Pia-Beate Zimmermann
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Last Statements
Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass zwar die Zahl der Schülerinnen und Schüler gestiegen ist, wie wir eben gehört haben, aber die Abbrecherquote in den Pflegeberufen immer noch bei ca. 20 % liegt und die durchschnittliche Verweildauer in den Pflegeberufen je nach Bereich nur vier bis acht Jahre beträgt, frage ich die Landesregierung, was sie unternimmt, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Gemeint sind substanzielle Veränderungen und nicht nur Imagekampagnen der Landesregierung à la „Mensch Alter“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Jüttner, auch von mir und meiner Fraktion alles Gute für die Zukunft! Das war eine tolle Rede. Aber jetzt müssen wir wieder zum Parlamentarischen übergehen und zum Sportfördergesetz und zur Änderung des Glücksspielgesetzes kommen.
Meine Damen und Herren, kurz vor Ende der Legislaturperiode haben CDU und FDP im Schnelldurchlauf einen Gesetzentwurf durch die Beratungen gebracht, mit der ziemlich durchsichtigen Absicht: Wer kann schon etwas gegen die Förderung des Sports haben?
Herr Güntzler, Sie haben sehr gut dargestellt,
wofür der Sport alles gut ist. Das kann ich an dieser Stelle unterstützen; wir sehen das genauso wie Sie.
Doch das ist nicht das Einzige, was wir wollen. Es gibt auch noch andere Interessengruppen, die genauso wichtige gesellschaftliche Leistungen erbringen. Die dürfen nicht hinten runterfallen, aber genau das wird mit diesem Gesetz nun geschehen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns die Kritik und die Hinweise der Liga der Wohlfahrtsverbände aus der Anhörung zu Eigen gemacht. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind neben den Sportverbänden die größten Destinatäre der Glücksspielabgabe. Jeder und jede von uns weiß, dass deren Arbeit gesellschaftlich dringend erforderlich ist. Aber sie kostet nun einmal auch Geld, meine Damen und Herren, und deshalb sind wir der Auffassung, dass alle Destinatäre gleichbehandelt werden müssen.
Die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege ist in den Grundstrukturen in vergleichbarer Weise zum Sport vorzunehmen. Herr Jüttner, Sie sagen, dass das jetzt im Schnelldurchlauf nicht möglich war. Das mag sein. Aber dann hätte man sich für ein solches Gesetz eben mehr Zeit nehmen und das, was die Verbände gesagt haben, mit einfließen lassen müssen.
Aus diesem Grund unterstützen wir den Vorschlag, das gesetzlich entsprechend zu regeln. Die Aufgaben der Freien Wohlfahrtspflege müssen in Zukunft mit den Mitteln aus der Konzessionsabgabe strukturell abgesichert werden.
Ich komme zu einem letzten Satz, meine Damen und Herren. Der Entschließungsantrag der SPDFraktion versucht, dieses Anliegen aufzugreifen, und kann deshalb von uns auch nicht abgelehnt werden. So muss ich es leider sagen; denn Sie wissen ganz genau, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein neu gewählter Landtag ist eben neu gewählt und nicht an Entschließungen des alten Landtags gebunden. Insofern kann man nur hoffen, dass sich alle Seiten, die heute diesen Antrag unterstützen, an ihre Zusagen und Aussagen dazu erinnern werden.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute will ich mich nochmals zu der Forderung nach Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle äußern.
Immer wieder gibt es Beschwerden über Fehlverhalten von Polizistinnen und Polizisten gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere bei Großeinsätzen wie beispielsweise den Castortransporten nach Gorleben. Dazu gehört auch der Einsatz von Ermittlungsmethoden, die nicht durch das Gesetz gedeckt sind.
Die Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle soll helfen, Beschwerden und Kritik von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Polizeiapparats entgegenzunehmen und aufzuklären. Die Beschwerdestelle ist auch für Polizeibeamtinnen und für Polizeibeamte gedacht, die sich außerhalb des klassischen Dienstweges beschweren wollen. Die Mitarbeiter der Beschwerdestelle sollen selbst ermitteln dürfen.
Meine Damen und Herren, damit soll kein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei erhoben werden, sondern wir wollen eine starke demokratische Kontrolle von Polizeigewalt erreichen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat stärken.
Internationale Organisationen wie der UN-Menschenrechtsrat fordern dies schon seit Langem von der Bundesrepublik Deutschland. Niedersachsen könnte insoweit durchaus die Nase vorn haben. Eine solche Beschwerdestelle arbeitet bereits erfolgreich in Sachsen-Anhalt und wird auch in anderen Bundesländern diskutiert. Was in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien, Irland, Norwegen oder Belgien möglich ist, sollte selbstverständlich auch Maßstab für Niedersachsen sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen deshalb die Beschlussempfehlung des Ausschusses zu beiden Tagesordnungspunkten ab.
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat diesen Antrag vor über zwei Jahren mit dem Ziel eingereicht, die sogenannte Residenzpflicht, welche regelt, dass sich Flüchtlinge außerhalb der ihnen zugewiesenen Zone nur mit einer Erlaubnis und nur für eine bestimmte Zeit bewegen dürfen, vollständig aufgehoben wird, und das bundesweit.
Denn die Residenzpflicht schränkt soziale Rechte, die Religionsausübung und kulturelle Rechte, aber auch politische Rechte ein und treibt Menschen in die Isolation.
Mit unserem Antrag haben wir zumindest einen kleinen Teilerfolg errungen. Bislang durften Asylsuchende in Niedersachsen, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, den Bezirk ihrer Ausländerbehörde nicht oder nur mit Erlaubnis verlassen. Seit März 2012 dürfen sich nun auch in Niedersachsen entsprechend der Praxis der meisten Bundesländer nicht nur Geduldete, sondern auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber ohne Erlaubnis innerhalb des Landes Niedersachsen aufhalten.
Das begrüßen wir, kritisieren aber zugleich, dass das Land die gesetzliche Möglichkeit, in Absprache mit benachbarten Bundesländern einen Aufenthalt auch länderübergreifend zu ermöglichen,
nicht nutzen will. Es bleibt dabei, dass wir die Residenzpflicht insgesamt abschaffen wollen. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der Grünen zustimmen, welcher diese Forderung aus unserem Ursprungsantrag enthält.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle aber nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass Flüchtlinge nach wie vor im Zuge von Polizeikontrollen auf der Grundlage eines sogenannten Racial Profiling, d. h. aufgrund äußerlicher Merkmale wie Haut- und Haarfarbe, in Zügen und an Bahnhöfen massiv kriminalisiert und diskriminiert werden, was jetzt höchstrichterlich untersagt worden ist.
