Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 138. Sitzung im 46. Tagungsabschnitt des Landtages der 16. Wahlperiode.
Wie erst kürzlich bekannt wurde, verstarb bereits am 12. Mai 2012 der ehemalige Abgeordnete Hans-Reimar Campen im Alter von 83 Jahren. Hans-Reimar Campen gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der Fraktion Die Grünen von 1982 bis 1986 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt, im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen und im Unterausschuss „Strafvollzug“.
Am 12. Juni 2012 verstarb der ehemalige Abgeordnete Hans Feindt im Alter von 91 Jahren. Herr Feindt gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1967 bis 1982 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ältestenrat, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss gemäß Artikel 12 der Verfassung. Von 1978 bis 1982 war er stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. Hans Feindt wurde mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Wir werden die Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihnen jetzt ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Geburtstag hat heute die Abgeordnete Dr. Silke Lesemann. Ich gratuliere ihnen herzlich im Namen des Hauses!
Zur Tagesordnung: Die Einladung, die Tagesordnung und der Nachtrag zur Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen vor. Wie mir mitgeteilt wurde, sind alle Fraktionen übereingekommen, hinsichtlich der Behandlung von Tagesordnungspunkt 12 von der Planung des Ältesten
rats abzuweichen und Tagesordnungspunkt 12 nicht heute zusammen mit den Tagesordnungspunkten 9 bis 11, sondern morgen zusammen mit Tagesordnungspunkt 28 zu behandeln. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Veränderung der Tagesordnung feststellen? - Es zeigt sich kein Widerspruch.
Wie üblich haben Sie außerdem eine Übersicht erhalten, aus der Sie ersehen können, wie die Fraktionen die ihnen zustehenden Zeitkontingente verteilt haben. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses auch mit diesen Redezeiten fest. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 20.30 Uhr enden.
Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass in der Portikushalle die prämierten Arbeiten des Vierzehnten BDA-Preises Niedersachsen 2012 ausgestellt sind. Die Aussteller freuen sich sicherlich über Ihr Interesse.
Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der KGS am Wällenberg aus Hambergen wieder mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Daniela Behrens übernommen. Sendungen, die das „Modellprojekt Landtagsfernsehen“ der Multi-Media Berufsbildenden Schule erstellt, stehen im Internet auf der Homepage der Schule www.mmbbs.de zum Abruf bereit und sollen auch über den Regionalsender LeineHertz 106einhalb gesendet werden.
Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Frau Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Frau Professor Wanka, ab 16 Uhr, von der Fraktion der CDU Herr Dr. Matthiesen bis zum späten Nachmittag, Frau Pieper und Frau Schwarz, von der Fraktion der SPD Frau Seeler, von der Fraktion der FDP Herr Rickert bis zur Mittagspause und Herr Dr. Hocker sowie von der Fraktion DIE LINKE Frau Flauger bis zur Mittagspause.
dem Nachtrag der Tagesordnung entnehmen können. Wie aus dem Nachtrag zur Tagessordnung mit Stand von gestern ersichtlich, wurde der Antrag der Fraktion der SPD zur Aktuellen Stunde in der Drs. 16/4891neu um die Klarstellung „Jahresbericht des Landesrechnungshofs“ ergänzt.
Die in unserer Geschäftsordnung für den Ablauf der Aktuellen Stunde geregelten Bestimmungen setze ich bei allen Beteiligten - auch bei der Landesregierung - als bekannt voraus.
Streik in der Härtefallkommission - Humanität statt Abschiebung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4894
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Entscheidung über das Schicksal von Menschen bedeutet eine sehr große Verantwortung. Der Rücktritt von Herrn Dr. Johann Weusmann als Vertreter der evangelischen Kirche und die Entscheidungen von Caritas Direktor Dr. HansJürgen Marcus und Superintendent Philipp Meyer, ihre Arbeit in der Härtefallkommission vorerst ruhen zu lassen, sollten uns allen ein Warnsignal sein, Herr Nacke.
Mit Herrn Dr. Weusmann verliert die Kommission zum wiederholten Male einen engagierten Experten in Flüchtlingsfragen. Uns hat zu diesem Thema auch eine Petition des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, erreicht. Er fordert, der Menschlichkeit in Niedersachsen und der Einzelfallgerechtigkeit gebührenden Raum zu schaffen. Recht hat Herr Dr. Mahrenholz.
Meine Damen und Herren, so kann es nicht weitergehen! Wir brauchen keine Härtefallkommission, die den Geist von Minister Schünemann widerspiegelt. Wir brauchen eine Härtefallkommission, die humanitären Gründen den Vorrang gibt.
