Die Region Hannover verfährt entsprechend diesen Grundsätzen. Im Bereich des De-HaënPlatzes bestehen nach den vorliegenden Erkenntnissen der Region Hannover keine akuten Gesundheitsgefahren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zur ersten Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Herzog gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, zunächst einmal freue ich mich darüber, dass der Fragesteller, anders als in der Region Hannover,
- - - dies kein Einzelfall ist und in der Regel die Gesundheit der Anwohner gefährdet ist. Frage: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die landesweit über 80 000 Altlasten und Verdachtsflächen zu sanieren und den Prioritätenkatalog zu aktualisieren, was sie seit 2006 nicht getan hat, und ihn entsprechend abzuarbeiten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Herzog, in der Fläche verfahren wir genau so, wie es die Region bisher getan hat. Wir haben ein Kriterienraster, nach dem wir die Bewertung vornehmen. Die vorhandenen Verdachtsflächen müssen nach ihrer Gefährdung eingestuft werden.
Sie wissen, dass die Haushaltslage der Kommunen unter Umständen im Widerspruch zu dem steht, was an Altlasten - wenn diese vorhanden sind - abgearbeitet werden muss. Sie wissen auch, dass in der Geschichte der Altlastenbeseitung in diesem Lande nicht immer mit den richtigen Mitteln und vielleicht auch nicht mit dem richtigen Erfolg gearbeitet wurde - darauf kommen wir vielleicht noch zurück -, weil dafür Gelder in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen. Sie brauchen aber nicht nur Gelder, sondern auch die dementsprechenden Kapazitäten in der eigenen Behörde, der unteren Bodenschutzbehörde, also bei den Landkreisen, bei der Region und bei den Städten, sondern auch Fachverstand von außen. Beides wird in vielen Fällen mit genutzt. Wir werden im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder darauf drängen, dass dies eine Aufgabe der unteren, der kommunalen Behörden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie können Städte und Gemeinden von den Fördermöglichkeiten nach dem Konjunkturpaket II profitieren?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kohlenberg, wir sind froh, Ihnen mitteilen zu können, dass wir in diesem Bereich zusätzliche Mittel bereitstellen wollen. Daran sehen Sie, wie wichtig die Landesregierung das Thema Altlastensanierung nimmt. Das Ver
fahren stellt sich wie folgt dar: Wir haben die Kommunen aufgefordert, uns ihre einzelnen Projekte mitzuteilen. Danach erfolgt eine Bewertung. Meines Wissens sollen die Anträge bis zum 17. April eingereicht werden. Dann erfolgt eine Bewertung und eine Auswahl der Gebiete, in denen wir am schnellsten handeln müssten.
Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE stellt die nächste Zusatzfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie sich vorstellen kann, wie es in Bayern gemacht wird, eine nach Fläche und Einwohnern gestaffelte Altlastenzuwendung aus Landesmitteln für die Kommunen einzurichten, falls für einen Sanierungsbedarf bei Altlasten keine heranziehbaren Verursacher oder Rechtsnachfolger vorhanden sind.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, Sie sprechen ein Thema an, bei dem ich etwas auf die Geschichte zurückgreifen muss. Während der Regierung Albrecht gab es die Absicht, gemeinsam mit der Wirtschaft einen Altlastenfonds einzurichten. Als im Jahre 1990 Rot-Grün die Regierung übernommen hat, war man der Meinung, dass die Kooperation mit den an entstandenen Altlasten Beteiligten nicht das richtige Mittel sei. Man nahm andere Mittel und sagte, dass man gesetzliche Regelungen benötige, um entsprechend vorzugehen. Daraufhin wurde die Abfallabgabe eingeführt.
- Warten Sie mal, Frau Kollegin! - Die Wirtschaft ist dann vor das Bundesverfassungsgericht gegangen, mit dem Ergebnis, dass diese Abfallabgabe nicht verfassungskonform war. Deshalb sind alle Bestrebungen, die auch hier im Hause ab und zu wieder aufkommen - - -
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Weil der Bund dann ein Gesetzgebungsver- fahren eingeleitet hat, Herr Kollege!)
