Hermann Dinkla
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Sehr geehrter Herr Kollege Schwarz, lieber Herr Vizepräsident, lieber Hans-Werner - so darf ich auch einmal sagen -, ich habe mich sehr gefreut,
dass du dich hier so verabschiedet hast, wie du es getan hast.
Ich würde gern speziell noch etwas zu dir im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit mir sagen. Ich werde aber Gelegenheit nehmen, das nach der Abwicklung des letzten Tagesordnungspunktes insgesamt noch einmal zu würdigen. Insofern vielen Dank für deinen Beitrag, und natürlich vorweg: Alles Gute für dich!
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 47 auf:
Abschließende Beratung: a) Die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll neu und seriös starten - den untauglichen Salzstock Gorleben endgültig aufgeben! - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/698 - b) Beteiligung des Niedersächsischen Landtages bei Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnden hoch radioaktiven Atommülls erforderlich! Die Sicherheit vieltausender nachfolgender Generationen ist kein verwaltungstechnischer Vorgang! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/2527 - c) „Gorleben“ Nein Danke - Niedersachsens Position im Bund stärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4133 - d) Sechs-Punkte-Plan für eine Zäsur beim Umgang mit atomarem Müll: Vertrauen schaffen - Endlagersuche wirklich neu beginnen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4347 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5454 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5494
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Anträge abzulehnen.
Mit ihrem Änderungsantrag in der Drs. 16/5494 strebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Annahme ihres eigenen Antrags in der Drs. 16/2527 in einer geänderten Fassung an.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir treten in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Wenzel das Wort. Bitte!
Ich erteile jetzt dem Kollegen Tanke das Wort.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ich erteile dem Kollegen Miesner das Wort.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Kollege, letzter Satz!
Herr Kollege Dr. Hocker, bitte!
Ich erteile jetzt dem Kollegen Herzog das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Herzog, Sie haben eben Ihre Abschiedsrede gehalten. Sie haben sich in den vergangenen Jahren hier - das darf ich wohl sagen - als streitbarer Abgeordneter eingebracht. Sie hatten Themen, die Ihnen besonders am Herzen lagen; das wissen wir alle. Gorleben gehört dazu, auch viele andere aus dem Energiebereich.
Sie haben das hier mit Herzblut eingebracht. Sie haben das aber auch manchmal so vorgetragen - das wissen Sie auch -, dass es an der Grenze war, manchmal auch etwas darüber hinaus. Aber ich fand es gut, wie Sie das eben noch einmal an ein, zwei Beispielen deutlich gemacht haben.
So, wie Sie eben hier aufgetreten sind, steht zum Schluss ein Stück weit das Versöhnende. Unabhängig von allen politischen unterschiedlichen Positionen haben Sie sich hier als Abgeordneter
dieser Periode eingebracht. Dafür danke ich Ihnen im Namen des ganzen Hauses.
Ich erteile jetzt dem Minister Dr. Birkner das Wort.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Tanke das Wort. Sie haben zwei Minuten.
Zum Schluss steigen die Adrenalinspiegel doch noch einmal deutlich an. Aber jetzt möchte ich, dass hier wieder Ruhe einkehrt.
- Auch die Zwischenrufe, Herr Kollege Koch, beenden wir jetzt.
Wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, hat der Kollege Wenzel nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung für anderthalb Minuten das Wort.
Auf diese Rede möchte der Kollege Sohn eine Kurzintervention machen. Bitte!
Ich frage: Herr Kollege möchten Sie antworten? - Das scheint nicht der Fall zu sein.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir treten jetzt in die Abstimmung ein.
Zunächst stimmen wir über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 16/698 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so verfahren worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5494 vor. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/2527 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 3 der Beschlussempfehlung.
Wer der Nr. 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 16/4133 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist so verfahren worden.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 4 der Beschlussempfehlung.
Wer der Nr. 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4347 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Damit ist dieser Tagesordnungspunkt behandelt.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 48 auf:
Abschließende Beratung: a) Ausbau des Kavernenfeldes Etzel stoppen, bis die Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist - Bergrecht reformieren: Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Genehmigungsverfahren - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3312 - b) Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3519 - c) Bergrecht reformieren - Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Maßnahmen „unter Tage“ - kein Fracking in Wasserschutzgebieten - keine Subventionen für Energiekonzerne - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3912 - d) „Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3967 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5459 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/5493 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/5514
Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, die Anträge abzulehnen.
Die beiden Änderungsanträge haben zum Ziel, alle vier genannten Anträge in einer jeweils anderweitig geänderten Fassung anzunehmen.
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Wir treten jetzt in die Beratung ein. Ich erteile dem Kollegen Wenzel das Wort.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Bäumer das Wort.
Herr Kollege Wenzel möchte eine Kurzintervention vornehmen. Bitte!
Möchten Sie für die CDU-Fraktion antworten?
- Ja. Herr Kollege Bäumer, bitte!
Ich erteile jetzt dem Kollegen Lies das Wort.
Herr Kollege Bäumer möchte eine Kurzintervention vornehmen.
Herr Kollege Bäumer, zum Schluss der Sitzung kommt es nicht unbedingt darauf an, noch einmal verbal aufzurüsten. Ich würde sagen: Das war nicht unbedingt notwendig.
Die SPD-Fraktion möchte antworten. Herr Kollege Lies, bitte!
Ich erteile jetzt dem Kollegen Dr. Hocker das Wort.
Herr Kollege, wir unterbrechen. - Bitte sehr!
Herr Kollege Oesterhelweg hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte sehr!
