Jörg Bode
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jede Industrie, jede Technologie beinhaltet große Chancen, aber in jedem Fall auch Risiken. Beides in einem vernünftigen Abwägungsprozess in Einklang zu bringen, die Risiken auszuschließen oder zu minimieren und Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass etwas geschieht, was man technisch nicht erwartet hatte, vielleicht auch aufgrund von Naturkatastrophen oder weil bestimmte Dinge in der Wissenschaft nicht bekannt sind, das ist die Aufgabe dieses Verfahrens, und das ist die Aufgabe jeglichen Genehmigungsverfahrens in Deutschland.
Ich bin der festen Überzeugung - ich denke, die überwiegende Mehrheit dieses Hauses wird das mittragen -, dass dies auch bei der Erdöl- und Erdgasförderung in Niedersachsen immer das Leitmotiv der zuständigen Behörden war und umgesetzt worden ist. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Wenn das deutsche Rechtsregime - Standards bei Genehmigungen, Regelungen und Überwachung - auch in den USA gegolten hätte, dann wären die Fälle, die wir alle kennen und über die auch im Fernsehen berichtet wurde, nicht eingetreten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Technik und Technologie entwickeln sich weiter. Aber auch der Umgang der Gesellschaft mit Technik und Technologie und die Sensibilität der Gesellschaft entwickeln sich weiter. Wir haben in Niedersachsen eine jahrzehntelange Praxis mit Fracking-Vorhaben, eine Genehmigungserkenntnislage, eine Vorhabenserkenntnislage und auch den Sachverhalt, dass das Fracking dort, wo es eingesetzt worden ist, bisher zu keinerlei Schäden an Umwelt, Mensch und Natur geführt hat.
Nun entwickelt sich auch dieser Bereich weiter. Unkonventionelles Erdgas stellt sich aufgrund der
Erfahrungen in den USA als eine enorme Energieressource dar. Ich finde, dass es richtig ist, zu sagen, dass alle wissenschaftlichen Gutachten, die in Auftrag gegeben worden sind, zu dem Ergebnis kommen, dass man Fracking nicht pauschal ausschließen und verbieten sollte. Vielmehr sollte man es mit Bedacht und Vorsicht betrachten und weiterentwickeln. Zu dieser Feststellung sollten wir alle gemeinsam kommen und stehen, weil wir ein Industrieland und Energieland sind. Den Umgang mit Chancen und Risiken, den wir in der Vergangenheit praktiziert haben, diesen transparenten und offenen Prozess müssen wir auch für diese neue Energieressource vorsehen.
Wir sollten sehen, dass es Fracking nicht nur bei unkonventionellem Erdgas gibt, sondern beispielsweise auch bei Geothermievorhaben. Ein Erdwärme-, ein Geothermieprojekt in Niedersachsen ohne Fracking wird nicht wirtschaftlich und deshalb auch nicht möglich sein.
Übrigens kann man nicht alle Fracking-Projekte gleichsetzen. Das Fracking-Vorhaben zur Geothermie mitten in der Landeshauptstadt Hannover hatte beispielsweise eine ganz andere technische und inhaltliche Qualität als eine unkonventionelle Erdgasförderung im Fracking-Bereich. Es macht Sinn, Ungleiches nicht gleich zu behandeln, sondern für jeden Bereich einen vernünftigen Ansatz und ein vernünftiges Regelungswerk zu haben.
Herr Wenzel, nun zu dem, was Sie gesagt haben. Sie haben den Regierungsfraktionen zu ihrem Änderungsantrag vorgeworfen, man wolle quasi eine UVP light ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit. Selbstverständlich stellt eine allgemeine Umweltverträglichkeitsprüfung im Bergrecht die gleichen Ansprüche wie in anderen Rechtsräumen. Die Regierungsfraktionen beantragen in ihrem Änderungsantrag die gleiche UVP wie Sie in Ihrem Antrag. Man sollte gerade beim letzten Tagesordnungspunkt in der Legislaturperiode ehrlich mit den Inhalten und den Tatsachen umgehen.
Wir haben hier zwei oder drei Themen zu diskutieren. Ich möchte zu Etzel nur kurz eines sagen, weil Herr Lies das angesprochen hat: Das Landwirtschaftsministerium hat ein Raumordnungsverfahren angeordnet. Es befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst - je nachdem, was noch vorbereitet werden muss - losgehen. Das heißt, in diesem Bereich kann ich Ihnen, Herr Lies, eine klare Antwort geben: Ja, wir haben uns zu dieser Sache bekannt.
Ich finde es ganz wichtig, gerade im Zusammenhang mit Etzel auf das Thema Bergschäden zu sprechen zu kommen. Ja, es ist so: Jeder Bergbau hat Risiken, und es kann Bergschäden geben, sowohl beim Untertagebergbau als auch beim Übertagebergbau.
Bitte - obwohl ich befürchte, dass ich das nicht beantworten kann, weil das der Kollege Lindemann beantworten müsste.
Ich werde gleich noch dazu kommen. Erst werde ich noch etwas zum Bereich Etzel sagen, wenn Sie einverstanden sind, Herr Wenzel. Weil ich geahnt habe, dass Sie dazu kommen, habe ich vielleicht noch eine Überraschung für Sie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, im Zusammenhang mit Etzel über die Frage von Bergschäden zu reden. Die Landesregierung sagt seit Jahren, dass es nicht richtig sein kann, dass ein einzelner Bürger einem großen Konzern beweisen muss, dass eine Maßnahme, die der Konzern durchgeführt hat, einen Schaden ausgelöst hat. Der Bürger ist dazu technisch gar nicht in der Lage. Deshalb fordern wir eine Beweislastumkehr.
Ich finde es sehr gut, wie die Investoren in Etzel mit diesem Thema umgegangen sind, um den Bürgern Sicherheit zu geben. Ohne dass die Investoren dazu rechtlich bereits verpflichtet wären, stellen sie über Monitoringmaßnahmen sicher, dass man nachweisen und belegen kann, woher ein Schaden tatsächlich kommt.
Wir müssen aber dazu kommen, dass die Beweislastumkehr, die nach dem Bergrecht heute schon für den Untertagebergbau gilt, auch beim Übertagebergbau, also beim Bohren, eingeführt wird. Das ist Niedersachsen sehr wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Gutachten in Auftrag gegeben. Die Experten sind zu Ergebnissen gekommen. Wir alle haben immer gesagt, dass wir uns an diesen Gutachtenergebnissen orientieren wollen. So hat es auch das LBEG gesagt und gemacht.
Deshalb weise ich die Vorwürfe, die Sie hier in den Raum gestellt haben, entschieden zurück. Das LBEG hat in seiner Rundverfügung nämlich genau das gemacht, was vorher immer gefordert worden ist: die Erfahrungen und die Ratschläge aus den Gutachten, die im eigenen Rechtsraum umgesetzt werden können, tatsächlich umzusetzen und in Anwendung zu bringen. - Durch die Rundverfügung konnte deutlich gemacht werden, dass in Trinkwassergewinnungsgebieten, in Heilwassergebieten und in Erdbebengebieten Fracking-Maßnahmen ausgeschlossen werden können.
Nicht möglich war aber, das Bundesrecht durch eine Rundverfügung des LBEG zu ändern. Das heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung muss auf anderer Ebene geregelt werden. Auch hierzu gibt es eine klare Position der Landesregierung. Erstmals sind wir bereits im letzten Jahr im Bundesrat aktiv geworden. Auch das Bundesland NRW ist damals übrigens aktiv geworden. Wir hatten unterschiedliche Herangehensweisen.
Wir waren der Meinung, dass man bei neuen Verfahren wie der unkonventionellen Erdgasförderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen sollte und dass man bei allen anderen Maßnahmen eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchführen sollte, um dann im Einzelfall auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung anordnen zu können. Das war eine sehr abgewogene Forderung.
Ich habe sehr oft mit dem damaligen Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Herrn Voigtsberger, diskutiert. Unsere Anträge gingen eigentlich ziemlich in die gleiche Richtung. Bei uns war auch die Beweislastumkehr ein Thema; das war damals in NRW noch kein Thema. Aber Herr Voigtsberger hatte keine Möglichkeit, seine Bundesratsinitiative zu ändern und zu einem Kompromiss zu kommen, weil hinter seinem Antrag ein Parlamentsbeschluss stand. So hat sich das Ganze im Bundesrat gegenseitig aufgehalten.
Wir haben jetzt in Nordrhein-Westfalen einen neuen Landtag, eine neue Legislaturperiode. Wir haben mit Garrelt Duin auch einen neuen Wirtschaftsminister. Aber es lag nicht an seinem Vorgänger, dass es nicht zu einem Konsens kam. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit
Schleswig-Holstein eine Initiative eingebracht, die am 14. Dezember, also nächste Woche Freitag, im Bundesrat zur Abstimmung kommen soll. Die Beteiligung von Schleswig-Holstein ist deshalb besonders interessant, weil das LBEG in Niedersachsen auch die Genehmigungsbehörde für Schleswig-Holstein ist.
