Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 35. Sitzung im 12. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Meine Damen und Herren, in der Loge 2 begrüße ich eine Delegation der Polnisch-Deutschen Parlamentariergruppe, die sich heute - und zwar seit gestern - in Hannover aufhält.
Ich begrüße den Delegationsleiter und Vorsitzenden der Polnisch-Deutschen Parlamentariergruppe, Herrn Dr. Jan Rzymełka, die Delegationsmitglieder, Herrn Marek Krząkała, Frau Beata Mazurek und Herrn Norbert Krajczy, und den Generalkonsul der Republik Polen in Hamburg, Herrn Andrzej Osiak. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich übermittle ihr die herzlichen Glückwünsche des Hauses und wünsche ihr Gesundheit und Wohlergehen für das vor ihr liegende Lebensjahr.
Meine Damen und Herren, bevor wir zur Fragestunde kommen, wird Ihnen Frau Ernst die uns für heute zugegangenen Entschuldigungen mitteilen.
Es haben sich für heute entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Herr Ehlen, von der Fraktion der SPD Frau Emmerich-Kopatsch, Frau Hartmann, Herr Schwarz sowie von der Fraktion DIE LINKE Frau König.
Meine Damen und Herren, wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 29. Es folgt Punkt 2, Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung.
Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden bis Freitag, den 3. April 2009, 12 Uhr, an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.
Meine Damen und Herren, die für die Fragestunde geltenden Regelungen unserer Geschäftsordnung setze ich als bekannt voraus. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich Sie, sich schriftlich zu Wort zu melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
Altlasten in der Region Hannover - Wie gefährdet sind die Bürgerinnen und Bürger in und um Hannover wirklich?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Fall De-Häen-Platz erweckt den Eindruck, dass die Region Hannover der Sanierung von Altlasten nur zögerlich nachkommt. Dies ist kein Einzelfall. Vielmehr besteht bei 15 000 weiteren Verdachtsflächen die Sorge, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in und um Hannover gefährdet sind. Dies betrifft z. B. das ehemalige Varta-Gelände, auf dem jetzt der Wissenschaftspark Marienwerder entstehen soll, das ehemalige Kertess-Gelände in der Südstadt und die Fulgurit-Halde in Wunstorf.
1. Ist die Landesregierung über das genaue Ausmaß und die genauen Standorte dieser Altlastenverdachtsflächen seitens der Region Hannover informiert worden?
2. Ist der Landesregierung ein Konzept der Region Hannover zur Untersuchung und Bewertung dieser Verdachtsflächen sowie zur Sicherung der dabei festgestellten Altlasten bekannt?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Gefährdungssituation für die Menschen, die an den Standorten leben oder arbeiten, die als Altlast eingestuft worden sind?
Vielen Dank, Herr Kollege Toepffer. - Meine Damen und Herren, bevor ich die Landesregierung um die Antwort bitte, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat bereits vor wenigen Monaten, am 22. Dezember 2008, auf eine Anfrage aus dem Landtag zu Altlasten in der Region Hannover geantwortet. Auf die dort enthaltenen detaillierten Aussagen über die Altlast am DeHaën-Platz und andere Altlasten in der Region möchte ich zunächst verweisen, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden.
Die Region Hannover als zuständige untere Bodenschutzbehörde hat seither weiter mit erheblichem Einsatz daran gearbeitet, durch Untersuchungen und fachliche Bewertungen der Bodenbeschaffenheit im Umfeld des De-Haën-Platzes die Risiken für die Betroffenen näher zu erforschen. Zugleich dienen solche Untersuchungen auch dazu, den nötigen Handlungsbedarf einzugrenzen, damit kein Sanierungsaufwand betrieben wird, der unnötig ist oder an der falschen Stelle ansetzt.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Region Hannover bestehen im Bereich des De-HaënPlatzes keine akuten Gesundheitsgefahren. Die Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass mittel- und langfristige Gesundheitsrisiken für die Bewohner der betroffenen Flächen überwiegend durch chemische Effekte von Schadstoffen verursacht werden, die nach dem Abbruch der Fabrik im Boden verblieben sind. Demgegenüber spielen radiologische Wirkungen nur bei einem geringen Teil der verunreinigten Flächen eine Rolle.
Die Region Hannover hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz als oberste Bodenschutzbehörde in angemessener Weise über ihre Tätigkeiten informiert.