Möchte jemand von der FDP-Fraktion antworten? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann erteile ich jetzt der Kollegin Flauger das Wort.
Sehr geehrte Frau Kollegin Flauger, Sie haben darauf hingewiesen, dass für den Landtag im Jahr 2008 eine neue Situation eintrat. Zum ersten Mal gab es fünf Fraktionen. Darauf mussten sich die anderen Fraktionen einstellen. Aber ich glaube, im Laufe der Zeit hat sich ein Stück Normalität entwickelt.
Sie persönlich haben sich sehr schnell als profilierte Politikerin für Ihre Fraktion auch in Führungsaufgaben herausgestellt, und die Nähe zum Präsidium machte deutlich, dass Sie immer für Zwischenrufe gut waren, die hier oben auch angekommen sind.
Verehrte Frau Kollegin Flauger, Sie haben gesundheitliche Gründe dafür angeführt, dass Sie
nicht wieder kandidieren. Das verdient Respekt. Dies sage ich ausdrücklich, und ich verbinde das mit guten Wünschen für Ihre persönliche und auch gesundheitliche Zukunft.
Sie haben fünf Jahre hier im Landtag gearbeitet. Das wird in Erinnerung bleiben. Alles Gute für die Zukunft und vielen Dank für Ihr Mitwirken hier im Niedersächsischen Landtag!
Ich erteile jetzt Herrn Minister Bode das Wort.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Wenzel?
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen jetzt zu einem Abstimmungsverfahren, das hohe Aufmerksamkeit erfordert. Deshalb bitte ich, dass wir uns darauf konzentrieren.
Es liegt der Wunsch nach einer namentlichen Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Das ist beantragt worden.
Zunächst noch einmal zum Abstimmungsverfahren: Es liegen vier Entschließungsanträge vor, zu denen die Beschlussempfehlung jeweils auf Ablehnung lautet. Da beide Änderungsanträge darauf zielen, jeweils alle Anträge in einer geänderten Fassung anzunehmen, gehe ich davon aus, dass Sie einverstanden sind, wenn wir uns bei den nun erforderlichen Abstimmungen ebenfalls immer auf alle Anträge gemeinsam beziehen.
Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Änderungsanträge ab.
Da bei dieser komplexen Sachlage nicht feststellbar ist, welcher der Änderungsanträge weitergehend ist, gehe ich von Ihrem Einverständnis aus, dass wir dann gegebenenfalls zunächst über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in namentlicher Abstimmung und danach über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP abstimmen.
Jetzt kommt es aber: Um zu einer Abstimmung über die beiden vorliegenden Änderungsanträge zu kommen, müsste zunächst die Beschlussempfehlung abgelehnt werden. Wir kommen also jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, die abgelehnt werden muss, damit wir zu den Änderungsanträgen kommen können.
Wer den Nrn. 1 bis 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit die genannten Anträge ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht gefolgt worden.
Wir kommen daher zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5493. Hierzu liegt ein Antrag gemäß § 84 unserer Geschäftsordnung vor. § 84 Abs. 3 lautet:
„Namentlich muss abgestimmt werden, wenn es zehn Mitglieder des Landtages bis zum Beginn der Abstimmung verlangen.“
Wie eben von mir ausgeführt, ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte diejenigen um ein Handzeichen, die für namentliche Abstimmung sind. - Das ist ausreichend. Insofern ist die notwendige Unterstützung gegeben.
Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist, wie von mir erwähnt, in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab. Wer dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/5493 zustimmen möchte, ruft also „Ja“, wer dagegen ist, ruft „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, ruft „Enthaltung“.
Ich bitte Sie, sich so laut zu äußern, dass es hier oben beim Sitzungsvorstand ankommt. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.
Wir können jetzt mit der namentlichen Abstimmung beginnen. Frau Schriftführerin Weddige-Degenhard fängt mit der Verlesung der Namen an.
(Schriftführerin Dörthe WeddigeDegenhard verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt:
Thomas Adasch Nein Hans-Henning Adler Enthal-
tung Johann-Heinrich Ahlers Nein Heinrich Aller Ja Dr. Gabriele Andretta Ja Klaus-Peter Bachmann Ja Martin Bäumer Nein Heiner Bartling Ja Rainer Beckmann Nein Daniela Behrens Ja Almuth von Below-Neufeldt Nein Karin Bertholdes-Sandrock Nein Dr. Uwe Biester Nein Karl-Heinz Bley Nein Jörg Bode Nein Norbert Böhlke - Ralf Borngräber Ja Marcus Bosse Ja Axel Brammer Ja Markus Brinkmann Ja Prof. Dr. Emil Brockstedt Nein
Marco Brunotte Ja Bernhard Busemann Nein Helmut Dammann-Tamke Nein Dr. Karl-Ludwig von Danwitz Nein Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens Nein Otto Deppmeyer Nein Hermann Dinkla Nein Christoph Dreyer Nein Christian Dürr Nein Hans-Heinrich Ehlen Nein Petra Emmerich-Kopatsch Ja Ursula Ernst - Kreszentia Flauger Enthal-
