Grant Hendrik Tonne

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute das Thema Neuregelung des Vollzuges der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorläufig beenden und ein Gesetz beschließen, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Wesentlichen Rechnung trägt.
Aufgrund der Entwicklungen während der Beratungen im Ausschuss werden wir dem jetzt vorliegenden Entwurf unsere Zustimmung geben. Ich will aber auf diesem Wege auch ganz deutlich machen, dass der jetzige Gesetzentwurf mit dem von CDU und FDP ursprünglich eingebrachten Entwurf so gut wie nichts mehr zu tun hat. Herr Kollege Dr. Biester, wir können uns ja beherzt darüber streiten, ob der damalige Entwurf gut, weniger gut oder sogar schlecht war. Aber eines ist ziemlich klar geworden: Er war stark verbesserungsbedürftig.
Der ursprüngliche Entwurf atmete nämlich den Geist von Strafvollstreckung. Und es ist insbesondere dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, den angehörten Experten und den Oppositionsfraktionen zu verdanken, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf haben, der den Anforderungen, die an die Sicherungsverwahrung gestellt werden, gerecht wird, meine Damen und Herren.
- Ich will Ihnen das deutlich machen, Herr Thümler. Der ursprüngliche Entwurf hat insbesondere das Abstandsgebot zwischen Strafvollzug und Sicherungsverwahrungsvollzug nicht ausreichend beachtet. Und was hätte es bedeutet, wenn das so geblieben wäre? - Wir hätten ein Gesetz beschlossen, welches erfolgreich vor Gericht hätte beklagt werden können. Wir hätten durch CDU und FDP ein Mehr an Unsicherheit gehabt. Es wirft schon einen interessanten Blick auf den Zustand der Regierungskoalition, wenn wir als Oppositionsfraktionen in diesem Bundesland bereits jetzt für mehr Sicherheit sorgen müssen. Aber auch das machen wir mit.
Ja.
Sehr geehrter Herr Kollege Nacke, ich stimme Ihnen gerne zu, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in hohem Umfang Änderungsvorschläge gemacht hat, die man dann seitens des Ministeriums akzeptiert hat.
Aber ich hätte erwartet, dass man diese Änderungen gleich vorlegt, um einen vernünftigen Entwurf auf den Weg zu bringen. Das ist der entscheidende Unterschied.
Ich lasse es auch nicht zu, dass Sie sich hier heute in dieser Debatte mit fremden Federn schmücken. Sie haben sich zähneknirschend und nicht inhaltlich überzeugt zu dem jetzt vorliegenden Entwurf treiben lassen. Innere Überzeugung sieht nun wirklich ganz anders aus, Herr Kollege Nacke.
Der heute zu verabschiedende Entwurf ist solide. Ich sage von meiner Seite aus: Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle noch Änderungen vorstellen können. Ich will das an zwei Beispielen verdeutlichen.
Zum einen hätten wir uns eine noch stärkere Fokussierung auf den Wohngruppenvollzug gewünscht, damit die zum Teil seit Jahrzehnten in Haft befindlichen Insassen stärker und besser in ein soziales Umfeld eingegliedert werden können und ihnen Hilfen für die ersten Schritte auf diesem Weg angeboten werden können.
Zum anderen erscheint mir die Regelung zur Kürzung des Arbeitslohns im Falle der Therapieteilnahme als ein schlechter Weg. Wir wissen, wie schwierig es ist, Inhaftierte zur Therapie zu motivieren. Wenn das dann mit Gehaltsreduzierungen einhergeht, wird es noch schwieriger sein. Das hätte man ändern können.
Ich will aber auch sagen - das gehört dazu -, dass die aufgezählten Argumente eine Ablehnung nicht begründen. Wir behalten uns vor, sehr schnell nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Überprüfung darauf, inwieweit es gesetzlichen Änderungsbedarf gibt, vorzunehmen.
Meine Fraktion wird mit Ihrer Zustimmung am heutigen Tag ihrer Verantwortung gerecht, das sensible Thema der Sicherungsverwahrung nicht mit polemischem Getöse an den Stammtischen zu behandeln. Das ist erfreulicherweise weitestgehend - sieht man einmal vom untauglichen Versuch der CDU im letzten Plenum in der Aktuellen Stunde und von der heutigen kleinen Klamaukspitze ab - gelungen.
Ich habe bei der Einbringung gesagt, dass wir dafür Sorge tragen werden, dass Sie von den Regierungsfraktionen die sorgfältig vom Bundesverfassungsgericht hergestellte Waage der Gerechtigkeit zwischen den zu beachtenden Rechten aller Betroffenen nicht wieder einseitig verrücken werden. Heute kann ich feststellen: Auftrag erfüllt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag selber: Aufgrund der Bedeutung des Internets für unsere gesamte Gesellschaft ist die Frage des Zugangs zum Internet eine ganz entscheidende, die die Politik mit lösen muss. Nach unserer Auffassung kann u. a. die Stärkung von WLAN-Netzen eine Antwort auf die von mir gestellte Frage liefern.
Allerdings besteht aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile derzeit eine Rechtsunsicherheit. Diese möchten wir beheben, im Sinne der Stärkung von WLAN-Netzen. Daher enthält der Entschließungsantrag die Bitte an den Bund, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen und das Ganze im Spannungsfeld von Haftungsfragen, von urheberrechtlichen Fragen und von strafrechtlichen Fragen zu klären.
Herr Kollege Adler, Sie haben eine Passage zitiert. Diese steht auch in unserem Antrag. Das kommt daher, dass wir sagen: Das Urheberrecht an sich stellen wir nicht in Frage. Dass es reformiert werden muss, ist ebenfalls unstrittig. Aber deswegen können wir es nicht völlig beseitigen. Wir bewegen uns in diesem Spannungsfeld. Das haben wir miteinander definiert.
Von daher bitte ich heute im Plenum um genauso breite Unterstützung, wie wir sie schon im Ausschuss gehabt haben.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Biester, grundsätzlich schätze ich Ihre Beiträge, da sie zumeist von großer Sachlichkeit geprägt sind. Warum Sie sich für dieses Thema so vor den Karren spannen lassen, erschließt sich mir allerdings überhaupt nicht.
Denn was wir hier gerade erlebt haben, ist der schlechte Versuch, ein hochsensibles Thema zum Wahlkampfthema zu machen.
Vor diesem Hintergrund erachte ich es zunächst als notwendig, die Debatte auf den Aspekt zu konzentrieren, um den es hier in Niedersachsen geht. Wir werden nicht über das Ob einer Sicherungsverwahrung reden, wir haben als Land aber über das Wie der Sicherungsverwahrung zu reden. Jede andere Herangehensweise an das Thema ist gleichzusetzen mit dem Werfen von Nebelkerzen. Das machen wir nicht mit.
Über das Wie der Sicherungsverwahrung, wie sie auszugestalten ist, hat sich das Bundesverfassungsgericht klar geäußert. Ich finde, es ist wirklich ein Armutszeugnis, dass sich diese Landesregierung, dieser Justizminister, mit der Thematik der Sicherungsverwahrung inhaltlich erst dann auseinandergesetzt hat, nachdem das Bundesverfassungsgericht Sie dazu gezwungen hat.
Ich darf noch einmal daran erinnern - das Beispiel wurde bereits genannt -: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Dezember 2009 ein Urteil zum Thema Sicherungsverwahrung gefällt.
Anlässe zum Handeln gab es also genug. Aber man hat ja nicht gewollt. Vielmehr beschränkte sich der Minister darauf, Gerichtsurteile zu ignorieren, und ließ in Äußerungen jede gebotene Sachlichkeit vermissen.
Für uns ist klar: Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind ohne Wenn und Aber umzusetzen. Das Abstandsgebot zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung ist umzusetzen.
Das Leben der Sicherungsverwahrten soll dem Leben außerhalb der Mauern so weit wie möglich angeglichen werden.
Die heutige Diskussion, dass es Gerichtsurteile brauchte, um Sie zum Handeln zu bringen, und vor allem zahlreiche Aussagen in Interviews belegen ganz eindeutig: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP sind in der Debatte nicht Handelnde, sondern Getriebene - und das ist eine denkbar schlechte Ausgangslage, um dem Thema gerecht zu werden.
- Herr Kollege Nacke, ob wir das bauen wollen? - Es wird doch längst gebaut. Ich verstehe die Diskussion nicht.
Sie wollen sich mit dem Thema Sicherungsverwahrung gar nicht erst auseinandersetzen, sondern kommen uns stattdessen reihenweise mit platten Sprüchen.
Im Januar 2011 verkündete der Justizminister - das Beispiel wurde bereits genannt -, er lasse keinen raus und - Ergänzung - er fordere ein Urteil aus Karlsruhe. Dieses Urteil hat er bekommen. Herzlichen Glückwunsch! Aber mit seiner Verweigerungshaltung hat er schlicht Zeit verschwendet. Mit lockeren Sprüchen über Sozialromantik oder Ähnliches können Sie an Stammtische gehen, aber damit können Sie keine Debatte im Niedersächsischen Landtag bestreiten.
Sie gaukeln der Bevölkerung Sicherheit vor, aber Ihre politischen Entscheidungen führen zu einem Mehr an Unsicherheit. Ein Mehr an Sicherheit erreichen wir, wenn wir konsequent auf Resozialisierung und damit einhergehend auch immer wieder auf das Anbieten von Therapien setzen. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig gesagt, dass keiner aufgegeben werden darf. Das kann man gut finden, das kann man schlecht finden, aber das ist so. Der Staat hat eine nicht nachlassende Motivierung zur Therapie zu gewährleisten. Wegsperren, nichts machen bringt kein Mehr an Sicherheit, sondern gefährdet die Sicherheit, meine Damen und Herren.
Ein Mehr an Sicherheit erreichen wir auch nur dann, wenn wir ein gerichtsfestes Vollzugsgesetz zur Sicherungsverwahrung verabschieden. Der
von den Regierungsfraktionen eingebrachte und im Ministerium erarbeitete Gesetzentwurf zeigt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich redlich bemüht; gebremst wurde an der Spitze des Ministeriums. Wozu hätte es geführt, wenn wir die Vorlage so, wie sie eingebracht wurde, verabschiedet hätten? - Das Gesetz würde erfolgreich beklagt, es würde einkassiert, und wir stünden mit leeren Händen da. Es zeigt sich erneut: Mit diesem Gesetzentwurf hätten Sie mehr Unsicherheit als Sicherheit produziert.
Es ist doch kein Zufall, dass der Rechtsausschuss und vor allen Dingen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in intensiven Beratungen den Reparaturbetrieb für diese völlig verfehlte Regierungspolitik geben.
Die Überschrift Ihres Antrags zur Aktuellen Stunde ist der untaugliche Versuch, die Bevölkerung zu blenden, damit sie nicht erkennt, wie schlecht Ihre Regierungspolitik ist.
In der Anhörung hat z. B. Professor Dr. Johannes Feest Ihren Gesetzentwurf als einen Entwurf mittlerer Art und Güte bezeichnet. Ich finde, mit dieser Formulierung war er noch sehr freundlich.
Ob wir einen guten, einen modernen Entwurf für den Vollzug der Sicherungsverwahrung zustande bringen, werden die Beratungen der nächsten Wochen zeigen. Dass wir auf einem besseren Weg sind als mit Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf, ist den Angehörten, dem GBD und den Oppositionsfraktionen zu verdanken.
Sie wollen sich mit fremden Federn schmücken, Sie wollen mit der heutigen Debatte ablenken, aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits zum vierten Mal in dieser Wahlperiode beschäftigt sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf, welcher eine Absenkung des Wahlalters zum Ziel hat, wenngleich die einzelnen Vorschläge unterschiedlich sind. Allerdings zeigen die Regierungsfraktionen auch zum vierten Mal in Folge, dass sie nicht bereit sind, sich mit diesem Thema ernsthaft auseinanderzusetzen. Ich empfinde das als ein Armutszeugnis für die Fraktionen von CDU und FDP.
Der grundsätzliche Gedanke einer verstärkten Partizipation und Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen ist für unsere Gesellschaft essenziell und wird von uns daher auch in seiner Umsetzung unterstützt. Das war auch schon immer unsere Leitlinie der politischen Entscheidungen. Von daher ist es für uns auch selbstverständlich, diesen Antrag mit dem notwendigen Ernst zu behandeln.
Ich erlaube mir auch den Hinweis, dass es eine sozialdemokratische Landesregierung war, die das
Wahlrecht mit 16 bei Kommunalwahlen eingeführt hat. Das ist heute in anderen Bundesländern übrigens eine Selbstverständlichkeit.
Ich habe bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass es keine rechtlich zwingenden Gründe gibt, eine Absenkung des Wahlalters auch für Landtagswahlen abzulehnen. Gleichwohl ist es nach meiner Arbeitsauffassung die Aufgabe der Rechtspolitiker, sehr genau hinzuschauen, wie eine widerspruchsfreie Einbettung in die Systematik von Rechten und Pflichten geschehen kann.
Wir haben im Ausschuss vereinbart, dass wir zuerst schriftliche Unterlagen anfordern und danach entscheiden, ob eine mündliche Anhörung stattfinden soll. Die angeforderten Unterlagen waren inhaltlich nicht ausreichend, sodass aus unserer Sicht eine mündliche Anhörung geboten gewesen wäre. Dies wurde dann insbesondere durch die Regierungsfraktionen abgelehnt. Dabei war die Art und Weise der Argumentation im Ausschuss, wie ich finde, besonders alarmierend.
Die CDU hat verkünden lassen, man habe bereits im Rahmen der letzten Beratungen alles dazu gesagt.
- Er sagt auch noch: So ist es.
Meine Damen und Herren, die CDU hat offensichtlich bis heute nicht bemerkt, dass in den beiden debattierten Gesetzen unterschiedliche Altersgrenzen vorgeschlagen worden sind. So genau beschäftigt man sich dort mit den Inhalten von Gesetzentwürfen zu Grundlagen unserer Demokratie! Das ist nahe an der Arbeitsverweigerung.
Gestern kündigte Kollege Adasch auf Facebook an, er werde heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden. Ich bin sehr neugierig darauf, ob er jetzt tatsächlich eine neue Rede, bezogen auf das neue Gesetz, halten wird oder ob er zum vierten Mal die Rede zu dem vorherigen Gesetz halten wird. Für uns macht es nämlich im Rahmen einer Abwägung einen ganz entscheidenden Unterschied, ob wir über eine Altersgrenze von 14 oder von 16 Jahren reden.
Die FDP hat im Ausschuss dazu überhaupt nichts gesagt. Dafür hat der Kollege Zielke in allen Reden hier im Plenum immer etwas von Kinderkreuzzügen erzählt. Sehr geehrter Herr Professor Zielke, ich habe Ihnen ein bekanntes deutsches Monatsmagazin für Geschichte mitgebracht. Darin ist ein Aufsatz zu den angeblichen Kinderkreuzzügen enthalten. Ich lasse Ihnen das Magazin gerne zur Ansicht und vor allem zur Durchsicht da.
Vielleicht helfen Ihnen die Unterlagen beim Aufräumen mit offenbar beliebten, deshalb aber noch lange nicht richtigen Vorstellungen und beim Erlangen eines etwas unverstellteren Blickes auf die Problematik.
