Uwe Schünemann
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Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die NPD verfolgt verfassungsfeindliche Ziele. Das ist unstrittig. Sie ist undemokratisch. Ihr Agieren ist menschenverachtend. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir das überall - insbesondere auch hier im Parlament - thematisieren. Wer sollte das in Zweifel ziehen?
Beim NPD-Verbotsverfahren geht es jetzt allerdings um etwas anderes. Es geht darum, ein juristisches Verfahren sorgfältig vorzubereiten.
Die Innenministerkonferenz hat am 22. März beschlossen, ein solches Verbotsverfahren sorgfältig zu prüfen. Deshalb haben wir alle Länder aufgefordert, entsprechendes Material zu liefern. 1 100 Seiten sind bis August zusammengekommen. Daraus ist jetzt eine Zusammenfassung mit etwa 130 Seiten erstellt worden.
Jetzt geht es darum, die Fakten darauf zu bewertet, ob ein Verbotsverfahren tatsächlich erfolgreich sein kann. Sie wissen: Es geht nicht darum, ob die NPD undemokratisch oder verfassungsfeindlich ist, sondern darum, ob das Aggressiv-Kämpferische aus offenen Quellen tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Genau in dieser Phase befinden wir uns jetzt. Es gibt noch kein Votum der Bund-Länder-Gruppe. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich die Äußerungen zum Teil auch von Kollegen und Ministerpräsidenten nicht nachvollziehen kann, die jetzt schon wissen, wie das Ergebnis ist, obwohl noch nicht sorgfältig geprüft worden ist.
Das ist meiner Ansicht nach nicht förderlich, insbesondere dann nicht, wenn es darum geht, am
5. Dezember in der Innenministerkonferenz und am 6. Dezember in der Ministerpräsidentenkonferenz allein nach Fakten zu urteilen. Das ist der Punkt. Dass wir politisch ein Verbot der NPD wollen, steht doch außer Zweifel. Ein Scheitern - auch darin sind wir uns einig - wäre jedoch fatal.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es nicht sinnvoll, schon jetzt über eine Bewertung zu diskutieren; denn die liegt noch nicht vor. Jetzt muss meiner Ansicht nach sehr genau geguckt werden, ob die Fakten ausreichen oder nicht. Angesichts dessen kann ich das Parlament nur immer wieder auffordern, gerade im Kampf gegen Extremismus möglichst geschlossen aufzutreten, ein klares Signal auszusenden und sich nicht aus parteitaktischen Gründen heraus einem Konsens zu verweigern.
Meine Damen und Herren, deshalb bin ich dankbar dafür, dass wir in der Innenministerkonferenz so einen Weg gegangen sind. Frau Zimmermann, deshalb haben die Innenminister insgesamt beschlossen, V-Leute aus der Führungsebene abzuziehen. Das ist nicht irgendeine Kehrtwende eines niedersächsischen Innenministers; denn ich habe immer gesagt, dass V-Leute notwendig sind. Deshalb haben wir in der rechtsextremen Szene Gott sei Dank noch immer V-Leute; denn wir brauchen die Informationen. Wenn man ein NPD-Verbotsverfahren durchführen will, dann ist Grundvoraussetzung dafür, dass auf der Führungsebene parallel keine V-Leute sind. Dieses formale Argument haben wir jetzt erfüllt.
Zusammengefasst: Ich hielte es für sinnvoll, wenn wir uns jetzt darauf konzentrieren würden, die Fakten nicht nur zu sammeln, sondern auch zu bewerten. Die Innenministerkonferenz wird dann - davon gehe ich aus; denn dafür steht die Innenministerkonferenz - ein einmütiges Votum fassen und das dann auch der Ministerpräsidentenkonferenz empfehlen.
Wenn die Fakten ausreichen und es dann tatsächlich zu einem NPD-Verbotsverfahren kommt, dann wäre es wirklich zielführend, wenn sich diesem Urteil nicht nur die Länder, sondern alle drei Organe, die antragsberechtigt sind, anschließen würden, damit das Signal klar ist. Ist das nicht der Fall, dann, meine Damen und Herren, sollten wir wieder das aufrufen, was wir von Niedersachsen aus bereits vor einiger Zeit auf den Weg gebracht haben: Der Bundestagspräsident soll die Möglichkeit haben, extremistische Parteien von der Parteienfi
nanzierung auszuschließen. Das würde auf jeden Fall dazu beitragen, dass nicht auch noch Nachfolgeorganisationen in den Genuss von Steuergeldern kommen, womit deren Agitation zusätzlich ermöglicht würde.
Ich freue mich aber trotzdem darüber, dass die heutige Diskussion sehr sachlich geführt worden ist. Wir sind uns im Kern sehr einig. Deshalb würde ich mir als Innenminister wünschen, dass man über seinen Schatten springt, hier ein klares Signal setzt
und die Empfehlung des Innenausschusses einstimmig annimmt.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns als Landesregierung steht es nicht zu, das Regierungsprogramm der SPD zu interpretieren.
Allerdings lesen wir schon sehr aufmerksam, was Ihr Kandidat den Medien zu dieser Passage mitgeteilt hat. Danach gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass dieser Prüfauftrag darin münden soll, den Flächenfaktor nicht nur infrage zu stellen, sondern abzuschaffen.
Und das, meine Damen und Herren, ist ja auch schlüssig. Schließlich haben Sie, als Sie seinerzeit an die Regierung gekommen sind, gleich als zweite politische Maßnahme den Flächenfaktor abgeschafft. Insofern läge es ja in Ihrer Kontinuität, wenn Sie das jetzt wieder vorhätten.
Deshalb finde ich es auch interessant, dass Sie sich jetzt, nachdem wir Ihnen das vorgerechnet haben, von Ihrem Kandidaten distanzieren und das anders interpretieren. Ich glaube aber, das, was Ihr Kandidat den Medien gesagt hat, gilt nach wie vor. Alles andere kann ich mir nicht vorstellen.
Die Fakten sprechen dafür. Es ist aber interessant, dass wir heute noch einmal darüber reden. Sie können jedoch sicher sein: Es wird in diesem Hause eine Mehrheit geben, die einen verfassungskonformen und für das Land gerechten Finanzausgleich garantiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen gerade dargelegt, wer von einer Abschaffung des Flächenfaktors am stärksten betroffen wäre. Das wären insbesondere die strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum. Sie werden doch nicht behaupten, dass LüchowDannenberg oder Uelzen strukturstark sind. Wir müssen daran arbeiten, dass diese Kommunen ihre Strukturstärke zurückgewinnen. Ich kann sagen, dass wir mit unseren im Jahr 2007 ergriffenen Maßnahmen gerade in den Bereichen, die strukturschwach sind und wo der demografische Wandel eine besondere Rolle spielt, bereits eine Verbesserung erreicht haben.
Natürlich haben Sie recht, Herr Adler, wenn Sie sagen, dass wir den kommunalen Finanzausgleich immer wieder überprüfen müssen. Dazu hat uns auch der Staatsgerichtshof aufgefordert. Das haben wir aber auch gemacht, zuletzt vor einem Jahr nach einem längeren Prozess. Seinerzeit sind uns vom LSKN Daten auf den Tisch gelegt worden. Alle kommunalen Spitzenverbände waren dabei.
- Jawohl, der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und natürlich auch der Landkreistag.
In diesem Gutachten - ich glaube, es liegt Ihnen vor - ist bestätigt worden, dass der jetzige kommunale Finanzausgleich mit dem Flächenfaktor und der Einwohnerveredelung der richtige Weg ist und grundsätzlich nicht geändert werden kann. Politische Überlegungen reichen nämlich nicht aus, um daran etwas verändern zu wollen, sondern dafür bedarf es klarer Fakten. Der Staatsgerichtshof hat die aufgabengerechte Verteilung - das ist das Kriterium - als eine Maßnahme dargestellt.
Ich habe mir natürlich auch angeschaut, wie das in anderen Bundesländern geregelt ist. Als ich ins Amt gekommen bin, habe ich das grundsätzlich überprüfen lassen. Bislang hat mir noch kein anderes Bundesland überzeugend darlegen können, dass es in diesem Zusammenhang eine bessere Alternative gibt.
