Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 3. Sitzung im 2. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Ich möchte Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. - Am 16. März 2008 verstarb, wie Sie sicherlich auch aus den Medien erfahren haben, der frühere Landesminister und Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages Herr Professor Dr. Peter von Oertzen im Alter von 83 Jahren. Herr Professor Dr. von Oertzen gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion in der 3. Wahlperiode von 1955 bis 1959 und in der 6. bis 9. Wahlperiode, d. h. von 1967 bis 1982, an. Er war Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Kultusausschuss, im früheren Ausschuss gemäß Artikel 12 der Verfassung, im Ausschuss für Haushalt und Finanzen und im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Während der 7. Wahlperiode von 1970 bis 1974 war Herr Professor Dr. von Oertzen Niedersächsischer Kultusminister.
Bildung und die Gestaltung der Gesellschaft waren ihm zeitlebens Herzensanliegen, denen er sich aus unterschiedlichen Funktionen heraus mit großer Ernsthaftigkeit und Eigenständigkeit gewidmet hat. Mit seinem streitbaren Intellekt und seinen ausgeprägten rhetorischen Fähigkeiten gehörte er zu den prägenden Persönlichkeiten dieses Hauses. Wir werden Herrn Professor Dr. von Oertzen in guter Erinnerung behalten. - Vielen Dank, dass Sie sich erhoben haben.
Das Parlament ist gut gefüllt. Ich kann also schon jetzt die Beschlussfähigkeit feststellen und leite zur Tagesordnung über.
Nach der Ältestenratssitzung sind noch Beschlussempfehlungen zu zwei verfassungsgerichtlichen Verfahren fertig geworden, die wir im Hinblick auf die Stellungnahmefristen gegenüber dem Staatsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch in diesem Tagungsabschnitt behandeln sollten. Ich halte das Haus für einverstanden damit, dass wir die beiden Punkte nach Tagesordnungspunkt 15 behandeln werden.
Menschenrechte in China zum Gegenstand haben. Es handelt sich dabei um den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 16/74 mit dem Betreff „China im Vorfeld der Olympischen Spiele - Demokratie und Menschenrechte nicht mit Füßen treten“ und den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 16/77 unter der Überschrift „Partnerschaften mit China brauchen Einsatz für Menschenrechte“.
Mir ist signalisiert worden, dass zwischen den Fraktionen Einverständnis darüber bestehe, die Tagesordnung um diese beiden Beratungsgegenstände zu erweitern. - Ich stelle fest, dass darüber Einverständnis besteht. Dann können wir so verfahren. Ich halte Sie des Weiteren für einverstanden damit, dass wir das Thema morgen nach Tagesordnungspunkt 23, also am Ende der Ihnen vorliegenden Tagesordnung, behandeln. - Es zeigt sich kein Widerspruch. Dies ist damit auch so festgestellt.
Ich halte Sie ferner für einverstanden damit, dass wir für die Behandlung der beiden Entschließungsanträge entsprechend unseren Gepflogenheiten folgende Redezeiten vorsehen: CDU 11:15 Minuten, SPD 9 Minuten, FDP 6:45 Minuten, Grüne 9 Minuten und Linke 4:30 Minuten.
Auf der Basis der im Ältestenrat für die Beratung einzelner Punkte gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbarten Redezeiten und des gleichfalls im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssels haben die Fraktionen die ihnen jeweils zustehenden Zeitkontingente so verteilt, wie Sie das aus der Ihnen vorgelegten Übersicht ersehen können.
Ich gehe davon aus, dass die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Regelungen für die Beratungen verbindlich sind und darüber nicht mehr bei jedem Punkt abgestimmt wird. - Es zeigt sich kein Widerspruch. Insofern stelle ich fest, dass das Haus mit diesem Verfahren einverstanden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie noch auf eine Ausstellung hinweisen. In der Wandelhalle ist die von der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ) konzipierte Ausstellung „Ganz nah
dran - das Freiwillige Soziale Jahr Kultur der LKJ“ zu sehen. Ich empfehle diese Ausstellung Ihrer Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden zwei Tagen Schülerinnen und Schüler der Peter-UstinovSchule aus Hude wiederum mit einer OnlineRedaktion live aus dem Landtag berichten. Als Pate wird der Abgeordnete Ansgar-Bernhard Focke erster Ansprechpartner für die Nachwuchsjournalisten sein.
Des Weiteren werden im Rahmen des von der Multimedia-Berufsbildenden Schule initiierten Modellprojekts „Landtagsfernsehen“ Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten der Humboldt-Schule Seelze wieder Sendungen erstellen. Die einzelnen Sendungen stehen ab sofort unmittelbar nach ihrer Produktion im Internet auf der Homepage der Multimedia-Berufsbildenden Schule www.mmbbs.de zum Abruf bereit und sollen auch über den Regionalsender h1 gesendet werden.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, wird erinnert.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Ross-Luttmann, von der Fraktion der CDU Frau Jahns und von der Fraktion der SPD Frau Tiemann.
Für die Aktuelle Stunde liegen fünf Beratungsgegenstände vor: a) Feindliche Übernahme von VW durch die Porsche Holding - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/36, b) Justizvollzug in Niedersachsen - Fakten zur Kenntnis nehmen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 16/67, c) Mit Energie für das Klima - umweltverträgliche und preisgünstige Energieversorgung sichern - Antrag der FDPFraktion - Drs. 16/68, d) Keine Kapitulation vor der
NPD: Parteiverbot sorgfältig prüfen! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/69, e) Partnerschaften mit China brauchen Einsatz für Menschenrechte - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/70.
