Guten Morgen, Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 129. Sitzung im 42. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16 und behandeln die beiden verbliebenen Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Im Anschluss daran behandeln wir noch die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 10 bis 12.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Ministerpräsident Herr McAllister bis ca. 15 Uhr, von der Fraktion der SPD Frau Weddige-Degenhard, Herr Schwarz, Frau Dr. Lesemann - auch bis ca. 15 Uhr - sowie Herr Lies ab 15 Uhr, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Polat bis zur Mittagspause sowie Herr Limburg ab 10 Uhr und von der Fraktion DIE LINKE Herr Dr. Sohn ab 11 Uhr.
Für diesen Tagungsabschnitt lagen, wie bekannt, drei Dringliche Anfragen vor. Eine ist bereits gestern behandelt worden. Wir behandeln also heute nur die Dringliche Anfrage der Fraktion Bünd
Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise wie üblich besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Außerdem bitte ich Sie darum, sich nach wie vor schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Gefährdet Pfusch am Bau des JadeWeserPort den verschobenen Betriebsbeginn erneut? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4488
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Bauausführung am JadeWeserPort (JWP) , dem derzeit größten Infrastrukturprojekt Niedersachsens, kam es möglicherweise zu gravierenden Verletzungen der Bauverträge, die zu einer mangelhaften Ausführung der schweren gemischten Spundwand (Kaje) geführt haben, deren gesamte Dimension zurzeit noch nicht absehbar erscheint.
An der Kaje sind bereits 47 sogenannte Schlosssprengungen in der Spundwand festgestellt worden. In diesem Zustand ist die Kaje dort nicht gebrauchs- bzw. abnahmefähig. Die bisher aufgelaufenen Sanierungskosten sollen sich bereits auf über 10 Millionen Euro summieren. Inwieweit zu den bisher aufgetretenen Schlosssprengungen im Laufe der Zeit noch weitere hinzukommen, ist nach Auskunft von Fachleuten nicht absehbar.
Nach üblicher Baubeschreibung ist für kombinierte Spundwände der Einsatz von vertikalen Führungen - sogenannte Mäkler - oder gleichwertigen Führungen vorgeschrieben, um eine präzise Rammung sicherzustellen. Dies ist laut Angaben in Presseberichten bei den Spundwänden am JadeWeserPort in Wilhelmshaven, anders als z. B. beim Bremerhavener Bauabschnitt CT IV, so nicht erfolgt. Daneben soll die den Bau ausführende Arbeitsgemeinschaft (Arge), anders als im Angebot zugesichert, statt mit einer stabilen Rammgrundla
1. Hat die ausführende Arge bei den Rammarbeiten in Wilhelmshaven die einschlägigen rechtlichen Vorschriften und Normen entsprechend den Vorgaben des Bauvertrags vollständig eingehalten?
2. Seit wann waren der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft und dem Aufsichtsrat z. B. das Rammen ohne Mäkler und der Ersatz der angebotenen Hubinsel zum Rammen durch einen Ponton bekannt, und wie wurde dazu Stellung genommen?
3. Ist eine fachgerechte, dauerhafte Sanierung der festgestellten Schäden mit vollständiger Kostenübernahme im Rahmen der Gewährleistung durch die bauausführende Arge noch vor dem vertraglich vereinbarten Betriebsbeginn sichergestellt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der JadeWeserPort Wilhelmshaven steht als Jahrhundertprojekt im Mittelpunkt niedersächsischer Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Er wird zu einem bedeutsamen Ankerpunkt an der norddeutschen Küste werden.
Eine Besonderheit dieses Projektes ist es, dass sich Bremen und Niedersachsen gemeinsam an die Realisierung gewagt haben. Beide Länder haben viel investiert, sowohl an finanziellen Mitteln als auch an Arbeit. Ich gehe gemeinsam mit meinem bremischen Kollegen davon aus, dass beide Länder von dem Erfolg profitieren werden.
Der Standort Wilhelmshaven wird damit in absehbarer Zeit zu einem wichtigen Anlaufpunkt für die internationalen Containerverkehre werden. Er wird in einer Reihe mit den etablierten Häfen wie Hamburg und Bremerhaven, aber sogar auch Rotterdam genannt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Hafen hat nicht nur internationale Bedeutung; er ist vielmehr auch gerade für die Region ein besonderer Leuchtturm. Gemeinsam mit dem Güterverkehrszentrum gehen von dem Hafen nachhaltige Beschäftigungseffekte für die Stadt Wilhelmshaven und die gesamte Region aus. Wir erwarten mindestens 2 000 neue Arbeitsplätze. Davon wird neben dem Arbeitsmarkt auch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der Region profitieren.
