Hans-Jürgen Klein
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den Umstand, dass die - in Anführungsstrichen - „hysterische Kostendebatte“ vor allen Dingen im Strombereich geführt wird - - -
- Hören Sie doch einfach mal zu! Wieso haben Sie denn schon wieder Angst? Da rutscht Ihnen das Herz schon wieder in die Hose! Was soll denn das?
Herr Thiele, der Begriff „hysterische Stromdebatte“ steht in Ihrer Anfrage! Lesen Sie das mal nach! Sie wissen ja nicht mal, welche Fragen Sie gestellt haben!
Schalten Sie doch erst mal das Gehirn ein, bevor Sie den Mund öffnen!
Ich möchte meine Frage noch einmal von vorne beginnen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet Sie den Umstand, dass die in der CDU-Anfrage genannte - in Anführungsstrichen - „hysterische Kostendebatte“ - so habe ich sie auch genannt - vor allen Dingen im Bereich der Strompreissteigerungen geführt wird, obwohl in dem gleichen Zeitraum in den letzten Jahren die Energiekosten im Bereich der Treibstoffe und im Bereich der Heizenergie um
ein Vielfaches stärker gestiegen sind und damit offensichtlich ist, dass dies auch ein Stück weit eine scheinheilige, politisch geschürte Debatte ist mit dem Ziel, die fortschreitende Demokratisierung des Energiebereichs zu behindern und vor allen Dingen die Privilegien und die Pfründe der vier großen EVUs zu sichern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Behauptung des Vertreters der Landesregierung, die Grünen wollten beim EEG alles beim Alten lassen, frage ich die Landesregierung: Ist ihr bekannt, dass die Grünen durchaus Reformbedarf beim EEG sehen, und zwar insbesondere hinsichtlich der Befreiung von Firmen von der EEG-Umlage, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, in Bezug auf die inzwischen zum Teil ungerechtfertigten Befreiungen für viele Unternehmen nach § 19, also bei den Netzdurchleitungsgebühren, und insbesondere auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Preissenkungen an der Strompreisbörse in Leipzig, die durch die erneuerbaren Energien erreichbar sind, den erneuerbaren Energien schaden, weil die Differenz zwischen dem Preis und der Einspeisevergütung entsprechend größer ist und man eine solche Tatsache natürlich nicht mehr länger dulden kann?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Thiele, ich weiß nicht, was diese Eierei jetzt hier sollte und was das erklären sollte.
Ich habe in meiner Frage diese Begrifflichkeit aufgenommen, um klarzumachen, um welchen Gegenstand es geht.
Ich habe deutlich nicht nur „in Anführungszeichen“ gesagt, wie es in Ihrer Anfrage steht, sondern ich habe die Anführungszeichen sogar gezeigt. Sie hatten dann einen gedanklichen Kurzschluss
und meinten, dass das meine Begrifflichkeit ist. Aus der Fragestellung selbst hätten Sie ersehen können, dass ich ausdrücklich kritisiert habe, dass hier so etwas wie eine hysterische Kostendebatte geführt wird, weil sie nämlich politisch geschürt ist. So herum wird ein Schuh draus.
Von daher kann ich nur sagen: Ich weiß nicht, was diese persönliche Bemerkung, die Sie soeben unter dem Vorwand einer Geschäftsordnungsdebatte abgegeben haben, soll.
Ich kann damit nichts anfangen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie rechtfertigt sie die Aussage, dass dieses Steuerabkommen sozusagen das beste ist, das zu verhandeln war, und zwar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die Schweiz gegenüber den USA verpflichtet hat, alle Kundendaten auf Anfrage herauszugeben, also keine Anonymität zu gewährleisten, was eben auch eine rückwirkende Strafverfolgung ermöglicht? - In diesem Abkommen hat sich die Schweiz auch dazu verpflichtet, auf Bitten der USA sogenannte Gruppenanfragen, also eine Art Steuerrasterfahndung durchzuführen, während nach dem Abkommen mit Deutschland gerade einmal eine Abfrage pro deutschem Finanzamt pro Jahr zugelassen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Schweiz etwa gleichzeitig mit der Unterzeichnung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens die Verhandlungen mit der EU um ein deutlich weitergehendes Steuerabkommen abgebrochen hat - auch da ging es um Gruppenabfragen und um die Einbeziehung von Personengesellschaften -, vor dem Hintergrund, dass Österreich und Luxemburg die Verhandlungen mit der EU um ein automatisches Datenübermittlungsverfahren abgebrochen haben, während die bilateralen Verhandlungen laufen, und vor dem Hintergrund, dass weitere Einzelstaaten jetzt ihr Heil in bilateralen Verhandlungen suchen, frage ich die Landesregierung: Ist es diese bilaterale Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz wert, dass damit sämtliche Bemühungen auf der europäischen und internationalen Ebene, die Steueroa
sen auf dieser Welt nach und nach zu schleifen, sabotiert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat aus unserer Pressemitteilung Nr. 302 vom 14. August dieses Jahres beginnen. Dort heißt es:
„Wenn die Regierung es ernst meine mit der Schuldenbremse, könne sie das, so Klein, leicht unter Beweis stellen, indem sie nach der Sommerpause einen Nachtragshaushalt vorlege, mit dem die veranschlagte Neuverschuldung für 2012 und 2013 deutlich gesenkt werde. ‚Angesichts der erfreulich guten Steuereinnahmen könnte Herr Dürr zeigen, ob er auch ein Mann der Tat ist’, erklärt dazu der grüne Haushaltsexperte.“
Da erkläre mir noch mal jemand, gute Vorschläge der Opposition hätten keine Chance!
Es brauchte allerdings noch drei Monate und den Druck der 3-%-Drohung aus den Wahlumfragen, um die FDP von vielen großen, aber leeren Sprüchen zu einer kleinen, aber selbstverständlichen Tat zu ermuntern. Das ist eben das sprichwörtliche blinde Huhn, das auch mal ein Korn findet.
Warum sage ich „selbstverständlich“? - Durch höhere Steuereinnahmen, eine höhere Förderabgabe und gesunkene Zinsausgaben verbessert sich der Haushalt 2012 um 976 Millionen Euro. Es ist schon gesagt worden: Zu dieser knappen Milliarde hat die Landesregierung selbst keinen müden Euro dazugetan. Es gibt nach wie vor keine aktive Haushaltskonsolidierung von Schwarz-Gelb. Deren vermeintliche Finanzkompetenz ist so real wie der Scheinriese Herr Tur Tur bei Jim Knopf. Herr Möllring, ich hoffe und wünsche, dass es nicht daran liegt, dass Sie immer noch zu haben sind.
Übrigens wird lediglich die Hälfte dieser Verbesserungen nun eingesetzt, um in diesem Jahr statt der geplanten 1,9 Milliarden Euro 1,4 Milliarden Euro neue Schulden zu machen.
2013 läuft das ähnlich, und das ist auch sinnvoll. Aber ich frage Sie: Was soll denn daran Großes sein? - Wenn Sie das Bückeburger Urteil verstanden haben, dann wissen Sie doch, dass diese Folge nicht nur selbstverständlich, sondern geradezu zwangsläufig ist.
Auch Ihre saure Zitrone als niedersächsischer Schuldenweltmeister werden Sie durch diese Aktion natürlich nicht los. Sie sind und bleiben in Ihrer zehnjährigen Amtszeit die Regierung mit dem größten Schuldenzuwachs aller Zeiten,
und Sie werden es vermutlich auch die nächsten hundert Jahre bleiben.
Meine Damen und Herren, nicht nur das Schuldenmachen wird „draußen“, wie Sie, Herr Dürr, sagen, nicht vergessen werden, auch die langjährige schwarz-gelbe Umverteilungspolitik von unten nach oben hat sich doch draußen eingeprägt. Die Wählerinnen und Wähler haben nicht vergessen, dass die FDP das ungerechtfertigte Steuerprivileg für Hoteliers durchgeboxt hat, sich aber mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass Millionäre wieder Vermögensteuer zahlen.
