Hans-Heinrich Sander
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Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit dem Antrag zum Stichwort „Endlagerung“ beginnen, in dem Sie insbesondere von der Landesregierung eine aktivere Rolle verlangen. Ich glaube, wir alle sind uns bewusst, dass wir aufgrund der geologischen Gegebenheiten auch in der Vergangenheit - ich unterstelle das auch nicht den vorigen Landesregierungen - keine aktive Rolle gespielt haben. Asse, Schacht Konrad und Gorleben verlangen eine Betrachtung schon allein aus der Tatsache heraus, dass wir so viele Lagerstätten und Gesteinsschichten in unserem Bundesland haben.
Sie können schon allein aus der Tatsache des Beschlusses des Bundesrates vom 17. Juni 2011 entnehmen, dass wir uns ganz klar mit zur Endlagerung bekannt haben. Unser Ministerpräsident
hat in seinem Schreiben an den Bundesumweltminister
vom 11. August 2011 noch einmal klar und deutlich betont, dass wir als Niedersachsen eine Rückholbarkeit für richtig und notwendig erachten.
Wir haben vorher geprüft, ob es überhaupt im Salzgestein machbar ist. Da haben wir Experten, die sagen, dass dann, wenn man die Einbringung nicht vertikal macht, sondern horizontal, für einen Zeitraum von 50 bis 80 Jahren eine Rückholbarkeit möglich wäre.
Deswegen habe ich auch als Landesumweltminister mit meinem Kollegen in Baden-Württemberg sehr schnell Gespräche aufgenommen und gesagt: Bitte verzichten Sie auf Ihre Forderung, dass eine Rückholbarkeit nicht möglich sein soll! - Denn in dem Positionspapier der grün-roten Landesregierung ist die Rückholbarkeit bisher klar und deutlich ausgeschlossen.
Es ist allerdings so - das ist richtig, Herr Kollege Bäumer -, dass der Ministerpräsident und der Landesumweltminister klar und deutlich dafür Sorge tragen wollen, dass Gorleben als Standort weiter mit untersucht wird. Das ist auch richtig so; denn eines ist unter Herrn Trittin schon falsch gewesen und ist bis heute noch falsch.
Es gibt nämlich keine weiße Deutschlandkarte. Herr Abgeordneter Bosse, ich habe Ihnen diese Karte schon einmal überreicht. Wenn Sie sie sich vornehmen, dann sehen Sie, wo beim tiefen geologischen Gestein die Mächtigkeiten in Deutschland sind. Deswegen wäre es verhängnisvoll, auf weitere Untersuchungen zu verzichten. Sonst müssten Sie schon in der Phase 4 sein, dass Sie nämlich einen Standort benennen. Und das wollen, glaube ich, Sie den Niedersachsen nicht zumuten.
Ich kann nur an alle hier im Landtag appellieren. Ich habe ja fast neun Jahre in dieser Frage immer wieder entsprechend Stellung genommen, gekämpft und mich beschimpfen lassen. Man kann aber keine Probleme damit lösen, dass man die anderen beschimpft und ihnen etwas unterstellt. Jetzt haben wir vielleicht die Chance - ich bin aber noch nicht davon überzeugt, weil wir schon bald wieder Wahlen und auch bald wieder Bundestagswahlen haben -, dass wir in dieser Frage nach vorne kommen. Unverantwortlich wäre es jedoch,
wenn wir diese Frage nicht anpacken würden. Egal welche Regierung in fünf, in zehn oder in zwanzig Jahren regiert - dieses Problem bleibt.
Das betrifft auch die Verpflichtung zur Rücknahme aus dem Ausland. Man kann darüber diskutieren, dass es falsch war, die Abfälle in den 70er- und 80er-Jahren nach La Hague oder auch nach Sellafield zu verbringen. Aber die internationalen Verpflichtungen sind nun einmal da.
Wir als Deutsche würden ja nicht anders handeln. Diese völkerrechtlichen Verpflichtungen wurden von uns eingegangen - auch von anderen Regierungen. Dann müssen wir diese Abfälle zurücknehmen. Wir müssen dann aber auch der Bevölkerung ehrlich sagen: Es werden nicht nur die einigen Transporte mit hoch radioaktivem Müll sein, sondern auch Transporte mit schwach- und mittel radioaktivem Abfall - also Riesenmengen, die wir zurücknehmen müssen.
Das, was damals geschehen ist, kann man alles kritisieren. Aber deswegen ist noch mehr die Verpflichtung der jetzt handelnden regierenden Personen notwendig, dass wir dementsprechend hier zur Einigung kommen.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns das nicht nur genau angucken; das wissen wir. Wir sind ja nun so lange in dem politischen Geschäft und wissen auch, wie Abläufe funktionieren. Wir als Niedersachsen sollten uns aber nicht selber infrage stellen. Deswegen müssen grundsätzliche Fragen bei der Endlagerung aus niedersächsischer Sicht geklärt werden.
Wir haben Gott sei Dank schon Erfolg gehabt. Auch nach den Meldungen heute ist die Rückholbarkeit ein Punkt, der aufgenommen wird.
Ein zweiter Punkt muss ebenfalls aufgenommen werden. Das ist die Prüfung, ob die Lagerung im tiefen geologischen Gestein erfolgt oder ob wir in der Zukunft nicht auch andere Methoden der Lagerung mit durchführen - Stichwort „Bunkerlösung auf militärischem Gelände“.
Deswegen sind alle diese Dinge vorher abzuklären. Und wenn es uns jetzt schon gelingt, dass nicht nur CDU/CSU und FDP alleine die Last tragen, sondern auch die Verantwortung von RotGrün festzustellen ist, dann sollten wir die Chance nutzen und nicht aus Niedersachsen mit Vorbedingungen wie „Gorleben ist tot“ die Diskussion noch erschweren.
Lassen Sie mich kurz noch auf den anderen Punkt eingehen! Herr Wenzel, ich will hier nicht über die einzelnen Werte streiten. Ich habe Greenpeace vor 14 Tagen das Gespräch angeboten. Das ist gestern erfolgt. Ich war nicht davon überzeugt, dass ich Greenpeace davon überzeuge, dass unsere Berechnungen richtig sind. Eines hat mich aber etwas verwundert, nämlich dass es, wenn man in Gespräche hineingeht, nicht um die Ermittlung der Daten und die Bewertung durch den NLWKN, die PTB oder den TÜV geht - das wird nicht infrage gestellt -, sondern es wird lediglich kritisiert, dass unsere Mitarbeiter andere Schlüsse daraus ziehen.
Sie haben eben von einem Zwischenbericht oder einem Bericht gesprochen, aus dem Sie zitiert haben. Meine Mitarbeiter sagen: Den Bericht gibt es noch gar nicht. - Wir müssen also in dieser Frage auch wieder ehrlich miteinander umgehen und dementsprechend zumindest versuchen, uns gegenseitig zu verstehen, anstatt dem anderen immer Böses zu unterstellen.
Ich habe mich zu einem weiteren Gespräch mit Greenpeace verabredet. Das ist bei Greenpeace übrigens sehr unterschiedlich. Der Kampagnengeschäftsführer fand ein zusätzliches Gespräch nicht so gut. Der Experte, Herr Smital, fand es aber sehr gut. Deswegen haben wir das für die nächste Woche vereinbart. Dabei geht es um die Frage, ob diese einzelnen Bewertungen bzw. Berechnungen nachvollziehbar sind.
Die Verantwortlichen sowohl des NLWKN als auch des TÜV und der PTB müssen klar und deutlich sagen: Nein, alles, was die Abgeordneten uns hier im Umweltausschuss erzählen, ist nicht richtig; wir haben eine klare Linie. - Wenn das erfolgt ist, werden Sie von mir auch eine Bewertung erfahren.
Gleich. Lassen Sie mich nur noch einen Satz zu diesem Themenfeld anschließen.
Nachdem uns die Bürgerinitiativen gestern ihre eigenen ermittelten Werte übersandt haben, habe ich auch überlegt: Wollen wir sie nicht gleich mit einbinden? - Sonst geht das ganze Theater weiter - das wahrscheinlich sowieso erfolgt, dann auf anderem Niveau.
Ich bin der Meinung, dass die Vertreter dieser beiden Initiativen zu diesem Gespräch mit eingeladen werden sollen, damit für die Öffentlichkeit klar und deutlich wird: Die Niedersächsische Landesregierung macht ein transparentes Verfahren und lässt sich nicht beschimpfen, sondern gibt auch denjenigen, die alles infrage stellen, Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen. Aber sie müssen auch akzeptieren, dass unsere Experten, auf die wir uns verlassen - unabhängige Experten -, ihnen ihre Ergebnisse und Bewertungen darlegen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Dinge zum Kollegen Bosse sagen, weil er immer so nett mit mir umgeht.
Herr Kollege Bosse, dass Sie keine Karten lesen können und in der Farbenlehre nicht so fit sind, das kann passieren. Mancher ist ja farbenblind. Auf dieser Deutschlandkarte kann man schon gut erkennen, dass das eine farbige und keine weiße Karte ist.
Aber dass Sie von Mittwoch bis Freitag noch nicht einmal die schon fertiggestellten Protokolle richtig lesen, das verstehe ich nicht. Ich habe Ihnen mehrmals klar und deutlich gesagt, wie das Verfahren bei Atomtransporten erfolgt. Die EVUs stellen den Antrag, und das Bundesamt für Strahlenschutz muss dementsprechend genehmigen; auch da gibt es einen Rechtsanspruch der EVUs, wie man wissen muss. Ich stelle das nicht infrage; das alles muss mit beachtet werden. Genauso müssen wir als dafür zuständige Behörde kontrollieren, dass die Einlagerung nur unter gewissen Voraussetzungen erfolgt. Das hat das BfS getan, das haben wir getan. Insofern, Herr Kollege - - -
- Bosse. Ja, ich gucke gerade nach. - Herr Kollege Bosse, das steht hier klar und deutlich - Frau Präsidentin, vielleicht darf ich das noch einmal vortragen -, aber Sie gehen damit ja sehr lax um:
„Die Genehmigung des Castortransports erfolgt einzig und allein durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Herr König könnte also ganz klar und deutlich sagen: Diesen Castortransport will ich nicht haben.“
So lautete meine Aussage ausweislich des Protokolls. Ich weiß nicht, was Sie da für einen Popanz aufbauen.
Sie sollten sich in dieser Frage mit Ihrem Kollegen Tanke etwas besser abstimmen. Das haben wir eben ja auch bei der Transmutation gesehen. Sie schreiben es erst rein, und wenn es dann zum Schwur kommt, sind Sie wieder davon.
Bitte lassen Sie uns versuchen, mehr Gemeinsamkeiten zu erreichen, um in dieser Frage im Interesse der Menschen nach vorne zu kommen!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie aus der Debatte schon festzustellen ist, muss der jetzige Castortransport unter zwei Aspekten betrachtet werden. Der eine ist der rechtliche, der formale Rahmen, und der andere ist die politische Bewertung.
Ich will zu dem rechtlichen Rahmen sagen: Sie alle wissen, dass das niedersächsische Umweltministerium und seine Fachbehörden nur prüfen, ob eine Einlagerung im Transportbehälterlager erfolgen kann. Wir sind nicht in der Lage - da können Sie noch so viele Appelle an den Ministerpräsidenten richten -, den Castortransport zu unterbinden. Die Genehmigung des Castortransports erfolgt einzig und allein durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Herr König könnte also ganz klar und deutlich sagen: Diesen Castortransport will ich nicht haben.
Wir haben das also abgearbeitet. Nachdem wir im August festgestellt haben, dass es eventuell Erhöhungen des Dosiswertes bzw. des Eingreifwertes geben könnte, haben wir zusätzlich Prüfungen unternommen bzw. veranlasst, z. B. durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Das haben wir in einem Pressegespräch mit den Mitarbeitern dementsprechend erklärt und die Ergebnisse vorgestellt.
Nun zu Ihnen, Herr Wenzel. Ich kann langsam nicht mehr verstehen, dass Sie meine Mitarbeiter jeden Tag anmailen mit neuen Forderungen, was noch alles notwendig ist.
Auch Ihre letzte Mail von gestern Nachmittag ist von meinen Mitarbeitern bis tief in die Nacht bearbeitet worden. Wir werden die Antwort heute dem Ausschusssekretariat zur Verfügung stellen. Ich habe sie schon dabei.
Meine Damen und Herren, es hilft nichts, es bringt uns nicht weiter, Mitarbeiter, die über hohes Fachwissen verfügen, jeden Tag mit üblen Nachreden zu beschimpfen - denken Sie doch einmal an die Familien, Herr Wenzel! -,
ihnen jeden Tag vorzuwerfen, sie würden manipulieren und Menschen Gefahr aussetzen. Das bringt uns nicht weiter. Ihr Verhalten in dieser Frage ist unmöglich!
Herr Kollege Wenzel, Sie wissen vielleicht, dass wir lange geprüft haben. Wir können als Niedersächsische Landesregierung gar nicht alleine entscheiden, sondern wir müssen unsere Entscheidung zur Genehmigung erst dem Bundesministerium übermitteln. Vom Bundesministerium haben wir gestern die Mitteilung bekommen, dass dieser Transport durchgeführt wird. Herr Kollege Hocker und Herr Kollege Bäumer haben darauf hingewiesen, aber ich sage es nochmals: In diesem Vermerk des Bundesumweltministeriums ist noch einmal klar und deutlich dargestellt worden, dass eine internationale, völkerrechtlich bindende Verpflichtung gilt, alle Abfälle aus Frankreich - La Hague - bis 2011 zurückzunehmen. Wenn Sie das auch nicht mehr akzeptieren - - -
Meine Damen und Herren, deswegen konnten wir die Frage, die wir gestern zu prüfen hatten, auch nur so beantworten.
Herr Wenzel, ich will Ihnen aber auch eine Chance geben, wenn Sie konstruktiv an der Sache weiterarbeiten. Denn ich habe ja nicht mehr so lange die Gelegenheit - zumindest nicht von dieser Stelle aus -, Ihnen Hilfen zu geben. Herr Herzog, mit der Altersweisheit ist das ja immer so eine Sache. Das ist ja zum Teil ein Übergang, das kann gefährlich werden.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Wenzel, wenn ich klar und deutlich sage, dass das politisch falsch ist, dann will ich damit zum Ausdruck bringen, dass wir es aus niedersächsischer Sicht nicht weiter ertragen können, die Last der Endlagerung alleine zu übernehmen, sondern das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da haben alle Bundesländer ihre Pflicht zu erfüllen.
Mit diesem Transport muss in Niedersachsen Schluss sein. Nun kommt es wieder zu einem ganz einfachen Verfahren. Wenn wir andere Standorte für eine Zwischenlagerung nehmen wollen, dann muss man dies beantragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz muss dementsprechend die Genehmigung erteilen. Das kann relativ einfach erfolgen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns doch einig: Wir wollen die Transporte nicht, die Polizisten wollen sie nicht, die Anwohner im Wendland wollen sie nicht. Deswegen ist es unerträglich, was wir der Bevölkerung seit mehr als 30 Jahren zumuten.
Wir sollten nach vorne blicken, Herr Kollege Wenzel. Ich habe mit meinem Kollegen in BadenWürttemberg, Minister Untersteller, sehr schnell telefonisch Kontakt aufgenommen, um herauszufinden, ob andere Möglichkeiten ernsthaft geprüft werden sollen. Er hat sein Konzept vorgelegt, das sehr bemerkenswert ist; denn er will eine Endlagersuche unter Einbeziehung von Gorleben. Das sollten Sie zumindest zur Kenntnis nehmen. Er hat allerdings nicht - das ist aus niedersächsischer Sicht nicht verantwortbar - über andere Formen der Endlagerung, der Zwischenlagerung gesprochen, z. B. die Frage der Rückholung. Das ist für Niedersachsen ein ganz wichtiges Element bei der weiteren Prüfung und auch der Erkundung von Gorleben.
Nachdem man sich am 8. Juli im Bundesrat geeinigt hat, bis 2020 aus der Kernenergie auszusteigen, ist es doch unabdingbar, dieses wichtige Thema ebenfalls in Angriff zu nehmen. Sonst kommt der Zeitpunkt 2020, und das eine Problem ist gelöst, das andere aber nicht. Das ist unabhängig von den derzeitigen Regierungen in BadenWürttemberg, in Hessen oder auch in Niedersachsen zu behandeln, Herr Wenzel. Am Ende muss ein Standort gefunden werden. Das muss gemeinsam erfolgen. Ich bedaure es auch, dass wir dort nicht weiterkommen und die Zeit schon wieder etwas verstrichen ist. Gerade wir Niedersachsen müssen ein Rieseninteresse daran haben. Wir müssen der Motor sein, wenn es darum geht, die Frage der Endlagerung für die nächste Generation in den Griff zu bekommen, und zwar parteiübergreifend. Lassen Sie uns doch den Versuch unternehmen!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In 3:30 Minuten ist das Thema Elbvertiefung der letzten 200 Jahre natürlich nicht abzuhandeln.
Deswegen beschränke ich mich auf den Zeitraum von der Antragstellung durch den Hamburger Senat im Jahre 2002 bis zu der damaligen sehr kritischen Stellungnahme der Landesregierung im Jahre 2004, nämlich als wir die Zustimmung gegeben haben, diese Planung in den Verkehrswegeplan aufzunehmen.
Herr Kollege Wenzel, Sie können uns noch so häufig zitieren, aber dann müssen Sie auch zitieren, dass wir die Anwälte der Anwohner dieses Raumes sind.
Für uns gibt es nichts zu verhandeln. Über die Deichsicherheit gibt es nichts zu verhandeln. Auch in der Frage des Obstbaus, der Landeskultur gibt es mit dieser Landesregierung nichts zu verhandeln. Erst wenn das abgearbeitet worden ist, können wir in eine Diskussion eintreten - da stellt sich die Frage, die jeder wird beantworten müssen -, ob wir rechtlich genügend Futter haben - das sage ich einmal so salopp -, ob wir genug Begründungen haben, um das Einvernehmen zu versagen oder um das Einvernehmen herzustellen. Das würden danach wahrscheinlich sowieso Gerichte klären.
Wir haben in der Zeit während unserer Regierungsverantwortung alles Mögliche getan: Wir haben mit den Deichverbänden - immerhin sechs - gemeinsame Erklärungen abgegeben und etwas ausgehandelt, was notwendig war, weil Sie durch die alte Elbvertiefung den Bewohnern in der Region Schäden zugemutet haben. Auch das gehört der Vollständigkeit halber dazu.
Die EU-Kommission hat im September fünf weitere Fragen gestellt, und zwar zur Landeskultur, nicht zur Deichsicherheit. Das ist der Stand, der abgear
beitet worden ist. Die entsprechenden Maßnahmen - egal, ob am Altenbrucher Bogen oder vor Otterndorf - sind im Interesse der Menschen durchgeführt worden. Es war unsere Pflicht, etwas dafür zu tun, und wir durften nicht abwarten.
Deswegen können Sie sicher sein: Die kritische Haltung der Landesregierung bleibt so lange bestehen, bis alle Fragen in diesem Zusammenhang tatsächlich geklärt sind. Wir werden bestimmt noch des Öfteren darüber sprechen. Dass dies nicht ganz einfach ist, sehen Sie daran, dass auch die EU-Kommission erhebliche Probleme hat, dies zu beurteilen. Wenn die Beurteilung vorliegt, wird es noch eine gewaltige Zeit dauern, bis wir den Planfeststellungsbeschluss, wenn er kommt, beurteilen können. Sie können sicher sein: Diese Frage ist bei der Landesregierung in sehr, sehr guten Händen.
Frau Somfleth, Ihnen empfehle ich, möglichst schnell mit dem Hamburger Ersten Bürgermeister Gespräche aufzunehmen. Da Sie nicht nur in der Nähe von Hamburg wohnen, sondern der Bürgermeister in der gleichen Partei ist wie Sie, vermute ich, dass Sie sehr viel Einfluss haben. Unterstützen Sie ihn doch mit unserer Argumentation, und bringen Sie ihm das nahe! Dann würden Sie uns einen großen Dienst erweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich habe gerade ziemlich klargemacht, dass das ein Rechtsverfahren ist, in dem es auch Fristen gibt. Sie wissen, dass es die Dreimonatsfrist gibt. In dieser Dreimonatsfrist muss entschieden werden.
Wir drücken uns doch nicht vor unserer Verantwortung. Sie haben doch alle parlamentarischen Möglichkeiten, die es auf der Welt gibt, etwas zu fragen und Entscheidungen herbeizuführen. Aber die Regierung kann Ihnen doch nicht vorschreiben, wie hier zu verfahren ist. Das müssen Sie schon selbst im Parlament machen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 33. Sitzung des Weltnaturerbekomitees im Juni 2009 ist unser Nationalpark Wattenmeer als Weltnaturerbe anerkannt worden. Mit der Anerkennung allein ist es jedoch nicht getan. Ich glaube, da stimmen wir im Hause alle überein. Bemerkenswert ist allerdings, dass diese Anerkennung kein Selbstzweck war, sondern dass wir in der Endphase der Antragstellung erheblich nacharbeiten mussten; denn ein Weltnaturerbe deckt nicht nur den Bereich Natur ab, sondern ist weitergehend. Insbesondere der Mensch in dieser Küstenregion steht im Mittelpunkt. Der Mensch in dieser Region muss auch eine Perspektive haben, was die Gestaltung dieses Raums im Bereich Natur, insbesondere aber auch die Entwicklung seiner Lebensbedürfnisse angeht.
Das haben wir jetzt Gott sei Dank geschafft, indem wir nicht nur die Inseln und den Strand genommen haben, sondern auch eine Zone von bis zu zwölf Seemeilen mit einbezogen haben, in der wir eine langfristige Entwicklung erzielen müssen. Wir wissen - das ist alles richtig -, wie wertvoll dieses Weltnaturerbe für unsere Vögel ist. Aber wir müssen auch die Bedürfnisse der Menschen sehen. Da, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist Ihnen etwas entgangen. Aber wir werden Ihnen die entsprechenden Untersuchungen zugänglich machen.
Wenn Sie Touristen heute fragen - oder dies im letzten Jahr getan haben -, warum sie dieses Weltnaturerbe aufsuchen, warum sie Urlaub auf den Inseln und an der Küste machen, dann erhalten Sie zu 70 % die Antwort, dass es diese einzigartige Naturlandschaft ist. Das ist das, womit wir werben. Das ist das A und O; das ist das Pfund, mit dem wir wuchern können.
Da wir jetzt in einer anderen Liga spielen und mit anderen Großprojekten konkurrieren - sei es das Great Barrier Reef in Australien oder der Grand Canyon -, müssen wir um internationale Touristen werben, damit sie hierherkommen, um dieses hier zu erleben. Da sind wir noch nicht so weit. Das ist eine kontinuierliche Aufgabe, die wir als Niedersachsen auch nicht alleine schultern können. Deswegen müssen wir überlegen, nicht nur die Dänen mit ins Boot zu holen. Interessanterweise sind die Hamburger jetzt erst dazugekommen. Man muss sich einmal vorstellen, wie lange es gedauert hat, bis die Hamburger dazugekommen sind. Wahrscheinlich gab es da Koalitionsregierungen, die nicht so mutig waren, dafür einzutreten.
Wir haben jetzt von Sylt bis Den Helder ein Welterbegebiet. Wir müssen auch überlegen, ob wir es uns erlauben können, auf deutscher Seite drei unterschiedliche Verwaltungen zu haben, oder ob wir nicht - ähnlich wie im Harz - den Versuch unternehmen müssen, das unter ein gemeinsames Dach zu stellen.
Dann sind all die Streitigkeiten, die wir heute haben, vorbei. Es lohnt sich doch, dafür zu kämpfen, dass wir als Deutsche vorangehen.
Wenn wir das schaffen, dann werden wir auch andere Partner finden, wie die Dänen, die dann sagen, da lohnt es sich, mitzumachen. Das ist eine geschlossene Region. Meine Damen und Herren, Naturschutz kennt keine Grenzen.
Das sollten wir uns immer vor Augen führen. Deswegen lassen Sie uns dieses gemeinsame Ziel nicht kaputtreden, sondern diesen Antrag beschließen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt auch eine Gemeinsamkeit: Niemand ist davon begeistert, dass in diesem Jahr wieder Castoren nach Gorleben gebracht werden. Wie Sie alle wissen, habe ich schon im letzten Jahr gefordert, die Transporte zu unterbinden, aber nicht wegen der Grenzwerte, sondern weil ich der Meinung war: Bevor die Erkundungen nicht zu Ende geführt worden sind, sollten keine weiteren Fakten geschaffen werden. - Das war damals die Begründung.
Jetzt gibt es diesen Jahreswert. Am Mittwoch haben wir lang und breit darüber diskutiert; auch heute wieder. All die Vermutungen, die hier angestellt werden - Herr Wenzel, Sie wissen es -, stimmen nicht. Was auf keinen Fall stimmt, ist, dass meine Mitarbeiter in den Sitzungen des Umweltausschusses Vermutungen angestellt hätten. Auch die müssen Beweise dafür liefern, warum der Jahreswert gestiegen ist.
Allerdings ist auch eines bekannt, und ich will versuchen, Ihnen das einmal klarzumachen: Der Jahreswert - jetzt gehe ich nur einmal in das Jahr 2005 zurück - ist immer unterschiedlich gewesen. Er ist gestiegen, dann ist er wieder gefallen, dann ist er wieder gestiegen, und dann ist er wieder gefallen. Meine Mitarbeiter haben Ihnen erklärt, warum das so ist. Das hängt mit Folgendem zusammen: Wenn ein Castortransport kommt, dann steigen die Werte an. Wird in einem Jahr nicht transportiert, sinken sie wieder ab.
Ja, ja, ja. Der ist ja mein unmittelbarer Nachbar.
Ich habe sie in etwa verstanden, Herr Herzog. Sie unterstellen, dass der Betreiber manipuliert. So habe ich Ihre Frage verstanden. Weil die Gefahr gegeben sein könnte, misst der NLWKN dagegen. Wir haben auch die Bundesanstalt in Braunschweig beauftragt, ebenfalls zu messen, um all die Vermutungen dahin gehend, dass der Betreiber einiges nicht korrekt macht, zu entkräften.
Herr Bosse, ich habe ja Verständnis dafür. Wir sind uns da ja einig, wie ich sagte, wenn es uns gelingen würde. Der Transport ist aber schon im Juni vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt worden. Sie müssen einen Unterschied zwischen der Transportgenehmigung vom Juni und der Einlagerungsgenehmigung machen. Die Einlagerungsgenehmigung muss von uns erteilt werden. Wenn das BfS Bedenken hätte - die Beziehungen von Herrn Wenzel zum Bundesamt für Strahlenschutz sind ja sehr, sehr gut, wie ich auch schon am Mittwoch anhand von Presseerklärungen der Grünen und des Bundesamtes für Strahlenschutzes dargelegt habe -, dann müsste es zumindest den Transport infrage stellen.
Denn was passiert denn? - Auch das darf man noch einmal sagen. Ich weiß nicht, ob Sie das herbeibeschwören wollen. Ich nicht, weil ich auch die Probleme mit der Molke kannte und noch weiß, wie die Waggons in der Fläche gestanden haben. Die Franzosen haben ein Recht darauf, dass die eingegangenen internationalen Verpflichtungen erfüllt werden. Darum kommen Sie nicht herum, wenn es nicht andere beidseitige völkerrechtliche Abmachungen gibt.
Deshalb muss ich zu dem Satz - ich habe ihn mitgeschrieben, Herr Bosse -, dass der Transport aufgrund der gestiegenen Werte gesperrt werden
müsse, sagen, dass wir ihn nicht sperren können. Wir könnten ihn erst sperren, wenn wir verlässliche Daten darüber hätten, dass der Jahreswert von 0,3 mSv erreicht werden könnte. Das ist aber noch nicht der Fall. Von daher kann ich aus politischen Gründen heraus oder weil ich Ihren Sprecher, Herrn Tanke, so nett finde, sagen: Nein, wir machen das nicht mehr. Das geht nicht. - Sie fordern zum Rechtsbruch auf. Das ist genau der Punkt, den ich Ihnen schon am Mittwoch gesagt habe. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wir müssen uns an das halten, was uns vorgeschrieben wird. Gegenüber dem Betreiber sind wir insofern verpflichtet, als ihm das, was ihm genehmigt worden ist, zugestanden wird. Insofern wäre es schön, wenn wir es erreichen könnten, dass das nicht gemacht wird.
Herr Wenzel und Herr Bosse, dann muss ich aber sagen: Ich wundere mich, dass Sie mich auffordern. Dann fordern Sie doch einmal die Opposition in Berlin auf! Da sind doch unheimlich erfahrene Männer.
Herr Trittin kann doch einmal richtig die Argumentation ins Feld führen, warum der Transport nicht stattfinden sollte. Er kann dann aber auch gleich erklären, warum in seiner Zeit der Transport ganz gut war und wie unverständlich es für ihn war, dass man dagegen demonstriert.
Ja, immer.
Wir sind ja nicht der Betreiber. Das müssten Sie auch verstehen. Wir als Aufsichtsbehörde haben ja kein Maurerunternehmen oder eine Metallinstitution, wo wir die technischen Möglichkeiten hätten, die es alle geben könnte, die man mit dem Betreiber, mit dem TÜV und mit dem NLWKN andiskutiert hat. Das muss geklärt werden.
- Nein, wir haben bis zum heutigen Zeitpunkt keine Daten. Ich kann nur von den Daten ausgehen, die wir im Augenblick zur Verfügung haben. Die veranlassen uns, vom Betreiber noch einmal zu verlangen, dass er Maßnahmen ergreift, damit auf keinen Fall der Jahreswert von 0,3 mSv überschritten wird. - Alles klar.
Nein, Herr Wenzel, das will ich nicht haben. Ich will nur Ihren ewigen nicht richtigen Darstellungen hier widersprechen, damit das endlich auch einmal im Protokoll vermerkt ist.
Sie haben eben wieder behauptet, dass meine Mitarbeiter Ihnen mitgeteilt hätten oder - noch schlimmer - dass der NLWKN uns mitgeteilt habe, dass die Jahreswerte überschritten werden. Ich darf deshalb aus dem Bericht des NLWKN zitieren, Herr Präsident: Im Rahmen der Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen überwacht der NLWKN auch das Transportbehälterlager in Gorleben. Nach Auswertung der Halbjahreswerte der Ortsdosismessungen ist nicht auszuschließen - das ist aber etwas ganz anderes, als wenn da steht „Er hat uns mitgeteilt, dass die Werte überschritten werden“ -, dass bis zum Jahresende 2011 Genehmigungswerte überschritten sein könnten.
Die vorgesehene Einlagerung wäre dann nicht zulässig.
Jetzt haben Sie von zwei Ereignissen gesprochen, wo die Behälter umgestellt worden sind. Das ist schon ganz interessant. Es wird immer deutlicher, welche starke Verbindung wahrscheinlich zwischen Ihnen und irgendwelchen Stellen besteht.
Denn das sind alles VS-Sachen. Im Übrigen hat Herr Bäumer Ihnen erklärt und habe ich Ihnen erklärt, warum das erfolgt ist. Das hat nämlich nichts mit Strahlenbelastung zu tun, sondern ist rein aus Sicherungsgründen erfolgt. Aber diese ganzen Anforderungen und Anordnungen sind VSSachen. Daran sieht man auch, wie problematisch das ist. Wenn Terroristen etwas haben wollen, können sie sich das wahrscheinlich auch besorgen.
Nur: In der Praxis werden der Hausspitze oder mir diese VS-Sachen nicht vorgelegt, wenn sie ganz normales Routinegeschäft sind. Dass sie Ihnen vorliegen, ist allerdings schon bemerkenswert. Da wird es wahrscheinlich einen guten Verteiler geben. Ich bin jedenfalls nicht darin.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zuständigkeit für die Lagerung von Castoren, von Behältern mit atomaren Abfällen, liegt im Bereich des Bundes.
Der Bund bedient sich dabei seiner nachgeordneten Behörde. Man hat manchmal aber nicht den Eindruck, dass sie nachgeordnet ist; denn sie betreibt auch sehr stark Politik und nimmt mit politischen Äußerungen Stellung.
Deshalb, Herr Kollege Wenzel, will ich meinen Beitrag dazu leisten. Dass es mir gelingen wird, glaube ich nach Ihren Beiträgen heute nicht mehr, auch nach den Gesprächen, die wir geführt haben, in denen ich versucht habe, Ihnen einiges zu erklären. Sie behaupten penetrant immer wieder falsche Dinge.