Wir könnten dann nämlich gleich weitermachen mit der grundsätzlich falschen Einstellung zu diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, die Absenkung des Wahlalters ist ein möglicher Schritt von mehreren, um Jugendliche stärker für Politik und damit letztlich auch für Demokratie zu interessieren. Dieser Aufgabe sollten und müssen wir uns eigentlich alle stellen. Ich empfinde es als problematisch und gefährlich, wenn sich Teile der Bevölkerung von politischen Prozessen abwenden. Wer Politikverdrossenheit bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass sich Jugendliche verstärkt in die Gesellschaft einbringen und mitbestimmen dürfen. Dazu kann die Absenkung des Wahlalters einen Beitrag leisten. Das ist sicherlich kein Allheilmittel, aber ein erster Schritt.
Ich hätte mich gerne im Rahmen einer Anhörung mit den Punkten auseinandergesetzt, wie eigentlich die Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, damit Jugendliche z. B. durch Schule besser auf die Wahlmöglichkeit vorbereitet werden, wie man über die Wahl hinaus die Beteiligung von Jugendlichen an Politik verbessern kann und etliches mehr. Diesen Fragen wollen sich CDU und FDP offensichtlich nicht stellen. Sie halten eine Unterstützung dieser Ziele für nicht notwendig. Durch den heutigen Beschluss wird das überdeutlich. Es wird für Sie dadurch sogar noch schlimmer, aber das müssen Sie mit sich selber ausmachen.
Wir werden den Beschlussvorschlag des Ausschusses heute ablehnen, am 20. Januar die Landtagswahl gewinnen und dann endlich eine vernünftige und gute Politik für Niedersachsen machen, ohne die lähmende Ignoranz von CDU und FDP.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute im Niedersächsischen Landtag mit der Diskussion über ein Gesetz zur Neuregelung der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung beginnen, dann ist das mit Sicherheit richtig und wichtig.
Man kann aber auch sagen: Endlich beginnen wir diese Diskussion auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes. Dafür ist es nämlich allerhöchste Zeit. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben Bund und Ländern zwar in unterschiedlicher Deutlichkeit, aber mehrmals ins Stammbuch geschrieben, dass Grundlagen und Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung schlicht und einfach rechtswidrig sind. Wir befinden uns lediglich in einer zugestandenen Übergangsfrist von zwei Jahren. Jetzt könnte man zwar sagen, dass man schon einen Gesetzentwurf hat, man könnte aber auch darauf hinweisen, dass schon ein Jahr verstrichen ist.
Die Verfassungsrichter stützen ihre Argumentation im Wesentlichen auf das Abstandsgebot, also darauf, dass sich Strafhaft und Sicherungsverwahrung qualitativ unterscheiden müssen und dass dies auch und insbesondere in der Ausgestaltung zum Ausdruck kommen muss.
Die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung ist Ländersache. Das bedeutet nichts anderes, als dass die derzeit betriebene Politik bezüglich der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung - auch gestützt vom Justizminister - rechtswidrig ist.
Sie stellen sich jetzt hier hin und tun so, als ob Sie gerade die Welt verbessert hätten. Tatsächlich haben Sie aber erst gehandelt - Herr Biester hat das ja vorsichtig angedeutet -, nachdem Ihnen das Bundesverfassungsgericht eine Nachhilfestunde in Sachen Rechtsstaatlichkeit erteilt hat. Ich finde das ziemlich peinlich, meine Damen und Herren.
Die Niedersächsische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hätten seit etlichen Jahren Anlass gehabt, das Thema Sicherungsverwahrung anzugehen.
- Wir reden aber über Niedersachsen, Frau Kollegin.
Seit Jahren prangern Juristen, Psychologen und zahlreiche weitere Experten die Missstände im Bereich der Sicherungsverwahrung an.
Und jetzt kommen wir zu einer niedersächsischen Besonderheit: Ich erinnere mich noch gut an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Man hätte sich mit dem Inhalt des Urteils auseinandersetzen können, aber stattdessen erging sich der Justizminister in oberflächlichen Sprüchen, und zwar reichlich. Wenn man jetzt den Gesetzentwurf liest, dann ist er offensichtlich von den eigenen Leuten eingefangen worden.
Nachdem das Urteil aus Karlsruhe feststand, ging der Fingerzeig als allererstes zum Bund. Der Bund sei gefordert, hieß es. Ich sage Ihnen: Alle diese Äußerungen und Kunststücke deuten nur auf eines hin, nämlich darauf, dass Sie den Gesetzentwurf nicht vorgelegt haben, weil sie von ihm inhaltlich
überzeugt sind, sondern weil Sie das Bundesverfassungsgericht Sie dazu gezwungen hatte.
Wir werden im Rahmen der anstehenden Gesetzesberatung unser Augenmerk insbesondere darauf richten, ob die von Ihnen vorgeschlagene Neuregelung den Anforderungen an das rechtsstaatliche und therapiegerichtete Konzept, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, genügt, und zwar nicht auf Grundlage dessen, was hier niedergeschrieben worden ist, sondern anhand der tatsächlichen Ausgestaltung. Das wird ja auch noch einmal eine sehr spannende Frage. Denn, Frau Kollegin Heister-Neumann, es ist doch immer wieder Ihre Fraktion, die die Prämisse postuliert, man müsse Täter nur schnell und lange wegsperren. Ich finde, das ist nicht nur falsch, sondern das ist Populismus.
Ich bin wirklich froh darüber, dass sich das Verfassungsgericht Ihnen dabei in den Weg gestellt hat.
- Frau Kollegin, Sie können es nachlesen.
Den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern kann man nur dann gewährleisten, wenn die Gefährlichkeit durch ein sehr gutes quantitatives wie auch qualitatives Behandlungsangebot soweit wie möglich minimiert wird und oberstes Ziel ist, der Bevölkerung und den Betroffenen bei Rückkehr in die Gesellschaft bestmöglich geholfen zu haben. Wer die Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor entlassenen Sicherungsverwahrten ernst nimmt und nicht nur mit ihnen spielt, der legt alle Kraft auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung der Betroffenen.
Ich will gerne zugeben: Wenn man den Gesetzentwurf liest, hat man den Eindruck, dass etliche Vorschriften in die richtige Richtung gehen. Aber ich glaube, wie so häufig steckt der Teufel im Detail.
Zwar werden auf den ersten Blick sehr großzügige Regelungen aufgestellt; Kollege Limburg hat die eine oder andere zitiert. Aber jede dieser Regelungen enthält weitreichende Ermessenspielräume, die es im Einzelfall immer wieder ermöglichen, jede zugestandene Verbesserung wieder einzukassieren. Ich nenne nur die Stichworte „Langzeitbesuche“, „Paketempfang“, „Telekommunikation“ oder „Freizeitgestaltung“. Wir werden großen Wert darauf legen, dass Ihre Worte und Ankündigungen
mit Ihren Taten übereinstimmen. Da prognostiziere ich Beratungsbedarf im Ausschuss.
Wir werden die Qualität des Gesetzentwurfes auch daran messen, ob für die Ankündigungen auch Umsetzungsmöglichkeiten in personeller und sachlicher Hinsicht bestehen. Vielleicht wird uns der Justizminister, der sich sicherlich gleich zu Wort melden wird, auch erzählen, warum es so große Schwierigkeiten gibt, ausreichend Personal für die neue Anstalt zu gewinnen. Vielleicht erzählt er uns auch etwas zu den angekündigten Arbeitsbedingungen für die Bediensteten, die so gut wie niemanden freiwillig dorthin kommen lassen werden.
Wir erwarten eine ordentliche Beratung im Rechtsausschuss. Ich kündige bereits jetzt an, dass wir eine mündliche Anhörung erwarten. Ich sage das schon heute, weil ich über die Ankündigung der CDU erstaunt war, man wolle zeitnah nach den Sommerferien abschließend beraten. Wir haben nichts dagegen. Aber dann erwarten wir von Ihnen einen realistischen Zeitplan, der eine detaillierte Beratung zulässt. Alles andere wäre Pfusch, und das tragen wir nicht mit.