Dieser Antrag ist - anders als es die eine oder andere Zeitungsüberschrift darstellt - sehr ausgewogen und sehr vernünftig und beinhaltet fast alles das, was auch wir mit unserer damaligen Bundesratsinitiative wollten, bis auf die Umweltverträglichkeitsvorprüfung bei anderen Maßnahmen. Wir wollen deshalb sehen, ob wir dem Antrag beitreten. Ich würde ihn allerdings gerne in zwei Punkten, in denen er nicht konkret genug ist, konkretisieren. Wir sind jetzt auf Arbeitsebene in Gespräche mit Nordrhein-Westfalen hierüber eingetreten.
Das betrifft zum einen die Frage, wie man Forschungsvorhaben im Bereich Fracking durchführen kann. Das ist aus unserer Sicht nicht klar genug ausgeführt; denn einmal wird zum Ausdruck gebracht, dass man es will, aber durch einen Nebensatz wird es quasi unmöglich gemacht. Es geht also darum, ob man das noch einmal umformulieren kann.
Ferner geht es darum, ob man unseren Wunsch nach Umkehr der Beweislast in den Antrag aufnehmen kann. Wenn man jetzt nicht eitel ist und nicht „Niedersachsen“ oben drauf stehen haben will, könnten wir uns da anschließen. Ich denke, man kann da zu einer gemeinsamen Position kommen, wenn man in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein so flexibel ist, die Beweislastumkehr mit aufzunehmen. Das ist eine gemeinsame Position, die wir hier jedenfalls schon seit Längerem haben.
Wenn es jetzt im Bundesrat eine Mehrheit gibt, um zu einem Konsens zu kommen, weil es wieder Gesprächsmöglichkeiten gibt, die es vorher aus politischen Gründen nicht gab, dann würde ich das sehr begrüßen. Ich denke, dass wir das am Freitag hinkriegen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verkehrsministerkonferenz hat in ihrer Herbstsitzung im Jahr 2011 die Gründung der Kommission „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ beschlossen. Zum Vorsitzenden der Kommission wurden Minister a. D. Karl-Heinz Daehre aus Sachsen-Anhalt sowie Minister Jörg Vogelsänger aus Brandenburg in seiner Funktion als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz und Staatssekretär Rainer Bomba aus dem Bundesverkehrsministerium zu seinen Stellvertretern gewählt.
Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge für eine zukünftige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf der Ebene von Bund, Ländern und
Kommunen in den Bereichen Straße, Schiene und Wasserstraße zu unterbreiten. Ziel der Kommission sollte es sein, einen „Instrumentenkasten“ für die Infrastrukturfinanzierung jedes Verkehrsträgers zu entwickeln. Für diese Instrumente sollen die Vor- und Nachteile dargestellt und auf ihre Machbarkeit überprüft werden. Dabei sind den erzielbaren Einnahmen die jeweiligen Erhebungskosten gegenüberzustellen.
Es ist schon erstaunlich, dass sich die Grünen im Vorspann zu ihrer Anfrage auf mehr oder weniger zutreffende Presseberichte berufen; denn ihr grüner Verkehrsminister Hermann ist Mitglied der Kommission. Er hat also unmittelbar Input in die Kommission gegeben, die Arbeit dort maßgeblich gestaltet und auf sie Einfluss genommen. Sie hätten in Ihrer Partei ruhig einmal nachfragen können, was von den Presseberichten zu halten ist.
- Herr Will, ich wollte damit nur sagen, dass Herr Hagenah nicht auf eine Plenarsitzung warten muss, sondern seinen Parteifreund auch einmal anrufen kann, ob das, was in der Zeitung steht, stimmt.
Bei uns in der Partei ist es so, dass man auch einmal miteinander spricht. Bei der CDU, glaube ich, ist das auch so. Von daher war das nur ein kollegialer Hinweis an den Kollegen Hagenah.
Niedersachsen ist im Übrigen nicht Mitglied der Kommission und wird genau wie die übrigen norddeutschen Länder durch Hamburg vertreten.
Erste Zwischenergebnisse der Kommission sind der Verkehrsministerkonferenz in ihrer Sitzung Mitte Oktober vorgestellt worden. Der Abschlussbericht wird dem Vorsitzenden am 19. Dezember 2012 vorgelegt. Die weitere Beratung erfolgt durch die Länderverkehrsminister ab Frühjahr des nächsten Jahres.
In diesem Zusammenhang einige Anmerkungen zu der derzeit laufenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2015:
Die Neuaufstellung des Bedarfsplans bietet für uns die Chance, die Engpassbeseitigung und den Ausbau der Seehafenhinterlandanbindung prioritär weiter zu verfolgen. Die derzeitige Infrastrukturausstattung in den Hauptachsen, insbesondere des Schienenverkehrs mit seinen Knoten, entspricht kaum noch den aktuellen Anforderungen.
Die künftige Verkehrsentwicklung - insbesondere bei der Gütertransportleistung im Seehafenhinterlandverkehr sind weiterhin hohe Zuwachsraten zu erwarten - lässt sich mithin gar nicht mehr abbilden.
Die Verbesserung der Seehafenanbindung, einschließlich der seewärtigen Zufahrten, liegt nicht nur im Interesse der norddeutschen Länder, sondern kommt letztlich auch anderen Bundesländern bei der Sicherstellung ihrer Import- und Exportverkehre zugute.
Der Zeitplan für den neuen Bedarfsplan sieht die Einreichung von Projektvorschlägen für die Netze von Schiene und Wasserstraße für Ende 2012 vor. Für das Straßennetz erfolgen die Projektanmeldungen der Länder bis spätestens Mitte 2013.
Im Hinblick auf den Hafenhinterlandverkehr sind Absprachen zwischen den Ländern bei allen Verkehrsträgern erforderlich. Hierzu laufen bereits länderübergreifende Kooperationen auf Arbeitsebene.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Die Fragen 1 und 2 beantworte ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammenhängend. Der Wert der Arbeit der Kommission liegt aus Sicht der Landesregierung insbesondere darin begründet, dass das Thema Verkehrsinfrastruktur einer aktuellen politischen Diskussion zugeführt wird. Gerade ein Land wie Deutschland mit hohem Exportanteil und umfangreichen Transitverkehren ist auf eine gute Infrastruktur aller Verkehrsträger dringend angewiesen. Dies kommt in Form eines eigenen Kapitels im Bericht zum Ausdruck, sofern der Entwurf auch der abschließende Bericht werden wird.
Ebenfalls positiv zu bewerten sind zehn Jahre nach der Pällmann-Kommission, die sich mit dem Thema ebenfalls ausführlich beschäftigt hatte, eine aktuelle Aufbereitung des Datenmaterials unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmen, namentlich die Einführung der LkwMaut, sowie die Schaffung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft beim Bund.
Zielsetzung der Landesregierung war und ist es, dass sich die Kommission vordringlich auf Finanzierungsfragen konzentriert. Anzusetzen ist dabei nicht nur an der Einnahmenseite, sondern bereits bei den Kosten. Erster Ansatzpunkt ist die Kostensenkung durch Verringerung der Standards. Ein weiterer Ansatz zur Kostensenkung ist die Steigerung der Effizienz. Die Landesregierung hat ferner
Inputs zu weiteren möglichen Finanzierungsquellen gegeben.
Bei den Grünen denkt man meist nur an die PPPModelle, Beispiel A 1 oder A 7, wie Herr Hagenah es eben auch dargestellt hat. Die Landesregierung steht diesen Modellen, sofern sie unter wirtschaftlichen und zeitlichen Aspekten sinnvoll sind, offen gegenüber. Wir denken aber durchaus weiter. Wir können uns auch über derartige PPP-Modelle hinausgehende Modelle vorstellen. Hier ist z. B. über die Ausweitung von PPP-Modellen durch eine Nutzer- oder Mitnutzer-Finanzierung von Verkehrstrassen für Energie oder Telekommunikation oder eine Nutzerfinanzierung bei Binnenschifffahrtswegen zu diskutieren.
Weil es eben anklang, noch ein Wort zu den PPPModellen, die wir im Autobahnbau gehabt haben: Die A 1 zwischen Hamburg und Bremen ist ein ganz besonders gelungenes Beispiel für die Sinnhaftigkeit und den Nutzen von PPP-Modellen für den Bürger und den Steuerzahler.
