Klaus-Peter Bachmann
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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gehört zum Gesamtkontext dieses Antrags der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den wir unterstützen, dass er auf eine Bundesratsinitiative der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein Bezug nimmt. Herr Hiebing, hier steht die niedersächsische SPD nicht allein. Auch in diesen Ländern haben sozialdemokratische Landesregierungen beschlossen, mit einer Bundesratsinitiative auf die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes beim Bund hinzuwirken. Uns trennt da auch nicht die Sichtweise mit der Bundestagsfraktion der SPD.
Sicherlich braucht es auch in Zukunft im Rahmen des Aufnahmegesetzes Verfahrensrichtlinien, wie Leistungen umgesetzt werden. Aber wir haben mittlerweile Rechtsprechung und eine Praxis, die es absolut rechtfertigen, das in dieser Form bestehende Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und durch eine neue Rechtsetzung zu überarbeiten. Insofern unterstützen wir diese Initiative unserer Kolleginnen und Kollegen der Grünen
ausdrücklich, wie wir das auch im Innenausschuss getan haben.
Es gibt auch einen Sachzusammenhang - den will ich sehr wohl herstellen - zu der eindrucksvollen Debatte, die wir gerade im Falle der Familie Salame hatten. Ich danke allen Rednerinnen und Rednern der Fraktionen ausdrücklich für ihre Beiträge. Zweifel bekam ich jedoch bei der Integrationsministerin. Sie klang eher wie die Innenministerin dieses Landes.
Meine Damen und Herren, warum stelle ich diesen Sachzusammenhang her? - Das Ganze ist insbesondere dem segensreichen und erfolgreichen Wirken meiner Kollegin Rübke zuzuordnen, die sich hier als örtliche Abgeordnete engagiert hat wie niemand anderer. Sie ist im Moment bei dieser Debatte nicht hier, weil sie den Medien Rede und Antwort über das steht, was wir gerade erlebt haben.
Ich möchte deutlich machen: Da haben wir aus humanen Gründen auch mit rechtsstaatlichen Mitteln ohne Zweifel einen Einzelfall entschieden. Hier geht es aber um die vielen anonymen Fälle in diesem Land, die wir nicht aus dem Fokus verlieren dürfen. Denn es kann nicht nur darum gehen, einen in die Medien geratenen Fall zu lösen, sondern es geht darum, insgesamt zu einer humaneren Flüchtlingspolitik beizutragen. Da, meine Damen und Herren, haben Sie nach wie vor Defizite.
Hier, Frau Integrationsministerin, hätten Sie einmal die Chance, ein Zeichen der Veränderung in einem wichtigen Teilaspekt einer humanen Migrationspolitik zu setzen, indem Sie jetzt an dieses Pult treten und sagen: Ja, als Integrationsministerin dieses Landes unterstütze ich diese Bundesratsinitiative.
Der Innenminister, vor dem Sie meist Angst haben und dessen Texte Sie hier vortragen, ist weit weg. Ich mache Ihnen Mut: Haben Sie einmal den Mut, sich wirklich als Integrationsministerin dieses Landes zu zeigen!
Meine Damen und Herren, wahrscheinlich müssen wir am Ende wieder feststellen, dass in der Rede, die die Ministerin hoffentlich dazu hält - nicht der
Justizminister; aber ich bezweifele fast, dass sie es tut -, wieder die Meinung des Innenministers vorgelesen wird, was nur bestätigt: Über Integrationspolitik in diesem Land entscheidet Herr Schünemann, und Frau Özkan darf das tun, was Herr Schünemann zulässt.
Ich sage Ihnen in diesem Zusammenhang: Hier geht es auch um eine grundsätzlich veränderte humane Politik. Deswegen unterstützen wir diese Bundesratsinitiative.
Frau Özkan, Sie beschränken sich darauf, Symbolpolitik in diesem Land zu betreiben, Preise zu verleihen und bei Projektförderungen, die wir im Einzelfall unterstützen, in erster Linie Wert darauf zu legen, dass Ihr Bild in einer Hochglanzbroschüre abgedruckt ist und dass Sie bei diesen Veranstaltungen ein Grußwort sprechen können.
Deswegen sage ich noch einmal sehr deutlich: Hier geht es auch um die Abschaffung der sogenannten Gutscheinpraxis. Nach den höchstrichterlichen Urteilen haben andere Länder die Nachzahlungen und die höheren Leistungszahlungen in Bargeld vorgenommen. Herr Schünemann bündelt das in Wertgutscheinen, obwohl in vielen Kommunen - das wird auch in diesem Antrag dargelegt - vorrangig Aspekte des Bürokratieabbaus und auch humane Aspekte gesehen werden und Räte beschlossen haben, das Gutscheinsystem für Asylbewerber durch Barleistungssysteme zu ersetzen. Dieser Minister hält daran fest, zu diskriminieren und nach wie vor Gutscheine auszugeben, wobei ich am Ende meiner Rede sagen möchte: Der Begriff Gutschein ist an dieser Stelle wohl auch noch zusätzlich fehl am Platze; denn um eine gute Politik handelt es sich nicht.
Geben Sie sich einen Ruck! Unterstützen Sie die Bundesratsinitiative, die andere SPD-geführte Länder in dieser Frage bereits eingeleitet haben! Unterstützen Sie wie wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn das, was der Kollege Güntzler vor ungefähr einer Stunde gesagt hat, gestimmt hätte - Herr Lammerskitten hat es gerade aufgegriffen -, nämlich dass kein Gesetz voreilig beschlossen werden soll, wenn es nicht vernünftig beraten ist, dann hätte auch dieser Gesetzentwurf der Diskontinuität anheimfallen müssen. Denn wir hatten keine ausreichende Beratungszeit, auch nicht für die Teile, die jetzt geregelt werden. Da die anderen Teile, die auch notwendigerweise hätten geregelt werden müssen, alle nicht eingeflossen sind, haben wir im Innenausschuss bewusst beantragt, die Beratung einzustellen und es in der nächsten Legislaturperiode besser zu machen.
Wir werden ausschließlich den Änderungen in Artikel 2 zustimmen. Da haben Sie im Übrigen gerade etwas Falsches erzählt, Herr Lammerskitten. Der Rechtsstatus für Feuerwehrleute, dass sie unter Weiterzahlung ihrer Bezüge freigestellt sind, ist schon immer gegeben. Die SPD hat bereits vor Jahren bei der Novelle zum Rettungsdienstgesetz
gefordert, dass das auch für die Angehörigen des Katastrophenschutzes und der Schnelleinsatzgruppen Sanität und Betreuung, die im Falle von Großschadenslagen eingesetzt werden, Gesetz werden muss. Das haben Sie beim Rettungsdienstgesetz abgelehnt. Das ist seit Jahren virulent. Jetzt machen Sie das endlich. Das unterstützen wir auch. Aber man hätte nicht in Zeitdruck kommen müssen, wenn Sie die Forderung der SPD, die schon vor Jahren richtig war, damals aufgegriffen hätten.
Meine Damen und Herren, was greifen Sie aus der Anhörung nicht auf? - Das ist die gesamte Aktualisierung der Fachdienste im Katastrophenschutz. Ich nenne die Stichworte, die auch von den Hilfsorganisationen eingefordert worden sind: Bergrettung, Wasserrettung, psychosoziale Notfallversorgung und Rettungshundestaffeln. Stattdessen drangsaliert das Innenministerium die Betreiber von Rettungshundestaffeln in der Praxis, wenn es um die polizeiliche Unterstützung der Hilfsorganisationen und des THW geht, durch eine Nötigung, diese Einsätze auch für polizeiliche Zwecke kostenfrei erbringen zu müssen.