Sie vergessen nicht, dass öffentliche Finanzen, die eigentlich für Bildung, Soziales und Umweltschutz da sind, für Bankenrettung ausgegeben wurden, während die Vermögen damit gesichert wurden. Die haben keinen entsprechenden Beitrag geleistet.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Sie vergessen nicht, dass Schwarz-Gelb lieber Steuerhinterzieher und Betrüger in der Schweiz schützen will, statt endlich das gesellschaftsfeindliche Bankgeheimnis zu schleifen.
Und sie vergessen auch nicht die diversen Steuersenkungen, die immer so wirkten, dass die Reichen stark profitierten und die Armen gar nicht oder wenig.
Das Ergebnis, meine Damen und Herren, dass unter Schwarz-Gelb die Armen ärmer und die Reichen reicher wurden, wird sich nicht durch Fälschungen des einschlägigen Bundesberichts korrigieren lassen, sondern nur durch eine neue grünrote Politik.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der SPD-Fraktion für diese Große Anfrage sehr dankbar. Denn sie liefert in der Tat wichtige Hinweise und Informationen für die weitere Diskussion um den Länderfinanzausgleich, auch wenn ich natürlich viele der politischen Bewertungen in der Antwort nicht teile. Gerade CDU und FDP ist sehr zu empfehlen, die Antwort sehr gründlich zu lesen.
Es ist angesprochen worden: Die Haushälter der Unionsfraktionen der Länder haben am 23. Oktober einen Beschluss zum Länderfinanzausgleich
gefasst. Sie wollen ein Zuschlagsrecht der Länder auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
prüfen, Herr Kollege. Herr Grascha hat sich dann auch sofort beeilt zu verkünden, dass diese Idee des Föderalismuswettbewerbs eigentlich von der FDP komme.
Dazu heißt es in der Antwort auf die Anfrage, Seite 17:
„Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder mindert die Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Bundesgebiet. Der Grundsatz der bundesweit einheitlichen und gerechten Besteuerung könnte nur schwer gewahrt werden.“
Was heißt das denn? - Die Länder, die ohnehin strukturelle Probleme und deshalb geringe Einnahmen haben, müssen höhere Steuern erheben. Das Ergebnis ist dann, dass gerade diejenigen, die mehr Steuern zahlen, umziehen und das betreffende Land am Ende keine andere Wahl hat, als die Steuern noch einmal anzuheben. Damit wäre eine fatale Abwärtsspirale in Gang gesetzt.
Hier wird immer das Beispiel Bremen angesprochen. Ob ein Land eine höhere Steuerkraft hat oder nicht, liegt zum großen Teil eben nicht in dessen eigener Verantwortung. Auch das können Sie in der Antwort nachlesen. Auf Seite 13 steht:
„Strukturunterschiede spielen eine maßgebliche Rolle für Unterschiede in der Wirtschafts- und Finanzkraft der Länder.“
Dann werden diese Unterschiede aufgezählt: Geografie, Geschichte, verkehrliche Situation usw. - Die Botschaft von CDU und FDP ist trotzdem: Wer hat, dem wird gegeben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch genommen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aufgreifen, der in der politischen Diskussion immer wieder gerne verdreht wird - vor allen Dingen der große Weltökonom Markus Söder aus Bayern ist da ganz vorn dabei -: Ob und wie viel Geld ein Land aus dem Finanzausgleich bekommt, hat nicht das Geringste mit den Ausgaben zu tun. Von wegen, der
eine bezahlt den angeblichen Luxus des anderen! Das ist Unsinn.
Nur Unterschiede bei den Einnahmen werden ausgeglichen; die Ausgaben spielen keine Rolle.
Herr Minister, wenn die Menschen das schwer verstehen, dann ist es Aufgabe der Politik, hier aufklärend zu wirken und nicht aus parteipolitischen Gründen diesen falschen Eindruck auch noch zu bestärken, wie es in Bayern und Hessen geschieht.
Da wundert mich der Beschluss der Unionsfinanzer schon sehr; denn die wollen das aufweichen. Herr Kollege, Sie wollen jetzt Bedarfskomponenten und damit letzten Endes natürlich die Ausgaben der jeweiligen Länder berücksichtigen.
Das heißt, Sie wollen den Sandsack, gegen den Ihre Parteifreunde in Bayern und Hessen jetzt ein Schattenboxen veranstalten und den es bisher gar nicht gibt, jetzt aufhängen. Diese Logik muss mir einmal jemand erklären.
Meine Damen und Herren, viel dringlicher als eine Reform des Länderfinanzausgleichs ist eine grundlegende Neuordnung der Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Selbst wenn bei guter Konjunktur die Steuereinnahmen einmal stärker sprudeln, ist die strukturelle Unterfinanzierung der Länderhaushalte doch offenkundig. Darüber müssen wir reden und gemeinsam den Bund dafür in die Pflicht nehmen, anstatt uns zwischen den Ländern zu zerfleischen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich für diesen Dank, will aber Herrn Hilbers noch einmal darauf ansprechen, dass in seinem Bericht natürlich nur Gutes steht. Darin steht nämlich alles und nichts, weil es Ihnen eben auch nicht gelungen ist, unter den Ländern eine klare Entscheidung zu treffen. Damit wurden alle Dinge berücksichtigt, die da irgendwie infrage kommen, und damit wird eben auch nichts gesagt.
Das, was sie nicht erkannt haben, ist, dass die Länder in der Tat mehr Einnahmen brauchen, und zwar aus Steuern. Deshalb sprechen wir uns klar und eindeutig für die Wiedereinführung der seit 1997 ausgesetzten Vermögensteuer aus. Bei einem Freibetrag von 1 Million Euro und einem Steuersatz von 1,5 % kämen da bundesweit rund 10 Milliarden Euro an Mehreinnahmen zusammen. Die fließen ausschließlich den Ländern zu, Herr Hilbers.
Das ist deutlich mehr, als derzeit im gesamten horizontalen Finanzausgleich bewegt wird. Das sind nämlich 7 Milliarden Euro. Für Niedersachsen wären das Mehreinnahmen von knapp 1 Milliarde Euro. Damit wäre unser strukturelles Defizit zu einem Gutteil abgebaut und darüber hinaus noch dem Grundgesetzartikel Genüge getan, der da lautet: Eigentum verpflichtet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie angesichts der Tatsache, dass die Belastungen aus der demografischen Entwicklung immer größer werden und dass die Einwohnerveredelung die raumordnerische Gliederung unseres Landes nur sehr unzureichend darstellt - ich erinnere an die sehr unterschiedliche Größe der Oberzentren -, und angesichts des Problems der sogenannten auskonsolidierten Gemeinden überhaupt keine Notwendigkeit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs sieht. Das sind drei Problembereiche, wegen der man meiner Meinung darüber nachdenken muss, ob sie nicht auch Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich haben sollten.
Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich gleich eine zweite Frage anschließen. Herr Minister, Sie haben hier sehr konkrete Zahlen genannt. Aus meinen Erfahrungen aus einer früheren Finanzkommission weiß ich, dass Fragen zu Maßnahmen, die sich auf den Finanzausgleich auswirken, immer erst dann abschließend beantwortet werden können, wenn man die Maßnahmen konkret beziffert und anschließend gemeindescharf gerechnet hat.
Insofern interessiert mich, ob Sie das auch in diesem Fall gemacht haben. Auf welcher Zahlenbasis beruhen Ihre zahlenmäßigen Aussagen zu den einzelnen Landkreisen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Große Anfrage ist offensichtlich ein Versuch, sich mit einem reichlich diffusen Fragenkatalog von der Landesregierung einen Wahlkampfvortrag schreiben zu lassen.
