Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 32. Sitzung im 11. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Geburtstag hat heute die Abgeordnete Marianne König. Ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche: Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 29. Es folgt Tagesordnungspunkt 2, die Fortsetzung der Behandlung der Eingaben. Anschließend erledigen wir die weiteren Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung. Die heutige Sitzung soll gegen 15 Uhr enden.
Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herr Dr. Rösler, und der Justizminister, Herr Busemann, von der Fraktion der CDU Herr Brandes, von der Fraktion der SPD Frau Hartmann, Herr Hausmann, Herr Jüttner und Herr Siebels und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Meyer.
Die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setzte ich als bekannt voraus.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Sie wird von der Abgeordneten Marianne König von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Dazu erteile ich ihr jetzt das Wort.
Ich verlese die Anfrage „Nimmt die Landesregierung den Verbraucherschutz in Niedersachsen ernst genug?“
Das im Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll die Aufklärung von Verbrauchern verbessern. Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden dadurch formal allen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich gemacht. Bei einem bundesweiten Behördentest, den die Verbraucherzentralen kürzlich präsentiert haben, wurden allerdings erhebliche Mängel in der Umsetzung festgestellt. In der Mehrzahl enthielten behördliche Auskünfte keine konkreten und alltagstauglichen Informationen. Zudem schrecken sie durch hohe Gebühren ab, und es dauert oft mehrere Monate bis zur Beantwortung.
Verbraucherberatung und Verbraucherschutz sind heute zu einer zentralen Frage im Alltagsleben geworden. Dafür gibt es bekanntlich die Verbraucherzentrale, die auch im Land Niedersachsen aktiv ist. Die - nicht staatliche - Verbraucherzentrale Niedersachsen erfreut sich nach 50 Jahren erfolgreicher Aufklärungsarbeit großer Bekanntheit und Beliebtheit und ist gut vernetzt mit wichtigen regionalen Verbänden wie z. B. dem Landvolk.
In neuen Themenfeldern wie Energieeffizienz, Energietarife, Internet, Telekommunikation, Finanzdienstleistungen und Versicherungen besteht ein großer Handlungsbedarf, aber die Arbeitsfähigkeit ist eingeschränkt. Mit einer Personalausstattung von umgerechnet 32 Vollzeitkräften in 20 Beratungsstellen und 20 Infotheken kann die Verbraucherzentrale Niedersachsen laut eigener Einschätzung nicht effizient arbeiten.
1. Wie wird in Niedersachsen mit der Umsetzung des VIG verfahren, welche Antwortfristen gelten für behördliche Auskünfte, und welche Kosten sind für die Verbraucher damit verbunden?
2. Angesichts weiter steigender Energiepreise und ehrgeiziger Klimaschutzziele sind Energiesparmaßnahmen und Heizungsumstellungen von großer Wichtigkeit. Was hindert die Landesregierung daran, nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz eine kostenlose Energieberatung für alle Haushalte einzuführen, um die akut benötigten Investitionen in Energiesparmaßnahmen und innovative Heizungstechnik fachlich kompetent und unabhängig zu begleiten?
3. Seit dem Jahr 2003 sind die festen jährlichen Zuschüsse des Landes zur Förderung der Verbraucherberatung von ursprünglich 1,6 Millionen Euro auf seither 1,0 Millionen Euro gekürzt worden. Durch die unzureichende Finanzausstattung infolge der Zuschusskürzung kann die Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. vielerorts die im Lande dringend benötigten Beratungsdienstleistungen für die Bevölkerung nicht ausreichend erbringen. Was will die Landesregierung tun, damit wieder mehr Beratungsstellen mit längeren Öffnungszeiten eine qualifizierte Beratung für alle Bereiche anbieten können?
Ich erteile jetzt Herrn Minister Ehlen das Wort, verbunden mit der Bitte, dass etwas mehr Ruhe einkehrt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau König, durch das im Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz - in der Langform: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation - erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebensmitteln und Futtermitteln sowie zu Gegenständen des täglichen Bedarfs abzufragen.
Informationen zu Energie, Internet, Telekommunikation usw. werden von anderen Gesetzen und Verordnungen erfasst, jedoch nicht vom Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation.
Zur Frage 1: Nach dem VIG unmittelbar auskunftsverpflichtete Stellen sind Behörden, die Aufgaben nach § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wahrnehmen. In Niedersachsen sind dies mein Haus und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das LAVES. Zusätzlich wurde die Aufgabe den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen, da dort für die Verbraucherinnen und Verbraucher wesentliche Informationen vorliegen.
Das Antragsverfahren ist in den §§ 3 und 4 des Verbraucherinformationsgesetzes geregelt. Danach wird die Information auf schriftlichen Antrag hin erteilt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.
Im Gesetz werden auch Aussagen zu den Fristen getroffen. Danach ist der Antrag in der Regel innerhalb einer Frist von einem Monat, bei einer Beteiligung von Dritten innerhalb von zwei Monaten zu bescheiden. Nach bisheriger Erfahrung ist die Verfahrensdauer davon abhängig, ob und wie viele Drittbetroffene anzuhören sind.
