Hans-Heinrich Ehlen
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin hier ja schon des Öfteren zum Thema Legehennenhaltung am Mikrophon gewesen. „Alter Legehennenkäfig“ war oftmals Thema der Diskussion. In diesem Käfig hatte jedes Huhn zur Eierproduktion mindestens 450 cm², später dann 550 cm².
Die Frist für den endgültigen Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung war Silvester 2009. Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen bei uns keine Legehennen mehr in konventionellen Käfigen gehalten werden. Damit ist diese Haltungsform in Deutschland zwei Jahre früher als im Rest der Europäischen Union verboten. In anderen EUMitgliedstaaten dürfen die alten, herkömmlichen Käfige noch bis 2012 genutzt werden, in Drittländern auch darüber hinaus - vielleicht sogar bis zum Sanktnimmerleinstag.
Die Umstellung auf alternative Haltungsformen hat alle Beteiligten sehr viel Anstrengung gekostet, leider manchmal auch zu Unmut geführt. Das Aus für den alten Käfig war eine Aufgabe, bei der viele bis zum Schluss Zweifel am Gelingen hatten. Daher freue ich mich umso mehr, Ihnen heute mitteilen zu können, alle niedersächsischen Landkreise
und kreisfreien Städte haben schriftlich bestätigt: Seit spätestens dem 1. Januar 2010 werden keine Legehennen mehr in den herkömmlichen Käfigen gehalten. Vereinzelte Hinweise aus der Bevölkerung Anfang des Jahres auf möglicherweise doch noch genutzte alte Käfige haben sich bei Nachkontrolle nicht bestätigt.
Dies ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. Es ist ein Zeichen für den hohen Stellenwert des Tierschutzes in unserer Gesellschaft. Damit gehört ein Haltungssystem nun der Vergangenheit an, das erstens den Bedürfnissen der Legehennen zweifelsfrei nicht gerecht wurde, und das zweitens zu Recht niemand mehr will - auch ich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Ausstieg aus der herkömmlichen Käfighaltung war gerade für Niedersachsen als das legehennenhaltende Land Nummer eins eine ganz besondere Herausforderung. Mitarbeiter meines Hauses konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass die zuständigen Behörden umfangreiche Schritte für das Ende der herkömmlichen Käfige eingeleitet hatten.
Die Umstellungsaufgabe hat einige Tierhalter veranlasst, mit der Erzeugung von Eiern endgültig aufzuhören. Berichtet wird u. a. von Landwirten, die keine gesicherte Hofnachfolge hatten oder die die finanziellen Voraussetzungen für die Umrüstung nicht erfüllen konnten. Insbesondere die hohen Umstellungskosten sollen annähernd ein Viertel der Legehennenhalter in Deutschland davon abgehalten haben, weiterzumachen.
Legehennenhalter, die die Eierproduktion nicht aufgegeben haben, konnten mittlerweile weitestgehend auf Boden-, Kleingruppen- oder Freilandhaltung umstellen. Schätzungen zufolge werden für die Umstellung deutschlandweit rund 650 Millionen Euro investiert. Nahezu die Hälfte der Kosten entfällt allein auf Niedersachsen.
Zahlreiche Betriebe befinden sich weiterhin in der Umbauphase. An dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Der Termin 31. Dezember 2009 galt für das Käfighaltungsverbot. Für die Umstellung, d. h. das Ende der begonnenen Umrüstung, gibt es keine Frist. Das heißt, dass auch jetzt noch Ställe umgebaut werden; aber es sind keine Hühner mehr darin. Die Wiedereinstallung in tiergerechte Haltungssysteme kann auch künftig noch erfolgen. Entscheidend ist: Die alten, konventionellen Käfige stehen leer.
Diese Situation hat für die Legehennenhalter - wie eine Medaille - zwei Seiten: Das Ausscheiden von
Betrieben aus der Eierproduktion und noch ausstehende Wiedereinstallungen kommen denjenigen zugute, die bereits umgestellt haben. Die derzeitige Knappheit am Eiermarkt hat nämlich dazu geführt, dass die Eierpreise ein sehr hohes Niveau haben. Allerdings ist der Selbstversorgungsgrad in Deutschland von 67 % auf 50 % gesunken.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Niedersachsenweit ist für 19 Ställe genehmigt worden, Legehennen in Kleingruppen mit 800 cm² nutzbarer Fläche je Tier - einschließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbarer Nestfläche - zu halten. Zu dieser Frage verweise ich auch auf die Antwort in der Drs. 16/1133 zur Anfrage einiger Abgeordneter der SPD-Fraktion.
Diese Anzahl bezieht sich auf den aktuellen Sachstand. Aufgrund von Widerrufsvorbehalten in den Genehmigungen haben Landkreise berichtet, dass für die Zukunft der bundesweit abgestimmte Platzbedarf von umgerechnet 890 bzw. 990 cm² je Tier gilt.
Zu 2: Es werden den Berichten der Landkreise und kreisfreien Städte zufolge seit dem 1. Januar 2010 keine Legehennen mehr in herkömmlichen Käfigen gehalten.
Zu 3: Es wurden wegen Missachtung des geltenden Rechts 18 Bußgelder verhängt, zum Teil in Verbindung mit Androhung einer Haltungsuntersagung. Weitere sechs Bußgeldverfahren sind eingeleitet. Darüber hinaus wurden vier Haltungsuntersagungen angeordnet.
Diese Zahl an behördlichen Maßnahmen zeigt den Willen der Landkreise und kreisfreien Städte, das geltende Recht durchzusetzen und die dafür notwendigen behördlichen Maßnahmen erforderlichenfalls auch gerichtlich klären zu lassen.
Nun zurück zur Generalfrage des Kollegen Meyer. Die Antwort dazu lautet: Ja, das Verbot der alten Käfighaltung in Niedersachsen ist den Berichten der Überwachungsbehörden zufolge auch für die wenigen Ställe umgesetzt worden, die auf Basis des Erlasses zur nutzbaren Fläche in Kleingruppenhaltungen genehmigt wurden, und zwar im wohlverstandenen Interesse der Tiere. Es sind also keine Tiere mehr in den kleineren Käfigen, in kleineren Gruppen.
Danke schön.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, über einige dieser Bußgelder ist der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft worden. Genaue Zahlen, wie das bei den Bußgeldern im Einzelnen gelaufen ist, liegen mir nicht vor. Der wirtschaftliche Vorteil ist aber in Betracht gezogen worden.
Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin König, der Markt verlangt zunehmend Eier aus Bodenhaltung. Landwirte, Eierproduzenten stellen sich darauf ein. Wir haben über die einzelbetriebliche Förderung die Möglichkeit, bäuerliche Betriebe, die sich auf die Legehennenhaltung spezialisieren oder den Betrieb in diese Richtung entwickeln wollen, zu fördern. Erstmals in diesem Jahr werden wir um die 7 Millionen Euro, glaube ich, als Antragsvolumen haben. Das war in der Vergangenheit nicht so. Es gibt entsprechenden Bedarf.
Auf der anderen Seite möchte ich darauf verweisen, dass durch die Umstellung ein Teil der Wertschöpfung - vorher wurden 67 % der in Deutsch
land verbrauchten Eier in Deutschland produziert; dieser Wert ist auf 50 % gesunken - ins Ausland abgewandert ist, und zwar in Betriebe, die noch die alten Käfige haben.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, es ist richtig, dass sich Staatssekretär Ripke in dieser Weise geäußert hat. Bei den Kontrollen - das machen wir auch bei anderen Dingen, nicht nur in der Tierhaltung - gehen wir bzw. die Landkreise risikoorientiert vor, d. h. wenn ein Betrieb bei normalen Kontrollen wiederholt auffällt, ist die Kontrolldichte größer, als wenn ein Betrieb nachweisen kann, dass er über Jahre hinweg die Vorgaben eingehalten hat.