Sie haben nicht angepasst die neue Terminologie im Bereich der früheren atomaren, biologischen und chemischen Gefahrenabwehr, die heute viel umfassender geregelt ist.
Sie haben auch eine dringende Forderung nicht aufgegriffen: Wie soll das eigentlich in Zukunft in der NABK laufen, wenn in § 17 Abs. 2 des Gesetzes weiterhin stehen bleibt, dass die Ausbildung für den Katastrophenschutz nur an Wochenenden stattfinden soll?
Sie haben nicht die Forderungen des Technischen Hilfswerks aufgegriffen, dass die Anforderung des THW in diesem Gesetz optimiert werden muss.
Sie sind nicht bereit, die notwendige Dreizügigkeit der Katastrophenschutzbehörden zu beschreiben.
Sie stimmen politisch nicht zu, den Katastrophenschutz, der kommunale Angelegenheit und Angelegenheit der Zivilgesellschaft ist, endlich aus den Polizeistrukturen herauszunehmen, weil er kommunale Aufgabe ist.
Sie ziehen keine Lehren aus den Erkenntnissen und Lehren, die wir aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima gezogen haben. Sie sind nicht
bereit, den Katastrophenschutz in der Umgebung von Atomanlagen zu regeln.
Deswegen sagen wir - als Beispiel -: Wenn weiterhin die Landkreise dafür zuständig bleiben - das sagt auch der betroffene Landrat Rüdiger Butte -, dann ist das von den Landkreisen nicht zu handhaben. Denn wenn es zu dem hoffentlich nie eintretenden schrecklichen Unfall käme, dann wäre der Landkreis mit seiner Katastrophenschutzbehörde als Erster zu evakuieren und könnte gar nicht mehr handeln. Die Aufgabe solcher Lage- und Messzentren muss im Gesetz neu geregelt werden und gehört auf die Landesebene in Abstimmung zwischen MI und MU.
Diese Novelle haben Sie zu spät eingebracht. Die Beratung fand unter Zeitdruck, auf den letzten Drücker statt. Die Novelle blieb frei nach Beethoven eine Unvollendete. Das Gesetz ist Murks. Deswegen werden wir es in der neuen Wahlperiode anpacken und besser machen. Wir stimmen dem Artikel 2 zu. Den Rest müssen wir wegen Unvollständigkeit leider ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es mag ja sein, dass ich mich beim Komponisten geirrt habe. Vom Katastrophenschutz verstehe ich aber mehr als von Musik und auch mehr als der Kollege Oetjen.
Insofern, lieber Kollege Oetjen, ein Hinweis: Bis auf den Begriff „Wasserrettung“ - da haben Sie recht; denn da haben sich das Rote Kreuz und die DLRG über die Begrifflichkeit gestritten, „Wasserwacht“, „Wasserrettung“; das würde jetzt aber zu sehr in die Einzelheiten gehen - ist alles andere, was ich aufgezählt habe, von den Hilfsorganisationen eingefordert, letztendlich aber nicht berücksichtigt worden. Daraufhin haben wir gesagt: Lasst uns gleich ein vernünftiges Gesetz machen, nicht aber nur Murks und Stückwerk. - Das wollten Sie nicht. Insofern haben Sie das Gesetz durchgepeitscht mit der Folge, dass es bei der Unvollendeten bleibt.
Damit keine Legenden entstehen: Wir begrüßen außerordentlich die rechtliche Gleichstellung der Angehörigen der schnellen Einsatzgruppen Sanität und Betreuung in Artikel 2. Darauf hätten wir uns aber beschränken können. Das hätten wir auch schon vor vier Jahren machen können, als wir es hier im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz beantragt haben. Bei der Seveso-Richtlinie haben Sie zehn Jahre gebraucht. Bei der rechtlichen Gleichstellung hat es vier Jahre gedauert. In
Zukunft brauchen Sie aber gar keine Zeit mehr, weil wir es machen werden.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es nicht so stehen lassen, dass der Kollege Oetjen und dann im Wiederholungsfall
der Kollege Ahlers hier gesagt haben, ich hätte mich zur individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten früher anders geäußert als der Kollege Bartling.
Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Kollegen Bartling und mir.
- Ich weise mit Entschiedenheit zurück, was die beiden Kollegen hier behauptet haben.
Ich habe in der Vergangenheit deutlich gesagt: Für die SPD besteht erstens kein Handlungsbedarf in dieser Frage.
Zweitens. Eine namentliche Kennzeichnung ist mit uns überhaupt nicht zu machen. Wenn irgendwann einmal das Thema einer Nummernkennzeichnung auf den Tisch kommen sollte, wird es eine Lösung nur im Einvernehmen mit den Polizeigewerkschaften geben.
Ich habe darauf hingewiesen, dass Einheitskennzeichnungen jetzt schon Realität sind, dass alle eingesetzten Polizeibeamten Dienstfahrzeuge mit Kfz-Nummern nutzen und es insofern weitere Indikatoren gibt, im Falle eines Hinweises zu sagen, welche Polizeibeamten im Einsatz waren.
Es ist falsch, wenn die Kollege Oetjen und Ahlers hier behaupten, ich hätte mich für eine Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten ausgesprochen. Das ist nicht richtig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich feststellen, dass der für die Sicherheit der Bevölkerung auch im Umfeld von kerntechnischen Anlagen verantwortliche Minister für den Katastrophenschutz an dieser Frage eben
falls interessiert sein sollte. Dass er nicht anwesend ist, spricht Bände.
Vor dem Hintergrund, dass wir bei der Beratung der Novelle des Katastrophenschutzgesetzes im Innenausschuss, bei der es auch um den Katastrophenschutz im Bereich von Betrieben geht, die gefährliche Stoffe verarbeiten - ich erinnere an den letzten Katastrophenalarm, der uns noch in schlechtester Erinnerung ist -, mit Entsetzen feststellen mussten, dass es bislang noch keinen Vorschlag zum Katastrophenschutz im Bereich kerntechnischer Anlagen in Niedersachsen gibt, frage ich die Landesregierung: Hat das Umweltministerium beim Innenministerium angemeldet, dass dieser mit dem Regelwerk in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehende Aspekt des Katastrophenschutzes im Bereich kerntechnischer Anlagen in das Katastrophenschutzgesetz aufgenommen wird?
Hier müssen die Erfahrungen aus Fukushima - Stichwort Evakuierungsradien usw. - berücksichtigt werden. Von Bedeutung sind darüber hinaus die Standorte der entsprechenden Lage-, Mess- und Koordinierungszentren. Es kann schließlich nicht angehen, dass in einem Landkreis, in dem ein Kernkraftwerk steht, die zuständige Katastrophenschutzbehörde handeln muss. Denn die wäre von Evakuierungsmaßnahmen ja als Erste betroffen und daher handlungsunfähig.
Frage also: Warum werden in der Novelle zum Katastrophenschutzgesetz keine Konsequenzen daraus gezogen, und warum ist das Umweltministerium nicht auch gegenüber dem Innenministerium verantwortlich tätig geworden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das kann nicht wahr sein: Zu wichtigen Punkten, die dieses Parlament berät, schweigt der Ministerpräsident.
Aber wenn es um die Neubildung dreier Gemeinden geht und wir uns im Innenausschuss auf eine gemeinsame, objektive Berichterstattung geeinigt haben, wird er - offensichtlich als Abgeordneter - tätig, um sich zu Hause einen Vorteil zu verschaffen.
Herr McAllister, ich kann daraus nur schließen: Es ist die Angst vor dem 20. Januar,
die Sie veranlasst hat, hier deutlich zu machen, dass Sie das Amt des Bürgermeisters der künftigen Stadt Geestland anstreben. Anders ist das wohl nicht zu verstehen.