Die Realisierung dieser Maßnahme als PPPModell hat im Vergleich mit einer Realisierung in herkömmlichen Bauweise einen enormen Zeitvorsprung gebracht. Ich will nun mit Ihnen nicht darüber streiten, ob man für eine Realisierung in herkömmlicher Bauweise achteinhalb oder zwölfeinhalb Jahre gebraucht hätte. Aber selbst wenn man das in achteinhalb Jahren geschafft hätte, ist eine rund vierjährige Bauzeit bei der Realisierung als PPP-Modell immer noch von enormem volkswirtschaftlichen Nutzen. Ein volkswirtschaftlicher Mehrwert liegt darüber hinaus in der hohen Qualität der Baumaßnahme, die gegeben ist, weil der private Erbauer auch der Betreiber der Straße ist, die Instandhaltungskosten trägt und bei Instandhaltungsmaßnahmen mithin für geringere Ausfallzeiten sorgt.
Den Vorwurf, bei Realisierung der Maßnahme als PPP-Modell wären geringere Sicherheitsstandards angelegt worden, muss ich entschieden zurückweisen. Die Sicherheitsstandards des Baustellenmanagements und der Baumaßnahmen sind zum jeweiligen Zeitpunkt eingehalten worden, wie bei allen anderen Baustellen auch.
- Herr Wenzel, wenn Sie das nicht bestätigen können, tut es mir leid. Aber es ist nun einmal die Wahrheit.
- Wir haben ja gestern gesehen, wie Sie persönlich mit der Wahrheit umgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung weist auch bei der Schiene auf die Notwendigkeit der vollständigen Reinvestition der Netzgewinne in die Infrastruktur und die Einbeziehung der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, also der NE-Bahnen, hin.
Entschuldigung, Herr Hagenah. Ich bin wegen des Zwischenrufs von Herrn Wenzel ein wenig durcheinandergekommen. Ich habe die Antwort auf die Frage 3 vergessen. Die bekommen Sie aber jetzt.
Anstelle eines Ausbaus oder eines Neubaus grundsätzlich immer nur eine schlichte Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur vorzusehen, wäre viel zu kurz gesprungen. Wir brauchen nämlich beides: den Neu- und Ausbau genauso wie die Instandhaltung.
Dass das Straßennetz in die Jahre gekommen ist, ist ein ganz natürlicher Prozess. Alle wesentlichen Bauwerke sind vor rund 60 Jahren gebaut worden. Damit haben sie ihre Nutzungszeit, die man damals kalkuliert hatte, erreicht; manche haben sie sogar überschritten. Und da man damals zeitgleich gebaut hatte, kommt jetzt natürlich auch zeitgleich der Instandhaltungsaufwand auf uns zu. Wir haben über diese Frage hier im Landtag im Rahmen einer Anfrage bereits diskutiert. Das ist eine Daueraufgabe, und zwar eine Daueraufgabe aller Baulastträger. Baulastträger ist ja nicht nur das Land, sondern Baulastträger sind auch die Kommunen und
der Bund. Wir müssen uns alle gemeinsam dieser Aufgabe stellen.
- Das ist keine neue Erkenntnis von Herrn Wenzel, sondern dieses Thema steht bei der Landesregierung bereits oben auf der Agenda.
Wir haben aber nicht nur diese kontinuierliche Aufgabe aus den Haushaltsmitteln, die der Bund für die Bundesfernstraßen zur Verfügung stellt, zu realisieren, sondern wir haben auch an die Zukunft des Landes zu denken. Deshalb ist für uns der laufende Aus- und Neubau des Netzsystems ein weiterer Schwerpunkt. Hier stehen für die Landesregierung insbesondere die gesamtwirtschaftlich, die volkswirtschaftlich positiven Wirkungen von Investitionen im Vordergrund. Wir sehen die Auflösung von Engpässen zur besseren Erschließung der Hafenhinterlandverkehre, zur Stärkung von Regionen als eine wichtige landespolitische Aufgabe an.
Ich will Ihnen das am Beispiel des Mittellandkanals darstellen; wir haben das hier im Plenum ja schon einmal erörtert. Der Mittellandkanal ist damals als reiner Verkehrsweg von A nach B gebaut worden ist. Inzwischen aber hat er sich zu einer Wirtschaftsachse entwickelt, an der sich Industrie angesiedelt hat.
Die Infrastruktur - Straße, Schiene, Wasserweg - ist Wirtschaftsansiedlungsgrundlage. Wirtschaft ist Grundlage für Arbeitsplätze, für Wachstum, für Wohlstand. Deshalb müssen wir hier weiter ausbauen.
- Wissen Sie was, Herr Wenzel, - - -
Herr Präsident! Der Zwischenruf von Herrn Wenzel war ja bezeichnend. Ich hatte gerade über den Bau des Mittellandkanals berichtet und darüber, was man da erreicht hat, und er fragt, warum man damals kein Breitband ausgebaut hat.
Ganz einfach, Herr Wenzel: Das gab es damals noch nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil die Wirkung von Infrastruktur auf Wohlstand und Wachstum bekannt ist, müssen wir doch die Nachteile, die in einigen Regionen bestehen, weil sie schlicht und ergreifend nicht erschlossen sind, aufheben. Ich sehe gerade Hans-Heinrich Sander und denke an das Weserbergland und den Landkreis Holzminden: Wenn man da nicht hinkommt, dann kann man da auch keine Unternehmen und Arbeitsplätze ansiedeln. Dann haben die Menschen dort einen Nachteil, und diesen Nachteil aufzuheben, ist unsere verdammte Pflicht!
Dass es in der Vergangenheit zugelassen wurde, dass es hier im Land die beiden größten autobahnfreien Zonen Deutschlands gibt, bedeutet für die Menschen, die in diesen Bereichen wohnen, einen Nachteil. Denn ohne Autobahnen funktioniert Logistik nicht.
Ich will noch dazu sagen, Herr Hagenah, weil Sie schon so schauen: Ja, wir denken und handeln trimodal. Wenn ich Ihre Reden höre, dann wird deutlich, dass es für Sie eigentlich nur die Schiene gibt. Aber mit der Schiene kommt man eben nicht überall hin. Man braucht das Auto, man braucht den Wasserweg, man braucht die Schiene, und zwar gemeinsam in einer optimierten Abstimmung aufeinander. Und diese Abstimmung erfolgt im Bundesverkehrswegeplan, der auch die Zukunft darstellt. Der Bundesverkehrswegeplan 2015 wird den Weg bis zum Jahr 2030 aufzeigen. Die Projekte, die wir als Land Niedersachsen dort anmelden, sind entscheidend für die weitere Entwicklung unseres Landes in den nächsten Jahrzehnten.
Wir haben damals erlebt, dass Jürgen Trittin - heute trägt er Armani-Anzüge; damals hat er das noch nicht getan - verhindert hat, dass auch nur ein einziges Straßenprojekt des Landes Niedersachsen angemeldet wurde. Aber wenn man keine Autobahnen anmeldet, dann werden auch keine gebaut. Und wenn keine Autobahnen gebaut werden, dann fällt man als Land zurück, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Von dieser Wohlstandsverhinderungspolitik der Grünen haben wir Abstand genommen. Wir wollen, dass es den Menschen in Niedersachsen besser geht. Dazu gehört auch der Bereich der Infrastrukturentwicklung. Deshalb werden wir im Bundesverkehrswegeplan die Perspektiven und Visionen des Landes anmelden, trimodal bei allen Verkehrsträgern. Das wurde in Regionalkonferenzen mit den Raumordnern diskutiert. Da geht es natürlich auch um die Frage der Verlängerung der A 39, um die Vision für den Raum Weserbergland, für Holzminden. Da geht es aber genauso darum, Entlastungsstrecken für die A 2 zu finden, damit man in Hannover nicht immer im Dauerstau steht.
Es geht um die Frage, wie man Schienen herstellt, damit in Hamburg kein Dauerstau besteht, damit Güter transportiert werden können.
Am Ende ist dann die gesellschaftliche Frage zu stellen. Und Sie haben ja völlig recht, Herr Hagenah: Wenn wir wissen, dass die Grundlage unseres Wohlstandes zu einem Großteil von Infrastruktur abhängt, dann muss es verdammt noch mal den gesellschaftlichen und politischen Konsens geben, dass hierfür auch ausreichend Mittel in den jeweiligen Haushalt des jeweiligen Verkehrsträgers eingestellt werden. Das ist unsere Aufgabe als Politik, das erwarten die Menschen von uns.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Staudte, jetzt bin ich doch erstaunt. Die CO2-Minderung ist ein wichtiges Anliegen und Ziel,
das man ganzheitlich auch in der Verkehrpolitik betrachten muss. Das bedeutet, dass man mehr Güter von der Straße auf die Schiene und auf den Wasserweg bringen muss. Und nun frage ich Sie: Wenn wir doch alle wissen - das wird ja auch nicht bestritten -, dass die Schiene beim Güterverkehr an ihre Kapazitätsgrenze gekommen ist, dass bei der Bahn keine Ressourcen mehr vorhanden sind, warum verhindern und blockieren dann gerade die Grünen die Y-Trasse und damit den weiteren Ausbau der Schiene?