Einige dieser suggestiven Fragen, deren häufige Redundanz von der Landesregierung erkannt und mit entsprechenden Verweisen beantwortet wurde, haben meines Erachtens schon die Tendenz zum Fremdschämen - etwa wenn gefragt wird, ob denn die Landesregierung auch der Auffassung sei, dass kluge Investitionen in Bildung und Soziales zu mehr Steuereinnahmen bei den kommenden Generationen führen, oder ob arbeitsmarktpolitische Impulse einnahmeseitig von Bedeutung sind. - Ich bitte Sie, meine Damen und Herren!
Mein Mitgefühl, Herr Kollege Rickert, gilt jedenfalls den Beantwortern. Und ich kann gut verstehen,
dass die eine oder andere Antwort etwas knapp und pauschal ausgefallen ist. Der Beitrag des Ministers hat allerdings alles getoppt - meinen Glückwunsch, Herr Minister! Besser kann man nicht deutlich machen, wie überflüssig diese Große Anfrage war.
Klar ist aber auch, dass diese Große Anfrage kein Ersatz für eine anständige Haushaltsdebatte sein kann, um die Sie sich mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 in diesem Jahr drücken.
Meine Damen und Herren, immer wieder finden sich in der Antwort Hinweise auf die Schuldenbremse und die Absicht, ab 2017 auf eine Neuverschuldung verzichten zu wollen. Diese Diskussion haben wir im September ausführlich geführt, mit einem, wie ich finde, nicht zufriedenstellenden Ergebnis. Ich will mich da nicht wiederholen. Fakt ist aber, dass es Schwarz-Gelb nicht gelungen ist, eine aus meiner Sicht durchaus mögliche Mehrheit für eine Verfassungsänderung auf die Beine zu stellen. Schuld daran war das störrische Festhalten an der Maximalforderung, Prognosezahlen in die Verfassung schreiben zu wollen. Das Beharren darauf legt den Verdacht nahe, dass es von vornherein kein ernsthaftes Interesse an einer gemeinsamen Lösung gegeben hat.
Es gibt ein weiteres Indiz dafür, meine Damen und Herren, dass es der Koalition weniger um die Sache und mehr um den Aufbau populistischer Wahlkampfpositionen geht: Das ist die weitgehende Ignoranz des strukturellen Defizits. Das ist mit dem Finanzsaldo in der Antwort nur unzureichend abgebildet.
Aber es wird trotzdem deutlich, dass diesbezüglich in den letzten Jahren kein Fortschrift erzielt wurde, sondern dass nach wie vor ein Betrag von mehr als 2 Milliarden Euro ungedeckt ist. Das dokumentiert, dass es eben keine echten Konsolidierungsmaßnahmen dieser Landesregierung gegeben hat, sondern vor allem tiefe Griffe in die reich bestückte Haushaltstrickkiste.
Das dokumentiert auch, dass Niedersachsen unter Schwarz-Gelb deutlich ärmer geworden ist. Die erfragten Vermögenserlöse bei Beteiligungen wei
sen immerhin mehr als 100 Millionen Euro aus, die verfrühstückt wurden. Wir wissen doch alle, das ist nur ein kleinerer Teil der Vermögensverluste, weil z. B. die gesamten Immobilienverkäufe danoch nicht erfasst sind.
Wir erinnern uns auch an eine ganze Reihe weiterer Griffe in die Trickkiste, etwa an die gleichmäßige Verteilung der Nettoneuverschuldung von jeweils 2,3 Milliarden auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010, nur um das Allzeithoch der Neuverschuldung zu vermeiden, das bis dahin der letzte SPD-Haushalt innehatte, oder auch an die wiederholten Versuche, die Höhe der Neuverschuldung durch die Inanspruchnahme von Rücklagen zu schönen, die lediglich aus alten Kreditermächtigungen bestanden, oder etwa an die Verstöße gegen das Jährlichkeitsprinzip. Gestern wurde wieder diskutiert, dass mit einem faulen Reklametrick versucht wird, vergessen zu machen, dass keine Landesregierung zuvor so viele neue Schulden gemacht hat wie diese.
Dieser Landesregierung geht es eben gar nicht wirklich um dauerhafte Konsolidierung und nachhaltige Haushaltspolitik. Es geht hier um den schönen Schein kurzfristiger Erfolge. Es geht um Machterhalt durch Wählerinnen- und Wählertäuschung. Und es geht natürlich um den krampfhaften Versuch, die früheren Kompetenzzuweisungen für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik zu erhalten, die CDU und FDP schon lange nicht mehr verdienen. Ich verweise nur auf die grandiose Finanzmittelverschwendung durch Parteiegoismen beim letzten Koalitionsgipfel auf Bundesebene.
Deshalb, meine Damen und Herren, werden CDU und FDP diese Kompetenzzuweisung Stück für Stück verlieren. Sie bröckelt schon erheblich. Sie werden es übrigens auch mitverfolgen und messen können, nämlich an der künftig immer weiter zunehmenden Anzahl von grünen Finanzministern und Finanzministerinnen.
Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schönecke, manchmal fällt es den Regierungsfraktionen doch etwas schwerer, die eigene Landesregierung zu rügen. Deshalb haben wir in den Ausschussberatungen über den Bericht des Landesrechnungshofes in einer ganzen Reihe von Punkten keine gemeinsame Lösung finden kön
nen. Dabei ging es u. a. darum, dass die finanziellen Risiken außerhalb des Kernhaushaltes nicht ausreichend transparent und nicht wirksam begrenzt werden, darum, dass der Narrenfreiheit und den Finanzierungsabenteuern der Leuphana Universität nicht entschieden entgegengetreten wird, darum, dass sich das Desaster mit der Beschäftigung der außerschulischen Fachkräfte zu einer unendlichen Geschichte entwickelt hat, und auch darum - das ist schon angesprochen worden -, dass grobe Regelverstöße bei der Wirtschaftsförderung nicht klar missbilligt, sondern reingewaschen werden sollten; ich nenne hierzu die schon genannten Stichworte „Cemag“ und „maritimes Forschungszentrum“.
Bei allen diesen Beispielen geht es nicht um Bearbeitungsfehler der Arbeitsebene - die können natürlich vorkommen -, sondern alle diese Fälle sind Ausdruck einer politischen Misswirtschaft dieser Landesregierung. Deshalb lehnen wir die Entlastung ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen: Natürlich gibt es für Steuermehreinnahmen in diesem Haushaltsjahr, die über dem Plan liegen, derzeit keine sinnvollere Verwendung als die Reduzierung der geplanten Neuverschuldung.
Dass man konjunkturell bedingte Mehreinnahmen nutzt, Herr Kollege, um weniger neue Schulden zu machen, ist in Zeiten der Schuldenbremse eigentlich selbstverständlich. Das haben wir übrigens schon vor der Sommerpause direkt nach der Steuerschätzung im Mai gefordert, und das gilt nach wie vor.
Deshalb, meine Damen und Herren von CDU und FDP, kann ich Ihnen auch nicht versprechen, dass wir Ihnen den Gefallen tun werden, Ihren Gesetzentwurf im Dezember abzulehnen.
Ich weiß, meine Damen und Herren, das hätten Sie gern. Das hätten Sie natürlich gern, um Ihre armselige Diffamierungswahlkampagne neu befeuern zu können.
- Hören Sie lieber zu, dann können Sie noch etwas lernen!
Aber es ist Ihnen bis heute nicht gelungen, grüne Haushaltspolitik als unsolide darzustellen, und das wird Ihnen auch zukünftig nicht gelingen.
Ich halte also fest: In der Sache und der materiellen Wirkung gibt es keinen Dissens. Deshalb werden wir natürlich nicht darauf verzichten zu kritisieren, dass Schwarz-Gelb hier eine Selbstverständlichkeit zu einer bewundernswerten Heldentat aufbläst, dass hier eine Inszenierung veranstaltet wird, als stünden wir vor der größten politischen Sensation seit Erfindung der Pressemitteilung.
Der Ministerpräsident, Herr Kollege, schreckt ja nicht einmal vor der moralischen Dimension zurück, wenn er sagt, er sehe es als moralische Pflicht an, auf die Verschuldung möglichst zu verzichten.