Bekanntlich gehörte es zu den wesentlichen Zielen der Verwaltungsreform - eines der bedeutendsten Projekte dieser Koalition nach dem Regierungswechsel 2003 -, die Eigenverantwortung der kommunalen Behörden zu stärken. Gemäß diesem Ziel haben wir die Bezirksregierungen in Niedersachsen aufgelöst und erhebliche Personaleinsparungen bei der Aufsichtstätigkeit durch das Land erreicht. Der Grundgedanke dieser Reform ist, die Verantwortung für den Verwaltungsvollzug im Wesentlichen auf der Ortsinstanz auszuüben - unter maßgeblicher Beteiligung der Kreistage, Stadträte und der Regionsversammlung. Dieser Grundgedanke gilt insbesondere auch gegenüber einer derart großen und gut ausgestatteten Behörde wie der Region Hannover.
Anlässlich der aktuellen Anfrage möchte ich noch einmal die grundlegende Sachlogik der Altlastenbearbeitung in Erinnerung rufen, die sich in jahrzehntelangen Erfahrungen entwickelt und bewährt hat. Die systematische Altlastenbearbeitung ist in der Regel ein mehrstufiger Prozess. Dieser gliedert sich in die aufeinander aufbauenden Arbeitsschritte Erfassung, orientierende Untersuchung, Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Sanierung und Nachsorge.
Parallel zu den einzelnen Schritten oder auch nach Abschluss von Sanierungen können zum Teil langfristige Überwachungsmaßnahmen erforderlich sein.
Die Bewertung einer Verdachtsfläche und gegebenenfalls ihre Einstufung als „Altlast“ erfolgen nach Abschluss der Gefährdungsabschätzung durch die jeweils zuständige untere Bodenschutzbehörde. Eine solche Einstufung setzt voraus, dass eine Detailuntersuchung der Verdachtsfläche erfolgt ist und alle Gefährdungspfade betrachtet wurden.
Gerade in schwierigeren Fällen, wie im Fall DeHaën-Platz, ist es unabweisbar, zunächst durch Untersuchungsmaßnahmen eine Bewertungsgrundlage zu schaffen, auf deren Basis über notwendige weitere Schritte - insbesondere oft kostspielige Sanierungsmaßnahmen - entschieden werden kann. Die Nutzung von Grundstücken für Abfallbeseitigung, Gewerbe und andere Zwecke hat in den letzten 150 Jahren zu einer Vielzahl von Bodenverunreinigungen geführt, die seit ca. 20 Jahren von den Bodenschutzbehörden als Verdachtsflächen erfasst und Schritt für Schritt abgearbeitet werden.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass es - angesichts der bekannten, enormen Fallzahlen - die angespannte Haushaltssituation vieler Kommunen nicht zulässt, von heute auf morgen alle Verdachtsflächen abzuarbeiten. Dafür wäre nicht nur ein erheblicher Personaleinsatz sowie ggf. eine Vergabe an Ingenieurbüros erforderlich.
Auch die Sachkosten für die ersten orientierenden Untersuchungen auf einer Verdachtsfläche muss die untere Bodenschutzbehörde nach der geltenden Rechtslage (§ 9 Bundes-Bodenschutzgesetz) selbst tragen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich es als akzeptabel an, wenn eine untere Bodenschutzbehörde über ein Konzept verfügt, um die altlastenverdächtigen Flächen kontinuierlich zu erfassen, eine erste orientierende Untersuchung durchzuführen und - wenn sich der Verdacht erhärtet - weitere Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.
Im Rahmen eines solchen Konzeptes ist eine Prioritätenbildung erforderlich, die Fälle mit erkannten Gesundheitsgefahren ganz nach vorne stellt.
Zu 1 und 2: Das Konzept der Region Hannover zur Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen ist der Landesregierung bekannt. Die Arbeiten der Region haben bis heute zur Erfassung von nicht nur 15 000, sondern ca. 30 000 Verdachtsfällen geführt.
In Bezug auf die Altablagerungen, also die ehemaligen Deponien, wurden gezielte Nachuntersuchungen durchgeführt, eine Prioritätenliste erstellt und bereits auf einem Teil der Flächen Untersuchungen vorgenommen.
Ab diesem Jahr sollen die Untersuchungen an Altablagerungen mit einer Bewertungszahl von mehr als 60 von 100 möglichen Punkten abgeschlossen werden. Weiterhin ist beabsichtigt, die bekannten Altstandorte, also insbesondere ehemalige gewerbliche Verdachtsflächen, ebenfalls systematisch zu untersuchen.
Aus Sicht der Landesregierung ist die Altlastenbearbeitung der Region Hannover nicht zu beanstanden.
Zu 3: Die individuelle Einschätzung der durch Altlasten bedingten Gefahrenlage ist Sache der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde.