Marianne König

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Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke fordert eine sozial-ökologische Ausrichtung der EU-Agrarpolitik ein. Wer der EU-Agrarpolitik eine Zukunft geben will, muss neue Grundlagen schaffen. Sie muss deutlich sozialer und ökologischer werden.
Dann wird die Förderung auch von der Gesellschaft akzeptiert und anerkannt.
Wir haben dazu im September 2011 einen Antrag eingebracht. Die Berücksichtigung von zwei Leistungen ist uns dabei besonders wichtig: der Erhalt und die Schaffung von fair bezahlten Arbeitsplätzen sowie die ökologische Aufwertung der Agrarlandschaft.
- Und natürlich die Beschäftigten!
Der Faktor Arbeit sollte in der EU-Agrarpolitik viel stärker berücksichtigt werden. Wer mehr Leute beschäftigt und einen fairen Lohn zahlt, muss dafür gut aufgestellt werden.
Damit würde auch die Debatte um kleine und große Agrarbetriebe auf das wichtige Kriterium von Allgemeinwohlleistungen konzentriert werden.
Die Art und Weise der Bewirtschaftung muss für eine öffentliche Förderung entscheidend sein - und nicht die Betriebsgröße.
Das ist zum Glück auch die Richtung des EUAgrarkommissars. Die größenabhängige Kürzung durch den Faktor Arbeit zu relativieren, ist ein gutes Zeichen. Das unterstützt die Linke.
Die Linksfraktion unterstützt natürlich weiterhin ökologische Vorrangflächen, wenn dabei der ökologische Zustand der Fläche und die Vorleistungen des Betriebes berücksichtigt werden.
Wirksame Maßnahmen zum Ausgleich regionalspezifischer Defizite sollten aus der europaweiten Positivliste ausgewählt werden. Diese Flächen sollen nicht stillgelegt werden, sondern für bestimmte Nutzungen zugelassen werden. Neben Hecken oder der Gestaltung von Gewässer-, Ackerrand- oder Waldrandstreifen könnten auch Ackerkulturen einbezogen werden. Dabei sollten wir ganz besonders auf die Eiweißpflanzen, die die Agrarlandschaft ökologisch aufwerten, achten. Diese sind auch hier zu berücksichtigen.
- Herr Große Macke, Sie können sie gerne im Gewässer anpflanzen. Wir nicht! Wir bleiben bei dem Sachverstand.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, da Sie uns hier die ganze Zeit erklären wollen, Niedersachsen nehme eine Vorreiterstellung in Bezug auf Pflege ein und sei gut aufgestellt,
und immer wieder auf die schlechten Standards in anderen Bundesländern verweisen, frage ich Sie: Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um Unterstützungsleistungen für die Pflegenden in den Familien adäquat auszubauen? Das gilt in Bezug auf Tagespflege, Beratung, psychologische Betreuung der Angehörigen und vor allem die Kurzzeitpflege, auch wenn Sie vorhin
gesagt haben, wir haben ein gutes Angebot in der Kurzzeitpflege. Vielleicht bedarf es da einer regionalen Steuerung. Ich erlebe das in Osnabrück durchaus anders und erwarte hier konkrete Antworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir lehnen die Ausschussempfehlung ab. Wo der Ursprungsantrag der Grünen in dem einen oder anderen Punkt schon vorsichtig war, ziehen ihm die Regierungsparteien nun alle Zähne. Eine Klimaschutzstrategie für und mit der Landwirtschaft muss konkrete und messbare Emissionsminderungen mit sich bringen. Mit Verlaub: Ihre Beschlussempfehlung wird den zitierten Empfehlungen der Regierungskommission zum Thema Klimaschutz nicht gerecht.
Gefordert wird eine Überarbeitung der Düngeverordnung. Sie verweisen auf die niedersächsische Verbringungsverordnung, gestehen dann aber einige Zeilen weiter selbst ein: Das muss weiterentwickelt werden.
Konkretes wie eine Verlängerung der Sperrfrist, die Einschränkung der Spätdüngung und die Förderung einer sofortigen Einarbeitung von Wirtschaftsdüngern - Fehlanzeige!
Hinsichtlich der Frage nach der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen ist dies ebenso. Von Greening möchten Sie ja nichts hören. Ein guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand in der Fläche wird aber nur dann zu erreichen sein, wenn der Umbruch und die Umwandlung von Dauergrün
land auf besonders kohlenstoffreichen Böden verboten werden. Anders ist eine Minimierung der Kohlenstoffverluste nicht zu erreichen, von einer Förderung der Umwandlung von Ackerland zu Grünland auf solchen Standorten ganz zu schweigen.
Noch wesentlicher ist eine verstärkte Wiedervernässung der Moorböden unseres Landes. Hier lassen Sie jegliche Initiative vermissen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss meiner Rede. Gerade die angesprochenen Gesamtzusammenhänge, die Notwendigkeit, geeignete Maßnahmen aufeinander abzustimmen und die betroffenen Landwirte dabei nicht außen vor zu lassen, machen es notwendig, diese Beschlussempfehlung abzulehnen.