Ich bitte Sie, Herr Thümler! Das ist doch schlechtestes Schmierentheater, nichts anderes!
Nebenbei bemerkt: Wo war denn Ihre Moral, als Sie in den vergangenen zehn Jahren mit fast 20 Milliarden Euro mehr neue Schulden gemacht haben als irgendeine Landesregierung vor Ihnen?
Meine Damen und Herren, der aufbauschenden Inszenierung dient auch, dass man den gewünschten Nachtrag jetzt „Schuldenabbaugesetz“ nennt. Es ist und bleibt ein Änderungsgesetz zum geltenden Haushaltsgesetz. So etwas hieß bislang immer „Nachtrag“, und es bleibt ein Nachtrag.
Der Hinweis auf vermiedene Begehrlichkeiten ist doch Unsinn! Die Landesregierung bedient sich doch selbst entsprechender Begehrlichkeiten mit dem Ausbuchen der globalen Minderausgaben und dem Verzicht auf höhere Veräußerungserlöse. Da fängt es doch schon an. Die zusätzlichen Einnahmen und Einsparungen sind doch bekannt.
Was hindert den Niedersächsischen Beamtenbund daran zu fordern, diese zur Wiederaufnahme der Weihnachtsgeldzahlungen zu verwenden? Oder was hindert die Fraktion DIE LINKE daran, zu Ihrem Gesetzentwurf einen Änderungsantrag in ihrem Sinne vorzulegen?
Oder hat Schwarz-Gelb etwa Angst, die eigene Fraktion nicht unter Kontrolle zu haben, weil die durch die Wahlumfragen entstandene Torschlusspanik gerade dort noch zu Wahlkreisbegehrlichkeiten führt?
Das wäre in der Tat fatal; denn da hat die Landesregierung wirklich keinen Handlungsbedarf. Sie hat seit vielen Jahren keinen Sparhaushalt mehr vorgelegt. Die Wahlgeschenke werden seit vielen Jahren verteilt. Sie müssen auch schon längst verteilt sein, um noch wahlwirksam zu werden. Die Massierung von Bewilligungsbescheiden, Eröffnungen und Spatenstichen unter Beteiligung der Mitglieder der Landesregierung, allen voran unser MP, in den letzten Wochen dürfte doch keinem aufmerksamen Lokalzeitungsleser entgangen sein.
Diese Landesregierung hat nicht gespart und spart auch jetzt nicht. Die zusätzlichen Mittel fallen der Landesregierung durch äußere Bedingungen ohne eigene Bemühungen in den Schoß.
Es ist nur selbstverständlich, dass entsprechend weniger neue Schulden gemacht werden.
Ich darf daran erinnern, dass der Haushalt 2012 auch danach noch verfassungswidrig ist. Zur Einhaltung der Schuldenbeschränkung nach Artikel 71 müssen den 720 Millionen Euro Schulden auch die 638 Millionen Euro neue Schulden aus den alten Kreditermächtigungen, aus der Rücklage zugerechnet werden. Dann liegen wir immer noch über der Grenze nach Artikel 71. Das ist ein weiterer Grund, warum die Reduzierung der Neuverschuldung keine politische Höchstleistung, sondern schlicht und einfach alternativlos ist, Herr Dürr.
Was wir Schwarz-Gelb allerdings nicht vorwerfen, was in der Presse stand, ist eine bewusste Einschränkung der Möglichkeiten der neuen Landesregierung für den kommenden Haushalt. Das ist ein Trugschluss, der die Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht berücksichtigt, die ja zum Tra
gen kommt, wenn man den vor der Gerichtsentscheidung verabschiedeten Doppelhaushalt entsprechend ändert.
Meine Damen und Herren, hierbei geht es nicht um die Verleihung des großen Konsolidierungsordens. Denn konjunkturbedingt hohe Steuereinnahmen können nun einmal eigene Konsolidierungsbemühungen auf Dauer nicht ersetzen, Herr Dürr. Hier geht es allenfalls um den Sonderpreis für die plumpeste Wählertäuschung. Den gewähren wir Ihnen gern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon in der ersten Beratung ausgeführt und auch im Ausschuss vertieft, werden wir den Gesetzentwurf und den Antrag ablehnen. Bezüglich der Änderung des Haushaltsplans 2013 ist dies aber in der Tat kein grundsätzliches Dagegen. Auch wir glauben, dass im Haushaltsplan 2013 in Bezug auf Bildung, Ökologie und soziale Sicherheit etwas verbessert werden muss. Aber hierzu haben wir im Detail etwas andere Vorstellungen. Herr Dr. Sohn, insbesondere hinsichtlich der Größenordnung sind wir deutlich bescheidener. Ich erinnere da einfach nur an die Restriktionen durch das Urteil des Staatsgerichtshofs.
Auch wir wollen, dass die Einnahmeseite durch eine stärkere Belastung der leistungsstarken Haushalte und Unternehmen verbessert wird. Wir setzen natürlich darauf, Herr Grascha, dass Sie das in Zukunft nicht mehr werden verhindern können. Wir wissen aber auch, dass eine entsprechende Initiative 2013 in der niedersächsischen Kasse noch nicht wirksam werden kann und damit auch nicht zur Finanzierung zur Verfügung steht.
Nun hat ja Frau Kipping unter Bezugnahme auf eine niedersächsische Linken-Studie festgestellt, dass es die Linken-Wähler nicht stört, wenn unrealistische Forderungen gestellt werden. Ich gebe gerne zu, dass sich mir die Motivation, Linke zu wählen, nicht restlos erschließt. Aber ich habe Zweifel daran, ob diese Gruppe ausreichen wird, um 5 % zu erreichen.
Irgendwo wird Politik ja dann zur Religion und politische Planung zum Hoffen auf Wunder. Dafür gibt
es bekanntlich geeignetere Örtlichkeiten als Parlamente.
Unrealistisch ist auch der Vorschlag zum Nachtragshaushalt 2012. Selbst wenn wir ihn heute verabschieden würden, gäbe es doch keine ernsthafte Chance mehr, das Geld noch in diesem Jahr sinnvoll auszugeben. Zu einem großen Teil sind zusätzliche Investitionen vorgeschlagen worden. Da ist der Weg, die zusätzlichen Steuereinnahmen zur Reduzierung der Neuverschuldung zu verwenden, deutlich realistischer.
Natürlich dienen der Gesetzentwurf und der Antrag der Linken nicht zur ernsthaften Befassung in diesem Haus, sondern vor allen Dingen als Wahlkampfmaterial nach außen, sozusagen für eine fiktive Veranstaltungsreihe unter dem Arbeitstitel „Was wir tun würden, wenn wir 51 % bekommen“. So argumentiere auch ich draußen immer am liebsten. Aber gerade weil wir kurz vor der Landtagswahl stehen, ist es meines Erachtens nicht in Ordnung, wenn man die Realität ausblendet und so tut, als ob. Wünschen kann man sich in der Tat vieles, aber Wahlaussagen sollten sich auf das Machbare konzentrieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, jetzt noch einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen zu wollen, ist natürlich nicht so ganz seriös. Eine
Reihe Ihrer Forderungen, etwa nach Abschaffung der Studiengebühren und im Bildungsbereich, teilen wir zwar. Aber das jetzt noch kurz vor dem Ende des Haushaltsjahres und der Wahlperiode beschließen zu wollen, ist eher Wahlkampfpropaganda als ernsthafte Politikgestaltung.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Das ist natürlich legitim. Aber Ihre Deckungsvorschläge müssen wir sicherlich noch einmal nachrechnen. Zumindest beim Bruttoansatz für die höhere Förderabgabe scheinen Sie mir Ihre Rechnung ohne den Länderfinanzausgleich gemacht zu haben. Das können wir aber im Ausschuss fortsetzen.