Wir setzen uns dafür ein, meine sehr geehrten Damen und Herren,
und das sogar parteiübergreifend; denn da ist selbst die SPD mit dabei. Man kann eine Veränderung des Modal Split im Sinne einer CO2-Minderung nicht erreichen, wenn die anderen Verkehrsträger gar nicht mehr aufnahmefähig sind.
Zu den Wasserwegen. Die Landesregierung agiert seit Jahren massiv beim Bund, damit das Nadelöhr, das die Verlagerung von Verkehren aus dem Hamburger Hafen auf den Wasserweg verhindert, nämlich die Schleuse in Scharnebeck - der Bund
nennt sie jetzt immer Schleuse Lüneburg -, vernünftig ausgebaut wird, indem eine weitere Schleuse gebaut wird. Denn die Schiffe passen da heute einfach nicht mehr rein, weil sie länger geworden sind.
Wir haben uns ebenfalls im Rahmen des neuen Ausbauprogramms des Bundes - 750 Millionen Euro für Infrastrukturprojekte - dafür eingesetzt, dass man jetzt damit anfängt, den Neubau der Schleuse in Lüneburg zu planen. Wenn man keinen Plan hat, kann es gar nicht losgehen.
Das haben wir gemeinsam mit Hamburg und mit der Wirtschaft gemacht. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bund unseren Ruf hören wird und wir in Lüneburg tatsächlich in die nächste Stufe einsteigen können, damit sich der Modal Split verändert und die CO2-Bilanz noch besser wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme abschließend zu der Frage, wie man die CO2-Minderung auf der Straße vorantreiben kann. Dazu muss man Verkehre auf Verkehrsträger verlagern, die weniger CO2 ausstoßen; das habe ich gerade dargestellt. Außerdem muss man den Ausstoß von CO2 minimieren.
Das geht zum einen durch neue Fahrzeuge, andere Antriebstechnologien etc.; da sind Forschung und Wissenschaft gefragt. Aber viel wichtiger und viel effektiver ist es, das Im-Stau-Stehen zu verhindern. Wer im Stau steht, stößt völlig sinnlos CO2 aus, ärgert sich und verursacht auch noch einen volkswirtschaftlichen Schaden. Das heißt, die Straßen müssen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsbedarfe ausgebaut werden. Ausbau, Neubau und intelligentes Verkehrsmana
gement sind die Lösung. Sie lehnen das zwar immer wieder ab, aber wenn der Verkehrsfluss computeroptimiert gesteuert wird, dann gibt es auch den geringsten CO2-Ausstoß.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hagenah, ich habe gedacht, meine Antwort auf die Frage 2 ist durch zwei Punkte deutlich geworden: Zunächst einmal handelt es sich um einen Berichtsentwurf, über den in der Presse zum Teil berichtet worden ist. Wir warten für eine abschließende Beurteilung und Bewertung natürlich den endgültigen Bericht ab. Ich denke, es gehört sich so, dass man erst den endgültigen Bericht einer Kommission abwartet, bevor man eine Bewertung vornimmt.
Eine allgemeine Pkw-Maut lehnt die Landesregierung nach wie vor ab. Ich dachte, auch das wäre deutlich geworden. Es besteht aber ein Unterschied: Bei den PPP-Modellen reden wir über Mitfinanzierungsmodelle von Lkw-Mautsystemen etc. Es ist etwas anderes, wenn wir über neue Ideen reden, darüber, ob man Infrastrukturteilbestände, die wir bisher noch nicht nutzen - wie telematische Systeme und auch andere Dinge, die am Straßenrand mitgenutzt werden können -, in eine Finanzierung einfließen lassen kann. Man muss auch krea
tiv sein und darüber nachdenken, neue Wege zu gehen, um schlicht und ergreifend die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, da muss man vielleicht ein bisschen detaillierter in die Frage hineinschauen: Was ist wann bei der Bahn stillgelegt worden? - Da ist zunächst einmal die Frage nach dem Was. Es macht keinen Sinn - ich denke, darin sind wir alle uns einig -, dass etwas aufrechterhalten wird, womit niemand fährt. Es kann sich natürlich bei der Schiene, bei der Straße, aber auch beim Wasserweg einmal eine Veränderung von Güterströmen
dadurch ergeben, dass schlicht und ergreifend an dem Endpunkt, wohin früher einmal ein Verkehr führte, niemand mehr ist. Dann stellt sich die Frage: Muss man eine Schiene aufrechterhalten, wenn am Ende ein Zielpunkt ist, an dem niemand etwas braucht, weshalb es dorthin keinen Verkehr mehr gibt? - Deshalb kann es ökonomisch und auch volkswirtschaftlich sinnvolle Stilllegungen von Strecken geben, weil man dann den Instandhaltungsaufwand nicht mehr betreiben muss und das Geld für die anderen befahrenen Strecken nutzen kann.
Ferner haben wir hier eben sehr viel über Güterverkehr gesprochen. Sie müssen einmal schauen, welche Schienenstrecken damals stillgelegt worden sind. Waren das Güterverkehrstrecken, waren das die Hauptachsen, oder waren das Strecken, auf denen der Personenverkehr schlicht und ergreifend nicht mehr über die Schiene verlief, weil die Menschen dort keinen Bedarf mehr dafür hatten, weil sie andere Verkehrsträger nutzten oder weil sich Siedlungsstrukturen verändert haben? - So offen müssen Sie, Herr Sohn, dann sein und dürfen nicht einfach solche pauschalen Behauptungen in den Raum stellen.
Wir reden hier ja nicht nur über den Güterverkehr, sondern auch über den Personenverkehr. Daher möchte ich Ihnen zu Ihrer zweiten Frage mit auf den Weg geben, dass das im Wesentlichen bereits alles passiert ist, bevor die Länder durch die Regionalisierung für den Nahverkehr zuständig wurden. Wir haben keine Strecken stillgelegt, wir wollen keine Strecken stilllegen, und wir sind durchaus offen, uns anzuschauen, wo neuer Bedarf besteht, der sich ökonomisch rechtfertigt und den wir wieder aufnehmen können.
Das eine Projekt, das auch Sie kennen - Herr Will, ich freue mich, dass Sie gesagt haben, dass Ihnen meine Rede gefallen hat; so habe ich das jedenfalls verstanden -, ist der Ausbau der Schienenstrecke Stelle–Lüneburg. Die Eröffnung der Anbindung Wilhelmshavens, die Verkehrsfreigabe des zweigleisigen Ausbaus, die Ertüchtigung, die wir dort vorgenommen haben, wird am Montag als großes Ereignis gefeiert. Ich weiß es nicht, Herr Lies, aber Sie sind wahrscheinlich eingeladen.
Wir haben mit dem Hafen in Wilhelmshaven eine ganz neue Anbindung an die Weltverkehre im Containerverkehr erreicht. Die Anbindung dieses Hafens ist mit der Schiene und mit der Autobahn quasi direkt bis an die Kaikante - „ohne Ampel“ kann man fast sagen - realisiert worden. Das ist eine einmalige Unterstützung. Es geht aber nicht nur um die Verkehrswege selbst; die sind natürlich wichtig; ohne die geht gar nichts. Auch das Netz von Güterverkehrszentren, das wir in Niedersachsen aufgebaut und entwickelt haben, ist für die gesamte logistische Abwicklung natürlich von enormer Bedeutung. Und da sind wir ganz weit vorne in Deutschland.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass sich auch die Linke mit dem Gedanken anfreundet, dass CDU und FDP wieder die nächste Regierung stellen werden.
Man kann gar nicht früh genug damit anfangen, sich mit diesem Gedanken anzufreunden. Denn es wird tatsächlich so passieren. Selbst Herr Wenzel freundet sich gerade mit dem Gedanken an, wie wir sehen können.
Ich habe gestern gehört, dass Ihr Spitzenkandidat um 20:15 Uhr am 20. Januar den Tatort sehen will. Dann scheint er nichts mehr vorzuhaben, was Koalitionsverhandlungen oder Ähnliches angeht. Das braucht er ja auch nicht, weil wir dann die Wahl gewonnen haben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine amtierende Regierung kann, selbst wenn sie wiedergewählt wird, für die Nachfolgeregierung, formal gesehen, nichts ausschließen, weil schlicht und ergreifend der Ministerpräsident, der dann gewählt wird, die Regierung neu zusammenstellen könnte etc.
Zur Frage nach der Einführung der allgemeinen Pkw-Maut, um die es hier geht, also speziell zu der Frage, ob man beim Autofahrer noch einmal eine zusätzliche Maut, Steuer oder wie auch immer geartet nimmt und sie oben drauf schlägt, also ein Abzocken des Autofahrers, kann ich Ihnen sagen, dass ich das ähnlich sehe wie bei der Lkw-Maut. Da war es ja im Übrigen genau so. Da hat man gesagt, man nimmt das, und dann steht mehr Geld für die Infrastruktur zur Verfügung. Das war bei der Lkw-Maut ein Nullsummenspiel; denn die Einnahmen aus der Maut hat man genommen, und den Steuerzuschuss hat man reduziert. Das muss man ehrlicherweise einmal sagen.