Aber auch das wird Ihnen nicht gelingen.
Herr McAllister, wir müssen feststellen: Es geht nicht nur um Ihren Beritt. Es geht hier auch um den Beritt Schladen, der hier genauso vertreten ist. Herzlich willkommen! Die Kommunalpolitiker aus Schladen haben Sie nicht erwähnt; offensichtlich kennen Sie nur Ihren Heimatbereich und nicht das übrige Niedersachsen.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Die SPD-Fraktion hat im Innenausschuss - das hat die Berichterstatterin gesagt - nicht gegen diese Gesetzentwürfe gestimmt. Wir akzeptieren, dass die Gemeinden in der Notsituation, in der Sie sie belassen, nach diesem Strohhalm greifen.
Das können wir nachvollziehen, aber es ist nicht das geordnete Verfahren. Sie verantworten Wildwuchs im Land, Sie verantworten Zufallsprinzip, es gibt keine vernünftige gemeindliche Entwicklung, und dann erdreisten Sie sich auch noch, hier als örtlicher Abgeordneter sozusagen Ihre kommunalpolitische Zukunft einzubringen.
Meine Damen und Herren, wenn wir im Innenausschuss trotz der grundsätzlichen Bedenken zum
Verfahren, die wir haben, die Absprache treffen, dass wir das ohne Debatte verabschieden, weil wir uns natürlich nicht gegen die in den Gemeinden geäußerten Wünsche stellen, dann sollte sich auch ein Mitglied dieser Landesregierung daran halten.
Das war nicht nötig, Herr Ministerpräsident, und das war eine Provokation.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist jetzt fast so, wie es beim Kollegen Oesterhelweg war. Er hat ja mehr einen Kotau vor dem Ministerpräsident gemacht, als auf mich mit einer Kurzintervention einzugehen. Deswegen will ich einfach darauf antworten.
Herr McAllister, vielen Dank für die Klarstellung, dass in der Gemeinde Geestland in Zukunft ein
Sozialdemokrat Bürgermeister wird. Bei Ihnen kann man sich aber auch auf nichts verlassen.
Ich hatte erst befürchtet, Sie wollen dagegen antreten. Das wollte ich sagen, um das klarzustellen.
Das ändert nichts daran, Herr Oesterhelweg, dass wir hier ein ungeordnetes Verfahren nach dem Zufallsprinzip erleben.
Wenn Sie das Glück haben, durch diese Landesregierung Hilfe zu bekommen, stellen wir uns ja nicht dagegen. Aber man muss hier einmal klar feststellen: In diesem Land geschieht alles nach dem Zufallsgenerator, nach dem Zufallsprinzip. Viele Gemeinden, die genauso Handlungsbedarf haben, finden keinen Kooperationspartner, finden keine Fusionspartner.
Das ist genau das, was wir kritisieren.
Bei dieser grundsätzlichen Kritik an diesem Verfahren bleiben wir, und trotzdem werden wir uns nicht dagegenstellen, weil in Einzelfällen Gemeinden durch einstimmige Beschlüsse diesen Weg gewählt haben. Interpretieren Sie das nicht falsch! Aber die Bedenken wegen der fehlenden grundsätzlichen Ordnung, was die Zukunftsentwicklung angeht, müssen Sie schon entgegennehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier geht es exemplarisch um die Eingabe eines niedersächsischen Polizeibeamten. Er ist Kriminalkommissar und seit Jahrzehnten im Dienst. Er setzt sich in seiner Petition, wie er mutig schreibt, sehr kritisch mit der Personalpolitik des Innenministers auseinander und hatte den Mut, das deutlich zu machen. Er gehört zu denen, die als dienstältere Beamte voraussichtlich mit A 9 in den Ruhestand gehen müssen. Diese Situation haben wir mehrfach angesprochen. Sie wird in Zukunft noch verschärft, weil für dienstältere Beamtinnen und Beamte, wenn sie sich nicht noch kurz vor der Pensionierung im Lande versetzen lassen, keine Beförderungsperspektive nach A 11 mehr besteht. Hier handelt es sich sogar um jemanden mit A 9. Die Situation, dass diese Chance nicht besteht, ist mehr als zu kritisieren. Gleichaltrige sind an ihm vorbeigezogen. Er hat die unschöne Perspektive, im Eingangsamt der Polizei in den Ruhestand zu gehen.
Der Landtag kann keine Beförderung beschließen, aber er kann der Landesregierung ein Signal geben. Wir beantragen „Erwägung“.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ohne Zweifel: Vieles von dem, was der Kollege Güntzler gesagt hat, ist richtig beschrieben. Aber es ist nur die eine Seite der Medaille.
Ich möchte auch für meine Fraktion deutlich machen: Jeder Gewaltvorgang vor einem Stadion, vor einem Spiel, während oder nach dem Spiel, jede Gefährdung von Stadionbesuchern durch den Einsatz von Pyrotechnik - als jemand, der lange Feuerwehrdienst geleistet hat, weiß ich, welche Gefahren davon ausgehen - und jeder verletzte Fan, aber auch jeder verletzte Polizeibeamte ist einer zu viel und muss durch uns gemeinsam verhindert werden. Daran will ich überhaupt keinen Zweifel lassen.
Aber, meine Damen und Herren, man sollte in dieser Frage nicht nur den populistischen Theaterdonner aufführen, sondern die Debatte auf die Füße stellen. Deswegen will ich Sie daran erinnern: Hierzu hat die SPD-Fraktion bereits am 20. April 2010 - jetzt werden Sie gleich wieder johlen, aber es ist die Realität - den Antrag „Fanprojekte in Niedersachsen stärken und ausbauen“ in den Landtag eingebracht, der sieben Forderungspunkte zur Prävention im Fußballbereich enthält, den Sie seit zwei Jahren nicht in der Lage sind abschließend zu beraten. Das ist die Realität!
Das Inszenieren des populistischen Theaterdonners ist Ihre Sache. Aber einen Entschließungsantrag der SPD, der sich ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzt und der sieben Handlungspunkte dazu beinhaltet, wie man das im Präventionsbereich verbessern kann, bringen Sie nicht zum Abschluss.
- Das hat doch mit Rechthaberei nichts zu tun. Das hat damit zu tun, dass Sie hier Inszenierungen veranstalten, in der Sache aber nichts leisten!
Die einzige Reaktion nach den unschönen Vorgängen in Stadien in den letzten Monaten - Gott sei Dank, kaum in Niedersachsen; ich möchte das deutlich machen - war, Herr Schünemann: Der Kuschelkurs mit den Fanprojekten muss aufhören. Ich überlege, die Bezuschussung der Fanprojekte einzustellen.
- Das sind die Zitate, die Sie wortwörtlich gesagt haben.
Herr Schünemann, das zeugt von wenig Sachkenntnis, was die Arbeit der Fanprojekte angeht. Sie haben gesagt: In diesem Bereich keine Bezuschussung mehr durch die öffentliche Hand - ich werde das prüfen -, dafür mehr Polizei in und vor den Stadien.
Herr Minister Schünemann, haben Sie schon einmal mit Fanprojekten in diesem Land das direkte Gespräch geführt? - Ihre Ministerkollegen in den anderen Bundesländern tun das.
Sie reden über die Fanprojekte, aber nicht mit ihnen.
