für Wohngemeinschaften älterer und pflegebedürftiger Menschen. Es fördert Mietwohnungen in Gebieten mit Wohnraumförderkonzepten und in Sanierungsgebieten. Weiter fördert es Wohneigentum für Menschen mit Kindern und aus sehr guten Gründen für Menschen mit Behinderungen, weil für sie auch besondere Kostenaufwendungen vonnöten sind.
Wer sich mit der aktuellen Wohnraummarktbeobachtung der NBank beschäftigt, weiß ganz genau, dass der demografische Wandel dazu führt, dass sich der Bedarf an Wohnungen ändern wird. Er wird sich dahin ändern, dass viele Wohnungen, die sich zurzeit im Bestand befinden, leer stehen werden. Das heißt, da ist auch Vermögen in Gefahr. Es ist wirklich völlig gleich, ob das Wohnungsbaugenossenschaften gehört oder ob es sich in privater Hand befindet.
Wenn aber ein solcher Bedarf nicht mehr besteht und wenn es Leerstände gibt, dann vernichtet das natürlich auch Werte. Daher bestehen die Herausforderungen im Bereich des Wohnungsbaus nicht darin, sich über Mittelaufstockungen zu unterhalten, sondern darin, dass es ein Zusammenwirken der Wohnraumförderung mit der Planung von Siedlungen geben muss. Weiter muss die Frage gestellt werden, wie Kommunen, die möglicherweise kleiner werden, ihre Zusammenarbeit gestalten. Außerdem muss gefragt werden, ob es wirklich eine kluge Politik ist, Angebote aus den Zentren heraus in die Peripherie zu verlagern, oder ob die älter werdende Gesellschaft nicht auch möchte, dass wieder zentralisiert wird.
Das sind die Fragen, über die wir debattieren müssen. Darauf haben CDU und FDP im Wohnraumfördergesetz die richtigen Antworten gegeben. Die Politik der Landesregierung ist richtig und führt in die Zukunft.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion im Fachausschuss zu diesem Gesetzentwurf war kurz; denn den Streit über die Materie, die damit noch einmal angefasst werden sollte, gibt es schon lange, und er wird, wie wir den Redebeiträgen entnehmen konnten, die wir bisher gehört haben, noch anhalten. Deshalb ist der Ausschuss in seiner großen Weisheit übereingekommen, das System, das mühevoll in vielen Jahren gefunden wurde, zunächst einmal nicht zu ändern.
Verehrte Antragstellerinnen und Antragsteller, wer die Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf liest - von dem Änderungsantrag, die Sie nachträglich eingebracht haben, will ich gar nicht reden -, der sieht, dass Sie die Welt nicht kennen. In der Begründung steht, dass die meisten Verkaufsstellen in Niedersachsen bis 22 Uhr und etliche bis 24 Uhr geöffnet seien. Fahren Sie doch mal durch das Land! Schauen Sie sich einmal um! Dann werden Sie sehen, welche Veränderungen eintreten. Es gibt tatsächlich Geschäfte, die das eine Weile probiert und bis 22 Uhr geöffnet haben. Dann zählen sie ihre Kunden und zählen ihre Kunden noch einmal. Dann machen sie nur noch bis 21 Uhr auf. Dann schauen sie sich auch das eine Weile an, und dann verkürzen sie die Öffnungszeiten möglicherweise noch einmal.
Es ist doch die absolute Ausnahme - und so haben wir das seinerzeit hier besprochen -, in der es die Nachfrage wirklich erfordert, dass Geschäfte bis 22 Uhr geöffnet haben. In Städten mittlerer Größe finden Sie vielleicht einen größeren Laden, der so lange offen hat.
Dann ist noch eine Verkäuferin an der Kasse, und allenfalls eine Kraft geht noch durch den Laden und guckt, ob alles in Ordnung ist. In diesem Rahmen muss das doch wohl möglich sein.
Wenn Sie sich hier an dieses Pult stellen und Gesetze für 10 000 Beschäftigte im Einzelhandel verlangen, dann darf ich Ihnen sagen, dass das Land Niedersachsen etwa 8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner hat - viele davon Bürger.
Wenn wir anfangen, Gesetze nur für 10 000 Menschen zu machen, dann wird die Gesetzgebung wirklich ganz problematisch. Es ist notwendig - und das ist bei dem Ladenöffnungsgesetz auch erfolgt -, die Interessen zahlreicher Gruppen abzuwägen. Ich spare mir jetzt die Zeit und zähle nicht noch einmal alle Widrigkeiten in der Lebenswirklichkeit auf: Was kann ich an der Tankstelle kaufen? Was kann ich am Bahnhof kaufen? Was ist Reisebedarf? Was sind Schnittblumen? Was gehört zu den Schnittblumen dazu? Gehört die Dekoration, die in den Strauß gesteckt wird, auch dazu? Kann die im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes auch am Sonntag verkauft werden? Darf der Blumentopf eingewickelt werden, oder gehört das Papier schon wieder nicht mehr dazu? - Alle diese Widrigkeiten haben wir doch besprochen.