Wir haben uns auch angeschaut, ob die Einwohnerveredelung bei kleineren Gemeinden anders dargestellt werden muss. Das Gutachten stellt fest, dass man da durchaus etwas verändern kann. Dasselbe gilt aber auch für Städte mit 40 000 bis 50 000 Einwohnern. Aber wenn wir sowohl bei den kleinen Städten als auch bei den Städten mit 40 000 bis 50 000 Einwohnern die Einwohnerveredelung ändern, dann hebt sich das insgesamt wieder auf. Diese Zahlen liegen vor.
Das heißt: Dieses Gutachten, das ja erst kürzlich erstellt wurde, bestätigt eindeutig, dass es so, wie wir es derzeit geregelt haben, richtig ist. Wir mussten nur die Gesamtmasse zwischen den Gemeinden und den Landkreisen verschieben, und das haben wir auch getan.
Deshalb kann ich nur sagen, Herr Adler: Das, was uns der Staatsgerichtshof aufgetragen hat, nämlich den Finanzausgleich durch Gutachten regelmäßig abzusichern, machen wir. Insofern haben die Kommunen auch Planungssicherheit.
Eine Landesregierung darf aber nicht nur über den kommunalen Finanzausgleich etwas regeln, sondern ganz entscheidend ist, dass sie sich auch die strukturschwachen Gebiete anschaut. Deshalb haben wir Professor Hesse beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in dem anhand von 20 Kriterien einmal dargestellt wird, wo „Stabilitätsbedarf“, wie es in dem Gutachten heißt, besteht. Dieses Gutachten wird kontinuierlich fortgeschrieben; Herr Hesse erstellt jedes Jahr ein neues Gutachten, um zu sehen, ob es noch Handlungsbedarf gibt.
Wir müssen auch über interkommunale Zusammenarbeit und Strukturförderung sprechen. Das ist für mich ein entscheidender Punkt. In der EU-Förderperiode 2014 ff., in der wir insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben, geben wir genau denjenigen Zuschüsse, bei denen wir Handlungsbedarf festgestellt habe und die sich ein Leitbild gegeben haben. Das ist der richtige Weg.
Unser kommunaler Finanzausgleich ist gerecht. Dort, wo Stabilisierungsbedarf besteht, müssen wir gemeinsam mit den Kommunen ein Aufbauprogramm entwickeln, damit wir im Land insgesamt eine starke Wirtschaftsstruktur haben. Das ist der entscheidende Faktor, um die Lebensqualität im gesamten Land sicherzustellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns auf dieses Zahlenspiel einlassen wollen, dann bedeutet das, dass gerade die kleineren Städte, die vom demografischen Wandel und vom Einwohnerschwund besonders betroffen sind, noch weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich bekommen. Dies aber wäre eindeutig nicht aufgabengerecht und sicherlich grob verfassungswidrig. Insofern kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass so etwas Bestand haben kann, wenn man dies tatsächlich plant.
Um gerade im Hinblick auf die Demografie Akzente im kommunalen Finanzausgleich zu setzen, haben wir einen Demografiefaktor eingeführt. Das heißt, es wird ein Fünfjahresdurchschnitt genommen. Wenn dieser Fünfjahresdurchschnitt höher ist als die aktuelle Einwohnerzahl, dann wird der Fünfjahresdurchschnitt der Einwohner genommen. Dadurch bekommen Kommunen, die weniger Einwohner haben, mehr Zeit, um sich auf den demografischen Wandel einzustellen. Ich glaube, das ist die richtige Antwort auf das, was in unserem Demografiebericht steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben den Flächenfaktor deshalb eingeführt, weil wir in einem Gutachten nachweisen konnten, dass es im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung und den Kreisstraßen eine besondere Belastung für Flächenlandkreise gibt. Es ist völlig klar, dass hier höhere Kosten anfallen. Dies hat der Staatsgerichtshof eindeutig bestätigt. Insofern ist der Flächenfaktor nicht nur verfassungskonform, sondern auch gutachtlich bestätigt worden.
Ich habe gerade noch einmal nachgefragt, weil ich die Zahlen natürlich nicht ganz im Kopf habe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war ein sehr hoher Korrelationsfaktor: von 0,8. Der Staatsgerichtshof hat eindeutig bestätigt, dass dies, wenn er so hoch ist, auf jeden Fall berücksichtigt werden muss.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie haben wieder dargelegt, dass ich vielleicht falsche Informationen habe. Ich habe nicht mitbekommen, dass sich Ihr Kandidat von der Berichterstattung in der HAZ vom 11. Oktober distanziert hat. Darin ist eindeutig dargestellt worden, sogar in direkter Rede, also in Anführungszeichen:
„Der bisherige Flächenbonus, der sich allein an der Größe der Kreise orientiert,“
- dies ist nicht richtig -
„stehe ‚zur Disposition’, sagte Weil. Auch über die ‚Einwohnerveredelung’ müsse man nachdenken.“
Das heißt, der Flächenfaktor steht zur Disposition. Das bedeutet doch nichts anderes, als dass Herr Weil, wie schon Anfang der 1990er-Jahre, plant, den Flächenfaktor abzuschaffen. Hören Sie doch auf, das anders darzustellen!
Wir sagen den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, was passiert, wenn man die SPD wählt.
Der Städte- und Gemeindebund hat genauso wie der Städtetag und der Landkreistag das Gutachten, wovon ich vorhin gesprochen habe, akzeptiert. Was der Städte- und Gemeindebund immer wieder ins Feld führt, ist, dass man auch für die Gemeinden einen Flächenfaktor andenken sollte. Es gibt aber überhaupt keine Aufgaben, die dies rechtfertigen würden. Gerechtfertigt ist der Bereich Schülerbeförderung und Kreisstraßen. Das haben wir
dem Städte- und Gemeindebund immer wieder dargelegt. Dass dies immer wieder gefordert wird, kann ich nachvollziehen. Dies wird aber keine Landesregierung umsetzen können, weil es aufgabengerecht dargestellt werden muss und sonst nicht machbar ist.
Der Städte- und Gemeindebund führt auch immer wieder an, dass wir Sonderfaktoren noch zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich aufnehmen sollten, z. B. für Kurbäder und gerade für den Bereich Fremdenverkehr, weil es dort eine besondere Belastung gibt.
Die Gutachter haben uns eindeutig dargelegt, dass man, wenn wir z. B. einen solchen Sonderfaktor nehmen, ihn nicht einzeln einführen kann, sondern dass man dann parallel auch andere Faktoren mit hineinnehmen müsste. Das heißt, der kommunale Finanzausgleich würde wahnsinnig kompliziert werden. Wahrscheinlich würde es zu keiner großen Veränderung kommen, und er wäre sicherlich auch nicht so aufgabengerecht wie im Moment. Wenn es trotzdem gewünscht wird, rechnen wir aber auch dieses Verfahren durch. Das haben wir auch dem Städte- und Gemeindebund dargestellt. Aber aus den Gründen, die ich gerade dargelegt habe, bin ich froh, dass sich die kommunalen Spitzenverbände darauf geeinigt haben, es so fortzuführen, wie wir es jetzt auf den Weg gebracht haben. Deshalb gibt es da keinen Dissens.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf jeden Fall handelt es sich dabei um eine starke Entlastung für die Landkreisebene und die kreisfreien Städte. Für Niedersachsen insge
samt bedeutet das für 2012 eine Entlastung um 201 Millionen Euro und für 2013 um 370 Millionen Euro.
Wir haben diese Entlastung der Landkreise bereits bei der Berechnung der Verteilung zwischen der Gemeinde- und der Landkreisebene berücksichtigt, sodass bei der Finanzverteilung auf jeden Fall Gerechtigkeit besteht. Dadurch, dass die Zuweisungen von der Gemeindeebene auf die Landkreisebene entsprechend geringer ausfallen, partizipieren auch die Gemeinden von der Entlastung, die von der Bundesregierung beschlossen worden ist. Ich glaube, dass das auf jeden Fall notwendig ist.