tung Ansgar-Bernhard Focke Nein Björn Försterling Nein Renate Geuter Ja Rudolf Götz Nein Christian Grascha Nein Clemens Große Macke Nein Ulla Groskurt Ja Fritz Güntzler Nein Hans-Dieter Haase Ja Enno Hagenah Ja Swantje Hartmann Nein Karl Heinz Hausmann Ja Reinhard Hegewald Nein Wilhelm Heidemann Nein Frauke Heiligenstadt Ja Karsten Heineking Nein Dr. Gabriele Heinen-Kljajić - Elisabeth Heister-Neumann Nein Ursula Helmhold - Kurt Herzog Enthal-
tung Bernd-Carsten Hiebing Nein Reinhold Hilbers Nein Jörg Hillmer Nein Dr. Gero Clemens Hocker Nein Carsten Höttcher Nein Wilhelm Hogrefe Nein Ernst-August Hoppenbrock Nein Patrick-Marc Humke Enthal-
tung Angelika Jahns Nein Meta Janssen-Kucz Ja Wolfgang Jüttner Ja Karl-Heinz Klare Nein Hans-Jürgen Klein Ja Stefan Klein - Ingrid Klopp Nein Lothar Koch Nein Gabriela König Nein Marianne König Enthal
tung Ursula Körtner Nein Gabriela Kohlenberg Nein Gisela Konrath Nein Ina Korter Ja Jürgen Krogmann - Klaus Krumfuß - Clemens Lammerskitten Nein Dr. Silke Lesemann Ja Sigrid Leuschner Ja Olaf Lies Ja Helge Limburg - Editha Lorberg Nein Dr. Max Matthiesen - David McAllister Nein Anette Meyer zu Strohen Nein Christian Meyer Ja Rolf Meyer Ja Axel Miesner Nein Johanne Modder Ja Matthias Möhle Ja Dieter Möhrmann Ja Hartmut Möllring Nein Heidemarie Mundlos - Jens Nacke Nein Dr. Harald Noack Nein Frank Oesterhelweg Nein Jan-Christoph Oetjen Nein Victor Perli - Gudrun Pieper Nein Filiz Polat Ja Stefan Politze Ja Claus Peter Poppe Ja Dorothee Prüssner Nein Sigrid Rakow - Christa Reichwaldt Enthal-
tung Klaus Rickert Nein Roland Riese Nein Heinz Rolfes Nein Mechthild Ross-Luttmann Nein Jutta Rübke Ja Hans-Heinrich Sander Nein Roland Schminke Ja Klaus Schneck Ja Heiner Schönecke Nein Stefan Schostok Ja Andrea Schröder-Ehlers Ja Uwe Schünemann - Annette Schwarz Nein Hans-Werner Schwarz Nein Uwe Schwarz Ja Kai Seefried Nein Silva Seeler Ja
Regina Seeringer Nein Wiard Siebels Ja Dr. Stephan Siemer Nein Dr. Manfred Sohn Enthal-
tung Brigitte Somfleth - Miriam Staudte Ja Karin Stief-Kreihe - Lutz Stratmann Nein Joachim Stünkel Nein Detlef Tanke Ja Ulf Thiele Nein Björn Thümler Nein Petra Tiemann Ja Sabine Tippelt Ja Dirk Toepffer Nein Grant Hendrik Tonne Ja Elke Twesten Ja Astrid Vockert Nein Ulrich Watermann Ja Dörthe Weddige-Degenhard Ja Christel Wegner - Ursula Weisser-Roelle Enthal-
tung Stefan Wenzel Ja Silke Weyberg Nein Gerd Ludwig Will Ja Wolfgang Wulf Ja Prof. Dr. Dr. Roland Zielke Nein Pia-Beate Zimmermann -)
Ich frage jetzt: Befindet sich ein Mitglied des Landtages im Saal, das noch nicht aufgerufen wurde oder abgestimmt hat? - Das ist erkennbar nicht der Fall.
Ich schließe die Abstimmung und bitte Sie, sich einen Augenblick zu gedulden. Das Ergebnis der Auszählung wird gleich vorliegen.
Ich gebe das Ergebnis bekannt. Abgestimmt haben 132 Mitglieder des Landtages, davon 49 mit Ja, 75 mit Nein, 8 haben sich der Stimme enthalten. Der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist somit abgelehnt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen daher jetzt zur Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/5514. Wer diesem
Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit hat dieser Änderungsantrag eine Mehrheit bekommen.
Damit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir den Punkt 48 abgehandelt und sind am Ende der Tagesordnung angelangt.
Wenn auch mit angeschlagener Stimme, so würde ich zum Ende dieser Sitzung gerne das Wort an Sie richten.
Eine, wie ich finde, ereignisreiche Legislaturperiode nähert sich dem Ende. Für 41 Abgeordnete sind es nun die letzten Minuten, in denen sie als Abgeordnete hier im Plenarsaal sitzen oder, wie ich, die Sitzung leiten dürfen. Es hat in diesen Tagen offene Wehmut gegeben; ich würde auch sagen: hier und da kontrollierte Wehmut. Aber man kann nicht leugnen, dass diese Tage sicherlich für viele in besonderer Erinnerung bleiben werden.
Ich danke Ihnen allen, allen Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages, im Namen des Präsidiums für das, was sie in dieser 16. Legislaturperiode geleistet haben, in den Gremien des Landtages, aber auch in den Wahlkreisen im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Mein besonderer Dank gilt den ausscheidenden Abgeordneten, die über viele Perioden hinweg hier im Parlament ihren Beitrag für die politische Gestaltung Niedersachsens geleistet haben.
Und wenn es vielleicht auch etwas pathetisch klingt: Erinnerungen sind das Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann. Viele werden sich heute sicherlich an die ersten Tage ihrer Abgeordnetentätigkeit erinnern, daran, welcher Platz ihnen von der Fraktion zugewiesen wurde, an den Aufbau erster Kontakte zu anderen Abgeordneten und Fraktionen, an den Einstieg in die politische Arbeit des Landtages und an die im Laufe der Perioden auch wechselnden Rollen von Mehrheit und Opposition.
