Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 4. Sitzung im 2. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode und stelle bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Beschlussfähigkeit fest.
Zur Tagesordnung möchte ich noch folgende Bemerkungen machen. Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Bereits gestern hatten wir die heutige Tagesordnung um die beiden Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP einerseits und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen andererseits in den Drucksachen 16/74 und 16/77 erweitert, die die Menschenrechte in China zum Gegenstand haben. Inzwischen liegt in der Drucksache 16/79 unter dem Betreff „Situation der Menschenrechte in Tibet“ zu diesem Themenfeld auch ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Ich gehe davon aus, dass dieser Entschließungsantrag in gleicher Weise behandelt und in die Beratung einbezogen werden soll. Wie mir mitgeteilt wurde, sind die Fraktionen nunmehr übereingekommen, die drei Entschließungsanträge heute unmittelbar nach der Mittagspause, also vor Tagesordnungspunkt 20, zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass das Haus damit einverstanden ist. - Es zeigt sich kein Widerspruch.
An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst bis spätestens Donnerstag, den 17. April, 12 Uhr, wird erinnert.
Für heute haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Inneres, Sport und Integration, Herr Schünemann, ab 10 Uhr, der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Herr Ehlen, ab 11 Uhr und die Ministerin für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Frau Ross-Luttmann, sowie von der Fraktion der CDU Frau Jahns und von der Fraktion der SPD Herr Politze.
Es liegen zwei Dringliche Anfragen vor. Bevor ich die einzelnen Fragen aufrufe, möchte ich daran erinnern, dass für die Behandlung Dringlicher Anfragen nach der gestern beschlossenen Änderung der Geschäftsordnung folgende Regeln gelten: Jede Fraktion kann bis zu vier Zusatzfragen stellen. Ein fraktionsloses Mitglied des Landtages kann bei der Behandlung der Dringlichen Anfragen in einem Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen.
Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die ursprüngliche Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Die Zusatzfragen müssen knapp und sachlich aussagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Ich weise besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nach der jetzigen Regelung nicht mehr zulässig sind.
Ich rufe nunmehr die beiden für diesen Tagungsabschnitt gestellten Dringlichen Anfragen auf, möchte dazu allerdings noch eine Zusatzbemerkung machen. Ich bitte auch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, mit darauf zu achten, dass die neue Vorgabe, dass jede Fraktion nur bis zu vier Zusatzfragen stellen kann, von den Fraktionen eingehalten wird.
Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Vorfällen in Salinenmoor? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/71
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Diskussion um die mit Verzögerung nach außen gedrungenen Informationen der Landesregierung wirft erneut die Frage auf, ob sich die Regierung Wulff in der unmittelbaren Vorwahlzeit mit der höchstrichterlich geforderten Penibilität an das Gebot der strikten Neutralität regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit gehalten hat. Die Tatsache, dass zwar der CDU-Amtsinhaber, nicht aber sein SPD-Herausforderer von der Landesverwaltung und damit aus Steuermitteln über den Salinenmoor-Vorfall unterrichtet und argumentativ vorbereitet worden ist, hat den Ministerpräsidenten erneut mit dem Vorwurf der Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit behaftet, den er bislang nicht entkräften konnte.
1. Hält sie es tatsächlich nach wie vor für unbedenklich, dass zwar der Ministerpräsident in seiner Funktion als CDU-Spitzenkandidat für das Fernsehduell mit seinem Herausforderer über den Vorfall informiert wurde, nicht aber der Gegenkandidat oder die Abgeordneten des zuständigen Fachausschusses?
2. Wo liegt nach Ansicht der Landesregierung in der unmittelbaren Vorwahlzeit die Grenze zwischen regierungsamtlicher Tätigkeit und Parteitätigkeit, und in welchem Umfang war die Landesverwaltung für Wahlkampfzwecke eingespannt?