Nach den Vereinbarungen im Ältestenrat stehen insgesamt 100 Minuten Redezeit zur Verfügung, die gleichmäßig auf die fünf Fraktionen aufzuteilen sind. Das heißt - ich betone das noch einmal, insbesondere die für neuen Kolleginnen und Kollegen -, jede Fraktion verfügt über höchstens 20 Minuten Redezeit. Wenn wie heute mehrere Themen zur Aktuellen Stunde vorliegen, bleibt es jeder Fraktion überlassen, wie sie ihre Redezeit von 20 Minuten für die einzelnen Themen verwendet. Die einzelnen Redebeiträge - auch diejenigen von Mitgliedern der Landesregierung - dürfen gemäß § 49 Abs. 4 Satz 2 unserer Geschäftsordnung grundsätzlich höchstens fünf Minuten dauern. Artikel 23 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung, wonach die Mitglieder der Landesregierung in den Sitzungen des Landtages jederzeit gehört werden müssen, bleibt zwar unberührt; ich gehe jedoch davon aus, dass die Mitglieder der Landesregierung sich im Wege der Selbstverpflichtung an den bezeichneten zeitlichen Rahmen halten. Ansonsten weise ich in diesem Zusammenhang auf die mögliche Anwendung von § 71 Abs. 3 der Geschäftsordnung hin. Nach vier Minuten Redezeit werde ich durch ein Klingelzeichen darauf hinweisen, dass die letzte Minute der Redezeit läuft.
Im Übrigen mache ich auch darauf aufmerksam, dass Erklärungen und Reden nach § 49 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung nicht verlesen werden dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Volkswagen AG ist die wirtschaftliche Säule Niedersachsens. Das Leben von einer Million Beschäftigten und ihren Familien wird
von der Arbeit für den Konzern und seine Zulieferer geprägt. Alles, was mit VW zu tun hat, ist von existenzieller Bedeutung für die Menschen dieses Landes und für unsere Kommunen.
Nicht erst der Fall Nokia hat gezeigt, dass die Verlagerung von Produktionsstätten als heutzutage übliche Strategie zur Gewinnmaximierung von internationalen Konzernen gnadenlos durchgezogen wird, wenn man sie lässt. Die neoliberale Politik der letzten Jahre hat die Bedingungen für solche rücksichtslosen Unternehmensstrategien geschaffen. Da helfen auch politische Krokodilstränen nicht, die an das moralische Gewissen von Managern anbandeln.
Das, womit wir uns befassen, nämlich das VW-Gesetz, ist 1960 als gesellschaftlicher Kompromiss entstanden, der schwerstes Unrecht wie Raub, Mord und Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern zum Teil sühnen sollte. Wehrwirtschaftsführer Porsche hatte das Werk in den 30er-Jahren mit einem Teil des den Gewerkschaften geraubten Geldes bauen lassen. Nach dem Krieg wurde VW ein Staatsunternehmen. Verblieben ist davon dem Land heute noch eine Beteiligung von 20 % mit dem VW-Gesetz.
Das VW-Gesetz könnte ein Präzedenzfall dafür werden, ob Politik heute überhaupt noch willens und fähig ist, gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu gestalten, oder ob Profitinteressen von Konzernen inzwischen das einzig Entscheidende sind.
Deshalb fordert unsere Fraktion erstens, dass alle Dinge im VW-Gesetz, die vom EuGH-Urteil nicht berührt werden, erhalten bleiben müssen. Es ist geregelt, dass nach dem Aktiengesetz Abstimmungen bei VW an ein Quorum von 80 % gebunden werden können. Das bedeutet noch ein Vetorecht für die politische Verantwortung des Landes. Außerdem dürfen Betriebsverlagerungen im Aufsichtsrat nur mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Wir wollen keinen zweiten Fall Nokia.
Herr Wulff und Herr Hirche, sorgen Sie dafür, dass diese Regelungen in der Satzung von VW erhalten bleiben! Stimmen Sie in der nächsten Hauptversammlung gegen die Änderungsanträge der Porsche Automobil Holding SE zur VW-Satzung!
Drittens muss die Landesregierung eine Botschaft in Richtung Bundestag senden. Ein angepasstes VW-Gesetz muss her, und zwar sofort und mit allem, was möglich ist.
Viertens will Porsche seinen Anteil auf 50 % erhöhen. Dabei geht es aber nicht um Kooperation, sondern um Machtübernahme. Wenn die Porsche Holding 50 % der Stimmen hält, wird sie nach dem Aktiengesetz zum herrschenden Unternehmen. VW wird zum beherrschten Unternehmen. Sein Vorstand ist dann weisungsgebunden. Gewinnabführungsverträge sind möglich.
Meine Damen und Herren, es gibt nichts Sinnvolleres als die Sicherung der Interessen der VW-Beschäftigten, ihrer Familien und vieler anderer Menschen in Niedersachsen, die mittelbar an VW hängen. Nehmen Sie die soziale Verantwortung wahr, indem Sie die Artikel 14, 15 und 20 unseres Grundgesetzes verteidigen, in denen all dies verankert ist! Ungeachtet aller sonstigen politischen Unterschiede werden Sie DIE LINKE an Ihrer Seite wissen, wenn Sie sich dieser Verantwortung stellen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Zimmermann, ich möchte hier auf ein etwas anderes Thema abheben. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag steht zum Volkswagen-Gesetz und auch zur Verantwortung des Landes Niedersachsen für das Unternehmen Volkswagen und seine Beschäftigten.
Unser erstes Ziel gilt dem Erhalt des VolkswagenGesetzes in einer geänderten Fassung, worauf ich hier noch etwas detaillierter eingehen möchte.