In diesem Zusammenhang - das ist auch Teil des Gesetzentwurfs - müssen wir uns auch mit der Frage der Strafvollzugspolitik auseinandersetzen. Viel zu lange lag der Fokus auf der Steigerung der Mittel nur für das Wegsperren, nicht aber für die eigentliche Sicherheit für die Bevölkerung schaffende Resozialisierungsarbeit.
Dieser Gesetzentwurf ist daher auch ein richtiger Ansatz für mehr Anstrengungen für ernsthafte Entlassungsvorbereitungen, für ein gut durchdachtes Übergangsmanagement, für längerfristige Nachsorgeangebote und damit auch für eine zunehmende Verhinderung von Sicherungsverwahrung im Strafvollzug.
- Herr Kollege, wer macht denn das? - Das ist doch Quark!
Wir werden uns das sehr genau angucken. Nur in Kombination mit mehr Therapie im Strafvollzug werden wir es schaffen, Sicherungsverwahrung, wie vom Gericht gefordert, zu verhindern. Die Praxis ist dazu längst bereit und fähig. Man muss sie nur machen lassen und nicht von der Spitze aus bremsen.
Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung mit dem Satz kommentiert: „Die Richter rückten die Waage der Gerechtigkeit gerade.“ Meine Damen und Herren, wir werden im Zuge der anstehenden Beratung dafür Sorge tragen, dass es Ihnen nicht gelingt, wieder ein Ungleichgewicht zu verankern.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode diskutieren wir nun über einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters. Vor drei Jahren kamen Bündnis 90/Die Grünen mit einem Vorschlag zur Absenkung auf 14 Jahre. Nunmehr fordern die Linken etwas moderater - was grundsätzlich überrascht - eine Absenkung auf 16 Jahre.
Vorab ist festzuhalten, dass es keinen formalen Grund gibt, wonach eine Absenkung des Wahlalters nicht möglich wäre. Genauso gilt: Jede Möglichkeit, die zu mehr Beteiligung an Wahlen und an politischen Prozessen führt, ist gut für unsere Demokratie und verdient daher erst einmal unsere Unterstützung.
Es ist also eine politische Entscheidung, ob wir das Wahlalter senken wollen oder nicht. Wir als diejenigen, die das zu entscheiden haben, müssen uns Gedanken darüber machen, wie man eine Absenkung des Wahlalters in die Struktur der Rechte und Pflichten für Jugendliche und Volljährige einfügt, ohne dass dort Brüche entstehen. Die Wahlaltersgrenze muss sich immer überzeugend in die Gesamtheit der Rechtsordnung einfügen. Wenn man sich dazu das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anschaut, so sieht man, dass es sehr deutlich ausgeführt hat, dass es zulässig
und notwendig ist, das Wahlrecht als höchstpersönliches Recht an gewisse persönliche Mindestanforderungen - wie beispielsweise das Erreichen eines Mindestalters - zu knüpfen. Es hat aber nicht gesagt, wo dieses Mindestalter liegt.
Gleichwohl darf die Festlegung eines Mindestwahlalters nicht willkürlich sein. Die Ausübung des Wahlrechts setzt - so das Bundesverfassungsgericht - einen rationalen Akt der Entscheidung und damit die Fähigkeit zur selbstständigen und rational begründeten politischen Willensbildung und Willensentschließung voraus. Es ist für uns sicherlich schwer zu ergründen, in welchem Alter die Reife für eine begründete politische Willensentschließung eintritt. Ich kann mir auch vorstellen, dass das bei manchem Erwachsenen oder Volljährigen noch nicht der Fall ist. Mit einer Festlegung auf das Alter von 18 Jahren wird man einigen der Betroffenen sicherlich nicht gerecht, mit einer Festlegung auf ein Alter von 16 Jahren vermutlich ebenso wenig. Von daher müssen wir eine sehr sorgfältige Abwägung der Vorteile und Nachteile vornehmen.
Wenn man im Rahmen einer Anhörung zu dem Ergebnis kommt, dass sich die Gesellschaft im Allgemeinen und die Gruppe der 16- und 17-jährigen Jugendlichen im Besonderen im Unterschied zu den früheren Ansichten in dem oben genannten Sinne verändert hat, kann man eine entsprechende Gesetzesänderung angehen. Sehr geehrter Herr Kollege Adasch, da wäre auch der von Ihnen geforderte plausible Grund.
Wir müssen uns dann aber auch sehr genau mit der Frage auseinandersetzen, ob wir das Wahlrecht von der Volljährigkeit abkoppeln können und wollen. Das gab es früher schon für kurze Zeiten. Dann fand wieder eine Angleichung statt, welche seitdem etliche Jahrzehnte standgehalten hat. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern werden dabei sicherlich wertvolle Anregungen liefern und Auskunft darüber geben, ob eine Absenkung der Altersgrenze tatsächlich zu mehr Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen führt. Herr Kollege Perli, ich gehe einmal davon aus, dass die Beispiele Kuba und Nicaragua dabei auch nicht abschließend gemeint sind.
Ich weise darauf hin, dass wir durchaus einen vergleichenden Blick auf Regelungen im Zivilrecht und im Strafrecht vornehmen können. Herr Kollege Adasch hat die Strafmündigkeit angesprochen. Ich teile seine Einschätzung nicht, dass dann eine zwingende Absenkung der Strafmündigkeit erfor
derlich ist. Gleichwohl muss man in diesem Kontext auch die Diskussion führen, die bei uns von Fachpolitikern bzw. Fachleuten im Bereich der Jugendkriminalität bereits geführt wird. Sie sagen uns: Eigentlich müsste man die Anwendung des Jugendstrafrechtes eher ausdehnen als einschränken. Das begründen sie explizit mit verspäteter Reife im Vergleich zu früheren Jahren. Ich kann unter diesen Umständen aber nicht erklären, dass Jugendliche über politische Gestaltungsfragen des Landes mit entscheiden können, während ich ihnen das gleichzeitig hinsichtlich der Gestaltung des eigenen Lebens abspreche. Das ist, wie ich finde, eine sehr schwierige Frage, der man sich stellen muss.
Mir ist völlig klar, dass man im Einzelfall - egal, mit welcher Regelung: 18 Jahre, 16 Jahre - immer für subjektiv empfundene Ungerechtigkeiten sorgt. Trotzdem muss eine möglichst gute grundsätzliche Regelung gefunden werden. Alle kritischen Anmerkungen, die man dazu vorbringt, sind mit Sicherheit kein Ausschlussgrund für den Gesetzentwurf. Gleichwohl möchte ich, dass wir diese Aspekte im Rahmen der späteren Beratung mit diskutieren.
Allerdings finde ich, dass man bei der Frage, wie mit den Rechten und Pflichten von Kindern und Jugendlichen verantwortungsvoll umzugehen ist, die Wahlaltersabsenkung immer nur als einen Baustein in einer ganzen Reihe von politischen Handlungsmöglichkeiten darstellen kann. Wer lediglich die Wahlaltersabsenkung fordert, übersieht, dass wir die neuen Wählerinnen und Wähler in einem solchen Prozess darauf vorbereiten müssen, dass sie wählen dürfen.
Wir sollten daher den Mut haben, den eingebrachten Gesetzentwurf dann auch in einem größeren Kontext zu diskutieren. Nur auf diesem Wege werden wir - denn dabei geht es um eine neu aufgeworfenen Dimension der Veränderung des Wahlsystems - auch denjenigen gerecht, die bereits jetzt das Wahlrecht besitzen.
Hierzu gehört, dass wir uns Gedanken über die Einflussmöglichkeiten der Jugendlichen auf die Politik fernab von Wahlen machen müssen. Und hierzu gehören Fragen wie: Welche Chancen aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich? Gibt es dabei Änderungsbedarf? Wie gehen wir an dieser Stelle mit Elementen direkter Demokratie um?