Die Landwirtschaft ist ein bedeutender Faktor im Hinblick auf das Thema Klimaschutz. Um entscheidende Veränderungen wird man in diesem Bereich nicht herumkommen. Ein erster notwendiger Schritt wäre, die Regierungskommission Klimaschutz mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. Das wünsche ich mir von der nächsten Landesregierung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Wir haben es satt“ heißt die aktuelle Kampagne verschiedener Organisationen, die alle eine gemeinsame Sache verbindet: der Streit für eine bessere Agrarpolitik. Am 10. November wurde auch hier in Hannover protestiert. Eine wesentliche Forderung dieser Bürgerinitiativen und Verbände lautet: Weg mit den hohen Antibiotikagaben in der Tierhaltung!
Für die Linke sind in der Debatte zwei Dinge entscheidend: erstens anzuerkennen, dass es in Teilen der Nutztierhaltung Niedersachsens Gesundheitsprobleme gibt, und zweitens, dass wir sie nur lösen, wenn wir die Ursachen und die Verbesserung des Tierwohls in den Mittelpunkt stellen, und dazu gehört vorrangig die Besatzdichte.
Die bestehenden Rahmenbedingungen lassen es im Moment nicht zu, dass Antibiotikagaben systematisch bekämpft werden. Wir müssen die Ursachen suchen und sie beseitigen. Das muss das Ziel sein. Es ist doch nicht hinnehmbar, dass im Jahr 2011 neun von zehn Masthühnern in ihrem kurzen Leben mit Antibiotika behandelt wurden, und das sogar mehrfach. Der Gesetzgeber muss hier dringend handeln.
Missbrauch muss durch eine Datenbank besser zu lokalisieren sein.
Dadurch wird der Missbrauch noch nicht reduziert, erst recht nicht, wenn die Entdeckung so wenig verbindliche Konsequenzen hat.
Nachdem sich seitens der Landesregierung nun monatelang nichts getan hat, soll jetzt der Antrag der Grünen abgelehnt werden. Anscheinend will Schwarz-Gelb die Antibiotikadebatte vom Tisch haben. Aber das wird nicht gelingen; denn schon wieder ist eine große agrarpolitische Demo für den
19. Januar nächsten Jahres in Berlin angemeldet. Das Motto bezieht sich nicht nur auf die Agrarpolitik hier in Niedersachsen, es bezieht sich auch auf die Regierung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben Schwarz-Gelb satt. Die Wende ist unabdingbar.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lohndumping und Tierquälereien sind in Niedersachsen ein Thema. Die Kirchen prangern diesen Zustand an. Die Arbeitsbedingungen in den niedersächsischen Großschlachthöfen sind katastrophal. Seit den Hartz-IV-Gesetzen haben Niedriglöhne in vielen Branchen Konjunktur. Aber in der niedersächsischen Fleischindustrie haben sie Hochkonjunktur.
Leider sind Menschen oft gezwungen, solche Arbeitsverhältnisse anzunehmen. Arbeitskräfte, zum Teil aus Osteuropa angelockt, schuften in Großschlachtanlagen bis zu 16 Stunden am Tag zu einem Stundenlohn von unter 5 Euro.
- Gucken Sie sich um! Gucken Sie in die Zeitungen!
- Gehen Sie nach Lohne; da sehen Sie es.
In Kommunen betrachtet man nun mit Sorge die Wohnsituation und hofft, dass dort nichts passiert. In vielen Staaten Europas werden Schlachthöfe dichtgemacht und finden in der Bundesrepublik ein neues Zuhause, ein Zuhause ohne Tarifbindung, ohne Mindestlohn und ohne Betriebsrat. Gewerkschaften finden in diesen Betrieben keinen Zutritt.
Seit geraumer Zeit warnen Gewerkschaften und Betriebsräte vor einer neuen Krankheit. Diese heißt: Werksverträge. Für die Linke ist die Umgehung von Tarifbedingungen und Mitbestimmungsrechten der Belegschaft nicht hinnehmbar.
Wir haben dieses Thema immer in den Landtag eingebracht. Schon am 8.12.2010 hat die Linke in einer Aktuellen Stunde die Aussprache zum Thema Arbeitsbedingungen in Großschlachthöfen eingefordert. Meine Kollegin Ursula Weisser-Roelle hat darauf hingewiesen, dass diese Zustände eines reichen Landes wie Deutschland unwürdig sind. - Okay, die Landwirtschaftsministerin Grotelüschen, die 5 Euro als Stundenlohn für akzeptabel hielt, wurde bald ausgewechselt. Aber die Wurzel des Übels wurde von der Landesregierung nicht angegangen.
Herr Wirtschaftsminister Bode, ich sage Ihnen: Sie wollen das Elend dieser Beschäftigten nicht sehen. Sie reden die Zustände schön. Hungerlöhne von 5 Euro sind die Altersarmut von morgen. Dumpinglöhne führen zwangsläufig dazu, dass die betroffenen Beschäftigten in der Fleischindustrie selbst nach 45 Beitragsjahren mit der Altersrente unterhalb der Grundsicherung liegen. Das ist für die Linke nicht hinnehmbar.
Wir verlangen existenzsichernde Löhne auch in dieser Branche. Existenzsichernde Löhne sind die beste Voraussetzung für armutsfeste Renten. Herr Bode, aus diesem Grunde sehen viele Menschen freudig dem Ende Ihrer Wirtschaftspolitik am 20. Januar entgegen.