Das wäre meines Erachtens mit der Pkw-Maut genau so zu erwarten. Alle Bundesfinanzminister haben - egal welcher Partei sie angehören - immer sehr klebrige Finger. So etwas lehnen wir auch in Zukunft ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da bereits die Prämisse, die Sie in der einleitenden Bemerkung zu der Frage unterstellt haben, unwahr ist, ist die Antwort: Das ist Quatsch.
Herr Präsident, mit Verlaub, ich will Sie nicht kritisieren, aber das waren mehr als zwei Fragen. Nicht dass ich Ärger kriege, ich hätte zu wenig beantwortet.
Sehr geehrter Herr Kollege Schminke, die Diskussion ist ja nicht neu. Zunächst einmal zu dem „Märchen“, es würden bewusst Unterlagen verheimlicht oder Ähnliches. Ich will Ihnen einmal Folgendes sagen: Das ÖPP-Verfahren setzt voraus, dass es ein wettbewerbliches Angebotsverfahren gibt. Nur dann - wirklich nur dann -, wenn in diesem wettbewerblichen Angebotsverfahren die eingehenden echten Angebote, zu denen man auch zum Abschluss kommen könnte, einen günstigeren Preis auslösen als das konventionelle Ver
fahren, das die öffentliche Hand betreibt, wird ein Auftrag im ÖPP-Verfahren vergeben.
Jetzt wollen Sie es doch bestimmt denjenigen, von denen wir für den Steuerzahler möglichst günstige Angebote haben, nicht noch dadurch leichter machen, dass wir wie auf dem Basar alle internen Unterlagen, aus denen unsere Kalkulationen, Grundlagen etc. zu ersehen sind, im Internet veröffentlichen, damit die Unternehmer mit ihrem Angebot genau 1 Euro darunter bleiben können und die Kostenreduktionen, die möglich sind, beim Unternehmer verbleiben und der Steuerzahler davon möglichst wenig hat. Das kann doch auch nicht in Ihrem Sinne sein! Deshalb wird im Internet nicht alles veröffentlicht.
Ich weiß, dass Sie und auch Herr Hagenah ein großes Interesse an dem Projekt A 7 haben, um Informationen zu bekommen, Einblick zu nehmen und auch tatsächlich prüfen zu können, ob alles, was da vor sich geht, richtig ist. Das Bundesverkehrsministerium - man muss sehen, dass das ein Verfahren des Bundes ist - hat Ihnen Gelegenheit gegeben, Ihre Hinweise einfließen zu lassen und zu diskutieren.
- Sie haben doch Herrn Ferlemann alle Ihre Argumente vorgetragen, oder nicht?
- Herr Schminke, ich habe doch gerade gesagt, der Bund hat Ihnen persönlich die Möglichkeit gegeben, Ihre Argumente dort vorzutragen, was in einem solchen Verfahren relativ außergewöhnlich ist. Das ist ein derart großes Entgegenkommen seitens des Verkehrsministeriums, weil man Ihnen die Transparenz tatsächlich geben wollte. Das ist normalerweise so gar nicht üblich. Sie haben das Angebot doch genutzt. Ich finde das auch richtig. Jetzt sagen Sie, Sie als Abgeordneter wollen weitere Zahlen haben, und haben dafür Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt. Natürlich bekommen Sie im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Akteneinsicht. Das ist auch ganz klar.
Da wird gar nichts verheimlicht oder vertuscht, weil das gar nicht erforderlich ist.
Es ist absolut unredlich, dass Sie personelle Weiterentwicklungen von einzelnen Mitarbeitern mit diesem Verfahren in Zusammenhang bringen. Die Unterstellungen, die Sie hier gemacht haben, weise ich entschieden zurück.
- Sehr geehrter Herr Schminke, Sie haben Mitarbeiter, die stellvertretende Abteilungsleiter meines Hauses sind, die Stabsstellenleiter meines Hauses sind, als entmachtet bezeichnet. Herr Wyderka ist ein sehr machtvoller Mensch. Er ist stellvertretender Abteilungsleiter. Sie kennen ihn doch auch. Ich hoffe, dass Sie ihn schätzen, weil er nämlich tatsächlich eine gute Arbeit macht, auch wenn er nicht meiner Partei angehört. Das muss ich auch einmal sagen.
Er ist nicht „entmachtet“. Ganz im Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Jetzt komme ich zum Bereich PPP A 7.
Es ist noch eine Frage von Herrn Schminke offen, nämlich wie es sich mit dem Bundesrechnungshofbericht und der Einschätzung dazu verhält.
Der Bundesrechnungshof hat zur A 7 Stellung genommen und gesagt: Das PPP-Modell dauert zu lange. Der Instandhaltungsaufwand des nächsten Abschnittes ist so hoch. Es ist günstiger, jetzt bereits den Aufwand - - -
- Das war ein Punkt im Bericht des Bundesrechnungshofes. Das bezog sich aber im Wesentlichen offensichtlich auf den Bereich der Baumaßnahmen, die wir gerade angefangen haben. Es bezog sich auf den Bereich, zu dem wir dem Bund gesagt
haben: Es macht keinen Sinn, hier auf PPP zu warten. Den Bereich sollten wir sofort ausbauen. - Sie waren doch beim Spatenstich und bei der feierlichen Eröffnung der Baustelle dabei und haben es gemeinsam begrüßt. Das heißt, dieser Punkt vom Bundesrechnungshof ist sogar abgearbeitet worden.
Im Bundesverkehrsministerium in Berlin ist ein Bewertungsverfahren durchgeführt worden. Dieses Verfahren kommt zu dem Ergebnis, dass das PPPModell einen günstigeren Ausbau und einen schnelleren Ausbau der A 7 möglich macht. Die Landesregierung begrüßt alles, was zu einem schnelleren Ausbau der A 7 führt. Im Wettbewerbsverfahren wird sich bei der Ausschreibung zeigen, ob die Annahme, zu der man in Berlin gekommen ist, richtig war. Nur wenn die Annahme durch die Angebote bestätigt wird, wird privat vergeben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hagenah, es ist nun einmal so: Die Landesregierung stellt leider gar nichts in den Haushalt ein, weil einzig und allein der Bundeshaushalt betroffen ist. Nicht wir dürfen im Bundeshaushalt entsprechende Ansätze verändern. Das macht der Deutsche Bundestag.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Sohn, es geht bei dem Projekt A 7 nur um den Bereich Seesen. Ein ÖPP dort hätte also keine Auswirkungen derart, dass wir im Norden oder woanders Personal abbauen müssten. Die Auswirkungen wären tatsächlich auf Seesen beschränkt.
Dabei kommt es aber auch darauf an, wie tatsächlich angeboten wird. Wenn eine Ausschreibung mit Betriebsführung vorgenommen wird, dann wird der Betrieb natürlich vom Betreiber durchgeführt, und dann macht es keinen Sinn, dass wir dort weiterhin Personal für die Unterhaltung einer Straße bereitstellen, die wir gar nicht mehr unterhalten müssen. Sprich: Es muss in einem solchen Fall eine vernünftige Lösung dafür gefunden werden, wie man
mit den für den Straßenunterhalt vorhandenen Personalressourcen und Einrichtungen umgeht.
Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Man kann in den Vertragsverhandlungen natürlich über Übernahmen zu gleichen Konditionen reden; das ist richtig. Es wird also beim Personal kein Abbruch entstehen. Es gibt natürlich Bestandsschutz, bei dem man entsprechende Übergangsmöglichkeiten findet. Das Land Niedersachsen hat im Übrigen nicht nur die Dienststelle in Seesen. Es gibt auch noch andere Dienststellen. Man kann natürlich durchaus über einen anderen Einsatzort und ein anderes Einsatzgebiet reden. Wenn dies auf einer relativ langen Zeitschiene zustande käme, wäre eine absolute Sozialverträglichkeit gegeben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind keine Ausbaumaßnahmen, sondern man muss hier über Unterhaltungsmaßnahmen reden.
Ich will Ihnen noch eines sagen, nämlich zu der Frage - die ist mir sehr wichtig, weil sie ein wesentlicher Bestandteil der Politik der Landesregierung für die Wasserstraße ist - des Bauwerks in Scharnebeck bei Lüneburg. Wir haben natürlich die Konkurrenzsituation mit der Elbe. Während andere sagen, man sollte die Elbe schiffbar halten und nutzen, sagen wir: Es ist sinnvoller, das Kanalsystem zu nutzen. - Das funktioniert aber nur, wenn die Schiffe, die heute gefahren werden, in Scharnebeck tatsächlich hineinkommen.