In dem Antrag, den wir damals gestellt haben, steht:
„Sie“
- Fanprojekte -
„sind zudem ein wichtiges Bindeglied zwischen allen im und um den Fußball Aktiven und stellen die Kommunikation von Fans, Polizei und Verein sicher. Fanprojekte können durch ihre Beziehungsarbeit und Vernetzungen vor Ort Situationen häufig besser einschätzen und hierdurch präventiv gegen Gewalt und extremistische Einstellungen in den Fanszenen wirken. Sie unterstützen dadurch wesentlich
auch die Arbeit der Polizei, die gerade auf Reisewegen und an Drittorten vielfach nur strafverfolgend und nicht präventiv tätig sein kann. Eskalationen, wie unkontrolliertes Abbrennen von Pyrotechnik oder Gewalt, können so bereits im Vorfeld auch durch die Arbeit der Fanprojekten verhindert werden.“
Und dann kommt der sehr konkrete Vorschlagskatalog.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diese Beratungen doch endlich zum Abschluss bringen!
Dann diskutieren wir nicht nur über die Situation, die Sie weitestgehend richtig beschrieben haben, sondern leisten einen konstruktiven Beitrag. Herr Schünemann, sprechen Sie mit den Fanprojekten! Sie haben sich damals so geäußert.
Das stand auch so in der Presse. Es ist bei den Fanprojekten so angekommen. Deswegen: Lassen Sie uns hier im Landtag die Debatte wieder auf die Füße stellen!
Ich will an der Stelle auch sagen, dass die Fanhilfe nach der Sicherheitskonferenz vom 17. Juli realistisch festgestellt hat, dass die Gewalt in Fußballstadien eigentlich rückläufig ist. Das gibt auch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze der Polizei, die ZIS, klar zu erkennen: Die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren sank in den letzten drei Spieljahren von 6 030 auf 5 800.
Das ist immer noch viel zu viel, aber die Zahl ist rückläufig. Die Zahl der freiheitsentziehenden Maßnahmen, strafprozessualen Festnahmen oder polizeirechtlichen Ingewahrsamnahmen gegen Fußballfans sank sogar um ein Drittel von 9 174 auf 6 061.
Auch den Rest müssen wir bekämpfen. Stärken wir die Fanprojekte! Sorgen wir dafür, dass Herr Schünemann im Fußball durchsetzt, dass hierfür mehr Geld fließt, und dass auch Land und Kommunen an dieser Stelle weiterhin mitfinanzieren.
Dann leisten wir etwas konstruktiv und führen nicht nur einen Theaterdonner auf.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was die Wahrscheinlichkeit angeht, dass dieser Gesetzentwurf in dieser Wahlperiode noch Gesetz werden könnte, bin ich voll bei Frau Zimmermann, die gesagt hat: Der wird ja wohl der Diskontinuität zum Opfer fallen. - Das ist zu erwarten. Nach der Rede des Kollegen Ahlers ist ja auch nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass wir über den Gesetzentwurf überhaupt so intensiv, wie er es in Aussicht gestellt hat, ins Gespräch kommen.
Aber Fakt ist: Ein Gesetzentwurf liegt vor, liebe Kollegin Janssen-Kucz. Das ist in Ordnung. Damit haben wir ein klares Signal, welcher Gestaltungsspielraum von Ihnen für die nächste Wahlperiode gesehen wird. Es besteht große Einigkeit, dass das unter Rot-Grün geschaffene Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz - so hieß es; der Ordnungsbegriff war nicht Teil des Gesetzes, er ist im Polizeigesetz auch systemfremd;
und Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte wollten wir auch nicht so regeln - eine gute Basis ist. Das ist doch gar keine Frage.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen,
- ja, das ist richtig - werden wir trotzdem die Chance nutzen, vielleicht noch in dieser Wahlperiode, wenn es die Ausschussmehrheit von CDU und FDP nicht verhindern sollte, in Anhörungen einzutreten. Wir nehmen auch die Stellungnahmen, die schon gekommen sind, sehr ernst.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Frage der Gesetzesüberschrift bzw. des Geistes des Gesetzes schließe ich mich, was die letzten zehn Jahre und die Entwicklung angeht, der Rede von Frau Janssen-Kucz an. Das muss ich nicht wiederholen. Ich will aber deutlich machen - gleich kommt wieder das Gegröle -: Dass es keine verdachtsunabhän
gigen Moscheekontrollen mehr gibt, haben wir mit erreicht.
Hätten wir das nicht immer wieder thematisiert, würde dieser Minister das immer noch machen. Der damalige Ministerpräsident Wulff - es gibt ja auch Gutes, an das man sich bei ihm erinnern kann - ist es gewesen, der gesagt hat: Das stell’ mal ein, das ist nicht in Ordnung; denn ich will nicht mein Gesicht verlieren. - Das hat er dann anderweitig geschafft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu der Frage der Kennzeichnungspflicht liegt eine Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei vor, die der Kollege Ahlers eben zitiert hat. Wir nehmen diese Stellungnahme sehr ernst. Die GdP sagt, auf keinen Fall darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Wir haben auch große Bedenken, ob in manchen polizeilichen Lagen die Namenskennzeichnung geeignet ist. Denn Polizeibeamte haben zu Recht Angst - sie erleben das tagtäglich - vor Verfolgung im privaten Bereich, wenn sie dienstlich eingeschritten sind. Wir nehmen das ernst und werden in der Anhörung darüber reden.
Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt weiterdreht, Herr Kollege Ahlers. Es ist die CDU in Brandenburg, die die Kennzeichnungspflicht fordert!
Ist das eine andere CDU, Frau Wanka? Sie haben da ja Erfahrungen. Als Frau Wanka noch bei der CDU Brandenburg war, war sie ja auch gegen Studiengebühren. Das ist hier ja auch anders. Offensichtlich muss das am Bundesland liegen.
Ich will nur darauf hinweisen: Auch bei der CDU ist da etwas in Gang gekommen.
Demgegenüber müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass bei geschlossenen Einsätzen Bereitschaftspolizeieinheiten und Einsatzhundertschaften der LEO Leine aus Niedersachsen, also des Einzeldienstes, ohne Kennzeichnung im Einsatz sind, während gleichzeitig die Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern mit Einheitskennzeichen versehen
sind. Das ist die Entwicklung. Darüber müssen wir ernsthaft diskutieren. Ich glaube, dass wir mit der GdP Kompromisse finden. Daran habe ich keinen Zweifel.
Wenn es denn unbedingt sein muss und die Uhr angehalten wird.
Bitte schön!
Habe ich das nicht eben schon beantwortet? - Es gibt auch entsprechende Parteitagsbeschlüsse der SPD. Wir gehen als Fraktion verantwortlich damit um. Ich habe vorhin gesagt, was ich von einer namentlichen Kennzeichnung halte - nämlich gar nichts zum Schutz der Polizeibeamten wegen der möglichen Folgewirkungen. Selbst die CDU in Brandenburg kann es sich mittlerweile vorstellen, dass Einheiten gekennzeichnet werden. Wir werden in der Anhörung mit der GdP und denen, die ihre Ängste zu Recht formulieren, darüber reden. Dann wird es eine Regelung geben. Vorstellen kann ich mir das. Aber das ist eine Entscheidung des nächsten Niedersächsischen Landtags und seiner Mehrheit. Das wird ja nicht mehr in dieser Wahlperiode entschieden. Da warten wir mal die Wahl ab.
Meine Damen und Herren, ich will deutlich machen: Es besteht Reformbedarf bei unserem Polizeirecht. Aber niedersächsisches Polizeirecht bzw. Gefahrenabwehrrecht - das sage ich auch in Rich
tung der GdP, die heute in Person ihres Landesvorsitzenden anwesend ist - darf die Polizei nicht zu einem zahnlosen Tiger machen.
In schwierigen Einsatzsituationen braucht der handelnde Polizeibeamte bzw. die Polizeibeamtin Rechtssicherheit und keine Verunsicherung. Es kann nicht sein, dass das auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten ausgetragen wird. Das wäre der Fall, wenn es rechtlich unklare Regelungen gäbe und Entscheidungen im Einsatzfall, der ad hoc bearbeitet werden muss, anschließend über das Disziplinarrecht geklärt würden.