Das Thema Tierqual bzw. Tierhaltung ist auch ein Dauerbrenner in dieser Legislaturperiode. Wir haben bei der Einbringung unseres Antrages zur artgerechten Tierhaltung gesagt: Quäle nie ein Tier
zum Scherz oder gar für den Kommerz. - Dafür wird sich die Linke auch weiterhin einsetzen.
Ein weiteres spannendes Thema sind die Billigprodukte. Die Lebensmittelketten stehen im Konkurrenzkampf zueinander. Bauern erhalten keine fairen Preise für ihre Erzeugnisse. Hier zeigt sich ein Fehler dieser Landesregierung. Die Investition in Masse statt Klasse rentiert sich nicht.
Ich wende mich an die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Sie verweisen immer darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher durch ihre Kaufentscheidung die Art der landwirtschaftlichen Produktion bestimmen. Irrtum! Ich frage: In welcher Welt leben Sie denn? - Schön wäre es, wenn Hartz-IV-Empfänger und Niedriglöhner diese Entscheidungsmöglichkeiten beim Einkauf hätten.
Da geht es nur um billig, billig, billig; sonst bleibt am Ende kein Geld mehr für andere Anschaffungen. Diesen Zustand, meine Damen und Herren von SPD und Grünen haben Sie mit verursacht, und - ich sage es deutlich - da haben FDP und CDU gern mitgemischt. So sieht für uns, für die Linken, keine soziale Gerechtigkeit aus.
Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Die provokante Äußerung mit Überschrift „Geboren um zu schlachten?“ enthält einen wahren Bestandteil. Der Beruf des Schlachters ist out. Aber gerade deshalb brauchen wir andere Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen. Wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn für alle Branchen, und zwar von 10 Euro. Wir brauchen eine Grundsicherung für Bürgerinnen und Bürger; denn nur damit können sie sich eine gesunde Ernährung ermöglichen. Damit setzen wir den Billigprodukten ein Ende.
Die Regierung ist auf jeden Fall den falschen Weg gegangen. Herr Toepffer, Ihre Ausführungen hier waren ein Herumgerede. Mit der Aufstellung von Frau Grotelüschen zeigt die CDU deutlich: Sie will diesen Weg weitergehen. - Sie werden am 20. Januar die Konsequenzen dafür tragen müssen.
Hier sind heute harte Worte wie „Mafia“ und „Sklaverei“ gefallen. Wegducken hat nicht dazu geführt, dass Zuständen wie Billiglohn oder Ausbeutung von Arbeiterinnen und Arbeitern ein Ende gesetzt worden ist. Das macht die Linke nicht mit. Dafür
wird sie sich mit ihren Forderungen einsetzen. Alle Menschen haben ein Recht, sich gute Ernährung leisten zu können.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland ist europaweit der größte Verbraucher von Torf und zugleich bedeutendster Hersteller von Kultursubstraten für den Erwerbsgartenbau. Rund 80 % der deutschen Gesamtproduktion aus Torf stammen aus Niedersachsen. Wir dürfen unsere Augen nicht davor verschließen, und wir müssen die Folgen des Torfabbaus sehen und Konsequenzen ziehen.
Die Einschränkung des Torfeinsatzes als Kultursubstrat bietet aus Sicht des Klimaschutzes ein erhebliches Potenzial, Emissionen zu reduzieren, und muss daher Bestandteil des Klimaschutzes in Niedersachsen sein.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Gartenbaubetriebe nicht in den Bankrott treiben. Auch wollen wir natürlich die Arbeitsplätze erhalten. Wir wollen auch nicht, dass Torf aus Estland importiert wird.
Es gibt Alternativen zum Torf. Diese müssen erforscht, verbessert, genutzt und gefördert werden. Kompostierung und Substratherstellung aus orga
nischen Reststoffen müssen weiterentwickelt werden. Darin liegt das Ziel.
Meine Damen und Herren, die Linke wird sich mit Rücksicht auf die nachteiligen Folgen des Klimawandels dafür einsetzen, dass Moorböden in Zukunft vorrangig als Kohlenstoffspeicher statt als Vorrangflächen für den Rohstoffabbau auszuweisen sind. Wir halten uns an die Klimaschutzstrategie.
Herr Dammann-Tamke, es ist wirklich traurig: Sie lehnen diesen Antrag der Grünen mit der Begründung ab, er habe einen reißerischen Titel. Zu den Forderungen sagen Sie: Die sind okay. Die passen zur Klimaschutzstrategie.
Sie hatten im Ausschuss einen Antrag angekündigt. Sie hatten fünf Monate lang Zeit, diesen Antrag einzubringen. Vielleicht hätte auch über den Titel diskutiert werden können. - Ich sehe da Zustimmung von Herrn Meyer. - Das haben Sie versäumt. Da haben Sie einen gewaltigen Fehler gemacht. So wird es nicht weitergehen. Wir müssen auf jeden Fall für die Klimaschutzstrategie eintreten. Sie sagen zwar, die Klimaschutzstrategie sei gut. Aber Folgen gibt es nicht. So nicht! Das muss geändert werden!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Herr Kollege Große Macke, Sie haben eben berichtet, auf Bundesebene gebe es bereits Schritte, die Hygieneampel in Gang zu setzen. Wir haben im Ausschuss doch darüber diskutiert. Der Knackpunkt in dem Antrag ist doch: Ist es eine Verpflichtung, oder soll es auf
freiwilliger Basis sein? - Ganz klar wird in diesem Antrag von einer Verpflichtung gesprochen.