Meine Damen und Herren, nach meiner tiefsten persönlichen Überzeugung wäre die beste Regelung überhaupt keine Regelung. Dann könnten die Menschen das tun, was sie in ihrer Klugheit für richtig halten. Das würde zu geordneten Verhältnissen führen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich hätte uns allen gerne diese Zeit gespart; aber der Kollege Schwarz hat es an sich, dass er sich manchmal ans Pult stellt und Dinge so darstellt, wie sie nicht waren.
Richtig ist, dass wir ein Gespräch mit dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst über die Frage geführt haben, ob ein Gesetzentwurf einer Beratung durch die kommunalen Spitzenverbände bedarf. Wir sind dort aber nicht in dem Sinne beraten worden, dass jeglicher Gesetzentwurf aus der Opposition - der ohnedies keine Chance hat, im Landtag eine Mehrheit zu finden, was sich im Ausschuss auch gezeigt hat - durch diese Mühle gehen muss.
Ich halte das auch für klug, weil die Oppositionsfraktionen die Arbeit des Landtages anhalten könnten, wenn jede Woche mehrere abstruse Gesetzentwürfe vorgelegt würden, zu denen dann eine solche Anhörung erfolgen müsste. So ist es also nicht gewesen.
Noch einmal zum Inhaltlichen: Wie sich die Welt im Einzelhandel wirklich darstellt, kann jeder betrachten, der sich nach draußen bewegt. Es ist keineswegs so, dass Sie da nur geknechtete Persönlichkeiten finden, die entgegen anderen gesetzlichen Schutzvorschriften, die alle in Kraft sind, von morgens früh um 6 Uhr bis abends um 22 Uhr an der Theke stehen. So ist es nicht. Vielmehr finden Sie dort Teilzeitkräfte, die zum Teil sehr wohl den Wunsch haben, zu etwas ungewöhnlichen Zeiten tätig zu sein, weil gerade das eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten kann. Ein anderes interessantes Beispiel, das uns auch begegnet, wenn wir uns umschauen: Beruf und Studium. Da gibt es doch den einen oder anderen, der den Tag über studiert und sich abends im Laden gerne noch ein paar Euro verdient. Und so geht es dann doch auch.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier mit einem tatsächlich etwas technischen Stoff zu tun, der deswegen zustande kommt, weil unser Staatsaufbau nicht vorsieht, das Bundesmittel unmittelbar in der Kommune verausgabt werden. Deshalb müssen wir als Land die Steuerung durchführen. Wie sich der Sachverhalt rechtlich darstellt und wie er sich historisch entwickelt hat, hat Kollege Dr. Matthiesen hier schon sehr erhellend ausgeführt.
Was die Frage „Bürokratiemonster“ angeht, so stellen wir wohl alle als Bürger fest, dass sich die Verwaltung oftmals selbst im Wege steht, weil sie Dinge zu detailliert regeln will. Es ist doch sehr klug, den Aufwand für solche Vorgänge so gering wie möglich anzusetzen. Selbst wenn es an der einen oder anderen Stelle einmal vorkommen sollte, dass minimal Beträge nicht optimal im Sinne des Gesetzes ausgegeben wurden, so ist doch der Bürokratie- und Kontrollaufwand niedriger. Das würde Verwaltungskosten sparen und wäre zugleich bürgerfreundlicher. Wenn ich das alles richtig verstanden habe, sollte die Region Hannover dem Beispiel der Landeshauptstadt NordrheinWestfalens, Düsseldorf, folgen.
Das, was wir hier tun, hat nicht gerade Begeisterung bei den Kommunen ausgelöst, weil sie den Überschuss natürlich lieber selbst einsacken würden. Es ist trotzdem rechtlich richtig und technisch notwendig. Eine Enthaltung an dieser Stelle ist politisch unvernünftig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich die Anträge gelesen habe, habe ich gedacht, ich hätte verstanden, worauf Sie hinaus wollen. Jetzt aber habe ich Herrn Humke gehört und weiß es nicht mehr. Ich dachte, es ging darum, den Seniorinnen und Senioren eine besondere Vertretung zu verschaffen, die im parlamentarischen Bereich mitgestalten soll. Das hat Herr Humke, wenn ich ihn richtig verstanden habe, aber gerade wieder weggeredet.
Meine Damen und Herren, wie ist die Lage? - Die Niedersächsische Verfassung sagt es klar. Artikel 2 Abs. 1:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
In Artikel 12 Satz 1 heißt es:
„Die Mitglieder des Landtages vertreten das ganze Volk.“
In § 6 des Landeswahlgesetzes heißt es:
„Wählbar (zum Landtag) ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag … das 18. Lebensjahr vollendet hat …“
Von diesem Wahlrecht haben 39 Persönlichkeiten beiderlei Geschlechts Gebrauch gemacht. Der Landtag hat im Augenblick 39 Mitglieder, die vor dem Jahr 1952 geboren worden sind und infolge dessen ganz klar zu den Senioren gehören. Übrigens gibt es hier im Landtag noch eine ganze Reihe von Mitgliedern, die im Jahr 1952 geboren worden sind und von daher noch in diesem Jahr in die Altersgruppe der 60-Jährigen aufsteigen bzw. bereits aufgestiegen sind.