Wir brauchen also Klarheit im Gesetz und keine rechtlichen Aufweichungen, die die Probleme auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten abladen.
- Das ist doch Blödsinn! Das NGefAG war doch ein modernes Polizeirecht! Das hat sogar weiter bestanden, als wir allein regiert haben. Wir haben das rot-grüne Recht nicht geändert. Sie haben es erst aufgehoben und geändert!
Sie haben auch, meine Damen und Herren, die Möglichkeiten der Richtervorbehalte und der richterlichen Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen aufgeweicht. Auch hier wollen wir das alte Recht haben, weil die eine Instanz die andere kontrolliert und die Exekutive an manchen Stellen - z. B. wenn es um Grundrechtseinschränkungen geht - nicht ohne vorherige Anordnung der Judikative handeln darf. Das ist in einem Rechtsstaat normal. An der Stelle werden wir bei der Diskussion über den Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen auf der Basis des alten Gefahrenabwehrrechts sicherlich zu vernünftigen Regelungen kommen.
Hier und heute findet die erste Beratung statt. Dabei nimmt man die Ergebnisse nicht vorweg, aber man setzt Eckpunkte. Ich will deutlich machen, dass wir schon im Augenblick versuchen, an den Stellen, wo Grundrechtseingriffe möglich sind, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Wir halten solche Maßnahmen aber nicht für ausge
schlossen. Wir sehen das bei den stillen SMS und bei der Quellen-TKÜ. Wir haben das in den letzten Wochen immer wieder deutlich gemacht. Da waren wir uns mit den anderen Oppositionsfraktionen nicht immer einig. Aber wir haben gesagt: Da, wo dieses Mittel gebraucht wird, muss es anschließend parlamentarisch kontrolliert werden.
Wir warten darauf, dass uns die Landtagsverwaltung, wie zugesagt, über den Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss endlich eine Ergänzung der Geschäftsordnung vorlegt, wonach das in Zukunft im Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen zu dokumentieren ist.
Eine Schlussbemerkung zum Thema Polizeibeauftragte/Polizeibeauftragter: Eine ähnliche Initiative der Linken liegt ja schon vor. Die Linke - das ist auch bezeichnend - geht nur davon aus, dass es einen Ombudsmann für die Bürger geben muss. Da habe ich gesagt: Sie haben eine merkwürdige Grundeinstellung gegenüber unserer Polizei.
Der grüne Vorschlag spricht von einer Doppelfunktion - von einem Beauftragten, der die Interessen von Polizeibeamten objektiv wahren soll und gleichzeitig Ansprechstelle für die Bürger ist. Das ist vorstellbar. Das sagt auch die GdP. Das kostet natürlich Geld. Es ist eine Abwägungsfrage, ob wir das Geld nicht lieber für handelnde Polizeibeamte auf der Straße ausgeben sollten. Aber prüfen werden wir das.
Ich verweise aber darauf: Wir haben auch jetzt schon Instrumentarien, die eigentlich ausreichend sind. Es gibt von außen das Recht der Dienstaufsichtsbeschwerden, und im Inneren gibt es starke Gewerkschaften wie die GdP - - -
Ich komme zum Schluss. - - - und Personalräte, die als Beschwerdeinstanzen auch wirkungsvoll sind. Darüber werden wir sprechen. Das ist eine Abwägungsfrage.
Ansonsten ist das eine hervorragende Gesetzesinitiative. Wir freuen uns auf die Beratungen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da sich die beiden Kurzinterventionen weniger mit mir auseinandergesetzt haben, sondern eher als Chance für weitere Redezeit genutzt wurden
- das ist so; das ist geschickt gemacht -, kann ich nur sagen: Ich bin mit dem, was Frau JanssenKucz gesagt hat, einverstanden. Darauf muss ich nichts erwidern.
Was Frau Zimmermann angeht, so habe ich nicht gesagt, dass wir die Kennzeichnungspflicht auf Biegen und Brechen mitmachen werden. Ich habe den Rahmen dafür geschildert. Ich habe gesagt, wir nehmen die Stellungnahme der GdP sehr ernst. Ich habe auch die beiden Motive genannt, die die GdP leiten.
- Nein, das ist kein Herumeiern.
Im Rechtsstaat werden wir, möglicherweise unter Partnern, Entscheidungen treffen, und wir werden das im Einvernehmen mit den Betroffenen tun. Das will ich signalisieren. Wir streben hierbei einen Konsens an.
Eiern tun Sie. In Brandenburg machen Sie hü, hier machen Sie hott. Das ist echtes Eiern.
Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, nehmen wir doch einmal zur Kenntnis: Ich habe klar gesagt, namentlich nicht. Da besteht schon einmal absolute Übereinstimmung.
Bei der Frage der Einheitenkennzeichnung müssen wir Realitäten zur Kenntnis nehmen. Bei Großeinsätzen wie denen in Gorleben ist die Hälfte der Einheiten gekennzeichnet, die andere Hälfte nicht. Das ist nicht optimal. Wir sehen Handlungsbedarf. Es ist eine gute Grundlage. Wir wollen das einvernehmlich mit der größten Organisation der Polizeibeschäftigten, der GdP, tun.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich steht auch am Anfang der Rede der SPD-Fraktion der Dank an alle im Lande tätigen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner im freiwilligen Bereich, aber auch im beruflichen Bereich.
Man weiß aber, wie positiv wir ihre Arbeit sehen. Das müssen wir nicht in einem selbstbejubelnden Entschließungsantrag hier noch einmal beschließen.
Wir sagen das vor Ort.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist deutlich geworden, dass das Brandschutzgesetz, das 34 Jahre alt ist, dringend modernisiert werden musste, um den demografischen Veränderungen zu entsprechen, aber auch allgemeine Entwicklungen aufzunehmen. Die SPD-Landtagsfraktion hat das im Juni 2008 durch ihren Entschließungsantrag „Die Zukunft der freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sichern!“ hier in erster Beratung thematisiert, also vor über vier Jahren.
Die SPD hat Forderungen auf den Tisch gelegt, was in der neuen Feuerwehrverordnung zu machen ist und was im Brandschutzgesetz aufgegriffen werden muss. Sie haben immerhin vier Jahre gebraucht, um das Werk zum Abschluss zu bringen.
- Ja, es gibt ja Zwischenschritte. Das will ich nicht bestreiten. Aber ich will hier nicht Urheberrechte geltend machen. Ich will nur sagen: Wir haben es 2008 thematisiert. Der Bericht, der Basis ist, kam dann 2010. Wir haben auch die Verordnung erst im vorigen Jahr vorgelegt bekommen. Das Gesetz ist schließlich erst vier Jahre nach Beginn der Debatte fertig. Das alles hätte etwas stringenter, etwas schneller passieren können. Das will ich deutlich machen.
Meine Damen und Herren, der Kollege Güntzler hat im Einzelnen aufgezählt - daher nenne ich nur noch die Stichworte -, wo absolute Einigkeit besteht.
Deswegen werden wir das Gesetz in den überwiegenden Punkten mittragen. Ich will aber die Differenzierungen deutlich machen und ankündigen, dass wir da für zukünftige Mehrheiten im Niedersächsischen Landtag Veränderungsbedarf sehen.
Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass Kinder- und Jugendfeuerwehren sehr wichtig zur Zukunftssicherung sind und dass die Nachwuchsfrage wichtiger ist als die Frage der Diskussion über die Altersgrenze; das ist geregelt.
Stichwort „Doppelmitgliedschaften“.