Hierher gehört selbstverständlich die Frage: Wie stärken wir politische Bildung insgesamt? - Eine zentrale Rolle muss hierbei eine Landeszentrale für politische Bildung spielen.
Ich weiß, dass die Regierungsfraktionen das nicht gern hören. Der Vorhalt von Fehlentscheidungen schmerzt halt immer wieder. Sie könnten diesen Fehler aber jederzeit korrigieren. Solange Sie das nicht machen, dürfen, werden und müssen wir Sie dafür kritisieren.
Ich glaube, dass wir bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes noch einen langen Weg vor uns haben. Wir müssen es schaffen, eine Regelung zu finden, die sich widerspruchsfrei in die Systematik der Rechte und Pflichten von Jugendlichen einfügt. Gleichwohl ist ein solcher Weg möglich.
Ich bin gern bereit, mich im Rahmen der anstehenden Beratungen von guten Argumenten der Befürworter einer Wahlalterssenkung überzeugen zu lassen, und freue mich auf die anstehenden Beratungen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich spreche zur Petition 2711 von Herrn Karl Willems. Herr Willems setzt sich für die Familie Keqaj ein. Die sechsköpfige Familie lebt seit zwei Jahren in Deutschland und ist von Abschiebung bedroht.
Die Petition ist eine von vielen typischen Eingaben bezüglich der aufenthaltsrechtlichen Situation von Familien hier in Niedersachsen, und sie ist auch typisch, bezogen auf das Handeln der Landesregierung. Es wird kein noch so waghalsiger Versuch ausgelassen, um eine Abschiebung als vermeintlich notwendig zu begründen. Wir empfinden das an dieser Stelle als unangebracht.
Teile der Familie sind krank. Sie bedürfen einer vernünftigen Behandlung. Die kleinen Kinder sind erkrankt. Der zehnjährige Sohn beispielsweise leidet unter heftigen Migräneattacken und an allem, was damit im Zusammenhang steht.
Wie lautet die Stellungnahme der Landesregierung? - Man habe der Familie angeboten, man könne benötigte Medikamente für zwei Jahre mitgeben. - Meine Damen und Herren, ich finde, dieses Argument ist schlicht neben der Sache, und zwar so sehr, dass einem beim Lesen solcher Zeilen das Fremdschämen packt.
Der Stellungnahme ist zu entnehmen, die Kinder seien auf dem Land- und Luftweg reisefähig. Ich finde, man muss das einmal ganz klar übersetzen. Das bedeutet nichts anderes als: Sie werden die Abschiebung überleben. - Mehr steckt nicht dahinter, und das ist Zynismus.
Hinzu kommt, dass es offensichtlich relativ gleich ist, was nach Ablauf der zwei Jahre passiert. Ich vermute, bevor es zur Einsicht kommt, schlägt man noch vor, Medikamenten-Care-Pakete zu versenden. Ich finde, das darf so nicht durchgehen.
Das Verhalten der Ämter, die sich auf die zugrunde liegende Rechtslage beziehen, führt dann auch zu der persönlich schwierigen Situation, in der sich die Familie im Rahmen der Petition befunden hat.
Letztlich - das hat die Kollegin gerade dargestellt - ist von Bedeutung, dass die Familie in das Kosovo abgeschoben werden soll. Wir halten die Abschiebung in das Kosovo aufgrund der aktuellen Situation für grundsätzlich nicht durchführbar. Allein dieser Aspekt verbietet es, die vorliegende Petition mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden.
Für meine Fraktion beantrage ich daher „Erwägung“. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass es zu einem wirklichen Wandel in der Asyl- und Flüchtlingspolitik kommt und es nicht bei einem
Werfen von kleinen Brotkrumen à la Schünemann bleibt.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen und Monaten hat der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern in der Öffentlichkeit heftige Debatten ausgelöst. Wir begrüßen diese Debatten; denn sie belegen, dass die Öffentlichkeit sehr sensibel ist, wenn es darum geht, dass der Staat durch Überwachungsmaßnahmen bürgerliche Grundrechte weitestgehend preisgibt.
Diese Debatte steht daher stellvertretend für viele Diskussionen, die zeigen, dass eine neue Grenzziehung zwischen Freiheit und Sicherheit im Internet nötig ist, die eben nicht beliebig zulasten der Freiheit und der informationellen Selbstbestimmung erfolgen darf.
Wir begrüßen daher auch die heutige Aussprache über die vorliegende Große Anfrage.
Der Kern der Problematik - das wurde schon mehrmals angedeutet - ist vom Bundesverfassungsgericht, wie ich finde, sehr klar und sehr präzise dargelegt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat auf die besonderen Risiken hingewiesen, die mit einer Quellen-Telekommunikationsüberwachung verbunden sind. Mit der Infiltration des Systems sei die entscheidende Hürde genommen, um das System insgesamt auszuspähen.
Für das Bundesverfassungsgericht war dabei relevant, dass es eben ein Risiko gibt, dass über die Inhalte und Umstände der Telekommunikation hinaus weitere persönlichkeitsrelevante Informationen erhoben werden können. Diese Aussage wurde auch ganz bewusst vor dem Hintergrund getroffen, dass der Einsatz nur bei schwersten Straftaten möglich ist.
Nicht nur die tatsächlich auftretenden Fälle sind also das Problem, sondern bereits die Möglichkeit, die Persönlichkeit des Einzelnen umfassend auszuspähen. Ich finde, die Landesregierung hätte sich in der Antwort auf die Große Anfrage wenigs
tens einmal ernsthaft damit auseinandersetzen können.
Wenn man die Antworten auf die Große Anfrage liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Landesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entweder nicht kennt oder nicht zur Kenntnis nehmen will.
Beides ist nicht hinnehmbar. Wir werden es nicht akzeptieren, dass Sie gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, stattdessen für blumige Antworten und für einen selten hemdsärmeligen Pragmatismus plädieren. Ich werde Ihnen das an ein paar Beispielen darlegen.
Die Überwachung in den Jahren 2009 und 2011 wurde mit der Software der Firma DigiTask vorgenommen. Das war nicht aus den Fragen, sondern aus den Antworten ersichtlich. DigiTask hat im Jahr 2009 einen Preis verliehen bekommen, den keiner wirklich haben möchte. Das war eine „Auszeichnung“ für eine besonders gröbliche und andauernde Verletzung von Datenschutzrechten.
Diese Firma war allen Ernstes Partner der Landesregierung. Da passt es gut ins Bild, dass die Landesregierung in ihrer Antwort kein Wort dazu verloren hat, ob sie Kenntnis darüber hat, dass DigiTask eng mit der Firma Reuter Electronic verbunden ist.
Im Zusammenhang mit dieser Firma steht ein Strafverfahren wegen Bestechung und Vorteilsgewährung gegenüber dem Kölner Zoll. Vielleicht möchte die Landesregierung ja heute noch Ausführungen dazu machen, wieso sie diesen Aspekt lieber verschwiegen hat.
Meine Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion hat bereits Anfang Oktober letzten Jahres eine lückenlose Aufklärung durch die Landesregierung über den Einsatz von Staatstrojanern gefordert. Es kann und es darf nicht sein, dass wir als Abgeordnete erst überhaupt nichts darüber erfahren und dann Informationen scheibchenweise präsentiert
kriegen. Aber dieses Verfahren kennen wir ja mittlerweile.
Die Aussage des Innenministers, beim Einsatz der umstrittenen Staatstrojaner sei alles mit rechten Dingen zugegangen, hat uns damals nicht zufriedengestellt, und wie wir jetzt aus der Antwort ersehen, war unsere Skepsis berechtigt.
So hat die Landesregierung den Quellcode vor Einsatzbeginn nicht gesichtet. Er war der Landesregierung nicht einmal bekannt. Zu diesem Aspekt führt der Bundesdatenschutzbeauftragte aus: Belastbare und abschließende Aussagen über die programmierten Funktionen und Zugriffsmöglichkeiten der eingesetzten Software sind ohne den Quellcode nicht möglich.