Die Erinnerung wird sich aber hoffentlich nicht an den harten politischen Debatten festmachen und nicht an der Addition der Vielzahl von ersten und zweiten Beratungen, sondern an der Vielzahl von wertvollen und freundschaftlichen Begegnungen und respektvollen Kontakten zu Menschen, auch über Fraktionsgrenzen hinweg. Deshalb gehören auch die oft - und wer wird das leugnen wollen? - hier und da ritualhaften Auseinandersetzungen in den Plenarsitzungen, die Ausschusssitzungen und
auch die Reisen in dieser Periode hoffentlich mit zu den positiven Erinnerungen.
Ich möchte heute auch etwas sicherlich Ungewöhnliches tun. Ich möchte mich bei denen bedanken, die hinter den Abgeordneten stehen, ihnen Freiraum geben, sie auffangen und stützen: bei ihren Familien, den Ehefrauen und Ehemännern, den Lebenspartnerinnen und -partnern. Ich finde, dies verdient große Anerkennung und sollte auch einmal Erwähnung finden.
Für die ausscheidenden Abgeordneten - also auch für mich - steht eine Prüfung an, nämlich die Klärung der Frage, ob es außerhalb der Politik ein Leben gibt.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, dass es gelingt, Vernachlässigtes zu reaktivieren. Dazu gehören vielleicht auch Freundschaften, die der Politik zum Opfer gefallen sind. Vielleicht gelingt es auch, neue Lebensbereiche und Themenfelder zu erforschen. Ich wünsche Ihnen von Herzen viel Erfolg, Gesundheit und vor allen Dingen Zufriedenheit in einem neuen Lebensabschnitt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber auch andere Punkte, die diese Periode mit geprägt haben. Dazu gehört die Öffnung des Landtages gegenüber der Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und auch dem neuen Angebot - das will ich ausdrücklich betonen -, die Sitzungen über den Internet-Livestream verfolgen zu können.
Neben der Veranstaltungsreihe „Niedersachsen in Europa“, die ungewöhnlich hohen Zuspruch erfahren hat, gab es bewegende Stunden und Begegnungen hier im Landtag. Dazu gehören für mich die Begegnungen mit den hannoverschen Überlebenden des Holocausts, der Vortrag des jüngst verstorbenen Henry Friedlander und die Aufführung des Theaterstücks „Die Ermittlung“ von Peter Weiss hier im Plenarsaal.
Und es gab bewegende Momente der gemeinsamen Trauer im Plenarsaal. Deshalb möchte ich heute auch an den Abschied von unseren Kollegen Reinhold Coenen, Karl-Heinrich Langspecht und Ralf Briese erinnern. Es war ihnen nicht vergönnt, bis zum Ende dieser Periode in unserer Mitte zu wirken.
Ich möchte aber auch heute den Satz wiederholen, den ich damals gesagt habe: Abgeordnete sind keine Automaten, die Tag und Nacht zu funktionie
ren haben. Gestern kam der Hinweis von der Kollegin Helmhold auf die gewünschte Selbstbestimmtheit, den ich nachdrücklich unterstütze. Der steigende Anspruch von außen an die Abgeordneten und auch der daraus resultierende und zum Teil selbst geschaffene Zeitdruck darf nicht dazu führen, dass die Selbstbestimmtheit nur noch marginal vorhanden ist. Die Konzentration auf das Wesentliche kann Abhilfe schaffen. Ich würde mir aber auch wünschen, dass der Respekt und die Anerkennung vor dem Einsatz der Abgeordneten in der Öffentlichkeit zunimmt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in keiner Legislaturperiode der letzten Jahrzehnte ist im Landtag so viel gebaut worden wie seit 2008. Die öffentliche Diskussion machte sich immer wieder an der Zukunft des Plenarsaalgebäudes fest. Dadurch ergab sich ein Freiraum - auch für Präsidenten -,
die anderen Sanierungen und Optimierungen in Höhe von ca. 24 Millionen Euro relativ unbeachtet durchzuführen zu können. Diese Chance wurde genutzt, und nach meinem Eindruck auch zur Zufriedenheit der Kolleginnen und Kollegen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
Ich möchte mich in dem Zusammenhang bei Minister Möllring und dem Staatlichen Baumanagement bedanken. Dabei will ich nicht ausschließen, dass das Staatliche Baumanagement nach meinem Abschied etwas befreit wirken könnte.
Im Hinblick auf die 17. Legislaturperiode habe ich persönlich den Wunsch, dass die jetzigen Weichenstellungen für die Planungen und die bauliche Umsetzung im Portikus- und Plenarsaalbereich von den neuen Kolleginnen und Kollegen nicht wieder infrage gestellt werden.
Der zweite Wunsch wäre, dass die letzte Sitzung der 17. Wahlperiode im Spätherbst 2017 in einem beeindruckend neu gestalteten Plenarsaal stattfinden kann - auch als Zeichen des Selbstbewusstseins dieses Parlaments. Davor wird aber noch eine schwierige Zeit für das Parlament liegen. Denn die provisorische Lösung im Forum für einen Zeitraum von ca. drei Jahren beinhaltet Belastungen und Herausforderungen für die Abgeordneten und auch für die Verwaltung. Dies wird noch ein
hohes Maß an Verständnis und auch gegenseitiger Rücksichtnahme erfordern.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will auch noch auf einen Punkt hinweisen, auf den ich als Präsident großen Wert gelegt habe. Die angemessenen Anpassungen der Abgeordnetenbezüge, die in dieser Periode umgesetzt wurden und in der Weichenstellung auch für 2013 vorliegen, waren für mich im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen ein wichtiges Anliegen, zumal dies in den vorherigen Perioden aus den unterschiedlichsten Gründen unterblieben ist.