Stichwort „Freistellung für Brandschutzerziehung, qualifizierte Wahrnehmung“.
Stichwort „Feuerwehrbedarfspläne“.
Stichwort „Wegfall der Unvereinbarkeitsregelung“. Das heißt: Angehörige hauptamtlicher Feuerwehren dürfen in Zukunft auch - natürlich hat der Beruf Vorrang - Führungsaufgaben in der freiwilligen Feuerwehr übernehmen, wenn kein Nachwuchs zu finden ist, der sie übernimmt. Das ist allemal der bessere Weg als der ursprünglich von Ihnen vorgeschlagene Weg, hauptamtliche Wehrführer einzusetzen. Das haben Sie eingesehen. Das ist, und zwar mit unserer vollen Zustimmung, aus dem Gesetzentwurf herausgeflogen.
Meine Damen und Herren, trotzdem ist einiges bisher nicht geregelt. Ein Punkt ist die Frage des Aufgreifens einer Flexibilisierung bei der Altersgrenze.
Wir sind, wie das eben auch der Kollege Dr. Sohn gesagt hat, sehr wohl dafür, eine Höchstgrenze im Gesetz festzuschreiben - im Grunde sind wir mit der FDP einig; die konnte aber nicht weiter springen, weil Sie nicht bereit waren, weiter zu springen -, die man mit 65 Jahren beziffern kann. Diese Regelung hat auch nichts damit zu tun, dass die Angehörigen der Berufsfeuerwehren befürchten müssen, dass ihre besondere Altersgrenze von 60 Jahren fällt. Hinter dieser Altersgrenze stehen wir.
Es ist ein qualitativer Unterschied; denn ein Angehöriger der Berufsfeuerwehr muss bis zum letzten Arbeitstag vor seiner Pensionierung bei jedem Einsatz voll einsatztauglich sein und also auch in brennende Gebäude gehen. Bei der freiwilligen Feuerwehr ist das aber anders. Dort übernehmen die Jüngeren die körperlich anstrengenden Aufgaben, und die älteren Kameradinnen und Kameraden übernehmen Logistikfunktionen mehr im Hintergrund, wie schon Herr Dr. Sohn ausgeführt hat. Deshalb sind die unterschiedlichen Altersgrenzen gerechtfertigt.
Das sehen auch ganz, ganz viele Feuerwehren im Lande so. Sie berufen sich auf den Beschluss des Verbandsausschusses des Landesfeuerwehrverbandes. Ich könnte Ihnen jetzt z. B. das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Lüchow-Dannenberg oder die Berichterstattung aus dem Feuerwehrverband Stade vorhalten, von dem die drei Kollegen von der CDU, die dort dabei waren, einige Wünsche mit auf den Weg bekommen haben mit dem Ziel, hier flexibler zu handeln und weiter
zugehen. Mein eigener Feuerwehrverband in Braunschweig sagt: Flexibilität, Altersgrenze heraufsetzen, gebt jeder Kommune die Kompetenz, über diese Frage selbst zu entscheiden. Im Übrigen sehen das auch der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund so.
Wir halten es für einen Riesenvorteil, an dieser Stelle die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und dies in den Feuerwehrsatzungen vor Ort zu regeln. Damit haben alle, die hier unterschiedliche Auffassungen vertreten, die Möglichkeit, eine Anpassung im Hinblick auf die eigenen Nachwuchssorgen und auf den demografischen Wandel in der eigenen Gemeinde und in dem eigenen Landkreis vorzunehmen und auf diese Weise individuell zu reagieren.
Wenn jetzt die Uhr stehen bleibt, ja.
Die Antwort will ich Ihnen gern geben: Im Ausschuss hat einer Ihrer Kollegen die Welt umgedreht und gesagt: Sie dürfen nicht nur mit den Funktionsträgern sprechen. - Das haben Sie getan; denn Sie nehmen einzig die Meinungsbildung des Verbandsausschusses zur Kenntnis. Wir haben zig Veranstaltungen im Land durchgeführt, bei denen das breit gefordert worden ist.
Das ist das Denken der Basis. Die Kameradinnen und Kameraden sind dazu bereit. - Das ist die Antwort auf Ihre Frage. Wir vergeben uns nichts, wenn wir hier flexibel vorgehen. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag als Träger der Feuerwehren halten dies für machbar. Die tragen auch die örtliche Verantwortung. Das bedeutet eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Meine Damen und Herren, es ist eine sehr halbseidene Regelung, bei „63 plus“ die Rekrutierung Älterer in die Verantwortung des Einsatzleiters und des Ortsbrandmeisters zu geben. Wie will und soll er in einer Ad-hoc-Situation eines Einsatzes entscheiden? - Das wird sehr schwierig. Wie will er über Einzelfunktionen entscheiden, wenn er es dem einen zubilligt und dem anderen nicht? - Da haben wir Bedenken. Das wird sehr schwer zu handhaben sein. Seien Sie sicher, dass wir uns das angucken werden!
Wir werden uns auch angucken, wie sich die von Ihnen gegen unsere Stimmen in das Gesetz aufgenommene Regelung in der Praxis bewähren wird, dass die Brandverhütungsschau durch Dritte, nämlich durch Private, erledigt werden kann. Wenn das wieder so ein FDP-Bonbon ist mit dem Ziel, öffentliche Aufträge an Private zu vergeben, dann werden wir das nach der Beobachtung sicherlich korrigieren.
Meine Damen und Herren, der Kollege Güntzler ist auch nicht darauf eingegangen, dass wir die Eigenständigkeit der freiwilligen Feuerwehren an Berufsfeuerwehrstandorten haben ins Gesetz schreiben können. Auch das war unsere Interessenlage. Die Abschnittsbrandmeister und die Stadtbrandmeister haben in Zukunft bei der Wahl von Regierungsbrandmeistern die gleichen Rechte wie Kreisbrandmeister, die bisher benachteiligt waren.
Nun zu Ihren Anträgen: Sie haben vergessen, die Zukunft möglichst aller Ortsfeuerwehren zu sichern und diese vor dem Zusammenlegen gegen den Willen der Kameraden zu schützen; denn das wür
de dazu führen, dass wir Ehrenamt vernichten. Sie haben nicht unsere Überlegung aufgegriffen, Feuerwehren auch bei Zukunftsverträgen nicht zur Disposition zu stellen. Das sind öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sie haben aber das Stichwort „Freiwilliges Soziales Jahr“ aufgegriffen. Ferner haben Sie nicht das Thema Führerscheinausbildung aufgegriffen. Herr Dr. Sohn, wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil wir hier keine Verwaltungsverfahrensregelungen beschließen - so weit kann es nicht gehen -, sondern einen Prüfauftrag dahin gehend - - -
- ich bin gleich am Ende, Herr Präsident -, dass wir dann, wenn die bisherige Regelung nicht ausreicht, eine finanzielle Unterstützung in Aussicht stellen. Eines aber ist ganz wichtig: So erworbene Feuerwehrführerscheine sollen, um die Attraktivität des Ehrenamtes zu stärken, auch privat verwendet werden können. Das ist auf Bundesebene aber leider auch an Ihnen, Herr Oetjen, gescheitert.
Wir werden unseren Entschließungsantrag unterstützen und nicht den Lobhudelantrag der CDU oder den Änderungsantrag der Linken, weil er sachlich nicht fundiert ist. Den Änderungsantrag der Linken lehnen wir ab, weil wir keine Verwaltungsvorschriften beschließen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens ist deutlich geworden, dass weit mehr als ein Drittel die Frage der Altersgrenze und der Flexibilität anders sehen wollte. Das rechtfertigt diese diffe
renzierte Beschlussfassung. Das sagen auch der Städtetag sowie der Städte- und Gemeindebund so. Damit werden jetzt alle, die daran interessiert sind, länger den Dienst zu machen, daran sozusagen gehindert.
