Reinhold Coenen

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Last Statements

Herr Herzog, Sie haben vorhin zum Thema Schottern etwas ausgeführt. Ich möchte Sie ganz konkret fragen: Halten Sie Schottern für eine Straftat oder nicht?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kriminalitätsstatistik 2010: Weniger Straftaten, höhere Aufklärung - Warum erkennt das die Opposition nicht an?
Der niedersächsische Innenminister hat am 21. Februar 2011 die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2010 vorgestellt. Danach wurde im vergangenen Jahr die höchste Aufklärungsquote des Landes Niedersachsen erreicht. Gleichzeitig sank die Zahl der registrierten Delikte auf den niedrigsten Stand seit 2001. Die Zahlen im Bereich Jugendkriminalität sind ebenfalls rückgängig. Im vergangenen Jahr sind weniger minderjährige Tatverdächtige festgestellt worden, und die Anzahl der Straftaten dieser Personen ist zurückgegangen. Weniger minderjährige Tatverdächtige standen unter Alkoholeinfluss, und die Quote der festgestellten Verstöße bei Alkoholtestkäufen ist auf einem neuen Tiefstand.
Bei der Vorstellung lobte der Innenminister laut Neuer Presse vom 22. Februar 2011 die Arbeit der Beamten: „Wir sind auf dem Sprung, die beste Polizei Deutschlands zu werden!“
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2010 sowie die Zahlen im Bereich der Jugendkriminalität?
2. Hält die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für erforderlich?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Polizei in Niedersachsen vor dem Hintergrund der seit 2003 getroffenen Beschlüsse zur Organisation, zum Personal, zur Ausbildung sowie zur technischen Ausstattung?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Polizeieinsatz in Bad Nenndorf. - Nach Polizeiangaben sind bei dem Aufmarsch von Neonazis in Bad Nenndorf und einer Gegendemonstration am Sonnabend, 14. August 2010, insgesamt 17 Menschen festgenommen worden. Ihnen würden Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch, Körperverletzung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Der Zug der etwa 1 000 Rechtsextremisten hatte sich, so die Hannoversche Allgemeine Zeitung, wegen zahlreicher Störungen und Polizeikontrollen erst mit mehrstündiger Verspätung in Bewegung gesetzt. Gegen den Versammlungsleiter und die Teilnehmer der rechtsextremen Abschlusskundgebung wurden später Strafverfahren eingeleitet, weil sie ein strafrechtlich relevantes Lied gesungen hatten. Etwa 300 Linksextremisten hätten immer wieder in kleinen Gruppen versucht, die Absperrungen der Polizei zu durchbrechen und auf die
Zugstrecke der Neonazis zu gelangen, so die Polizei.
Eine Protestkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes - DGB - und weiterer Organisationen mit etwa 900 Teilnehmern gegen den Neonaziaufmarsch verlief nach Polizeiangaben am Vormittag ohne Zwischenfälle. Sie bildeten u. a. Sitzblockaden, die sie nach der Aufforderung durch die Polizei aber wieder auflösten.
Das Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg hatte die Protestveranstaltung eines „Bündnisses gegen Rechts“ erst am Freitagabend, 13. August 2010, genehmigt und damit eine Verbotsentscheidung des Landkreises Schaumburg aufgehoben. Genehmigt wurde allerdings nur eine stationäre Kundgebung. Der Landkreis hatte ursprünglich beide Kundgebungen verbieten wollen und dies mit einem polizeilichen Notstand und der räumlichen Enge in dem Kurort bei Hannover begründet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz im Zusammenhang mit den Demonstrationen am 14. August 2010 in Bad Nenndorf?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass sich der DGB nicht von linksextremistischen Gruppen abgrenzt und autonome Gruppierungen in seinen Versammlungsreihen duldet?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Erklärung des polizeilichen Notstandes sei ein „Offenbarungseid“ für den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Herrn Uwe Schünemann, MdL?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen im Lande Niedersachsen. Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz wird positiv geändert.
