Protocol of the Session on September 13, 2011

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen guten Tag und heiße Sie namens des gesamten Präsidiums zu unserer heutigen Sitzung sehr herzlich willkommen.

Tagesordnungspunkt 1: Mitteilungen des Präsidenten

Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben.

Meine Damen und Herren, am 1. Juli 2011 verstarb der ehemalige Abgeordnete und Präsident des Niedersächsischen Landtages, Dr. Edzard Blanke, im Alter von 76 Jahren.

Dr. Edzard Blanke gehörte dem Niedersächsischen Landtag von 1976 bis 1994 als Mitglied der CDU-Fraktion an. Während dieser Zeit war er Mitglied des Präsidiums, des Ältestenrats und zahlreicher Ausschüsse - darunter auch des Sonderausschusses „Niedersächsische Verfassung“ - und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion. Dr. Edzard Blanke leitete von 1985 bis 1990 als Präsident und anschließend während der Zwölften Wahlperiode die Geschicke dieses Hauses. Seine fachliche Kompetenz wurde ebenso wie seine persönliche Integrität - gerade bei der Ausübung dieser Ämter - fraktionsübergreifend geschätzt. In seiner Verbindlichkeit und Sachorientierung genoss Dr. Edzard Blanke hohen Respekt.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gottes Wege sind manchmal unerforschlich. Manchmal machen sie uns ratlos, traurig und manchmal fassungslos. Die Nachricht vom plötzlichen Ableben unseres Kollegen Karl-Heinrich Langspecht hat viele von uns fassungslos gemacht.

Karl-Heinrich Langspecht gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion seit der 15. Wahlperiode an. Während dieser Zeit war er Mitglied - und zeitweise Vorsitzender - im Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Außerdem wirkte er in der Enquetekommission „Demografischer Wandel“, im Ausschuss für Umwelt

und Klimaschutz und im 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit. Seit Februar 2008 war er stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag. Mit KarlHeinrich Langspecht verlieren wir einen engagierten Kollegen. Seine menschliche, allen Gesprächspartnern zugewandte und gradlinige Art werden wir sehr vermissen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am 16. August starb der ehemalige Abgeordnete August Trebchen im Alter von 95 Jahren.

August Trebchen gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1963 bis 1970 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, im Ausschuss für innere Verwaltung und im Sonderausschuss für Fragen des Beamtenrechts.

Wir werden die Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihnen ein stilles Gedenken. - Vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Mitteilung des Landeswahlleiters vom 5. August 2011 ist für den verstorbenen Abgeordneten KarlHeinrich Langspecht Frau Silke Weyberg nachgerückt. Sehr geehrte Frau Weyberg, ich begrüße Sie als neue Kollegin in unserer Mitte und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall)

Aber heute stehen auch Geburtstage an. Ich gratuliere sehr herzlich der Kollegin Tippelt von der SPD-Fraktion.

(Beifall)

Geburtstag hat heute auch der Abgeordnete Jens Nacke.

(Beifall)

Beiden übermittle ich im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche. Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!

Meine Damen und Herren, ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.

Wir kommen zur Tagesordnung. Die Einladung und die Tagesordnung für diesen Tagungsabschnitt liegen Ihnen gedruckt vor. Für die Aktuelle Stunde, die morgen ab 10.10 Uhr vorgesehen ist, sind fünf Themen benannt worden. Es liegen im

Übrigen drei Dringliche Anfragen vor, die Donnerstag früh ab 9.10 Uhr beantwortet werden.

Auf der Grundlage der im Ältestenrat für die Beratung einzelner Punkte vereinbarten Redezeiten und des im Ältestenrat vereinbarten Verteilerschlüssels haben die Fraktionen die ihnen jeweils zustehenden Zeitkontingente so verteilt, wie Sie das aus der Ihnen vorgelegten Übersicht ersehen können. - Ich stelle das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten fest.

Die heutige Sitzung soll gegen 19.15 Uhr enden.

Die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ wird in den kommenden Tagen wieder mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Lüneburger Heide aus Melbeck. Die Abgeordnete Karin Bertholdes-Sandrock hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, als Patin die Arbeit der jungen Leute nach Kräften zu unterstützen und erste Ansprechpartnerin der Nachwuchsjournalisten zu sein.

Ich weise außerdem darauf hin, dass das Modellprojekt Landtagsfernsehen wieder mit jungen und aufstrebenden Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten im Laufe der kommenden Tage Sendungen erstellen wird.

(Unruhe)

- Vielleicht können die Gespräche eingestellt und die Gratulationen für die neuen Bürgermeister in die Pause verlegt werden!