Den Abschluss dieser Logistics Zone bildet die Kaje mit insgesamt 1 725 m Länge, die quasi direkt am Fahrwasser liegt. An dieser Kaje können zukünftig zeitgleich vier Riesencontainerschiffe abgefertigt werden. Ebenso wichtig für den Hafen ist die sogenannte Suprastruktur, d. h. die Verladeeinrichtung und Containerbrücken.
Der zukünftige Betreiber des Containerterminals, die Eurogate Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG, hat bereits mit der Errichtung dieser Suprastruktur begonnen. So können Sie beispielsweise bereits das Gatehouse und eine Reparaturhalle für die Van Carrier in der Entstehung besichtigen. Die ersten Containerbrücken werden in den kommenden Wochen erwartet. Diese reisen fast fertig montiert aus Asien per Schiff an.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, der Bau des Hafens und die Entwicklung der Logistikflächen sind auf gutem Weg.
Zu Frage 1: Der Bauvertrag und die einschlägigen Vorschriften wurden durch die Arge entsprechend eingehalten. Die Einhaltung der Vorgaben des Bauvertrags und die einschlägigen Vorschriften wurden durch die JWPR nachverfolgt.
Zu Frage 2: Mit Schreiben vom 17. Juli 2008 hat die JWPR der Arge mitgeteilt, dass dem Verfahren zugestimmt wird. Dem Aufsichtsrat wurde hierzu am 17. Dezember 2008 ausführlich berichtet.
Zu Frage 3: Die Sanierung wird gutachterlich überwacht. Die Schadensursache und damit die Kostenübernahmepflicht kann erst abschließend festgestellt werden, wenn die Schadensaufnahme komplett erfolgt und ausgewertet ist. Aus Sicht der JWPR wird kein Kostenrisiko für die Gesellschaft gesehen. Aus jetziger Sicht der JWPR kann davon ausgegangen werden, dass der Inbetriebnahmetermin nicht gefährdet ist. Eurogate ist über alle
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der seit dem ersten Bericht im Wirtschaftsausschuss im Dezember ständig zunehmenden Zahl an Schlossbrüchen, die am JadeWeserPort festgestellt werden, ob denn gerade angesichts der heute in den Hannoverschen Allgemeinen Zeitung dargestellten Situation, dass offensichtlich - anders, als bisher in den Darstellungen der Landesregierung uns gegenüber ausgedrückt - nicht alle Erdaushubarbeiten tatsächlich bis zur fraglichen Spundwand bereits abgeschlossen sind, nicht zu befürchten ist, dass, wenn dieser letzte noch verbliebene Erdkeil dort unten auch noch weggenommen wird, durch den dann erhöhten Druck und die anderen Gesamtverhältnisse für die Spundwand noch die Gefahr von deutlich mehr Schlossaufbrüchen mit entsprechendem Sanierungsbedarf besteht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Hagenah, auch ich habe die Hannoversche Allgemeine Zeitung heute Morgen mit großem Interesse gelesen.
Auch wir haben auf der Titelseite natürlich den Bericht zum JadeWeserPort gesehen. Die dort aufgeworfenen Fragen ist ja Anlass für Ihre Nachfrage.
Ich kann Ihnen sagen, Herr Hagenah: Die Liegewanne ist seit Längerem auf Endtiefe ausgebaggert. Aufgrund des damit vorhandenen hydraulischen Gefälles hätte sich in den Bereichen mit anstehenden Sanden hinter der Kaje bei einer dort vorhandenen Schlosssprengung weiterer Sand
austritt einstellen müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Da jedoch die abschließende Kontrolle bis auf Endtiefe vor der Kaje erst nach dem Ausräumen des anhaftenden Bodens geschehen kann, wird die Liegewanne in kurzen Abständen gepeilt, um Bodenaustritte rechtzeitig feststellen zu können. Gleiches wird in der Lastausgleichskammer durchgeführt. Kritisch wäre ein Austritt, wenn der Fuß der Kammer an der rückwärtig begrenzten Spundwand freigelegt würde. Aber das ist nicht zu erwarten.