Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 75. Sitzung im 24. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 37, der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort.
Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden bis Freitag, den 18. Juni 2010, an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.
Guten Morgen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Umwelt und Klimaschutz Herr Sander und von der Fraktion der SPD Herr Aller.
Vielen Dank. - Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt 37 erteile ich dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben davon gehört, dass der Herr Bundespräsident Professor Horst Köhler in der vergangenen Woche als Bundespräsident mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist. Vom Bundestagspräsidenten ist dann die Bundesversammlung für den 30. Juni terminiert worden. Wir werden ja gleich auch noch die niedersächsischen Mitglieder der Bundesversammlung bestimmen. Die weitere Zusammensetzung des Gremiums wird in den nächsten Tagen in Deutschland bestimmt. Es ist eine historisch einmalige Situation eingetreten, weil bisher noch kein Bundespräsident mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist, sondern stets am 23. Mai gewählt wurde und seine Amts
geschäfte erst am 1. Juli des jeweiligen Jahres aufgenommen hat, sodass in der Zwischenzeit Fragen der Inkompatibilität geklärt werden konnten.
Zwischenzeitlich bin ich von der CDU, der CSU und der FDP in Deutschland nominiert worden. Der Vorschlag der Vorsitzenden dieser drei Parteien wird dem Bundestagspräsidenten in diesen Tagen übermittelt. Wenn man kandidiert, ist die Wahl nicht ausgeschlossen.
In Niedersachsen gibt es die Besonderheit, dass man für seinen Mandatsverzicht die Feststellung des Parlaments benötigt. Darüber und über die genauen Modalitäten ist ein Juristenstreit entstanden. Die einen sagen, die Bestätigung des Mandatsverzichts wirkt rückwirkend. Die anderen sagen, es gibt einen vorübergehenden Konflikt mit Artikel 55 Abs. 1 des Grundgesetzes, jedenfalls für einige Stunden. Der sei auszuhalten, sagen wiederum andere, weil alle notwendigen Erklärungen meinerseits dann abgegeben worden sein werden. Nach der Geschäftsordnung der Bundesversammlung könnte die Annahme der Wahl aber auch innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Also könnte man auch einen Beschluss des Landtags abwarten.
Ich habe mich entschieden, mein Mandat im Niedersächsischen Landtag, das ich in den Jahren 1994, 1998, 2003 und 2008 errungen habe, heute niederzulegen, um dem Amt des Bundespräsidenten nicht zu schaden. Als Abgeordneter der CDUFraktion möchte ich für die CDU-Fraktion entsprechend § 66 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung gern beantragen, die Tagesordnung um den Punkt „Feststellung des Mandatsverzichts“ zu erweitern. Dann könnte der Landtag heute meinen Mandatsverzicht feststellen, den ich dem Landtagspräsidenten heute Morgen fristgemäß mitgeteilt habe.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bestätige, dass mir der auf den 11. Juni datierte Brief im Hinblick auf den Mandatsverzicht des Abgeordneten Christian Wulff vorliegt. So weit die Erklärung. Wünsche zur Aussprache liegen mir nicht vor. Damit kann ich jetzt Tagesordnungspunkt 37 aufrufen.
(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Müssen wir nicht erst über den Antrag auf Er- weiterung der Tagesordnung abstim- men?)
- Ich schlage vor, dass wir jetzt die Tagesordnung erweitern. Wir können das nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 37 machen. Wir können das aber auch jetzt schon machen.
Im Moment geht es um die Erweiterung der Tagesordnung zu diesem Punkt. Wir können uns auf das Verfahren verständigen, wann wir das machen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe es so verstanden, dass der Abgeordnete Wulff für seine Fraktion den Geschäftsordnungsantrag gestellt hat, die Tagesordnung zu erweitern. Insofern müssten wir jetzt über diesen Antrag abstimmen, weil dieser Antrag ja im Raum steht.
Ich will noch einmal bestätigen, dass wir die Erweiterung der Tagesordnung formell beschließen können. Wir müssen allerdings auch festlegen, zu welchem Zeitpunkt wir diesen zusätzlichen Tagesordnungspunkt behandeln wollen. Das können wir jetzt bereits vor der Behandlung des Tagesordnungspunktes 37 tun. Das können wir aber auch erst später machen. Auch im Hinblick auf die Regularien, die hier anstehen, und auch im Hinblick auf den Nachrücker schlage ich vor, dass wir das zu einem späteren Zeitpunkt tun. Ich schlage vor, dass wir das am Ende der heutigen Sitzung machen.
Es gibt hier unterschiedliche Auffassungen. Ich habe kein Problem damit, dies auch vorzuziehen. Dann erweitern wir jetzt die Tagesordnung um den zusätzlichen Punkt noch vor Behandlung des Tagesordnungspunktes 37.
Ich bitte um ein Handzeichen derjenigen, die der Erweiterung der Tagesordnung zustimmen wollen. - Dann behandeln wir jetzt den zusätzlichen Tagesordnungspunkt vor dem Tagesordnungspunkt 37.
Feststellung eines Sitzverlustes gemäß Artikel 11 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung i. V. m. § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes
Der Mandatsverzicht des Abgeordneten Christian Wulff ist durch den Landtag offiziell festzustellen und zu bestätigen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte um ein Handzeichen derjenigen, die dem ihre Zustimmung geben können. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Mandatsverzicht offiziell festgestellt.
Die weiteren Schritte im Hinblick auf Nachrücker werden jetzt von der Landtagsverwaltung in die Wege geleitet.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne allgemeine Aussprache gewählt werden sollen.
Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht, kann durch Handzeichen gewählt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht. Wir haben gestern Abend in der Sitzung des Ältestenrates noch auf eine Unwucht in der vorliegenden Liste hingewiesen.
Insofern der Hinweis: Das ist korrigiert worden, Herr Kollege Bartling, wie im Ältestenrat besprochen.
Im Hinblick auf das Abstimmungsverfahren höre ich jetzt keinen Widerspruch. Wir können also mit Handzeichen wählen.
Wir kommen damit sogleich zur Abstimmung. Wer der gemeinsamen Vorschlagsliste der Fraktionen des Niedersächsischen Landtages für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit hat diese Liste die einstimmige Zustimmung des Landtags gefunden.