Wir meinen aber, dass es richtig ist, die Verantwortung für die Kontrollen bei den Landkreisen zu belassen, weil sie die nötigen bzw. besseren Ortskenntnisse haben, und nicht alles von weit her - aus Hannover oder vom LAVES in Oldenburg aus - zu organisieren. Allerdings müssen die Kontrollbehörden der Landkreise selbstverständlich Bericht erstatten, auch über die vorgefundenen Mängel. Da wird selbstverständlich akribisch Buch geführt, und es muss ein Kontrollplan vorgelegt werden, der, wie ich eben anführte, letztendlich risikoorientiert umgesetzt wird.
Herr Präsident! Frau Neufeldt, wir haben zusammen mit der Tierärztlichen Hochschule Forschungsprojekte aufgelegt, um zu erkunden, welcher Platzbedarf in Wirklichkeit besteht, ob es nur um theoretische Annahmen oder Berechnungen auf Basis von Quadratzentimetern geht oder ob letztendlich auch bestimmte Ausstattungen in den Haltungsteilen das Wohlbefinden dieser Tiere, der Hühner, der Legehennen, beeinflussen. Wir haben entsprechende Forschungsprojekte und werden sie auch weiterhin betreiben.
Herr Präsident! Herr Kollege Deppmeyer, es ist in der Tat so, dass wir den Hinweisen aus der Bevölkerung auf leerstehende oder angeblich leerstehende Ställe natürlich nachgegangen sind und vor Ort Prüfungen vorgenommen haben. Speziell auch in den Landkreisen mit sehr großer Hühnerdichte haben wir Stichproben durchgeführt. Wir haben dabei keine Beanstandungen gefunden. Auch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion bin ich der Meinung: Hier wurde sauber gearbeitet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Ich nehme eigentlich mit großer Verwunderung wahr, dass hier der Eindruck erweckt wird - ich mache
auch der Kollegin Stief-Kreihe ein bisschen zum Vorwurf, dass sie sich so geäußert hat -, es würden Genehmigungen am Rande des Rechts ausgesprochen. Frau Kollegin, das stimmt von vorne bis hinten nicht.
Auch unsere Gemeinden und Landkreise richten sich danach, was heute geltendes Recht ist.
Ich darf Sie auch daran erinnern, dass das, was heute im Bereich der Geflügelhaltung geltendes Recht ist, größtenteils unter sozialdemokratischer Verantwortung in diesem Hause auf dem Weg gebracht worden ist.
Deshalb müssen die Handreichungen, die wir geben, auch ernst genommen werden. Alles, was im Rahmen der Genehmigungsverfahren passiert, geschieht auf der Grundlage des geltenden Rechts. Zu dem geltenden Recht gehören Tierschutz und Umweltschutz genauso wie das, was mit Immissionen usw. zu tun hat; auch das muss da abgearbeitet werden. Ich glaube, wir tun gut daran, die Gemeinden und Landkreise nicht zu verunsichern, sondern darin zu bestärken, dass sie auf diesem Wege weitermachen. Was sollen sie denn sonst machen?
Man muss natürlich auch sehen, dass der Auftrag besteht, nach Recht und Gesetz zu genehmigen. Für die Genehmigung sind die Landkreise zuständig.
Ich glaube auch, wir tun gut daran, die Diskussion über Massentierhaltung zu versachlichen. Ein 40 000er-Stall ist ungefähr so, als wenn ein Landwirt 33 Kühe mit Nachzucht hält. Ist das Massentierhaltung?
- Herr Kollege Sohn, man muss sich doch auch einmal fragen, worüber wir eigentlich reden. Wenn man das an der Zahl festmacht, dann klingt das natürlich viel. Aber ein normaler Bienenschwarm hat 40 000 Bienen. Ist das Massentierhaltung?
Ich meine, wir müssen mit mehr Sachlichkeit in die Diskussion gehen.
Gern.
Herr Kollege Sohn, in der Regel sind die wahrscheinlich nicht so groß, weil die Einheiten kleiner sind und die Lebensbedingungen in der freien Natur bei Wind und Wetter einen größeren Einfluss auf die Population haben, als wenn sich z. B. die Biene behütet in einem Bienenkorb in ihrem Bienenvolk entwickeln kann.
- Ist so!
- Ich will hier aber noch ein Wort - dann höre ich auch auf zu kritisieren - in Bezug auf die Arbeitslosigkeit im Land Niedersachsen sagen. Meine Damen und Herren, wir haben die Wirtschaftskrise doch wesentlich besser als viele andere Bundesländer überstanden.
Bei uns hat sich die Arbeitslosigkeit im Januar 2010 gegenüber dem Vorjahr, Januar 2009, um 1,4 % erhöht. Die meisten anderen westdeutschen Bundesländer haben ein Mehr von 8 %. Das heißt, dass hier die Agrar- und Ernährungswirtschaft zur allgemeinen Stabilität beiträgt. Das klang doch auch in den Worten des Kollegen Deppmeyer an. Auch gerade der ostniedersächsische Raum hat diese Möglichkeiten der Stabilisierung und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dringend nötig.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fisch ist ohne jeden Zweifel ein vielfältiges und wertvolles Lebensmittel. Lassen Sie mich dazu einige Fakten nennen.
Im vergangenen Jahr lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland bei 15,5 kg und damit noch unter dem Weltdurchschnitt von 16,4 kg. Auch in den meisten EU-Mitgliedstaaten lag der Fischverbrauch höher, so z. B. in Spanien und Portugal bei mehr als 50 kg.
Der deutsche Markt wird nach wie vor zu knapp 70 % von Seefischen dominiert, während der Anteil von Süßwasserfisch einschließlich Lachs 22 % beträgt. 10 % des Verbrauchs entfallen auf Krebse und Weichtiere. Das Gesamtaufkommen an Fisch und Meeresfrüchten betrug im vergangenen Jahr über 2,2 Millionen t Fanggewicht. Die Anlandungen der deutschen Fischer und die Produktion der deutschen Binnenfischer haben hieran einen Anteil von rund 14 %.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir in Europa eine gemeinsame Fischereipolitik haben, deren vorrangiges Ziel die nachhaltige Nutzung der Fischbestände ist. Dieser Grundsatz der Nachhaltigkeit wird von uns zusammen mit der Bundesregierung vorbehaltlos unterstützt.
Natürlich gibt es viele Fischbestände, die nachhaltig genutzt und nicht überfischt werden. Dies zeigt die Tatsache, dass immer mehr Fischereien durch den MSC - nicht nur in Europa, sondern weltweit - als nachhaltig zertifiziert werden. Hierzu gehören z. B. die Seelachs- und auch die Heringsfischerei in der Nordsee. Auch die US-amerikanische Fischerei auf Alaska-Seelachs, die eine der wichtigsten Fischereien darstellt, ist MSC-zertifiziert. Die russische Fischerei auf diese Fischart durchläuft derzeit den Zertifizierungsprozess.
Vor diesem Hintergrund kann die Ablehnung vieler MSC-zertifizierter Fischarten durch einen Einkaufsratgeber aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollzogen werden. Verbraucherinformationen sollten sich vielmehr sachlich und begründet darstellen.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir das Verbraucherinformationssystem, das Frau Bundesministerin Aigner gemeinsam mit dem JohannHeinrich-von-Thünen-Institut, dem Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels und dem Bundesmarktverband der Fischwirtschaft vorgestellt hat. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten hier sachgemäße und verständliche Entscheidungshilfen, um ihren Fischeinkauf an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu 1: Aus Sicht der Landesregierung kommt es auf die nachhaltige Nutzung der Fischbestände an. Hierzu gibt es Erkenntnisse der Wissenschaftler. Inzwischen gibt es auch zahlreiche Fischereien, die sich im Hinblick auf die Nachhaltigkeit haben zertifizieren lassen. Wir sehen deshalb keinen vernünftigen Grund, weshalb der Verbrauch und der Verzehr dieser Fischarten zurückgehen sollen oder darauf verzichtet werden soll.
Zu 2: Inzwischen gibt es zahlreiche Angebote und Möglichkeiten für den Verbraucher, sich sachgerecht über das Thema Fisch und Fischerei zu informieren und dann seine Kaufentscheidung zu treffen. Aus Sicht der Landesregierung ist daher nicht zu erwarten, dass der Verzehr von Fisch oder auch Fischwaren zurückgehen wird.
Zu 3: Die Aquakultur kann einen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten und stellt mittel- und langfristig eine Ergänzung zur Fischerei dar. In Niedersachsen ist die Aquakultur in den letzten beiden Jahren entscheidend weiterentwickelt worden. Die Landesregierung unterstützt hier entspre
chende Innovationen. Dabei liegt das besondere Augenmerk auf der Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch.
Gegenwärtig ist der Landeregierung der folgende Bestand an Aquakulturbetrieben in Niedersachsen bekannt: 10 Haupt- und 1 300 Neben- und Zuerwerbsbetriebe der Karpfenteichwirtschaft, 52 Haupt- und 1 000 Nebenerwerbsbetriebe der Forellenteichwirtschaft sowie 9 moderne Kreislaufanlagen.
Aquakultur bietet die Chance, unabhängig von Meeresfang und Meeresquoten zur gesunden Eiweißversorgung bei der menschlichen Ernährung beizutragen. Aquakultur kann als Innovations- und Zukunftstechnologie gelten. Insbesondere die Aquakultur unter marinen Bedingungen erlangt weltweit zunehmende Bedeutung, wobei jedoch viele Fragen technischer und biologischer Art bisher noch nicht gelöst sind.
Ob sich in den Offshorewindparks in Nord- und Ostsee wirtschaftlich Erfolg versprechende Möglichkeiten entwickeln lassen, muss die Zukunft erweisen. In jedem Fall werden die Möglichkeiten einer kombinierten Nutzung und eines integrierten Küstenzonenmangements hier mit einbezogen.
Danke schön.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, Sie können sicher sein, dass wir ihn mehrfach gelesen haben. Ich habe ihn sogar hier liegen.
Fischwirtschaft ist ein sehr breites Feld, und ich könnte sicherlich zu jeder Fischart eine Viertelstunde lang antworten. Ich habe mich aber auf die Hauptdinge beschränkt. In der Tat treffen wohl die Dinge, die von Greenpeace und auch von der Zertifizierung gelaufen sind, genau auf den Viktoriabarsch mit zu, wie auch auf den Pangasius.
Herr Präsident! Frau Kollegin Vockert, wir haben eine vollständige Übersicht über die Fischbestände und auch über ihre Entwicklung. Wir müssen feststellen, dass sich die Fischbestände durch das Bewirtschaftungsregiment der Europäischen Union - daran nimmt nicht nur die Europäische Union teil, sondern auch das Nicht-EU-Land Norwegen - stabilisiert haben.
Wir haben z. B. beim Kabeljau eine sehr gute Entwicklung, sodass sich sowohl Kabeljau als auch Dorsch - für diejenigen, die sich nicht so genau auskennen: es ist dieselbe Fischart, die eine wohnt in der Nordsee, die andere in der Ostsee - so gut erholt haben, dass die Fangquoten sogar erhöht werden konnten. Wir haben bei der Nordseescholle eine sehr stabile Entwicklung.
Ich glaube, dass wir hier die vorhandenen Fangquoten weiterführen können. Beim Hering hat sich der Frühjahrslaicher sehr gut entwickelt. Der Herbstlaicher beruht auf festen Bestandszahlen. Das heißt, dass wir mit den jetzt vorhandenen Fangmengen in der Nordsee zufrieden sein können.
Zu dem Seelachs, der im Nordmeer gefangen wird, habe ich schon Ausführungen gemacht. Ich glaube, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Der Seelachs ist ja der Hauptlieferant für Fischstäbchen. Ich glaube, dass wir auf der sicheren Seite sein werden, wenn auch die Russen ihre Fangmengen von grob 1,5 Millionen t haben zertifizieren lassen. Die USA haben ein Fangpotenzial von rund 800 000 t.
Herr Präsident! Herr Kollege Biallas, ich beziehe mich auf die Aussagen des Johann-Heinrich-vonThünen-Instituts, wonach sich die Kabeljaubestände im Nordostatlantik derzeit sogar auf einem Rekordhoch befinden, d. h. dass wir seit September 1965 nie diese großen Bestände gehabt haben. Der Plan des Internationalen Rates für Meeresforschung stellt es als großen Erfolg dar, dass sich die Bestände durch Bewirtschaftung so entwickelt haben.
Herr Kollege Briese, vielleicht macht es Ihnen Spaß, zu testen, ob wir den Ratgeber gelesen haben oder nicht. Es ist so, dass dieser Ratgeber wider besseres Wissen
die Fische, die ich eben aufgezählt habe, auf eine Art rote Liste gesetzt hat. Deshalb frage ich mich, ob die Verfasser dieser Stellungnahme von Greenpeace die wissenschaftlichen Ausarbeitungen gelesen haben. Darauf kommt es an, und daran habe ich große Zweifel.
Herr Präsident! Frau Kollegin König, Sie sprechen mit Ihrer Frage ein ganz wichtiges Segment an. Wir wissen, dass Aquakultur - das ist die Haltung von sehr vielen Fischen auf kleinem Raum - auch mit Problemen behaftet ist. Ich bin ja der in Niedersachsen für Verbraucherschutz zuständige Minister. Bei der Einfuhr von Pangasiusfischen - nicht bei allen, aber bei einigen - haben wir sowohl Desinfektionsmittel wie Malachitgrün als auch Antibiotika gefunden.
Wenn man Aquakulturen anlegt, muss man sich bewusst sein, dass höchste Hygiene notwendig ist, um dieses Verfahren der Fischhaltung durchzuführen. Es ist zudem wichtig, dass in all die Dinge, die wir sehr hoch ansiedeln, nämlich die Reinhaltung der Gewässer, sehr viel investiert wird. Wir können nicht einfach - ich sage das einmal so ein bisschen platt -, wie es in Teilen Südostasiens gemacht wird, einen Käfig in das Wasser hängen und all die Exkremente, die auch Fische haben - das wissen viele gar nicht -, einfach ins Wasser gehen lassen. Bei uns haben wir sehr hohe Standards.
Bei all den Anlagen, die bei uns konzipiert werden - man kann eventuell günstige Wärme wie die Abwärme von Biogasanlagen nutzen -, verursacht die Auflage, das Wasser wieder so hinzubekommen, wie es entnommen wurde, einen riesigen Aufwand. Dabei sind wir jetzt. Niedersächsische Firmen sind dabei ganz weit vorn, Techniken zu entwickeln, um die Aquakultur so aufzustellen, dass wir mit null Chemie auskommen und am Ende die Natur und die Umwelt möglichst wenig oder gar nicht belasten. Das sind nach meinem Dafürhalten die wichtigen Segmente.