In beiden Anträgen geht es im Prinzip darum, die kommunalen Seniorenbeiräte auf die Landesebene zu heben. Wir stellen fest: Es gibt bereits einen Landesseniorenbeirat, der in der Begründung des Antrags der Fraktion DIE LINKE auch richtig gewürdigt worden ist. Die Erfahrungen, die wir auf Landesebene seit 15 und mehr Jahren mit Beiräten gemacht haben, die von ihrer Arbeitsweise und ihrer Bauart her kommunalen Beiräten entsprechen, kann man in der Integrationskommission studieren, der ich seit zehn Jahren angehöre: So richtig tolle Impulse für die Arbeit des Landtages haben sie nicht gebracht. Ich glaube, dass der Landesseniorenbeirat seine Möglichkeiten in guter Weise nutzt. Er geht bei uns im Sozialausschuss ja ein und aus, wenn entsprechende Themen anstehen, und kann sich jederzeit mit Schriftsätzen an die Fraktionen und das Parlament in seiner Gesamtheit wenden. Er tut es auch.
Ich wüsste von Ihnen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der SPD und der Linken, auch gerne noch, ob Sie eigentlich dem Wunsch des Landesseniorenbeirates gefolgt sind und beratende Mitglieder in Ihre Fraktionssitzungen aufgenommen haben. Wir haben das in der FDP-Fraktion erwogen, aber dann gesagt: Wenn wir gesellschaftlich bedeutende Gruppen, die als Teilgruppen identifiziert werden können, in dieser Weise mit Vertre
tern in die Ausschuss- oder Fraktionssitzungen aufnehmen wollen, dürfen wir nicht nur an die Teilgruppe der über 60-Jährigen denken, sondern dann müssen wir auch an die Junioren, an bestimmte religiöse Gruppen, an Gruppen mit einer bestimmten geschlechtlicher Orientierung und an viele andere gesellschaftliche Teilgruppen und Verbände, die mit dem Landtag zusammenarbeiten, denken. Die dürften wir dann nämlich nicht anders behandeln. Das heißt, was Sie hier vorhaben, läuft auf eine Teilung der Gesellschaft hinaus, und das ist nicht besonders zukunftsführend.
Ich will Ihnen Folgendes sagen, liebe Frau Groskurt: Wenn Sie wirklich in die Zukunft dächten, dann würden Sie der Forderung der FDP beitreten und sämtliche Altersgrenzen diskutieren und abschaffen. Das sind nämlich die Grenzen, die dem entgegenstehen, was Sie gerade eingefordert haben, dass nämlich die Menschen in jedem Alter - auch in fortgeschrittenem Alter - selbst bestimmen können sollen, wie weit sie sich beruflich oder auch ehrenamtlich einbringen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Humke, die Anträge sind von unterschiedlicher Qualität. Diesmal ist es zu meinem Erstaunen so, dass ihr Antrag wesentlich besser ist als der der SPD. Er ist nämlich konsequent. Die SPD will einen Gesprächskreis schaffen, der dann zwar in diesem wunderschönen Saal hier tagt, weiter aber keinen Schaden anrichten kann. Sie jedoch sehen es völlig richtig: Sie sagen, wenn man so etwas auf den Weg bringen will, dann muss man zugleich ein Antragsrecht und eine Beschäftigungspflicht des Landtags etablieren. Ich warne aber davor: Berücksichtigt man eine bedeutende identifizierbare gesellschaftliche Teilgruppe, dann muss man konsequenterweise auch andere Teilgruppen berücksichtigen.
In § 7 Abs. 1 des Seniorenmitwirkungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern heißt es, die Landesseniorenvertretung des Landes MecklenburgVorpommern habe das Recht, der Landesregierung Gesetzesvorschläge vorzulegen. Dazu, meine Damen und Herren, braucht man aber kein Gesetz; denn dieses Recht hat jeder Bürger. Jeder Bürger darf einen Gesetzesvorschlag schreiben und der Landesregierung vorlegen. Das Entscheidende ist hier der folgende Satz 2: Danach muss sich die Landesregierung von MecklenburgVorpommern nämlich mit dem Gesetzesvorschlag beschäftigen. Das müsste sie nicht, wenn der Bür
ger Holger Meyer einen Gesetzentwurf vorlegt; der würde nur ein freundliches Dankesschreiben bekommen.