Ich hoffe, dass diese Praxis jetzt auch in Niedersachsen geändert wird.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich finde es gut, dass wir eine ganze Menge Gemeinsamkeiten haben erarbeiten können. Trotzdem finde ich es schade, dass es jetzt doch an einem solch kleinen Wörtchen scheitern wird, zumal sich - das haben wir schon gehört - 14 Bundesländer aktiv an der Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens beteiligen wollen.
Bereits 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das erste Verbotsverfahren mit dem Hinweis auf V-Leute des Verfassungsschutzes ein, die auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Ich sage das deshalb noch einmal, Herr Güntzler, weil Sie gesagt haben: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Es ist doch aber so, dass seit nunmehr neun Jahren die grundlegenden Bedingungen, also die Abschaffung besagter V-Leute, für einen erneuten Verbotsantrag vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden sind. Dann muss man sich auch einmal fragen, was seitdem in Niedersachsen passiert ist.
Bis zu Beginn dieses Jahres war es nämlich so, dass die mehr als fragwürdige Informationsgrundlage der besagten V-Leute für den Innenminister ein unverzichtbares sicherheitspolitisches Instrument war. Er wollte sie bis dahin gar nicht abschaffen.
Erst vor dem Hintergrund des Rechtsterrorismus und des skandalösen Scheiterns der Ämter des Verfassungsschutzes und ihres V-Leute-Systems kam dann auf einmal zu Beginn dieses Jahres die überraschende Ankündigung des Innenministers, die V-Leute aus der NPD-Führung abzuziehen - ganze neun Jahre nach dem Scheitern des ersten Anlaufs.
Immerhin zeigen wir uns in diesem Punkt nicht unerfreut, dass Herr Schünemann nun endlich auf eine unserer Hauptforderungen eingeht und sie umsetzt. Dass diese Kehrtwende in diesem Punkt zumindest viele Jahre zu spät kommt, will ich auch noch einmal sagen, weil es Herr Schünemann ist, der sich stetig verweigert hat und auch noch verweigert
und der für meine Fraktion und mich ein Bremsklotz in Niedersachsen ist. Wir müssen uns auch einmal in Erinnerung rufen, dass diese NeonaziPartei während der gesamten Zeit ihr Unwesen treiben konnte, quer durch die Republik gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger hetzte und sogar noch schlimmere Dinge vollbringen konnte. Ich kann nicht erkennen, dass Herr Schünemann offensiv darangeht, ein NPD-Verbotsverfahren einzuleiten.
- Das hat mit Polemik gar nichts zu tun. Ich weiß gar nicht, warum Sie das dahin ziehen. Man muss doch nur einmal ein bisschen weiter in den Süden gucken. Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann von der CSU, nicht gerade als antifaschistische Speerspitze bekannt, setzt sich offensiv für ein neues Verbotsverfahren ein.
Deshalb, meine Damen und Herren, kommen wir diesbezüglich endlich zur Sache und beschließen wir hier und heute, das Verbotsverfahren aktiv und konstruktiv zu unterstützen und es einzuleiten! Lassen Sie es doch bitte nicht an diesem kleinen Wörtchen „einzuleiten“ scheitern! Denn das ist doch das, worum es jetzt tatsächlich gehen muss.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das, was hier heute mit der ablehnenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geschieht, könnte man auch als kollektiven Kniefall von CDU, FDP und SPD vor der Waffenlobby bezeichnen.
Mal schauen, meine Damen und Herren, wie genau diese politischen Kräfte kraftvoll und betroffen hier im Parlament reden, wenn wieder Menschen zum Opfer von Amokläufen werden!
Meine Damen und Herren, es geht hier um die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
- Ich habe nicht alle, oder was war das gerade für ein Zwischenruf?
Der Vorschlag der Grünen, Gebührentatbestände im Waffengesetz zu regeln, zielt in die richtige Richtung und wird von uns ausdrücklich unterstützt. Im Wahlprogramm der Linken zur Landtagswahl wird eine sogenannte Waffenbesitzsteuer in Höhe von 100 Euro pro Waffe und Jahr vorgeschlagen. Das ist aus unserer Sicht eine gute Ergänzung zum Vorschlag der Grünen.
Ich will nochmals unsere grundsätzliche Forderung in der Frage des privaten Waffenbesitzes zum Ausdruck bringen. Die Linksfraktion fordert die Landesregierung abermals auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Waffen und Munition künftig nur noch in entsprechend gesicherten Arsenalen von Organisationen und Vereinen aufbewahrt werden dürfen.
Natürlich sind Schranken überwindbar. Aber es hat sich gezeigt, dass auch der Waffenschrank von Papa oder Mama überwindbar ist. Die Tatsache, dass in Deutschland 20-mal - 20-mal! - mehr Waffen in Privathand als bei der Polizei sind, spricht doch Bände und macht die Dimension des damit verbundenen Risikos richtig deutlich.
Um dieses Risiko zu reduzieren, meine Damen und Herren, kann man Waffen da aufbewahren, wo sie gebraucht werden, nämlich da, wo sie Sportschützen und Jäger brauchen,
und auf keinen Fall zu Hause.
Vielen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, es wundert mich wirklich, dass Sie sich hier zu Zwischenrufen zu Wort melden; weil: Sie sind nicht derjenige, der sich da zurückhaltend benimmt.
Aber ich will zu Ihrem Vorwurf was sagen: Ich habe weder zu Ihnen noch zu Frau Lorberg gesagt: „Sie“ oder „Die“ - oder weiß ich nicht was - „gehen da über Leichen!“.
Das habe ich nicht gesagt.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren, es geht noch einmal um den Satz „Die gehen auch über Leichen!“, was Herr Nacke als Zwischenruf in seine Richtung, in Richtung seiner Fraktion aufgefasst hat. Ich möchte dazu Folgendes erklären: Shambu Lama und alles, was daran hängt, ist ein ziemlich ergreifendes Thema. Ich denke, das sehen wir alle so. Ich hatte ein ziemlich engagiertes Gespräch mit einem Abgeordnetenkollegen, dem ich diesen Satz gesagt habe, der aber - das sage ich noch mal - nicht in Ihre Richtung gewandt war, zumindest so nicht gemeint war.
- Lassen Sie mich doch ausreden!
Es tut mir natürlich leid, wenn das so aufgefasst worden ist. Das sollte so nicht sein.