Zum Schluss mein Dank an das Präsidium des Landtags, mit dem ich gern und vertrauensvoll zusammengearbeitet habe. Mein besonderer Dank gilt Vizepräsidentin Astrid Vockert und den Vizepräsidenten Dieter Möhrmann und Hans-Werner Schwarz. Wir waren ein gutes Team, und wir haben auch nicht immer nur über Politik gesprochen; das muss ich sagen, wenn ich Hans-Werner Schwarz in seiner Rolle als Präsident eines bestimmten Fußballvereins ansehe. Ich werde mich gern an diese gemeinsame Aufgabe erinnern. Sie, die eben Erwähnten, waren für mich immer wertvolle Unterstützer und Ratgeber, und dafür danke ich sehr herzlich.
Für mich persönlich schließt sich nach 40-jähriger Aktivität in den unterschiedlichsten Positionen ein Lebensabschnitt, der reich an Erfahrungen war und in dieser Periode mit einer Aufgabe ausklingt, die mich ausgefüllt hat und die anspruchsvoll war. Ich möchte diese Zeit nicht missen.
Zum Schluss dieser Plenarsitzung gilt mein Dank auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die die Plenarsitzungen, die Ausschusssitzungen, vor allem auch die vielen Veranstaltungen und auch - das betone ich - die Organisation der Besucherdienste professionell begleitet haben. Es sind viele Menschen im großen Räderwerk Landtag, die oft unbeachtet ihre Leistungen einbringen - und wenn die kleinen Zahnräder nicht funktionieren, laufen auch die großen nicht. Ihnen allen und auch unserem hochgeschätzten Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gilt mein Dank. Ich glaube, dies auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Landtags sagen zu können.
Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen des Landtags, aber auch allen anwesenden Damen
und Herren der Landtagsverwaltung und der Ministerien ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das politisch spannende Jahr 2013.
Den Kolleginnen und Kollegen des neu gewählten Parlaments der 17. Wahlperiode wünsche ich viel Erfolg und eine glückliche Hand. An Aufgaben und Herausforderungen wird auch in der kommenden Wahlperiode kein Mangel bestehen.
Ich möchte abschließend, verehrte Kolleginnen und Kollegen, noch darauf hinweisen, dass ich in Absprache mit den Fraktionen zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Landtags einladen werde.
Damit schließe ich die Plenarsitzung, die letzte dieser Legislaturperiode. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg und sage schlicht und einfach: Auf Wiedersehen bis zur nächsten Begegnung!
Schluss der Sitzung: 15.34 Uhr.
Anlagen zum Stenografischen Bericht
noch:
Tagesordnungspunkt 35:
Mündliche Anfragen - Drs. 16/5450
Anlage 1
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 2 der Abg. Renate Geuter (SPD)
Finanziell angespannte Lage der niedersächsischen Krankenhäuser - Gibt es Hilfen der Landesregierung für Kliniken, die zum Sanierungsfall geworden sind, um eine Insolvenz abzuwenden?
Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Seit Jahren haben Krankenhäuser große Schwierigkeiten, die tatsächlichen Personal- und Sachkostensteigerungen adäquat zu refinanzieren. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser besonders im ländlichen Raum zunehmend gefährdet. Nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung der von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen sind nach Einschätzung von Beobachtern unverzichtbar.
Inzwischen spitzt sich die finanzielle Lage der niedersächsischen Krankenhäuser zu. Viele Häuser haben sowohl in 2010 als auch in 2011 kein positives Betriebsergebnis erreichen können. Mit dem Schreiben vom 20. November 2012 haben die Direktoren der Diözesan-Caritasverbände Hildesheim und Osnabrück sowie des Landes-Caritasverbandes Oldenburg die niedersächsische Sozialministerin um Hilfe gebeten, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser erhalten zu können. Sie sehen keine Chance mehr, aufgrund der gesetzlich begrenzten Steigerungen die unabweisbar auftretenden Kostensteigerungen zu refinanzieren. Weitere Effizienzsteigerungen sind aus ihrer Sicht nicht zu erreichen.
Bei den Katholischen Kliniken Oldenburger Münsterland (KKOM) hat eine Mischung aus mangelnder Finanzausstattung und hausgemachten Problemen dazu geführt, dass die KKOM aktuell in ihrer Zahlungsfähigkeit bedroht sind. Ein kurzfristig bekannt gewordenes Sanierungskonzept sieht vor, einzelne Häuser zu schließen und betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Um die Strukturprobleme, die sich aus dem derzeitigen baulichen Zustand der Klinikgebäude ergeben, zu beheben, sind Beobachtern zufolge größere Investitionen in naher Zukunft dringend geboten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um die Bundesregierung zu einer Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser zu bewegen, damit eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen erreicht wird?
2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, Krankenhäuser bei akuten Liquiditätsproblemen zu stützen, um eine Insolvenz abzuwenden, und, falls ja, welche?
3. Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Landesregierung, Krankenhäuser zeitnah bei Investitionsmaßnahmen zu unterstützen, die zur Überwindung von Sanierungsstaus unbedingt erforderlich sind?
