Protokoll der Sitzung vom 18.09.2008

Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist von den zuständigen militärischen Dienststellen darüber unterrichtet worden, dass beim Übungsbetrieb ausschließlich Übungsmunition verwendet wird. Die Trefferwirkung der verwendeten Munition liegt weit unterhalb derjenigen eines Flugzeugabsturzes, gegen den die Anlage im Übrigen ausgelegt ist.

Dem berechtigten Informationsbedürfnis der Bevölkerung ist durch Einsetzung einer regelmäßig tagenden Lärmschutzkommission Rechnung getragen worden. In dieser Kommission wird seitens der Bundeswehr umfangreich über den Übungsbetrieb Auskunft erteilt, insbesondere über festgelegte und geplante Lärmschutzmaßnahmen, den vorgesehenen Übungsbetrieb sowie Informationen über Flugrouten und Flugpausen. Seitens der Bundeswehr werden Anregungen und Wünsche entgegengenommen. Der Kommission unter Leitung des stellvertretenden Befehlshabers des Wehrbereichskommandos Küste gehören neben dem Schießplatzkommandanten und anderen Vertretern der Bundeswehr Vertreter der vom Fluglärm betroffenen Kommunen, Landkreise, der Landes

regierung und auch Vertreter der Zentrale der Bundesvereinigung gegen Fluglärm an.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Diese Frage habe ich, glaube ich, durch die Vorbemerkung hinreichend beantwortet.

Zu Frage 2: Die Landesregierung strebt zunächst eine weitere Minimierung der Belastungen auf dem Bombenabwurfplatz Nordhorn Range an. Das Ziel der Landesregierung bleibt die spätere endgültige Aufgabe des Bombenabwurfplatzes.

Zu Frage 3: Die Landesregierung gibt relevante Informationen, die sie von der für den Flugbetrieb auf dem Schießplatz verantwortlichen Bundesregierung erhält, an die betroffenen Kommunen und Landkreise weiter. Ein umfassender Informationsfluss ist allerdings bereits durch die Lärmschutzkommission gegeben. Wir haben uns aufgrund der Anfrage noch einmal bei den Kommunen erkundigt. Sie fühlen sich gerade durch diesen Ausschuss durchaus gut informiert.

(Beifall bei der CDU)

Zu zwei Zusatzfragen hat sich Frau König von der Fraktion DIE LINKE gemeldet. Bitte schön, Frau König!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fragen an die Landesregierung lauten:

Erstens. Welche Kampfhandlungen werden auf dem dortigen Truppenübungsplatz geprobt?

Zweitens. Wie steht es mit den dortigen Schadstoffbelastungen, und was wird für deren Beseitigung getan?

Herr Minister!

Beides sind Fragen, die nicht ich zu beantworten habe, sondern die an die Bundesregierung zu richten wären. Welche Übungen dort geflogen werden, liegt nicht im Verantwortungsbereich des niedersächsischen Innenministers. Ich habe ja dargestellt, dass über die Flugaktivitäten in dem Arbeitskreis informiert wird. Insofern sind auch die Kommunen darüber informiert. Aber welche Kampf

handlungen da nun geprobt werden, kann ich Ihnen nicht im Detail sagen. Es handelt sich sicherlich um strategische Dinge, die jedoch im Verantwortungsbereich auch der Bundeswehr liegen. Insofern müssten Sie diese Frage über Ihre Kollegen im Bundestag stellen.

Seine erste Zusatzfrage stellt Herr Sohn von der Fraktion DIE LINKE. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Schadstoffbeseitigung wird Herr Schünemann, so sagte er eben, gleich noch etwas ausführen.

Meine Frage an Sie, Herr Minister Schünemann, ist, ob Sie - unbeschadet der Zuständigkeit - Informationen darüber haben, wie hoch die Kosten sind, die der Truppenübungsplatz in den letzten zehn Jahren verursacht hat.

Herr Minister!

Das ist wirklich eine Frage, die Sie im Bundestag stellen müssen. Diese Kosten sind nicht im Haushalt des Landes Niedersachsen veranschlagt. Dazu kann ich nichts sagen. Die Verantwortung dafür liegt wirklich nicht bei uns.

Was die Schadstoffbelastungen angeht, so ist in der Antwort auf die Frage drei expliziert dargestellt, wie es sich mit dem Flugbenzin bzw. Kraftstoff verhält. Hiernach haben wir uns beim Bundesverteidigungsministerium erkundigt. Uns ist mitgeteilt worden, dass es wissenschaftlich nicht begründet ist, dass davon ein im Vergleich zum normalen Kraftfahrzeugbetrieb höheres Gesundheitsgefährdungspotenzial ausgeht. Bis heute sind keine Fälle einer gesundheitlichen Gefährdung bei bestimmungsgemäßem Umgang mit diesem Treibstoff nachgewiesen.

Zu der Frage nach dem Eurofighter kann ich nur sagen, dass dafür in der Zukunft der gleiche Kraftstoff verwendet werden wird. Ich meine allerdings, dass der Eurofighter da noch nicht fliegt.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Humke-Focks von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Herr Schünemann, ich frage Sie: Wie schätzen Sie die gesundheitlichen Folgen durch den dauernden Flugbetrieb und durch die Lärmbelästigung ein? Sie hatten gesagt, dass es einen Ausschuss gebe, der darüber informiere. Mich interessiert, ob aus Ihrer Sicht entsprechende Gesundheitsfolgen und -auswirkungen gegeben sind.