Es geht um die Anpassung der Pro-Kopf-Beiträge als Ausgleichsbeträge für den übertragenen Wirkungskreis. Der Kostenausgleich aus dem Jahre 2005 ist 2007 einer Revision unterzogen worden. Hinzu kommen die Verteilungsmechanismen. Im Jahre 2008 ist die Revision im Innenministerium ausgewertet worden, und die Kommunen im Lande bekommen höhere Pro-Kopf-Beiträge zum Ausgleich ihrer Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis, die sie für das Land Niedersachsen erledigen. Von 46,96 Euro pro Einwohner steigt dieser auf 49,27 Euro pro Einwohner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute ist aber auch ein guter Tag für die Freiwilligen Feuerwehren, die anerkannten Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste im Lande Niedersachsen. Angedockt an das Finanzverteilungsgesetz ist ein Gesetz, welches es den Feuerwehren und Rettungsdiensten per Verordnung ermöglicht, den sogenannten Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 4,75 t und bis 7,5 t im vereinfachten Verfahren zu erlangen:
bis 4,5 t nach Einweisung und Abschlussfahrt - - -
- Herr Bachmann, wir wollen uns um ein paar Tonnen nicht streiten. Wenn ich Sie so anschaue - okay.
Herr Bachmann, einigen wir uns auf 4,75 t - bis 4,75 t nach Einweisung und Abschlussfahrt, bis 7,5 t nach vereinfachter Prüfung.
Ganz wichtig ist, dass der erworbene Führerschein auch auf den privaten Bereich übertragen werden kann.
Außerdem sind wir kommunalfreundlich und übertragen die Erteilung der Fahrberechtigung auf die Kommunen vor Ort.
Ich muss Innenminister Schünemann sehr loben und ihm Anerkennung zollen, dass er bereits im Oktober 2009 - ich betone: im Oktober 2009 - dem neuen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Problematik angetragen hat.
Nach meiner Meinung verdient unser Innenminister hier Lob und Anerkennung - ebenso Bundesverkehrsminister Ramsauer.
Sein Vorgänger, Minister Tiefensee, war jahrelang für dieses Thema auf beiden Ohren taub.
Wir haben einen ersten Erfolg erzielt, und wir werden natürlich um weitere Verbesserungen ringen. Ich war nicht überrascht, dass die Opposition das Erreichte kritisch sieht, etwas nörgelig und nölig ist.
Ich rufe Ihnen daher zur Ermunterung zu: Seid froh, wenn es schwierig wird! Die leichten Sachen machen alle; da ist die Konkurrenz riesengroß. Aber wo es schwierig wird,
da ist die CDU-Landtagsfraktion und löst mit der Landesregierung die Probleme.
Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An der nicht angemeldeten Demonstration anlässlich des 20. Todestages der Göttinger Studentin Cornelia Wessmann beteiligten sich am Samstag, 14. November 2009, nach Polizeiangaben 1 400 Menschen. Wessmann war am 17. November 1989 nach Auseinandersetzungen zwischen Neonazis und Linken auf der Flucht vor Polizisten auf eine viel befahrene Straße gelaufen. Dort wurde sie von einem Auto überfahren. Autonome werfen der Polizei vor, schuld am Tod der Studentin zu sein.
Die Einsatzleitung bestand zunächst auf der Benennung eines verantwortlichen Versammlungsleiters, was die Demonstranten jedoch verweigerten. Die Polizei erlaubte nach Presseberichten schließlich die Demonstration vom Göttinger Marktplatz zu der damaligen Unfallstelle. Während des Aufzuges kam es mehrmals zu heftigen Rangeleien. Demonstrationsteilnehmer, die ihre Vermummung trotz Polizeiaufforderung nicht ablegten, wurden von Beamten der Bereitschaftspolizei festgenommen. Mehrere Personen wurden nach Berichten von Augenzeugen festgenommen, mindestens eine Person erlitt Verletzungen. Im Bahnhof kam es nach der Beendigung der Demonstration zu Rangeleien zwischen abreisenden Demonstrationsteilnehmern und Beamten der Bundespolizei.