Weil das aber so ist, entschuldige ich mich natürlich dafür. Es ist von mir so nicht gemeint gewesen, und es tut mir leid, wenn das so angekommen ist. Ich hoffe, Sie nehmen meine Entschuldigung an.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beinahe genau heute vor einem Jahr wurden die mörderischen Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds aufgedeckt bzw. wurde dessen Existenz bekannt. Die Aufklärung kommt, wie wir alle leidvoll mitbekommen, auch heute nur schleppend voran. Es ist mehr als fraglich, ob wir irgendwann alles über die wahren Hintergründe und die Netzwerke erfahren werden.
Diese furchtbaren Geschehnisse mit all den fatalen Folgen für die Familien und deren unsägliches Leid sowie den offensichtlichen Aufklärungsunwillen der Behörden haben wir Linke zum Anlass genommen, den Gesetzentwurf zu erarbeiten, der Ihnen heute vorliegt.
Der Gesetzentwurf richtet sich gezielt sowohl gegen die Wiederbelebung und Verbreitung faschistischen Gedankengutes sowie gegen die Verherrlichung der Naziherrschaft als auch gegen faschistische oder antisemitische Aktivitäten. Aufgrund der besonderen Last der deutschen Geschichte sollte es im Grunde eine Selbstverständlichkeit und eine
Frage der historischen Verantwortung sein, einen solchen Verfassungszusatz aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns durchaus im Klaren, dass Aktivitäten dieser Art bereits heute durch das Strafgesetzbuch als rechtswidrig erfasst werden und somit strafbare Handlungen darstellen. Das ist auch gut so. Aber genauso wissen wir, dass das Strafgesetzbuch im Vergleich zu unserer Landesverfassung untergeordneten Rang hat.
Wir reden hier von einem Auftrag von Verfassungsrang, von einem Verfassungsauftrag an sämtliche Organe des Landes. Auf Grundlage dieser Verfassung arbeiten wir als Parlamentarier, die wir das Recht setzen, genauso wie die Behörden, die das Recht umzusetzen haben. Auch die Einzelgesetze werden an dem Maßstab geprüft, ob sie den Auftrag der Verfassung erfüllen. Unser Gesetzentwurf wendet sich somit vor allem an die Verwaltungsbehörden, die Polizei, die Verwaltungsgerichte und auch an uns Parlamentarier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die neonazistische Weltanschauung basiert auf dem Gedanken der Ungleichwertigkeit, der Gegenüberstellung von lebenswertem und nicht lebenswertem Leben, der Legitimation von Gewalt als vermeintlich naturgegebenem Recht zur Durchsetzung der eigenen Interessen, der Verachtung unserer demokratischen Werte in ihrer Gesamtheit.
Wir Linke werden nicht müde, darauf hinzuweisen, dass auch in Niedersachsen Strukturen, handlungsfähige Netzwerke und verfassungsfeindliche Organisationen des neonazistischen Milieus bestehen. Ein Blick auf die Zahl der Straftaten mit neonazistischem Hintergrund - ich hatte diesbezüglich eine Anfrage gestellt - zeigt auch für das erste Halbjahr 2012: Niedersachsen hat ein strukturelles Problem mit Neonazis. - Dabei sind Betätigungen wie Konzerte, Aufmärsche und sonstige strafrechtlich nicht explizit relevante Aktivitäten dort noch gar nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, die Aufnahme eines solchen Verfassungszusatzes ist kein symbolischer Akt. Doch niemand gibt sich der Illusion hin, ein solcher Zusatz werde dazu führen, dass es bereits morgen keinerlei Fremdenhass oder Gewalt gegen Minderheiten in diesem Land mehr gebe. Dennoch ginge von diesem Verfassungszusatz ein deutliches und vor allem gemeinsames Zeichen aus, dass Ideologien von Hass und Gewalt mit unserem Selbstverständnis - denn auch
die Verfassung ist Ausdruck eines bestimmten Selbstverständnisses - in keinster Weise vereinbar sind.
Zahlreiche politische wie auch juristische Versuche, Bestrebungen zur Wiederbelebung des Nationalsozialismus und dessen Verherrlichung durch Repression in die Schranken zu weisen, sind nachweislich an vielen Stellen ins Leere gelaufen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir ein gemeinsames, ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, menschenverachtende Ideologien und Neonazismus!
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Zielke, ich habe in dieser Legislaturperiode eine ganze Menge gelernt. Vor allem habe ich gelernt, dass die Regierungsfraktionen Gesetze und auch Gesetzesnovellen - und zwar selbst hochkomplexe - im Schweinsgalopp durchziehen können. Das ist in der Legislaturperiode immer wieder passiert.
Ich habe auch gelernt, dass die Regierungsfraktionen besonders durch Selbstbeweihräucherungsanträge glänzen wollen. Insofern empfinde ich es als unangebracht, jetzt zu sagen, das sei nicht der
richtige Zeitpunkt für den Gesetzentwurf. Hier geht es um die Inhalte.
Die Fraktion DIE LINKE hat ganz konsequent immer wieder auf das Problem des Neonazismus in Niedersachsen hingewiesen und darauf, dass dieser in der Mitte der Gesellschaft stattfindet und kein Randproblem ist. Wir haben einen Antrag für ein Landesprogramm gegen Neonazismus, Rassismus und Antisemitismus eingebracht, wir haben die Diskussion über die Städtekoalition gegen Rassismus auf den Weg gebracht, wir haben die institutionelle Förderung von der Arbeitsgemeinschaft Rechtsextremismus und Gewalt gefordert, wir haben den Antrag für ein NPD-Verbotsverfahren zuerst eingebracht.
All das ist von Ihnen abgelehnt worden. Ich finde, es steht Ihnen an dieser Stelle nicht zu, uns zu sagen, was wir hier tun, sei nur Populismus. Und wenn Sie denken, dass wir im nächsten Landtag nicht vertreten sein werden, dann haben Sie sich geschnitten. Ich glaube, Sie werden dann nicht mehr da sein.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits gehört: Im Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil entschieden, dass Regelungen zu den Grundleistungen in Form von Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge müssen demnach erhöht werden und künftig in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.
Herr Hiebing, Sie sagen, es sei nicht nötig, dazu das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, man müsse es weiterentwickeln. Wir haben schon mehrfach gehört, dass es hätte weiterentwickelt werden können. Das ist aber nicht passiert. Die Leistungen sind lange, lange nicht erhöht worden. Von daher zeigt sich eindeutig, dass dieses Gesetz abgeschafft werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem mit seinem Urteil festgestellt, was längst bekannt ist - das ist, denke ich, eine ganz wichtige Geschichte -: Flüchtlinge werden in Deutschland unwürdig behandelt. - Meine Damen und Herren, das gehört abgeschafft.