Zweitens. Herr Kollege Güntzler, wir haben Ihnen im Jahr 2008 einen kompletten Katalog mit Änderungsvorschlägen vorgelegt. Auch wenn wir jetzt mit vier Jahren Verzögerung sehen müssen, dass Sie diese Vorschläge jetzt aufgreifen, so bleiben es dennoch unsere Forderungen von vor vier Jahren. Das ist die Situation. Deswegen haben wir zuerst den Novellierungsbedarf deutlich gemacht.
Ich hätte mir gewünscht, Herr Kollege Güntzler, dass Sie etwas anderes in Aussicht stellen, nämlich z. B. Ihre Bereitschaft, die Eigenständigkeit der Feuerwehren in diesem Land zu unterstreichen und sie wieder aus der Polizeiorganisation herauszunehmen. Auch das wäre ein konstruktiver Beitrag gewesen. Das nämlich fordern die Feuerwehren. Das haben wir im Innenausschuss beantragt. Sie aber haben das mit Mehrheit abgelehnt. Diese Forderung wird bestehen bleiben. Wir werden sie in der nächsten Wahlperiode mit einer rot-grünen Mehrheit aufgreifen und das korrigieren.
Herr Kollege Oetjen, vor dem Hintergrund, dass Sie selber sagen „die Feuerwehren im Lande“: Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass diese das sehr differenziert sehen - dass es Feuerwehren gibt, die die Flexibilisierung fordern, und welche, die sie ablehnen, ist aus den Gesprächen deutlich geworden; ich habe meinen eigenen Feuerwehrverband genannt, der die Flexibilisierung will -, und wie bewerten Sie das Votum der Träger der Feuerwehren - Städtetag, Städte- und Gemeindebund -, die ausdrücklich gefordert haben, diese kommunale Entscheidung treffen zu können?
Der Hintergrund meiner Frage liegt schon einige Zeit zurück. Herr Minister, ich frage Sie, ob es angemessen ist, dass Sie uns vorwerfen, wir würden hier die unterschiedlichen Punkte herausarbeiten und damit kein einheitliches Signal setzen. Wir haben an diesem Gesetz konstruktiv mitgearbeitet und beschließen es mit. Aber an den Stellen, an denen Sie Fehler gemacht haben, darf man sie hier doch wohl benennen und den zukünftigen Novellierungsbedarf herausstellen, Herr Minister!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass der Herr Minister sowohl in der gestrigen Aktuellen Stunde als auch heute gesagt, dass die neue Härtefallkommissionsverordnung am Dienstag vom Kabinett beschlossen werden soll, frage ich ihn, nachdem nun klar ist, dass sich nach der Geschäftsordnung des Landtags die Integrationskommission mit dieser wichtigen Frage befassen darf und sich auf Antrag jeden einzelnen Mitglieds damit auch befassen muss: Herr Minister, wie stehen Sie dazu, dass die Integrationskommission aufgrund des sofortigen Inkrafttretens der neuen Verordnung keine Chance bekommt, zu den Stellungnahmen der Verbände und Organisationen eine Empfehlung auszusprechen? - Das nämlich würde passieren, wenn Sie schon am Dienstag beschließen und insofern alles ad absurdum führen, zumal ein umfangreiches Papier der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände mit kritischen Hinweisen Änderungswünsche und ablehnenden Voten zu Ihrem Entwurf vorliegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man diesen liberalen, fortschrittlichen und netten Innenminister hier heute so erlebt, wird man ja zum Sarkasten. Deswegen frage ich die Landesregierung: Wieso hat es, wenn Sie das alles so toll machen, überhaupt Rücktritte gegeben,
kritische Worte von Bischöfen, Kritik in der Presse, über die wir gestern diskutiert haben, Kritik von vielen hochkarätigen Juristen, nicht nur von Herrn Mahrenholz, der das heute übrigens alles mithört und sich wundern wird? Wieso hat es die Veränderungsvorschläge der FDP gegeben? Wieso haben Sie sich immer stückweise bewegt? Wieso haben Sie letztlich der damalige MP Wulff und der heutige MP McAllister zu Korrekturen aufgefordert, wenn alles so wunderbar ist? Haben die alle etwas gegen Sie als Person, oder haben die in der Sache recht?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Immer wenn Landesbi
schof Dr. Weber, die Konföderation evangelischer Kirchen, das Katholische Büro oder die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen die Praxis der Härtefallkommission als erschwerend, als gegängelt, als nicht aussichtsreich, als nicht erfolgreich und als nicht wirkungsvoll bezeichnen, wenn Mitglieder dieser Kommission ihre Arbeit einstellen oder zurücktreten, dann gilt bei der CDU, bei Herrn Schünemann und Herrn McAllister das Prinzip der Echternacher Springprozession: Herr McAllister geht auf die Kritiker zu - ein Schritt vorwärts -, Herr Schünemann bekommt den Auftrag, verbunden mit großen Versprechen des MP nach dem Motto „Da machen wir jetzt Fortschritte, das werden wir ändern!“, und die Praxis bei Herrn Schünemann sind die zwei Schritte zurück. - Das ist die Echternacher Springprozession, was die Härtefallkommission angeht.
Wenn ich von Herrn Güntzler höre, dass alle jetzt mit dem Entwurf der neuen Härtefallkommissionsverordnung einverstanden sind, dann frage ich Sie, warum Sie eigentlich nicht die dazu vorliegenden Stellungnahmen lesen. Der Paritätische, die Jüdische Wohlfahrt, die Diakonie, das Rote Kreuz, der Caritasverband und die AWO haben am 29. Mai als LAG Freie Wohlfahrtspflege zum Verordnungsentwurf Stellung genommen. Ich will nur einmal einige Sätze zitieren.
Zu 5.2 der Kommissionsverordnung - aus Zeitgründen kann ich nicht immer das vortragen, was darin inhaltlich steht; das ist durch die Kollegin Polat schon geschehen -: Dieser Passus ist zu streichen. - Zu 5.2 Nr. 4: Muss gestrichen werden. - Dann zu „Abstimmung und Verfahrensbeschleunigung“: Hier werden Sie überführt, dass das, was Sie jetzt als Fortschritt verkaufen, nämlich mehrheitliche Entscheidung, in der Praxis dazu führt, weil Sie die Mehrheit an der Zahl der Mitglieder und nicht an der Zahl der real Anwesenden bemessen, dass sogenannte Bänke in der Kommission, auf die Herr Schünemann ja persönlichen Einfluss hat, indem er entscheidet, wen er da hineinsetzt,
durch Nichtanwesenheit die Arbeit blockieren können
und dass selbst Abstimmungsergebnisse - ich zitiere die Stellungnahme - von 4:1 oder 4:2 zugunsten eines - - -
Ich zitiere aus der Stellungnahme der freien Wohlfahrtspflege, deren Verbände sich alle intensiv damit befasst haben, die nicht falsch ist, die das richtig werten.
Übersetzt bedeutet diese Regelung, dass Härtefallersuchen mit 4:1- oder 4:2-Abstimmungen zugunsten der Härtfallanträge aufgrund der zukünftig beabsichtigten Vorgabe nicht mehr erfolgen können. Das bedeutet, die Verbände fordern die bisherige Festlegung und sagen: Geplante Verschlechterungen im Rahmen der Abstimmung über ein Härtefallersuchen gegenüber der zurzeit geltenden Fassung lehnen wir eindeutig ab. - Stellungnahme der freien Wohlfahrtspflege!