In der taz vom 16. November 2009 wird behauptet, dass „Greiftrupps Teilnehmer wegen angeblicher passiver Bewaffnung“ festgenommen sowie „Unbeteiligte geschlagen und Journalisten getreten“ haben.
In einem Beschluss des Göttinger Rates vom 6. November 2009 heißt es: „Die Stadt Göttingen gedenkt ihres 20. Todestages und erinnert an die Notwendigkeit des antifaschistischen Kampfes gegen alte und neue Nazis.“ Unter dem neuen Polizeipräsidenten Hans Wargel hätten sich „viele Dinge sehr maßgeblich geändert“, bemängelt der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende Tom Wedrins, so
die taz. Deshalb fordere der Göttinger Rat mit den Stimmen der SPD, der Grünen sowie der Linken die Polizei dazu auf, „zu einem friedlichen Verlauf“ der Demonstration beizutragen. Niemals wieder dürfe es in Göttingen eine Demonstration geben, in deren Verlauf ein Mensch sein Leben verliert.
Daher fragen wir die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz der Göttinger Polizei sowie den Verlauf der Demonstration am 14. November 2009 in Göttingen?
2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Äußerung des Landtagsabgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Patrick HumkeFocks, MdL, zum Einsatz der Polizei in der taz: „Eskalieren wollte die Polizei, die Demonstration wollte gedenken.“?
3. Wie bewertet die Landesregierung den Göttinger Ratsbeschluss vom 6. November 2009 vor dem Hintergrund, dass 1 000 möglicherweise gewaltbereite Autonome an der Demonstration teilgenommen haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Entscheidung zum Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Juli 2009 Sonderregelungen für Fahrerlaubnisse für Feuerwehren, anerkannte Rettungsdienste sowie für technische Hilfsdienste beschlossen. Ziel dieser Entscheidung war es, die künftige Wahrung der mobilen Einsatzfähigkeit der Einheiten zu gewährleisten. Damit einher gehen auch eine Wertschätzung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Dafür war ein Kompromiss zwischen der praktischen Notwendigkeit der Einsatzdienste beim Retten, Löschen, Helfen und Bergen, Verkehrssicherheitsaspekten sowie der geltenden EU-Führerscheinrichtlinie notwendig.
Nach der oben genannten Entscheidung ist nunmehr die bundesgesetzliche Grundlage geschaffen worden, dass künftig für die Mitglieder der freiwilli
gen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Dienste verbandsinterne Schulungen ausreichen, um Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 t zu führen. Zum Erwerb einer Fahrberechtigung bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht kann der Bund im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine Sonderregelung zulassen.
Für Fahrzeuge bis 4,75 t sind die Länder zur Umsetzung dieser weiterführenden Neuerungen gefordert. Dem Zuständigkeitsbereich obliegen im Besonderen die Inhalte und Richtlinien für die verbandsinternen Schulungen zum Erwerb dieser Sonderfahrberechtigungen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hält sie die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des StVG geschaffene Möglichkeit für die Erteilung von Fahrberechtigungen für ausreichend?
2. Welchen Zeitplan hat sich die Landesregierung im Einzelnen zur vollständigen wie zielführenden landesrechtlichen Umsetzung der neuen bundesgesetzlichen Möglichkeit konkret gesetzt?