Ehrlich gesagt: Erstmalig ist es gelungen, dass sich der Bund tatsächlich an den Soziallasten beteiligt. Das hat die kommunale Ebene schon seit vielen Jahren gefordert. Ich bin wirklich froh, dass hierbei der Durchbruch geschafft worden ist. Es gibt auch Anzeichen, dass es auch in anderen Bereichen im nächsten Jahr entsprechende Leistungsgesetze geben wird. Insofern kann ich nur sagen: Das hilft der kommunalen Ebene insgesamt auf jeden Fall; denn die Soziallasten haben die kommunalen Haushalte in der Vergangenheit besonders belastet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Klein, ich hatte Ihnen schon dargestellt, dass wir auf die demografische Entwicklung reagiert haben. Wir haben im kommunalen Finanzausgleich den Demografiefaktor eingeführt. Das heißt, den Berechnungen wird über fünf Jahre eine durchschnittliche Einwohnerzahl zugrunde gelegt. Wenn diese Durchschnittszahl über der aktuellen Einwohnerzahl liegt - - -
- Trotzdem haben wir diesen Faktor bereits eingeführt. Ich habe nur dargestellt, was wir gemacht haben.
Natürlich gibt es die Möglichkeit, über diese fünf Jahre hinauszugehen, indem man zehn Jahre Zeit für den Anpassungsprozess einräumt. Das haben wir uns angesehen. Wir sind der Überzeugung, dass das noch verfassungskonform wäre, haben uns aber noch nicht dazu durchgerungen, das tatsächlich umzusetzen, weil wir auch sehen müssen: Wir dürfen nicht dazu beitragen, dass man sich dann nicht auf die neuen Gegebenheiten einlässt und Entscheidungen zugunsten einer schlankeren Verwaltung vermeidet. Das heißt, man darf
diese Notwendigkeit zur Anpassung auch nicht zu stark abpuffern. Insofern ist das im Moment noch bei uns in der Diskussion, ob wir in diesem Zusammenhang etwas erreichen oder nicht.
Über den kommunalen Finanzausgleich wird man nicht zielgenau für jede Kommune die richtige Antwort finden, sondern dafür muss es andere Mechanismen geben. Sie wissen, dass wir u. a. den Zukunftsvertrag abgeschlossen haben - ein absoluter Renner, den Sie hier im Parlament immer wieder kritisiert haben. Sie haben gesagt: Das wird überhaupt nicht in Anspruch genommen! - Mittlerweile höre ich von den kommunalen Spitzenverbänden, dass sie bereit wären, sogar noch mehr Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich selbst zur Verfügung zu stellen, weil der Zukunftsvertrag eben ein so probates Mittel ist.
- Ja, Landkreistag! Sie waren sogar dabei!
- Aber ja! Dort hat man mich gefragt, ob ich bereit wäre, mehr Geld zur Verfügung zu stellen. Daraufhin habe ich gesagt: Darüber können wir gerne sprechen, wenn die kommunale Ebene bereit ist, über die 35 Millionen Euro hinaus Mittel zur Verfügung zu stellen. - Das ist ein normal - - -
- Gut. Dann kann man es aber überhaupt nicht diskutieren, weil es das Prinzip ist, wie es uns übrigens der Staatsgerichtshof einmal aufgetragen hat, dass wir gemeinsam - Land und Kommunen - solidarisch die Kassenkredite angehen müssen. Deshalb haben wir das umgesetzt.
Schauen Sie einmal, wo der Zukunftsvertrag gerade wirkt. Das ist dort, wo der demografische Wandel besonders stark zuschlägt. Schauen wir uns an, was im Landkreis Northeim umgesetzt worden ist, was wir in Bad Gandersheim und Northeim gemacht haben, um nur ein paar Beispiele zu nennen, was in Cuxhaven passiert ist! Im Landkreis Cuxhaven kam es zu Fusionen und zu ganz gezielten Entlastungen bei Kassenkrediten. Daran wird deutlich, dass wir über ein solches Instrument sehr zielgenau etwas erreichen können.
Es hilft nicht, einfach nur Geld in die Hand zu nehmen, den Gemeinden Geld zu überweisen.
Vielmehr müssen wir es im Dialog mit ihnen schaffen, dass Strukturen verändert werden, sodass sie auf Dauer, wenn sie entlastet sind, handlungsfähig bleiben. Und die Notwendigkeit, Strukturförderung gerade dort anzusetzen - das habe ich dargestellt -, ist auch ein Punkt des Zukunftsvertrags.
Es bringt aber nichts, eine Strukturförderung für den Zusammenschluss von zwei Samtgemeinden zur Verfügung zu stellen und zu meinen, man hätte dann eine erhebliche Verbesserung in der Region erreicht. Das muss großräumiger erreicht werden. Deshalb ist es unsere Anforderung - das werden wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen -, dass wir mindestens auf der Landkreisebene ein Leitbild mit den Kommunen entwickeln, wie wir es schaffen, mehr Arbeitsplätze zu generieren bzw. die Arbeitsplätze zu halten und die Förderung dort anzusetzen. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Das können Sie über den kommunalen Finanzausgleich nicht erreichen. Das, was damit erreicht werden kann, haben wir bereits gemacht.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Klein, auf welcher Basis wir das gemacht haben: Ich hatte gesagt, dass die Darstellung auf der jetzt gültigen Rechtslage beruht. Es handelt sich also um die Daten für das Jahr 2012 ohne die zusätzlichen 105 Millionen Euro, die wir noch in den kommunalen Finanzausgleich überführen. Der Bezugszeitpunkt ist also die jetzige kommunale Finanzzuweisung für das Jahr 2012.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen den Zukunftsvertrag eindeutig dargestellt. Wir werden uns dann, wenn der 31. März 2013 verstrichen ist und der Zukunftsvertrag ausläuft, anschauen, welche Instrumentarien wir dann zusätzlich zur Verfügung stellen können. Die Grundlage ist das Gutachten von Herrn Professor Hesse. Dann wissen wir genau, ob die Maßnahmen, die wir durchgeführt haben, greifen oder noch nicht. Deshalb gibt es die kontinuierliche Beobachtung insbesondere der von der Demografie und von Strukturschwäche betroffenen Gemeinden.
Ich habe es dargestellt: Natürlich gilt es nicht nur für den Zukunftsvertrag. Es ist vielmehr notwendig, dass sich eine Region aufmacht, ein Leitbild zur Verfügung stellt und sagt: Jawohl, in dem und dem Bereich ist es sinnvoll, tatsächlich Strukturförderung zu betreiben, in diesem Bereich werden wir Arbeitsplätze generieren können. - Das können Sie nicht über das gesamte Land machen. Es gibt durchaus ganz unterschiedliche Bereiche - ob sie mehr auf Tourismus setzen, ob sie mehr auf Dienstleistungen setzen, ob sie im Bereich der Forschung vielleicht Instrumentarien haben.
- Ich gebe ja zu, dass wir nicht die Mehrheit haben. Das ist der Fehler in diesem Landkreis. Sonst hät
ten wir es im Griff. Das ist eine ganz andere Geschichte.
Ich brauche natürlich die kommunale Ebene. Wenn sich die kommunale Ebene in diesem Zusammenhang nicht auf den Weg macht, dann wird es insgesamt schwierig. Das ist überhaupt keine Frage. Sie können nicht die Bürgerinnen und Bürger in dem Bereich so unterstützen, dass wir die kommunale Ebene völlig ausblenden. Das geht nicht und ist auch nicht die Aufgabe der Landesregierung. Wir müssen das im Dialog erreichen.
Ich bin ziemlich sicher, dass wir über den Zukunftsvertrag wirklich eine andere Denkweise hinbekommen haben - wenn Sie sich vorstellen, was es dort für ein Miteinander gibt, welche Prozesse wir in Bad Gandersheim und in anderen Bereichen unterstützt haben, auch im Bereich der Kommunalpolitik.
Deshalb bin ich ganz optimistisch, dass es in Zukunft gelingen wird, dass wir über den Zukunftsvertrag hinaus gerade die strukturschwachen Gebiete, die von der demografischen Entwicklung betroffen sind, weiterentwickeln und unterstützen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gebe zu, dass mir die Episode entfallen war. Aber nachdem ich es jetzt wieder gehört habe, meine ich, mich daran erinnern zu können.