Herr Präsident! Frau Kollegin Flauger, bei der Zertifizierung gibt es den Aufdruck „aus Aquakultur“ oder „Nordseefisch“. Daran kann man sich schon orientieren, wenn man Fisch aus bestimmter Herkunft haben will.
Ich habe vorhin den Leitfaden angesprochen, den das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf den Weg gebracht hat. Auch dort können Sie sich kundig machen, wonach Sie sich beim Einkauf richten sollten.
Nun zu der Frage - ich glaube, dass das vielfach noch nicht begriffen wird -, wohin die Exkremente gehen sollen, wenn nicht in das Wasser: Genau das ist es. Bei der Intensivhaltung von Fisch in Aquakulturen verlangen die wasserrechtlichen Vorgaben, dass Wasser, das aus einem Fluss entnommen wird, genauso sauber zurückgeleitet werden muss, wie es entnommen wurde. Ich wüsste nicht, wie das anders gehen soll. Die Exkremente, die Fischgülle muss herausgefiltert werden. Das ist ein ungeheuer großer Aufwand. Bei den anderen Fischen in Südostasien, die wir von Greenpeace empfohlen bekommen, findet das nicht statt. Denen ist das so etwas von egal, was an Rückständen in der Natur verbleibt. Ich meine, dem sollten wir mit unserer Fischereipolitik entgegenwirken.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, das war von Ihnen keine Frage, sondern eine Feststellung. Ich habe das einmal beantwortet. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Ich weiß nicht, warum Sie immer so nachfragen. Sind Sie so hilflos, oder was ist hier los?
Herr Präsident! Herr Kollege McAllister, es ist in der Tat so, dass wir nicht nur hier im Landesparlament Pro und Contra austragen. Vielmehr beschäftigen sich damit auch - ich sage einmal - renommierte Zeitschriften und Zeitungen.
Zu der Frage: Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir Regularien haben, nach denen man sich bei der Fischerei in der Nordsee oder im Nordatlantik ausrichtet. Dazu gehört natürlich die Festlegung der Fangquoten - ich habe sie vorhin in meiner Antwort angedeutet -, die von der Europäischen Union jährlich aufgrund von Probefängen neu festgesetzt werden. Dabei berücksichtigt man auch die verschiedenen Altersstufen in der Entwicklung der Fische. Hinzu kommt, dass man den Fangaufwand begrenzt. Man muss also angeben, wie viel Fisch zu welchem Zeitpunkt gefangen wurde, und berücksichtigen, welche Quote noch frei ist.
Wenn in allen Anrainerstaaten gefischt wird, ist es nicht ganz einfach festzulegen, wer über der Quote fischt, wer noch unter der Quote liegt und wie die Situation insgesamt aussieht.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin schon gesagt, dass uns die Wiederaufbaupläne in ehemals zum Teil überfischten Beständen hier den Weg gezeigt haben. Wir nutzen diese Aufbaupläne für Kabeljau, Scholle und Seezunge. Hinzu kommt die Festlegung, welche Maschengrößen beim Fischen erlaubt sind. Dazu kommt noch eine ganze Reihe von Kontrollvorschriften, die ich hier nicht alle aufzählen kann, die aber letztlich auch in der Seefischerei zur guten fachlichen Praxis gehören.
Herr Präsident! Frau Kollegin Behrens, wir wollen bei der Aufklärung letztlich auch die Herkunftsbezeichnungen nutzen. Frau Kollegin Flauger hat vorhin schon eine ähnliche Frage gestellt. Die Herkunftsbezeichnungen „aus Aquakultur“ oder „aus der Nordsee“ sind nach meinem Dafürhalten gute Qualitätsratgeber. Allerdings muss man natürlich beim Kauf auch wissen, worauf es ankommt und wie Fisch aussehen muss. Ein Hinweis zu biologischen Charakteristika: Wenn der Fisch Geruch hat, ist er sicherlich nicht mehr so gut wie dann, wenn er keinen hat. Ich sage das hier einmal so platt. Irgendwann wird er dann auch nicht mehr genießbar sein.
Meine Damen und Herren, natürlich muss man sich auch darauf verlassen können, dass der Händler, der Fachmann bzw. Fachfrau sein soll, in der Lage ist, die Einkäuferin oder den Einkäufer zu beraten.
Meine Damen und Herren, wir meinen, dass wir so wie bei anderen Lebensmitteln auch beim Fisch hinsichtlich der Qualität und der Hygiene, aber auch hinsichtlich der Beratung besonderen Wert auf, ich sage einmal, unser deutsches Niveau legen sollten.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, wir müssen uns bei der Kennzeichnung und den Prioritäten, die wir haben, letztlich auf die Ebene der Europäischen Union begeben und uns auf die Ziele und Standards, die dort länderübergreifend festgelegt sind, berufen. Es gibt hierfür keine Auflagen aufgrund von besonderen niedersächsischen Regelungen. Wir sollten solche Regelungen auch nicht schaffen. Da sich die Meere international ausdehnen, können wir auf dem Gebiet nicht Klein-Klein arbeiten, sondern müssen wir überregional, fast global arbeiten.
- Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Dinge, die international an der Tagesordnung sind, durchgesetzt werden, und zwar auch bei unseren Fischereibetrieben. Das sind ja nicht viele.
Herr Präsident! Frau Kollegin Flauger, was ist bäuerliche Tierhaltung? Was ist gewerbliche Tierhaltung? - Da haben Sie eine Floskel verwandt, die man so und so deuten kann. Was bäuerlich ist, hängt letztendlich damit zusammen, wie groß der landwirtschaftliche Betrieb ist, um das Verhältnis von Großvieheinheiten zu Fläche letztendlich so darzustellen, dass dies ordentlich geregelt werden kann. Wenn ein großer Betrieb sehr viele Tiere, aber wenig Fläche hat, rutscht er dann auf die gewerbliche Ebene und ist nicht mehr bäuerlich? Ist ein großer Betrieb mit viel Fläche, der viel Vieh hält, noch bäuerlich? Vielleicht sollten Sie noch einmal genauer beschreiben, was Sie gemeint haben. Dies kann man nicht definieren, weil man nicht weiß, wie groß der Betrieb ist und wie viel Fläche er hat.
Es ist so, dass - - -
Herr Präsident! Frau Kollegin, das Privileg nach § 35 des Baugesetzbuches gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe. Sie haben die Zahl genannt. Das ist festgesetzt. Die anderen haben nicht das Privileg, im Außenbereich bauen zu dürfen, sondern müssen entweder in ein Sondergebiet oder in ein Gewerbegebiet gehen; Gewerbebetriebe gehören, wenn man es knall auf hart nimmt, eigentlich ins Gewerbegebiet.
Deshalb ist ganz klar: Wer als Landwirt, als Bauer gilt, der hat das Privileg. Das mit den 50 % der Futtermittel ist schon eine gute - - -
- „Auf dem Papier“? Unterstellen Sie etwa allen, die im Außenbereich bauen, dass sie das unterlaufen? Das ist ja wohl die Höhe!
Herr Präsident! Herr Kollege Adler, im Moment haben wir auf der Ebene Geflügelfleisch in Niedersachsen eine Selbstversorgungsquote von 87 %. In der Tat gehen bei Überproduktion die Preise nach unten; das sehen wir bei fast allen anderen Produkten, wo wir Quoten von 100 % und mehr haben.
Auf der anderen Seite muss man sagen: Wenn hier noch ein Segment ist, in dem man relativ gut Geld verdienen kann, dann sollten wir die Wertschöpfung in Deutschland halten und nicht irgendwo in Südamerika oder in Asien.
