Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Da musstet ihr zum Jagen getragen wer- den!)

Aber dennoch ist sie immer noch ein wichtiger Beitrag zu einer humanen Flüchtlingspolitik in unserem Lande. Dies zeigt auch ausdrücklich der Tätigkeitsbericht der Kommission, der vorgelegt worden ist.

(Zuruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD] - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Herr Bachmann, halten Sie sich mal zurück! Das Thema ist zu wichtig für Ihre Zwischenrufe! - Unru- he - Glocke des Präsidenten)

103 Eingaben, Herr Kollege Bachmann, wurden von der Kommission bearbeitet. Davon wurden 51 angenommen. Insgesamt 105 Personen konnten von der Härtefallkommission im Jahr 2011 profitieren.

Meine Damen und Herren, die Härtefallkommissionsverordnung schafft den notwendigen Rahmen für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Kommission. Wir begrüßen es sehr, dass Minister Schünemann zahlreiche Anregungen und Änderungswünsche der Kommission von verschiedenen Verbänden, aber insbesondere auch der Kirchen aufgenommen und im April einen Entwurf zur Änderung der Härtefallkommissionsverordnung vorgelegt hat. Dieser Entwurf stellt eine wichtige und teilweise auch notwendige Weiterentwicklung dar und unterstreicht, welch wichtige Bedeutung die Landesregierung der Härtefallkommission beimisst - entgegen dem, was hier zum Teil von der Opposition behauptet wird.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch deutlich sagen: Den Austritt von Kommissionsmitgliedern bzw. das Ruhenlassen ihrer Tätigkeit nehmen wir sehr ernst. Wir setzen uns mit den vorgetragenen Anliegen ernsthaft auseinander, und das nicht erst jetzt. Schon im Dezember haben wir als CDU-Fraktion mit Vertretern der Kirche zusammengesessen, um gemein

sam über mögliche Verbesserungen der Arbeit der Härtefallkommission zu beraten. Das waren sehr konstruktive Gespräche mit sehr guten Ergebnissen.

Fast alle, meine Damen und Herren, von den Vertretern der Kirche vorgetragenen Wünsche finden sich im vorliegenden Verordnungsentwurf der Landesregierung wieder. Wer es nicht glaubt, dem kann ich gerne ein Schreiben der Kirchen vom Dezember 2011 zeigen.

Auch deshalb gehe ich davon aus, dass nach der Verabschiedung der Verordnung durch das Kabinett, die nach meinem Wissen unmittelbar bevorsteht, die Kommissionsmitglieder, die ihre Mitarbeit derzeit ruhen lassen, ihre verantwortungsvolle Tätigkeit in der Kommission wieder aufnehmen werden. Ich würde es mir jedenfalls sehr wünschen.

Meine Damen und Herren, die Einrichtung einer Härtefallkommission setzt ein Zeichen und ist auch ein Beleg dafür, dass in der Flüchtlingspolitik der Einzelfallgerechtigkeit und damit auch der Humanität Geltung verschafft wird,

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist ja wohl ein Witz!)

und dies auch - das muss immer klar sein - in Abweichung von den grundsätzlich bestimmten allgemeinen Voraussetzungen des Ausländerrechts. Das ist richtig so! Eine solche Möglichkeit muss es in unserem Rechtstaat geben. Wenn Recht offensichtlich Unrecht wird, ist dies nicht hinzunehmen. An dieser Stelle können wir handeln. Damit haben wir mit der Härtefallkommission ein gutes Instrument.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Was ist mit Frau Salame?)

- Das war doch gar kein Fall der Härtefallkommission!

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Es geht doch um Einzelfälle! Es ist doch wirk- lichkeitsfremd, was Sie da erzählen!)

- Herr Wenzel, informieren Sie sich doch erst einmal, bevor Sie dazwischenreden! Informieren Sie sich doch erst einmal! Die Härtefallkommission kann diesen Fall gar nicht annehmen, weil Frau Salame derzeit nicht in Deutschland lebt.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Nein, weil Sie die Regeln machen, die sie von vornherein ausschließen!)

- Nein, das ist doch falsch! Das ist das Aufenthaltsgesetz. Lesen Sie doch einmal in § 23 a nach! Information hilft bei der Argumentation, Herr Wenzel.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Lassen Sie doch die Kommission arbeiten!)

Meine Damen und Herren, es darf nicht vergessen werden, dass es bereits eine Reihe gesetzlicher Vorschriften gibt, die die Berücksichtigung humanitärer und persönlicher Belange für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorsehen. Beispielhaft möchte ich hier nur den § 25 a des Aufenthaltsgesetzes zur Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende nennen. Diese Regelung ist auf Initiative unseres Innenministers Schünemann entstanden und hat ausweislich des Tätigkeitsberichts der Härtefallkommission dazu geführt, dass es zu einer erheblichen Minderung der Zahl von Härtefallanträgen gekommen ist.

(Glocke des Präsidenten)

Das macht aber auch deutlich, dass als Voraussetzung für die Anerkennung eines Härtefalls ein solcher Sachverhalt vorliegen muss, der sich deutlich von anderen Fällen abhebt, also eine besondere Härte darstellt. Die Durchsetzung des geltenden Ausländerrechts wäre in diesen Fällen zwar rechtmäßig, würde aber eine dringende persönliche oder humanitäre Härte für den Einzelnen zur Folge haben, der Abhilfe geleistet werden muss.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist ei- ne humanitäre Regelung! Lassen Sie der Kommission doch die Freiheit!)