3. Sieht die Landesregierung in den geschaffenen bzw. noch zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen einen Beitrag zur Sicherung des Brandschutzes in Niedersachsen und einen Anreiz für ein ehrenamtliches Engagement? Gibt es weiterführende Überlegungen, Erleichterungen für die ehrenamtlich Tätigen zu erreichen, um die Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Diensten im Bereich der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zu gewährleisten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wo steht Niedersachsen hinsichtlich der Umsetzung des Feuerwehrführerscheins im Bundesdurchschnitt?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein Skandal, wenn sich Menschen in Niedersachsen am Leid anderer berauschen, indem sie als Nachahmungstäter mit Amokdrohungen in Erscheinung treten. Meine Fraktion hält es für dringend geboten, diesem unseligen Treiben mit allen Mitteln und aller Härte entgegenzutreten.
Vor dem Hintergrund, dass allein in Niedersachsen landesweit 157 Nachahmungstäter nach den Ereignissen in Winnenden zu verzeichnen sind - auch nach dem Amoklauf in Ansbach, ganz aktuell, reißt die Kette der Nachahmungstäter in Niedersachsen nicht ab -, halten wir es für unverzichtbar, alle Rechts- und Strafmittel gegenüber diesem Personenkreis auszuschöpfen und einen Passus in die Allgemeine Gebührenordnung einzufügen, der es ermöglicht, diesem unseligen Treiben mit drastischen Geldbeträgen zu begegnen. Ein speziell auf Amoklagen zugeschnittener Tatbestand fehlt bislang in der Allgemeinen Gebührenordnung. Bei dieser Änderung sollten auch gleichzeitig vergleichbare Lagen wie Bombendrohungen und Ähnliches erfasst werden.
Wer gesellschaftliche Normen durchbricht, sollte das auch finanziell spüren. Wir möchten gar nicht darauf eingehen, welche Kosten Nachahmungstäter und Trittbrettfahrer verursachen, sondern darauf verweisen, wie viel Angst, Traumata und Schrecken sie erzeugen und verbreiten und dass sie über Tage einen ganzen Behördenapparat in Bewegung halten.
Die zuständigen Stellen bei den Justizbehörden fordere ich auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Schon jetzt gibt es umfangreiche Möglichkeiten, diese Straftäter zu verfolgen, was bislang in 127 Ermittlungsverfahren geschehen ist. Darüber hinaus sollten sich die Betroffenen - Schüler, Lehrer, Schulträger und Land - nicht scheuen, zivilrechtliche bzw. öffentlich-rechtliche Kostenforderungen geltend zu machen.
Ein wichtiger Punkt unseres Antrages ist die Erkenntnis, dass die Politik die unmittelbar Beteiligten mit dem Phänomen Amoklauf nicht alleinlassen kann. Das Innenministerium hat bereits 2002 reagiert und Handlungskonzepte erstellt, die ständig überarbeitet und aktualisiert werden, wobei die
Aus- und Fortbildung, die ständige Information, die Trainings- und Schulungsmaßnahmen im Vordergrund stehen müssen.
Ich möchte noch einmal kurz unsere Zielsetzung nennen: Abwehr von Gefahren für Leib und Leben und körperliche Unversehrtheit Betroffener und Unbeteiligter, Herbeiführung der Handlungsunfähigkeit des Täters, Begrenzen und Abwehren von Gefahren für mögliche weitere Betroffene, Festnahme und Identifizierung des Täters/der Täter, Gewährleistung einer beweissichernden Verfolgung von Straftaten. Im Vergleich zu anderen Krisensituationen kann am Anfang einer Amoklage nicht auf Zeitgewinn gesetzt werden. Die zuerst am Tatort eintreffenden Polizeikräfte müssen unverzüglich handeln, auch vor dem Hintergrund eines hohen, aber einkalkulierbaren Eigenrisikos.
Wir unterstützen deshalb konsequent die Forderung der IMK nach sachgerechter Schutzausstattung von Polizeispezialkräften bei Amoklagen und Amokläufen und qualifizierten Ermittlern zur Verfolgung von Trittbrettfahrern im Internet. Wir treten auch mit Nachdruck dafür ein, dass in jedem öffentlichen Gebäude, besonders an den Schulen, ein einsatztaktisches Konzept für den Notfall vorliegen muss, das ständig den neuesten Erkenntnissen angepasst wird.
Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass das Landeskriminalamt Niedersachsen im März 2009 die Informationsschrift „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schulen“ herausgegeben hat. Diese hilft Schulleitern und Polizeibeamten, sich mit der Thematik, insbesondere an Schulen, vertraut zu machen. Bis spätestens Ende des Jahres wird das Kultusministerium ein Handlungskonzept zum Umgang mit Krisensituationen für alle Schulen in Niedersachsen erstellt haben. Weil Schulen im Land Niedersachsen unterschiedlich sind, muss jede Schule daraus ihr eigenes Handlungskonzept entwickeln, soweit es noch nicht vorliegt. Nach den jüngsten Amokläufen, aber auch dem gehäuften Auftreten kleinerer Gewaltformen, wie z. B. Mobbing, werden schulinterne Krisenteams als geeigneter Weg zum Umgang mit derartigen Problemlagen empfohlen. Bei Amokläufen an Schulen sowie deren Androhung handelt es sich um Taten, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, insbesondere aber der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist in dieser Krisensituation Handlungssicherheit zu gewährleisten; Information und Aufklärung sind besonders wichtig. Auch das Modellprojekt PaC, „Prävention als Chance“, des Kultusministeriums
sei hier erwähnt. Der von der Landesregierung eingeschlagene Weg nach der Devise „informieren, schulen und hart bestrafen“ wird von der CDULandtagsfraktion vorbehaltlos unterstützt und ist fortzusetzen.
Ich möchte die Landesregierung konkret fragen: Wer ist zuständig, wenn der Transport in einen
Unfall verwickelt wird bzw. wenn ein krimineller Akt verübt wird?
Ich werde die Frage noch einmal konkret, laut und deutlich stellen. Ich frage die Landesregierung nochmals: Wer ist zuständig, wenn der Transport in einen Unfall verwickelt wird bzw. wenn ein krimineller Akt auf diesen Transport verübt wird?
Ich frage die Landesregierung: Ist die Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte nur in Niedersachsen zu verzeichnen, und wie sieht die Statistik in den anderen Bundesländern aus?
Vor dem Hintergrund der hierzu gemachten Ausführungen frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen wurden bisher Waffen aus privatem Besitz abgegeben?
Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen auf den Erfolg des Integrationslotsenprojektes hingewiesen. Ich frage Sie: Gibt es auch einen ehrenamtlichen „Lotsendienst“ im Bereich der Hochschulen, um den Übergang von der Hochschule ins Berufsleben zu ermöglichen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Ihr Antrag hat mich nachdenklich gemacht.
Er hat mich sehr nachdenklich gemacht.
Über die Feiertage habe ich mir die Frage gestellt, was Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr hier in Deutschland und im weltweiten Einsatz zu dem Antrag sagen würden. Bestimmt würde er Kopfschütteln und Unverständnis hervorrufen und im Papierkorb landen.
Für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren gibt es im Bundestag zurzeit keine Initiative. Deshalb sehen wir auch keinen Anlass, uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Ihrem Antrag weiter zu beschäftigen. Sie wollen quasi einen Vorratsbeschluss für Fälle, die keine Grundlage im Grundgesetz haben. Es macht doch keinen Sinn, Antragsinitiativen zu starten, wenn wir die entsprechenden Gesetzentwürfe nicht kennen. Aktionismus ist einfach nicht angebracht.
Wenn unserer Bundeswehr Aufträge erteilt werden sollen, dann muss vorab die politische Diskussion darüber geführt werden, auf welchen Feldern der Politik wir die Bundeswehr brauchen, um dann nach inhaltlicher Diskussion die entsprechenden
Handreichungen und Gesetze auf den Weg zu bringen.