Wenn Herr Dr. Weusmann seinen Rücktritt mit den Worten erklärt - mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich, Herr Präsident - „Ich muss als Kirchenvertreter darauf achten, dass humanitäre Gründe den Vorrang haben“, dann erwarten wir, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, endlich erkennen, dass dieser Innenminister zum wiederholten Male versucht, Ihnen eine Härtefallkommissionsverordnung unterzujubeln, die eben nicht der Humanität den Vorrang gibt.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass diese Kommission in der Krise steckt und Mitglieder aus Protest die Kommission verlassen oder die Arbeit unter den Schünemann’schen Bedingungen verweigern. Ende 2007 sind die beiden Kommissionsmitglieder Jochen Flitter von der AWO und Günter Famulla vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen zurückgetreten. Hinzu kommen zwölf weitere ausgeschiedene Mitglieder und drei Mitglieder, deren Amtszeit Ende 2009 endete und die ihre Arbeit nicht fortgesetzt haben.
Umso dringender, liebe Kolleginnen und Kollegen, appellieren wir heute an die Landesregierung, eine grundlegende Reform der Härtefallkommission vorzunehmen.
Für viele Menschen ist die Härtefallkommission die letzte Chance, ein Aufenthaltsrecht und damit eine dauerhafte Perspektive in ihrer Heimat Niedersachsen zu erhalten. Die Härtefallkommissionsverordnung des Landes wird mit dem vorgelegten Änderungsentwurf nicht besser.
Das haben die Reaktionen der angehörten Verbände mit ihrem Streik und ihren kritischen Stellungnahmen gezeigt, Herr Güntzler.
Sie konterkariert auch die Intention des Bundesgesetzgebers. In § 23 a des Aufenthaltsgesetzes ist klar formuliert - schauen Sie noch einmal nach, Herr Güntzler -: Die Person muss vollziehbar ausreisepflichtig sein, also ein abgelehnter Asylbewerber. Ferner müssen „dringende humanitäre oder persönliche Gründe“ vorliegen. Mehr nicht, meine Damen und Herren, mehr nicht! Nur ein einziger Ausschlussgrund wird im Gesetz formuliert: Betroffene Personen dürfen keine „Straftaten von erheblichem Gewicht“ begangen haben. Mehr nicht!
In Niedersachsen sind wir von der Klarheit und Übersichtlichkeit des Aufenthaltsgesetzes an diesem Punkt weit entfernt. Nein, noch schlimmer! Der von Ihnen vorgelegte Verordnungsentwurf, der sich zurzeit im Anhörungsverfahren befindet, ist mal wieder eine Mogelpackung: zehn Nichtannahmegründe, vier Ausschlussgründe. Die Aufnahme von Jugendstrafen als absoluter Nichtannahmegrund stellt nicht die vom Innenminister behauptete Klarstellung dar, sondern ist eine Verschärfung, weil sie entgegen der Auffassung von Minister Schünemann vorher nicht erfasst waren.
Weitere Verschärfungen ergeben sich aus den neuen Regeln zu Nichtannahmegründen, nämlich einem Voraufenthalt von weniger als drei Jahren und der offensichtlichen Erfolglosigkeit - ein unbestimmter Rechtsbegriff. Auch die Erhöhung der für die Beschlussfähigkeit erforderlichen Mindestzahl der Anwesenden in Verbindung mit einer zeitlichen Befristung kann fatale Folgen haben; denn die Mitglieder müssen eine hohe Sitzungsfrequenz mit der Anwesenheit von sieben Mitgliedern einhalten, um zu vermeiden, dass sich die Fälle ansonsten von selbst erledigen, und zwar zulasten der Betroffenen, meine Damen und Herren. Wo ist hier, bitte schön, die Unabhängigkeit der Kommission gewährleistet, wenn das Innenministerium eine Verordnung erlässt, die vorsortiert, aussortiert und blockiert?
Wir brauchen eine handlungsfähige Härtefallkommission, die den Vorgaben des Artikels 1 des Grundgesetzes gerecht wird und die Handlungsspielräume von § 23 a des Aufenthaltsgesetzes ausschöpft.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Polat, ich glaube, Sie haben den Verordnungsentwurf nicht in Gänze gelesen, oder Sie nehmen ihn nur so wahr, wie Sie ihn wahrnehmen wollen; denn er ist im Einzelnen doch ein wenig differenzierter zu betrachten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einmal festhalten, dass es eine richtige und gute Entscheidung war, die Möglichkeit des § 23 a des Aufenthaltsgesetzes zu nutzen und auch in Niedersachsen eine Härtefallkommission einzurichten.