Sie haben im Ausschuss viel Zeit verbraucht, über das Menschenbild zu sprechen, darüber, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht die Verantwortung zutrauen, zu gucken: Hängt diese Ampel in einer Gaststätte aus? - Wir tragen eine Fürsorgepflicht auch für Jugendliche und für Kinder. Sie müssen damit aufwachsen, das sehen. Erst wenn klar ist, da ist etwas, wo ich hingucken kann, woran ich mich orientieren kann, wird das aufgenommen. Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Verpflichtung. Diesen Knackpunkt haben Sie eben gar nicht groß erwähnt.
Darum geht es in diesem Antrag. Deshalb können wir dem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Änderungsvorschlag von CDU und FDP zu den Anträgen der Oppositionsfraktionen ist weichgespült. Kritische Anmerkungen zum äußerst dürftigen Istzustand fehlen, und der auf die Düngeverordnung bezogene Satz „Niedersachsen ist damit
seiner Vorreiterrolle auch beim Grundwasserschutz gerecht geworden“
ist reine Selbstbeweihräucherung.
- Da brauchen Sie nicht zu klatschen. Das stimmt nicht.
Die Fragen nach dem Zustand des Grundwasserkörpers, nach den steigenden Stickstoffausträgen infolge zunehmender Vermaisung und der Konzentration der Tierhaltung, nach dem Ende der Ausnahmeregelungen zur Stickstoffausbringung und nach Regelungen zu einer verpflichtenden Fachberatung bei Nährstoffüberschüssen werden einfach ignoriert. Die mit dem Frackingverfahren verbundenen neuen Gefahren und Belastungen für die Grundwasserkörper fallen völlig unter den Tisch. Die Beschlussempfehlung ist derart dürftig, dass sie nur abgelehnt werden kann.
Wir können doch nicht ignorieren, dass zwei Drittel der Grundwasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie gegenwärtig in einem schlechten Zustand sind. Um die schädlichen Auswirkungen der Landwirtschaft zu verringern, ist eine Verschärfung des Ordnungsrechts dringend notwendig. Der kooperative Grundwasserschutz auf der Basis der Freiwilligkeit war nur teilweise erfolgreich. Da können Sie doch nicht weggucken. Die schwarzen Schafe müssen durch Kontrollen erfasst werden.
Die, die ordentlich arbeiten, haben doch nichts zu befürchten. Warum wollen Sie das nicht?
Die niedersächsische Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger muss erweitert werden. Eine mengenbezogene Abgabe auf den in Verkehr gebrachten Wirtschaftsdünger ist sinnvoll. Diese Gebühren können doch für den Grundwasserschutz in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Und wir bleiben dabei: Fracking ist ausnahmslos zu verbieten.
Meine Damen und Herren, uns lagen drei Anträge vor, die den Forderungen des Wasserverbandstages Rechnung trugen. Der Vorschlag von CDU und FDP sagt nur ganz einfach aus: Weiter so! Was schert uns das Geklage der anderen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Bode, ist Ihnen bekannt, dass Länder wie Thüringen und SachsenAnhalt, die jeweils CDU-SPD-Landesregierungen
haben, damit begonnen haben, soziale Kriterien nachhaltig in der Landesförderung zu verankern, und damit gute Erfahrungen gerade bei der Eindämmung prekärer Arbeitsverhältnisse erzielt haben, und warum verweigern Sie sich diesen Erfahrungen so sehr?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seitdem die Immobilienblase geplatzt ist, gerät der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen zunehmend in das Interesse außerlandwirtschaftlicher Investoren. Die Preise steigen. Gerade vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise gewinnen Sachwertinvestments immer mehr an Bedeutung. Die Zeiten, in denen ein Bauer aus dem Ort bei einer Hofaufgabe sein Interesse bekundete und den Zuschlag erhielt, sind vorbei. Die bisherigen Instrumente wie die Grundstücksverkehrsausschüsse auf Landkreisebene greifen nicht. Auch wenn Konzerne wie AGRARIUS, das als börsennotiertes Unternehmen Agrarland auch hier in Europa profitversprechend anpreist, noch nicht das Bild von Niedersachsen prägen, so sind in zunehmender Weise nicht mehr Landwirte die Investoren, die das Ackerland kaufen. In dieser Frage stehen wir an ihrer Seite. Unsere Devise lautet: Kein Ackerland in Spekulantenhand!
Im Zuge der Föderalismusreform ist im Bereich der landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrsverfahren Länderkompetenz entstanden. Der vorliegende Gesetzentwurf wiederholt daher über weite Stre
cken das bestehende Bundesgesetz. Aber es gibt auch Neuerungen.
Kern des Gesetzentwurfs sind das Vorkaufsrecht und ein vorrangiges Pachtrecht für Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in der jeweiligen oder in der unmittelbar angrenzenden Gemarkung. Um zu verhindern, dass das Vorkaufsrecht ins Leere läuft, wenn ein Grundstück zu teuer verkauft wird, wird den Ortsansässigen das Recht eingeräumt, unabhängig vom geschlossenen Vertrag das zum Verkauf vorgesehene Grundstück mit einem Zuschlag von 20 % über dem Durchschnittsverkehrswert zu kaufen. Das Gesetz privilegiert also die in der gleichen oder benachbarten Gemarkung gelegenen landwirtschaftlichen Betriebe beim Eigentumserwerb bzw. beim Anpachten von Flächen und benachteiligt auswärtige bäuerliche Betriebe.