Herr Präsident! Herr Kollege Deppmeyer, leider ist die Produktion von Eiern in Deutschland aufgrund verschärfter Vorgaben für die Haltung, die wir in Deutschland letztendlich durchgesetzt haben oder die durchgesetzt wurden, zurückgegangen. Der Selbstversorgungsgrad ist von etwa 67 % auf jetzt um die 50 % gesunken. Das heißt, dass jetzt mehr Eier aus Ländern eingeführt werden - das sage ich ein bisschen in Richtung der Grünen -, in denen es Haltungsformen gibt, die nicht den deutschen Standards entsprechen.
Zu der Frage nach Geflügelfleisch: Unsere Exportkunden oder auch Importkunden sitzen vor allem in Europa, hauptsächlich aber in den alten EULändern. Dort nimmt der Geflügelfleischverzehr zu, zulasten anderer Fleischarten. Man kann sich schließlich nur einmal satt essen. Wenn man sich das Inputvolumen und das Outputvolumen anschaut, dann stellt man fest, dass - ich runde jetzt einmal ab - man mit einem Input von grob 1,5 kg Kraftfutter 1 kg Geflügelfleisch erzeugen kann, während man für 1 kg Schweinefleisch etwa 2,5 kg und für 1 kg Rindfleisch ungefähr 5 kg Futter benötigt. Das heißt, dass wir bei der Geflügelproduktion insgesamt weniger Ressourcen verbrauchen als bei anderen Fleischprodukten. Weil es auch noch sehr viel gesünder sein soll - dahinter mache ich aber ein Fragezeichen; der eine sagt dies, der andere jenes -, ist Geflügelfleisch auf dem Vormarsch. Das heißt, die Märkte dehnen sich aus.
Jetzt vielleicht noch eine Ergänzung - sonst müssen Sie noch einmal fragen - zu der vorigen Frage, zu den Geldern, die vom Wirtschaftsminister bereitgestellt werden. Letztendlich geht es um den Standort einer Schlachterei im Landkreis Celle. Da werden seitens der Landesregierung Gelder für die Infrastruktur zur Verfügung gestellt, wie es auch bei vielen anderen Gewerbegebieten oder Industriegebieten geschieht, unabhängig davon, was da gebaut wird. In diesem Fall ist es eben eine Geflügelschlachterei.
Herr Präsident! Herr Kollege Schönecke, wir haben diese Anfrage. Gehen Sie davon aus, dass wir sie genau beantworten werden. Die detaillierten Zahlen liegen mir im Moment nicht vor, aber wir werden sie im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage dezidiert darstellen.
Herr Präsident! Herr Kollege Hogrefe, natürlich ist es wichtig und richtig, sich auch an Fehlentwicklungen zu orientieren. Ich glaube, wir haben aus diesen Entwicklungen, wie Sie sie dargestellt haben, sehr viel zu lernen.
Man muss schon sagen, dass das, was in der ehemaligen DDR gelaufen ist,
an vielen Stellen weder etwas mit Tierschutz noch mit Umweltschutz
und den Dingen, die wir heute zugrunde legen, zu tun hatte, ob es um Abstandsregelungen geht oder um Bewegungsfreiheit, Frischluft oder die tiergerechte Haltung auch auf das Alter bezogen oder um bestimmte Haltungsmaßnahmen. Da gibt es keine statische Situation, sondern das ist ein dauerndes Weiterentwickeln.
Ich glaube, wir tun gut daran, diesen Dingen, die in der ehemaligen DDR gelaufen sind, eine ganz klare Absage zu erteilen.
- Ich habe dazu doch gar nichts gesagt! Frau Flauger, wenn Sie sich angesprochen fühlen, wenn hier das Wort DDR fällt, dann haben Sie selber Schuld!
Meine Damen und Herren, ich habe - das ist sicherlich dem Protokoll zu entnehmen - nicht mit einer Silbe einen Bezug hergestellt. Was aber damals gelaufen ist, war falsch. Das sage ich hier ganz klar.
Wir werden uns auf der Ebene der Genehmigungsverfahren, die größtenteils auf Bundesebene und auf europäischer Ebene abgestimmt sind, mit diesen Dingen weiter auseinandersetzen. Aus einem Bundesland, in dem es sehr viel Tierhaltung und Veredelung gibt, wird es dazu auch richtungweisende Vorschläge für die zukünftige Weiterentwicklung geben.
Herr Präsident! Herr Kollege Perli, wenn Sie so kleinräumig denken, dann tun Sie mir leid. Ich sage das einmal so.
Es ist in der Tat so, dass wir Märkte, die nicht ausgelastet sind und die wir bedienen können, bedienen sollten, und zwar möglichst aus der Nähe. Mit Blick auf die Umweltbilanz, die Ökobilanz ist es sehr viel wichtiger, dass wir die Märkte aus Niedersachsen, aus Deutschland bedienen - in Deutschland haben wir eine Sättigung der Märkte von nur 87 % -, anstatt die Produkte mit großem Aufwand aus Südostasien und Brasilien hierher fliegen zu lassen.
Deshalb sollten wir neben dem Einkommen der Bauern, die die Hähnchen produzieren, letztendlich auch dies ins Auge fassen.
Solange es Märkte gibt, die aufnahmefähig sind, sollten wir sie aus der Region und nicht von irgendwo anders her bedienen. Die Wertschöpfung können wir sehr gut gebrauchen.
Frau Präsidentin! Herr Kollege Dammann-Tamke, die Zahl der Hausschlachtungen ist in der Tat zurückgegangen. Dies hat seinen hauptsächlichen Grund darin, dass die Vorgaben für Hausschlachtungen so hoch sind, dass man sie letztendlich - ich sage einmal - mit gutem Gewissen nicht mehr durchführen kann. Die Zahlen, um wie viel das heruntergegangen ist, habe ich momentan nicht parat, könnten wir aber nachliefern.
Auf der anderen Seite muss man wissen: Wenn wir uns auf der Ebene des Verbraucherschutzes in die richtige Richtung bewegen, dann müssen auch all die Dinge, die mit der Schlachtung der Tiere zu tun haben, auf einem sehr hohen Niveau stattfinden. Es gibt die EU-Hygieneverordnung.
Letztlich ist es wichtig, dass unsere Schlachtstätten, speziell die kleinen Schlachtstätten, diesen Anforderungen entsprechen. Die Betriebe hatten für diese neuen Anforderungen, die bis zum 31. Dezember 2009 erfüllt sein müssen, eine vierjährige Übergangsfrist. Im Moment - das merke ich an den Anfragen und Nachfragen - versuchen noch einige, diese Dinge zu erreichen. Die Übergangsfrist ist lang genug gewesen, sodass wir auf der Ebene der Europäischen Union hinsichtlich einer Verlängerung überhaupt keinen Handlungsspielraum mehr haben. Das heißt, alle Betriebe, die nach dem 1. Januar 2010 noch schlachten, haben den EU-Hygienestandard.
Frau Präsidentin! Frau Kollegin König, es ist nun einmal so, dass es weltweit verschiedene Verzehrgewohnheiten gibt. Das muss man wissen. Deshalb sehe ich es als positiv an, wenn hier ein gewisser Austausch erfolgt. Ich habe vorhin in einer Antwort ja bemängelt, dass wir noch sehr viel einführen. Das sind Teile, die in den Ländern, aus
denen sie kommen, gar nicht so sehr gefragt sind. In Deutschland und in Europa gibt es dafür aber eine große Nachfrage.
- Wer einmal in China gewesen ist, wundert sich, dass aus einer Suppe, die man dort isst, plötzlich Hühnerbeine herausgucken. Ich sage es hier einmal so platt.