3. An welchen weiteren Stellen könnte bei selbstkritischer Rückschau der Landesregierung in der unmittelbaren Vorwahlzeit eine unzulässige Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit stattgefunden haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Artikel 37 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung bestimmt der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Insofern ist es nicht nur sinnvoll, sondern sogar zwingend notwendig, dass die einzelnen Fachressorts den Ministerpräsidenten über Konzepte und Pla
nungen, auch wenn sich diese erst im Entwicklungsstadium befinden, informieren und sich mit ihm abstimmen. Das gilt auch für Einschätzungen und mögliche Fehleinschätzungen sowie Wertungen und Interpretationen durch Parteien und Öffentlichkeit. Ebenso selbstverständlich ist es geboten, dass sich Mitglieder der Landesregierung untereinander in Fragen dieser Art verständigen. Das gehört zum Kernbereich jeder Regierungsarbeit. Ebenso wenig wie die Opposition verpflichtet werden kann, ihr zugänglich gewordene Informationen der Landesregierung zur Prüfung der Relevanz vorzulegen, ist die Landesregierung verpflichtet, die Relevanz ihres Informationsaustauschs durch die Opposition prüfen zu lassen.
Zu Frage 2 und Frage 3: Nach Nr. 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschriften zum Ministergesetz gilt - ich zitiere -:
„Die Abgrenzung amtlicher Tätigkeit von nicht amtlicher Tätigkeit trifft auf der Grundlage des geltenden Rechts jedes Mitglied der Landesregierung in eigener Verantwortung selbst.“
Die Mitglieder der Landesregierung nehmen die ihnen obliegende Verpflichtung zur Abgrenzung von amtlicher und nicht amtlicher Tätigkeit in jedem Einzelfall sorgfältig wahr. Sie stellen damit sicher, dass weder eine unzulässige Vermischung von Regierungs- und Parteiarbeit stattfindet noch die Landesverwaltung in unzulässiger Weise für Wahlkampfzwecke eingespannt wird.
Zur ersten Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
- Gut. Ich wäre aber dankbar, wenn das auch für uns deutlich würde. Wenn der Versuch misslungen ist, üben wir noch einmal.
Ich gehe davon aus, dass die nächste Wortmeldung zu einer Zusatzfrage von Herrn Brunotte von der SPD-Fraktion zutreffend ist.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir fragen die Landesregierung: Zu welchen weiteren Themen ist der Ministerpräsident Christian Wulff zur Vorbereitung auf das Fernsehduell informiert worden? Insbesondere interessiert, wie viele Vorbereitungsmails es gab.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Ich darf hier für die Landesregierung sagen, dass es überhaupt keine Vorbereitungsvermerke für das Duell gegeben hat.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Das war unserer Meinung nach ein bisschen mager. Wir fragen die Landesregierung weiterhin: Im Jahr 2007 sind 235 besondere Vorfälle an das MJ gemeldet worden. In wie vielen Fällen wurde die Staatskanzlei informiert, und in wie vielen Fällen wurde der zuständige Ausschuss informiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, die von Ihnen angesprochenen 235 Vorfälle bezogen sich auf das Jahr 2007. Das ist richtig. Von diesen Vorfällen fielen 20 bis 30 - je nachdem, wie es sich in den einzelnen Jahren darstellt - unter die zwischen dem Justizministerium und dem Ausschuss gemeinsam vereinbarte Richtlinie darüber, welche Vorfälle dem Unterausschuss zu melden sind. Von den unter dem Buchstaben h) aufgeführten besonders schwerwiegenden Ereignissen ist im Jahr 2007 meiner Kenntnis nach nur
ein einziges aufgrund seiner Schwere weitergemeldet worden; es sei denn, über den Umweg des Parlaments. Ich gehe aber nicht davon aus, dass das Justizministerium der Staatskanzlei in all diesen besonderen Fällen direkt etwas gemeldet hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Regel erfährt die Staatskanzlei alles, was die Ministerien dem Parlament mitteilen, sodass sie auch in diesen Fällen grundsätzlich informiert gewesen sein dürfte. An einen Vermerk, wie wir ihn zu Salinenmoor haben, kann ich mich mit Blick auf die vergangenen fünf Jahre aber nicht erinnern. Ich erinnere mich nur an diesen einen Fall Salinenmoor.