Da wir eine andere Auffassung haben, als sie momentan in Berlin in Bezug auf den Bundesverkehrswegeplan und den Investitionsrahmenplan besteht, haben wir mit allen uns verfügbaren Mitteln für dieses Vorhaben geworben. Wir haben mit Volkswagen und Salzgitter Gespräche im Bundesverkehrsministerium geführt, um das Ministerium davon zu überzeugen, welche Verkehre auf diesen Wasserweg kommen können und welche Auswirkungen dies für die Wirtschaft, aber auch für die ökologische Bilanz hat, die man hier ziehen muss.
Wir haben ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der Elbe aus unserer Sicht nicht erforderlich ist. Aber selbstverständlich müssen auch weiterhin Unterhaltungsmaßnahmen gemacht werden.
Mit der Unterstützung durch Hamburg, das ebenfalls ein großes Interesse daran hat, haben wir uns mit Nachdruck für das 750-Millionen-Euro-Programm angemeldet, damit wir in die Planung einsteigen. Die Planung ist der erste Schritt zur Realisierung. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass es mit den Mitteln, die der Bundestag zur Verfügung gestellt hat, gelingen wird, einen Schritt zur Lösung der Frage der Schleuse bei Lüneburg zu gehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Will, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass ich Ihnen hier einmal die Erfolge in diesem Bereich darstellen kann, die gerade Niedersachsen für die Küstenländer erreicht hat.
In der Tat sind die Küstenländer, ist Norddeutschland in den letzten Jahrzehnten bei der Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen nicht so berücksichtigt worden, wie es eigentlich richtig gewesen wäre. Wir haben einen großen Nachholbedarf.
Das sieht man übrigens insbesondere an der Schiene. Beim Bundesverkehrswegeplan werden uns knapp 10 % als Länderanteil zugewiesen. Bei den Schieneninvestitionsmaßnahmen hatte Norddeutschland in der Vergangenheit ungefähr 4 % gehabt. Beim Investitionsrahmenplan, der jetzt neu aufgestellt worden ist, haben wir es geschafft, den Anteil für Niedersachsen auf 10 % hochzuziehen. An der Küste kommt also wesentlich mehr an als noch zu Ihren Zeiten. Das ist ein sehr großer Erfolg unserer Politik.
- Herr Hagenah, das ist ja das Schöne: Ich habe einmal versucht, Ihnen darzustellen, was Herr Trittin dem Land Niedersachsen angetan hat, als er vor 20 Jahren gesagt hat: Ich melde keine Straße an. - Wenn man keine Straße anmeldet, geht kein einziger Planer los, um einen Plan zu machen.
Schauen Sie sich nur einmal an, wie lange Planfeststellungsverfahren auch durch die Intervention der Grünen dauern! Wir können heutzutage nicht sagen: Heute will ich etwas haben. Morgen kann damit begonnen werden. - Das sind Projekte, für die wir Jahre, ja, Jahrzehnte brauchen. Sie haben damals die Axt an den Wohlstand Niedersachsens
gelegt. Das muss einmal so deutlich gesagt werden.
Lenken wir einmal den Blick auf die Straße! Im Bundesverkehrswegeplan gibt es festgelegte Länderquoten, nach denen jedes der Länder seinen Anteil bekommt. Wir haben es in den letzten Jahren immer wieder geschafft, die Mittel auszugeben. Länder mit anderen politischen Regierungen, die eine andere Auffassung zum Straßenbau hatten - da brauchen Sie gar nicht so weit weg zu schauen, nämlich nur einmal nach Nordrhein-Westfalen, oder schauen Sie in den Süden Deutschlands nach Baden-Württemberg! -, haben die entsprechenden Mittel für den Straßenbau manchmal nicht ausgegeben. Wir haben es immer wieder geschafft, davon eine große Scheibe abzukommen.
In Bezug auf die zusätzlichen Mittel, die anders verteilt werden, wie jetzt auch das 750-MillionenEuro-Programm oder die 1 Milliarde Euro, die wir letztes Jahr gehabt haben, hat Niedersachsen überproportional Mittel für Straßenbauprojekte bekommen. Wir hatten das Budget eigentlich schon überschritten und haben trotzdem noch einmal draufgelegt.
Dies zeigt auch, wie gut es ist, dass die Landesregierung so harmonisch mit der Bundesregierung zusammenarbeitet. Das ist gut für die Menschen in Niedersachsen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung, unterstützt von den Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag, setzt sich in Niedersachsen massiv für ein Neuverschuldungsverbot in der Verfassung ein, weil wir es für unsere moralische Verantwortung der nächsten Generation gegenüber halten, dass dies in der Verfassung verankert wird und nicht mehr umgangen werden kann.
Die Landesregierung bedauert sehr, dass es in diesem Landtag nicht gelungen ist, eine verfassungsändernde Mehrheit zustande zu bringen - da dies heute der letzte Tagungsabschnitt in dieser Legislaturperiode ist, wird es auch keine Mehrheit mehr geben können - und diesen wichtigen Schritt für die Zukunft und die zukünftige Generation zu realisieren.
Welche Konsequenzen der nächste Niedersächsische Landtag daraus zieht, welche Mehrheitsverhältnisse es gibt und ob es dann eine verfassungsändernde Mehrheit gibt, steht momentan in der Entscheidungsmacht des Volkes, nicht in der Entscheidungsmacht der Niedersächsischen Landesregierung. Deshalb ist aus unserer Sicht von allen demütig abzuwarten, ob das Volk so wählt, dass eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung hinsichtlich der Neuverschuldung zustande kommt, und wie dann die Verhandlungen weitergehen.
Eines kann ich Ihnen allerdings schon jetzt sagen, Herr Hagenah - denn das ist offensichtlich -: PPP
Modelle, wie auch immer sie an Autobahnen ausgestaltet werden,
haben keinen Einfluss auf das Neuverschuldungsverbot in Niedersachsen, egal, ob es in der Landeshaushaltsordnung, in der Verfassung oder wo auch immer verankert ist,
weil sie nämlich für den Haushalt des Landes Niedersachsen nicht haushaltsrelevant sind, Herr Wenzel. Es heißt Bundesautobahn, und das hier ist ein Landeshaushalt. Das sind zwei komplett unterschiedliche Ebenen. Geht das denn nicht in Ihren Kopf hinein!
Das heißt, das, was wir an PPP-Projekten an Autobahnen haben, ist ein reines Thema des Bundes. Es geht um die Verteilung von Mitteln in der Haushaltsaufstellung des Bundes.
Wie der Deutsche Bundestag den Haushalt aufstellt, ist seine Sache. Dort sitzt sozusagen die erste Gewalt. Das Haushaltsrecht ist das höchste Recht eines Parlamentes. Die Landesregierung wird dem Deutschen Bundestag keine Vorschriften machen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gute an Planungen ist, Herr Kollege Thümler, dass es nicht auf Frost und Schnee ankommt. Planen kann man auch im Winter; das ist witterungsunabhängig. Das glaube ich jedenfalls, wenn mich meine beschränkten Ingenieurkenntnisse nicht täuschen. Der Beginn von Planungen jedenfalls ist witterungsunabhängig.
Ich möchte Ihnen eines sagen: Die Landesregierung arbeitet sehr eng und sehr gut mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Enak Ferlemann zusammen. Gleiches gilt übrigens für den Parlamentarischen Staatssekretär Bomba, den Verkehrsminister Ramsauer und andere. Deshalb waren wir in den letzten Jahren mit Blick auf die Mittelzuweisungen für Niedersachsen auch so erfolgreich.
Es ist so - und das wäre schon ein wirklich großer Schritt -: Im Bundesverkehrsministerium in Berlin, bei der Bundesregierung und im Bundesverkehrswegeplan ist nicht der Ausbau der Schleuse Scharnebeck bei Lüneburg priorisiert worden, sondern dem Ausbau der Elbe ist eine höhere Priorität eingeräumt worden. Das kritisieren wir; denn wir sehen das anders. Darin sind wir hier im Landtag, glaube ich, sogar alle einer Meinung. Man muss aber zur Kenntnis nehmen, dass es auf einer anderen Ebene mehrheitlich bisher anders gesehen wird.
Deshalb stehen wir vor der Situation, dass Sie sagen: Das, was Herr Ferlemann sagt, ist enttäuschend. - Herr Ferlemann vertritt die Auffassung, die auf einer anderen Ebene zu diesem Projekt vorherrscht. Das ist sein Job als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Auf der Basis all unserer Interessenslagen, die wir in die Waagschale werfen konnten - mit Salzgitter und mit VW -, haben wir in Berlin Gespräche geführt und deutlich gemacht, welche Perspektiven es tatsächlich gibt. Wir haben jetzt die Möglichkeit, auch dieses Projekt über die neuen Gelder anzumelden. Wir haben uns in dieser Fragestellung auch die Unterstützung von Hamburg geholt. Jetzt müssen wir nur noch ein paar Tage warten. Sie müssen nur noch sechs Tage lang geduldig sein. Dann wird es uns, glaube ich, gelungen sein, weil es der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages so beschließt.
