Am 27. August 2009, also am gestrigen Tage, ist der ehemalige Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages Joachim Wiesensee im Alter von 74 Jahren verstorben.
Er war lange Zeit Bürgermeister der Stadt Elsfleth und von der 11. bis 14. Wahlperiode Mitglied dieses Hauses. In dieser Zeit hat er zahlreichen Ausschüssen angehört. Hervorheben möchte ich nur die Ausschüsse für Wissenschaft und Kunst sowie für Häfen und Schifffahrt.
In besonderer Weise hat er sich aber in der 13. und 14. Wahlperiode, also neun Jahre lang, als Vorsitzender des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über alle Parteigrenzen hinweg für seine Weitsicht und sein gutes Gespür für die notwendigen Weichenstellungen sehr viel Respekt und Anerkennung erworben.
Er wurde erst vor wenigen Tagen für sein langjähriges und unermüdliches Engagement in der Landes- und Kommunalpolitik und für seinen vorbildlichen Einsatz für die positive Entwicklung unseres Landes mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich möchte Sie bitten, der Verdienste Joachim Wiesensees zu gedenken.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich eine Bemerkung machen. Ich beziehe mich dabei auf das vorläufige Protokoll der gestrigen Sitzung.
In der gestrigen Aussprache zum Themenbereich Gorleben/Asse/Energie hat der Kollege Herzog von der Fraktion DIE LINKE wie folgt ausgeführt:
„Bei den Akten gibt es zwei Kategorien: Das sind zum einen die öffentlichen Akten und zum anderen diejeni
gen Akten, die von dem jetzigen Ministerpräsidenten Wulff und dem Landtagspräsidenten Dinkla bisher zurückgehalten und für nicht öffentlich erklärt worden sind.“
Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück. Ich habe als Landtagspräsident keine Akten zurückgehalten. Ich habe auch keine Aufgabe in diesem Komplex. Insofern steht die Frage der Erklärung, ob Akten öffentlich oder nicht öffentlich sind, dem Landtagspräsidenten nicht zu.
Die Landtagsverwaltung ist in das Verfahren insoweit involviert, dass sie die Unterlagen und Akten, die ihr von der Landesregierung bzw. von dritter Stelle übermittelt werden, nach wie vor unverzüglich mit den Begleitinformationen dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung stellt. Das ist meine Aufgabe.
Ich gehe davon aus, dass dieses Unwissen, die mangelnde Information, im direkten Gespräch mit dem Kollegen Herzog zwischenzeitlich ausgeräumt worden ist. Mir liegt daran, dass der erhobene Vorwurf nicht unwidersprochen im Raum stehen bleibt. Das war mein Anliegen heute Morgen. - Herzlichen Dank.
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde, also Tagesordnungspunkt 28. Es folgt die Fortsetzung des Tagesordnungspunktes 2, Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte 29 bis 37 wie vorgesehen in der Reihenfolge der Tagesordnung.
Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt von der Landesregierung der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Herr Ehlen, von der Fraktion der SPD Herr Bachmann und Herr Brinkmann und von der Fraktion der FDP Herr Oetjen und Herr Rickert.
Ich rufe Frage 1 auf. Sie wird gestellt von den Abgeordneten Wenzel und Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch Meldungen in den Cuxhavener Nachrichten vom 17. und 18. Juli 2009 wurde eine Polizei- und Feuerwehrübung im Cuxhavener Hafen bekannt, deren Szenario mögliche Transporte radioaktiver Stoffe über die Cuxhavener Umschlagsanlage zugrunde lagen. Die Übung fand unter Beteiligung niedersächsischer Behörden statt. Die Übung war nicht öffentlich angekündigt, sondern wurde zufällig bekannt. Auch die Stadt Cuxhaven soll nicht informiert gewesen sein.
Als realer Hintergrund der Übung verdichten sich Informationen über zeitnah bevorstehende Transporte von plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield für das Atomkraftwerk Grohnde. Befürchtet wird außerdem, dass zu einem späteren Zeitpunkt auch für die Endlagerung in Deutschland vorgesehener Atommüll aus der Wiederaufbereitungsanlage Sellafield über Cuxhaven umgeschlagen werden könnte. In beiden Fällen gehen von den Transporten erhebliche Gefahren aus, sowohl durch radioaktive Strahlung als auch durch die hohe Giftigkeit des Plutoniums. Auch deshalb wird die dauerhafte Nutzung von Atomenergie von der Mehrheit unserer Bürgerinnen und Bürger abgelehnt.
Kritiker sehen deshalb solche Transporte als unvereinbar an mit den touristischen Interessen der Stadt und des Landkreises Cuxhaven, die erst kürzlich durch die Ausweisung des Wattenmeers als Weltnaturerbe gestärkt wurden.
Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftszweig der Region. Beklagt werden vor Ort außerdem die mangelnde Information und Transparenz im Zusammenhang mit der durchgeführten Übung und den geplanten Atomtransporten.