Ihr Antrag mit 3,3 Milliarden Euro Mehrausgaben und Mehreinnahmen für 2013 ist natürlich Utopia. Aber von mir bekommen Sie mindestens die halbe Punktzahl für den richtigen Lösungsweg. Ohne Mehreinnahmen werden wir nämlich die Schuldenbremse nicht einhalten können, wenn wir dieses Land nicht in die soziale und bildungspolitische Steinzeit treiben wollen.
Haushalte nur durch Sparen sanieren zu wollen, ist sozial- und wirtschaftspolitisch falsch. Dabei kann man der Landesregierung wirklich nicht vorwerfen, dass sie in ihren Haushalten spart. Das tut sie wahrhaftig nicht.
Bezüglich der steuerpolitischen Forderungen denken wir nicht ganz so weit, aber in die gleiche Richtung wie die Linke. Aber, Herr Dr. Sohn, Sie wissen wie wir - es wurde schon angesprochen -: Selbst wenn alle erforderlichen Rechtsänderungen im Bundestag sofort auf den Weg gebracht würden und in den nächsten Monaten eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat bekämen, hätten Sie 2013 von Ihren 3,3 Milliarden Euro noch keinen einzigen in der Kasse. Ich glaube jedenfalls, dass Ihnen solche Theoriekonzepte nicht über die Fünfprozenthürde helfen werden.
Zur Bewältigung der aktuellen Eurokrise ist der Abbau der Defizite in den öffentlichen Kassen ganz zentral. Diese Einschätzung wird von fast allen Parteien und der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geteilt. Aber das ist eben nur die halbe Wahrheit.
Jeder Euro aus Herrn Möllrings 57 Milliarden Euro hohen Schuldenberg ist bei irgendjemandem Vermögen. Deshalb haben wir eben nicht nur ein Schuldenproblem, wir haben auch ein Verteilungsproblem. Das heißt, dass wir gerade bei den Reichen und Superreichen, bei den Beziehern hoher
Einkommen und bei den großen Erbschaften auch steuerpolitisch handeln müssen. Deshalb ist der Vorschlag der Linken, die Vermögensteuer wieder einzuführen, richtig. Die 1,1 Milliarden Euro, die die Linke in ihrem Ansatz angesetzt hat, entsprechen in etwa dem, was die Vermögensteuer jetzt an Einnahmen bringen würde, wenn sie nicht 1996 ausgesetzt worden wäre. Auch die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer könnten mehr als verdoppelt werden, ohne jemandem ernsthaft wehzutun.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, in zehn Regierungsjahren haben Sie 18,6 Milliarden Euro neue Schulden gemacht, durchschnittlich 1,9 Milliarden Euro jedes Jahr. Das ist die niederschmetternde Bilanz schwarzgelber Haushaltspolitik. Dass Sie vor der Wahl nicht mehr so gerne darüber reden möchten, kann man nachvollziehen.
Denn die Haushaltskonsolidierung - letzter Satz, Herr Präsident - war Ihr einziges wirkliches Projekt der letzten zehn Jahre. Aber damit sind Sie nach einem vielversprechenden Start inzwischen krachend gescheitert. Ruhen Sie sich ruhig weiter auf Ihren Lorbeeren aus, aber bitte zukünftig in der Opposition!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erklärtermaßen soll das Thema Schuldenbremse auf Wunsch von CDU und FDP ein zentrales Wahlkampfthema werden. Wir müssen wohl davon ausgehen, dass das Drehbuch dafür schon seit Längerem geschrieben ist. In den Hauptrollen hätten CDU und FDP gerne die beiden Ms - McAllister und Möllring - als edle Schuldentöter in strahlender Rüstung, natürlich mit ihren beiden Knappen Dürr und Bode. Für die Opposition, meine Damen und Herren, haben Sie natürlich die Schurkenrollen vorgesehen,
die Rollen von Schurken, die das schöne Niedersachsen in einem Schuldensumpf ersticken möchten.
Deswegen, Herr Kollege Nacke, war natürlich wirklich nicht zu erwarten, dass ein - durchaus naheliegender - Kompromiss in diesen Verhandlungen tatsächlich zu einer Einigung geführt hätte. Dann hätten nämlich CDU und FDP dieses Stück von ihrem Spielplan streichen müssen. Welches Thema bliebe ihnen dann noch für den Wahlkampf? - Also müssen wir dieses Theater mitspielen, allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, nicht nach Ihrem Drehbuch und nicht mit Ihrer Besetzungsliste.
Unsere Rolle schreiben wir uns schon selbst, und wir lassen sie auch nicht von Ihnen interpretieren. Deswegen möchte ich die Position der GrünenLandtagsfraktion noch einmal ganz deutlich darstellen.
Erstens. Wir befürworten die Schuldenbremse im Grundgesetz und wollen diese Schuldenbremse auch in Niedersachsen verankern.
Zweitens. Wir wollen die Nettoneuverschuldung so früh wie möglich auf null absenken. Wir müssen das spätestens bis Ende 2019 tun.
Drittens. Wir wollen dazu einen kontinuierlichen Abbaupfad einhalten, kontinuierlich und möglich gleichmäßig, und planen keinen unrealistischen Sturzflug.
Viertens. Uns genügt eine Nettokreditaufnahme von null nicht. Wir wollen die strukturellen Einnahmen mit den strukturellen Ausgaben ausgleichen, d. h. ohne einmalige Vermögensveräußerungen, Schattenhaushalte und andere Haushaltstricks auskommen.
Fünftens. Wir wollen den Kommunen eine aufgabengerechte finanzielle Mindestausstattung zugestehen und mit der Streichung des Leistungsvorbehalts im Verfassungstext die Verteilungssymmetrie ergänzen. Wir wollen das auch, wenn es heute nur zu einer einfachgesetzlichen Schuldenbremse kommt. Daher unser Hilfsantrag.
Alle diesen klaren Aussagen entgegenstehenden Behauptungen von politischen Mitbewerbern in diesem Hause sind böswillig falsch und haben mit einem fairen Wahlkampf nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, zu unserer vollständigen Position gehören neben den genannten fünf Punkten, die wir wollen, auch noch zwei Punkte, die wir nicht wollen:
Erstens. Aus Achtung und Respekt vor dem Verfassungsrecht, aus verfassungshygienischen Gründen sozusagen, wollen wir keine absoluten Zahlen, die lediglich auf einer unsicheren Prognose beruhen, in die Niedersächsische Verfassung schreiben. Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Verfassung ist kein Ministerialerlass, der jedes Detail regelt und alle paar Wochen nach Bedarf geändert werden kann.
Zweitens - das richtet sich an unsere Kolleginnen und Kollegen von der SPD - wollen wir auch, dass die finanziellen Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Länder nicht mit Konjunktureinbrüchen und Naturkatastrophen gleichgesetzt werden. Wir sehen deshalb keine Ausnahme von der Schuldenbremse vor.
Eine solche Regelung wäre durch das Grundgesetz nicht gedeckt und angesichts der Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung auch sachlich nicht vermittelbar.
Meine Damen und Herren, diese sieben Punkte bilden das Rückgrat unseres Vorschlages für eine niedersächsische Schuldenbremse, wie wir sie in unserem Änderungsvorschlag zur Landeshaushaltsordnung vorgeschlagen haben. Es sind die sieben Kriterien, die zu unserer Ablehnung der schwarz-gelben Anträge führen, aber eben auch zur Ablehnung der SPD-Vorschläge und der Klageinitiative der Linken. Das entscheidende Einigungshindernis ist der Abbaupfad für die Nettoneuverschuldung in der Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Regelung im Grundgesetz im Jahre 2020.