Ich betone es noch einmal: Wer das für die Senioren will, der muss es auch für viele andere Gruppen wollen. Wo bleiben die Leute zwischen 40 und 50? Wo bleiben die Leute zwischen 30 und 40? Wo bleiben die Leute unter 18? - Denen zwischen 30 und 50 sagen wir, ihr könnt euch wählen lassen. Aber das gilt für die Gruppe 60+ genauso. Also: Wer das wirklich will, der muss sich mit jedem denkbaren Diskriminierungstatbestand beschäftigen und darf nicht einzelne Gruppen außen vor lassen. Aber dann läuft der Laden hier nicht mehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Nicht jeder hat in seinem Leben schon einmal die Hand einer Person gehalten, die im Sterben begriffen war. Das ist eine sehr tiefe, eine sehr persönliche Erfahrung, und das insbesondere dann, wenn man in dem Augenblick, in dem man die Erfahrung macht, noch gar nicht weiß, was dort geschieht.
Wir haben uns im Niedersächsischen Landtag über viele Jahre immer wieder mit dem überaus ernsten Feld der Hospizarbeit und der Palliativversorgung beschäftigt. Das niedersächsische Hospizkonzept, das uns allen vertraut sein sollte, ist im Bundesvergleich vorbildlich ist.
Zu den Feldern, auf denen es bei uns im Land schon erhebliche Entwicklungen gab, bevor es überhaupt erst zu bundesrechtliche Absicherungen kam, gehört mit Sicherheit das Feld der Hospizarbeit und der Palliativversorgung. Das ist den vielen Menschen zu verdanken, die diese Arbeit täglich ausführen: den geschätzt 10 000 Ehrenamtlichen, die die Arbeit in den ambulanten Hospizdiensten tragen, und den Professionellen, die die Sterbebe
gleitung in den stationären Hospizen und Palliativeinrichtungen durchführen.
Dass sich in Niedersachsen hier solch eine besondere Landschaft entwickelt hat, ist nach meiner persönlichen Auffassung ganz besonders der früheren Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zu verdanken, die in diesem Thema unermüdlich gestaltet und entwickelt hat und die vorangegangen ist, um diese vielen Menschen zu motivieren, das zu tun, was sie heute tun. Liebe Mechthild Ross-Luttmann, meinen persönlichen, ganz herzlichen Dank!
Meine Damen und Herren, Geburt und Tod finden nicht selten in Krankenhäusern statt. Dass die Geburt nicht das Mindeste mit Krankheit zu tun hat, ist uns allen klar. Der Tod ist zwar häufig Folge einer Krankheit, aber er muss es nicht unbedingt sein. Vor hundert Jahren waren Geburt und Tod noch selbstverständlicher Bestandteil des Lebens im familiären Kreis, meistens in größeren Familien als heute. Er fand zu Hause statt. Man begleitete die werdende Mutter, und man begleitete die meist ja ältere Person, bei der das Ende des Lebens absehbar war, zu Hause im Familienkreis.
Seitdem hat sich unsere Gesellschaft dahin entwickelt, dass wir sowohl Geburt als auch Tod zum großen Teil an die Institutionen verwiesen haben. Gerade deswegen ist die von mir und auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnte persönliche Arbeit in der Palliativmedizin und in der Sterbebegleitung im Hospizdienst so unendlich wertvoll. Dort begleiten Menschen das Menschlichste aller Erlebnisse, nämlich den Abschied vom Leben.
Bei einigen Redebeiträgen habe ich jedoch den Eindruck gewonnen, als seien die Bedeutung, das Gewicht und der Wert des niedersächsischen Hospizkonzepts nicht hinreichend verstanden worden.
Verehrte Rednerinnen und Redner der Opposition, Sie haben angekündigt, dass Sie im Ausschuss sachlich am Thema arbeiten wollen. Ich glaube, das werden wir auch tun. Meiner persönlichen Auffassung nach ist dort eine Anhörung vonnöten, um uns zu vergewissern, wer in diesen Bereichen tätig ist und landesweit gestaltet. Unter anderem gehört dazu sicherlich die Koordinierungs- und Beratungsstelle für Hospizarbeit und Palliativversorgung, die laut Pressemitteilung von Ministerin Mechthild Ross-Luttmann vom 2. Januar 2009 am
selbigen Tage an den Start ging und die seit dieser Zeit in Osnabrück tätig ist. Die Aufgaben dieser Koordinierungsstelle umfassen sehr viel vom dem, was in dem Antrag, aber hier auch von Herrn Schwarz zur Weiterentwicklung eingefordert wurde. Denn zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört die Beteiligung an Bundes- und Landesinitiativen im Bereich der Hospizarbeit und der Palliativversorgung und damit auch die Entwicklung neuer Initiativen sowie das Vorhalten von Wissen über die aktuellen Entwicklungen. Sie muss aber auch prüfen, wo noch nachgesteuert werden muss.
Sie ist übrigens auch landesweite Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich in die Betreuung von schwerkranken und sterbenden Menschen involviert sind, und gibt Rat in sehr schwierigen Situationen.
Meine Damen und Herren, es ist bereits unglaublich viel erreicht worden, aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch weiterentwickelt werden könnte. Das werden wir miteinander tun.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns allen ist die Weisheit bekannt, dass das Gegenteil von „gut gemeint“ häufig „gut gemacht“ ist. Das gilt natürlich auch umgekehrt.