Unsere Bundeswehr braucht für ihre Aufträge eine politische Grundlage. Man reibt sich verwundert die Augen, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die auf Bundesebene unter Rot-Grün das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet hat, heute mit ihrem Antrag landespolitisch vom Acker macht. Natürlich wird immer wieder über den Einsatz unserer Bundeswehr im Inneren diskutiert. Aber die Große Koalition in Berlin wird vor der anstehenden Bundestagswahl keine entsprechende Gesetzesinitiative starten.
Als bodenlose Unverschämtheit betrachte ich in Ihrem Antrag die Passage - ich zitiere -:
„Gefährdet werden das Grundgesetz und die allgemeine Rechtsordnung insofern durch den Terrorismus, da verschiedene Sicherheitspolitiker den permanenten Ausnahmezustand verkünden und damit freiheitsbeschneidende Gesetze rechtfertigen.“
Die Politik ist angesichts der weltweiten allgemeinen Sicherheitslage geradezu verpflichtet, Möglichkeiten auszuloten, um im verfassungsrechtlichen Rahmen bei terroristischen Anschlägen umfassend zu reagieren.
Von einer Gefährdung unseres Grundgesetzes kann doch nicht ansatzweise die Rede sein. Der Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat dieses eindrucksvoll bei seinen Besuchen bei den Bundesbehörden, wie Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz, demonstriert bekommen. Wir erinnern uns noch daran. Aber durch den Wechsel ihres Mitglieds im Innenausschuss ist das bei Bündnis 90/Die Grünen in Vergessenheit geraten.
Wir Politiker in Niedersachsen tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Die CDU-Fraktion nimmt diese Verantwortung sehr ernst und stellt sich den politischen Herausforderungen in allen Bereichen. Ihr Antrag ist dagegen ein beispielloses Dokument der Politikverweigerung. Wir werden ihn so behandeln, wie die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ihn sehen: Wir werden ihn lautlos versenken.
Übrigens: Ich nutze die heutige Gelegenheit, um allen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten Respekt, Dank und Anerkennung für ihren Einsatz in unserem Land und weltweit zu zollen. Unsere Sicherheit ist bei ihnen in guten Händen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem in Niedersachsen das Wahlalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahlen und den kommunalen Bereich auf 14 Jahre abgesenkt werden sollte.
Der Gesetzentwurf hatte zunächst einmal formal dadurch überrascht, dass nach dem vorgeschlagenen Text der Änderung unserer Verfassung das passive Wahlrecht verschwinden sollte. Dass dies von den Grünen aber gar nicht gewollt war, haben die Beratungen in den Fachausschüssen gezeigt.
Außerdem habe ich in dem Gesetzentwurf eine Anpassung des Landeswahlrechts vermisst; denn das Wahlalter ist auch in § 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes normiert. Insofern wäre zumindest eine entsprechende Änderungsregelung erforderlich gewesen.
Hier hätte ich mir für den Gesetzentwurf mehr Sorgfalt gewünscht. So leichtfertig und oberflächlich sollten Änderungen mit Wirkungen auf die Verfassung nicht beantragt werden.
Daneben ist bereits heute seit 1995 in der Niedersächsischen Gemeindeordnung ein aktives Wahlrecht für 16-Jährige vorgesehen. Der Artikel 2 Ihres Entwurfs geht aber noch von 18-Jährigen aus. Auch diesen Fehler haben Sie inzwischen wohl bemerkt.
Für den Bereich des Landeswahlrechts ist nach meiner Einschätzung der notwendige Nachweis der Sachgerechtigkeit überhaupt nicht erbracht und deswegen das Festhalten an der Beschränkung auf Erwachsene geboten. Von daher lehnen wir von der CDU-Fraktion die Absenkung der Wahlberechtigung auf 16 oder gar 14 Jahre ab.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Niedersachsen mit einer Absenkung des Wahlalters die Bundeseinheitlichkeit verlassen und von der vergleichbaren Regelung zum Bundes- und Europawahlrecht und vom Wahlrecht der anderen Länder abweichen würde.