In der Tat habe ich den Eindruck, dass diejenigen, die sich zu Wort gemeldet haben, in der Zukunft auch nicht gehört werden. Das Einzige, was jetzt bemerkenswert ist, ist, dass derjenige, der tatsäch
lich den Flächenfaktor abschaffen will, in dem Punkt bis zur Wahl erst einmal mundtot gemacht wird, damit das Ganze anschließend wieder auf die Regierungsebene gehoben wird, damit man es umsetzen kann. Dieses Spiel wird aber nicht gelingen, meine Damen und Herren. Für mich ist völlig klar, dass dies nicht passieren kann; denn Sie werden keine Mehrheit dafür haben.
Meine Damen und Herren, über den Einfluss der Bezirksregierungen haben wir hier schon einmal gesprochen. Dass Ihr Kandidat so etwas tatsächlich wieder installieren will, ist bemerkenswert. Aber wenn Sie dann auch wieder nicht auf diejenigen hören, die sie dann installieren sollen, ist es auch interessant.
Ich glaube, es ist sinnvoll, dass die Bezirksregierungen abgeschafft worden sind, dass wir deshalb 6 743 Stellen gestrichen haben
und dass wir damit mehr Geld haben, um in Wirtschaftsförderung und in Strukturförderung zu investieren. Das ist die richtige Antwort. Dann ist es auch egal, ob der eine auf den anderen hört.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einwohnerveredelung habe ich Ihnen ja schon dargestellt. Das Gutachten liegt jetzt vor. Es ist gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem LSKN erarbeitet worden. Man hat sich angeschaut, ob diese Einwohnerveredelung tatsächlich aufgabengerecht vorgenommen worden ist. Es gibt einige Anzeichen dafür, dass man bei kleineren Gemeinden wieder einen höheren
Faktor nimmt. Aber die gleichen Faktoren müsste man auch bei den Städten zwischen 40 000 und 50 000 Einwohnern ansetzen. Das ist gerechnet worden. Dabei hat man festgestellt: Unter dem Strich kommt dabei null heraus, weil sie insgesamt nicht mehr zur Verfügung haben. Wenn sie bei den kleineren Gemeinden anheben und bei den Städten mit 40 000 bis 50 000 Einwohnern anheben, haben sie anschließend bei der Gemeinde keine Veränderung. Deshalb macht es keinen Sinn, das umzusetzen. Das wäre nur Augenwischerei.
- Wir machen nichts. Wir haben uns vielmehr den kommunalen Finanzausgleich aufgrund des Urteils des Staatsgerichtshofes regelmäßig vorzunehmen. Wir müssen sehen, ob es tatsächlich noch verfassungskonform ist oder nicht. Aufgrund dieser ganz klaren Fakten können wir dann eine Veränderung vornehmen oder auch nicht.
Die kommunalen Spitzenverbände haben bestätigt, dass diese Zahlen richtig sind und in diesem Zusammenhang bei der Einwohnerveredelung keine Veränderung vorzunehmen ist, wenn wir einen aufgabengerechten kommunalen Finanzausgleich vornehmen können.
Es ist auch nicht so, dass jede kleinere Kommune Probleme hat. Vielmehr ist es völlig richtig, dass wir auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs Maßnahmen ergreifen müssen, um zu unterstützen. Im Zukunftsvertrag steht - ich glaube, in § 9 -, dass wir die Kommunen in diesem Zusammenhang unterstützen. Wir haben auch in einzelnen Fällen eine Strukturförderung mit vereinbaren können. Mir liegt das jetzt nicht vor. Das müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen.
- Ja, durchaus. Bei denjenigen, die dort Verantwortung für die Auszahlung tragen - Wirtschaftsministerium, Landwirtschaftsministerium usw. -, haben wir mit vermittelt, sodass es tatsächlich zu einer Förderung gekommen ist.
Das Entscheidende ist aber, dass wir uns jetzt anschauen, wie die EU-Förderperiode der Jahre 2014 f. umgesetzt werden soll. Im Moment haben wir noch nicht die richtigen Instrumentarien, um das auch für diesen Bereich zielgenau anzubieten. Wir sind nun im Begriff, entsprechend zu agieren, um eine Förderung gezielt dafür zu haben.
Ich glaube, das ist sinnvoll und richtig. Das hat sich gerade aus der Untersuchung von Professor Hes
se ergeben. Wenn wir daraus die richtigen Schlüsse ziehen, haben wir nicht nur den Zukunftsvertrag, sondern auch gemeindescharf die Instrumentarien, um Hilfestellung zu geben.
Damit hier nicht noch einmal gefragt wird, ob wir vielleicht irgendwelche Programme nicht richtig lesen können: Mir liegt z. B. von der Homepage der SPD der Entwurf des Regierungsprogramms vor. Darin steht eindeutig: Die Zukunft des Flächenfaktors soll - - -
„…, dabei geht es auch um die Zukunft der Einwohnerveredelung und des Flächenfaktors, …“
Das ist wörtlich zitiert.
Also: Zukunft des Flächenfaktors. - Was ist das denn? Wollen Sie sagen, Sie wollen den Flächenfaktor noch erhöhen?
In der Interpretation, wie sie anschließend Herr Weil der HAZ dargelegt hat, ist es doch eindeutig, dass es nicht nur um die Zukunft geht, sondern um die Disposition. Disposition ist nichts anderes als die Abschaffung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe ja durchaus die Ehre, in der Nähe von Frau Zimmermann zu sitzen. Ich kann nur sagen: Ich habe es gehört.
Aber das ist eine andere Geschichte. Dazu sollte man stehen.
Zu dem Punkt von Frau Polat habe ich mich eben erkundigt. Das Innenministerium hat sich bei der Ausländerbehörde in Gifhorn erkundigt. Diese hat uns zweifelsfrei mitgeteilt, dass Sie zu dem Zeitpunkt nicht anwesend gewesen sind, den Sie - - -
Nur das können wir den Abgeordneten - - -
Noch einmal: Wir haben die Ausländerbehörde in Gifhorn gefragt, ob Sie anwesend gewesen sind. Klare Aussage: Sie waren nicht anwesend. - Dies haben wir den Abgeordneten mitgeteilt. Etwas anderes als das, was die Ausländerbehörde gesagt hat, kann ich ja nicht mitteilen. Da Sie jetzt etwas anderes behaupten, werden wir die Landrätin, Frau Lau, die ich als Abgeordnete durchaus kenne und im Sportausschuss auch durchaus besonders kennengelernt habe, fragen
- kein Zweifel, sie ist eine ehrenwerte Abgeordnete der SPD gewesen -, ob sie die Aussage ihrer Ausländerbehörde bestätigt oder widerruft. Nachdem mir das dann mitgeteilt worden ist, werde ich das den Abgeordneten hier mitteilen. Und dann ist es, ehrlich gesagt, nicht Sache des Innenministers, sich zu entschuldigen, wenn es tatsächlich anders gewesen ist, sondern der Ausländerbehörde; das ist doch völlig klar.
Aber dazu kann ich mich im Moment nicht als Richter aufspielen, weil hier Aussage gegen Aussage steht. Ich werde aber Frau Lau die Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Deshalb ist es nicht richtig, dass Sie versuchen, wieder das Innenministerium oder den Innenminister für diese Sache verantwortlich zu machen, sondern die Verantwortung liegt dort, wo Aussage gegen Aussage steht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesratsinitiative der drei Länder hat keine Chance auf eine Mehrheit im Bundesrat. Auch sozialdemokratische Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie sie nicht unterstützen werden. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass das Bundesverfassungsgericht die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig angesehen und ein entsprechendes Urteil gefällt, aber mitnichten gesagt hat, dass das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden muss. Ich darf aus dem Urteil zitieren. Danach hängt der grundgesetzliche Leistungsanspruch auf Gewährung des Existenzminimums von der konkreten Lebenssituation der Hilfsbedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab. Somit ist völlig klar, dass die Notwendigkeit eines eigenständigen Leistungsrechts vom Bundesverfassungsgericht eindeutig bestätigt worden ist. Es ist auch unverkennbar, dass Asylsuchende direkt nach der Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland andere Bedürfnisse
haben als langjährig hier lebende Sozialleistungsempfänger.