Sie wissen also gar nicht, was für ein Programm Sie sich geholt haben. In aller Deutlichkeit: Sie haben keine Ahnung von der Dimension der eingesetzten Software, suggerieren in der Antwort, es sei alles in Ordnung, und erklären uns heute, eine Prüfung sei viel zu umfangreich und problematisch. Das, was Sie dem Plenum als Antwort vorlegen, ist wirklich hochgradig fahrlässig.
Meine Damen und Herren, wir haben vermutet, dass das Programm mehr kann, als das Bundesverfassungsgericht als gerade noch zulässig bezeichnet hat. Wir wollten den Beleg von Innenminister Schünemann dafür, dass man beim Einsatz des Trojaners den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rechtsrahmen nicht verlassen hat und dass das Programm vor dem Einsatz auf die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts überprüft worden ist.
Die Antworten sind in meinen Augen ein Offenbarungseid. Angeblich hat das Landeskriminalamt vor dem Einsatz umfangreiche Anwendungstests durchgeführt. Hinweise auf eine größere Anfälligkeit für Angriffe von außen hätten sich dabei nicht ergeben. - Das alles sind Zitate aus der Antwort. - Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Entweder sind diese Antworten von grenzenloser Naivität geprägt, oder man möchte die Abgeordneten des Landtags hinter die Fichte führen.
Der Chaos Computer Club zerlegt das eingesetzte Programm mit einem Fingerschnippen.
Aber die Landesregierung hatte im Vorfeld keinen blassen Schimmer über eine Anfälligkeit des Programms für Angriffe von außen. Sie haben die sicherheitstechnisch völlig unzureichende Konstruktion des Trojaners überhaupt nicht erkannt.
Es kann einem doch nur angst und bange um unseren Grundrechteschutz werden, wenn diese Landesregierung sagt, es sei alles in Ordnung.
Für uns steht außer Frage, dass ein Trojaner, der nicht verfassungskonform ist, vom Landeskriminalamt auch nicht eingesetzt werden darf. Für uns war und ist daher auch der komplette Funktionsumfang der vom Landeskriminalamt eingesetzten Software von Interesse. Auch hierzu hat der Chaos Computer Club dargelegt, dass die eingesetzten Programme nahezu beliebig erweiterbar waren, weit über das bloße Abhören der Telekommunikation hinaus. Genau diese Erweiterung stellt eine dramatische Gefährdung von Grundrechten dar, und die Landesregierung antwortet: Ja, aber das macht doch keiner. - Die Erfahrung belegt: Das, was möglich ist, wird früher oder später auch gemacht.
Bei solchen Programmen ist nie ausgeschlossen, dass im Einzelfall mehr gemacht wird, als zulässig ist. Das weiß die Landesregierung auch. Ich vermute, es fehlt ihr schlicht die Sensibilität für dieses Thema.
Allein die überschießende Funktionalität des eingesetzten Trojaners erhöht die Missbrauchsgefahr um ein verfassungsrechtlich nicht mehr zulässiges Maß. In diesen Zusammenhang passt es auch ganz hervorragend, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz im Hinblick auf die durchgeführten Maßnahmen nicht beteiligt worden ist.
Selbst wenn die rechtliche Grundlage eine Beteiligung nicht zwingend vorsieht, müsste doch die Landesregierung auf die Idee kommen, dass diese gleichwohl dringend geboten ist.
Die rechtsstaatliche Unbedenklichkeit der Software muss von den Datenschutzbeauftragten der Länder festgestellt werden, und zwar durch Einzelfallprüfungen wie auch durch Systemprüfungen.
Die Antwort auf die Große Anfrage wäre in meinen Augen ein passender Moment gewesen, um genau darauf hinzuweisen. Sie beziehen sich stattdessen in Ihrer Antwort darauf, dass die Rechtsgrundlage für den Einsatz des Programms § 101 a StPO sei. Damit sei die vom Bundesverfassungsgericht geforderte tragfähige Rechtsgrundlage gegeben. Es ist wiederum der Bundesdatenschutzbeauftragte gewesen, der sehr klar und sehr eindeutig festgestellt hat, dass diese Annahme nicht mehr tragfähig ist. Mittlerweile wird er übrigens von immer mehr werdenden Stimmen aus Literatur unterstützt.
Es findet keine Beschränkung auf die Überwachung der Telekommunikation statt. So ist es auch nicht möglich, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffenden Inhalte gespeicherter Daten zu löschen. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung ist absolut geschützt. Diese Anforderung darf nicht missachtet werden.
Meine Damen und Herren, für die SPD-Landtagsfraktion ist es nicht hinnehmbar, dass ein Trojaner, dessen Einsatz nicht verfassungskonform ist, vom Landeskriminalamt eingesetzt wird. Aus unserer Sicht ist es daher notwendig, dass wir erstens den Einsatz von Trojanern auf eine verfassungsrechtlich sichere und neue Grundlage stellen - erst wenn das geschehen ist, dürfen wir den Trojaner weiter einsetzen - und dass zweitens bei einem Einsatz des Trojaners auf jeden Fall eine vollumfängliche parlamentarische Kontrolle sichergestellt ist.
Die jetzige Situation ist, so wie sie ist, inakzeptabel. Wie Sie mit den grundrechtlich geschützten Freiheiten umgehen, ist nicht in Ordnung. Die Hoffnung auf Besserung haben wir allerdings aufgegeben. Wir werden uns daher den Sachverhalt auf Wiedervorlage für den Januar 2013 legen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt in diesem Hause ja nicht so häufig vor, dass wir einen Staatsvertrag beraten und am Ende auch noch strittig abstimmen. Aber - ich will das gleich vorwegnehmen, Herr Dr. Biester - wer uns zu einem derartig oberflächlichen Umgang mit einem Staatsvertrag bringen will und wer jedwede inhaltliche Beratung schon im Ansatz ablehnt, der kann auch nicht erwarten, dass wir dem dann zustimmen.
Im vorliegenden Fall sieht sich meine Fraktion auch deshalb außerstande, dem Beitritt zum Staatsvertrag einfach so, wie von der Mehrheit des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen gefordert, zuzustimmen, weil er eben Mängel und Schwächen enthält.
Der Staatsvertrag regelt die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, also die Überwachung der Daten von Probanden mit einer Fußfessel. Über den Sinn und den Unsinn von Fußfesseln kann man sich sicherlich ausgiebig streiten. Ich will dazu nur sagen: Wir werden uns sehr genau anschauen, ob ihr Einsatz tatsächlich zu einer Haftvermeidung führt und ob hier nicht, wie so häufig, ein schleichender Prozess von Strafverschärfungen in Gang gesetzt wird. Diesen Weg würden wir nicht mitgehen.
Im Rahmen der Beratung im Rechtsausschuss hat der GBD erklärt, dass es in dem Staatsvertrag einige Unklarheiten gibt, insbesondere in daten
schutzrechtlicher Hinsicht. In der Begründung des Gesetzentwurfs zum Staatsvertrag finden wir jedoch nur den lapidaren Hinweis, eine Verbandsbeteiligung sei nicht erforderlich gewesen. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Selbstverständlich wäre eine Verbandsbeteiligung notwendig gewesen, gerade dann, wenn es diese Unklarheiten gibt.
Ich werde Ihnen einige Beispiele nennen. Wir reden über die Weitergabe von Daten, die den Aufenthaltsort der Probanden preisgeben können. Der Staatsvertrag enthält keine ausdrückliche Regelung zur Löschung der Daten. Und genau zu einem solchen Punkt gehört sich der Dialog beispielsweise mit dem Landesdatenschutzbeauftragten.