Es war schon damals, 1993, ein Skandal, dass ein Existenzminimum zweiter Klasse eingeführt wurde, und es ist ein Skandal, dass heute etwa 130 000 Menschen in Deutschland mit lediglich 60 % der
Regelsätze von Hartz IV auskommen müssen, und das passiert noch in entmündigender Form, nämlich in Form von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen, so wie es auch in Niedersachsen passiert. Das, meine Damen und Herren, ist doch besonders unwürdig.
Diese im Kern rassistische Instrumentalisierung des Leistungsrechts muss sofort beendet werden, und das gesonderte Existenzminimum für Asylsuchende und somit das Asylbewerberleistungsgesetz muss komplett abgeschafft werden.
Insofern, meine Damen und Herren, ist der Antrag der Grünen, welcher die Landesregierung auffordert, die Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu unterstützen, folgerichtig und wird von uns ausdrücklich unterstützt.
Schönen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wegen der Kritik, dass Transportbehälter für MOX-Brennelemente bei Falltests nicht mit Originalbehältern getestet wurden, hat das Bundesamt für Strahlenschutz ausgeführt - ich zitiere -:
„Es ist sinnvoll, diese Praxis zu überprüfen und gegebenenfalls nachträglich Fallversuche, Erhitzungsprüfungen und Eintauchversuche an Originalbehältern vorzunehmen.“
Teilt die Landesregierung diese Ansicht, und, wenn ja, wie wirkt sie darauf ein?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schünemann, das war eine sehr gute Tat! Vielen Dank dafür!
Vielen Dank von uns auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Aktion durchgeführt haben.
In der Vergangenheit wurde das Problem aber immer wieder kleingeredet, vor allen Dingen auch durch Sie, Herr Schünemann.
Es gab eine ganze Menge parlamentarischer Initiativen. Meine Fraktion hat schon sehr früh eine Initiative zum NPD-Verbot eingebracht; die SPDFraktion hat das jetzt auch gemacht. Daran laborieren wir immer noch. Es hat Anträge zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeit gegeben, damit z. B. Konzerte nicht einfach an einen anderen Ort verlegt werden können.
Diese Anträge sind abgelehnt worden. Sie haben das nicht in die Hand genommen, Herr Schünemann.
Im Gegenteil. Sie haben damals davon gesprochen, dass Neofaschisten schon eine Affinität zu Waffen haben, das sei eben so. Ich bin sehr froh,
dass Sie dieses Problem jetzt doch als ein Problem in der Mitte der Gesellschaft erkannt haben.
Meine Damen und Herren, es wurden Abgeordnete von der SPD, von den Grünen und auch von der Linken bedroht.
Das ging so weit, dass wir bis zur Bank - wie Frau Leuschner - oder bis zum Bahnhof verfolgt worden sind.
Danke schön, Herr Präsident.
Ich will ganz besonders hervorheben, dass die Zivilgesellschaft immer wieder bedroht wird. Das hat „Besseres Hannover“ bei mehreren Veranstaltungen gemacht, bei denen auch ich anwesend gewesen bin - z. B. bei Veranstaltungen des DGB. Die Mitglieder kommen da an, pöbeln herum, machen Aufnahmen und stellen diese Aufnahmen dann auf ihrer Internetseite ein. Das alles konnte bisher ungestraft passieren.
Ich will aber auch an die Menschen erinnern, die sich den Neofaschisten immer wieder mutig entgegenstellen, die sich auf die Straße setzen, z. B. in Bad Nenndorf. Diese Menschen werden auch aus diesem Hause heraus immer wieder kriminalisiert. Das, meine sehr verehrten Damen, muss aufhören!
Wenn man dieses Problem wirklich ernst nimmt, dann muss man die Zivilgesellschaft stärken.
Meine Damen und Herren, wir brauchen ein sehr nachhaltiges länderübergreifendes Konzept gegen
Neofaschismus nicht nur in unserem Bundesland, sondern auch in der Bundesrepublik. Dazu ist es wichtig, sich eindeutig zu positionieren, um ein NPD-Verbot möglich zu machen.
Niedersachsen sollte die Gunst der Stunde nutzen, um das NPD-Verbot voranzubringen und ein Signal an den Bund zu senden: Wir in Niedersachsen haben alle Voraussetzungen erfüllt, an uns liegt es nicht.
Darüber hinaus sollte gesagt werden: Leute, wenn ihr das in euren Ländern noch nicht gemacht habt, dann macht es jetzt! Es ist ganz wichtig, dass wir diese Dinge jetzt angehen.
Ich möchte noch einmal auf die Zivilgesellschaft zu sprechen kommen. Wenn wir die Zivilgesellschaft stärken wollen, dann müssen wir natürlich auch Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft gegen Rechtsextremismus und Gewalt stärken.
Danke schön.
Es reicht nicht aus, sich hier hinzustellen und zu sagen, die ARUG macht tolle Arbeit. Natürlich macht sie tolle Arbeit! Ich bekomme das hautnah mit, weil sie auch ein Büro in Wolfsburg hat. Aber es kann nicht sein, dass sie die Hälfte der Zeit, die ihr zur Verfügung steht, dazu benötigt, Geld zu beantragen bzw. heranzuschaffen, damit ihre Arbeit überhaupt weitergehen kann. Diese Einrichtung muss institutionell gefördert werden!
Außerdem - meine Damen und Herren, das sage ich Ihnen auch - kann man nicht einfach die Landeszentrale für politische Bildung schließen und aufhören, die Menschen auch über solche Thematiken aufzuklären, und dann darüber weinen, dass Organisationen wie „Besseres Hannover“ die jungen Leute an den Schulen mitziehen und mit solchem Gedankengut verseuchen.
Meine Damen und Herren, es darf auch nie wieder eine Gruppe wie die NSU geben, die zehn Jahre lang mordend durch die Gegend zieht. Das darf nie wieder passieren. So etwas kann auch durch nachhaltige Programme gegen Rechtsextremismus verhindert werden.
Herr Schünemann, ich finde es gut, was Sie gemacht haben - zwar ein bisschen spät, aber besser zu spät als nie!
Danke schön.
Frau Jahns, da machen Sie es sich wieder ganz schön einfach. Man kann doch nicht argumentieren, dass man eine solche Organisation nicht institutionell fördern will, weil sie Geld nicht ausgegeben hat.
- Hören Sie mir doch einmal zu, Frau Jahns! Da können Sie noch etwas dazulernen!
Man muss doch erst einmal die Voraussetzungen schaffen, damit diese Institutionen das Geld überhaupt ausgeben können. Sie müssen doch erst mal einen entsprechenden Apparat und entsprechendes Personal haben, um diese Gelder ausgeben zu können.