CDU und FDP begründen ihren Vorschlag mit den Ergebnissen der neuen Mipla. Ich will noch einmal betonen: Eine Mipla ist eine Planungsgrundlage mit prognostizierten Zahlen, die jährlich fortgeschrieben und geändert werden. Sie basiert auf Annahmen, z. B. auf der Annahme, dass sich die wirtschaftliche Konjunktur mit dem gleichen Wachstum wie bisher fortsetzt und damit die Steuereinnahmen im gleichen Umfang wie in den letzten drei Jahren steigen. Sie basiert ferner auf der Annahme, dass die Eurokrise keinen weiteren Einfluss auf unsere Wirtschaft hat, sowie auf der Annahme, dass die Zinsen und die Personalkostensteigerungen so niedrig bleiben wie bisher. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, meine Damen und Herren, und den wirtschaftswissenschaftlichen Lehren, aber auch den ganz aktuellen Daten, die wir haben, dass sich all diese Annahmen in den nächsten Jahren bewahrheiten werden; im Gegenteil.
Trotzdem will Schwarz-Gelb diese Planungszahlen in die Verfassung schreiben. Meine Damen und Herren, das ist borniert und wird in keinem anderen Land dieser Republik so gemacht. Eine einfache Lösung haben SPD, Grüne und FDP in Hamburg in dieser Frage gefunden. Wir haben uns ebenfalls für diesen Vorschlag entschieden. Ich zitiere aus unserem § 19:
„Ab dem Haushaltsjahr 2013 sind die jährlichen Haushaltspläne so aufzustellen, dass ein kontinuierlicher, mög
lichst gleichmäßiger Abbau des strukturellen Defizits vorgesehen wird.“
Ich finde, das ist ein sehr guter Kompromiss, dem auch Schwarz-Gelb ohne Gesichtsverlust hätte zustimmen können. Aber, wie gesagt, das Drehbuch hat das eben so nicht vorgesehen.
Im Übrigen hat diese Inszenierung ja auch ein bisschen was von einem Gewohnheitsverbrecher, der im Gefängnis Krimis schreibt. Schwarz-Gelb hat in den zu Ende gehenden zehn Regierungsjahren jedes Jahr im Durchschnitt 2 Milliarden Euro neue Schulden gemacht, und das zusätzlich zu erheblichen Veräußerungen von Landesvermögen, zusätzlich zu Schulden, die in Schattenhaushalte ausgelagert wurden, zusätzlich zur Plünderung von Rücklagen und meist zusätzlich zu steigenden Steuereinnahmen.
Ein letzter Satz. - Wie kommen Sie eigentlich dazu, sich hier die Rolle der furcht- und kompromisslosen Schuldenkämpfer anzumaßen? - Diese Rolle kann bislang keine politische Partei für sich beanspruchen und,
wenn Fakten zählen, CDU und FDP am allerwenigsten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Grascha, mir liegt immer an kollegialer Unterstützung. Das mache ich natürlich gern.
Aber ich habe im Grunde genommen auch ein Anliegen. Sie haben gesagt, dass mit der Zustimmung könne hier passieren. Sie wissen sehr gut, dass es nicht passieren kann. Es wird heute nicht passieren, dass irgendeine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erhält.
Da wundert es mich schon, dass ich weder von der CDU noch von der FDP auch nur ein Wort zu unserem Hilfsantrag gehört habe. Da wir davon ausgehen können, das es eine Schuldenbremse geben wird - keine in der Verfassung, aber eine in der Landeshaushaltsordnung -, womit der Sachverhalt
zum Tragen kommt, den Kommunen, bei denen wir im Wort sind, den ihnen versprochenen Schutz zu gewähren, interessiert mich jetzt wirklich, ob Sie bereit sind, unseren Hilfsantrag mit großer Mehrheit im Landtag zu verabschieden. Das wäre wirklich eine große Geste, die Sie hier leisten könnten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, Sie haben uns vorgeworfen, wir legten als Maßstab der echten Verschuldung das strukturelle Defizit zugrunde. Ich sage: Ja, genau. Das stimmt. Und ich sage auch: Das ist sachgerecht.
Nehmen Sie einen Haushalt mit einem Einkommen von 2 000 Euro. Dieser kann 2 000 Euro ausgeben, ohne Schulden zu machen. Wenn dieser Haushalt ein Einkommen von 2 000 Euro hat und 3 000 Euro ausgibt, dafür aber seine Möbel verkauft - genau das ist der Unterschied zwischen dem strukturellen Defizit und dem, was Sie als Ziel anstreben -, dann hat das, so finde ich, überhaupt nichts mit einer vernünftigen Schuldenpolitik oder Konsolidierungspolitik zu tun. Das bedeutet vielmehr den Verkauf von Vermögen, die Verwertung von Tafelsilber des Landes, den Sie in den letzten
zehn Jahren zuhauf betrieben haben, und das werfen wir Ihnen hier auch auf alle Fälle vor.
Nun noch einmal zu unserem Hilfsantrag betreffend das Anliegen der Kommunen. Es gibt keinen inhaltlichen, sachlichen und logischen Zusammenhang in der Hinsicht, dass Artikel 58 nur dann geändert werden kann, wenn die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben wird.
Sie selbst wollen die Schuldenbremse ja nun in die Landeshaushaltsordnung aufnehmen. Wenn das geschieht, dann gibt es eine Schuldenbremse, und dann bedarf es auch des Schutzes der Kommunen. Also ist es auch sachgerecht, diesen Schutz so sicherzustellen, wie wir ihn vereinbart haben.
Alles andere ist doch Nebelkerzenwerferei.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bleiben bei unserer ursprünglichen Entscheidung, dass wir uns in der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten, aus den folgenden Gründen:
Wir sagen: Die Problemlage ist richtig analysiert, die Höhe der Überziehungszinsen in Deutschland ist absolut und auch im europäischen Vergleich überhaupt nicht nachvollziehbar. Das ist fast skan
dalös; das kann man in der Tat so sagen. Es ist in der Tat ein Verbraucherschutzproblem, das entsprechend bearbeitet werden muss.
Die weltweit notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung und Regulierung der Banken und des Finanzmarktes - der zweite Punkt - dürfen natürlich nicht einseitig Sparkassen und Genossenschaftsbanken belasten und damit die Wettbewerbssituation im deutschen Dreisäulenmodell beeinträchtigen. Aber - deshalb bleibt es nur bei einer Stimmenthaltung - Ihre Lösungsvorschläge, Herr Dr. Sohn, liegen so weit daneben, dass es uns schon schwerfällt, bei der Stimmenthaltung zu bleiben und den Antrag nicht abzulehnen.
Bei aller Unterstützung, die Sie eben angeführt haben, ein Verbraucherschutzproblem mit überhöhten Preisen löst Mensch in der Marktwirtschaft nun einmal nicht mit staatlichen Preisdiktaten. Das haben Sie bisher nicht einmal bei den Spritpreisen gefordert.
Ordnungspolitische Eingriffe sind nur dort erlaubt, wo es grundlegende Bedürfnisse der Daseinsvorsorge gibt. Das gilt heute zweifellos dafür, überhaupt über ein Konto zu verfügen. Ohne ein Konto ist gesellschaftliche Teilhabe heute nicht mehr möglich. Deshalb müssen wir uns kritisch anschauen, ob die freiwillige Verpflichtung auf das Konto für jedermann tatsächlich eingehalten wird. Sollte das nicht der Fall sein - dafür gibt es klare Anhaltspunkte -, dann müssen wir hier die staatlichen Zügel anziehen. Das umfasst aber nicht das Recht auf ein kostenfreies Konto, ebenso wenig wie es einen kostenlosen Strom- und Wasserbezug gibt. Das betrifft erst recht nicht ein Recht auf kostengedeckelte Kontoüberziehung.
Die Alternative ist eben: Beim Verbraucherschutz muss im Wettbewerbssystem über gute Verbraucherinformationen und klare Transparenz des Angebots gehandelt und müssen die Probleme gelöst werden. Dabei ist natürlich auch der mündige und flexible Verbraucher gefragt.
Keinesfalls darf es aber zu Sonderpflichten speziell für Sparkassen und Genossenschaftsbanken kommen. Wenn wir Regelungen treffen, müssen sie für alle Banken gelten. Das gilt natürlich auch für Sonderrechte, wenn es um die Bankenregulierung geht.