Das mit dem Blockieren wurde auch dargelegt. Lesen Sie die Stellungnahme! Das ist die Realität.
Die Verbände fordern weiterhin ein neuntes Mitglied, um Mehrheiten - ob nun Zweidrittelmehrheit oder einfache Mehrheit - zu erreichen, aber auch aus humanitären Gründen, also ein neuntes Mitglied, das aus dem Bereich der Flüchtlingsorganisationen kommt. Das ist die wahre Stellungnahme, und damit können Sie hier nicht suggerieren, die seien alle einverstanden.
Nehmen Sie eigentlich das, was in Sachen der Familie Coban die Klasse 9 b der Grund- und Hauptschule Gildehaus aus Bad Bentheim dem MP und dem Innenminister geschrieben haben, überhaupt nicht zur Kenntnis? - Das ist ein Fall,
der zum Rücktritt bzw. zur Arbeitseinstellung von Härtefallkommissionsmitgliedern geführt hat.
Berührt Sie überhaupt nicht, was Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte dieser Schule Ihnen, der Landesregierung, hier mitteilen?
Zur Realität: Meine Damen und Herren, ich habe in einer der letzten Sitzungen der Integrationskommission in Vertretung meiner Kollegin Dr. Silke Lesemann, der ich auch noch einmal herzlich zum Geburtstag gratulieren möchte - es war mir schon immer ein Anliegen, das einmal von hier aus zu tun, liebe Silke - - -
- - - den Antrag gestellt, dass die Stellungnahmen der Kirchen und der Verbände noch einmal auf die Tagesordnung der Kommission sollten und müssten. Was gibt es Wichtigeres an Integrationsdebatte als z. B. die Härtefallverfahrensbedingungen?
Daraufhin hat Frau Lorberg als Vorsitzende - in diesem Zusammenhang, Herr Schünemann, jetzt zu Frau Lorberg; sie exekutiert das, was Sie als Ministerium machen, dort in der Kommission - gesagt: Geht nicht auf die Tagesordnung - Einstimmigkeitsprinzip!
Ich habe darauf gesagt, liebe Frau Lorberg, dass Geschäftsordnungsfragen in der Kommission schon immer mit Mehrheit entschieden worden sind.
Wenn da auch die Einstimmigkeit gelten soll, kommt ja gar nichts mehr auf die Tagesordnung, weil Sie alles blockieren, wozu sich die Kommission äußern kann.
Zwischenzeitlich, Frau Lorberg, hat Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags bescheinigt, dass Sie keine Ahnung von der Geschäftsordnung haben. Sie müssen es auf die Tagesordnung nehmen, und solange dies nicht
geschehen ist, darf die Landesregierung nicht entscheiden.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag vor rund neun Monaten eingebracht, ein Verbotsverfahren gegenüber der Organisation Hells Angels - auch als Dachverband vieler anderer Rockergruppen im Lande - einzuleiten. Damals mussten wir erleben, dass die Redner der CDU - - -
Vielen Dank. - Wir mussten damals erleben, dass die Redner der CDU und der FDP um den heißen Brei herumgeredet haben und sich nicht positionieren wollten.
- Lesen Sie es doch im Protokoll nach!
Lediglich Innenminister Schünemann hat sich eindeutig positioniert. Er hat den Antrag damals als falsch bezeichnet und uns Populismus vorgeworfen. Jetzt, neun Monate später, tut er so, als sei er die Spitze der Bewegung in der Bundesrepublik. Fakt ist: Er musste zum Jagen getragen werden und läuft der Bewegung, die in anderen Bundesländern deutlich weiter ist, hinterher.
Meine Damen und Herren, wir müssen feststellen, dass in anderen Bundesländern die Verbotsverfahren nicht nur eingeleitet sind, sondern dass sie auch erfolgreich umgesetzt wurden und erste gerichtliche Überprüfungen diese Verbotsverfahren sogar mit Bestand ausgestattet haben.
Wir wissen weiterhin, dass eine große Razzia in Niedersachsen nur deswegen stattgefunden hat, weil in Kiel ein Prozess geführt wird. Wenn in dem Kieler Prozess ein Zeuge, ein Aussteiger, jemand, der als Kronzeuge zur Verfügung steht, deutlich sagt, dass Herr Hanebuth - eine bekannte Persönlichkeit aus Hannover - sozusagen der Kopf und Drahtzieher der Hells Angels ist, dann beweist der Mann nicht nur Mut, sondern er weiß, wenn er in dieser Szene diese Aussage trifft, dass er auch Risiken eingeht. Deswegen ist er mehr als glaubwürdig, meine Damen und Herren.
Weil das so ist, muss in Niedersachsen endlich Musik rein! Wir haben nicht anderen Ländern hinterherzulaufen, sondern wir müssen endlich auch als Parlament, nachdem Sie acht Monate lang die Beschlussfassung ausgesessen haben und den Antrag nicht wieder auf die Tagesordnung genommen haben, Position beziehen. Das gelingt
heute hoffentlich mit breiter Mehrheit, wenn auch nicht so stringent, wie es unser Antrag vorsah.
Wir meinen, es gibt genügend Erkenntnisse auch aus anderen Bundesländern und aufgrund der Verwobenheit dieses Systems, dass auch in Niedersachsen der Landtag beschließen könnte, dass ein Verbotsverfahren mit Stringenz einzuleiten ist. Das wäre eine politische Artikulation des Parlaments mit einem Beschluss, wie er in anderen Ländern schon gefasst ist, z. B. in Bremen, aber auch in anderen Bundesländern, und der diesen Landtag klar positionieren würde.
Der kleinste gemeinsame Nenner war, ein Verbotsverfahren weiter zu prüfen, um uns als Parlament überhaupt zu positionieren und den Innenminister dann wirklich zum Jagen zu tragen. Wir haben uns dann auf die Formulierung verständigt, die Einleitung eines Verbotsverfahrens weiter zu prüfen.
Das machen wir mit, meine Damen und Herren, um überhaupt ein deutliches Zeichen des Niedersächsischen Landtags zu setzen.
Da die Redezeit kurz und die Tageszeit fortgeschritten ist, will ich nur noch als zusätzliche Erkenntnis warnen, welche Risiken und Gefahren bestehen. Ich muss dem Landtag sicherlich nicht erzählen, welche kriminellen Verwobenheiten Rockergruppen in diesem Lande oder auch Teile von ihnen mit der Szene in der organisierten Kriminalität haben. Sie können das in BDK-Berichten und entsprechenden Positionierungen der GdP nachlesen. Da gibt es Verbindungen im Bereich der organisierten Kriminalität, zum Drogenbereich, zum Waffenhandel, zur Prostitution und zu Gewaltdelikten. Wir haben mittlerweile auch die Erkenntnis, dass Hells Angels auch in Schützenvereinen ordentliche Mitglieder und Funktionsträger werden wollen, um z. B. auf diesem Wege legal in Waffenbesitz zu kommen. Illegal verfügen sie darüber schon länger. Es besteht also mehr als Gefahr im Verzuge.
Der Niedersächsische Landtag erlebte acht Monate des Schweigens seitens der Koalitionsfraktionen. Erst vor einem Monat waren sie bereit, eine entsprechende Aufforderung an Herrn Schünemann zu beschließen. Das ist ja auch kein Wunder, nachdem er noch vor neun Monaten von Populismus und Aussichtslosigkeit gesprochen hat. Heute werden wir uns endlich auch in Niedersach
sen klar an die Spitze der Bewegung stellen und dann, wie in anderen Bundesländern auch, die Verfahren erfolgreich durch Ermittlungen zu Ende führen, sodass wir Verbotsverfahren entsprechend einleiten und wie in Kiel mit Prozessen begleiten.