Die in Umsetzung befindliche Gebührenordnung für Niedersachsen sieht für Anträge nach dem VIG, sofern der Antrag nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG fällt, einen Gebührenrahmen von 27 bis 500 Euro vor. Bei etwas umfänglicheren Anträgen, insbesondere im Falle der Beteiligung Dritter, dürfte der Kostenaufwand für die Behörden den Gebührenrahmen um ein Mehrfaches überschreiten. So sind bei der Bearbeitung eines Antrags mit 290 betroffenen Dritten bis jetzt Kosten - Grundbescheid - in Höhe von 40 000 Euro angefallen. Für alle bisher bearbeiteten Anträge wurden Personalressourcen in der Größenordnung von 1,5 Stellen des gehobenen Dienstes aufgewandt. Die Deckelung des Gebührenrahmens mit 500 Euro soll verhindern, dass Verbraucher von der Wahrnehmung ihres Auskunftsrechtes abgeschreckt werden.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VIG betrifft Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Der Zugang zu diesen Informationen ist kostenfrei.
Aus der Bearbeitung der ersten Anträge auf Informationserteilung wird deutlich, dass die Umsetzung des Gesetzes eine Reihe von Rechtsfragen aufwirft und dass diese nicht zuletzt auch im Rahmen zu erwartender Prozesse zu klären sein werden.
Herr Minister, vielleicht können wir einmal kurz unterbrechen! Ich möchte darum bitten, einen Augenblick innezuhalten, damit etwas mehr Ruhe im Plenum einkehrt, sodass Sie dann mit der weiteren Beantwortung der Fragen fortfahren können. - Das scheint jetzt der Fall zu sein. Bitte!
Ergänzend verweise ich auf meine Antworten erstens zur Mündlichen Anfrage Nr. 36 in der Drs. 16/615 und zweitens zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen in der Drs. 16/784.
Zur Frage 2: Das Land Niedersachsen setzt bei der Beratung der Haushalte im Land auf die Kooperation mit fachkundigen Partnern. Die für die Energieberatung eingesetzten Landesmittel sollen möglichst ungeschmälert der Beratungsleistung zugute kommen, ohne für Bürokratiekosten und zusätzliche Verwaltungsstrukturen verloren zu gehen.
Bereits seit 2005 erhalten Verbraucher landesweit im Rahmen der Landesinitiative „Energieeinsparung“ mit dem vom Land geförderten Projekt „Energiesparmobil Niedersachsen“ Informationen und Energieberatungen durch die Projektpartner NABU Niedersachsen und den Landesinnungsverband Schornsteinfegerhandwerk. Ferner gibt es seit 2008 die Initiative „Niedersachsen spart Energie“, die sich auf fünf regionalen Energiesparmessen an den Standorten Langenhagen, Osterode/Harz, Holzminden, Salzgitter und Rastede präsentiert. Unter diesem Motto steht eine Aktion, die in enger Kooperation mit dem niedersächsischen Handwerk und unter Schirmherrschaft des Ministers für Umwelt und Klimaschutz ins Leben gerufen wurde. Handwerkern aus ganz Niedersachsen dient dieser herstellerneutrale Informati
ons- und Kommunikationsstand des Handwerks in Trägerschaft und unter Leitung des Niedersächsischen Fachverbandes für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik als zentraler Anlaufpunkt.
Hier können sich Handwerker einerseits untereinander austauschen. Andererseits können sich aber auch Planer und Bürger bzw. Bauwillige noch vor ihren Investitionsentscheidungen von Handwerkern aus der Region beraten und sich neue Techniken vorführen lassen.
Im Rahmen der Projektförderung im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes, die seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seit 2007 aufgenommen wurde, wurde das Thema Energiepreise als Förderschwerpunkt für die Jahre 2007 bis 2009 festgelegt. Zuwendungsempfänger ist in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Zur Frage 3: Das Land nimmt seine finanzielle Verantwortung gegenüber der Verbraucherzentrale sehr ernst. Daher konnten wir im Rahmen der unverzichtbaren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zwar auf eine Absenkung der institutionellen Förderung nicht verzichten. Gleichzeitig hat das Land aber die Mittel zur Projektförderung deutlich aufgestockt. Hinzu kommen die Fördermittel des Bundes, die in den letzten Jahren ebenfalls deutlich aufgestockt wurden. Somit hat sich das Gesamtfördervolumen aus öffentlichen Mitteln von 2003 bis 2009 moderat lediglich um rund 120 000 Euro pro Jahr verringert.
Diese Veränderungen in der Finanzierung erfolgten auch nicht überraschend, sondern stufenweise und wurden der Verbraucherzentrale bereits frühzeitig mitgeteilt. Die notwendige Verlässlichkeit und Planungssicherheit wurden somit gewährleistet. Die derzeitige Mittelausstattung erlaubt es der VZN, ihre Beratungsangebote ohne größere Einschränkungen vorzuhalten und den Verbrauchern weiterhin Dienstleistungen auf hohem Niveau anzubieten.
Eine weitere Änderung in der Förderung der Verbraucherzentrale ist nicht geplant, und die Förderung soll auf dem jetzigen Niveau fortgeführt werden. Daher gibt es auch keinen Grund, in nächster Zeit eine Verschlechterung bei den Beratungsangeboten der VZN zu erwarten.
Sowohl die Anzahl der Mitarbeiter als auch die der Beratungsstellen sind seit 2003 weitgehend unverändert. Die letzte Schließung einer Beratungsstelle fand 2002 in Braunschweig statt und erfolgte auf
grund eines Beschlusses des Rates der Stadt. Dabei bestand übrigens keinerlei Zusammenhang mit der gesunkenen Landesförderung.