Es kann doch nicht sein, dass man die Hälfte der zur Verfügung stehenden Zeit dafür benötigt, die Gelder zu beantragen, und dann noch einmal sehr viel Zeit braucht, um nachzuweisen, wofür man diese Gelder ausgegeben hat. Damit stoppt man doch diese gute Arbeit, die hier auch immer wieder als gut gepriesen wird.
Haben Sie doch einmal Mut, machen Sie einen Nachtragshaushalt und sagen Sie: Die ARUG wird institutionell gefördert! - Ganz wunderbar, da bin ich mit dabei!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits im letzten Plenum haben wir über die Familie von Gazale Salame gesprochen. Ich denke, wir haben die damalige Diskussion alle noch gut vor Augen bzw. in den Ohren; denn die Sitzung gipfelte in tumultartigen Zuständen und teils heftigen Vorwürfen. In diesem Zusammenhang ging es um ein Zitat aus der Süddeutschen, in dem es um institutionellen Rassismus ging. Da fühlten sich einige schon ganz schön angegriffen. Zurückblickend dürfte es der Landesregierung jedoch nicht ganz unpassend gekommen sein; denn die weitere Debatte sowie die Berichterstattung drehten sich vornehmlich um bestimmte Begrifflichkeiten aus eben diesem Zitat und nicht um das Schicksal der Familie von Gazale Salame.
Meine Damen und Herren, wir können in Niedersachsen ganz und gar nicht auf eine humane Flüchtlingspolitik zurückblicken. Die Erfahrung hat bewiesen, dass es in Niedersachsen ganz und gar
nicht um das individuelle Schicksal von Flüchtlingen und Abgeschobenen geht. Es ist schon ein ziemliches Ding, Herr McAllister, dass Sie zusehen, wie die Familie von Gazale Salame zum gnadenlosen Spielball der Behörden, politischer Wichtigtuer und von Lügen und Intrigen geworden ist.
Meine Damen und Herren, das Verfahren um die Abschiebung und die bis heute anhaltende Verweigerung der Familienzusammenführung ist eine siebenjährige Geschichte inhumanster Flüchtlingspolitik, forciert von höchster Stelle und institutionellem Versagen auf ganzer Linie.
Nach vorliegender Sachlage beruht die Abschiebung Gazales auf gravierenden Irrtümern. Die Begründung für den Entzug der Aufenthaltserlaubnis für Gazales Mann Ahmed Siala und die damit im Zusammenhang stehende Familientrennung durch die Abschiebung sind schlichtweg nicht haltbar, wie auch ein DNA-Abgleich - das hörten wir bereits - im September vergangenen Jahres bewiesen hat.
Meine Damen und Herren, was ist trotz der neuen Beweislage hier passiert? - Ich kann es Ihnen kurz zusammenfassen, nämlich gar nichts, auf jeden Fall nichts Gutes. Das gilt sowohl für das zuständige Ministerium als auch für den Landkreis Hildesheim.
Es wirkt geradezu grotesk, wenn Landes- und Bundespolitiker der christlichen Union nicht müde werden, die Bedeutung der Familie hervorzuheben, gleichzeitig aber Familien auseinanderreißen und zerstören.
Meine Damen und Herren, es geht aber auch um die Frage, wie ernst es der Landesregierung tatsächlich ist, die europäische Menschenrechtskonvention zu achten und die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. In über 40 Jahren - so sagt Heiko Kauffmann, der Mitbegründer der Hilfsorganisation Pro Asyl, zu dem Fall Salame - habe er
„noch kein Familienschicksal wie das hier vorliegende erlebt, in dem ein Teil der Familie - unter Hintanstellung humanitärer und menschenrechtlicher Erwägungen - abgeschoben wurde
und die Familie inzwischen im siebten Jahr auseinandergerissen … leben muss, ohne dass sich deutsche Behörden und zuständige Landes- und Regierungsstellen in der Lage sehen, dieser Zermürbung und Zerstörung einer Familie und der fortgesetzten Missachtung des Kindeswohls Einhalt zu gebieten.“
Meine Damen und Herren, das langjährige Mitglied des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte der Kinder, Lothar Krappmann, spricht von besonders krassen Fällen, die sich in Niedersachsen ereignen. Herr Krappmann kündigte an, den Fall Salame im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor dem UN-Ausschuss für Kinderrechte vorzutragen.
Von einem Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik war noch vor nicht allzu langer Zeit die Rede. Zu spüren ist davon allerdings nichts. Ganz im Gegenteil: An der Familie von Gazale Salame soll allem Anschein nach ein weiteres Exampel statuiert werden. Es soll abgeschreckt statt geholfen werden. Auf Biegen und Brechen soll ein weiterer Präzedenzfall wie bei der Familie Nguyen verhindert werden. Dafür nehmen die handelnden Akteure offensichtlich alles in Kauf, ganz egal, was dies für die Familie letzten Endes bedeutet.
Daher richtet sich mein abschließender Appell insbesondere an den Herrn Ministerpräsidenten McAllister. Herr McAllister, beenden Sie das Spiel derer, die ausloten, wie viel Unmenschlichkeit unser Rechtssystem zuzulassen bereit ist! Ermöglichen Sie die sofortige Rückkehr von Gazale Salame und ihren Kindern hier nach Hause, hier nach Niedersachsen!
Danke schön.
Danke. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Krumfuß, ich habe ein bisschen geschluckt, als Sie gesagt haben, wir hätten Zeit, zu verhandeln; denn es ist natürlich eine ganz schwierige Situation, weil wir hier über das Schicksal einer Familie reden, die schon sieben Jahre getrennt ist. Nach meinem Empfinden war es so, dass man da gerade keine Zeit hat. Ich erkenne das aber an und sehe dem positiv entgegen, was Sie in Ihrem Redebeitrag herübergebracht haben, dass Sie durchaus verhandlungsbereit sind und dass Sie auch Möglichkeiten sehen, die Familie zurückzuholen.
Ein bisschen schwierig finde ich allerdings, dann auf die Tätigkeiten und das Verhalten von Herrn Siala einzugehen, der sich eben nicht so konform verhalten hat, wie Sie das gerne gehabt hätten oder wie sich die Regierung oder das Ausländeramt das gewünscht hätte. Wir haben ja mehrfach deutlich gemacht, dass vor allem das Kindeswohl im Vordergrund steht, auch die Zusammenführung der Geschwister, die sich gar nicht kennen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass wir in Deutschland keine Sippenhaftung haben.
