Protocol of the Session on October 30, 2009

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Mitteilungen des Präsidenten

Die Beschlussfähigkeit werde ich zu einem späteren Zeitpunkt feststellen.

Geburtstag hat heute die Abgeordnete Anette Meyer zu Strohen.

(Beifall)

Ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche: Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir, bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, einen kleinen Einschub. In der rechten Loge sehe ich hohen Besuch.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Herr Dr. Rösler - ich darf auch sagen: lieber Philipp -, obwohl Sie den Schwerpunkt Ihres politischen Wirkens seit nunmehr zwei Tagen als Bundesgesundheitsminister in die deutsche Hauptstadt verlegt haben, sind Sie heute noch einmal zu uns in den Landtag gekommen, um sich vom Niedersächsischen Landtag zu verabschieden. Das ist eine Geste der Verbundenheit mit unserem Haus als Ihrer früheren politischen Wirkungsstätte. Ich möchte Sie deshalb zunächst sehr herzlich - das muss ich jetzt so formulieren - als Ehrengast begrüßen. Ich möchte Ihnen von dieser Stelle aus den Dank des Hauses für die von Ihnen in den zurückliegenden sechseinhalb Jahren für Niedersachsen geleistete Arbeit aussprechen.

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zu- stimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Nicht nur durch Ihre ausgeprägte Fähigkeit zur geschäftsordnungskonformen freien Rede, sondern vor allem auch durch Ihren betont sachorientierten und letztlich äußerst fairen Politikstil insbesondere als Vorsitzender Ihrer Fraktion haben Sie sich, ungeachtet aller in dem hiesigen Raum völlig

selbstverständlichen politischen Meinungsunterschieden, die Anerkennung und den Respekt dieses Parlamentes erworben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Was wünschen wir Ihnen? - Für die nunmehr vor Ihnen liegenden Aufgaben eine glückliche Hand und im Interesse der Menschen dieses Landes einen nachhaltigen Erfolg. Ich bin sicher, dass Sie schon nach kurzer Zeit mit einer gewissen Sehnsucht an die doch recht geordneten und übersichtlichen politischen Verhältnisse in Niedersachsen zurückdenken werden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich bin aber auch ebenso zuversichtlich, dass Sie Ihre neue Aufgabe in Berlin zum Wohle der Menschen in Niedersachsen und Deutschland meistern werden, wenn Sie so wollen, mit einer guten Mischung aus politischer Inspiration und niedersächsischer Hartnäckigkeit. Dazu begleiten Sie unsere besten Wünsche von hier aus nach Berlin.

Ihnen und Ihrer jungen Familie, die die von Ihnen geschulterte Aufgabe mittragen muss, alles erdenklich Gute!

(Starker, nicht enden wollender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Jetzt muss ich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der gebotenen Nüchternheit wieder zur normalen Arbeit überleiten. Wir kommen zur Tagesordnung.

Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 29, den Mündlichen Anfragen. Es folgen dann die strittigen Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte 30 bis 37 in der Reihenfolge der Tagesordnung.

Die heutige Sitzung soll gegen 15.25 Uhr enden.

Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden rechtzeitig an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin mit.

Guten Morgen, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigt haben sich von der Landesregierung Ministerpräsident Herr Wulff, von der Fraktion der CDU Frau Klopp, von der Fraktion der SPD Frau Seeler, Herr Klein, Herr Politze und Herr Siebels, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Frau Twesten und von der Fraktion DIE LINKE Frau Zimmermann.

Vielen Dank. - Ich rufe den Tagesordnungspunkt 29 auf:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/1750

Die Frage 47 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.

Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich wie immer als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich nach wie vor schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.

Ich stelle fest: Es ist 9.09 Uhr.

Wir kommen zu der Frage 1:

Feuerwehrführerschein in Niedersachsen

Ich erteile dem Kollegen Coenen von der CDUFraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung zum Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Juli 2009 Sonderregelungen für Fahrerlaubnisse für Feuerwehren, anerkannte Rettungsdienste sowie für technische Hilfsdienste beschlossen. Ziel dieser Entscheidung war es, die künftige Wahrung der mobilen Einsatzfähigkeit der Einheiten zu gewährleisten. Damit einher gehen auch eine Wertschätzung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Dafür war ein Kompromiss zwischen der praktischen Notwendigkeit der Einsatzdienste beim Retten, Löschen, Helfen und Bergen, Verkehrssicherheitsaspekten sowie der geltenden EU-Führerscheinrichtlinie notwendig.