Das sind dort Delikatessen. Deshalb sollten wir es auch nicht so abtun, als ob das irgendwie billige Abfälle seien. Wir haben es hier mit einem Markt zu tun, der sich in der Region letztendlich so darstellt, dass man solche Teile gerne kaufen will. Man sollte unseren Betrieben dann auch die Möglichkeit geben, diese Teile dorthin zu verkaufen, wo es dafür einen Markt gibt. Diese Teile sollten also nicht unbedingt in die Tierkörperbeseitigung gegeben werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier wiederholt von den Gesprächen und den Ausführungen in den Ausschüssen gehört. Ich glaube, dass das Thema Agrarhaushalt sehr gut vorbereitet worden ist.
Die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, in Deutschland und in Europa haben im Moment große Liquiditätsprobleme. Wir haben darauf hingewirkt, ein Liquiditätssicherungsprogramm auf den Weg zu bringen.
Wir haben auch dafür gesorgt - Niedersachsen vorweg -, dass die Direktzahlungen einen Monat vorgezogen worden sind.
Bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene ist ein Sofortprogramm für die Landwirtschaft von 750 Millionen Euro herausgekommen, das sich sehen lassen kann.
Ich glaube, dass wir alle uns über die Erfolge freuen können, die wir gehabt haben und die ohne politisches Engagement so nicht zu verzeichnen gewesen wären. Letztendlich ist es wichtig, dass am Ende die Märkte wieder funktionieren und dass nicht alles aus der Staatskasse unterstützt und mitgetragen werden muss.
Wir haben die klare Vorgabe: Ausstieg aus der Milchquotenregelung. Deshalb tun wir, wie ich meine, gut daran, dass wir den Milchmarkt bis 2015 unterstützen und nicht durch künstliche Dinge noch weiter aus dem Gleichgewicht bringen.
Die Entwicklungen am Markt zeigen, dass wir auf dem richtigen Wege sind.
Aus den Ausführungen des Kollegen Clemens Große Macke haben wir gehört, dass das Agrarinvestitionsprogramm ein Renner ist.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn man Projekte und Programme hat, die funktionieren, ist das gut. Warum sollen wir die denn nicht weitermachen? - Wir brauchen nicht etwas neu zu erfinden, was nicht so gut funktioniert.
Deshalb sind diese Dinge auch weiterhin die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.
- Frau Stief-Kreihe, ich komme gleich noch zu Ihnen, Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen.
Wir stehen vor neuen Situationen und neuen Herausforderungen, die die Europäische Union definiert hat. Darunter befinden sich auch Maßnahmen zum Klimaschutz. Deshalb ist das, Frau StiefKreihe, was wir in Richtung Klimaschutz an Förderprogrammen auf den Weg gebracht haben, neu - neu für Niedersachsen, neu für Deutschland und neu für die Europäische Union.
Deshalb sollten Sie das nicht so lax darstellen. Wir sind ganz vorne. Wenn Sie das noch nicht begriffen haben, lassen Sie sich ruhig Zeit, lesen Sie sich das einmal durch. Die die Regierung tragenden Fraktionen haben es jedenfalls begriffen. Wir haben aus dem Hause die richtigen Programme auf den Weg gebracht und die richtigen Anträge gestellt.
Auf der Ebene der Agrarumweltprogramme haben wir auch die Grünlandschutzprogramme ganz klar mit aufgenommen. Bei der Europäischen Union war man fasziniert von diesen neuen Ideen. Ich glaube, dass wir gut daran tun, dies auch weiter nach vorne zu bringen.
Das Ziel, möglichst alle EU-Mittel zu binden, das wir immer vorangestellt haben, haben wir mit einer Kofinanzierung hinterlegt. Natürlich ist es wichtig, dass wir auch die Haushaltsansätze an die neuen Bedürfnisse angepasst haben. Wenn es um Haushaltskonsolidierung geht, müssen wir in der Lage sein, auch aus dem Agrarhaushalt unseren Teil zu erbringen.
Meine Damen und Herren, es sind verschiedene Änderungsvorschläge eingebracht worden. Wir haben es eben von der Kollegin Frau König gehört. Die Fraktion DIE LINKE hat 40 Millionen Euro für das Schulobstprogramm angesetzt. Aber die Gegenfinanzierung war recht mau. Herr Dr. Sohn ist momentan nicht da.
- Ach, er ist verdeckt. Und er hört nicht zu. - Ich glaube, die Deckungsvorschläge waren nicht ernst gemeint.
Danke. - Meine Damen und Herren, die Grünen haben letztendlich 260 Einzelvorschläge auf den Weg gebracht. Alle Achtung! Sie haben sich sehr viel Mühe damit gegeben, zu versuchen, den Landeshaushalt - ich will das einmal so sagen - ein bisschen grüner zu machen. Aber über die Vorschläge an sich kann ich nur den Kopf schütteln.
Das, was zum Ökolandbau zu sagen ist, hat der Kollege Große Macke hier schon ausgeführt. Nun einmal eine andere Zahl: Wenn wir sämtliche landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem Globus nach ökologischen Landbaumethoden bewirtschaften würden, dann könnten wir 4,7 Milliarden Menschen satt machen. Aber eben nicht die knapp 7 Milliarden, die wir haben. Denken Sie doch auch einmal darüber nach. Was machen wir mit dem Rest? Die können schließlich nicht von Luft und Liebe leben.
- Sie stellen hier Zahlen in den Raum, die keinerlei Grundlage haben. Wenn ich mal so was sage, dann schütteln Sie gleich den Kopf.
Meine Damen und Herren, Sie müssen auch einmal andere Meinungen gelten lassen. Wenn Sie hier etwas vortragen und keinen Beleg dafür haben, dann muss man Ihnen auch einmal andere Zahlen entgegenhalten dürfen.
Meine Damen und Herren, wir haben noch einige andere Kritikpunkte, die uns Frau Stief-Kreihe aufgegeben hat, zur Kenntnis genommen. Sie haben kritisiert, Frau Stief-Kreihe, dass nur ein kleiner Teil der Dinge, die für den ländlichen Raum im Haushalt stehen, abgerufen worden sind. Wovon kommt das denn? - Die Europäische Union hatte unser Förderprogramm nicht notifiziert. Wir konnten gar nicht anfangen. In diesem Zusammenhang muss man wissen, dass diese Programme in der Regel über fünf Jahre laufen. In den ersten ein, zwei Jahren ist die Planungsphase. Da fließen wenig Mittel ab. In den folgenden Jahren fließen dann mehr Mittel ab. Das zeigt, wie wenig Sie sich mit der Materie beschäftigt haben.
Wer sich ein bisschen in diesen Fördermodalitäten auskennt, kennt diese Abfolgen genau. Es tut mir leid, dass ich Ihnen das sagen muss: Da sind Sie nicht eine von gestern, sondern da sind Sie eine von vorgestern.
Zu den von Ihnen angeführten Gebührenerhöhungen beim LAVES: Liebe Frau Stief-Kreihe, das sind Normalkontrollen. Wenn die Polizei von jedem Autofahrer, den sie anhält und bei dem sie nichts findet, eine Gebühr nehmen würde, dann frage ich mich, was Sie dazu sagen würden, wenn Sie eine Gebühr bezahlen müssten, obwohl Sie gar nichts verbrochen, gar nichts gemacht haben und das Auto in Ordnung ist. Von daher werden bei Kontrollen, bei denen nichts gefunden wird und nichts zu beanstanden ist, keine Gebühren erhoben. Bei den anderen Gebühren haben wir ganz klar gesagt, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch anpassen können und wollen.
Wenn wirklich nichts zu finden ist, dann kann man, um seine Einnahmen hochzuschrauben, immer kontrollieren, kontrollieren, kontrollieren; denn es gibt ja immer Gebühren, Gebühren, Gebühren. Das muss doch einen Sinn haben! Ich kann nicht
verstehen, dass Sie das nicht begreifen oder einfach nicht begreifen wollen.