Meine Damen und Herren, noch einmal zum Ablauf: Die Überprüfung der Jahresgenehmigungswerte ist ein kontinuierlicher Vorgang, der über die ganzen Jahre erfolgt, ob eingelagert worden ist oder nicht. Dieser Grenzwert, der für das Transportbehälterlager Gorleben 0,3 mSv beträgt, ist deshalb so niedrig - da haben Sie eine wirklich sachliche Aufklärung gegeben -, er ist deshalb geringer ist als bei anderen Zwischenlägern - wo ein Grenzwert von 1 mSv möglich ist -, weil man 1995 bei der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz gesagt hat: Da kommen noch andere Hallen hinzu, deswegen müssen wir einen geringeren Grenzwert für dieses Zwischenlager ansetzen.
Nun hat sich in den Jahren ergeben: Nicht nur der Betreiber, die GNS, misst, sondern es messen auch unabhängige Gremien. Interessanterweise sind die Messungen um Bruchteile Millisievert unterschiedlich - mal liegt der Betreiber mit seinen Werten höher, mal der andere. Daran sehen Sie schon ein Problem, das man fast nicht erklären kann, das die Bürger draußen wahrscheinlich auch manchmal gar nicht interessiert: Es muss der ungünstigste Messpunkt angenommen werden. „Ungünstigster Messpunkt“ heißt: Wenn Behälter in das Zwischenlager eingelagert werden, dann sind natürlich diejenigen Behälter, die am nächsten zum Zaun stehen, für die höhere Strahlung verantwortlich.
Bei Überprüfungen in diesem Jahr hat man festgestellt: Wenn Sie den Zaun nehmen - - - Ich kann Ihnen das alles bestens erklären, wo die Messpunkte sind und warum man sie verschoben hat. Man hat sie nicht verschoben, um irgendetwas zu manipulieren, sondern um wirklich den optimalen Punkt herauszufinden, wo vielleicht die größte Gefährdung entstehen könnte.
Nun komme ich zu Ihrer kühnen Behauptung. Sie wissen eigentlich ganz genau, dass die Umlagerung, die auf Weisung des BMU erfolgt ist, die über das BfS nicht an das niedersächsische Umweltministerium - auch das müssten Sie einmal sagen -, sondern an den Betreiber ergangen ist, rein sicherungstechnische Gründe hat. Sie hat nichts mit Strahlung zu tun, sondern wurde aufgrund der Gefährdung durchgeführt.
Ich kann Ihnen den Brief - - - Wahrscheinlich kennen Sie den sogar; denn Sie sind ja über die Vorgänge im BfS bestens informiert. Ich stelle immer fest: Wenn wir aus dem Ministerium etwas sagen, dann gibt es sofort einen Pressesprecher, der sagt „Das stimmt alles nicht“, und im nächsten Augenblick geben Sie eine Pressemitteilung heraus, die fast wortwörtlich gleich ist. Das ist immer ein tolles Plagiat. Insofern beeindruckt mich das.
Das habe ich Ihnen aber auch klar und deutlich gesagt: Überlegen Sie einmal, ob das vielleicht gerade bei dieser Frage der beste Umgang ist.
In diesem Fall ist es so gewesen, dass unsere Fachleute uns am 15. August pflichtgemäß darüber informiert haben, dass es sein könnte, dass der Jahresmittelwert von 0,3 mSv nicht eingehalten wird. Wir haben dann - das wissen Sie auch - am 21. August, also umgehend nochmals mit dem NLWKN gesprochen. Wir waren uns darüber im Klaren: Wenn es dazu kommen sollte, dass der
Jahresgenehmigungswert überschritten wird, dann gibt es keine Einlagerung; denn das ist in der Nebenbestimmung betreffend die Einlagerung so vermerkt.
Das ist rechtlich alles klar und deutlich.
Bei dem, was jetzt kommt, haben Sie wieder einmal nicht so fair gespielt, wie Sie immer tun. Wir haben dann sofort den Umweltausschuss informiert. Ich habe meine Mitarbeiter gefragt: Wer hat denn das veranlasst? Wir haben Ihnen - Herrn Wenzel ganz besonders - das an Schreiben - wir haben nicht Akteneinsicht gewährt; das durften wir so nicht; das müssen wir genehmigen lassen - gegeben, was wir zu Verfügung hatten, weil wir meinten, es ist gut, wenn der Vorsitzende noch etwas besser informiert ist, zumal er in der Urlaubszeit greifbar war. Aber das ist - das weiß ich jetzt - absolut falsch gewesen. Es nützt bei Ihnen einfach nichts. Man kann Ihnen geben, was man will. Sie wollen nicht lesen. Sie wollen es insbesondere nicht verstehen.
Nachdem wir den Umweltausschuss informiert haben, haben wir am 30. August mit dem Betreiber und unseren Fachbehörden, die wir eben haben müssen, darüber gesprochen. Sie brauchen das nicht. Sie sind Fachmann. Sie können alles. Wir können das nicht. Wir verlassen uns auf die Fachleute. Das muss man in dieser Frage auch. Wir haben also mit denen darüber gesprochen und haben den Betreiber unmissverständlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass er unverzüglich erklären muss - damals war der Termin: spätestens Ende September; ich wäre gerne bereit, Ihnen das heute zu sagen, aber ich weiß nicht, wann wir sagen können, ob das überhaupt machbar ist und mit welchen Maßnahmen das machbar ist -, ob dieser Jahresmittelwert von 0,3 mSv eingehalten werden kann.
Wir haben noch weitere Maßnahmen ergriffen. Ich jedenfalls kann nicht feststellen, dass die Beamten irgendwo manipuliert, vertuscht oder gemauschelt haben. Das sind alles Begriffe, die im Grunde genommen unverschämt sind, weil dadurch unsere Leute, die ihre fachliche Arbeit tun, diskreditiert werden.
Wir haben weitere Messungen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Auftrag gegeben, um Zahlen von einer dritten Stelle zu haben.
Wir haben dann, Herr Wenzel - ich spreche Sie direkt an, weil Sie der Scharfmacher in der Angelegenheit mit sind -,
am 5. September wieder den Ausschuss informiert. Wir haben dabei die Sachverständigen - auch die vom TÜV und vom Helmholtz-Institut oder wen auch immer - berichten lassen, weil Sie ja manchmal unseren Leuten nicht glauben. Die sollten Ihnen klarmachen, ob an irgendeiner Stelle gemauschelt worden sein könnte. Ich habe nicht feststellen können, dass Sie in irgendeiner Weise an irgendeiner Stelle in Zweifel gezogen haben, was die Fachleute dort berichtet haben.
Meine Damen und Herren, wir leben ja in einem Rechtsstaat, wobei ich manchmal, auch wenn der Wahlkampf zu Ende ist, bei Ihnen meine Sorge habe, wie es sich mit dem Rechtsstaat verhält.
- Wir kommen noch auf manche Sachen zurück!
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal klar und deutlich, und zwar nicht nur für das BMU, sondern ich stehe dabei in engem Kontakt mit unserem Ministerpräsidenten.
- Der Brief ist doch eine alte Klamotte. Darüber haben wir schon länger geredet. Wir wollten doch noch unseren Beitrag dazu leisten. Der Brief ist bekannt gewesen; sonst hätten Sie ihn auch nicht veröffentlicht.
Es wird keine Einlagerungsgenehmigung geben - mehr kann das niedersächsische Umweltministerium nicht machen -, wenn der Jahresgenehmigungswert nicht eingehalten wird. Der Betreiber muss uns nachweisen, dass er mit Maßnahmen unterschiedlichster Art - auch darüber ist im Ausschuss gesprochen worden - sicherstellen kann, dass dieser Jahresgenehmigungswert eingehalten wird.
Was die Transporte angeht, so erlauben Sie mir, Herr Präsident, dass ich einmal aus der ElbeJeetzel-Zeitung zitiere. Da heißt es - das finde ich sehr interessant -:
„Die Castortransporte mit deutschem Atommüll aus der französischen Wiederaufbereitungsanlage La Hague nach Gorleben seien nicht zu vermeiden. Sie seien rechtlich unabweisbar, und mit der Konsensvereinbarung zwischen Bundesregierung und Stromwirtschaft seien auch die politischen Voraussetzungen“
- nicht nur die rechtlichen, sondern auch die politischen Voraussetzungen -
„inzwischen hierfür gegeben. Er halte Protestaktionen gegen die Castortransporte aus Frankreich zwar für falsch, respektiere aber das legitime Recht zu demonstrieren.“
O-Ton Trittin!