Besonderheiten und Vorteile des deutschen Dreisäulenmodells sind auf der EU-Ebene gerade erst registriert und positiv gewürdigt worden. Die Stimmung könnte schnell kippen, wenn ständig eine Lex Sparkasse gefordert würde. Das böte damit den Konkurrenten die leichte Möglichkeit, sich bei europäischen Behörden und Gerichten über diese Ungleichbehandlung zu beschweren.
Die notwendige Regulierung muss also institutsneutral sein, aber sie darf - ich füge hinzu: sie muss - risikoorientiert differenziert werden. Um ein Beispiel aus dem Antrag der Linken zu nehmen: Kommunalkredite werden mit null Risiko bewertet und nicht mit Eigenkapital unterlegt, weil für die Kreditgeber eben kein Ausfallrisiko besteht. Sollte sich daran etwas ändern und ein Risiko eintreten, dann muss es auch bewertet werden; sonst macht das Ganze keinen Sinn. Das ist zwar derzeit kaum vorstellbar. Aber das war es für europäische Staatsanleihen bisher auch nicht, und es ist trotzdem eingetreten.
Bevor wir jedenfalls anfangen, die Sparkassen zu gängeln, sollten wir unsere Kraft darauf verwenden, die fehlenden Regulierungsschritte einzufordern. Da geht es eben um die Einbeziehung des grauen Marktes, - - -
- - - der Schattenbanken, der Hedgefonds und vieler anderer Dinge mehr.
Wenn ich nur einen Satz zum Änderungsantrag der SPD sagen soll: Ich könnte ihn zu 100 % unterstreichen, bis auf den ersten Spiegelstrich. Der umfasst nämlich auch staatliche Preisbindung, und die machen wir nicht mit. Deswegen können wir uns dabei auch nur der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unsicherheiten der Krisenentwicklung machen Politikberatung heutzutage sehr schwer. Aber sie machen es natürlich der Fraktion DIE LINKE sehr einfach, in ihrer Aktuellen Stunde zu behaupten, dass dieser Fiskalpakt das Land und die Kommunen hart treffen werde. Diese Möglichkeit ist in der Tat nicht ausgeschlossen, aber sie ist natürlich auch alles andere als zwangsläufig. Sie hängt im Wesentlichen von der weiteren politischen Gestaltung ab.
Zunächst einmal, finde ich, ist es zu begrüßen, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht von angeblichen wahrscheinlichen Reaktionen der berüchtigten Märkte hat treiben lassen, sondern „Sorgfalt vor Eile“ entschieden hat.
Das zeigt, meine Damen und Herren: Es gibt eine Alternative zur Merkel’schen Politik, unsere Demokratie durch angeblich alternativlose Anpassungen an Marktmechanismen immer weiter auszuhöhlen. Wir brauchen nicht weniger, sondern wir brauchen mehr Demokratie in Europa!
Meine Damen und Herren, Frau Merkel hat ihre Zustimmung zum Pakt von Bundestag und Bundesrat bekommen. Jetzt ist es an ihr zu liefern, damit die Maßnahmen positiv wirken. Den Ländern hat die Bundesregierung zugesagt, deren Budgetrecht zu wahren. Das heißt: Es darf keine Verschärfung gegenüber den Festlegungen geben, die die Länder im Zuge der Einhaltung der nationalen Schuldenbremse getroffen haben, und es darf keine Haftung für Belastungen aus Verstößen gegen den Fiskalpakt für die Länder geben.
Eine weitere offene Forderung für 2013 ist das Auflegen des ersten Deutschlandbonds. Meine Damen und Herren, ich versichere Ihnen: Mit unserer Regierungsbeteiligung wird sich Niedersachsen daran auch beteiligen und nicht aus ideologischen Gründen das Geld unserer Steuerzahler verschenken.
Liefern muss Frau Merkel auch bei der Verbesserung der Kommunalfinanzen. Das heißt, die
Grundsicherung im Alter ist, wie vorgesehen, bis 2014 vollständig vom Bund zu übernehmen. Unverzüglich sind auch die Voraussetzungen für die nachfolgende Übernahme der Eingliederungshilfe zu schaffen, und natürlich ist sicherzustellen, dass die Zusagen für den weiteren Kita-Ausbau 2013 umgesetzt werden. Wenn dann das Land auch endlich seine Verpflichtungen für den Kita-Ausbau wahrnimmt, kann das Gesamtpaket eine deutliche Entlastung der kommunalen Finanzen bringen.
Kommen wir zur Bundes- und EU-Ebene. Meine Damen und Herren, nach vielen folgenlosen Reden müssen jetzt endlich die Verursacher der Krise mit einer Finanztransaktionssteuer an den Kosten beteiligt werden, und das nicht mit einem FDPentschärften Light-Modell, sondern auf der Basis der guten Kommissionsvorschläge vom September 2011.
Weiterhin muss natürlich die gescheiterte Austeritätspolitik durch eine ausgewogene Wachstums- und Konsolidierungspolitik ersetzt werden. Meine Damen und Herren, wer nur spart, konsolidiert nicht. Die Bundesrepublik hat zugesagt, dass die Europäische Investitionsbank mit 10 Milliarden Euro zusätzlich gestärkt wird. Die EU-Strukturfonds sollen gezielt für Wachstum eingesetzt werden. Und ich füge hinzu: in sinnvoller Weise für die ökologische Transformation unserer Wirtschaft im Sinne eines Green New Deals. Alles andere macht keinen Sinn.
Ein so flankierter Fiskalpakt wird Land und Kommunen sicher nicht hart treffen. Aber, meine Damen und Herren, er wird auch die europäischen Probleme nicht lösen. Notwendig sind hierfür schnelle und wirkungsvolle Maßnahmen zur Senkung des Zinsdrucks in den Krisenländern und zur Entkoppelung von Banken- und Staatsschuldenkrise. Die Bankenunion, ein gemeinsamer Währungsfonds, Eurobonds oder ein Schuldentilgungsfonds und schließlich auch die Möglichkeit der direkten Staatsfinanzierung durch die EZB sind die Stichworte dazu. Darüber hinaus brauchen wir einen europäischen Steuerpakt, der die Besteuerung in Europa harmonisiert, und wir brauchen einen europäischen Sozialpakt mit Mindeststandards für die soziale Absicherung. Dazu gehört natürlich ein
europäischer Mindestlohn, der sich an dem jeweiligen nationalen Bruttoinlandsprodukt bemisst.
Ich füge hinzu, um die aktuelle Diskussion aufzunehmen: Wir brauchen auch einen europäischen Höchstlohn. 500 000 Euro als Deckelung für den Betriebsausgabenabzug für Gehälter scheinen mir angemessen.
Ein Spitzensteuersatz, meine Damen und Herren, von 99 % für Gehälter ab 2 oder 3 Millionen Euro könnte viel für den sozialen Frieden bewirken und täte niemandem wirklich weh.
Im Fazit brauchen wir, meine Damen und Herren, eine Wirtschafts- und Solidargemeinschaft, und dafür brauchen wir natürlich, Herr Kollege, einen europäischen Konvent und ein europataugliches Grundgesetz.
Es ist eine Binsenweisheit, dass jede Krise auch eine Chance bietet. Begreifen wir die europäische Krise endlich auch als Chance, die europäische Integration einen großen Schritt voranzubringen auf dem Weg zu einer umfassenden politischen Union!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung bei allen Schwierigkeiten einer solchen Vergleichsrechnung: Hat sie einmal den Versuch gemacht, die Aufwendungen, die durch eine 100-prozentige Pleite der Firma ausgelöst werden, zu ermitteln und den Aufwendungen gegenüberzustellen, die durch die Übernahme einer Bürgschaft entstanden wären, und welches Ergebnis ist dabei gegebenenfalls herausgekommen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag empfinde ich als etwas diffus, als eine seltsame Mischung aus „Eulen nach Athen tragen“ und dem Beweis der These, dass gut gemeint durchaus das Gegenteil von gut gemacht sein kann.