Jeder endgültigen Entscheidung in der Kommission geht daher jeweils ein sehr schwieriger Abwägungsprozess voraus. Die im Tätigkeitsbericht 2011 von der Kommission aufgezeigten Beispiele, die Sie einmal nachlesen sollten, Herr Wenzel, zeigen dies überdeutlich.

Auf jedem einzelnen Mitglied der Kommission lastet eine große Verantwortung. Es geht um menschliche Schicksale. Es sind schwierige, auch menschlich belastende Entscheidungen zu treffen. Diese Verantwortung zu tragen, ist nicht immer leicht und fordert von jedem Mitglied ein hohes Engagement.

(Glocke des Präsidenten)

Daher ist es meiner Meinung nach heute eine gute Gelegenheit, den Mitgliedern der Kommission, die ja ehrenamtlich tätig sind, einmal herzlich für ihre Arbeit in dieser Kommission zu danken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

Meine Damen und Herren, abschließend: Der Verordnungsentwurf, der von Minister Schünemann vorgelegt worden ist, enthält erhebliche Verbesserungen insbesondere für die Arbeit der Härtefallkommission. Er erweitert die Möglichkeiten und Kompetenzen der Härtefallkommission. Bezüglich der Annahmegründe sind Regelnichtannahmegründe geschaffen worden, bei deren Vorliegen die Kommission selbst entscheiden kann, ob sie die Nichtannahmegründe als erfüllt ansieht.

Wir sind hier auf einem guten Wege, insbesondere auch was die erforderlichen Mehrheiten für Entscheidungen angeht.

Herr Kollege, Sie müssen wirklich zum Schluss kommen.

Ich bemühe mich.

Wir sind damit weiter als viele andere Bundesländer, die derzeit noch ein Quorum von zwei Dritteln oder drei Vierteln der Stimmen vorsehen. Meine Damen und Herren, - - -

Jetzt bitte!

- - - die Härtefallkommission in Niedersachsen leistet eine gute Arbeit.

Danke sehr.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich erteile dem Kollegen Bachmann das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wenn Landesbi

schof Dr. Weber, die Konföderation evangelischer Kirchen, das Katholische Büro oder die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen die Praxis der Härtefallkommission als erschwerend, als gegängelt, als nicht aussichtsreich, als nicht erfolgreich und als nicht wirkungsvoll bezeichnen, wenn Mitglieder dieser Kommission ihre Arbeit einstellen oder zurücktreten, dann gilt bei der CDU, bei Herrn Schünemann und Herrn McAllister das Prinzip der Echternacher Springprozession: Herr McAllister geht auf die Kritiker zu - ein Schritt vorwärts -, Herr Schünemann bekommt den Auftrag, verbunden mit großen Versprechen des MP nach dem Motto „Da machen wir jetzt Fortschritte, das werden wir ändern!“, und die Praxis bei Herrn Schünemann sind die zwei Schritte zurück. - Das ist die Echternacher Springprozession, was die Härtefallkommission angeht.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Wenn ich von Herrn Güntzler höre, dass alle jetzt mit dem Entwurf der neuen Härtefallkommissionsverordnung einverstanden sind, dann frage ich Sie, warum Sie eigentlich nicht die dazu vorliegenden Stellungnahmen lesen. Der Paritätische, die Jüdische Wohlfahrt, die Diakonie, das Rote Kreuz, der Caritasverband und die AWO haben am 29. Mai als LAG Freie Wohlfahrtspflege zum Verordnungsentwurf Stellung genommen. Ich will nur einmal einige Sätze zitieren.

Zu 5.2 der Kommissionsverordnung - aus Zeitgründen kann ich nicht immer das vortragen, was darin inhaltlich steht; das ist durch die Kollegin Polat schon geschehen -: Dieser Passus ist zu streichen. - Zu 5.2 Nr. 4: Muss gestrichen werden. - Dann zu „Abstimmung und Verfahrensbeschleunigung“: Hier werden Sie überführt, dass das, was Sie jetzt als Fortschritt verkaufen, nämlich mehrheitliche Entscheidung, in der Praxis dazu führt, weil Sie die Mehrheit an der Zahl der Mitglieder und nicht an der Zahl der real Anwesenden bemessen, dass sogenannte Bänke in der Kommission, auf die Herr Schünemann ja persönlichen Einfluss hat, indem er entscheidet, wen er da hineinsetzt,

(Widerspruch bei der CDU)

durch Nichtanwesenheit die Arbeit blockieren können

(Zuruf von der CDU: Das sind ja Ge- spenstergeschichten! - Björn Thümler [CDU]: Ist alles falsch! - Unruhe - Glo- cke des Präsidenten)

und dass selbst Abstimmungsergebnisse - ich zitiere die Stellungnahme - von 4:1 oder 4:2 zugunsten eines - - -

(Björn Thümler [CDU]: Das ist doch alles Quatsch!)

Herr Kollege Bachmann, unterbrechen Sie jetzt bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Das ist die schlichte Unwahrheit!)