Meine Damen und Herren, daran kann man sehen, wie sich innerhalb von zehn Jahren selbst Herr Trittin verändert hat, der ja in seiner Göttinger Zeit mit Rechtsstaatlichkeit auch seine Erfahrungen gemacht hat,
so ähnlich, wie das auch der Herr Fischer getan hat. Wenn er so etwas sagt, dann ist er in der Realität angekommen. Sie, Herr Wenzel, sind das leider noch nicht. Da müssen Sie noch etwas üben. Ich hoffe, dass die Bürger das auch erkennen.
Wir jedenfalls sind rechtsstaatlich und verhalten uns auch so. Wir haben gute Beamte. Ich lasse es nicht zu, dass diese von Ihnen beschimpft werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, diesen Themenkomplex zu klären, auch wenn wir im nächsten Jahr sicherlich wieder damit konfrontiert werden.
Herr Kollege Wenzel, es ist VS. „VS“ heißt „Verschlusssache“. Wir können Ihnen die Pläne so nicht zeigen, und das wissen Sie auch. Besorgen Sie sie sich doch beim Bundesamt für Strahlenschutz - was aber nicht geht.
Ich darf nochmals zitieren: Als Ergebnis einer regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsmaßnahmen werden zur Verbesserung des Terrorschutzes die Sicherungsmaßnahmen aller Zwischenlager derzeit optimiert. Das BfS hat auf Veranlassung des BMU mit Schreiben vom 15. April 2011 die Betreiber aller Zwischenlager darum gebeten, die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Das Umstellen der Behälter ist eine mögliche Maßnahme in diesem Zusammenhang, die vom Betreiber des Transportbehälterlagers Gorleben beantragt und die von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist.
- Wenn terroristische Gefahren, Sicherheitsgefahren bestehen, dann genehmigt das unsere Strahlenschutzbehörde natürlich, wenn sicherungsrelevante Aspekte und der Strahlenschutz berücksichtigt werden. Das ist doch ganz logisch. Oder wollen Sie, dass davon eine Gefährdung ausgeht?
- Das ist doch eine ganz andere Frage. Hier geht es um das Verhältnis in diesem Staat, und Sie, Herr Adler, haben darüber bestimmt nicht mitzureden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 44 ist aufgrund der gestrigen Entscheidung und der Gesetzeszustimmung insbesondere der Regierungsfraktionen, aber auch der SPD und der Grünen im Prinzip erledigt. Er ist überholt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hätte es begrüßt, wenn aufgrund der neuen Gesetzeslage nun eine gemeinsame Erklärung zu den Fragen, die noch offen sind, erfolgt wäre. Aufgrund der Kürze der Zeit war das aber wahrscheinlich nicht angebracht. Deswegen begrüßen wir den Antrag der Regierungsfraktionen, weil er im Grunde genommen auch Ihnen, Herr Wenzel, und Ihnen, Herr Schostok, die Möglichkeit gibt, dem zuzustimmen.
Schließlich müssen wir gerade auch gegenüber Berlin immer wieder betonen, dass es einen niedersächsischen Grundkonsens gibt, der diese Bundesregierung in Fragen des Ausstieges unterstützt. Meine Damen und Herren, auch wenn das heute noch nicht möglich war, gehe ich davon aus, dass wir das in der nächsten Zeit bewerkstelligen.
Die Bundesregierung hat - auch das sollte man betonen, wenn man schon von Konsens spricht -, auch mit der Bereitschaft der SPD und der Grünen, dieses Gesetzesvorhaben in kürzester Zeit im Bundestag erledigt. Im Bundesrat wird das am 8. Juli, am nächsten Freitag, erfolgen. Es ist schon eine erhebliche Leistung, die dort vollbracht worden ist. Die sieben Kernkraftwerke plus Krümmel sind abgeschaltet. Neun weitere bleiben am Netz, zwei davon in Niedersachsen.
Herr Kollege Wenzel, wenn Sie es nicht besser wüssten, würde ich Ihnen das ja nicht übel nehmen. Aber immer wieder so mit Dreck nach dem Umweltminister und dann noch nach dem Ministerpräsidenten zu schmeißen! Sie wissen, dass es ein Kerntechnisches Regelwerk gibt. Die Kernkraftwerke in Niedersachsen werden nach dem Kerntechnischen Regelwerk - eine gesetzliche Grundlage - überprüft.
Wenn es dort Sicherheitsdinge gibt, die nicht in Ordnung sind, dann muss dies sofort beseitigt werden.
Nun ist das neue Kerntechnische Regelwerk - auch das müssten Sie wissen - noch nicht in Kraft. Und wir leben in einem Rechtsstaat. Die Anlagen sind genehmigt, und zwar nach den jetzigen Regeln und Gesetzen. Sollte es ein neues Kerntechnisches Regelwerk geben - und man muss mit den Betreibern auch absprechen, wie weit das umsetzbar ist -, dann werden diese Anlagen natürlich nachgerüstet.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist doch, dass es eine große Mehrheit gibt - auch in diesem Hause; gestern hat sich diese Mehrheit auch im Bundestag dokumentiert -, die dafür ist, dass im Jahre 2022 das letzte Kernkraftwerk vom Netz geht.
Weil die Frage der Standortsicherheit nicht unbedeutend ist, müssen wir in Niedersachsen großen
Wert darauf legen, dass die Kraftwerksstandorte nicht infrage gestellt werden. Wir brauchen sie wahrscheinlich noch für Ersatzkraftwerke. Das kann Gas sein; es kann aber auch etwas ganz anderes sein. Nur: Es wäre leichtfertig, diese Kraftwerksstandorte infrage zu stellen.
Auch die Sozialverträglichkeit muss beim Ausstieg mit beachtet werden. Bei Unterweser haben wir es nicht ganz so leicht, weil die Zeit sehr kurz war. Bei Lingen und bei Grohnde kann man sich darauf einstellen.
Meine Damen und Herren, ein besonderer Schwerpunkt dieses Gesetzespaketes - das spielte heute weniger eine Rolle - sind die erneuerbaren Energien. Da wird es auf Niedersachsen ankommen - und auch darauf, wie weit der Niedersächsische Landtag der Bevölkerung klarmacht, dass diese erneuerbaren Energien möglichst schnell realisiert werden müssen.
Dazu gehören Onshore und Offshore. Wir werden dort die Vergütungssätze noch optimieren. Das kann man unter Umständen nicht in einem Verfahren bis ins Letzte regeln. Hier wird es aber weitere Regelungen und Nachbesserungen geben müssen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist sich weiterhin bewusst, dass sie für die atomaren Abfälle eine Verantwortung trägt. Es war aber nicht möglich, in diesem Gesetzespaket auch die Frage der Endlagerung mit zu erledigen. Das ist auch von Ihnen nicht eingebracht worden, weil es nicht machbar war.
Ich sage Ihnen aber Folgendes, Herr Wenzel: Unter Beachtung und Einbeziehung von Gorleben werden wir nach alternativen Standorten suchen. Voraussetzung ist aber, dass es dort einen Konsens gibt und alle Länder, die aufgrund der Karte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe dafür infrage kommen, dort auch mitarbeiten. Meine Damen und Herren, da ist ein Konsens gefordert. Ich kann Ihnen sagen: Niedersachsen wird zügig daran arbeiten.
Deshalb ein kleiner Appell - denn wenn man das heute hier gesehen hat, dann denkt man: gestern gab es einen großer Konsens, und hier im Landtag gibt es heute über diese Fragen wieder eine Disharmonie, die ihresgleichen sucht -: Lassen Sie uns auch hier im Niedersächsischen Landtag die Chance ergreifen, auch unter dem Gesichtspunkt von Gorleben die Gemeinsamkeit zu suchen. Die Landesregierung ist dazu bereit.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Beschlüssen zur Energiewende ist klar, dass wir die erneuerbaren Energien nicht nur weiter ausbauen werden - wir müssen sie ausbauen. Das ist eine Voraussetzung, um dieses Ziel insbesondere bis zum Jahr 2022 zu erreichen. Das ist auch deshalb notwendig, weil wir die Schwankungsweise im Stromnetz sicherstellen müssen. Es geht bei den Schwankungen nicht nur um die fossilen Energieträger, sondern insbesondere um die Schwankungen bei den erneuerbaren Energien, die wir besser und intelligenter einsetzen müssen.
