Sehr geehrter Herr Botschafter, im Namen der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages möchte ich mich sehr herzlich für Ihre Festansprache bedanken.
Ihre Rede in hervorragendem Deutsch, Herr Botschafter, bringt die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen Israel und Niedersachsen zum Ausdruck.
Für die Einladung in Ihre israelische Heimat möchte ich mich auch im Namen des Herrn Ministerpräsidenten sehr herzlich bedanken.
Ebenso danke ich Herrn Professor Andor Izsák vom Europäischen Zentrum für Jüdische Musik. Sie haben, Herr Professor, mit Ihrer musikalischen Umrahmung zur besonderen Feierlichkeit der heutigen Veranstaltung beigetragen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir treten jetzt in eine kurze Pause ein und beginnen dann, wie vorgesehen, um 11.30 Uhr mit der Plenarsitzung.
∗ Das musikalische Rahmenprogramm wurde von Herrn Professor Andor Izsák, Direktor des Europäischen Zentrums für Jüdische Musik, gestaltet.
Zur Tagesordnung: Eine Übersicht über die heute noch zu behandelnden Tagesordnungspunkte liegt Ihnen vor. Danach beginnen wir die heutige Sitzung mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 32. Es folgt die Fortsetzung des Tagesordnungspunktes 2, Eingaben. Der dann folgende Tagesordnungspunkt 33 soll nur zum Zweck der Ausschussüberweisung aufgerufen werden. Anschließend werden die Tagesordnungspunkte 34 und 36 wie vorgesehen behandelt. Die Besprechung der unter Tagesordnungspunkt 35 aufgeführten Großen Anfrage wird auf den Tagungsabschnitt im Oktober verlegt. Im Anschluss an Tagesordnungspunkt 36 werden die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 22, 25, 26 und 30 behandelt. Danach werden noch die Tagesordnungspunkte 37 bis 39 zum Zweck der Ausschussüberweisung aufgerufen.
Guten Morgen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung Ministerpräsident Herr Wulff ab 17.10 Uhr, Finanzminister Herr Möllring ab 13 Uhr, von der Fraktion der CDU Frau Klopp, Herr Höttcher, Herr Schobert bis 13.30 Uhr, von der Fraktion der SPD Herr Klein und Frau Hartmann sowie von der FDP-Fraktion Herr Dr. Rösler.
Bevor ich die erste Frage aufrufe, möchte ich noch einmal folgende Regelungen unserer Geschäftsordnung in Erinnerung rufen: Die Fragestellerin oder der Fragesteller und andere Mitglieder des Landtages können bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Die Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie müssen knapp und sachlich sagen, wor
über Auskunft gewünscht wird. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Ich darf weiter darauf verweisen, dass einleitende Bemerkungen nicht mehr erlaubt sind.
Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Grafschaft Bentheim betreibt die Bundeswehr seit 2001 einen „Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn“ mit dem in der Öffentlichkeit verbreiteten Namen „Nordhorn Range“. Dieser ehemalige Artillerieschießplatz der Wehrmacht wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von der britischen Royal Air Force zum Üben für Bombenabwürfe übernommen. Die seit den 50er-Jahren gegen diesen Bombenabwurfplatz anhaltenden Proteste haben in den 60er- und 70er-Jahren zugenommen, als - das ist der Charakter von Übungsplätzen - Bomben nicht immer im Ziel, sondern auch daneben landeten, zum Teil außerhalb des ausgewiesenen Übungsplatzes.
Eine weitere Verstärkung der Proteste der Bevölkerung ergibt sich außer aus der anhaltenden gesundheitlichen Belastung durch permanente Tages- und Nachtflüge auch aus der Tatsache, dass sich nur wenige Flugsekunden von diesem Bombenabwurfplatz entfernt das AKW Lingen befindet, das im Falle auch nur eines einzigen Fehlwurfs die Bevölkerung der gesamten Grafschaft Bentheim bedrohen würde. In der Nähe des Übungsplatzes liegen außerdem die Nuklearanlagen in Almelo und Ahaus sowie Chemiebetriebe in Lingen.
Diejenigen Bürgerinnen und Bürger, welche die Proteste organisieren, pflegen gute Beziehungen mit den entsprechenden Initiativen gegen Bom
benabwürfe auf ähnlichen Übungsplätzen in anderen Bundesländern, um so ein Ausspielen ihrer Aktivitäten gegen die Proteste vor allem in Wittstock zu verhindern. Alle diese Menschen wenden sich auch gegen die Auslandseinsätze mit scharfer Munition in Afghanistan und anderswo, die hier geübt werden.
Besorgnis ruft die Planung der Bundeswehr hervor, ab 2011 dort den Übungsbetrieb mit dem sogenannten Eurofighter aufzunehmen, der mit dem Flugturbinenkraftstoff JP 9 geflogen werden soll, welcher in besonderem Maße im Verdacht steht, krebserregende Stoffe abzusondern.