In Artikel 4 des Staatsvertrags - Sie haben es gerade selbst angesprochen, Herr Dr. Biester - wird geregelt, dass eine Überwachung des Aufenthaltsorts auch zu anderen Zwecken vereinbart werden kann: Außervollzugsetzung von Haftbefehlen, Bewährungsweisungen etc. Wie bei einer Ausweitung der Befugnisse jedoch eine Beteiligung des Parlaments sichergestellt werden soll, erschließt sich aus dem Staatsvertrag nicht ohne Weiteres. Ich will ohne Einschränkung und insbesondere ohne den Rückgriff auf eine Auslegung und eine Interpretation des Staatsvertrags sichergestellt wissen, dass der Landtag beteiligt wird, wenn es zu einer Ausweitung der Befugnisse kommt.
Die Zusicherung, man werde das schon machen, reicht mir bei dieser Landesregierung nicht.
Schließlich hätte man den Staatsvertrag zum Anlass nehmen können, die Annahmen über die Anzahl der infrage kommenden Probanden zu überprüfen. Die Anzahl, die der Justizminister genannt hat, wurde nicht überprüft.
Somit ist nicht belegbar, ob der Beitritt zu dem Staatsvertrag tatsächlich Vorteile bringt. Sie wollen das im Nebel lassen. Offensichtlich wissen Sie bereits selber, dass Ihr medienwirksam vorgetragener Plan zum Einsatz von Fußfesseln nicht ganz so großartig ausfällt. Ich habe gerade mit Interesse festgestellt, dass der Justizminister höchstpersönlich eine Fußfessel trägt. Wahrscheinlich will er damit die Anzahl nach oben drücken.
Welche wesentlichen Argumente haben CDU und FDP nun im Ausschuss vorgetragen?
Erstens hieß es, der Landtag könne ohnehin nur mit Ja oder Nein stimmen und keine Änderung des Staatsvertrags durchsetzen. - Dieses Argument greift zu kurz. Wenn wir der Ansicht sind, dass der Staatsvertrag so, wie er uns vorgelegt worden ist, falsch ist, dann müssen wir mit Nein stimmen und können nicht im Sinne einer Bundesländer-Räson - mehr gezogen, als freiwillig gegangen - mit Ja stimmen.
Zweitens wird angeführt, etliche Bundesländer hätten bereits mit Ja gestimmt. - Meine Damen und Herren, wer so argumentiert, der muss sich die Frage stellen, warum er überhaupt noch selber darüber abstimmen möchte. Dann kann man genauso gut sagen, es haben fünf Bundesländer zugestimmt, und deshalb sind weitere Abstimmungen sind entbehrlich. Ich finde, dieses Argument ist zu schwach, ganz gleich, welches Bundesland zugestimmt hat.
Drittens wurde uns gesagt: Wenn wir feststellen, dass der Vertrag gravierende Mängel habe, dann könne man ihn schließlich kündigen. - Das, meine Damen und Herren, ist doch nun wirklich nichts anderes als ein Offenbarungseid, der die Unlust der Regierungsfraktionen zeigt, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Sie können doch nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diesen Weg mitgehen.
Wir haben also inhaltlich keine Argumente gehört. Es ging lediglich um formale Aspekte, und das, obwohl wir über ein datenschutzrechtlich sensibles Thema reden, obwohl wir über ein Thema sprechen, das für die Arbeitsabläufe unseres ambulanten Justizsozialdienst wichtig ist, und obwohl wir über ein Thema mit finanziellen Auswirkungen sprechen. Das kann kein anderes Bundesland für uns klären. Das müssen wir schon selbst machen. Wir lehnen den Beitritt zum Staatsvertrag daher ab.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einer E-Mail von Staatssekretär Glaeseker zur Vorbereitung des Nord-Süd-Dialogs vom 30. November 2009 an die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH kam u. a. der Satz vor: Es wäre schön, wenn wir die erbetenen Infos zu Caterin viceleistungen alsbald erhalten würden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, von wem Herr Glaeseker außer sich selber spricht, wenn er das Wort „wir“ verwendet“.
räsident Dieter Möhrmann:
inister!
Herr Präsident! Auch ich spreche zu der Petition von Herrn Khalilli. Auch die SPD-Fraktion beantragt hierfür „Material“. Dazu veranlasst uns weniger die konkrete Forderung des Petenten, sondern veranlassen uns vielmehr die bekannt gewordenen Begleitumstände im Rahmen der Bearbeitung dieser Petition. Die Kollegin Janssen-Kucz hat es gerade dargestellt: Der Petent bewohnte mit seiner Familie die Gemeinschaftsunterkunft. Die körperliche und psychische Situation des Petenten wie auch seiner gesamten Familie kann man nur als dramatisch schlecht bezeichnen.
In dieser Gemeinschaftsunterkunft kam es - völlig unstrittig - zu körperlichen Auseinandersetzungen, die dann auch mit dazu beigetragen haben, dass es bei dem Petenten zu einer Retraumatisierung gekommen ist. Uns hat sehr nachdenklich gestimmt, dass sich die Behörden dieser Sache nur extrem zögerlich angenommen haben und dem Petenten seine Ausführungen lange Zeit nicht geglaubt haben - warum auch immer; denn Ansätze für eine Unglaubwürdigkeit des Petenten lagen nun wirklich nicht vor.
Für uns ist daher diese Petition beispielhaft für viele ähnliche Fälle. Es bedarf einer sehr genauen Überprüfung, wie in Zukunft damit umgegangen werden soll und wie man den Umgang mit den Betroffenen in ihrem Sinne verbessern kann. Für die SPD ist klar: Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen insgesamt auf den Prüfstand; denn wie im konkreten Fall mit dem Petenten und mit seiner Familie umgegangen wurde, ist schlicht würdelos und darf sich nicht wiederholen.
Da sich das konkrete Anliegen in seinem Sinne erledigt hat, die Situationen in den Gemeinschaftsunterkünften aber nach wie vor vorliegen, beantragen wir, die Petition der Landesregierung insgesamt als Material zu überweisen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Art und Weise, wie hier Fragen beantwortet werden, mag der Grund sein, weswegen wir uns noch viele weitere Stunden damit beschäftigen werden.
Vor dem Hintergrund der Aussage von Ministerpräsident McAllister in der Bild-Zeitung vom 31. Januar, er fühle sich von Herrn Glaeseker im Zusammenhang mit der Organisation des NordSüd-Dialogs 2009 getäuscht, frage ich den Ministerpräsidenten: Wie bewerten Sie Ihre Aussage vom gestrigen Tag, es sei doch bekannt gewesen, dass Herr Glaeseker als Schnittstelle in der Organisation des Nord-Süd-Dialogs agiert habe?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der eben durch den Kollegen Haase gestellten Frage, in der er zahlreiche Beispiele aufgeführt hat, die ein Engagement der Landesregierung beim Nord-Süd-Dialog belegen, frage ich die Landesregierung: Welche Aktivitäten gingen von der Staatskanzlei zur Vorbereitung des Nord-Süd-Dialogs aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der eben gegebenen Antwort frage ich die Landesregierung, wie sie zu diesem Sachverhalt steht: Einem Artikel in der Neuen Presse vom 27. Dezember 2011 zufolge erinnern sich zahlreiche Reporter in Hannover daran, es sei stets Herr Glaeseker gewesen, der Anfragen zum Nord-Süd-Dialog per E-Mail beantwortet habe, aber auch dazu eingeladen habe. Wie steht die Landesregierung dazu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Minister Möllring, wie Herr Geerkens Mitglied der Delegationsreisen geworden ist, frage ich die Landesregierung, ob ihr seit 2003 weitere Fälle bekannt sind, in denen ein Privatier, der nicht mehr in Niedersachsen lebt, hochrangige Regierungsmitglieder auf Delegationsreisen begleitet hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Presse wurde zum Thema „Nord-Süd-Dialog“ berichtet, dass ein sechsstelliger Gewinn eingefahren worden sei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, ob sie Erkenntnisse darüber hat,
was mit diesen Gewinnen passiert ist. Ich frage sie, ob sie Erkenntnisse darüber hat, ob möglicherweise Herr Schmidt Spenden an die CDU getätigt hat. Ich frage sie, ob sie Erkenntnisse über weitere Veranstaltungen von Herrn Schmidt hat, an denen Mitglieder der Landesregierung in irgendeiner Form beteiligt waren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund einer Pressemitteilung aus dem Innenministerium vom 17. November 2011, wonach die Ausländerbehörden künftig Ausreisepflichtige über die Möglichkeit der Anrufung der Härtefallkommission informieren sollen, frage ich
die Landesregierung, wie das konkret geschehen soll und wie das insbesondere kontrolliert werden soll.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren!