Ich habe hier mit Interesse gehört, wie die Vertreterinnen der SPD und der Grünen darauf hingewiesen haben, dass ein Gesetz, das seinen Anfang im Jahre 2002 genommen hat, handwerklich
schlecht gemacht sei, weil es nämlich keine größeren Wirkungen entwickelt habe.
Der Entschließungsantrag, den die Fraktion DIE LINKE vorgelegt hat, hat wenig Gehalt. Das ist hier, glaube ich, schon deutlich geworden. Es wird nicht mehr als eine Landeskonferenz Prostitution verlangt.
In dem Antrag wird die in der Tat hervorragende Beratungsstelle Phoenix erwähnt,
die neben anderen Stellen Beratungsarbeit für Prostituierte im Lande Niedersachsen durchführt. Unter anderem leistet sie auch Ausstiegsberatung. Sie wendet sich auch an die Politik und berät uns, soweit wir die Beratung annehmen,
in der Frage, welche Vorstellungen dort zur Weiterentwicklung des Rechtes vorliegen.
Weil dieser Dialog zwischen den Betroffenen und ihren Vertretern einerseits und der Politik andererseits bereits besteht, bedarf es einer zusätzlichen Konferenz tatsächlich nicht.
Meine Damen und Herren, der Antrag strebt keine Entwicklung im niedersächsischen Recht an. Es fehlt im Grunde an einer Zielsetzung im eigentlich politischen Sinn. Eine Ausnahme könnte ich vielleicht darin erblicken, dass es darum gehen soll, Prostitution aus der gesellschaftlichen Stigmatisierung zu befreien.
Über die Schwierigkeiten dieses Anliegens kann man wirklich Wissenswertes erfahren, wenn man das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellten Gutachten aus dem Jahr 2007 durchliest, das den Titel „Reglementierung von Prostitution: Ziele und Probleme“ trägt. Das ist ein umfassender, wirklich sehr erhellender Text.
Dieses Gutachten beschäftigt sich naturgemäß überwiegend mit den Änderungen, die durch Rechtsetzung erreicht werden können. Zu diesen Änderungen gehört die Debatte, die wir führen, seit es das Prostitutionsgesetz gibt: Wie ist das Rechtsgeschäft des Austausches von Leistungen -
Sex gegen Geld - beschaffen? - Dieses Geschäft ist seither nicht mehr sittenwidrig. Beide Teile des Vertrages können eingeklagt werden. Ein Kernproblem bleibt allerdings die Beweislast bei der Frage, ob der Kunde einer sexuellen Dienstleistung wissen konnte oder musste, dass die Prostituierte ihre Leistung unter Zwang erbrachte und insoweit § 232 des Strafgesetzbuches einschlägig war.
Zu diesen Themen, die der Politik zugänglich wären, schweigt der Antrag. Deswegen ist er wegen Substanzlosigkeit abzulehnen.
Ganz herzlichen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht ganz genau, ob ich meinem Vorredner zustimmen kann, dass der von ihm erwähnte Punkt der Kern des Themas sei. Aber es ist sicherlich ein ganz wichtiger Kern.
Meiner Auffassung nach haben die vier Fraktionen, die sich auf diese Formulierung geeinigt haben, damit einen Weg gefunden, sehr deutlich zu zeigen, dass das Land Niedersachsen die Hinweise der Ethikkommission ernst nimmt und sich auf den Weg begibt, das Personenstandsrecht in diesem Sinne weiterzuentwickeln.
Nun wissen wir allerdings, dass es im Personenstandsrecht auch Gesichtspunkte gibt, die mit der Persönlichkeit zu tun haben. Diesbezüglich stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, Herr Adler. Am besten wäre es natürlich, wenn dort ein hohes Maß an Selbstbestimmung möglich wäre. Das ist sicherlich in dem Alter, in dem solche Entscheidungen in der Gegenwart zu treffen sind, in der Form nicht der Fall.
Die weiteren Forderungen des Entschließungsantrags in der geänderten Fassung beziehen sich darauf, dass intersexuelle Menschen auf jeden Fall ein gutes Beratungsangebot vorfinden und gut
informiert werden sollen und dass sich ihr Rechtsstatus in Bezug auf die Verwahrung von Krankenakten gegenüber dem gegenwärtigen Stand verbessert. Sehr viele Punkte werden 1 : 1 entsprechend den Empfehlungen der Ethikkommission umgesetzt, sodass ich meine, dass Ihre Enthaltung zu diesem Antrag nicht der richtige Weg ist.
Ich stimme allen Vorrednerinnen und Vorrednern zu, die hervorgehoben haben, dass eine außerordentlich zielgerichtete Diskussion im Ausschuss stattgefunden hat - übrigens schon von Beginn der Debatte an. Allen Mitgliedern des Hauses ist bewusst, dass bezogen auf die gesamte Bevölkerungszahl eine nicht sehr große Anzahl von Menschen betroffen ist. Aber diese Menschen stehen vor besonderen Herausforderungen in ihrem Leben, die sich wohl nur jemand wirklich ausmalen kann, der selbst betroffen oder mit einem Betroffenen verwandt ist.
