Zunächst einmal stelle ich fest: Offensichtlich ist dort noch auszuhebender Boden vor der Spundwand, auch wenn Sie wortreich darum herumgesegelt sind.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der heute im Weser-Kurier zu lesenden Forderung von Eurogate, als Betreiber des Hafens, der im Augenblick die Suprastruktur über See heranschafft, vor Aufstellen dieser Suprastruktur von der JWPR sowohl eine Garantie über die Standfestigkeit der Kaje als auch eine genaue Klärung der Eigentumsverhältnisse bekommen zu wollen, wie das angesichts noch nicht erfolgter Sanierung und noch nicht erfolgter Übergabe des Bauwerks erfolgen soll.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hagenah! Auch ich habe im Weser-Kurier gelesen, dass diese Forderung von Eurogate erhoben wird. Sie hat mich auch nicht überrascht, weil Eurogate bereits vor ein, zwei oder drei Wochen - ich bin nicht ganz sicher - bei mir zu einem Abstimmungsgespräch war, auch wegen der weiteren Vermarktung des Hafens. Auch da hat die Geschäftsführung - Herr Schiffer und Herr Egger - erklärt, dass sie von uns gerne noch einmal bestätigt haben will, dass sie ihre Containerbrücken, um die es in diesem Schritt geht, in eine standfeste Kaje setzen kann und dabei kein Risiko eingeht.
Deshalb hat die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft bereits am 10. Februar 2012, also weit vor der heutigen Berichterstattung im WeserKurier, an die Eurogate Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG geschrieben:
„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Egger, wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 20.01.2012 sowie diverse Protokolle zwischen Eurogate und JWP-R zu o. g. Thema. Gemäß den in der Anlage beigefügten Schreiben der ausführenden Arbeitsgemeinschaft Los 1 und der von uns zusätzlich eingebundenen Gutachter halten wir Ihre Bedenken gegen die Standsicherheit des Kajenbauwerkes für unbegründet.
Zu den Eigentumsverhältnissen: Auch ich habe gehört, dass die Frage aufgeworfen wurde, ob die Containerbrücken, wenn sie auf die Kaje gesetzt werden und dort entlang rollen, in das Eigentum eines anderen übergehen oder ob sie im Eigentum von Eurogate verbleiben. - Das ist genau so, als wenn Sie sich mit einem Zug auf den Schienen der Vorstellfläche bewegen oder mit einem Auto über das Gelände fahren. Dabei handelt es sich um Rad-Schiene-Systeme bzw. um Rad-Straße-Systeme. Es gibt keine direkte Verbindung, und deshalb findet auch keine Eigentumsübergang statt. Das sage ich jetzt einmal so, obwohl ich kein Jurist bin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der vom Minister zu Recht gemachten Aussage, dass es sich bei dem JadeWeserPort um ein Jahrhundertprojekt handelt, bei dem die Perspektiven und Chancen der Region immens groß sind, stelle ich angesichts all der Probleme, die wir erlebt haben, für mich fest,
dass diese Landesregierung mit der Umsetzung dieses Jahrhundertprojekts in Wilhelmshaven leider völlig überfordert ist.
(Beifall bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Wir sind bei der Fragestunde und nicht bei der Feststellungsstunde!)
Herr Kollege, jetzt bitte ich Sie, zur Frage zu kommen und das „Vor dem Hintergrund“ nicht zum Serienmodell zu entwickeln.
Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Worin sieht die Landesregierung die Ursache für die sogenannten Schlosssprengungen? Ist es nicht dringend notwendig, parallel dazu auch eine Analyse der Ursachen vorzunehmen, um abschätzen zu können, welche weiteren Schäden auftreten? Wie wird die Landesregierung damit in den nächsten Monaten umgehen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Lies, die Hannoversche Allgemeine Zeitung hat heute eine interessante Überschrift gewählt: nicht „mysteriöse“, sondern „rätselhafte“ Schlosssprengungen und „rätselhafte“ Schadensursache. Das entspricht dem heutigen Kenntnisstand. Weder die Landesregierung noch die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft, noch die bisher eingeschalteten Gutachter können ein abgestimmtes, einheitliches Votum abgeben, worin die Ursache liegt. Wahrscheinlich wird es auch noch längere Zeit dauern, bis sich alle Beteiligten mit ihren jeweiligen Gutachtern gemeinsam auf eine Schadensursache verständigt haben; denn hier geht es ja auch um die Frage, wer am Ende für den Schaden aufkommen muss.
Es sind unterschiedliche Ursachen denkbar. Zum einen - das stand auch schon in der Presse - kann es an einer Besonderheit im Untergrund liegen, die man vorher übersehen hat. Zum anderen kann es an der Bauausführung liegen. Es kann aber auch an dem Material der Spundwand liegen. Es kann an dem Bindemittel liegen. Es kann sein, dass die Konstruktion der Spundwand für den Boden, den
man dort gewählt hat, nicht geeignet war. Es kann schlicht und ergreifend aber auch höhere Gewalt sein - das sage ich jetzt einmal so -, also etwas, was man tatsächlich nicht beeinflussen konnte. Deshalb gibt es auch unterschiedliche Interessenlagen bei den jeweiligen Materiallieferanten, den Konstrukteuren, den bauausführenden Firmen und z. B. auch der Versicherungsgesellschaft. Alle haben unterschiedliche Interessenlagen bezüglich dessen, was bei den Gutachten als Ergebnis herauskommt.
Die Landesregierung jedenfalls kann Ihnen diese Frage trotz des Ausforschungsinteresses, das wir hineingesetzt haben, heute definitiv nicht beantworten.