Ich gehe davon aus, dass, wenn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages etwas beschließt, alle Beteiligten diesen Beschluss umsetzen werden. Dann werden wir alle gemeinsam einen sehr, sehr großen Erfolg feiern können. Also: Sechsmal müssen wir noch schlafen, dann können wir uns gemeinsam freuen. Ich gehe jedenfalls davon aus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte gedacht, dass die Position der Landesregierung nach dem Beitrag des Kollegen Lindemann und auch nach den Ausführungen von CDU- und FDPAbgeordneten hinreichend deutlich ist, und wollte Ihnen den Gefallen tun, die bezüglich des Zeitablaufs auseinander geratene Tagesordnung ein wenig mehr in den Griff zu bekommen. Aber ich kann Ihnen gerne die Position der Landesregierung in dieser Debatte noch einmal deutlich machen.
Der Kollege Rickert hat hier richtig dargestellt, dass es überall, wo es gesetzliche Regeln gibt, bedauerlicherweise immer auch schwarze Schafe gibt, die Wege finden, die Gesetze zu umgehen. Wir haben mit dem Werkvertrag ein für unsere Wirtschaft sehr wichtiges Instrumentarium.
Das heißt, niemand kann ein Interesse daran haben, das Instrument des Werkvertrages per se in Misskredit zu bringen oder gar zu verbieten, unmöglich zu machen oder auch zu verteufeln.
- Ich habe auch nicht gesagt, dass Sie das wollen, Herr Lies.
Wir müssen einen Weg finden, Missbrauch von Werkverträgen in den Griff zu kriegen. Wir alle kennen ja Fälle, von denen wir gelesen haben, die auch alle Seiten dieses Hauses verurteilen, in denen es Missbrauch gibt und - da schließe ich mich gerne den Worten des Kollegen Rickert an - bei denen der Begriff „soziale Marktwirtschaft“ nicht mehr zutrifft und die ihn auch nicht verdienen.
Es gibt Missbrauch beispielsweise von Scheinwerkverträgen für Scheinselbstständige. Es gibt Missbrauch von Werkverträgen als Scheinwerkverträge, die eigentlich eine Arbeitnehmerüberlassung bedeuten. Es mag auch noch einen Bereich geben, in dem es Werkverträge mit schlechten Bedingungen gibt.
Aber bleiben wir doch erst einmal bei den Dingen, die Sie auch immer zu Recht anprangern, wo es heißt: Das ist Missbrauch, das ist ein Umgehungstatbestand. - Dazu kann ich Ihnen eindeutig sagen: Ja, das sind aus unserer Sicht keine Werkverträge.
Aber damit kommen wir zu dem Problem, das Herr Rickert dargestellt hat: Jeder kann ja so etwas melden und zur Anzeige bringen. Allerdings muss man in einem Rechtsstaat natürlich die erforderlichen Beweise in einem rechtsstaatlichen Verfahren führen, um diesen Missbrauch entsprechend zur Strafe, zur Anzeige und zur Abschaffung zu bringen.
Gerne.
Sehr geehrter Herr Lies: Ja, es ist richtig, dass es diesen Vorschlag des DGB gegeben hat. Wir haben ihn sehr lange mit dem DGB beraten und geprüft und uns auch das Berliner Modell angeschaut, sind dann allerdings, nachdem wir die Erkenntnisse aus Berlin gehabt haben, was die Inanspruchnahme der Beratungsstelle und Ergebnisse betrifft, zu der Überzeugung gekommen, dass das nicht das Modell ist, das zu einem weiteren positiven Schritt nach vorne, zu einer Verbesserung
führt. Das war am Ende eine Bewertungsfrage aufgrund der Erfahrungen in Berlin. Es gibt diese Stelle auch „nur“ in Berlin. Das heißt, bis jetzt sind auch andere Länder zu der Überzeugung gekommen, dass die Ergebnisse aus Berlin nicht so sind, dass man diesen Weg weiter beschreiten will.
Ich möchte Ihnen zwei Wege aufzeigen, die prioritär sind. Das eine ist, dass man bei Missständen Betriebsräte, einzelne Menschen, Mitarbeiter oder Nachbarn dazu animieren muss, eine Anzeige zu tätigen, damit da, wo wir es nicht wissen, auch tatsächlich kontrolliert werden kann. Wir müssen meines Erachtens den Kontrolldruck massiv erhöhen. Wir brauchen geeignete Möglichkeiten, damit Kontrolle erfolgreich sein kann. Nehmen Sie das Beispiel der Schlachthöfe. Darüber haben wir gestern diskutiert. Eine Möglichkeit wäre, die Kontrolleure von den Hygieneprüfungen freizustellen. Ob das auch für die Verbraucher sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Die andere Frage ist, ob wir ausreichend Personal haben, um solche Maßnahmen erfolgreich durchzuführen? - Das ist der Punkt, in dem wir beim Bund durchaus aktiv sind und fordern, mit mehr Leuten zu kontrollieren, damit die Kontrollen tatsächlich erfolgreich sein können, da ein solcher Betrieb z. B. auch einmal „hermetisch abgeriegelt“ werden muss, damit die Leute nicht hinten herausgehen, während vorne noch die Hygieneprüfung stattfindet.
Im Einzelhandel z. B. hilft uns am Ende auch nicht die Umkehr der Gesetzeslage weiter. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn die Arbeiten an der Kasse über einen Werkvertrag ausgelagert werden, es sich um einen echten Werkvertrag handelt. Das sehe ich nicht. Im Einzelhandel würde ich das Kassieren des Geldes als Kerngeschäft ansehen.
Aber auch wenn Sie die Gesetzeslage umkehren, haben Sie immer wieder das Problem, dass Sie damit die Handlung nicht verändern. Sie haben vielmehr sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite im Gerichtsverfahren das Problem, im Einzelfall nachzuweisen, dass es sich hierbei um die Ausgestaltung einer Tätigkeit handelt, die nicht werkvertragskonform ist. Das heißt, wir müssen bei einigen Punkten vielleicht auch zu Definitionen kommen, die vor Gericht dann auch tatsächlich erfolgreich sein können.
Wir müssen dazu kommen, dass schlicht und ergreifend die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz weiter diskutiert wird. Nur wenn wir kontrollie
ren, wenn wir anzeigen und wenn wir dem Verbraucher aufzeigen, was dort tatsächlich passiert, und der Verbraucher am Ende in der Tat reagiert, kann sich etwas ändern. Es gab ja beispielsweise einen Aufruf der Gewerkschaften im Zusammenhang mit Missständen bei Schlecker: Verbraucher, guckt euch das an. Das sind keine zumutbaren Zustände, kauft da nicht weiter ein! - Das kann man im Einzelhandel machen, das kann man bei der Fleischverarbeitung machen, und das kann man auch in anderen Bereichen machen.
Die Lösungen in diesem Fall sind keinesfalls einfach und trivial, weil wir Gesetze haben, die für jedermann gelten, es aber auch schwarze Schafe gibt, die in vielen Bereichen, wie auch im Bereich der Werkverträge, Wege gefunden haben, diese Gesetze zu umgehen. Das heißt, wir müssen Kontrollen erhöhen, wir müssen teilweise auch Regeln finden, die es den Gerichten einfacher machen. Wir müssen auch die Gesellschaft darauf aufmerksam machen, was teilweise passiert. Wir dürfen aber nicht pauschal Branchen diskreditieren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wenzel, das war eben mal wieder ein toller Beweis dafür, wie Sie im Land versuchen, Stimmung zu machen. Sie stellen einfach eine unwahre Behauptung in den Raum in der Hoffnung, dass niemand so genau zuhört und diese Behauptung nicht so schnell widerlegt. Irgendwas bleibt immer hängen.
Dem Ministerpräsidenten zu unterstellen, er würde mit den Gorleben-Aktivisten nicht reden und nicht vor Ort sein, sondern nur nachts dort hinfahren, ist ein ziemlich dreistes Stück, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie wissen müssten, dass es anders gewesen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das trifft übrigens auch für den Rest Ihrer dollen Reden, die Sie hier gehalten haben, zu. Die Wahrheit ist immer noch stärker als die Lüge. Manchmal braucht sie aber etwas länger.
Fakt ist: Niedersachsen steht heute so gut da wie selten in der Geschichte zuvor. Das Bruttoinlandsprodukt ist seit 2003, als wir die Verantwortung in Niedersachsen übernommen haben, bis zum Jahr 2010 um rund 9 % gewachsen. Seitdem wir Verantwortung tragen, gehören wir zu den wachstumsstärksten Bundesländern in Deutschland.
Davon hätten Sie in Ihrer Regierungszeit nur träumen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir aber haben es wahr gemacht.