Für den Bereich des Bundeswahlrechts hat Bundesinnenminister Schäuble im Frühjahr 2007 eine Absenkung des Wahlalters für die Bundesregierung abgelehnt.
Den entscheidenden Grund dafür, sich bei der Beibehaltung des Wahlalters weiterhin an dem Alter für die Volljährigkeit zu orientieren, die die Vollendung des 18. Lebensjahres voraussetzt, sehe ich aber in dem erheblichen Wertungswiderspruch hinsichtlich der abweichenden Einschätzung der Reife der Jugendlichen. Eine plausible Erklärung dafür, dass ein Jugendlicher zwar über die politischen Gestaltungsfragen des Landes mitentscheiden können soll, gleichzeitig aber einen großen Teil seiner eigenen Belange nur mit Zustimmung seiner Eltern regeln darf, sind die Grünen in den Fachausschüssen schuldig geblieben.
In den ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen wurden weitere Gründe genannt, warum dieser Gesetzentwurf abzulehnen ist. So würde eine Absenkung des Wahlalters den Abstand zwischen aktivem und passivem Wahlrecht vergrößern. Das heißt, ein Jugendlicher dürfte zwar selber wählen, aber eine aktive politische Mitarbeit wäre ihm verwehrt. Dies könnte die Frustration noch erhöhen und genau das Gegenteil von dem bewirken, was eigentlich beabsichtigt ist, nämlich das Interesse an der Politik zu erhöhen.
Dem Argument, dass bei einer Absenkung des Wahlalters mehr für Jugendliche getan würde, ist in den parlamentarischen Beratungen entgegengehalten worden, dass bei den Kommunalwahlen bereits seit 1995 ab 16 Jahren gewählt werden kann. Dies hatte aber nicht die erkennbare Folge, dass allein dadurch wesentlich mehr für Jugendliche getan worden ist.
Unter den vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen ragen zwei Stellungnahmen - die von Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strehlen und die von Professor Dr. Christian Pfeiffer - besonders heraus, weil sie aus einer ganzheitlichen Sichtweise abgegeben wurden und den Gesetzentwurf umfassend durchleuchten und nicht nur wie bei den übrigen Stellungnahmen besondere Segmente aufgreifen.
Professor Dr. Pfeiffer, den ich sehr schätze,
kommt nach umfangreichen Ausführungen zu dem eindeutigen Ergebnis:
„Mein Eindruck ist hier allerdings der, dass die Eltern und vor allem die Schulen noch mehr dazu beitragen könnten, bei den 16/17-Jährigen das
Interesse an der Ausübung des Wahlrechts zu wecken. Bei den 14/15Jährigen wäre es dagegen aus meiner Sicht eindeutig zu früh, ihnen mit der Einräumung des Wahlrechts zu signalisieren, dass man sie für alt genug hält, an Abstimmungen und Wahlen zum politischen Geschehen in ihrem Bundesland mitzuwirken.“
Landeswahlleiter Strehlen schreibt:
„In Anbetracht der normativen Vorgaben zu Volljährigkeit, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit und zur vollen Strafmündigkeit, die alle die Vollendung des 18. Lebensjahres voraussetzen, besteht bei einer drastischen Herabsetzung des Wahlalters die Gefahr erheblicher Wertungswidersprüche hinsichtlich der abweichenden Einschätzung der Reife von Jugendlichen. Eine plausible Erklärung dafür, dass ein Jugendlicher zwar über die politischen Gestaltungsfragen des Landes mitentscheiden können soll, gleichzeitig aber einen großen Teil seiner eigenen Belange nur unter Zustimmung seiner Eltern regeln darf, drängt sich jedenfalls nicht auf.“
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert bundesweit, z. B. im Bundeswahlprogramm 2005, die Einführung der Wahlberechtigung ab einem Alter von 16 Jahren für alle Wahlen, auch dort ohne durchgreifende Begründung. Soweit die Absenkung auf 14 Jahre mit diesem Gesetzentwurf für Niedersachsen nur eine öffentlichkeitswirksame Forderung gewesen sein sollte, ist sie allerdings der notwendigen Vertiefung der für uns alle sehr ernsten Thematik der zurückgehenden Wahlbeteiligung nicht im Ansatz gerecht geworden.