Herr Kollege Meyer, Sie haben einige sehr interessante Fragen aufgeworfen. Deswegen hat das Umweltministerium schon sehr lange - allerdings nicht so erfolgreich, wie wir es uns eigentlich wünschen - Unternehmen durch den Innovationsfonds gefördert, die im Bereich der Speichertechnik bereit sind und bereit waren, sich in der Forschung besonders zu engagieren.
Es gibt eine Vernetzung zwischen den einzelnen Ministerien - dem Forschungsministerium, dem Wirtschaftsministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium -, wie wir die Speicherung nach vorne bringen können. Dabei hat uns das Forschungszentrum in Goslar einen erheblichen Schub gebracht. Einiges ging sehr spektakulär durch die Presse. Denken Sie an das Speicherkraftwerk in den ehemaligen Harzer Gruben. Das ist ja das Vorzeigeprojekt. Sie wissen, dass wir für dieses Vorzeigeprojekt Mittel des Wirtschaftsministeriums bereitstellen wollen, um eine Realisierung zu ermöglichen.
Sie haben außerdem gesagt, wir brauchen erst einmal genaueste Zahlen darüber, wie es in den einzelnen Kreisen unseres Landes aussieht, was sie an erneuerbaren Energien produzieren. Herr Meyer, Sie waren ja mal Lehrer, ich glaube, sogar Physiklehrer.
- Dann war es Deutsch.
Dann wissen Sie ja, dass es keine Zahlenbasis bei den Kreisen gibt, weil auch dort die Bürokratie dafür nicht aufgebaut ist. Wir können Ihnen lediglich sagen - das wissen wir -, was in die einzelnen Stromverteilernetze an EEG-Strom eingespeist wird, was also aus der Windenergie kommt, was aus der Fotovoltaik kommt. Das setzt aber voraus, dass sich diese Netze auf das Kreisgebiet beziehen. Das ist aber leider nicht der Fall. Wir können Ihnen also nur die Gesamtzahlen für Niedersachsen sagen.
Es gibt einen Landkreis, der natürlich besonders vorbildlich ist, auch in anderen Dingen: Cloppenburg. Cloppenburg macht das nicht nur für sein Kreisgebiet, sondern bricht das herunter, sogar auf die einzelnen Gemeinden wie u. a. Friesoythe.
Die können genauestens sagen, wie vorbildlich sie sich in diesem Bereich verhalten und welche Ergebnisse sie haben.
Ja.
Herr Kollege Herzog, ich habe Ihnen gerade erklärt, dass nicht die Landkreise über diese Zahlen verfügen können, sondern nur die Stromversorgungsunternehmen, die diese erneuerbaren Energien einspeisen. Natürlich könnten die dann wieder abfragen - wenn es mit dem Kreisgebiet identisch ist -, was da an einzelnen Stromarten geschaffen wurde. Aber auch Lüchow-Dannenberg ist vorbildlich - ich will gerne auch dafür ein Lob aussprechen -, wenn der Landkreis das so tut.
Das hilft uns aber nicht weiter, weil wir Speichertechnologien nach vorne bringen müssen. Da sind wir uns an diesem so schönen Tag, am 30. Juni, vielleicht auch wieder einig, an dem in der Energiepolitik alles auf Einigkeit getrimmt wird.
- Bei Ihnen nicht, Herr Kollege Sohn; das verstehe ich. - Dann müssen wir auch zugestehen - das haben eigentlich auch Sie getan, Herr Meyer, wenn auch sehr vorsichtig -, dass wir seit dem Ausstiegsbeschluss 2001 im Prinzip nicht genug unternommen haben. Wir haben schon damals gesagt: Wir wollen aus der Kernenergie aussteigen. - Es ist aber nichts geschehen.
Die erneuerbaren Energien sind nach vorne gekommen, aber die notwendigen Speichertechnologien und die notwendigen Speicherkapazitäten sind nicht geschaffen worden. Deswegen müssen wir jetzt erhebliche Anstrengungen unternehmen, um dies in der Zukunft zu forcieren.
Ja, Herr Meyer. Wir sind so gut in der Zeit. Das gestatte ich Ihnen.
Herr Meyer, das kann man alles machen. Wir müssen dabei jetzt nur bedenken: Was bringt uns einen wirklichen Nutzen? Bringt es etwas, nur die Zahlen zu haben? - Diese Zahlen werden Sie nie beim Landkreis oder bei den Gemeinden ermitteln können, sondern nur bei den Energieversorgern, ob es die Stadtwerke sind, ob es E.ON ist oder wer auch immer hier im niedersächsischen Verbreitungsgebiet tätig ist. Das macht Sinn. Darüber sollte man nachdenken, ob man nicht noch mehr bessere Daten ermitteln kann - aber nicht nur um
uns dann auf die Schulter zu klopfen und zu sagen, wie toll wir alle sind. Das ist nämlich jetzt schon bei einigen der Fall. Der Landkreis Aurich sagt: Wir sind stromautark. - Ja, wenn der Wind weht. Wenn man es aufs ganze Jahr umrechnet, haben die natürlich 87 % erneuerbare Energien. Aber den anderen Teil verschweigen sie gelegentlich.
Deswegen müssen wir eine bessere Datenbasis erzielen können. Wir werden - das Umweltministerium ist ja immer fortschrittlich und für Anregungen immer offen - auch diese Anregung prüfen. Aber das setzt trotzdem voraus, dass wir Speichertechniken auch in Norddeutschland entwickeln.
Wir dürfen bei dieser Diskussion eines nicht tun, nämlich trotz aller dezentralen Netze sagen „Wir wollen Offshore haben“. Herr Kollege Wenzel, Sie haben nur von Onshore gesprochen. Ich glaube - der Ministerpräsident hat es klar und deutlich gesagt -: Wenn wir die Energiewende schaffen wollen, dann müssen wir den Offshorebereich nach vorne bringen. Niedersachsen mit seiner Küste hat da die besten Voraussetzungen. Wir sollten diese wirtschaftliche Chance wirklich nutzen.
Das heißt und bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass wir nicht nur Speicherkapazitäten in Süddeutschland fordern müssen, sondern auch bereit sein müssen, Speicherkapazitäten bei uns zu schaffen, um die Stromschwankungen ausgleichen zu können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Einsatz gilt dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Daher begrüßt die Landesregierung die Novellierung des EEG. Besonders klar und deutlich hat sie sich für den Einspeisevorrang und ein Festhalten an der Einspeisevergütung ausgesprochen.
Wir als Niedersächsische Landesregierung haben bei den Beratungen des EEG ebenfalls unsere Vorschläge eingebracht. Dies gilt insbesondere für den Bereich Onshore. Herr Wenzel, Sie haben Recht. Die Degression ist von 1 auf 1,5 gestiegen. Das ist allerdings nicht so bedeutend. Wichtig ist, dass die Bonizahlungen in der Größenordnung fortgeführt werden.
Wir haben uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass wir auch nach der Novellierung des EEG über die weitere Vergütung von Offshoreanlagen sprechen. Wir haben schließlich keine andere Wahl, als die Offshoretechnologien nach vorne zu bringen.
Betreffs Photovoltaik muss ich Ihnen sagen - da sind wir uns vielleicht auch einig -: Wenn wir uns für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien einsetzen wollen, dann ist da noch ein erhebliches Einsparpotenzial vorhanden.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf eine persönliche Bemerkung vorwegschicken. Ich freue mich, Frau Stief-Kreihe, dass Sie nach Ihrer agrarpolitischen Abstinenz nun in Ihrer Fraktion eine neue Aufgabe in der Abfallpolitik übertragen bekommen haben.
- Ich habe von einer privaten Bemerkung gesprochen.
Meine Damen und Herren, bei der Abfallrahmenrichtlinie geht es - - -
- Herr Kollege Lies, nachdem mich die Frau Abgeordnete Stief-Kreihe so oft angesprochen und gesagt hat, was im letzten Jahr alles nicht mehr passiert ist, wollte ich ihr diese Freundlichkeit gern zuteil werden lassen.