Vor diesem Hintergrund muss man noch einmal ganz deutlich darüber nachdenken, wie wichtig es ist, diese Familie wieder zusammenzuführen. Ich bin voller Hoffnung, dass wir das im Innenausschuss in einer guten Diskussion hinbekommen und eine Lösung finden.
Danke schön.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schünemann, Sie sind auf aus meiner Sicht ganz wesentliche Dinge nicht eingegangen.
Zum einen sind Sie nicht auf die Aussagen von Herrn Krappmann eingegangen. Er hat gesagt, dass er diesen Fall vor den UN-Ausschuss für Kinderrechte bringen will. Was sagen Sie denn dazu? Das macht doch jemand nicht einfach so, weil er das so schick findet. Herr Krappmann macht das, weil er meint, dass mit einer Familie auf eine nicht mehr tragbare Art und Weise umgegangen wird. Er hat vor allen Dingen auch gesagt, dass das Kindeswohl ein besonders gewichtiger Gesichtspunkt ist. Da können Sie doch nicht immer nur das anführen, was Sie immer anführen.
Sie müssen auch einmal akzeptieren, dass die Eltern bereits verheiratet sind. Es gibt auch Formen der Ehe, die nicht auf dem christlichen Glauben basieren. Ich denke schon, dass man einmal darauf schauen muss.
Außerdem, Herr Schünemann, sind Sie nicht auf die Aussagen von Herrn Heiko Kauffmann eingegangen, Mitbegründer der Hilfsorganisation Pro Asyl. Er hat gesagt, dass er in den 40 Jahren seiner Tätigkeit so einen Fall überhaupt noch nie erlebt hat. Das muss Ihnen doch zu denken geben!
Ich spreche hier ganz besonders noch einmal Frau Özkan und Herrn McAllister an: Sie müssen sich um diese Sache kümmern und sich ihr annehmen! Da kann auch ein Schaden für Niedersachsen entstehen. Niedersachsen hat gerade durch die
sen Fall, der in Unmenschlichkeit gipfelt, einen ganz schlechten Ruf. Darüber sollten Sie sich Gedanken machen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entgegen dem Trend ist die Zahl der bei Fußballspielen in Niedersachsen festgestellten Straftaten von 503 in der Saison 2008/2009 auf 372 in der Saison 2009/2010 zurückgegangen.
Auch die Anzahl der im Zusammenhang mit den gemeldeten Fußballspielen in Niedersachsen verletzten Personen ist im gleichen Zeitraum von 104 auf 81 gesunken.
Meine Damen und Herren, das ist nicht das Ergebnis meiner eigenen Recherchen, nein, das geht aus einer Antwort von Innenminister Schünemann auf eine Mündliche Anfrage der CDU-Abgeordneten Jens Nacke, Heinz Rolfes und weiterer aus dem Mai 2011 hervor.
Diese Tendenz zeichnet sich laut der Antwort auf eine Anfrage meines Abgeordnetenkollegen Humke und meiner Person auch für die Saison 2011/2012 ab. Im Übrigen ist das eine Tendenz nicht nur in Niedersachsen, sondern sie gilt bundesweit, wie der Kollege Bachmann gerade ausgeführt hat. Insofern, meine Damen und Herren, ist das, was Sie hier veranstalten, eine unerträgliche populistische Diskussion.
Und diese, meine Damen und Herren, wird auch noch auf dem Rücken von Fußballfans ausgetragen, die nicht in Ihre vorgegebene Schablone
„Bratwurst essen, sitzen, Deutschland-T-Shirt tragen“ hineinpassen.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns einmal die Auswahl des Teilnehmerfeldes der für den gestrigen Dienstag anberaumten Sicherheitskonferenz an! Neben 54 Vertretern der Lizenzvereine aus den ersten drei Fußballligen sowie Entscheidungsträgern aus Politik, DFB und DFL sind keine Vertreter der bundesweit agierenden Fanverbände und Interessengemeinschaften der Fans eingeladen worden.
Meine Damen und Herren, nur auf diesem Weg können Sie Straftaten, die nun wirklich niemand hier will, in den Griff bekommen.
Bei einem Fankongress Anfang des Jahres aber verweigerten sich zahlreiche der gestern in Berlin versammelten Institutionen einem Dialog. Ich empfehle: Hören Sie auf mit dieser Krawallpolitik! Setzen Sie sich auf gleicher Augenhöhe mit Faninitiativen wie „ProFans“, „Unsere Kurve“ oder dem „Bündnis aktiver Fußballfans“ zusammen, und führen Sie einen Dialog mit dem Ziel, unterschiedliche Interessenlagen unter einen Hut zu bringen, und mit dem Ziel, Straftaten in Stadien zu verhindern!
Meine Damen und Herren, aber das ist offensichtlich nicht im Sinne von Innenminister Schünemann, der diese populistische Debatte maßgeblich mitzuverantworten hat. Ihm geht es offensichtlich um Krawall.
Daher bleibt mir an dieser Stelle nur noch, aus einem Kommentar des taz-Redakteurs Deniz Yücel
vom 3. Juli 2012 zu zitieren:
„Ob Handyverbote für Terroristen, Bundeswehreinsätze gegen Killerspiele, Fußfesseln für Schulschwänzer, Knast für Fünfjährige, Nachtischverbot für Stützeempfänger - keine
Forderung, die nicht zu abwegig oder zu autoritär wäre, als dass Schünemann sie nicht schon erhoben hätte oder sie nicht noch erheben würde.“
Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Entwurf eines Gefahrenabwehrgesetzes beabsichtigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, umfängliche Veränderungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzunehmen.
Um es vorwegzunehmen: Viele Punkte darin weisen in die richtige Richtung. Allerdings spricht der Einbringungszeitpunkt für einen solch umfänglichen Gesetzentwurf dafür, dass hier ein Pflock für die kommende Legislaturperiode eingeschlagen werden soll. Das ist gut so, und das ist auch legitim. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir werden im kommenden Landtag sehr genau verfolgen, wie ernst es Ihnen mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Punkten wirklich ist.
Meine Damen und Herren, zwei in dem Gesetzentwurf verankerte Forderungen hat meine Fraktion bereits in dieser Legislaturperiode mit parlamentarischen Initiativen auf die Tagesordnung gesetzt. Zum einen wollten wir im Jahr 2010 mit einem Antrag mit dem Titel „Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei“ durchsetzen, dass
ab dem 1. Januar 2011 alle Polizistinnen und Polizisten des Landes Niedersachsen während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen einer Dienstnummer kenntlich werden.
Damit würde ausdrücklich das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat gestärkt werden.