Deshalb ist in diesem Gesetzentwurf nicht drin, was der Titel verspricht. Danach sollen bäuerliche Familienbetriebe privilegiert und außerlandwirtschaftliche Investoren diskriminiert hintangestellt werden. Dem ist aber nicht so. Dazu ein Beispiel: Ein Bauer aus einem benachbarten Ort will ein Grundstück kaufen. Er hat einen Ökobetrieb und will seine Flächen erweitern. Im gleichen Dorf hat aber ein Großagrarier seine Flächen mit Mais bepflanzt, die zur Energieverwertung verwendet werden. Er bekommt durch diesen Gesetzentwurf ein Vorkaufsrecht, vergrößert also seine Fläche. Das kann nach hinten losgehen, Herr Meyer. Ihre Begründung, dieses Gesetz diene der Umwelt, greift nicht; denn knapp daneben ist auch daneben. So ist es bei diesem Gesetzentwurf.
Mit diesem Gesetzentwurf werden keine Großbetriebe im Ort verhindert. Sie können ungestört aufkaufen
und damit Nachbarn plattmachen. Dadurch sind weitere große landwirtschaftliche Betriebe planbar, so wie im Landkreis Diepholz ungehindert ein großer Milchbetrieb entstehen konnte. Das Gesetz konserviert die bestehenden Verhältnisse, mehr nicht.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der zweite Einwand ist rechtlicher Natur: Das Gesetz verwendet Begriffe, die einer rechtlichen Überprüfung durch die Gerichte kaum standhalten werden, weil sie zu unbestimmt sind. Was
ist z. B. eine „agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens“?
Ich fasse zusammen: Das ist insgesamt ein gut gemeinter Entwurf. Aber wenn er das erreichen will, was der Titel verspricht, dann bedarf es noch vieler Nachbesserungen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! LandesRaumordnungsprogramme müssen von Zeit zu Zeit den aktuellen Herausforderungen und den Entwicklungen in einem Land angepasst werden. Aber die Chancen mit diesem Entwurf sind vertan.
Man kann einen landesplanerischen Beitrag nur leisten, wenn man sich wirklich den Problemen wie Klimawandel, Wasserverschmutzung, demografischer Wandel und Artensterben stellt und Fehlentwicklungen aus alten Landes-Raumordnungsprogrammen korrigiert. Kollege Hausmann ist ja schon ausführlich auf die Problematik der Biogasanlagen eingegangen.
Ein Aspekt, der im Entwurf unserer Fraktion besonders wichtig ist, betrifft die Rohstoffgewinnung und insbesondere den Torfabbau.
Der Abbau von Torf dient der Gewinnung hochwertiger Pflanzensubstrate, die einerseits ohne weitere Bearbeitung direkt verwendet werden können oder als Mischanteil in Substraten zur Anwendung gelangen. Obwohl die positiven Eigenschaften des Torfs unbestritten sind, darf sich jedoch niemand darüber hinwegtäuschen lassen, dass der Torfabbau aus klimapolitischer wie auch aus naturschutzfachlicher Sicht schwere, fast nicht mehr wieder gutzumachende Schäden anrichtet. Aus diesem Grunde lehnt die Fraktion DIE LINKE alle Erweiterungen des Torfabbaus ab. Vielmehr sollten in dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms Moore zielführend geschützt werden, und dort, wo es möglich ist, sollte die verstärkte Wiedervernässung abgetorfter Gebiete umgesetzt werden. Das heißt also im Klartext, das niedersächsische Moorschutzprogramm muss ausgeweitet werden.
Weiterhin müssen Kompostierung und Substratherstellung aus kompostierten organischen Reststoffen oder Gärreste weiterentwickelt werden. Da liegt das Ziel. Im vorliegenden Entwurf wird geradezu das Gegenteil gefordert. Der Entwurf ist auch in anderen Bereichen, wie z. B. bei der Energieleitung, unzureichend. Uns genügt der 400-mAbstand zu Siedlungen ebenfalls nicht. Das ist zu gering, das bringt gesundheitliche Schäden.
Deshalb werden wir diesen Entwurf ablehnen.
Der ländliche Raum muss gefördert und darf nicht abgehängt werden. Wer will diese Gebiete, diese Hochleistungsmasten vor der Haustür haben? - Wir nicht! Und deshalb fordern wir „Landlust“ statt „Landfrust“.
Mit diesem Programm werden Sie das nicht umsetzen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht zur Klimaschutzstrategie in Niedersachsen war überfällig. Vorausgegangen war - ich glaube, es war Ende 2009 - die Gründung eines Arbeitskreises. Auf Landesebene haben Verbände, Unternehmen, Kirchen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitgearbeitet. Der Bericht wurde nun vorgestellt. Der Antrag der Grünen bezieht sich auf die Auflistung der klimaschädlichen Gase in der Studie und fordert eine zügige Umsetzung der Empfehlungen für den Bereich Landwirtschaft ein.
Herr Minister Lindemann, Sie haben gesagt, es sei nun geboten, die Betriebe und Unternehmen mitzunehmen. Es ist viel Zeit vergangen, in der sie hätten vorbereitet werden können. Denn viele Forderungen, die im Antrag der Grünen aufgezählt werden, waren bekannt und sind immer noch richtig und wichtig. Darüber hinaus liegt unser Antrag
zum Schutz des Grundwassers vor, ebenso wie der Antrag der Grünen zum Güllekataster.