Zunächst stelle ich fest, Herr Bode, dass Sie meine vorherige Frage nicht beantwortet haben. Die JWPR hat die Gutachten Anfang Januar herübergereicht. Da Eurogate heute aber immer noch sagt, dass rechtliche und auch statische Absicherungen des derzeitigen Zustands fehlen, scheint das unbefriedigend gewesen zu sein.
Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Situation am JadeWeserPort, dass sich die Arge im Blick auf die enorm gestiegenen Stahlkosten - um 50 Millionen Euro; das ist für einige dort beteiligte Firmen sogar existenzgefährdend - noch mit dem Land streitet, ob der Aufsichtsrat und die JWPR der Arge das hier zur Anwendung gekommene günstige Rammverfahren - der als Grundlage dienende Ponton ist nach Ansicht von Fachleuten deutlich wackeliger, als es ein Hubschiff oder ein am Boden verankertes Gerüst wäre - möglicherweise zugestanden haben, um auf diese Weise einen Ausgleich für die extrem gestiegenen Stahlkosten anzubieten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hagenah, ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich Ihre Frage korrekt
beantwortet habe. Sie haben nicht gesagt, dass Eurogate heute gefordert hat, dass derartige Unterlagen, weil sie fehlen, vorgelegt werden, sondern Sie haben gesagt, der Weser-Kurier hat heute darüber berichtet, dass Eurogate so etwas gefordert hat. Ich habe Ihnen erklärt, wann Eurogate diese Forderung auch bei mir persönlich erhoben hat und wann wir sie beantwortet haben. - Da gibt es also einen deutlichen Unterschied. Sie sollten hier keine Legendenbildung betreiben.
Nun aber zu Ihrer Frage. Lassen Sie mich zunächst etwas dazu sagen, dass hier immer wieder thematisiert wird, dass Schlosssprengungen eine Besonderheit sind, die lediglich beim JadeWeserPort auftreten. Ich bin - das habe ich eben schon zugegeben - kein Jurist, und ich bin auch kein Bauingenieur oder Baufachmann. Deshalb kann ich Ihnen jetzt nur sagen, was Professor Dr.-Ing. Werner Richwien als von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Erd- und Grundbau, Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau, Bauingenieurkammer Berlin, hierzu feststellt, und zwar in einer gutachterlichen Stellungnahme vom 10. Februar 2012:
„Erfahrungsgemäß sind beim Rammen kombinierter Spundwände auch bei Einhaltung der Regeln für das Rammen und der vereinbarten Rammabweichungen Schlosssprengungen nie ganz zu vermeiden. Ich verweise diesbezüglich auf E 7, E 104 und E 105 der EAU 2004. Auch das ist Stand der Technik.“
Das heißt, Schlosssprengungen sind in der Sachverständigenwelt ein ganz normales Ereignis, das man einkalkulieren und dann beheben muss, und zwar in den vom Stand der Technik vorgegebenen Verfahrensschritten.
Sie haben ebenfalls gesagt, hier sei vielleicht ein falsches Rammverfahren verwendet und der Stand der Technik nicht eingehalten worden. Wir haben dies - auch hier bitte ich darauf zu vertrauen, dass nicht ich persönlich das mache, der ich dazu fachlich nicht wirklich aussagefähig bin - durch Professor Dr.-Ing. Werner Richwien prüfen lassen. Er hat am 10. Februar folgende Stellungnahme abgegeben:
„1. Das Uferbauwerk des JadeWeserPorts wurde in voller Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik (niedergelegt in den Emp- fehlungen des Arbeitsausschusses Ufereinfassungen (EAU) sowie den einschlägigen bautechnischen Normen) geplant und ausgeschrieben. Das gilt insbesondere auch für das Rammen der kombinierten Spundwand und die Kontrollen von planmäßiger Lage und Stellung der Tragbohlen. In Verbindung mit den umfassenden Baugrunderkundungen wurden somit bei der Planung und der Ausschreibung alle Vorkehrungen getroffen worden, um die kombinierte Wand ohne Schlossschäden rammen zu können.
2. Die von der Arge angebotene Ausführung der Rammarbeiten entsprach in allen Belangen der Ausschreibung und den anerkannten Regeln der Technik entsprochen. Die Ausführung der Rammarbeiten sowie die Einhaltung der vereinbarten Rammabweichungen der Tragbohlen wurden durch die Bauleitung der Arge überwacht und dokumentiert, die Bauleitung der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft hat die Bauleitung und Überwachung der Arge laufend zeitnah kontrolliert.
3. Die für die Stellung der Tragbohlen vereinbarten zulässigen Abweichungen wurden zutreffend festgelegt und sind geringer als bei vergleichbaren Bauvorhaben (z. B. beim CT IV).
- Unter 5. kommt die Passage, in der er zu den Schlosssprengungen Stellung genommen hat, die ich eben schon zitiert hatte. -
„6. Nach einer Sanierung von Schlossschäden nach den prinzipiellen Vorgaben der Empfehlung der E 167 der EAU erfülle die Spundwand sowohl in statischer wie auch in funktioneller Hinsicht alle bestimmungsgemäßen Anforderungen an das Bauwerk. Die Gebrauchstauglichkeit ist
Herr Präsident! Als jemand, der über zehn Jahre im Anlagenbau gearbeitet hat, frage ich die Landesregierung, ob wirklich Grund besteht, in Panik zu verfallen und das Ganze als Pfusch zu kritisieren, wenn 40 dieser etwa 4 000 Schlösser brechen. Ist es nicht ein ganz normaler Vorgang, dass ein Auftraggeber, wenn solche Mängel auftreten - immerhin sind es Mängel von geringfügiger Größenordnung bei einem Projekt von insgesamt 1 Milliarde Euro -,