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass Untersuchungen belegten, dass im Alter von 10 bis 14 Jahren ein intellektueller Entwicklungsschub zu verzeichnen sei. Diese Untersuchung hätte ich hier und heute gerne einmal gesehen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen und feststellen, dass ich diesen Schub bei meinen Kindern zu diesem Zeitpunkt nicht wahrgenommen habe.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Krogmann, ich kann mich Ihrem Appell, den Sie gerade zum Schluss geäußert haben, nur anschließen. Wir werden das im Innenausschuss ja noch intensiv beraten. Ich hoffe, dass wir dabei auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Bürgerbegehren in der Drucksache 16/625 vom 31. Oktober 2008, ausgegeben am 5. November 2008, sprechen. Man beachte die Daten! Bei der Einbringung des obigen Gesetzentwurfs am heutigen Tag reibt man sich verdutzt die Augen: Haben wir etwas übersehen oder nicht gelesen? Oder ist im Eifer des Gefechtes nur abgeschrieben worden? Hat man vielleicht gänzlich vergessen, dass Innenminister Uwe Schünemann im Ausschuss für Inneres, Sport und Integration bereits eine Ankündigung gemacht hat, dass Bürgerbegehren, wenn gewünscht, kommunalaufsichtlich begleitet werden können?
Bereits in der Landtagssitzung am 4. Juni 2008 hat Innenminister Schünemann ausgeführt, dass das bisherige Verfahren zur Durchführung von Bürger
begehren überprüft werden solle. Schon am 21. Oktober 2008 hat das Landeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze beschlossen, in dem genau die Punkte und Regelungen aufgegriffen werden, die Sie heute mit Ihrem Gesetzentwurf beantragen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung befindet sich zurzeit in der Verbandsanhörung. Sie sehen: Wer zu spät kommt, braucht keine neuen gesetzlichen Regelungen einzubringen.
Herr Krogmann, ich hoffe, wir bekommen bei den Beratungen den Spagat zwischen dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem vorliegenden Gesetzentwurf hin.
Ich möchte noch auf die Beweggründe eingehen, die die Landesregierung bei ihrem Gesetzentwurf zum Handeln veranlasst haben. Bürgerbegehren sind lebendige Demokratie. Doch 40 % der Bürgerbegehren scheitern in Niedersachsen, weil sie unzulässig sind und die Voraussetzungen nicht erfüllen. Gerade dieser Frust und diese Enttäuschung können vermieden werden, wenn das Bürgerbegehren von der Kommune vorab geprüft wird. Bürgerbegehren prüfen zu lassen, ist ein Angebot an die Initiatoren, um Rechtssicherheit zu schaffen, keine Gängelung. Auf Antrag der Initiatoren kann und muss die Kommune vorab über die Zulässigkeit entscheiden. Später muss aber in jedem Fall noch genau geprüft werden, ob für das Bürgerbegehren genügend Unterschriften geleistet worden sind.
Wir vonseiten der CDU-Fraktion tragen den Gesetzentwurf der Landesregierung voll mit, der in Kürze, nämlich nach der Verbandsanhörung, das Parlament erreichen wird. Sie erleben wieder einmal: Wenn andere noch auf den Bäumen schlafen und sich mit Gesetzentwürfen beschäftigen, hat die Landesregierung bereits emsig, weitsichtig und umfassend gehandelt.