In der jüngeren Vergangenheit haben wir uns nach der Wirtschaftskrise nicht nur erholt, sondern wir haben sogar zugelegt. Ich kann mich noch genau daran erinnern. Als David McAllister im Jahr 2003 als Fraktionsvorsitzender auf die Regierungserklärung geantwortet hat, hat er gesagt: Das Ziel von CDU und FDP ist, dass wir den unteren Tabellenplatz verlassen und weiter nach oben kommen, dass die Bayern unseren Atem spüren können. - Jawohl, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das umgesetzt. Beim Wirtschaftswachstum im Jahr 2012 haben wir die Bayern überholt. Wir haben das Ziel übererfüllt. Das ist eine Leistung, die den Menschen in Niedersachsen Wohlstand und Zufriedenheit gibt, meine Damen und Herren.
Selbst wenn sich die Lage in Deutschland ein wenig eintrübt - das ist so -, können wir in Niedersachsen feststellen: Unser Konjunkturklimaindex liegt im Herbst immer noch über dem Zehnjahresdurchschnitt. Über 90 % der Unternehmen sagen, ihre Geschäftslage sei gut. Die NORD/LB prognostiziert uns ein Wachstum über dem Bundesdurchschnitt. Wir haben Grund zur Freude, wenn wir diese Zahlen sehen. Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, sollten nicht immer alles miesmachen.
Wir haben die niedrigste Arbeitslosenzahl und den höchsten Beschäftigungsstand seit 20 Jahren zu verzeichnen. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote lag im Jahr 2011 erstmals seit den 90er-Jahren unter der Siebenprozentmarke. Bei den Jugendlichen haben wir die niedrigste Arbeitslosenquote seit Beginn der statistischen Erfassung.
Das ist eine Leistung, auf die wir stolz sein können. Und das sind wir auch.
Im übrigen Europa steigen die Arbeitslosenzahlen, und bei uns steigt die Zahl die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse auf ein Allzeithoch.
In vielen Landkreisen haben wir das Ziel der Vollbeschäftigung manchmal erreicht, manchmal ist es in greifbarer Nähe. Das heißt, unser Politikansatz ist richtig gewesen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Menschen dort, wo Ihr Spitzenkandidat Verantwortung trägt, nämlich in der Landeshauptstadt Hannover, nicht davon profitieren, dass man dort eine falsche Politik macht. Davor sollte man den Rest Niedersachsens schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir wollen allerdings nicht nur auf das Wachstum schauen. Wir haben auch bei der Haushaltspolitik Verantwortung für kommende Generationen übernommen. Haushaltssanierung ist für uns eine Pflicht und eine richtige Aufgabe gewesen.
Vor fast zehn Jahren haben wir in diesem Landtag einen historischen Moment erlebt, als nämlich die damalige SPD-Landesregierung mit Zustimmung der Landtagsfraktion die Nettokreditaufnahme des Landes auf 2,95 Milliarden Euro verdoppelt hat. Im Jahr 2002 gab es damit den historisch höchsten Stand der Nettokreditaufnahme, und es waren noch nicht einmal alle Lehrer damit bezahlt. Das mussten wir ein Jahr später nachholen, damit sie nicht ehrenamtlich Unterricht geben mussten. Das ist Ihre Politik, und die darf nicht wieder Einzug halten.
Wir haben in dieser Woche, also zehn Jahre später, wieder einen historischen Moment.
Kurz vor der Wahl gibt eine andere Mehrheit, die von CDU und FDP, die Steuermehreinnahmen und alles, was man darüber hinaus erarbeitet hat, nicht für Wahlgeschenke aus, sondern senkt für die kommenden Generationen die Nettoneuverschuldung ab. Ich denke, auch das ist einmalig in Deutschland. Das ist Verantwortung für die kommenden Generationen. Auch darauf sind wir stolz. Das ist gut für Niedersachsen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir sanieren den Haushalt, und wir investieren in die Zukunft. Wir investieren in die Infrastruktur, in Forschung, in Innovation, in Bildung, Konsolidierung und Wachstum. Das ist unsere Politik der letzten zehn Jahre, die so erfolgreich war.
Schauen Sie sich das Kultusministerium an. Die Ausgaben in der Verantwortung des Kultusministeriums sind 1,2 Milliarden Euro höher, als sie bei Ihnen im Jahr 2002 waren. Wir haben bei der Lehrerzahl einen historischen Stand zu verzeichnen. Die Unterrichtsversorgung beträgt 100 % plus.
Wir haben inzwischen die Hälfte aller Schulen in Niedersachsen zu Ganztagsschulen gemacht. Wir haben die Lernbedingungen durch kleinere Klassen verbessert. Die Schulabbrecherquote wurde halbiert. Damit haben wir Zukunftsfähigkeit erreicht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es ist also so: Wer in Niedersachsen Wohlstand, Glück und Generationengerechtigkeit möchte, der hat zu der Politik von CDU und FDP keine Alternative. Im Sport würde man sagen: Never change a winning team.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Fraktion DIE LINKE, mit Ihrem Antrag haben Sie eine große Leistung vollbracht. Sie haben ihn fast wörtlich aus dem Antrag Ihrer Genossen im Deutschen Bundestag abgeschrieben. Dort ist im April ein in wesentlichen Passagen wortgleicher Antrag eingebracht worden.
Interessant ist übrigens, was mit Ihrem Antrag passiert ist. Im zuständigen Ausschuss ist er mit einer breiten Mehrheit - übrigens auch mit den Stimmen der SPD - abgelehnt worden. Im Deutschen Bundestag selbst hat sich die SPD dann sehr stark positioniert und sich mutig enthalten. Von daher: So viele neue Aspekte wird es zu diesem Punkt nicht mehr gegeben haben.
Die von Ihnen durchaus zu Recht kritisierte Praxis der Unterbietung der Mindestlöhne in der Zeitarbeitsbranche durch Nutzung von Scheinwerkverträgen ist natürlich zu kritisieren. Man muss hiergegen vorgehen.
Alle rechtlichen Mittel müssen hierbei greifen; das ist die Position der Landesregierung.
Zu der Frage, ob es hierzu zusätzlicher Regelungen gesetzlicher Art bedarf, sagt die Landesregierung eindeutig: Derzeit ist nicht zu erkennen, dass hier ein Regelungsbedarf besteht; denn erstens gibt es für Ihre Annahme bzw. Ihre Unterstellung, dass Unternehmen und Betriebe das Instrument Werkvertrag über Einzelfälle hinaus zunehmend und systematisch missbrauchen, keine ausreichenden empirischen Belege.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat im Deutschen Bundestag - danach hat sich die SPD ja auch nicht mehr diesem Antrag angeschlossen - sogar deutlich dargestellt, dass auf Basis der vorliegenden Analysen nicht einmal Hinweise auf einen deutlichen Anstieg individueller Werkverträge aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit zu erkennen seien.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was Sie hier dargestellt haben, dass es nämlich eine systematische Ausweitung gibt, ist zunächst einmal nur eine reine Vermutung bzw. Behauptung Ihrerseits.
Bewertungen und Erkenntnisse können immer nur das Ergebnis einer umfassenden Prüfung des Einzelfalls oder der Einzelfälle sein.
Dies erfolgt durch die zuständigen Behörden der Zollverwaltung, die aufgrund der Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes hierzu befugt sind. Erst nach Abschluss eines entsprechenden Verfahrens kann ein Missbrauch auch als solcher bezeichnet werden. So ist das nämlich in einem Rechtsstaat. Nicht eine Behauptung setzt etwas fest, sondern ein rechtsstaatliches Verfahren.
Es wird noch schlimmer, wenn man sich den Antrag ansieht und in der Begründung liest, was Sie mit den aus Ihrer Sicht rechtmäßigen Werkverträgen vorhaben. In Ihrer Begründung sagen Sie, dass rechtmäßige Werkverträge künftig kategorisiert werden sollen - in gute und in schlechte. Gute sind gelegentlich kurzfristige für Reparaturen genutzte Werkverträge, schlechte sind die anderen. Wer als Auftraggeber einen schlechten Werkvertrag nutzt, der soll zunächst einmal selbstschuldnerisch dafür haften, dass alle Arbeitnehmer des Werkunternehmens für die vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn wie die Arbeitnehmer in seinem Unternehmen bekommen.
Woher er das alles wissen soll, wenn er persönlich dafür haftet, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Woher ein Anbieter die empirischen Daten über die genauen Strukturen in dem anderen Unternehmen haben will - auch das erschließt sich mir nicht. Das heißt: Das, was Sie sich als Weiterentwicklung vorstellen, hat mit der Realität auch in einer globalisierten Welt nichts zu tun.
Nein, danke.
Es ist vielmehr ein Generalangriff auf Werkverträge, und Sie wollen die grundsätzliche Freiheit des Unternehmens, selbst darüber zu entscheiden, ob es Werkleistungen durch eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder aber im Rahmen von Werkverträgen durch andere Unternehmer erbringen lassen möchte, einfach missachten.
Die letztgenannte Verfahrensweise ist in Deutschland nicht verboten.
Es liegt in der unternehmerischen Freiheit, darüber zu entscheiden, ob eine Leistung selbst erbracht oder aber zugekauft werden soll.