Herr Minister!

Ich hatte schon dargestellt, dass ich sehr froh bin, dass die Fluglärmbelästigung erheblich zurückgegangen ist. Ich habe hier eine Auflistung. Im Jahre 2002 waren es noch 4 145 Zielanflüge. Im Jahre 2007 waren es nur noch 1 542 Flüge. Als die Liegenschaft noch unter britischer Militärführung war, war die Zahl erheblich höher, sodass die Gesundheitsgefährdung in jedem Fall erheblich reduziert worden ist.

Lärmbelästigung ist immer etwas, was stört. Inwieweit der Flugbetrieb in der jetzt reduzierten Form zu gesundheitlichen Gefährdungen führt, kann ich nicht sagen. Auf jeden Fall hat die Landesregierung alles darangesetzt, um die Lärmbelästigung zu minimieren.

Es finden zwar nur noch 10 % solcher Flüge in der Nordhorn-Range statt. Ich meine aber, dass das nicht ausreicht und wir alles daransetzen müssen, dass die Belastungen auf das ganze Land verteilt werden. Es gibt bekanntlich noch einen Standort im Süden, in Bayern. Meiner Ansicht nach ist es insbesondere nicht hinzunehmen, dass man in Wittstock nicht vorankommt. Deshalb haben wir immer wieder interveniert. Ich bin dem Bundesverteidigungsminister sehr dankbar dafür, dass er sich persönlich dafür eingesetzt hat, dass das Kapitel dort nicht abgeschlossen ist; denn das ist ein Gelände, das eine ganz andere Lage und Größenordnung hat. Man darf natürlich nicht immer nur sagen, dass das woanders gemacht werden soll; denn wenn es woanders gemacht wird, gibt es dort Schwierigkeiten. Aber die Geeignetheit eines Standortes muss dabei auf jeden Fall im Vorder

grund stehen. Ich bin ganz sicher, dass es in Bezug auf den Vergleich von Nordhorn-Range und Wittstock richtig ist, dass der Bundesverteidigungsminister an Wittstock weiterhin festhält.

(Beifall bei der CDU)

Die erste Zusatzfrage stellt Herr Reinhold Hilbers von der CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die Fraktion DIE LINKE in ihrer Anfrage die guten Beziehungen einer Bürgerinitiative in Nordhorn zu den Gegnern, die in Wittstock Proteste organisieren, deutlich hervorhebt, wie die Landesregierung angesichts der Entlastungen, die man durch die Öffnung von Wittstock erwartet, die Tatsache beurteilt, dass diejenigen politisch unterstützt werden, die Wittstock quasi verhindern wollen.

Bitte schön, Herr Minister!

Ich habe durchaus Verständnis für das Verhalten derjenigen, die dort Anwohner sind. Mir ist allerdings geschildert worden, dass dort der Abstand von der Anlage erheblich größer ist. Es ist doch völlig klar, dass man sich immer wieder um Anliegen der Bevölkerung kümmert. Ich meine, dass man in der Frage Parteien und Fraktionen nicht gegeneinander ausspielen sollte. Das ist die Betroffenheit vor Ort. Es ist wichtig, dass diejenigen, die die Zuständigkeit haben, darüber die richtigen Entscheidungen nicht aus den Augen verlieren. Deshalb - das habe ich gerade gesagt - bin ich dem Bundesverteidigungsminister sehr dankbar dafür, dass er sich dadurch nicht irritieren lässt und an Wittstock festhält. Das ist die richtige Entscheidung.

Frau Flauger von der Fraktion DIE LINKE hat das Wort zu ihrer ersten Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, dass auf diesem Übungs

platz auch Übungsflüge durchgeführt wurden, bei denen der Einsatz nuklearer Waffen geübt wurde?

Herr Minister!

Keine.

(Lachen bei der SPD)

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Polat von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die Proteste auch darauf beziehen, dass es Bombenfehlwürfe gegeben hat, ob sie Kenntnisse darüber hat, um wie viele Bombenfehlwürfe auf Flächen außerhalb des Truppenübungsplatzes es sich handelt.

Vielen Dank.

Herr Minister Schünemann, bitte schön!

Der Landesregierung ist ein Vorfall bekanntgeworden. Das war am 8. November 2005. An dem Tag ist eine Übungsbombe 900 m vor dem Übungsgelände eingeschlagen. Nach Angaben der Stadt Nordhorn ist das in einem Abstand von 1 000 m zu einem Wohngebiet gewesen. Das ist sicherlich etwas, was anschließend aufgearbeitet worden ist und bei dem alles darangesetzt worden ist, dass solche Vorfälle nicht wieder stattfinden. Das ist das, was uns mitgeteilt worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Will von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Will!

Herr Minister, wir wissen, dass in Wittstock noch eine heftige juristische Auseinandersetzung um die Inbetriebnahme stattfindet. Auch die betroffenen Gemeinden und Städte rund um die NordhornRange gehen bekanntlich jetzt den juristischen

Weg. Ist das Land darüber informiert? Wie kann das Land bei dieser juristischen Auseinandersetzung um die Schließung der Range und bei der Schaffung gleicher rechtlicher Voraussetzungen im Verhältnis zu Wittstock Hilfe leisten?

Herr Minister Schünemann!