Die Förderung des ökologischen Landbaus wurde jedes Jahr gefordert. Das Thema der Eiweißversorgung von Tieren wurde hier 2008 und 2009 ausgiebig diskutiert. Mir ist durchaus bewusst, dass es in der Lagerung heimischer Eiweißpflanzen noch Schwachstellen gibt. Da muss investiert und geforscht werden, um die Alternative zum Import von Sojaschrot durchzubringen.
Verbraucheraufklärung und Verbraucherberatung wurden mehrmals angesprochen, hier in diesem Plenum eingefordert und auch in den Anträgen zum Haushalt eingebracht.
Meine Damen und Herren, viele Probleme sind also bekannt. Lösungsansätze wurden vorgeschlagen und können angewandt werden. Trotzdem wurden die Augen verschlossen, und es wurde immer so weitergemacht wie bisher. Aktuelles Beispiel ist das Raumordnungsprogramm, das in diesem Plenarsitzungsabschnitt verabschiedet werden soll.
In den Empfehlungen zum Klimaschutz wird festgestellt, dass Humus ein Kohlenstoffsenker ist und dass einer Abnahme des Humusgehalts entgegenzuwirken ist. Die Entwicklung von Torfersatzstoff mit dem Ziel, eine Reduktion des Torfeinsatzes zu erreichen, wird vorgeschlagen. Dieser Ansatz ist absolut nicht neu. Kommen Sie mir nicht mit dem Argument, wir wollten Arbeitsplätze vernichten: Auch durch die Entwicklung von Torfersatzstoffen werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Es gilt umzuwandeln.
Ich komme zum Schluss. Der Antrag greift viele Themen auf, vom Moorschutzprogramm bis zum Verbraucherschutz. Die Reduktion von Fleischkost wird angeraten. Es ist also ein richtiger Rundumschlag. Es bleibt spannend: Greifen die Argumente der Studie, und wird endlich einmal vorgegangen?
Die Forderung der Grünen nach mehr Beratung der Bäuerinnen und Bauern ist ein Weg, um, wie Herr Minister Lindemann es ausgedrückt hat, die Landwirte mit ins Boot zu holen.
Auf jeden Fall wird es eine interessante Beratung im Ausschuss. Was in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag löste bei der Einbringung in den Landtag heftige Reaktionen aus und hat zur Folge, dass die Fraktionen von CDU und FDP heute Abend auch einen Antrag zum Thema Wald einbringen werden.
Unser Antrag „Niedersachsens Wälder erhalten und nachhaltig nutzen“ enthält die Forderung, mindestens 5 % aller Waldflächen der eigendynamischen Waldentwicklung unter Aussetzung der Nutzfunktion zu überlassen. Das ist eine Forderung, die zur Umsetzung der Nationalen Biodiversitätsstrategie beiträgt. Insgesamt sollen laut Strategie 2 % der Fläche Deutschlands wieder Wildnis werden. Ungenutzte Wälder sind wichtig für viele Tier- und Pflanzenarten, die entweder große störungsfreie Gebiete benötigen oder auf Alterungs- und Zerfallphasen von natürlichen Wäldern angewiesen sind.
Diese ungestörten Wälder mit altem Baumbestand und ungestörten Bodenverhältnissen sind ein Garant für Kohlenstoffspeicherung. Die Natur ist ein komplexes System, dessen Stabilität durch menschliche Eingriffe immer wieder zerstört wird. Wir Menschen brauchen diese ungeschützten, sich selbst überlassenen Wälder zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur dynamischen Anpassung an den Klimawandel, zum Beobachten und Lernen, zur Erholung und zur Wiederentdeckung von Wildnis.
Hier tragen die Bundesländer neben der Bundesregierung einen großen Teil der Verantwortung. Wir kommen mit unserem Antrag dieser Verantwortung nach.
Ein weiterer Punkt unseres Antrags ist, die Kahlschlagwirtschaft grundsätzlich zu untersagen. Schön und gut, wenn im Moment kein Kahlschlag stattfindet.
Aber warum scheuen Sie sich denn, meine Damen und Herren von der CDU und auch von der SPD, den Kahlschlag grundsätzlich zu untersagen?
Ich frage Sie: Wem wollen Sie denn damit noch eine Tür offenhalten?
Meine Damen und Herren, die Linken wollen auch nicht in eine Zeit zurückkehren, in der Waldarbeiter unter hohem körperlichen Einsatz Baumstämme durch den Wald gezogen haben.
Wir verwehren uns nicht der modernen Technik. Aber eine schonende Forstwirtschaft setzt auch einen umsichtigen Einsatz von schweren Maschinen voraus. Deshalb fordern wir Richtlinien für den schonenden Einsatz und - hören Sie genau zu! - nicht das Verbot von schweren Maschinen.
