Protocol of the Session on December 9, 2008

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen guten Morgen und heiße Sie namens des gesamten Präsidiums zu unserer heutigen Sitzung sehr herzlich willkommen. Ich hoffe, Sie hatten eine beschwerdefreie Anreise und sind bereit für eine ebenso spannende wie auch faire Debatte im Verlauf der vor uns liegenden vier Tage.

Ich begrüße von hier aus sehr herzlich die Vertreter der Medien, und ich begrüße sehr herzlich unsere Besuchergruppen, die auf den Tribünen Platz genommen haben und hoffentlich einen guten Eindruck von der Arbeit dieses Hauses mit nach Hause nehmen können.

Lassen Sie mich nun noch einige unvermeidbare organisatorische Hinweise geben.

Ich eröffne nunmehr offiziell die 23. Sitzung im 9. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.

Zur Tagesordnung: Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Für die heutige Aktuelle Stunde sind fünf Themen benannt worden. Es liegen im Übrigen drei Dringliche Anfragen vor, die morgen früh ab 9 Uhr beantwortet werden.

Im Mittelpunkt unseres Tagungsabschnitts steht die Beratung des Haushalts für das Jahr 2009. Die Debatte über ausgewählte Haushaltsschwerpunkte ist in Blöcken zusammengefasst. Der Bericht des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und die allgemeinpolitische Debatte, in der über die Regierungs- und Haushaltspolitik gesprochen werden soll, sind für heute Nachmittag vorgesehen. Abgeschlossen wird die Haushaltsberatung am Freitagvormittag mit den notwendigen Abstimmungen, die nach der Haushaltsgliederung und weitgehend gebündelt durchgeführt werden sollen.

Auf der Grundlage der im Ältestenrat für die Beratung einzelner Punkte vereinbarten Redezeiten und des im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssels haben die Fraktionen die ihnen jeweils zustehenden Zeitkontingente so verteilt, wie Sie das aus der Ihnen vorgelegten Übersicht ersehen können. Die für die einzelnen Beratungsblöcke zum Haushalt festgesetzten Redezeiten sind in diese Umverteilung gemäß § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung einbezogen worden.

Ich gehe davon aus, dass das Haus mit dem vorgeschlagenen Ablauf und den Redezeiten einverstanden ist. - Es zeigt sich kein Widerspruch. Dann ist das so festgestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein sehr umfangreiches Programm zu erledigen. Ich appelliere an Sie, die Debatte trotz aller unterschiedlichen Meinungen fair und diszipliniert zu führen.

Die heutige Sitzung soll gegen 18.50 Uhr enden.

Ich möchte Sie noch auf eine Ausstellung hinweisen: Anlässlich des Tages für Menschen mit Behinderungen ist in der Wandelhalle die Ausstellung „Konkrete Teilhabe behinderter Menschen an acht Praxisbeispielen“ zu sehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie ungeachtet der Fülle der von uns zu behandelnden Themen ein wenig Zeit finden würden, sich diese Ausstellung anzusehen.

Die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ wird in den kommenden vier Tagen wiederum mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler des Cäcilien-Gymnasiums aus Wilhelmshaven. Der Abgeordnete Dr. Uwe Biester hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, als Pate die Arbeit der jungen Leute nach Kräften zu unterstützen und erster Ansprechpartner der Nachwuchsjournalisten sein.

(Beifall bei der CDU)

Ich weise außerdem darauf hin, dass das „Modellprojekt Landtagsfernsehen“ wieder mit jungen und aufstrebenden Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten der Humboldt-Schule Seelze im Laufe der kommenden Tage Sendungen erstellen wird. Die einzelnen Sendungen stehen unmittelbar nach ihrer Produktion im Internet auf der Homepage der Multi-Media Berufsbildende Schule unter www.mmbbs.de zum Abruf bereit. Sie sollen auch über den Regionalsender h1 gesendet werden.

Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin mit.

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigt haben sich von der FDP-Fraktion Herr Dürr bis zur Mittagspause und Herr Rickert.

Vielen Dank. - Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Aktuelle Stunde

Für diesen Tagesordnungspunkt sind mir fünf Themen benannt worden, deren Einzelheiten Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung entnehmen können. Die Bestimmungen in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde setze ich bei allen Beteiligten, auch bei der Landesregierung, als bekannt voraus. Ich mache aber ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nach § 49 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung Erklärungen und Reden nicht verlesen werden dürfen.