- Herr Kollege, Sie waren dabei. Ich kann Ihnen Beispiele für andere Fälle aufzählen, in denen man in Kooperation, mit den Menschen und mit der Wirtschaft, hätte vorgehen können. Sie haben nur mit Zwangsmitteln gearbeitet, um dieses wirklich ernsthafte Problem zu lösen. Dagegen haben sich die Menschen gewehrt. So einfach ist das.
Herr Kollege Jüttner, das ist ja wirklich ein Ding! Erst haben Sie die Sache, die auf Freiwilligkeit angelegt war, in den Sand gesetzt,
dann verweisen Sie auf Bundesgesetze, und vor zwei Monaten hat die Bundesregierung gesagt, dass wir einen Altlastenfonds nicht benötigten. Ich dachte, dass Herr Gabriel noch da ist. Vielleicht müssen Sie öfter Kontakt zu ihm aufnehmen, um sich über den neuesten Stand der Gesetzeslage zu informieren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage wird von Herrn Dr. Sohn von der Fraktion DIE LINKE gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da Herr Toepffer auch die Asbestschlammhalde in Wunstorf-Luthe erwähnt hat, frage ich die Bundesregierung
- die Landesregierung; es ist ja noch nicht so weit, Herr Sander -, was das Umweltministerium als Fachaufsicht macht, um der Region Hannover zu helfen, den Rechtsnachfolger der Fulgurit GmbH zivilrechtlich zur Übernahme seiner Verantwortung zu zwingen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Sohn, erst einmal sollten wir uns darauf verständigen, dass es dort keinen Gesamtrechtenachfolger gibt. Zu dieser Bewertung sind die Region und auch wir gekommen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Beantwortung die
Wir können von der Region nur immer wieder einfordern, dass nach den in der Beantwortung der Anfrage genannten Kriterien vorgegangen wird. Sie haben heute morgen in der HAZ gelesen, dass die Region ihr ehemaliges Konzept, die Abfälle nach Lahe zu transportieren, verworfen hat, nachdem das Oberverwaltungsgericht im Februar dieses Jahres zwar nicht das Konzept insgesamt infrage gestellt hat - danach wäre das Ganze möglich gewesen -, aber noch weitere Auflagen gefordert hat.
Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Herrn Hagenah von der Fraktion der Grünen gestellt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die anderen großen Flächenländer - nicht nur Bayern, sondern auch Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - in den letzten 10 bis 15 Jahren ihre finanziell notleidenden Kommunen sehr wohl regelmäßig durch entsprechende Fondslösungen bei der Sanierung von Altlasten unterstützt haben, und vor dem Hintergrund, dass die Grüne-Fraktion nach wiederholten Initiativen in der Vergangenheit auch zum Haushalt für das Jahr 2009 eine rechtskonforme Möglichkeit für einen solchen Altlastenfonds aufgewiesen hat - nämlich über das Wasserentnahmegeld, das nach den entsprechenden Vorschriften zur Finanzierung sauberen Wassers genutzt werden kann -, wann und wie die Landesregierung Niedersachsens einen entsprechenden Fonds zur Unterstützung von Kommunen bei der Altlastensanierung auflegen wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe eben schon in der Beantwortung einer Zusatzfrage auf die Geschichte eines Altlas
- Ich komme gleich dazu. - Sie werden auf freiwilliger Basis - - - Wir haben alles unternommen, diese Frage mit den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal zu erörtern. Diese haben uns klar und deutlich erklärt, sie wünschten es sich zwar; eine Beteiligung der Wirtschaft sei aber nicht erfolgt und auch nicht in Sicht. Von dieser Sachlage müssen wir ausgehen.
Herr Kollege, es ist richtig, dass Sie Vorschläge zur Finanzierung gemacht haben. Aber wie wollen Sie die anderen Aufgaben erfüllen, wenn Sie die Gelder aus der Wasserentnahmegebühr verstärkt dort einsetzen? Wollen Sie z. B. den Schutz des Trinkwassers, der für uns absolute Priorität hat, einstellen? Oder wie wollen Sie ihn dann finanzieren? Man kann natürlich alles fordern.