Ich zitiere einmal aus einem Bericht von der Wasserleitungsgenossenschaft aus meiner Heimatgemeinde. Da steht nämlich etwas zu diesem Einsatz. Anlass dieses Berichts war, dass kurz nach dem Sturm Kyrill eine Quelle immer wieder stark eingetrübtes Wasser lieferte. Bei einer Begehung wurden tiefe, mit Regenwasser vollgelaufene Fahrspuren entdeckt. Diese waren durch den Einsatz von schweren Geräten durch eine von der Forstverwaltung beauftragte Firma zur Aufarbeitung des Gebietes nach dem Sturm entstanden. Es musste eine sehr kostspielige, außerordentliche Sanierung im Gebiet dieser Quelle stattfinden. Das ist nur ein Beispiel, welches zeigt, dass es Richtli
nien für die Nutzung schwerer Maschinen im Wald geben muss.
Ich komme zum Schluss. Der landeseigene Wald ist Eigentum der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens. Er hat einen hohen Stellenwert für den Klimaschutz, bietet Tieren Lebensraum, ist Erholungsort und natürlich auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Holz ist begehrt. Die Begierde nach Buchenholz ist bekannt. Der Wald darf wegen der Haushaltssanierung des Landes aber nicht zum Spekulationsobjekt werden. Wir fordern mit unserem Antrag nicht, dass private Waldflächen verstaatlicht werden sollen.
- Ich habe Ihren Zwischenruf gehört. Ich habe das damals bei der Einbringung nicht gefordert. Vielleicht müssen Sie einen Ohrenarzt aufsuchen.
Aber wir wollen, dass nicht noch mehr Wälder aus der öffentlichen Hand in private Hände wechseln. Das Land Niedersachsen soll seine Verantwortung für den Wald wahrnehmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Da haben Sie ja viel zwischenzurufen, oder?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben ja heute schon einmal über die Bedeutung
des Waldes gesprochen. Eine verantwortungsvolle Nutzung der heimischen Ressourcen, um Raubbau und Waldvernichtung in anderen Ländern zu verhindern, ist unabdingbar. Da sind wir einer Meinung. Aber der Knackpunkt Ihres Antrags ist die Forderung, zur Sicherung bzw. Vergrößerung der Kohlenstoffspeicherung im Wald optimierte Waldbewirtschaftungskonzepte mit Verzicht auf pauschale Flächenstilllegungen einzuführen. Das ist nicht hinnehmbar. Das 5-%-Ziel, das nicht nur wir, sondern auch die Naturschutzverbände BUND und NABU für Wälder mit natürlicher Entwicklungsdynamik und für den Erhalt des Naturwalderbes einfordern, hat große Potenziale für die Kohlenstoffspeicherung.
Herr Kollege Schminke hat es eben ja schon sehr deutlich ausgeführt: Es gibt andere Gutachten, es gibt andere Studien. Bitte lesen Sie die, damit wir uns dann über die Verschiedenheit dieser Gutachten, dieser Studien im Ausschuss unterhalten können und beraten können! Nur mit diesem von Ihnen vorgelegten Antrag geht es garantiert nicht; denn mit diesem Antrag für eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft, wie Sie es nennen, beschreiten Sie eindeutig einen Holzweg.
Die Devise lautet: multifunktionale Forstwirtschaft ja, Erhalt des Naturwalderbes nein. - Ihr Antrag ist holzlastig, und dazu sagen wir ein klares und deutliches Nein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wasserversorger schlagen Alarm. Sie melden Überschreitungen der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zulässigen Grenzwerte für Nitrat an bodennahen Messpunkten in weiten Teilen Niedersachsens. Zwei Drittel der Grundwasserkörper sind gemäß der Wasserrahmenrichtlinie gegenwärtig in einem schlechten Zustand.
Der Grundwasserschutz benötigt umfassende Änderungen des Ordnungsrechts. Aus diesem Grund haben wir mit unserem Antrag umfassende Vorschläge eingebracht.
Das Problem ist seit Jahren bekannt. Schon in den 90er-Jahren gab es ein Pilotprojekt „Einführung einer reduzierten Stickstoffdüngung“. Zehn Jahre lang wurden im Wendland und in Weser-Ems Alternativen ausprobiert. Am Ende, im Jahre 2001, wurde dem Landwirtschaftsministerium ein Bericht mit Handlungsempfehlungen vorgelegt. Daraus ist fast nichts umgesetzt. Das sogenannte Güllekataster, das es schon einmal gab und das aus Gründen des Datenschutzes wieder gekippt wurde, half nur im Hinblick auf die Baugenehmigung für Tierställe. Insofern bringt uns ein Güllekataster, so wie es die Grünen fordern, nicht weit genug.
Die Düngeverordnung und die Verbringungsverordnung sind so weich, dass die Probleme nicht in den Griff zu bekommen sind. Deswegen wird Alarm geschlagen, und zwar so laut, dass auch der Landwirtschaftsminister die Signale verstanden hat.
Beim Umweltminister kam das nicht ganz so deutlich an.
- Den jetzigen, auf dem Wassersymposium.
Herr Minister Lindemann hat Vorschläge zur Veränderung der Düngeverordnung angekündigt. Das reicht nicht aus; denn hier muss endlich sanktioniert werden. Die Düngeverordnung muss nachgebessert werden. Ausnahmeregelungen bei der EU müssen weg. Hier sind wir an der Seite von Herrn Minister Lindemann: Organische Düngemittel müssen aufgenommen werden!
Dies ist aufgrund der gewachsenen Bedeutung der Biogasanlage, die leider nicht nur mit Wirtschaftsdünger beschickt wird, unabdingbar. Erlaubte Überschüsse bei Stickstoff müssen ab 2013 auf 50 kg reduziert werden. Wer in Folge die Bilanzüberschüsse überschreitet, muss sich einer verpflichtenden Beratung unterziehen und die Produktion anpassen.