Gerne.
Die klare Antwort darauf ist: Es obliegt den Veterinärbehörden vor Ort, wie sie das behandeln.
Da will ich ihnen nicht hineinreden.
Wir sollten es so belassen, dass die Veterinärbehörden vor Ort die entsprechende Freiheit haben.
Noch ein, zwei Worte zum Schulobst. Das scheint ja noch immer ein großer Aufhänger zu sein. Meine Damen und Herren, wir haben ganz klar gesagt, warum wir dieses Projekt nicht aufnehmen wollen, nämlich weil uns die Verwaltungsvorgaben zu groß sind. Sie stehen in keinem Verhältnis zu den 40 Millionen Euro, die es kosten würde, wenn man es machen würde.
Ja, gerne.
Herr Kollege Möhrmann, ich bin Ihnen für diese Frage dankbar. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Aufwand und Nutzen einfach nicht zusammenpassen.
Deshalb wollten wir nicht ein zweites Mal so ein Ding konstruieren. Bei der Schulmilch sind das eingelaufene Programme, die wir nicht wieder wegnehmen wollten. Aber wir wollten nicht das zweite Mal den gleichen Fehler machen.
Durch die Ausführungen, die ich jetzt machen werde, wird sich wahrscheinlich sehr viel aufklären.
Meine Damen und Herren, mit unserer Auffassung zu dem Schulobstprogramm stehen wir auch nicht alleine da. Wir haben in dem rot-rot regierten Bundesland Berlin, in dem rot-grün regierten Bundesland Bremen, in dem rot-schwarz regierten Land Mecklenburg-Vorpommern sowie in den schwarzgelb regierten Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Mitstreiter für genau diese Ebene gefunden, auf die wir uns begeben haben, nämlich dass wir gesagt haben, der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem, was letztendlich dabei herauskommt.
Gerne.
Herr Kollege Sohn, wir wissen ja noch nicht, was dabei herauskommt. Ich habe hier nur den derzeitigen Stand dargestellt. Wir werden uns natürlich auch mit den anderen Bundesländern darüber zu unterhalten haben. Aber dazu will ich jetzt keine Aussage machen. Ich glaube, das wäre für die Gesamtberatungen nicht gut.
Meine Damen und Herren, ich will fortfahren. Wir haben acht Mitstreiter gefunden, die das genauso sehen wie Niedersachsen. In einer Regionalzei
tung - ich habe eine mitgebracht - stand zu lesen: Gesundes Frühstück für die Klasse 3 b. - Ich nehme an, dass Sie in den letzten Tagen und Wochen ähnliche Dinge gelesen haben. Es geht darum, dass sich sowohl Eltern als auch Sponsoren dieser Sache angenommen haben, und zwar recht einfach. Mit einfachen Mitteln sorgen sie dafür, dass gesunde Schulernährung nach vorne hin gerichtet dargestellt wird. Da braucht der Staat nicht unbedingt dabei zu sein. Wenn wir das Schulobstprogramm vom Staat aus geregelt hätten, hätte es alle diese Initiativen nicht gegeben.
Wir sollten gegenüber den Eltern und den Verantwortungsträgern in der Region nicht immer nur als Vormund auftreten und sagen: Ihr kriegt das nicht hin, das muss alles vom Staat geregelt werden. - Es ist zehnmal, hundertmal, ja tausendmal besser, wenn letztendlich etwas über Privatinitiative geregelt wird.
Ein letztes Wort zum Haushalt. Ich glaube, dass wir einen guten Haushalt aufgestellt haben. Auch ich bedanke mich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich werde dem Haushalt zustimmen, und ich nehme an, Sie auch.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss mit Nachdruck zurückweisen, dass ich mich in keiner Weise gegen die Y-Trasse gewandt habe.
Ich meine, wir sollten ein Stück weit Ehrlichkeit walten lassen, Herr Kollege Jüttner, und nicht einfach Behauptungen in den Raum stellen, die man nicht belegen kann.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht einfach, diese Thematik in ein paar Sekunden abschließend zu behandeln. Wir haben uns in den letzten Monaten und Wochen öfter über Hähnchenmastställe und Veredelungswirtschaft unterhalten.
Ich möchte vorweg eines klarstellen: Von der Seite der Linken und Bündnis 90/Die Grünen wird es oft so dargestellt - vielleicht nicht in dem vorliegenden Antrag, aber in den Reden, die gehalten werden -, als wenn die Landesregierung Hähnchenställe und Hähnchenschlachtereien plant. - Meine Damen und Herren, bei uns investieren und planen immer noch Unternehmerinnen und Unternehmer!
Genehmigt wird von den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten. Diese genehmigen nach geltendem Recht. Dabei gehen sie sehr sensibel vor, weil sie voll im öffentlichen Fokus stehen.
Aus diesem Grund kann es nicht angehen, dass man in unverantwortlicher Weise Dinge in die Welt setzt, nur um die Schlagzeile „Niedersachsen baut Hähnchenmastställe und -schlachtereien“ zu provozieren. Wie gesagt, das machen die Unternehmerinnen und Unternehmer immer noch selbst.
Meine Damen und Herren, ich kann diese Initiative nur befürworten, schafft sie doch auf der einen Seite neue Arbeitsplätze und auf der anderen Seite eine Wertschöpfung, die wir in Niedersachsen dringend gebrauchen können. Die Menschen, die dort investieren, tragen dabei ein hohes Risiko.
Bei der nächsten Frage muss man aufpassen, dass man sich nicht verheddert: Die Produkte, die die niedersächsische Agrar- und Ernährungswirtschaft auf den Markt bringt, haben mit den Entwicklungsländern absolut nichts zu tun.
Die Produkte, die wir in die ganze Welt verkaufen - weil sie gut sind, weil sie spitze sind -,
sind nicht diejenigen, die in den Entwicklungsländern über Sein oder Nichtsein entscheiden.
Sie blenden in der ganzen Diskussion aus, dass Lebensmittel gar nicht nach Afrika exportiert werden dürfen. Auf deutsche Initiative hin ist von der Europäischen Union beschlossen worden, dass in die „Everything but Arms“-Staaten, in die 49 ärmsten der armen Länder, keine Lebensmittel exportiert werden dürfen. Im Gegenzug dürfen diese Staaten aber alles außer Waffen in die Europäische Union exportieren.
Wir müssen nach meiner Auffassung viel mehr darauf achten, dass diese Länder im Handel mitspielen können. Mit den Produkten - ich sage es noch einmal -, die in Deutschland, in Niedersachsen produziert werden, treten wir jedenfalls in keinerlei Konkurrenz mit den bäuerlichen Produzenten in den Entwicklungsländern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch sagen, dass wir auf der Ebene Niedersachsens natürlich sehen müssen, dass wir mit der Wertschöpfung im ländlichen Raum, der Wertschöpfung unserer landwirtschaftlichen Betriebe und vieler Tausend Menschen in der Ernährungswirtschaft, auch unsere Arbeitsplätze erhalten und behalten.
Abschließend zum Selbstversorgungsgrad: Bei Geflügel liegt unser Selbstversorgungsgrad bei rund 90 %. Frau König, die restlichen 10 % führen wir ein. Man muss wissen, dass wir zwar ein bisschen ausführen, aber auch einführen. Deshalb kann man gerade beim Geflügel nicht davon sprechen, dass wir mit unserer Produktion den Men
schen in den Entwicklungsländern ihre Chance zum Sattwerden und zum Wohlstand nehmen.
Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 20. Oktober 2009 beschlossen, das EU-Schulobstprogramm in Niedersachsen aufgrund der bürokratischen Anforderungen und zusätzlichen Belastungen für alle Beteiligten nicht umzusetzen.
Die Grundidee des EU-Schulobstprogramms, gezielt den Obst- und Gemüseverbrauch bei Kindern in der Phase, in der ihre Essgewohnheiten geprägt werden, nachhaltig zu erhöhen, stand dabei zu keinem Zeitpunkt infrage. Diesem Ziel stand und steht die Landesregierung auch weiterhin positiv gegenüber.
Der Ansatz ist gut, die bürokratischen Hürden sind allerdings viel zu hoch. Beteiligten, die sich sonst nicht mit EU-Förderprogrammen befassen, z. B.
Schulen und Eltern, ist diese Bürokratie kaum vermittelbar. Die Kommission hat erst Anfang August umfangreiche Leitlinien für die Durchführung des Schulobstprogramms vorgelegt, die einen erheblichen zusätzlichen Umsetzungsaufwand mit sich bringen. Insbesondere von den detaillierten Vorschriften zu Kontroll-, Dokumentations- und Berichtspflichten sowie Evaluationsregelungen sind die Antragsteller und Nutzer des Programms betroffen.
Aus diesen EU-Leitlinien möchte ich beispielhaft zwei Bereiche herausgreifen: Die Mitgliedstaaten müssen die Umsetzung ihres Schulobstprogramms überwachen. Die Überwachung stützt sich auf Daten, die aus den Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen stammen. Die Struktur des umfassenden Überwachungsberichts ist im Anhang 5 vorgegeben. Die in diesem Zusammenhang zu erhebenden quantitativen Indikatoren kann der Antragsteller nur gemeinsam mit den Schulen beibringen. Der Anhang 6 enthält Vorgaben über die in Schulen - bei Eltern und Kindern - zu erhebenden Daten, die in die Bewertung einfließen. Es handelt sich hierbei um umfangreiche Daten aus den Bereichen soziökonomischer Hintergrund, Nahrungsmittel allgemein und Wissen über gesunde Ernährung - Obst- und Gemüseverzehr. Daher lohnt es sich, einen Blick auf erfolgreiche Alternativmodelle, wie z. B. das Altländer Schulapfelprojekt, zu richten - eine praktikable private Initiative, die ohne komplizierte, überreglementierte staatliche Einmischung zur Zufriedenheit von Schülern, Eltern und Schulen läuft.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Am 18. September 2009 haben die Abgeordneten im Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtages einen Sachstandsbericht zum EU-Schulobstprogramm erhalten. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch Überlegungen zu verschiedenen Umsetzungsmodellen. Die Bewertung der Durchführungsszenarien und die Prüfung der tatsächlichen Durchführung waren jedoch noch nicht abgeschlossen.
Nunmehr hat sich nach Auswertung der Durchführungsrichtlinien der Kommission gezeigt, dass die zu erwartenden Dokumentationspflichten und die organisatorischen Mehrbelastungen sowohl für die Schulen wie auch für die Antragsteller bei Teilnahme am EU-Programm gewichtig sind. Hinzu kommen noch Evaluationen, nach denen sowohl
Lieferanten als auch Lehrer, Eltern und Schüler umfangreiche Auskünfte erteilen müssen.
Zu Frage 2: Wie eben bereits erläutert, ist der Umsetzungsaufwand einschließlich des Katalogs an Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie Sanktionsregelungen sehr hoch. Die rechtskonforme Umsetzung des EU-Schulobstprogramms ist für Antragsteller und Nutzer komplex. Damit steigen auch für das Land die Anlastungsrisiken der Europäischen Union. Diese Risiken sind vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage nicht verantwortbar.
Zu Frage 3: Die Frage hat sich bisher für die aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanzierten Maßnahmen nicht gestellt. Die Anforderungen im Subventionsbereich bei EUFörderungen sind bekanntlich gerade auf dem Gebiet der Landwirtschaft hoch. Beim Schulobstprogramm können wir hinsichtlich der in Frage kommenden Antragsteller und Schulen nicht auf eingefahrene und gewachsene Förderstrukturen zurückgreifen. Insofern gewinnen die bürokratischen Belastungen bei der Vollzugsbeurteilung dieser Einzelmaßnahmen für alle Beteiligten einen anderen Stellenwert als bei anderen Agrarbeihilfen.
Danke schön.
- Sie dürfen auch eine richtige Frage stellen!
Herr Präsident! Herr Kollege Seefried, Sie kommen ja aus der Region, in der das Altländer Schulapfelprogramm recht gut funktioniert.
Meine Damen und Herren, dieses Projekt Altländer Schulapfel wurde 2006 ins Leben gerufen. Der Förderverein Integriertes Obst aus dem Alten Land hat es auf den Weg gebracht. Die Schülerinnen und Schüler bekommen für 20 Euro pro Halbjahr jeden Schultag einen Apfel. Das wird von einem „Schulapfelkoordinator“ - so nennt er sich - erfasst.
- Wenn Sie nicht in der Lage sind, ordentlich zuzuhören, kann ich Ihnen auch nicht helfen. Ich bin gerade gefragt worden und beantworte diese Frage hiermit.
Es wird erfasst, wer einen Apfel haben möchte. Das wird in den Schulen zusammengefasst und beim Fruchtgroßhandel bestellt. Dann bekommt man abgezählt für jeden Tag die nötigen Äpfel geliefert.
Dieses Abo läuft folgendermaßen: Man bekommt die erste Lieferung, und bei der zweiten Lieferung muss für das nächste halbe Jahr bezahlt werden. Das funktioniert sehr gut und verursacht einen sehr niedrigen Verwaltungsaufwand. Das ist auch
schon alles, was dabei an Kontrollen, Bezahlung usw. zu passieren hat.
Meine Damen und Herren, die einzelnen Schulen haben natürlich auch die Möglichkeit, über diesen Apfel hinaus mehr zu bekommen.
Den Mensen wird eine Mensaausrüstung angeboten. Das heißt, sie können jede Woche eine Kiste mit einer bestimmten Zahl von Äpfeln und einen Behälter mit frischem Apfelsaft bestellen.
Meine Damen und Herren, diese Schulapfelinitiative stand wohl auch ein wenig Pate für die Initiative, die die Europäische Union ergriffen hat. Diese Kooperation im Alten Land hat im vergangenen Frühjahr den norddeutschen Kooperationspreis bekommen, der vom Land Niedersachsen und von Nordrhein-Westfalen ausgelobt wird.
Ich glaube, dass dies das Muster ist, nach dem wir empfehlen sollten, Schulobst bzw. Schuläpfel in der Schule anzubieten und zu organisieren.
Herr Präsident! Herr Kollege Meyer, vielleicht haben Sie das ein bisschen falsch verstanden. Ich habe eben in meiner Antwort
- Sie leiden ein wenig darunter, dass Sie meist nicht ordentlich zuhören -
schon gesagt, dass die Landesregierung die Dinge, die mit gesunder Ernährung, Schulobst usw. zu tun haben, begrüßt und auch fördern wird.
Wir haben sehr viele Möglichkeiten, auf unterschiedlichen Ebenen tätig zu werden. Wir fördern die Verwendung von Ökoprodukten in den Mensen. Erst in dieser Woche ist wieder eine Mensa in Hannover auf Ökoprodukte „aufgerüstet“ worden.
Meine Damen und Herren, es gibt viele andere Maßnahmen. Dazu gehört beispielsweise, den Schulen Ökotrophologen zur Verfügung zu stellen, die ihnen helfen, in der Mensa gesundes Essen zu organisieren.