Auf einer Demonstration der Bürgerinitiative am 12. August 2008 haben Bürger von Minister Franz Josef Jung eine Einstellung der Bombenabwürfe in der Grafschaft Bentheim und anderswo gefordert. Anlässlich dieser Kundgebung hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Bernd Althusmann, ausweislich der NWZ vom 13. August 2008 mitgeteilt, er erwarte „ein Zeichen von Jung“.
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um bei der Bundesregierung eine - möglichst ersatzlose - Schließung des Luft-/BodenSchießplatzes Nordhorn Range zu erreichen?
2. Welche Position bezieht die Landesregierung hinsichtlich der implizit auch vom CDU-Fraktionsgeschäftsführer unterstützten Forderung nach Schließung des Bombenabwurfplatzes Nordhorn Range?
3. In welcher Form werden die betroffenen Kommunen und Bürgerinitiativen über die Folgen informiert, die mit der Aufnahme von Flugübungen mit dem sogenannten Eurofighter und dem dann eingesetzten Flugturbinenkraftstoff - NATO-Code „F-34“ oder „JP 8“ - drohen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel der Niedersächsischen Landesregierung bleibt es - bei allem Verständnis für die berechtigten sicherheitspolitischen Belange der Bun
deswehr -, die anliegenden Gemeinden der Nordhorn Range und ihre Bevölkerung bei dem Bemühen zu unterstützen, die von dieser Liegenschaft ausgehenden erheblichen Lärmbelästigungen zu beschränken und den Flugbetrieb, langfristig gesehen, ganz einzustellen.
Die Bemühungen der Luftwaffe, möglichst kurzfristig eine Entlastung des in Niedersachsen eingerichteten Luft-/Boden-Schießplatzes Nordhorn Range zu erreichen, sind durch die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam, das den drei Musterklagen gegen den geplanten Bombenabwurfplatz in der Wittstocker Heide stattgegeben hat, erschwert worden. Die Entscheidung über die zugelassenen Rechtsmittel bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung hält gleichwohl an dem Grundsatz fest, die mit dem Übungsbetrieb der Luftwaffe verbundenen Belastungen regional ausgewogen zu verteilen. Die Entscheidung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, dass die in Deutschland stattfindende Luft-BodenSchießausbildung auf den Übungsplätzen Nordhorn, Siegenburg und Wittstock erfolgen soll, hat weiterhin unverändert Bestand.
Die Niedersächsische Landesregierung hat wiederholt an den Bund appelliert, eine gleichmäßige Verteilung der mit dem Flugbetrieb der Bundeswehr verbundenen Lasten sicherzustellen. So wurde beispielsweise durch den Ministerpräsidenten im Januar 2006 sowie durch mich im August 2007 nochmals die Minimierung der Belastungen der Nordhorn Range gefordert.
Auch durch die ständigen Bemühungen der Landesregierung konnte erreicht werden, dass sich die Zahl der sogenannten Zielanflüge im Jahr 2007 - 1 547 - im Vergleich zu 2006 um 42 % verringert hat und nur noch ca. 10 % der Anzahl des Jahres 1995 beträgt. Der Flugbetrieb im Jahr 2007 wurde nur noch an 74 Tagen durchgeführt und entspricht damit einer Minderung von 32 % gegenüber 2006. 75 % der Übungsflüge der Bundeswehr erfolgen bereits im Ausland.
Zum Ausschluss von Gefährdungen durch Fehlwürfe auf das Gebiet außerhalb des Bombenabwurfplatzes sind seitens der Bundeswehr strenge Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden. Eine Gefährdung durch das AKW Lingen scheidet aus. Es wurde nämlich bereits stillgelegt, und das vor vielen Jahren. Für den Fall, dass Sie das KKE meinen, möchte ich dazu wie folgt Stellung neh
men: Vor Erteilung der Genehmigung für das Kernkraftwerk Emsland wurde auch geprüft, ob das Kraftwerk auch dem äußerst unwahrscheinlichen Fall eines Fehlwurfes auf das Kernkraftwerk standhalten würde. In der ersten, vom Bundesverwaltungsgericht überprüften atomrechtlichen Teilgenehmigung zur Errichtung des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) vom 4. August 1982, erteilt durch den Niedersächsischen Sozialminister, heißt es - ich zitiere -:
„Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass am vorgesehenen Standort keine Einwirkungen auf das KKE zu erwarten sind, die zu einer Gefährdung der Anlage führen können. Auch die Luftverkehrssituation, die durch die Nähe des Standorts zum militärischen Übungsgebiet ‚Nordhorn Range’ gekennzeichnet ist, wurde eingehend überprüft. Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist nach Auswertung aller eingeholten Informationen zu der Überzeugung gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Flugzeugabsturzes, der zu einer Einwirkung auf das KKE führen könnte, ausgesprochen gering ist.“