Wenn wir uns die Europäische Union und entsprechende Beschlüsse anschauen, so ist klar festzustellen: Die EU sagt zum Asylbewerberleistungsgesetz, dass die Mitgliedstaaten eine weniger günstige Behandlung Personen, die nicht eigene Staatsangehörige sind, zuteil werden lassen können. Insofern ist klar, dass es durchaus andere Sätze geben kann und auch geben sollte. Insbesondere soll das auch dann gelten, wenn materielle Unterstützung in Form von Sachleistungen gewährt wird.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Sachleistungsprinzip weiterhin Gültigkeit hat. Wenn hier suggeriert wird, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis, die im Moment in Deutschland angewandt wird, als verfassungswidrig bezeichnet, so entspricht das also nicht der Wahrheit.
Es ist schon darauf hingewiesen worden: Nachdem das Bundesverfassungsgericht entsprechende Übergangslösungen durchgesetzt hat, können wir sehen, dass wir gerade aus Serbien und Mazedonien einen Anstieg an Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen haben. 500 %, 600 %, 700 % sind zusätzlich nach Deutschland und nach Niedersachsen gekommen. Es ist ganz interessant, wie diese sich äußern. Sie sagen unumwunden, dass sie gehört hätten, dass es hier mehr Geld gibt, und dass sie dieses Geld für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen wollen.
Das zeigt, dass wir sehr sorgfältig damit umgehen müssen. Es darf keine Pull-Effekte geben. Es geht darum, dass diejenigen, die tatsächlich verfolgt sind, ein Asylrecht haben.
Ich gebe offen zu: Wenn man die Leistungen beim Asylbewerberleistungsgesetz 20 Jahre lang nicht angepasst hat, so geschieht es fast sehenden Auges, dass man ein solches Urteil kassiert. Deshalb muss man sich an die Nase fassen. Alle Fraktionen, nicht nur hier, sondern auch auf Bundesebene, müssen das so sehen.
Aber daraus abzuleiten, das Asylbewerberleistungsgesetz müsse abgeschafft werden, ist die völlig falsche Folgerung. Insofern haben wir für die morgige Innenausschusssitzung des Bundesrats beantragt, die Bundesregierung aufzufordern, die
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sofort nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, damit Klarheit herrscht und das Urteil so schnell wie möglich umgesetzt wird.
Vielen Dank.
Ich möchte nur darauf antworten. Entweder habe ich mich falsch ausgedrückt, oder Sie haben es falsch verstanden. Morgen tagt der Innenausschuss des Bundesrates. Seine Beschlüsse haben empfehlenden Charakter. Die Bundesratssitzung, in der das behandelt wird, findet wesentlich später statt. Insofern ist keine Eilbedürftigkeit gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Birkner hat bei der Beantwortung der Anfrage gerade dargestellt, dass weder die Polizeibehörden noch das Innenministerium verpflichtet sind, die Landräte und die Bürgermeister zu informieren. Das brächte ja auch tatsächlich keinen Mehrwert. Allerdings ist es aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Landräten durchaus üblich, dass man vertrauliche Informationen weitergibt. Das ist auch in diesem Fall geschehen.
Der stellvertretende Behördenleiter der Polizeidirektion Oldenburg, Herr Polizeivizepräsident Bus
kohl, hat den Landrat des Landkreises Wesermarsch, Herrn Höbrink, bereits am 2. August 2012 über den geplanten Transport benachrichtigt. In dem als vertraulich eingestuften Gespräch wurde der Landrat auch in seiner Funktion als Behördenleiter über den Transporttermin, die Transportabwicklung in Nordenham und den Straßentransport nach Grohnde informiert. Herr Buskohl betonte in dem Gespräch, dass die konkrete Transportabwicklung amtlich geheim gehalten werden muss.
Unter Bezugnahme auf eine Information der E.ON Kernkraft GmbH vom 8. August 2012 informierte Herr Höbrink die Abgeordneten seines Kreistages anschließend schriftlich über den avisierten Transport und teilte dabei erste, wenn auch unkonkrete Einzelheiten zu dem Transporttermin und zur Transportabwicklung mit. In der Deister- und Weser-Zeitung vom 14. August 2012 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt ausschließlich vertraulich thematisierten Transporttermine daraufhin erstmals öffentlichkeitswirksam dargestellt.
In einem Interview mit der HAZ am 6. September 2012 wird Herr Landrat Höbrink dahingehend zitiert, dass der Landkreis zwar als zuständige Katastrophenschutzbehörde gefordert sei, von staatlicher Seite aber bislang keine Informationen zum anstehenden Transport erhalten habe.
Als Reaktion auf dieses Interview nahm Polizeivizepräsident Buskohl noch am 6. September erneut fernmündlich Kontakt zu Herrn Höbrink auf und wies ausdrücklich auf die vertrauliche, aber gleichwohl behördliche Information vom 2. August 2012 hin. Herr Höbrink stellte in diesem Gespräch klar, dass er mit seiner Aussage keine Kritik an der Polizei habe üben wollen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, dass im Rahmen einer guten und vertrauensvollen behördenübergreifenden Zusammenarbeit entsprechende Informationen bereits frühzeitig ausgetauscht worden sind.
In diesem Zusammenhang ist am 7. September 2012 im Übrigen auch der Landrat des Landkreises Hameln-Pyrmont, Herr Butte, durch den Leiter der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden fernmündlich über Transportzeitraum und Route sowie die Lageerkenntnisse zum Transportplan vertraulich informiert worden. In Hameln-Pyrmont sind über Herrn Butte bisher keine Veröffentlichungen in irgendeiner Weise bekanntgegeben worden.
Meine Damen und Herren, aufgrund dieses Sachverhalts stellen sich schon mehrere Fragen.
Erstens. Wenn etwas als „Vertraulich - nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden ist, dann bedeutet das nicht, dass man die Öffentlichkeit bewusst falsch informiert, sondern dass man die Öffentlichkeit gar nicht informiert.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns das dienstrechtlich genau anschauen. Ein Beamter unterliegt, was dienstlich erlangte Kenntnisse angeht, nach § 37 Beamtenstatusgesetz grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Das gilt in erweiterter Weise dann, wenn die Angelegenheit als Verschlusssache eingestuft ist. Ein Hauptverwaltungsbeamter, der von dem Termin eines Atomtransports - eingestuft als Verschlusssache - unterrichtet wird, muss und darf hierüber nach § 37 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 85 Absätze 4 bis 7 NKomVG nicht den Hauptausschuss, die Vertretung oder die Öffentlichkeit informieren. Er darf über diesen Termin Verwaltungsmitarbeiter informieren, soweit Mitteilungen im dienstlichen Verkehr geboten sind, und muss über diese wichtige Angelegenheit seine ehrenamtlichen Stellvertreter unterrichten. Damit ist die rechtliche Situation sehr eindeutig.
Wenn tatsächlich auch ein Verstoß nach § 33 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses bei einer besonderen Geheimhaltungspflicht - vorliegt, ist es nicht Sache der Kommunalaufsicht.
Meine Damen und Herren, ich finde das schon schwierig: Wenn man sich zum einen nicht an die Vertraulichkeit von Informationen hält, aber dann auch noch die Öffentlichkeit so informiert, als wenn es keine Information von staatlicher Stelle gegeben hätte, dann finde ich das schon sehr bedenklich.
Nein, das ist der Landesregierung nicht bekannt.
Nach meiner Kenntnis hat es in Nordenham keine Katastrophenschutzübungen gegeben. Es ist ein Gefahrguttransport. Dies ist in den Katastrophenschutzplänen mit vorgesehen. In den Landkreisen, in denen Kernkraftwerke stationiert sind, muss ein Sonderkatastrophenschutzplan aufgestellt werden. Das ist u. a. auch in der Wesermarsch so. Auch wenn das Kernkraftwerk jetzt abgeschaltet ist, müssen Sonderkatastrophenschutzpläne existent sein. Das ist dort auch der Fall. Das Gleiche gilt auch für Grohnde.