Das Ziel, Diskriminierungen weiter abzubauen, eint uns. Ich glaube, hier wird ein richtiger Weg aufgezeigt, und werbe daher um Zustimmung zu dem Antrag.
Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben mit diesem Änderungsantrag ein parlamentarisches Schelmenstücklein, bei dem sich eine längere Auseinandersetzung über die Frage lohnt, ob das eigentlich ein guter Stil ist. Denn der Antrag, um den es eigentlich geht, ist ein leichter, luftiger Sommerantrag, der sich auch aus jahreszeitlichen und guten Gründen mit Ferienfreizeiten beschäftigt. Ich habe Ihren Änderungsantrag, verehrte Kollegen - - -
Herzlichen Dank. - Den sogenannten Änderungsantrag habe ich mehrere Male aufmerksam und gründlich gelesen. Ich muss einräumen, dass ich dort das Wort „Ferienfreizeiten“ gar nicht finden konnte. Das heißt, von einer Änderung ist dort nicht die Rede. Vielmehr versuchen Sie auf einem unzulässigen Wege, zumindest auf einem unmoralischen Wege, ein gänzlich anderes Thema aufzumachen,
bei dem es Ihnen nicht gelungen ist, unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Fristen rechtzeitig einen Antrag auf die Beine zu bringen.
Ich habe in diesen Tagen schon einige Male hören dürfen, es gebe keinen Aktionsplan. Heute sagen Sie, der Aktionsplan, den es gibt, sei schlecht, er gefalle Ihnen nicht. Auch da müssen Sie sich einmal eine klare Linie in Ihrer Argumentation überlegen.
Die Landesregierung hat vor Monaten verkündet, dass der Aktionsplan in der Verbandsanhörung ist. Eine Verbandsanhörung dient dazu, dass alle Verbände, die sich zu einem solchen Konzept der Regierung äußern wollen, dies auch tun dürfen. Das tun sie. Sowohl die Regierung als auch, wenn das erforderlich ist, nachher der Landtag setzen sich dann mit den dort vorgetragenen Argumenten auseinander und finden danach entsprechende weiterführende Ergebnisse. Das wird in Sachen Aktionsplan geschehen.
Ich lade Sie herzlich ein, den vor uns liegenden Sommer zu nutzen, um in eine Ferienfreizeit zu fahren und dort kluge Entschließungsanträge zum Aktionsplan zu verfassen.
Verehrte Frau Helmhold, ich wollte Sie fragen, ob Sie auch in der Lage sind, zur Sache zu sprechen, nämlich zu dem Entschließungsantrag, der hier vorliegt.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Helmhold, zustimmen können Sie auch so. Da brauchen Sie gar nicht zu warten. Das können Sie in zwei Minuten tun. Das gilt genauso für die SPD-Fraktion, die hier wieder einmal einen ihrer unvorbereitetsten Redner nach vorn geschickt hat, der hier - wie wir es von ihm kennen - nichts anderes getan hat, als Polemik zu verbreiten, und sich nicht zur Sache geäußert hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss wirklich bei dem bleiben, was ich schon in meiner Kurzintervention gesagt habe. Ich halte es für parlamentarisch absolut unzulässig, wenn man hier, nur weil man die Antragsfrist versäumt hat, Anträge als Änderungsanträge einbringt, die mit dem Ursprungsantrag nichts zu tun haben.
Verehrte Damen und Herren, Ferienfreizeiten für Menschen mit und ohne Behinderungen - das ist sicherlich ein Detail für das, was man im Sommer miteinander betreiben kann. Es ist aber, wie Herr Böhlke hier bereits vorgetragen hat, nicht ganz einfach, Informationen darüber zu erwerben, welches der fraglos zahlreich vorhandenen Angebote für die eigene Familie das richtige sein mag. Man muss sehr findig sein und umfangreiches Informationsmaterial sammeln, bevor man aus den Angeboten auswählt. Hier eine Übersicht zu erstellen, zumal sehr viele dieser Ferienfreizeiten - auch wenn sie von den Verbänden durchgeführt werden - auch mit Landesmitteln begleitet werden, ist eine Aufgabe, der sich das Land einmal annehmen sollte, nämlich eine Koordinierung durchzuführen und die vorhandenen Angebote besser, als dies bisher der Fall ist, darzustellen, damit dann Entscheidungen ermöglicht werden.
Im Ausschuss haben Sie sich in der Sache nur dahin gehend geäußert, dass nichts dagegen spricht, die Anforderungen in diesem Antrag zu begrüßen. Deshalb möchte ich Ihnen anraten, Ihr Vorgehen noch einmal zu überprüfen und zu einer breiten Zustimmung zu diesem Antrag zu finden.
Vielen Dank!