„Politik darf nicht käuflich sein! Diese Feststellung gehört zu den Grundprinzipien der Demokratie. Am besten schützt völlige Transparenz in der Staats- und Parteienfinanzierung vor Verstößen gegen diesen Grundsatz. Deshalb ist es richtig und notwendig,
dass wir uns Gedanken darüber machen, wie Transparenz umfassend sichergestellt werden kann.“
Autor dieser schönen und absolut richtigen Zeilen ist Herr Kollege Weisbrich, Landtagsabgeordneter der CDU. Veröffentlicht sind sie auf der Seite der CDU in NRW. Eigentlich könnte man es ganz kurz machen und den Konservativen in diesem Haus zurufen: Nehmen Sie Ihren eigenen Kollegen doch ernst, und stimmen Sie dem Antrag einfach zu!
Der Vorgang zeigt aber die Problematik auf: Der Antrag, den wir heute beraten, ist anderthalb Jahre alt, geprägt von den Vorgängen um Ministerpräsident a. D. Rüttgers und Ministerpräsident Tillich. Die in der Kritik stehenden Angebote waren damals angeblich gar nicht so gemeint und von den Bürgern irgendwie völlig missverstanden worden. Heute spricht man darüber weniger; dafür sind andere - mehr oder weniger anrüchige - Beispiele hinzugekommen. Inhaltlich passiert ist außer den von mir eben zitierten allgemeinen staatstragenden Beteuerungen allerdings nichts - weder auf Bundes- noch auf Landesebene! Wer sich die Ausschussberatungen angetan hat, der kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Regierungsfraktionen bemüht sind, das Thema auszusitzen. Das ist typisch, der Bedeutung des Themas aber komplett unangemessen.
Und das, obwohl seit Sommer 2009 ein Bericht der Staatengruppe gegen Korruption zur Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland vorliegt, der eine ganze Reihe von Handlungsempfehlungen abgibt, welche sich auch zum Teil im vorliegenden Antrag wiederfinden. Nun war man erstaunt. Die CDU erklärte nämlich, man trage die Stellungnahme der Staatengruppe inhaltlich uneingeschränkt mit, sehe aber keinen Handlungsbedarf. Das ist dann doch schon die ganz hohe Kunst konservativer Logik, meine Damen und Herren!
Beispielsweise wird dort die deutliche Absenkung der Offenlegungsgrenzen bei Parteispenden empfohlen. Wie man dort inhaltlich uneingeschränkt die Empfehlung mittragen kann, gleichwohl aber keinen Änderungsbedarf sehen kann, erschließt sich mir, ganz vorsichtig ausgedrückt, nicht vollständig, insbesondere deshalb nicht, weil im Rechtsaus
schuss doch sehr schnell über das Thema hinweggegangen wurde, statt z. B. über das Strafrechtsabkommen des Europarates über Korruption aus dem Jahr 1999 oder über das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption aus dem Jahr 2003 zu diskutieren.
Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch hat das, was wir im Zusammenhang mit der Intransparenz erlebt haben, in der Süddeutschen Zeitung „die Gefahr des bösen Scheins“ genannt und eingefordert, was schon gilt, nämlich dass Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden, verboten sind. Die Debatte der letzten Monate hat allerdings gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, den bösen Schein zu vermeiden. Dieser böse Schein betrifft grundsätzlich alle in diesem Haus, und von daher wären auch alle gut beraten, diesem Antrag zuzustimmen.
Nun zum Sponsoring: Die Forderung nach einer unverzüglichen Veröffentlichung sämtlicher Vereinbarungen über Sponsoring ist rechtlich unproblematisch. Es bedarf lediglich einer politischen Willensbekundung. Auf Bundesebene geht das. Warum sollte das nicht auch in Niedersachsen praktiziert werden?
Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof sehr deutlich darauf hingewiesen: Je transparenter ein solcher Vorgang abläuft, desto unwahrscheinlicher ist eine Strafbarkeit nach den Bestechungsdelikten. - Wir schützen mit einer solchen Regel beide Parteien im Falle des Sponsorings. Wie kann man eine solche sinnvolle Forderung eigentlich nicht mittragen wollen?
Was die Änderung des Parteiengesetzes angeht, tragen wir die beantragte Spendenobergrenze und auch die frühere Veröffentlichungspflicht mit. Mehr Transparenz an dieser Stelle kann uns nicht schaden.
Auf Bundesebene hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der u. a. vorsieht, dass Unternehmensverbände und andere Verbände zukünftig nicht mehr spendenberechtigt sein sollen. Das wäre ebenso ein Gebot der Transparenz, weil man die Mitglieder hinter dem Verband nicht in jedem Fall erkennen kann, und auch ein Beitrag zur steuerlichen Gleichbehandlung, zumal Unternehmen ihre Spenden auch nicht mehr steuerlich geltend machen könnten.
Mehr Information, mehr Transparenz und auch schnellere Information verhindern doch auch genau das, was wir in der Vergangenheit erlebt haben, nämlich dass legale Handlungen durch mangelnde Transparenz den Anschein des Illegalen erhalten. Es würde womöglich etwas früher Kritik geben, und es würde womöglich etwas früher öffentliche Fragen geben, aber eben nicht hinterher Verdächtigungen gegen „die Politik“. Daran sollte uns allen gelegen sein.
Das wäre eine Regelung, von der alle hier im Haus profitieren würden und mit der auch Politikverdrossenheit bekämpft werden könnte. Von daher kann ich nur hoffen, dass auch die Regierungsfraktionen noch einmal über ihre Positionierung nachdenken.
Nun kann man beherzt darüber streiten, ob der Antrag alle Probleme löst. Aber selbst der Antragsteller hat eingeräumt, dass dem nicht so ist. Genauso unstreitig ist aber auch, dass der Antrag ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wer sich dann wie CDU und FDP hinstellt und behauptet, dass man nicht zustimmen könne, weil nicht alle Probleme gelöst würden, der offenbart, welch Geistes Kind er ist. Eine Ablehnung soll her und sei sie auch noch so an den Haaren herbeigezogen. Das, meine Damen und Herren, ist doch wirklich ein Armutszeugnis!
Bevor in den weiteren Redebeiträgen gleich wieder vorgetragen wird - im Ausschuss ist das stakkatoartig immer wieder gesagt worden -, wir seien angeblich gegen Spenden, Sponsoring und anderes: Das entbehrt jeder Grundlage. Ganz im Gegenteil, wir haben nichts dagegen, solange es sich dabei um nachvollziehbare Vorgänge handelt.
Der Antrag ist ein guter Ansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, überdenken Sie Ihre Ablehnungshaltung! Gehen Sie einen Schritt in Richtung von mehr Transparenz! Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden es der Politik danken.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der von Ihnen gerade dargestellten Abordnungen von Richterinnen und Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichtsbarkeit, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat, frage ich die Landesregierung, wie sie die Tragfähigkeit des Abordnungsmodells im Vergleich zur Schaffung neuer Stellen bewertet, insbesondere vor dem Hintergrund der Kritik des Hauptrichterrats der
Sozialgerichtsbarkeit, der diesbezüglich von massiven Reibungsverlusten spricht.