Die Katastrophenschutzbehörden, insbesondere natürlich auch die Feuerwehren, sind durch ihre tägliche Arbeit, auch durch Übungen, auf Gefahrguttransporte vorbereitet. Insofern ist das etwas, was in den Übungen der Feuerwehren bei der Vorbereitung durchaus enthalten ist. Deshalb gibt es keine Notwendigkeit, vorher etwas zu sagen. Das hätte auch keinen Mehrwert, weil sie sich darauf anders gar nicht vorbereiten können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr über diese Frage, weil ich damit die Terrorismusbekämpfung in Niedersachsen in einer ganz besonderen Weise darstellen kann.
Seit wir die Verantwortung übernommen haben, haben wir im Bereich des Verfassungsschutzes umfassend Personal eingestellt, um gerade die Aufklärung in den Bereichen des Terrorismus sowie des islamistischen Extremismus und Terrorismus besonders in den Blick zu nehmen. Wir haben dem Staatsschutz zusätzliche Kräfte zur Verfügung gestellt.
Wir haben auch auf Bund-Länder-Ebene im Bereich der Terrorismusbekämpfung sehr viel getan. Sie wissen, dass wir ein Gemeinsames Terrorabwehrzentrum mit mittlerweile 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben. Wir haben eine Antiterrordatei. Wir konnten zehn geplante Anschläge in Deutschland vereiteln.
Eine neue Herausforderung sind im Moment radikalisierte Einzeltäter. Deshalb ist es notwendig, eine Antiradikalisierungsstrategie auf den Weg zu bringen. Hier sind wir in Niedersachsen weiter als andere.
Allerdings haben wir uns gerade in dem Bereich, den Sie gerade angesprochen haben, vorbildlich aufgestellt und insofern den Schutz der Bevölkerung insgesamt verbessert. Hundertprozentigen Schutz kann es nicht geben. Aber in Niedersachsen kann man sicher leben.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Nordenham wurde am Anleger eine angemeldete Demonstration mit nur geringem Zulauf von 40 Personen
unter Beteiligung der schulpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion der Grünen, Frau Ina Korter, MdL, festgestellt. Es wurden Redebeiträge gehalten und ein Spaziergang auf dem Deich durchgeführt. Zu Störungen kam es nicht. Auf der B 212 in Höhe der Ortschaft Großensiel - - -
- Die Polizei war vor Ort und hat diese Einschätzung getroffen.
Wir haben in Niedersachsen - das ist etwas Besonderes - ein Gemeinsames Informations- und Analysezentrum. Lagebeurteilungen werden in gewissen Fällen durchaus von beiden Seiten vorgenommen. Diese Informationen haben wir aber von der Polizei vor Ort.
Auf der B 212 in Höhe der Ortschaft Großensiel blockierten elf Greenpeace-Aktivisten kurzfristig die Straße, indem sie sich zuvor unter der dortigen Brücke auf Schlauchbooten versteckten und sich anschließend links und rechts an das Brückengeländer ketteten. Nach Erteilung von Platzverweisen entfernten sich die Störer.
Am Kernkraftwerk in Grohnde wurden seit dem 21. September 2012 zeitweise bis zu 50 Personen festgestellt, unter ihnen die Aktivistin Cécile Lecomte. Am 23. September 2012 gegen 17.55 Uhr wurde im Bereich der Mahnwache auf der alten B 83 ein Tripod aus Holz über die gesamte Fahrbahnbreite errichtet, an dem sich Frau Lecomte eingehängt hat. Darunter ketteten sich zwei Personen an einem Kinderbett fest, und weitere 20 Personen versammelten sich im Umfeld. Durch diese Aktion wurde eine der drei Zufahrten zum Kernkraftwerk Grohnde blockiert. Um diese Kettak
tion nicht zu stören, haben wir diesen Weg nicht gewählt.
Da die Genehmigung vom BfS ausgesprochen wurde, gehe ich davon aus, dass dort auch die Kosten angefallen sind. Zu den Kosten für den Polizeieinsatz kann ich im Moment noch nichts sagen, sie werden gerade noch ermittelt. Wir haben 1 315 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einsetzen müssen. Wir sind von Einheiten aus den anderen norddeutschen Ländern unterstützt worden. Die Bundespolizei war ebenfalls vor Ort.
Wenn Störer angekündigt oder auch unangekündigt Aktionen durchführen, verursacht das natürlich Kosten, die dann der Steuerzahler zu tragen hat. Wir haben darüber schon einmal im Zusammenhang mit den Castortransporten diskutiert. Wenn geplante Ankettaktionen oder andere Aktionen stattfinden, dann werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt. Das ist vor Gericht aber nicht immer erfolgreich gewesen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass Sonderkatastrophenschutzpläne dort erstellt werden müssen, wo Kernkraftwerke angesiedelt sind.
- Warum fragen Sie dann noch?
- Erst einmal dem Landrat und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich auch denjenigen, die das dann auszuführen haben, also z. B. der Feuerwehr, dem Technischen
Hilfswerk und anderen, die dafür dann auch üben müssen. Diese Pläne werden ständig evaluiert. In dem Zusammenhang finden auch Übungen statt. Ich glaube, in Hameln hat es erst vor wenigen Wochen eine entsprechende Großübung gegeben. Das heißt, dieses ist etwas, was gerade auch die Landräte sehr ernst nehmen müssen, aber auch ernst nehmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich mit Ihnen anschließend einmal darüber unterhalten, wo man diese
Waffen tatsächlich bekommen kann. Sie scheinen da ganz gute Informationen zu haben.
Aber zur Sache, meine Damen und Herren: Die Polizei ist in dem Zusammenhang wirklich gut aufgestellt, um erstens gefahrenabwehrend tätig zu werden. Das ist der Hauptpunkt. Insofern können Sie auch nicht nachweisen, dass in letzter Zeit, zumindest in den letzten Jahren, mit solchen Waffen hier Anschläge verübt worden sind. Das ist das eine.
- Ist Ihnen ein entsprechender Anschlag bekannt?
- Das habe ich ja gar nicht gesagt. Weil Sie gesagt haben, das Land und gerade auch das Innenministerium seien dafür verantwortlich, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, habe ich Ihnen nur erläutert: Dafür ist die Polizei zuständig und gut ausgestattet. Und wenn ich hier feststelle, dass in meiner Amtszeit so etwas nicht stattgefunden hat, kann ich nachweisen, dass die Bürgerinnen und Bürger entsprechend geschützt worden sind. Dafür gilt der Polizei auch mein großer Dank, dass sie entsprechend tätig ist. Das kann man ja einmal feststellen.
Zweitens habe ich schon immer dargestellt, dass es ein Gefahrguttransport ist und dass für Gefahrguttransporte entsprechende Katastrophenschutzpläne routinemäßig vorliegen. Nicht nur bei den Landkreisen, in denen es ein Kernkraftwerk gibt, sondern insgesamt für alle Landkreise sind Katastrophenschutzpläne vorzuhalten. Sie umfassen auch Gefahrguttransporte. Und das sind Gefahrguttransporte. Insofern gibt es auch keine Notwendigkeit, hier nachzuarbeiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt allgemeine Katastrophenschutzpläne, die auch Gefahrguttransporte beinhalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für angebracht, dass der Innenminister über das Verbot des Vereins „Besseres Hannover“ hier im Landtag eine Erklärung abgibt und Sie insofern unterrichtet.
Meine Damen und Herren, wir wollen dem Rechtsextremismus in Niedersachsen das Handwerk legen. Ich habe deshalb gestern den Verein „Besseres Hannover“ verboten.
Diese Gruppierung steht für eine rechtsextreme Hassideologie. Sie hat in den letzten Jahren immer wieder mit Aktionen und Publikationen aufgestachelt und vor allen Dingen auch Unfrieden geschürt. Flüchtlinge, Zuwanderer und politisch Andersdenkende wurden verhöhnt, bedroht oder gar angegriffen. Davon waren auch unsere Kolleginnen Frau Abgeordnete Sigrid Leuschner und Frau Ministerin Aygül Özkan wiederholt betroffen. Verehrte Kolleginnen, Sie haben sich dadurch in keiner Weise beeindrucken lassen und damit allen gezeigt, wo das eigentlich bessere Hannover steht.