Im September 2011 stellte meine Fraktion im Landtag einen Antrag zur Einrichtung einer zentralen, unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen, um Beschwerden und Kritiken von Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Polizeiapparats entgegenzunehmen und aufzuklären.
Damit wird auf gar keinen Fall ein Generalverdacht gegen die Arbeit der Polizei erhoben, sondern vielmehr eine starke, demokratische Kontrolle von Polizeigewalt erreicht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat gestärkt.
Beide Initiativen sind von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden. Der Gesetzentwurf der Grünen gibt uns nunmehr die Möglichkeit, diese beiden zentralen Forderungen zur Stärkung von Demokratie und Bürgerrechten erneut zu diskutieren und womöglich einen Sinneswandel hier im Landtag herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, des Weiteren werden mit dem Gesetzentwurf u. a. Vorschläge zur gesetzlichen Regelung der Gefährderansprache, zur Beschränkung der Dauer der Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung, zur Videoüberwachung und zur Nutzung sozialer Netzwerke unterbreitet.
Meine Damen und Herren, beim ersten Lesen der entsprechenden Regelungen habe ich den Eindruck, dass Sie etwas halbherzig die Verschärfungen, welche in den letzten Jahren vorgenommen worden sind - Frau Janssen-Kucz hat darüber ausführlich berichtet -, im Sinne des Schutzes persönlicher Grundrechte zurückdrehen wollen.
Ich hoffe, dass wir trotz des nahe liegenden Legislaturendes im Ausschuss eine intensive Auseinandersetzung, verbunden mit einer Expertenanhörung, vornehmen.
Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Bachmann. Meine Frage zielt auf die Kennzeichnungspflicht. Können Sie sich denn eine verpflichtende verschlüsselte Kennzeichnung aus Ziffern und Zeichen vorstellen, die nicht den Namen enthält?
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bachmann, ich möchte eines festhalten: Ich finde die Wandlung bei der Kennzeichnungspflicht gut. Die Polizeigewerkschaft hat im Gegensatz zur GdP bei einer Anhörung auch schon gesagt, dass sie sich das vorstellen kann. Ich finde es gut, dass eine verschlüsselte Kennzeichnung jetzt diskutierbar ist.
Eines möchte ich an dieser Stelle richtigstellen. Bei der unabhängigen Beschwerdestelle geht es uns - das haben wir in der Diskussion um diesen Antrag herausgearbeitet - nicht nur darum, dass sich Bürgerinnen und Bürger an eine andere Stelle wenden können als an die Polizei. Natürlich ist das auch für Polizistinnen und Polizisten möglich. Das ist keine Frage. Es ist auch nicht besonders erwähnenswert, weil das von beiden Seiten möglich sein muss. Uns ging es vor allen Dingen darum, dass nicht Polizisten entscheiden müssen, ob Polizisten etwas richtig oder falsch gemacht haben. Es ist schwer, das unter Kollegen abzuwägen.
Diese Richtigstellung war mir wichtig.
Danke. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie geht sie mit der Forderung von ver.di und dem Gesamtbetriebsrat von Schlecker um, für die jetzt noch Beschäftigten, die dann von der zweiten Kündigungswelle betroffen sein werden, eine Transfergesellschaft einzurichten?
Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Schünemann. - Herr Schünemann, ich hatte in der Ausschussberatung danach gefragt, wo sich ein solcher Staatstrojaner festsetzt, wenn man ihn versendet. Das ist nur zweimal passiert. Aber wo setzt er sich fest? Kann er sich auch in einem offenen Netzwerk festsetzen, auf das jeder Zugriff hat? Man nennt solche Netzwerke Peer-to-Peer-Netzwerke. Wenn ich da z. B. einen Ordner freigebe, können sich andere Leute Dinge von meinem Rechner herunterladen. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Möglichkeit besteht, dass ein solcher Trojaner in einem solchen Peer-to-Peer-Netzwerk platziert wird. Das wiederum würde bedeuten, dass er sich ziemlich verbreiten könnte. Ich möchte wissen, ob Ihnen das bekannt ist und, wenn Ihnen das bekannt ist, ob das mittlerweile ausgeschlossen ist.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema in dieser Legislaturperiode auf Grundlage diverser Anträge bereits mehrfach und ausführlich debattiert und die Argumente ausgetauscht. Leider - das haben wir gerade noch einmal gehört - hat das nicht dazu geführt, dass CDU und FDP ihre aus meiner Sicht einzig und allein ideologisch geprägte, verhärtete, ablehnende Position aufgeben.
Grund dafür ist aus meiner Sicht ein völlig antiquiertes Staatsbürgerschaftsverständnis, welches nichts mit der Realität im Hier und Heute zu tun hat.
Wie es in der Realität wirklich aussieht, kann man an der Person des Herrn Ministerpräsidenten erkennen. Aber davor verschließen Sie - das haben wir gerade wieder gehört -, meine Damen und Herren von der CDU, ganz fest die Augen.
Im Kern geht es in diesem Antrag der SPDFraktion, wie auch schon bei früheren Anträgen in diesem Haus, um eine Bundesratsinitiative zur Streichung der in § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes enthaltenen Optionsregelung, wonach sich Inhaberinnen und Inhaber der doppelten Staatsbürgerschaft bei Erreichen der Volljährigkeit, spätestens allerdings mit dem Abschluss des 23. Lebensjahres für eine von beiden entscheiden müssen. Diese Regelung war und ist Bestandteil des im Jahr 1999 getroffenen, aber aus unserer Sicht faulen Kompromisses zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Schon damals war doch klar, dass das eine bürokratische und eine integrationspolitisch nicht sinnvolle Regelung ist, welche im realen Leben nicht umzusetzen ist.
Seit einigen Jahren ist diese Optionsregelung nun in Kraft. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion liegt mit dieser Regelung ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 unseres Grundgesetzes mit Blick auf die Kinder aus binationalen Familien vor.
Sowohl aus verwaltungstechnischen als auch vor allem aus inhaltlichen Gründen sollte diese Regelung ersatzlos gestrichen und sollte eine Mehrstaatigkeit auch dieser Personengruppe zugelassen werden. Dass das nicht zu Schwierigkeiten führt, zeigt sich doch auch bei uns im Haus. Ich frage mich ernsthaft, welche irrationalen Ängste Sie von der CDU und von der FDP antreiben, um sich weiterhin hartnäckig gegen eine realitätsnahe Lösung des Problems zu stemmen.