In ihrer Analyse unter Abschnitt I singen die Linken das Hohelied der Sparkassen und Genossenschaftsbanken - geschenkt, Herr Dr. Sohn. Über die besondere Bedeutung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken hat es doch zumindest in diesem Haus eigentlich nie einen grundsätzlichen Dissens gegeben. Ich glaube, dass man das inzwischen auch auf der europäischen Ebene entsprechend erkannt hat.
Ihren Forderungsteil unter Abschnitt II Punkt b), in dem Sie die Regulierungsmaßnahmen aufs Korn nehmen, ist nicht mehr rein sparkassenspezifisch und auch nicht mehr sehr präzise. Ich will zwei Beispiele nennen.
Erstens habe ich grundsätzliche Bedenken in Bezug auf Sonderregelungen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, z. B. beim Eigenkapital. Das munitioniert doch nur die konkurrierenden Großbanken. Ich denke, das Problem muss über eine bessere Gewichtung der jeweiligen Aktiva gelöst werden. Die muss bei einem überschaubaren Investitionskredit für einen örtlichen Betrieb oder bei einem Verbraucherkredit für einen langjährig bekannten Kunden anders - sprich: deutlich niedriger - sein als bei der Finanzierung eines Tankers in Südostasien.
Beispiel 2: Die Nullrisikogewichtung der Kommunalkredite ist überhaupt nicht umstritten, aber ihre Berücksichtigung bei der Leverage Ratio, also der Schuldenbremse der Banken, halte ich für logisch
und sinnvoll. Ich erinnere an die Hypo Real Estate, die fast ausschließlich nullgewichtete Aktiva in ihrem Portfolio hatte. Eine Leverage Ratio hätte dort frühzeitig warnen und Schlimmeres verhüten können.
Ihre Ausführungen zu den Dispokrediten und zu den Kosten der Kontoführung betreffen natürlich auch fast alle Finanzinstitute. Ich bezweifele in der Tat auch, dass die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken eine Sonderbehandlung mit staatlichen Preisfestsetzungen als Stärkung ihrer Position empfinden werden. Das Gegenteil dürfte der Fall sein.
Richtig ist natürlich: Die Höhe der Dispo- und Überziehungszinsen fällt in Deutschland deutlich aus dem europäischen Rahmen. Sie lassen sich deshalb zu Recht hinterfragen. Die jüngste Analyse des Bundesfinanzministeriums dazu macht das ja auch deutlich. Aber, meine Damen und Herren, staatliche Preislenkung hat selten dauerhaft etwas Gutes bewirkt.
Ein Dispo ist für eine Bank sehr teuer, da Kapital auf Verdacht vorgehalten werden muss. Sparkassen werden sich in der Regel auch nicht über die EZB finanzieren, jedenfalls unsere nicht. Sie leben vom Retail-Geschäft, also von den Einlagen ihrer Sparkunden. Da könnte eine Zinsdeckelung schnell dazu führen, dass dieses Produkt nicht mehr angeboten wird. Das wäre natürlich ein Bärendienst für die Menschen, die gelegentlich darauf angewiesen sind.
Stichwort Kontokosten: Ein Konto zu führen, kostet Geld. Wer soll das bezahlen? - Die Linken sagen nicht, ob die gesetzliche Freistellung zulasten der Geldinstitute gehen soll oder ob eine Erstattung durch den Staat erfolgen soll. Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen nicht über Eigenkapitalrenditen im Ackermannschen Ausmaß. Ihre Kalkulation der Margen für die einzelnen Produkte orientiert sich natürlich an den Kosten, aber in erster Linie an der Wettbewerbssituation. Sie dort einzuschränken und das als Stärkung zu verkaufen, finde ich schon sehr gewagt.
Ich kritisiere auch überhöhte Dispozinsen, hohe Kontoführungsgebühren, noch höhere Gebühren für Pfändungsfreikonten und Konten auf Guthabenbasis, wie sie hier angesprochen sind - ebenso wie ich gelegentlich hohe Spritpreise, überteuerte Biowaren und überhöhte Hotelpreise kritisiere.
Aber das ist nun einmal Ausdruck der Wettbewerbssituation, und da hilft auf die Dauer kein staatliches Preisdiktat. Da muss sich der Verbraucher selbst wehren, den Wettbewerb zunutze machen und sich nach Alternativen umsehen. Das ist auf die Dauer deutlich wirksamer.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rickert, Sie selbst haben Ihren Beitrag mit dem Hinweis eingeführt, dass wir inzwischen eine völlig neue Situation haben. Daher verwundert es mich ein bisschen, dass Sie dafür plädieren, dass der alte gemeinsame Antrag von CDU und FDP heute in dieser Form zur Abstimmung kommt.
Man hat sich zwar über die Bundesdiskussion geeinigt. Aber die Verabschiedung steht nach wie vor unter dem Vorbehalt einer Einigung mit den Ländern - dazu gibt es noch keinerlei verbindliche Aussagen - und der Klärung, dass die Bundes- und Landesparlamente in demokratischer Form an diesem ganzen Prozess beteiligt werden und bleiben. Das sind zwei große offene Posten.
Dann kann man doch nicht dabei bleiben, einen Antrag zu verabschieden, der bedingungslos die Anerkennung und Ratifizierung des Fiskalpaktes fordert,
sondern man muss sich diese Forderung doch erst einmal zu eigen machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir werden bei unserer Enthaltung aus dem Ausschuss bleiben; denn obwohl wir das Grundanliegen des Antrags der Linken durchaus nachvollziehen können, halten wir den Antrag selbst schlicht und einfach für zu dünn und undifferenziert.
Wahrscheinlich hätten wir uns vor ein bis zwei Jahren noch die Arbeit gemacht und einen Änderungsantrag geschrieben, der zwischen den Arten der Praktika, der Länge der Praktika, ihren Inhalten und den Anbietern unterscheidet. Wahrscheinlich hätten wir Regeln formuliert, mit denen ein Gestaltungsmissbrauch von Praktika verhindert wird, die in der Tat mitunter nichts anderes sind als eine moderne Form der Sklaverei und die mitunter den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
- Das ist heute zum Teil so, Herr Nacke. Das können Sie gar nicht abstreiten.
- Wir behandeln unsere Praktikanten sehr vorbildlich. Daran können Sie sich sicherlich ein Beispiel nehmen.
Meine Damen und Herren, dank der demografischen Entwicklung und des Fachkräftemangels geht die Generation Praktika Gott sei Dank dem Ende entgegen. Ich vermute, dass man sich nicht mehr hinter den fahrenden Zug werfen muss. Es ist absehbar, dass vergütungsfreie Praktikaplätze zukünftig nur noch besetzt werden können, wenn sie mit einem kräftigen Gewinn an verwertbarem Wissen, Vorteilen und Kontakten für die Praktikanten verbunden sind. Der Arbeitsmarkt wird zum Anbietermarkt, und damit werden sich die Möglichkeiten der Arbeitsuchenden deutlich verbessern.
Damit verlagert sich der Problemfokus für Praktika von der Forderung nach Fair Pay auf den Bereich von Fair Play. Das heißt für uns: Praktikumsstellen dürfen keine Vollzeitstellen ersetzen. Es muss klar sein, dass es sich um ein Lern- und nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Arbeitsanteile müssen selbstverständlich vergütet werden. Praktika sollten in der Regel nicht länger als drei Monate dauern. Zu einem fairen Praktikum gehören ein klarer Aufgabenbereich, ein eigener Arbeitsplatz und ein fester Ansprechpartner. Sinnvollerweise wird all das in einem speziellen fairen Praktikumsvertrag vereinbart.
Ob sich dieses Fairplay von allein aus der Marktsituation heraus entwickeln wird oder noch mit arbeitsrechtlichen Regelungen unterstützt werden muss, wie es der Kollege Brinkmann ja gefordert hat, werden wir in Zukunft aufmerksam beobachten, um dann entsprechend zu handeln.
Herzlichen Dank.