Nach der oben genannten Entscheidung ist nunmehr die bundesgesetzliche Grundlage geschaffen worden, dass künftig für die Mitglieder der freiwilli

gen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Dienste verbandsinterne Schulungen ausreichen, um Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 t zu führen. Zum Erwerb einer Fahrberechtigung bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht kann der Bund im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine Sonderregelung zulassen.

Für Fahrzeuge bis 4,75 t sind die Länder zur Umsetzung dieser weiterführenden Neuerungen gefordert. Dem Zuständigkeitsbereich obliegen im Besonderen die Inhalte und Richtlinien für die verbandsinternen Schulungen zum Erwerb dieser Sonderfahrberechtigungen.

(Unruhe)

Herr Kollege, bevor Sie fragen, geht meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, die Gespräche einzustellen, damit wieder etwas mehr Ruhe im Plenarsaal eintritt. Insofern haben Sie noch etwas Zeit, Herr Kollege. - Bitte schön!

Wir fragen die Landesregierung:

1. Hält sie die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des StVG geschaffene Möglichkeit für die Erteilung von Fahrberechtigungen für ausreichend?

2. Welchen Zeitplan hat sich die Landesregierung im Einzelnen zur vollständigen wie zielführenden landesrechtlichen Umsetzung der neuen bundesgesetzlichen Möglichkeit konkret gesetzt?

3. Sieht die Landesregierung in den geschaffenen bzw. noch zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen einen Beitrag zur Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen und einen Anreiz für ein ehrenamtliches Engagement? Gibt es weiterführende Überlegungen, Erleichterungen für die ehrenamtlich Tätigen zu erreichen, um die Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Diensten im Bereich der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zu gewährleisten?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Schünemann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland war aufgrund der Bestimmungen der Zweiten EG-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 verpflichtet, von seiner bisherigen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Abstand zu nehmen und sie der international üblichen Einteilung anzupassen. Die Richtlinie wurde am 1. Januar 1999 in nationales Recht umgesetzt. Die Anpassung an internationales Recht hatte für Deutschland zur Folge, dass mit der Pkw-Fahrerlaubnis nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t gefahren werden dürfen. Für den Bereich 3,5 t bis 7,5 t gibt es die neue Fahrerlaubnisklasse C1. Für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis bis Ende 1998 erworben haben, gilt das alte Recht weiter, also Bestandsschutz. Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 t führen.

In Niedersachsen ist die Mehrzahl der Feuerwehren mit dem Tragkraftspritzenfahrzeug ausgerüstet. Dieses „kleinste“ Löschfahrzeug ist bisher in der Klasse bis 3,5 t zu finden. Es kann mit der neuen Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden. Infolge gestiegener Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen werden die Fahrgestelle jedoch inzwischen so schwer, dass sie kaum mehr in der Gewichtsklasse bis 3,5 t darstellbar sind.

Beispielsweise wird aufgrund seines höheren Einsatzwertes in vielen Gemeinden das Tragkraftspritzenfahrzeug mit einem Wassertank für immer mehr Grundausstattungswehren beschafft. Dieses Fahrzeug hat nach Norm eine zulässige Gesamtmasse von 6,5 t und fällt damit in die neue Führerscheinklasse C1.

Die Gewährleistung des Brandschutzes ist eine Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe. Zudem gehört die Förderung und Stärkung des Ehrenamtes zu den erklärten Zielen der Landesregierung. Insoweit hat sich die Landesregierung maßgeblich dafür eingesetzt, die Neuregelungen zum Führerscheinrecht für die Feuerwehren handhabbar zu gestalten.

Niedersachsen hat sich in diesem Zusammenhang im Bundesrat für eine unbürokratische, einfache und weitreichende Regelung stark gemacht. Ziel ist eine Regelung, die es den freiwilligen Feuerwehren und allen im Katastrophenschutz Mitwirkenden ermöglicht, Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 t mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu führen. Leider war

diese Forderung in diesem Umfang bislang nicht konsensfähig.