Dafür möchte ich Ihnen, aber auch allen Bürgerinnen und Bürgern danken, die die gleiche Haltung gezeigt haben, wenn sie von dem Verein attackiert worden sind. Es ist sehr wichtig, dass wir uns davon nicht einschüchtern lassen. Der Applaus hat gezeigt, dass wir diesen Dank in demokratischer Solidarität für das gesamte Haus aussprechen können. Herzlichen Dank dafür!
Mit dem Verbot von „Besseres Hannover“ haben wir eine gefährliche und aktive Gruppierung des Rechtsextremismus untersagt. Dieser Spuk hat jetzt ein Ende. Der sogenannte Abschiebär darf nicht mehr in der Öffentlichkeit verwendet werden. Auch die in Schulen verteilte Zeitschrift Bock darf nicht mehr erscheinen. Verstöße gegen diese Verbotsmaßnahmen sind Straftaten und können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Meine Damen und Herren, bei dem Verbot von rechtsextremistischen Gruppierungen gilt Sorgfalt vor Schnelligkeit. Die Aktivitäten von „Besseres Hannover“ standen immer im Fokus der Sicherheitsbehörden. Bisher konnten wir die Gruppierung nicht verbieten, weil die Fakten nicht ausreichten. Jetzt aber liegen erweiterte polizeiliche Erkenntnisse vor: sowohl in Bezug auf das Strafrecht, § 129 StGB - Bildung einer kriminellen Vereinigung - als auch nach dem Vereinsgesetz. Die Vereinsstruktur, die Führungsebene, die Autorenebene und die Aktivisten können beweissicher nachgewiesen werden. Die neue Faktenlage rechtfertigt ein Verbot von „Besseres Hannover“.
Mit dem Vereinsverbot ist uns ein erfolgreicher Schlag gegen die neonazistische Szene in Niedersachsen gelungen. Dies war nur durch eine enge und effektive Zusammenarbeit von Polizei, Verfassungsschutz und Staatsschutz möglich. Dafür möchte ich mich bei allen genannten Behörden ganz herzlich bedanken.
Ihre erfolgreiche sicherheitspolitische Arbeit zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger können ihnen vertrauen.
Meine Damen und Herren, gestern wurden Objekte und Fahrzeuge an insgesamt 27 Orten in Niedersachsen durchsucht. Beschlagnahmt wurden neben Computern, Handys und Speichermedien auch zwei scharfe Handfeuerwaffen, eine Machete, eine Hakenkreuzfahne und jede Menge Propagandamaterial, darunter auch zahlreiche NPDPlakate.
Zurzeit laufen 24 Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des Vereins, dem wir 40 Personen zurechnen. „Besseres Hannover“ handelte nicht nur den Strafgesetzen zuwider, der Verein richtete sich auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
„Besseres Hannover“ bekennt sich klar zum Nationalsozialismus, versucht, die Fundamente unseres demokratischen Rechtsstaats zu unterhöhlen, und vertritt eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Rassenlehre.
Zudem verfügen etliche Mitglieder, insbesondere die Führungsebene, über vielfältige Beziehungen in die Neonaziszene. Sie haben an rechtsextremen Versammlungen und Aktionen im gesamten Bundesgebiet teilgenommen.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Taten des NSU und der Verbindungen dieser Gruppe zu dem niedersächsischen Rechtsextremisten Holger G. haben die Verfassungsschutzbehörde sowie das Landeskriminalamt auf meine Veranlassung hin eine umfangreiche Aktenrecherche zu dieser Person und weiteren Personen im Zusammenhang mit dem NSU durchgeführt.
Danach ist bekannt, dass der Beschuldigte Holger G. seit seinem Umzug im Jahr 1997 nach Niedersachsen Kontakte zur rechtsextremen Szene in und um Hannover hatte. Dazu gehörten auch Kontakte zu Marc-Oliver M. und Denny S., beide Protagonisten der nunmehr verbotenen Vereinigung „Besseres Hannover“. Im Zusammenhang mit den Aktivitäten von „Besseres Hannover“ ist Holger G. jedoch nicht in Erscheinung getreten. Wir müssen jetzt abwarten, was die Durchsuchungsmaßnahmen an neuen Erkenntnissen bringen werden.
Meine Damen und Herren, von „Besseres Hannover“ ging ein erhebliches Radikalisierungspotenzial aus. Die Gruppierung hat immer wieder gezielt versucht, mit raffinierten und neuartigen Rattenfängermethoden junge Menschen an sich zu ziehen. Ob es sich um spektakuläre Auftritte wie nächtliche Fackelmärsche, das Angebot einer Schülerhilfe, die Zeitschrift Bock oder um Internetauftritte handelte - alle diese Aktionen und Plattformen sollten junge Menschen gegen die Demokratie aufstacheln, zum Mitmachen verleiten und sie mit einem gefährlichen Gedankengut indoktrinieren.
Darüber hinaus wollte „Besseres Hannover“ die anstehende Landtagswahl durch eine genau geplante Boykottkampagne erheblich stören.
Meine Damen und Herren, aus all diesen Gründen war ein konsequentes Durchgreifen gegen diese Gruppierung unerlässlich. Wir werden den Verfolgungsdruck auf die rechtsextreme Szene in Niedersachsen mit Nachdruck aufrechterhalten.
Dazu gehört insbesondere die Nutzung aller rechtsstaatlichen Mittel, um Aufmärsche, Demonstrationen und Konzerte zu verhindern, sowie eine umfassende Beobachtung der Szene mit nachrichtendienstlichen und polizeilichen Mitteln.
Wir müssen uns jedoch darüber im Klaren sein, dass strikte Verbots- und andere repressive Maßnahmen allein nicht ausreichen, um Extremisten das Handwerk zu legen. Der Kampf gegen den Rechtsextremismus beginnt in den Köpfen und im
Hinblick auf Haltungen. Deshalb wird die Landesregierung in ihren intensiven Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen nicht nachlassen.
Ich danke insbesondere den Schulen, ihren Lehrkräften sowie vielen Schülerinnen und Schülern, die sich gegen Rechtsextremismus und für unsere Demokratie engagieren. Hinzu kommen zahlreiche außerschulische Bildungseinrichtungen.
Mein Dank gilt auch so wichtigen Einrichtungen wie dem Landespräventionsrat und den vielen lokalen Präventionsräten in ganz Niedersachsen. Ich nenne auch die Arbeitsstelle gegen Rechtsextremismus und Gewalt, die Landesstelle Jugendschutz, die Aussteigerhilfe Rechts und das Aussteigerprogramm Neustart sowie die Präventionsarbeit der Polizei und des Verfassungsschutzes. Hinzu kommen zahlreiche lokale Initiativen und Einzelpersonen, die sich in eindrucksvoller und demokratischer Weise gegen Rechtsextremismus einsetzen. Sie alle leisten wertvolle Arbeit. Ich bitte sie, daran auch in Zukunft festzuhalten.
Meine Damen und Herren, es geht darum, wachsam zu sein. Es geht darum, dass wir Rechtsextremisten, aber auch religiösen und linksextremen Fanatikern mit unserer Entschlossenheit in gleicher Weise entgegentreten. Der Kampf gegen Extremismus in all seinen Facetten darf niemandem gleichgültig sein und ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Wenn uns das gemeinsam gelingt, haben Extremisten auch zukünftig keine Chance. Dann bleibt Niedersachsen das, was es jetzt ist: ein lebenswertes, weltoffenes und sicheres Land.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als die zuständige Ausländerbehörde 2006 die Abschiebung von Frau Önder anordnete, waren Herr Siala und die Kinder Amine und Nura ebenfalls ausreisepflichtig. Allerdings fehlten die erforderlichen Ausweispapiere, sodass eine gemeinsame Abschiebung nicht möglich war. Die Ausländerbehörde ging seinerzeit davon aus, dass Herr Siala seiner Lebenspartnerin und seinen Kindern zum Zwecke der Familienzusammenführung nachreisen würde. Das war ganz offensichtlich ein Irrtum. Es ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit der von der zuständigen Ausländerbehörde getroffenen Entscheidung.