Vielen Dank. - Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anregung von Herrn Humke an die Regierungskoalition, dem Änderungsantrag zuzustimmen, ist genau der Beleg dafür, dass das richtig ist, was ich vorher gesagt habe: Man soll - das ist Ihr parlamentarisches elftes Gebot - keine Änderungsanträge stellen, die mit dem Ursprungsantrag nichts zu tun haben. Würden wir nämlich diesem Änderungsantrag, über den sich an der einen oder anderen Stelle sicherlich reden lässt, unsere Zustimmung erteilen, dann wäre der Ursprungsantrag weg, weil der Änderungsantrag der weitergehende ist. Deshalb ist es parlamentarisch ganz unmöglich, unzulässig und auch unredlich, dass Sie das von uns verlangen.
Redlich wäre es gewesen, einen eigenen Antrag auf die Beine zu stellen. Da aber haben Sie die Zeit verschlafen.
Ganz herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eigentlich ganz froh, dass nicht mehr so sehr viele Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen sitzen.
Denn wer den Stil erlebt, in dem die Kollegin Helmhold und der Kollege Watermann vortragen, der wird in seiner Politikverdrossenheit bestärkt.
Diese Unsachlichkeit und teils inhaltslose Polemik, dieses Eindreschen auf eine tüchtige Ministerin, die nicht nur ihre Fachlichkeit unter Beweis gestellt, sondern auch ihre soziale Lebenseinstellung hier ganz eindeutig dargestellt hat, ihren Politikstil so anzugreifen, dafür sollten Sie sich schämen!
Sie reiten mit Ihrem von der Sache abweichenden Änderungsantrag so sehr auf einem Aktionsplan herum, als gebe es die Möglichkeit, eine Liste mit 120 oder 290 Punkten aufzustellen, nach deren Abarbeitung wir dann Inklusion hätten. Das ist doch weltfremd! Wir wissen, dass Inklusion mit einer gesellschaftlichen Veränderung einhergehen muss. So wird es in der UN-Konvention abgeleitet. Ein Umdenken muss in allen Köpfen stattfinden.
Die Welt, die wir uns in Jahrzehnten aufgebaut haben, mit Werkstätten, besonderen Schulen und betreutem Wohnen, ist dann ganz anders. Das wollen Sie nicht; das wollen auch die Verbände nicht, weil sie das alles verteidigen. Aber so wird es sein. Das ist nicht mit 190 Aktionspunkten zu machen, sondern das ist eine umfassende gesellschaftliche Debatte, zu der zurückzukehren ich Sie auffordere.
Ganz herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Man mag ja gerne die Keule herausholen, wie es Herr Watermann erneut getan hat.
Aber die Menschen erwarten von uns, dass wir uns sachlich miteinander unterhalten. Und zu einer sachlichen Unterhaltung gehört auch, dass die Dinge, die in der Politik bereits geschehen sind, nicht weggeredet werden.
Frau Mundlos hat dankenswerterweise bereits einen Teil der Maßnahmen angesprochen, die in den letzten Jahren gesetzgeberisch auf den Weg gebracht worden sind, um dem Ideal der Inklusion näherzukommen. Dieser Prozess wird auch weiter gehen; denn Inklusion ist und bleibt, wie ich bereits ausgeführt habe, eine Dauer- und eine Querschnittsaufgabe.
Wenn Sie, verehrter Kollege Watermann, sich hier also hier hinstellen und sagen, es ist nichts geschehen, dann ist das sachlich falsch. Wer solche sachlich falschen Behauptungen einbringt, der will sich gar nicht an der Debatte beteiligen, sondern nur Nebelschwaden verbreiten. Das aber merken die Wählerinnen und Wähler, und mit diesem Verhalten gewinnen Sie nicht eine einzige Stimme mehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Genehmigung des Präsidenten möchte ich meine Ausführungen mit einem Zitat eröffnen:
„Der Vorschlag … eine Pflegekammer einzurichten, löst kein einziges Problem. Kammern kommen aus der mittelalterlichen Ständegesellschaft und werden inzwischen sogar bei den Ärzten immer mehr infrage gestellt - gerade wegen ihrer Erstarrungs- und Bürokratisierungstendenzen. Nötig ist eine wirkliche Reform der Ausbildung in sämtlichen Berufen der Pflege, des Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitswesens. Wir streben eine bundesweit einheitliche Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz an. Diese würde es ermöglichen, gemeinsame fachübergreifende Elemente, Durchlässigkeit, Weiterbildung und Qualitätsstandards festzulegen und regelmäßig nach bewährten Verfahren unter Beteiligung der Spitzenorganisationen weiterzuentwickeln.“
Ich erfülle den Wunsch des Kollegen Klare sehr gerne. Dieses umfängliche Zitat stammt aus dem Beschlussbuch der Bayern-SPD aus dem August 2011.
Und wie das dann so läuft bei solchen Anträgen: Der Antrag ist für den Bundesparteitag der SPD im Dezember 2011 empfohlen worden. Dort ist er nicht abgelehnt worden - auch ein anderer nicht, in dem ein eindeutiges Nein zu den Pflegekammern formuliert ist -, sondern er ist an die Bundestagsfraktion der SPD weitergeleitet worden.
Die Bundestagsfraktion der SPD hat zum Thema Pflegekammer keine Meinung.