Die einzelnen Sendungen stehen unmittelbar nach ihrer Produktion im Internet auf der Homepage der Multi-Media Berufsbildende Schule - www.mmbbs. de - zum Abruf bereit. Sie sollen auch über den Regionalsender h1 gesendet werden.

Bitte geben Sie Ihre Reden bis spätestens morgen Mittag, 12 Uhr, an den Stenografischen Dienst zurück.

Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr die Schriftführerin mit.

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der CDU Herr Coenen, Herr Höttcher und Herr Oesterhelweg und von der Fraktion der FDP Herr Dr. Hocker bis 17.00 Uhr.

Vielen Dank. - Bevor ich die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 aufrufe, komme ich zu einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Ich erteile dem Kollegen Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantrage für unsere Fraktion, den Tagesordnungspunkt 37 mit der Überschrift „Die Partei DIE LINKE steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes“ abzusetzen, und zwar aus folgenden rechtlichen Gründen. Ich werde jetzt - keine Sorge! - nicht zur Sache sprechen, sondern nur zu der Überschrift und den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

Ihnen ist vielleicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bekannt, dass bis zum Verbot einer Partei - da hat das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol - niemand rechtlich geltend machen kann, dass eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat dazu geführt, dass u. a. der Bundesregierung und natürlich auch den Landesregierungen das Recht zugebilligt worden ist, Meinungsäußerungen zu diesem Thema zu tätigen. Sie können also ihre Meinung dazu äußern, und das wird mit den Verfassungsschutzberichten regelmäßig getan. Mehr als Meinungsäußerungen sind es auch nicht. Das aber zum Beschluss im Parlament zu erheben, hat eine andere Qualität; denn damit wird vonseiten der Regierungsfraktionen sozusagen Macht ausgeübt, und es wird sozusagen ein Verfassungsorgan instrumentalisiert, um eine unbequeme Oppositionspartei zu diskreditieren.

(Beifall bei der LINKEN und Zustim- mung bei den GRÜNEN)

Das geht zu weit.

Ich möchte Ihnen mit Erlaubnis des Präsidenten ein Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 vorlesen. Seinerzeit hatte sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage geäußert, ob eine Regierung eine solche Feststellung treffen darf. Im Prinzip sagt es dazu Ja, hat dann aber ausgeführt:

„Dies bedeutet indessen nicht, dass der Befugnis der Staatsorgane, negative Werturteile über Ziele und Betätigung nicht verbotener politischer Parteien kundzutun, keinerlei verfas

sungsrechtliche Schranken gesetzt wären. Das Recht solcher politischen Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung verbietet vielmehr jede staatliche Maßnahme, die den Anspruch der Partei auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigt. Danach wäre es der Regierung untersagt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn diese Maßnahme bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre und sich daher der Schluss aufdrängte, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhte.“

Nun schauen Sie sich diesen Antrag einmal an! In der Begründung werden unsere freundlichen Worte anlässlich des Geburtstags von Fidel Castro allen Ernstes als Beleg dafür herangezogen, dass die Partei DIE LINKE verfassungswidrige Ziele verfolgen soll. Ich weiß ja nicht, wem Sie schon alles zum 85. Geburtstag gratuliert haben. Mir aber fallen in der Regel freundliche Worte dazu ein. So etwas Abstruses und Abwegiges in einen Antrag zu schreiben und dies entsprechend zu begründen, zeigt, dass hier die pure Willkür am Platz ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, der Kommunalwahlkampf ist vorbei. Ich habe ja Verständnis dafür, dass Sie Ihre eigene Anhängerschaft mit solchen abwegigen Anträgen ein bisschen mobilisieren wollten. Nun aber sollten Sie zur Sacharbeit zurückkehren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich erteile dem Kollegen Nacke das Wort zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung für die Sitzungen des Niedersächsischen Landtags wird vom Ältestenrat festgelegt. Das hat der Ältestenrat in der vergangenen Woche getan. Die Überschrift, die Sie hier angeführt haben, war Gegenstand der Tagesordnung, weil sie dem Antrag entspricht, den wir dazu ge

stellt haben. Wir sehen keine Veranlassung, die Tagesordnung heute zu ändern.

Sehr geehrter Herr Kollege Adler, es wird Ihnen nicht gelingen, in diesem Haus Maulkörbe zu verteilen. Wir debattieren über das, was wir für erforderlich erachten.

Die Tagesordnung bleibt unverändert.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kollegen Dr. Heinen-Kljajić, ebenfalls zur Geschäftsordnung!