Herrn Siala und damit der gesamten Familie ist eine ganze Reihe von Chancen geboten worden - auch unter tatkräftiger Mitwirkung meines Hauses. So wurde - darauf hat Herr Kollege Krumfuß schon hingewiesen - 2010 vom MI unter Beteiligung des Landkreises Hildesheim ein Vergleich mit Herrn Siala geschlossen, der eine Familienzusammenführung im Bundesgebiet ermöglichen sollte. Damit sind Land und Landkreis Herrn Siala bis an die Grenze des rechtlich Vertretbaren entgegengekommen - auch und vor allem im Interesse seiner Lebenspartnerin, aber ganz besonders der Kinder.
Inhalt dieses Vergleichs war u. a., dass Herr Siala ein Mindestmaß an Integrationsbereitschaft unter Beweis stellt. Herr Siala hat diese Chance für sich, für Gazale Önder und für die gemeinsamen Kinder leider nicht genutzt. Er hat die getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten. Dafür können wir weder die Ausländerbehörde noch das Innenministerium verantwortlich machen.
Ich darf an dieser Stelle aus einer Pressemitteilung des Landkreises Hildesheim vom 21. Oktober 2011 zitieren:
„Landrat Reiner Wegner betont, dass auf Anregung des niedersächsischen Innenministeriums mit Herrn Siala eine Vereinbarung getroffen wurde, die zu einem legalen Aufenthalt hätte führen können. Gegenstand dieser Vereinbarung war allerdings auch ein Mindestmaß an Integrationsbereitschaft des Herrn Siala. Diese Integrationsbereitschaft sollte sich insbesondere darin ausdrücken, dass keine weiteren Straftaten begangen werden und der Lebensunterhalt für die Familie durch eigenes Arbeitseinkommen sichergestellt wird. Zu diesem Zeitpunkt waren nämlich gegen Herrn Siala bereits mehrere Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren anhängig, aus denen zu schließen war, dass Herr Siala die deutsche Rechtsordnung nicht hinreichend akzeptiert. Zudem war seine wirtschaftliche Integration bisher nicht gelungen, da er seit seiner Einreise nahezu durchgängig Sozialleistungen beansprucht hat.
Es ist Herrn Siala allerdings weder gelungen, straffrei zu bleiben, noch wies er ausreichendes Arbeitseinkommen nach, aus dem er seine Familie unterhalten kann und konnte.“
So weit die Pressemitteilung des Landkreises Hildesheim.
Selbst Vertreter von Flüchtlingsorganisationen geben mittlerweile zu, dass Herr Siala es nicht verstanden hat, die ihm eröffneten Chancen zu nutzen, weil er immer wieder straffällig wird.
SPD, Grüne und Linke stellen in ihrem gemeinsamen Antrag nur einen Teil der Wahrheit dar, verschweigen aber einen wesentlichen Teil. Allein die Aufenthaltsdauer begründet keine Integration - insbesondere dann nicht, wenn, wie hier, weitere Integrationsleistungen fehlen. Erwerbstätigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts und Einhaltung der Rechtsordnung - das sind die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland, die im Übrigen Rot-Grün 2004 im Aufenthaltsgesetz verankert hat.
Der Lebensunterhalt der Familie Önder/Siala war trotz zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit von Herrn Siala zu keinem Zeitpunkt ohne die Gewährung öffentlicher Leistungen sichergestellt. Inwieweit der
Lebensunterhalt aktuell sichergestellt ist, ist mir nicht bekannt. Allerdings hat Herr Siala erst kürzlich eine eidesstattliche Versicherung zur Bestätigung seiner Mittellosigkeit abgegeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von dieser Landesregierung sind in den vergangenen Jahren die wichtigsten Impulse ausgegangen, um unnötige Härten in dem 2004 von Rot-Grün beschlossenen Ausländerrecht zu beseitigen.
Ich nenne nur den auf niedersächsische Initiative in das Aufenthaltsgesetz eingefügten § 25 a, der seit 2011 ein eigenes Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende vorsieht. Gerade in dem hier vorliegenden Fall kann das eine Grundlage für eine Lösung sein.
Auch die aktuelle Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen für ein Bleiberecht bei nachhaltiger Integration - § 25 b des Aufenthaltsgesetzes - ist ein wichtiges Signal: Wer sich integriert, kann eine Anerkennung erhalten.
Eine Lösung über § 22 des Aufenthaltsgesetzes kommt hier - anders als im Fall der Familie Nguyen aus Hoya - nicht in Betracht. Familie Nguyen war hier in Deutschland gut integriert und hatte deshalb erhebliche Probleme, sich in Vietnam zurechtzufinden, was mich letztlich auch dazu veranlasst hat, die Bundesregierung zu bitten, die Wiedereinreise zu ermöglichen.
Im Fall der Familie Önder/Siala ist es anders: Zum einen kann und konnte von einer Integration in Deutschland keine Rede sein. Die Kinder Schams, acht Jahre, und Gazi, sieben Jahre, sind in der Türkei gut integriert. Sie haben ihr gesamtes Leben in der Türkei verbracht. Türkisch ist ihre Muttersprache. Sie leben mit ihrer Mutter im Haus des Großvaters in Izmir, und sie erbringen gute Leistungen in der Schule.
Auch die Straftaten von Herrn Siala werden immer wieder kleingeredet. Wir sprechen hier aber nicht von Bagatellen. Insgesamt über als 100 Tagessätze wegen Verstößen gegen das Fleischhygienegesetz oder wegen Nötigung sind wahrlich kein Pappenstiel.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch eines erwähnen: Nachdem Herr Siala die Lehrerin seiner Tochter genötigt hat - wofür er übrigens im Februar 2011 zu 25 Tagessätzen verurteilt worden ist -, erreichte die Polizei am 4. Oktober 2011 ein Schreiben der Richard-von-Weizsäcker-Schule, in
dem Herr Siala aufgrund seines Verhaltens in der Schule als Bedrohung beschrieben wird. Ich will jetzt nicht sagen, was die Schule geschrieben hat. Sie hat in diesem Fall jedenfalls dringend um Unterstützung gebeten. Von Integration kann also auch aktuell keine Rede sein.
Zu dem angeblichen Verstoß gegen die UNKinderrechtskonvention: Ein Verstoß liegt hier nicht vor. Das geltende deutsche Aufenthaltsrecht - das ist unter Rechtsexperten völlig unstreitig - genügt allen Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention.
Meine Damen und Herren, und trotzdem habe ich der Familie vor Kurzem erneut einen rechtlichen Ausweg aus ihrer Situation aufgezeigt. Auf der Grundlage des neuen § 25 a Aufenthaltsgesetz gibt es für die Familie Önder/Siala eine Perspektive für eine Familienzusammenführung in Deutschland. Sollten Herr Siala und Frau Önder heiraten, so wäre mittelfristig ein Familiennachzug nach Deutschland möglich. Aber auch dieser Weg setzt voraus, dass Herr Siala für den Lebensunterhalt der Familie sorgt und nicht wieder straffällig wird.
Die Töchter Amine und Nura könnten ihre Mutter schon bald - nämlich dann, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a des Aufenthaltsgesetzes haben - in der Türkei besuchen. Allerdings hat Herr Siala bzw. die von ihm bevollmächtigte Rechtsanwältin bis heute noch keinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a für Amine gestellt, obwohl diese zum 18. April 2015 das 15. Lebensjahr vollendet hat. Auch ein gültiger Pass liegt noch immer nicht vor, obwohl die Vorlage von Pässen bereits Gegenstand des 2010 geschlossenen Vergleichs war.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einige Aspekte stichwortartig in Erinnerung rufen:
Erstens. Nicht zuletzt aufgrund von DNAGutachten steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass Ahmed Siala und Gazali Önder von Geburt an türkische Staatsangehörige sind.
Zweitens. Herr Siala und Frau Önder sind seit 2001 ausreisepflichtig.