Die Bundesregierung hatte die Abfallrahmenrichtlinie schon im letzten Jahr, nämlich zum 10. Dezember 2010, umzusetzen. Diese europäische Abfallrahmenrichtlinie muss in deutsches Recht umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat sich ganz klar an europarechtlichen Vorgaben orientiert. Täte sie das nicht, bekäme sie bei dem Verfahren Probleme, welches sich unter Umständen anschließen würde. Eines ist die Maxime: Hier geht es nicht um Private, hier geht es nicht um Kommunen, hier geht es einzig und allein um den Bürger und die Kosten, die er für die Abfallentsorgung zu tragen hat.
Das ist das Entscheidende dabei. Deswegen geht es auch nicht um steuerrechtliche Fragen, um 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer. Das anhängige Verfahren, das die Entsorger gegen die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts in der EU angestrebt haben, ist noch nicht entschieden.
Die vorgeschlagene Beschlussempfehlung ist eine Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung. Klar und deutlich werden dort die widerstreitenden Interessen berücksichtigt. Es geht im Prinzip um drei Dinge: Es geht um die Kommunen; denn bei künftigen Lösungen müssen und sollen die Kommunen angemessen berücksichtigt werden. So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Aber dort, wo die Kommunen dafür verantwortlich sind, haben sie auch die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die wirtschaftlichste Organisationsform eingeführt wird.
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen das Land Niedersachsen. Viele Abgeordnete kommen aus Kommunen und Landkreisen, die Abfallwirtschaft betreiben. Aber die wirtschaftlichsten Abfallgesellschaften sind die, die sich wie in Diepholz, Rothenburg oder Osterholz-Scharmbeck auch derjenigen bedienen, die es besser können als die Kommune, und zwar immer zum Nutzen der Bürger.
- Herr Kollege Bachmann, dass Sie sich noch gemeldet haben, ist besonders schön. Sie haben die kommunale Abfallentsorgung sogar privatisiert. Das steht nicht im Gesetzentwurf. Es geht nicht um die Privatisierung. Es geht um die wirtschaftlichsten Lösungen.
Sie müssen ja wohl zugeben, dass das seit zehn Jahren in Braunschweig sehr erfolgreich geschieht. Der Abfallbetrieb hatte damals ungefähr 120 Personen. Nach der Privatisierung wurde er mit mehr Angestellten versehen.
Man hat dementsprechende Betätigungsfelder gewählt, die die Beschäftigung sichern. Das war bei der kommunalen Abfallentsorgung nicht der Fall.
Dass die Daseinsvorsorge in diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung einen hohen Stellenwert hat, ist doch selbstverständlich. Es geht auch nicht darum, dass die Abfallentsorgung des kommunalen Mülls in der Verantwortung bleiben soll. Es geht immer wieder um die wirtschaftlichsten Lösungen. Das müssen Sie einfach akzeptieren. Ich könnte Ihnen negative Beispiele nennen.
- Aus meinem eigenen Landkreis! Man wird versuchen, es wieder über die Kommunalwahl zu bringen.
Negativbeispiele brauche ich Ihnen eigentlich gar nicht zu nennen. Schauen Sie sich einmal die Gebühren in den einzelnen Landkreisen an. Dann werden Sie feststellen, wo die Abfallentsorgung voll in kommunaler Hand ist und man sich nicht der wirtschaftlichsten Lösung öffnet, gibt es die höchsten Gebühren. Das kann ich ganz allgemein sagen. Ich kann Ihnen aber auch wirklich die einzelnen Abfallgesellschaften nennen, bei denen das der Fall ist.
- Herr Lies, ich weiß, ich weiß. Ich könnte es etwas anders darstellen, dann würde es etwas politischer werden: Wo diese Öffnung nicht vorhanden ist und wo es der Fall ist.
Herr Kollege Dr. Hocker hat klar und deutlich eine der erfolgreichsten Abfallwirtschaftsgesellschaften genannt. Der dortige Geschäftsführer gehört nicht unserer Partei an. Er sagt, er ist es manchmal leid, sich dafür angreifen zu lassen, wie lax in anderen Abfallgesellschaften mit diesem Thema umgegangen wird und die Fragen der Wirtschaftlichkeit keine Rolle spielen.
Ja.
Herr Möhle, das finde ich toll. Sie unterstellen einfach, dass eine Kommune es wirtschaftlich macht und ein Privater, der nach ganz anderen Grundsätzen und anderen Leistungskriterien arbeitet, es unter Umständen teurer macht.
- Herr Möhle, ich kann Ihnen die Beispiele nennen. Es hilft doch nichts. Schauen Sie in die Ergebnisse der einzelnen Abfallgesellschaften und auf das, was der Bürger für die Leistungen zu bezahlen hat. Das ist im Grunde genommen die entscheidende
Frage. Dort bekommen Sie Auskunft, um wen es sich handelt.
Sie werden staunen, wenn Sie sehen, welche politischen Mehrheiten in den einzelnen Landkreisen herrschen. Sie werden sich wundern, wo es die wirtschaftlichsten Abfallgesellschaften gibt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen zweiten Punkt kurz erwähnen. Es geht um die Wertstofftonne. Dass Sie die Wertstofftonne ablehnen, ist für mich ganz unverständlich. Es gibt im Grunde genommen keinen Abfall mehr. Es gibt nur noch Wertstoffe. Wir sind in Deutschland schon relativ weit. Aber der Bürger selbst ist teilweise nicht in der Lage, die einzelnen chemischen Zusammensetzungen von Kunststoffen zu erkennen. Das wiederum können nur großtechnische Anlagen. Deswegen ist es notwendig, eine Tonne zu haben, in die diese Abfälle hineinkommen.
Ja, sie kommt aus der Wesermarsch. Dort ist es vorbildlich.
Frau Korter, das ist das Entscheidende. In der Umweltpolitik gilt folgender Grundsatz: Umwelt, Ökonomie und soziale Belange müssen zusammengeführt werden, und es darf nicht nur ein Aspekt herausgegriffen werden.
Diese Rosinenpickerei, die Sie immer machen, ist unverantwortlich.
Lassen Sie mich zum letzten Punkt, zur gewerblichen Sammlung kommen. Frau Kollegin Körtner hat deutlich gesagt, es gibt in diesem Gesetzentwurf keine Rosinenpickerei. Das ist etwas, was Sie an die Wand malen und was nicht gerechtfertigt ist. Auch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen dafür Sorge tragen, sich nicht die Rosinen herauszupicken und die gewerblichen Anbieter aus dem Markt herauszudrängen.
Ich finde es schon bemerkenswert, was in der Diskussion häufig von Ehrenamtlichen - ob in der Feuerwehr oder in Gesangsvereinen - genannt wurde, die sich dafür einsetzen, Papier zu sammeln und dieses Papier einem Privaten zur Vermarktung anzubieten. Das wollen Sie im Grunde genommen auch einschränken. Sie wollen das absolute Monopol haben. Das halte ich wirklich für unverantwortlich.
Insofern werden wir das weitere Gesetzgebungsverfahren des Bundestages weiter beobachten. Wir werden dabei unsere Hilfe anbieten.
Herr Kollege Jüttner, noch etwas Nettes: Dieser Gesetzentwurf stammt aus der Feder Ihres früheren Abteilungsleiters im Umweltministerium, Herrn Wendenburg. Dieser gehört nicht der FDP an.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, Sie haben in Ab
satz 2 der Einbringung Ihrer Dringlichen Anfrage - ich darf einmal zitieren - geschrieben:
„Laut Bild-Zeitung vom 28.04.2011 scheint auch das Umweltministerium eine rechtlich zweifelhafte Förderung an ‚befreundete Unternehmer des Ministers’ zu betreiben. Auf Grundlage einer bereits seit 2006 abgeschafften Richtlinie erteilt Minister Sander in 2011 einen Zuwendungsbescheid über 1 Mio. Euro für eine Abwasserleitung eines umstrittenen Stallbauvorhabens.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese nicht richtigen und auch nicht nachvollziehbaren Äußerungen eines örtlichen Abgeordneten aus Holzminden weisen erhebliche Unterstellungen auf, die ich nicht nachvollziehen kann.