Eines will ich an dieser Stelle noch sagen, und zwar mit Nachdruck: Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion ist es völlig egal, ob Personen zusätzlich die irische, die britische, die polnische, die türkische oder irgendeine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
Meine Damen und Herren, die Herkunft eines Menschen darf im Sinne der Gleichbehandlung keine Rolle spielen. Deshalb stimmen wir dem Antrag der SPD-Fraktion natürlich zu und lehnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses selbstverständlich ab.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in der Begründung der Landesregierung für die neue Härtefallkommissionsverordnung steht:
„Bei der Beurteilung der Frage, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit einer Ausländerin oder eines Ausländers in Deutschland rechtfertigen, wird maßgeblich auf die soziale und wirtschaftliche Integration abgestellt“,
stelle ich zwei Fragen:
Erstens. Liegt für die Landesregierung nur dann ein Härtefall vor, wenn ein Flüchtling wirtschaftlich erfolgreich ist? Sollten nicht vielmehr humanitäre Gesichtspunkte wie z. B. die Verwurzelung der Familie, besonders auch der Kinder, im Vordergrund stehen?
Meine zweite Frage bezieht sich auf einen Fall in Wolfsburg. Ich frage die Landesregierung, wieso die Familie Bajrami abgeschoben werden soll, wo doch der Vater einen festen Arbeitsvertrag mit der Volkswagen AG hat und 3 500 Euro verdient, die Familie integriert ist, die Kinder in Deutschland geboren sind und Deutsch sprechen und alle Kolleginnen und Kollegen sowie das gesamte Umfeld dafür eintreten, dass diese Familie in Wolfsburg bleiben kann? Wieso muss das so sein?
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob es nicht grundsätzlich sinnvoll wäre, den Schutz der Familie bei Abschiebungen in den Vordergrund zu stellen. Es grenzt doch an Sippenhaft, wenn in diesem Zusammenhang z. B. Straftaten eines Familienmitglieds angeführt werden - wie es bei der Familie Bajrami aus Wolfsburg der Fall war -, die schon weit zurück liegen und wo die Strafen bereits verbüßt sind. Wenn der Schutz der Familie und die Verwurzelung der Kinder im Vordergrund stehen würden - hier nämlich der minderjährigen Kinder Samela und Severdan -, könnte diese Familie hierbleiben.
Ein zweiter Fall, über den wir schon diskutiert haben und an dem sich die Härtefallkommission aufgerieben hat, ist der Fall der Familie aus Bad Bentheim, wo über das Aufenthaltsrecht gestritten wurde. Der Vater wurde mit zwei Kindern vor sechs Jahren in die Türkei abgeschoben; und die Mutter lebt mit weiteren fünf Kindern in Bad Bentheim. Alle dort sagen, dass sie gut integriert sind.
Das gilt sowohl für die Familie aus Bad Bentheim als auch für die Familie aus Wolfsburg.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass sich der Landtag auf der Grundlage der Großen Anfrage der Fraktion der Grünen und der Antwort der Landesregierung wieder einmal mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen muss. Es sei mir allerdings erlaubt, darauf hinzuweisen, dass auf der Grundlage unserer Anfrage vom Frühsommer 2009 erstmalig in Niedersachsen überhaupt eine Übersicht über die Anzahl von Waffen im legalen Besitz vorlag.
Die Abfrage bei den Landkreisen als den zuständigen Behörden erfolgte auch erst auf Nachfragen. Nunmehr scheint es in Niedersachsen endlich eine landesweit geführte Statistik zu geben. Ich möchte die Zahlen im Einzelnen nicht wiederholen. Aber die Tatsache, dass in Niedersachsen fast 700 000 Waffen legal im Umlauf sind, finde ich nicht gerade beruhigend.
Dass es Missstände gibt, geht aus der Antwort auf die Anfrage der Grünen hervor. Wir lesen dort, dass von den Waffenbehörden im Zuge der durchgeführten 14 921 Kontrollen insgesamt 2 610 Beanstandungen festgestellt worden sind. Das heißt
anders herum, dass bei jeder fünften Kontrolle solche Beanstandungen festgestellt worden sind. Das bestärkt uns in der Auffassung, dass die bisher vorgenommenen Änderungen des Waffenrechts unzureichend sind.
Ich habe der Antwort auf die Anfrage zumindest entnommen, die Sensibilität der entsprechenden Behörden ist gewachsen. Aber das reicht bei Weitem noch nicht aus.
Meine Damen und Herren, die Linksfraktion fordert die Landesregierung abermals auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Waffen und Munition künftig nur noch in entsprechend gesicherten Arsenalen von Organisationen und Vereinen aufbewahrt werden dürfen.
Natürlich sind Schranken immer überwindbar. Aber gerade in Winnenden hat sich gezeigt, dass auch der Waffenschrank von Papa überwindbar ist. Die Tatsache, dass in Deutschland 20-mal mehr Waffen in Privathand als bei der Polizei sind, macht die Dimension des damit verbundenen Risikos deutlich.
Dieses Risiko lässt sich reduzieren, wenn Waffen dort aufbewahrt werden, wo sie gebraucht werden. Denn weder Sportschützen noch Jäger wollen ihre Waffen zu Hause einsetzen.
Deshalb haben Waffen in Privathaushalten nichts, aber auch gar nichts zu suchen, sondern gehören in eben jene gesicherten Arsenale.
Zum Schluss: Waffen jeder Art haben in Schulen nichts zu suchen. Deshalb unterstreiche ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich die Forderung, dass Schulen zukünftig generell absolut waffenfreie Zonen sein sollen.
Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier über die Härtefallkommission sprechen. Aber es ist tatsächlich so: Man kann im Grunde genommen nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, wie der Innenminister mit einem so wichtigen Gremium und mit den Arbeitsaufträgen, die es zu bearbeiten hat, umgeht.
Meine Damen und Herren, nach zahllosen Skandalen in der Flüchtlingspolitik der letzten Jahre sah sich das Innenministerium unter Führung Schünemanns aufgrund des öffentlichen Drucks gezwungen, zu handeln und notwendige Reformen einzuleiten.
Ein wesentlicher Aspekt - darüber reden wir heute -, über den nicht nur im Landtag intensiv diskutiert wurde, war die Rolle der Härtefallkommission. Aber allen Ankündigungen einer liberalen und humanitären Grundsätzen folgenden Neugestaltung zum Trotz kann bereits jetzt das vernichtende Fazit gezogen werden: In Wirklichkeit will die Landesregierung diese Härtefallkommission überhaupt nicht!
Die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände spielen dort eine untergeordnete Rolle. Sie haben sich zu Wort gemeldet - Herr Bachmann hat es hier zitiert - und wollen nicht mehr als Feigenblatt benutzt werden. Das ist ganz deutlich.