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über einen zukünftig vorgesehenen Umschlag von radioaktiven Stoffen über den Cuxhavener Hafen bezüglich Anzahl, Zeitpunkt, Start, Ziel, Streckenverlauf und Verkehrsmittel der Transporte sowie Umfang und Art des Materials?
2. Wie und wann erfolgt die Information der von den Transporten berührten Kommunen und der jeweiligen Öffentlichkeit?
3. Welche niedersächsischen Behörden und Stellen sind mit welchen Aufgaben im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Durchführung des Transports von radioaktiven Stoffen in und durch Niedersachsen beteiligt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat sich verpflichtet, die bei der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich und Großbritannien anfallenden Abfälle und das Plutonium zurückzunehmen. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben nach den Bestimmungen des Atomgesetzes den Wiedereinsatz des aus der Aufarbeitung gewonnenen Plutoniums in den Kernkraftwerken zu gewährleisten. Die Rücknahme des Plutoniums soll in Form von Mischoxid-Brennelementen erfolgen, die als Kernbrennstoff eine Mischung aus Uranoxid und Plutoniumoxid enthalten.
In diesem Zusammenhang liegt dem zuständigen Bundesamt für Strahlenschutz derzeit gemäß § 4 des Atomgesetzes ein Antrag auf Genehmigung der Beförderung von Mischoxid-Brennelementen aus Großbritannien in ein niedersächsisches Kernkraftwerk vor. Der Transport soll auf einem Spezialschiff und mit Straßenfahrzeugen erfolgen.
gesehenen Schiffes, z. B. Rampen, zweifelsfrei zu ermitteln, haben die englischen und deutschen Beförderer am 16. Juli eine sogenannte Kalterprobung durchgeführt. Weder die Polizei noch die Feuerwehr waren in die Übung eingebunden. Da Erkenntnisse vorlagen, dass es bei dieser Kalterprobung zu Störmaßnahmen von Atomkraftgegnern kommen könnte, waren zum Schutz der Übung Polizeikräfte eingesetzt. Die Feuerwehr war nach Auskunft der Stadt Cuxhaven nicht vor Ort.
Dass die Beförderer den Transport mit einer Kalterprobung vorbereitet haben, illustriert den hohen Sicherheitsstandard, der für solche Transporte gilt. Der Transport der Mischoxid-Brennelemente erfolgt nach den Vorschriften des Atom- und Gefahrgutbeförderungsrechts, die ihrerseits Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation umsetzen. Die Sicherheit des Transports von radioaktiven Stoffen wird insbesondere durch das Konzept eines „sicheren Versandstücks“ gewährleistet.
Der jetzt beim Bundesamt für Strahlenschutz beantragte Transport soll mit Transportbehältern erfolgen, die so ausgelegt sind, dass auch nach schweren Transportunfällen nicht mit einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen und damit einer Verunreinigung des Wattenmeers gerechnet werden muss. Die Behälter verfügen über eine britische Zulassung mit deutscher Anerkennung. Bei dem Seeschiff handelt es sich um ein Doppelhüllenschiff mit einem Zertifikat der International Maritime Organization. Damit sind auch die Anforderungen erfüllt, die sich aus dem Status des Wattenmeers als UNESCO-Weltnaturerbe ergeben. Gefahrguttransporte durch das Welterbegebiet sind zulässig, wenn dem Welterbegebiet bei Unfällen kein irreparabler Schaden zugefügt wird.
Zu Frage 1: Die Landesregierung erlangt Erkenntnisse über bevorstehende Transporte von radioaktivem Material, soweit dies für die atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsverfahren in Bezug auf niedersächsische Anlagen oder für die polizeiliche Sicherung bevorstehender Transporte erforderlich ist. Informationen über die Streckenführung unterliegen dabei der Geheimhaltung.
Zu Frage 2: Die vertrauliche Behandlung der Anmeldungen von sicherungsrelevanten Transporten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Gewährleistung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Drit
ter. Das Bundesamt für Strahlenschutz als die für die Erteilung der Beförderungsgenehmigung zuständige Behörde nimmt eine Beteiligung der betroffenen Kommunen nicht vor, da eine solche gesetzlich nicht vorgesehen ist und vom Bundesamt für Strahlenschutz nach eigener Aussage angesichts der Vielzahl der tangierten Kommunen auch nicht für sachgerecht gehalten wird.
Zu Frage 3: Für die Aufsicht nach dem Atomgesetz über die Beförderung von Kernbrennstoffen sind in Niedersachsen die im Ressortbereich des Umweltministeriums angesiedelten Gewerbeaufsichtsämter zuständig, für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz die Landkreise und die kreisfreien Städte und bei Seehäfen für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gefahrgutbeförderungsrechts das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Für die Sicherung der Transporte zum Schutz vor Störmaßnahmen und sonstigen Einwirkungen Dritter sind vorrangig die Beförderer zuständig. Gegebenenfalls zusätzlich zu den Eigensicherungsmaßnahmen der Beförderer notwendige Sicherungsmaßnahmen werden durch die Polizei durchgeführt.
Zu einer ersten Zusatzfrage erteile ich dem Kollegen Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.