Mit dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG) vom 29. Juni 1972 wurde für die deutschen Krankenhäuser die duale Finanzierung eingeführt. Wesentliches Merkmal dieser Dualität ist die Trennung der Krankenhauskosten in Kosten des laufenden Betriebs und Investitionen. Die Kosten des laufenden Betriebs sind von den Patientinnen oder Patienten bzw. deren Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern über die Pflegesätze bzw. Entgelte zu tragen. Die Investitionskosten sind durch die Bundesländer aufzubringen.
Die Versorgung der Bevölkerung in Niedersachsen mit den notwendigen medizinischen, pflegerischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Leistungen ist eine der großen sozialpolitischen Aufgaben der Zeit. In der Folge der Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip und der bundesrechtlichen Reformen des Vergütungssystems für Krankenhausleistungen insbesondere in den Jahren 1992 und 2002 wurde deutlich, dass dies eine nachhaltige Reform der Krankenhausstrukturen erfordert. Diese muss zum Ziel haben, für die bedarfsgerechten Angebote von Krankenhausbehandlungskapazitäten in Niedersachsen eine wirtschaftlich tragfähige Basis zu gewährleisten. Das der Landesregierung dafür zur Verfügung stehende Steuerungsinstrument ist die Investitionsförderung durch ihre jährlichen Krankenhausinvestitionsprogramme.
Es ist unerlässlich, dass die Krankenhäuser für die Kosten des laufenden Betriebs eine Vergütung, die ihnen auskömmliche Erlöse verschafft, erhalten. Die Landesregierung sieht dies als unerlässlich zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung an. Dabei ist nach der gesetzlichen Konzeption die Findung der Vergütungshöhe weitgehend den
Selbstverwaltungspartnern im Gesundheitswesen überantwortet. So werden für den Bereich der somatischen Krankenhäuser, deren Leistungen in Anwendung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems vergütet werden, von den Vertragsparteien auf Bundesebene die Entgeltkataloge, von den Vertragsparteien auf Landesebene der Landesbasisfallwert sowie von den örtlichen Vertragsparteien das Mengengerüst und einzelne Entgelte vereinbart. Die nachfolgende Genehmigung zum einen der Vereinbarung über den Landesbasisfallwert und zum anderen der Vereinbarung der örtlichen Vertragsparteien bleibt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf eine Rechtskontrolle beschränkt.
Die Investitionsentscheidungen der Landesregierung erfolgen nach fachlicher Einschätzung und Bewertung im Einvernehmen mit dem Planungsausschuss. Dabei steht die Unterstützung des notwendigen Strukturwandels im Vordergrund, um die erforderliche Nachhaltigkeit der Investitionen zu gewährleisten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung hat, gemeinsam mit weiteren Ländern, in der 899. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2012 anlässlich der Beschlussfassung über das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen eine Erklärung zu Protokoll abgegeben. In dieser Erklärung werden „eine möglichst vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen, die mögliche Einführung eines vollen Orientierungswertes und die Abschaffung der Degressionsregelung für den Basisfallwert bei Leistungsausweitungen“ gefordert.
Außerdem hat die Landesregierung den durch den Freistaat Bayern in den Bundesrat eingebrachten Antrag „Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser“ unterstützt; dieser Antrag ist in der 901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012 angenommen worden. Die Entschließung fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die in § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes angelegte Kollektivhaftung der Krankenhäuser bei Leistungssteigerungen abschafft und eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Kostensteigerungen sicherstellt.
Zu 2: Möglichkeiten der Länder, Krankenhäuser bei akuten Liquiditätsproblemen zu stützen, sind im KHG nicht vorgesehen.
Zu 3: Sanierungsmaßnahmen sind auf erhaltenswerte Strukturen zu beschränken. Die Landesregierung tut dies mit ihren Krankenhausinvestitionsprogrammen - zuletzt beschlossen am 27. November 2012. Dieses beinhaltet die Förderung von 31 Krankenhäusern.
Anlage 2
Antwort
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 3 der Abg. Christian Grascha und JanChristoph Oetjen (FDP)
Welche Auswirkungen hat die Lockerung der Residenzpflicht für in Niedersachsen lebende Asylbewerber?
Seit dem 1. März 2012 dürfen sich aufgrund der gemäß § 58 Abs. 6 des Asylverfahrensgesetzes von der Landesregierung erlassenen Asylbewerberaufenthalts-Verordnung Asylbewerber, die nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, ohne Erlaubnis vorübergehend im Gebiet des Landes Niedersachsen aufhalten. In einer gemeinsamen Sitzung des Senats der Freien Hansestadt Bremen und der Niedersächsischen Landesregierung am 21. Februar 2012 haben beide Länder vereinbart, durch Rechtsverordnung zu regeln, dass sich solche Asylbewerber vorübergehend auch auf dem Gebiet des jeweils anderen Landes aufhalten dürfen. Die Verpflichtung der Asylbewerber, in einer bestimmten Gemeinde zu wohnen, bleibt von diesen Regelungen unberührt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung statistische oder sonstige Erkenntnisse darüber, ob sich die Chancen für Asylbewerber auf eine zugelassene Arbeitsaufnahme seit Inkrafttreten der Verordnung verbessert haben, und, wenn ja, welche?
2. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf die Möglichkeit der landesweiten Arbeitssuche die Wirkung der weiterhin bestehenden Wohnverpflichtung in einer bestimmten Gemeinde?
3. Sind aus Sicht der Landesregierung weitere Maßnahmen denkbar, die eine zugelassene Arbeitsaufnahme weiter erleichtern könnten, wie z. B. weitere Vereinbarungen mit angrenzenden Bundesländern, und wann ist mit einer Umsetzung der Vereinbarung mit Bremen zu rechnen?
Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Statistiken über die Entwicklung der Arbeitsaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern nach Inkrafttreten der Asylbewerberaufenthaltsverordnung (AsylAVO) liegen der Landesregierung nicht vor.
Zu 2: Die Möglichkeit der landesweiten Arbeitssuche wird durch eine Wohnsitzauflage nicht beeinträchtigt. Bereits vor Erlass der AsylAVO wurde Asylbewerberinnen und Asylbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, außerhalb des Geltungsbereichs ihrer Aufenthaltsgestattung eine Arbeit aufzunehmen. Dies erfolgte jeweils durch Erlaubnisse, die in den betreffenden Einzelfällen auf Antrag erteilt wurden. Nach Erlass der AsylAVO können die Asylbewerberinnen und Asylbewerber Vorsprachen und Termine zum Zweck der Arbeitssuche nun im gesamten Gebiet Niedersachsens wahrnehmen, ohne hierfür eine spezielle Erlaubnis zu benötigen. War die Suche erfolgreich und ist durch die Aufnahme einer nicht nur vorübergehenden Erwerbstätigkeit ein Umzug in eine andere Kommune notwendig, kann eine entsprechende Änderung der Wohnsitzauflage erfolgen.
Zu 3: Weitere Maßnahmen zur Erleichterung der zugelassenen Arbeitsaufnahme bieten sich nicht an. Die Gestattung des vorübergehenden Aufenthalts im gesamten Land Niedersachen und deren in Vorbereitung befindliche Erweiterung auf das Gebiet des Landes Bremen wird als angemessen erachtet, um dem Wunsch der in Niedersachsen lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach mehr Bewegungsfreiheit nachzukommen. Weitergehende Regelungen sind nicht beabsichtigt.
Das Land Hamburg, welches als Stadtstaat für eine vergleichbare Regelung wie die mit Bremen getroffene in Betracht gekommen wäre, hat den Vorschlag Niedersachsens, ebenfalls eine länderübergreifende generelle Erlaubnis für beide Länder zu erlassen, abgelehnt. Regelungen durch Landesverordnungen mit den weiteren sieben an Niedersachsen angrenzenden Flächenländern sind aus Sicht der Landesregierung nicht zweckdienlich. Da kein Grund ersichtlich ist, der es erlauben würde, bei den einzelnen Ländern unterschiedlich zu verfahren, müssten entsprechende inhaltsgleiche Regelungen mit allen sieben Ländern vereinbart werden. Dies wäre durch die Verordnungsermächtigung, die Ausnahmen zulässt, „um örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen“ nicht mehr
gedeckt. Vielmehr wäre hierfür wohl eine entsprechende Änderung des Asylverfahrensgesetzes erforderlich. Außerdem entstünde durch eine Vielzahl von Länderverordnungen ein unübersichtliches Regelungsgefüge, das von den Ausländerbehörden nur schwer bewältigt werden könnte.
Wie in der Antwort zur Frage 2 bereits dargestellt, wird keine Notwendigkeit gesehen, weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme zu ergreifen - dies zumal die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Bundesland unter dem Vorbehalt der dortigen Zustimmung zur Erteilung einer einzelfallbezogenen Erlaubnis nach wie vor möglich ist.
Die Arbeiten zur Abstimmung des Verordnungstextes, mit dem die Vereinbarung mit Bremen umgesetzt werden soll, sind Ende November 2012 zwischen dem Bremer Senator für Inneres und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgeschlossen worden. Der Verordnungstext wird in Kürze dem Kabinett vorgelegt, damit über die Freigabe zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände entschieden werden kann. Nach Abschluss dieses in Niedersachsen vorgeschriebenen Verfahrens wird die Verordnung unverzüglich vom Kabinett beschlossen und kann danach verkündet werden.
Anlage 3
Antwort
des Kultusministeriums auf die Frage 4 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)
Wie soll der erhöhte Finanzhilfebedarf durch die Einführung der achtjährigen Schulzeit für Gymnasien und Gesamtschulen in freier Trägerschaft finanziert werden?
Die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur hat finanzielle Auswirkungen auch auf die Gymnasien und Gesamtschulen in freier Trägerschaft. Wegen der Anhebung der Wochenstundentafel ist auch ein erhöhter Lehrerstundeneinsatz pro Schülerin und Schüler erforderlich.
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen berichtet, dass sie wegen der entsprechenden Anpassung der Schülerbeträge in der Finanzhilfeordnung bereits seit 2007 mit dem Kultusministerium in Kontakt stehe. Es habe sich aber herausgestellt, dass zur Erfassung der Daten für die Neufestlegung der Schülerbeträge erst ein „reiner“ G8-Jahrgang habe „durchgewachsen“ sein müssen. Erst seit September 2012 lägen die erforderlichen Daten vor.
Die erhöhten Kosten pro Schülerin und Schüler sind aber bereits seit dem 1. August 2011 angefallen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Um welchen Betrag und um welchen Prozentsatz sollen die Schülerbeträge in der Finanzhilfeverordnung im Zusammenhang mit der Einführung der achtjährigen Schulzeit an Gymnasien und Gesamtschulen für die Schulen in freier Trägerschaft angehoben werden?
2. In welcher Weise soll diese Anhebung auch rückwirkend für die Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 erfolgen?
3. Wenn keine rückwirkende Anhebung geplant ist, wie sollen dann die Gymnasien und Gesamtschulen in freier Trägerschaft die in der Vergangenheit durch die achtjährige Schulzeit verursachten höheren Kosten pro Schülerin und Schüler finanzieren?
Die angemessene Finanzierung der Träger anerkannter Ersatzschulen sowie der Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, weil deren Schulen einen großen Beitrag für unsere Schülerinnen und Schüler leisten.
Diese Schulträger erhalten Finanzhilfe auf Grundlage des Schulgesetzes als pauschalen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten ihrer Schulen. Dieser Zuschuss ist schon von der Anlage her nicht dazu bestimmt, sämtliche Kosten von Schulträgern zu decken. Vielmehr ist von den Trägern auch zu erwarten, dass sie für den Betrieb ihrer Schulen einen eigenen Deckungsbeitrag für die anfallenden Kosten aufbringen, den sie auch aus Beteiligungen kommunaler Schulträger, Schulgeldern oder eigenen Mitteln leisten. Dieses gilt bis zur Veränderung der finanzhilferelevanten Parameter in der Finanzhilfeverordnung auch für den Fall, dass sich aufgrund struktureller Veränderungen für die Schulträger Kostenerhöhungen ergeben.
Der Landeszuschuss errechnet sich für die allgemeinbildenden Schulen auf der Basis zweier Komponenten:
1. eines schulformspezifisch festgesetzten Stundensatzes für das Lehrpersonal sowie des Zusatzpersonals an Förderschulen und
2. einer schulformspezifisch festgesetzten Stundenzahl für Lehrkräfte und Zusatzpersonal, die jeweils auf eine Schülerin oder einen Schüler entfällt (Schülerstunden). Diese Stundenzahlen sind in der Finanzhilfeberechnungsverordnung von 2007 festgeschrieben und haben bis zur Änderung der Verordnung Bestand. Die Höhe
der zu erwartenden Finanzhilfe ist damit für die begünstigten Träger im Voraus berechenbar.
Es ist nunmehr beabsichtigt, rückwirkend zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 die Zahl der Schülerstunden den Versorgungsverhältnissen der öffentlichen Schulen anzupassen. Diese konnten wir nunmehr aufgrund der statistischen Meldungen der öffentlichen Schulen zum Schuljahr 2011/2012 belastbar ermitteln. Nachdem uns die Ergebnisse der Schulstatistik vorlagen, haben wir uns mit den Verbänden und Kirchen zu mehreren Gesprächen getroffen und einvernehmlich die neuen Sätze für die Finanzhilfe festgelegt. Damit werden die für die öffentlichen Schulen ermittelten Werte 1 : 1 auf die Schulen in freier Trägerschaft übertragen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:
Zu 1: Die Schülerstundenzahl für den Sek-I-Bereich des Gymnasiums und der Gesamtschulen soll sich von 1,24 Stunden pro Schülerin oder Schüler auf 1,26 Stunden und damit um 1,61 % erhöhen. Betragsmäßig macht diese Veränderung einen Jahresbetrag von 53,73 Euro pro Schülerin oder Schüler aus. Die Schülerstundenzahl für den Sek-II-Bereich des Gymnasiums und der Gesamtschulen steigt von 1,64 Stunden auf 1,80 Stunden. Dieses entspricht einer prozentualen Steigerung von 9,76 %. Betragsmäßig werden damit die Schulträger pro Schülerin oder Schüler und Jahr 418,64 Euro zusätzlich erhalten können. Dies sind jeweils die Sätze für die höchstmögliche Finanzhilfe, wenn die Versorgungsverhältnisse der Schulen den Verhältnissen der öffentlichen Schulen entsprechen.
Zu 2: Die Anpassung ist durch Änderung der Finanzhilfeverordnung rückwirkend zum Schuljahresbeginn 2012/2013 geplant.
Zu 3: Die Schulträger haben auf sicherer Basis der gültigen Finanzhilfeverordnung für das Schuljahr 2011/2012 gearbeitet. Wie sie ihre Kosten insgesamt finanzieren, wird der Landesregierung von den Trägern grundsätzlich nicht im Einzelnen bekannt gegeben, auch nicht etwaige Finanzierungslücken.
Anlage 4
Antwort
des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz auf die Frage 5 des Abg. Victor Perli (LIN- KE)
Positionierung der Landesregierung zur Lex Asse
Seit geraumer Zeit wird über die Notwendigkeit einer Novelle des Atomgesetzes debattiert, um die Arbeiten im Atommülllager Asse II zu beschleunigen und die vom Landtag mit einstimmigem Beschluss vom 19. Juli 2012 geforderte „vollständige Bergung der eingelagerten radioaktiven und chemotoxischen Abfälle“ zu forcieren. Sowohl der Landtag als auch der Umweltminister haben entsprechende Initiativen für eine sogenannte Lex Asse begrüßt.
Inzwischen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II in einer vom Bundesumweltministerium unter Anhörung der Bundestagsfraktionen erarbeiteten und mit den anderen Bundesministerien abgestimmten Fassung vor. Der Bundesrat soll bereits signalisiert haben, dass die Bundesländer den Gesetzentwurf mitberaten wollen. Die parlamentarische Beratung soll nach bisherigem Stand bereits am 1. Februar 2013 durch die Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag enden.
In der Sitzung der Asse-Begleitgruppe am 23. November 2012 hat die Staatssekretärin des Umweltministeriums den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche politischen und rechtlichen Ziele wurden und werden von ihr bei der Lex Asse verfolgt?
2. In welchen Bereichen beseitigt oder verringert die Lex Asse rechtliche Grauzonen?