Ich eröffne jetzt die Besprechung zu Tagesordnungspunkt 1 a:

BKA-Gesetz - Gefährlicher Eingriff in demokratische Rechte und Freiheiten - Antrag der Fraktion Die LINKE - Drs. 16/729

Ich erteile der Kollegin Frau Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schönen guten Morgen! Zum BKA-Gesetz hat es in der letzten Woche auf der Bundesebene zwischen SPD und CDU einen Kompromiss gegeben. Sie haben sich geeinigt. Zuvor hatten allerdings SPDLandespolitiker bekundet, sie würden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das hat sich nun geändert. Geändert hat sich auch, dass die SPD uns das jetzt als großartige Sache verkaufen will. Bei genauem Hinsehen ist das aber überhaupt nicht der Fall.

Herr Heribert Prantl hat das in der Süddeutschen Zeitung folgendermaßen kommentiert:

„Der angebliche Kompromiss zum BKA-Gesetz ist kein Kompromiss, sondern ein Witz. Witze sollte man aber nicht machen, wenn es um die Balance von Freiheit und Sicherheit geht.“

Meine Damen und Herren, das BKA-Gesetz ist und bleibt ein gefährlicher Eingriff in demokratische

Rechte und Freiheiten. Der Kompromiss, der uns hier als Veränderung präsentiert wird, ist letztlich nur eine Mogelpackung.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Kern wird es nur bei der Online-Durchsuchung leichte Veränderungen geben. Auch in Einzelfällen sollen jetzt Richter der Online-Durchsuchung zustimmen. Die ursprünglich geplante Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamtes reicht demnach nicht aus.

Was uns in zwei weiteren Punkten als Veränderung präsentiert wird, sind nur andere Varianten. Auch weiterhin gibt es keine bessere Abgrenzung der Kompetenzen von Bundeskriminalamt und Landeskriminalämtern. Die Online-Durchsuchung ist im Kern trotz Änderung Bestandteil des Gesetzes.

Das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten soll mit dem Gesetz beseitigt werden. Oder - man könnte es auch anders sagen - hier wird ein Zweiklassensystem bei Zeugnisverweigerungsberechtigten hergestellt.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte an dieser Stelle noch etwas genauer auf die Online-Durchsuchung eingehen, weil das vielen Bürgerinnen und Bürgern doch sehr nahe geht; denn weder bei der Anhörung im Deutschen Bundestag noch von der CDU/SPD-Regierungskoalition auf Bundesebene wurde nachgewiesen, worum es eigentlich wirklich geht. Warum ist denn die Online-Durchsuchung so notwendig? - Um im Kampf gegen den Terrorismus zu bestehen, müsse man das machen, heißt es lapidar. Das ist aber keine Antwort. Deshalb will ich die Bundesregierung zitieren. In einer Kleinen Anfrage der LinksFraktion im Deutschen Bundestag wurde Folgendes gefragt:

„Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der zusätzliche Nutzen der Online-Durchsuchung, der nur durch dieses Instrumentarium, nicht aber mit anderen Instrumenten erreicht werden kann?“

Die Bundesregierung antwortete auf diese Kleine Anfrage folgendermaßen:

„Im Zuge von Online-Durchsuchungen können regelmäßig dieselben Erkenntnisse gewonnenen werden wie durch ‚offene’ Durchsuchungen und

die Auswertung sichergestellter Computerdateien.“

Das sagt selbst die Bundesregierung! Es geht hierbei offensichtlich um etwas völlig anderes. Es geht sozusagen um eine sicherheitspolitische Vereinigung von Geheimdienst- und Polizeitätigkeiten,

(Beifall bei der LINKEN)

und zwar mit neuen Befugnissen wie der OnlineDurchsuchung. Das lehnen wir strikt ab.

Meine Damen und Herren, eine Kontrolle über das Treiben des BKA gibt es faktisch nicht; denn sie soll durch drei BKA-Beamte durchgeführt werden. Das ist wirklich eine tolle Kontrolle! Da wird richtig deutlich, wohin der Zug der Bundesregierung fahren soll: Wir alle werden kontrolliert, nur das BKA und der Geheimdienst nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, bei der Wahrung der Bürgerrechte kann es keine Kompromisse geben. Deshalb muss sich die Landesregierung bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf nicht nur enthalten, nein, sie muss diesen Gesetzentwurf komplett ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, finde ich es richtig gut, dass Ihre Kollegen im Bund eine Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz prüfen. Herr Rösler hat sich dazu entsprechend geäußert. Das finden wir klasse.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben recht, das BKA-Gesetz kann wirklich nicht nachgebessert werden; denn es gehört einfach in die Mülltonne.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher: Gemeinsam packen wir es. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte vom demokratischen Rechtsstaat zum präventiven Sicherheitsstaat verhindern.