Meine verehrten Damen und Herren, Sie erinnern sich daran! Im Januar 2010 haben wir hier einen sehr guten Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema Vereinheitlichung der Pflegeausbildung diskutiert. Den haben Sie damals auch abgelehnt. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, können von der Bayern-SPD noch eine ganze Menge lernen. Es gilt der alte Grundsatz: Deutschland braucht Bayern.
Frau Modder hätte jetzt die Gelegenheit, ein Wahlversprechen einzulösen. Sie erzählt der ostfriesischen SPD, dass sie bei meinen Reden hinausgeht. Jetzt könnten Sie es machen, Frau Modder.
Meine Damen und Herren, die Aufgaben der Kammern sind alle in § 9 des niedersächsischen Heilkammergesetzes abgebildet. Da geht es um Standesrecht. Da geht es um die Fürsorgeeinrichtungen für die Kammermitglieder, die Frau Helmhold und die Fraktion der Grünen wohlweislich und aus wirklich guten Gründen aus ihrem Gesetzentwurf für die Pflegekammer herausgenommen haben. Da geht es um Qualitätssicherung und Regulierung der Weiterbildung. Aber die erste Aufgabe der Kammern der Heilberufe ist es ja, im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die gemein
samen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder zu wahren.
Meine Damen und Herren, Mitglied einer Pflegekammer könnten nur solche Pflegekräfte sein, die ein Examen haben, also qualifiziert sind. Wir wissen, dass die niedersächsische Pflegelandschaft eine ganze Reihe und eine stark zunehmende Anzahl dieser Kräfte hat, weil wir in Niedersachsen so hervorragend ausbilden und die Ausbildung in den letzten Jahren aus Landesmitteln auch stark gefördert haben - mit erkennbaren Ergebnissen. Trotzdem ist eine Pflegelandschaft in Niedersachsen in den ambulanten Diensten und in den stationären Einrichtungen natürlich gar nicht möglich ohne eine ganz erhebliche Anzahl von Kräften, die dort als Hilfskräfte unterhalb der Examensschwelle mitwirken.
Meine Damen und Herren, was würde sich denn ereignen, wenn wir eine Pflegekammer hätten? - Sie würde sich doch auf der Stelle damit beschäftigen, die Kräfte ohne Examen aus dem Beruf herauszudrängen. Die Lücken, die dort entstünden, wären so kurzfristig gar nicht durch zusätzliche Fachkräfte zu füllen.
Wir haben die Angelegenheiten der Pflegekammer und auch die anderen Angelegenheiten der Pflege immer wieder im Sozialausschuss erörtert und dort regelmäßig Anhörungen durchgeführt. Frau Skibicki und Frau Mauritz gehen dort ein und aus. Sie sind nicht nur sehr willkommene Gäste, sondern haben uns mit ihrer Fachlichkeit auch sehr bereichert.
Wer aber - wie Herr Schwarz in seiner Presseinformation zu diesem Thema - den Pflegenotstand beschwört, der muss sehr viel differenzierter mit der Frage der Kammer umgehen. Denn es gibt ja nicht nur das von Frau Helmhold gebetsmühlenartig immer wieder angesprochene Gutachten, das sich über die rechtliche Zulässigkeit von Pflegekammern äußert, sondern auch eine ganze Reihe von Gutachten, u. a. beim Landtag NordrheinWestfalen, die die verfassungsmäßigen Schwierigkeiten hervorheben. Diese sind beileibe nicht abgearbeitet.
Deswegen ist der Weg der Bundesländer, die bei den Kräften eine Umfrage durchführen, ob tatsächlich alle Pflegekräfte zwangsverkammert werden wollen, schon einmal ein richtiger Weg. Dabei muss man aber natürlich auch die Auswirkung auf die Kräfte ohne Examen berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, die Pflegelandschaft hat sich in Niedersachsen in den letzten Jahren hervorragend entwickelt - auch ohne Pflegekammer. Die Rechte der Pflegekräfte sind gestärkt. Auf diesem Wege wandeln wir weiter fort.
Verehrte Frau Helmhold, wir schätzen Sie ja in Ihrem Lebenswandel als beinharte Klientelpolitikerin namentlich gewisser Kräfte in der Pflegediskussion in Niedersachsen.
Es geht Ihnen doch nur darum, neue Organisationen aufzubauen, in denen dann auch neue Positionen entstehen. Das ist nun wirklich so durchsichtig, wie wir das hier seit Jahren erleben. Sie scheuen ja die Auseinandersetzung über die tatsächlichen verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die mit der Zwangsverkammerung, also der Fremdsteuerung bzw. Fremdbestimmung durch Gesetzesregelungen entstehen. Darüber wollen Sie sich ja gar nicht auseinandersetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, zu der Qualität der Rede von Frau Helmhold, was den Inhalt angeht, braucht man nicht allzu viel zu sagen. Wir sollten uns wirklich noch einmal die Zeit nehmen - das wird auch geschehen, wenn das von der Niedersächsischen Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten vorliegt -, uns genau mit den grundsätzlichen rechtlichen Fragen zu beschäftigen.