Weil immer mehr Gülle und Trockenkot hin- und hergekarrt wird, wurde im Jahre 2010 die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern verabschiedet. Jetzt ist eine Nachregulierung durch das Land Niedersachsen ab dem 1. Juli 2012 angekündigt.
Von der Landvolkseite kam auf dem Symposium zu Nährstoffmanagement und Grundwasserschutz in Hannover die Idee auf, extreme Nährstoffüberschüsse in intensiven Tierhaltungsregionen durch Export von Gülle und Trockenkot in Ackerbauregionen zu entsorgen. Das hört sich zunächst einmal schlau an. In den Ackerbauregionen wird Futter für die Mastställe produziert, und weiteres Futter kommt aus Übersee. Dann werden in die viehreichen Regionen massiv Nährstoffe importiert. Die Nährstoffbilanzen platzen. Deshalb will man die Nährstoffe in Form von Gülle und Trockenkot von einer Seite des Landes auf die andere karren.
Meine Damen und Herren, dieser Lösungsansatz stinkt doch zum Himmel!
Das Klima wird durch den zusätzlichen Verkehr massiv geschädigt. Da ist auch kein Kreislaufdenken vorhanden, und Regionalität ist überhaupt
nicht mehr gegeben. Es macht doch keinen Sinn zu trennen: hier Viehhaltung, da Ackerhaltung.
- Ackerbau!
Um mit der Verbringungsverordnung Anreize für die Kreislaufwirtschaft zu schaffen, muss auf die verbrachte Düngermenge eine Abgabe gezahlt werden. Die kann man so wie den Wasserpfennig für die Wasserschutzberatung verwenden.
Wir greifen auch den Vorschlag auf, den Datenabgleich zwischen Landes- und Kreisbehörden zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, man kann heute keinen Antrag zum Wasser- bzw. Grundwasserschutz einbringen, ohne auf die neuen Gefahren für das Grundwasser einzugehen. Aus diesem Grund beinhaltet unser Antrag auch, dass die Landesregierung ein Verbot des Frackings im Bergbaugesetz durchsetzen soll.
Wegen Peak Oil und den damit verbundenen Preis- und Profitsteigerungen und des Unwillens, sich auf erneuerbare Energieträger einzulassen, wenden sich Energiekonzerne - - -
Energiekonzerne wenden sich heute Erdgasvorkommen zu, die lange Zeit als unwirtschaftlich und technisch nicht förderbar galten. Dieses Erdgas ist in Gesteinsporen eingeschlossen. Damit es gefördert werden kann, muss das Muttergestein buchstäblich aufgebrochen werden. Dazu werden Gesteine angebohrt. Dann werden Flüssigkeiten, die mit Chemikalien und Sanden versetzt sind, in das Gestein gepresst, und zwar so lange, bis es aufbricht und das Gas gewonnen werden kann. Nur etwa 30 bis 60 % der Flüssigkeiten werden wieder gewonnen.
Die Chemikalien, die beim Fracking eingesetzt werden, sind überwiegend giftig und krebserregend. Die Aussagen der Landesregierung, dass die Grundwasserkörper, die über den durch Fracking aufgebrochenen Gesteinsformationen liegen, nicht verschmutzt werden, sind unglaubwürdig. Werden Gesteine erst einmal aufgebrochen und neue Porengänge geschaffen, dann ist ein Zugang zu Grundwasserkörpern sehr wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite beinhalten die Förderung und Ableitung des Erdgases und der Lagerstättenwasser auch über dem Erdboden Verschmutzungsgefahren. So mussten kürzlich 42 km Kunststoffleitungen von ExxonMobil stillgelegt werden, weil krebserregendes Benzol aus den Rohrleitungen getreten war und das umgebende Erdreich verseucht hatte. Benzol und Quecksilber fanden sich sogar in den Blutproben der Anwohner. Die Kunststoffrohre wurden verlegt, obwohl in den Fachkreisen bekannt war, dass Benzol durch diese Kunststoffe hindurch diffundieren kann. Das ist ein Skandal ohnegleichen.
Es reicht nicht aus, wie die Grünen ein Moratorium zu fordern. Zu schnell sind solche Zeiträume vorbei. Dann fällt einem das Problem mit voller Wucht auf die Füße, wie wir es z. B. bei Gorleben erleben. Nein, die Fraktion DIE LINKE in Niedersachsen fordert eindeutig, ein Verbot von Fracking im Bundesbergbaugesetz festzuschreiben.
Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge zum Schutz des Grundwassers gehen sehr viel weiter als der Antrag der Grünen und als die Ankündigungen des Landwirtschaftsministers. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass neben den finanziellen Nöten der Krankenhäuser das Problem des Ärztemangels gerade in den ländlichen Gebieten immer dringlicher wird, frage ich: Wie will die Landesregierung insgesamt die gesundheitliche Versorgung in den ländlichen Regionen Niedersachsens konkret mittelfristig sicherstellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beide Anträge - der Antrag „Gesetzliche Möglichkeiten der Erdverkabelung in Niedersachsen nutzen!“ und der Antrag „Endlich sichere Rechtsgrundlagen für Erdverkabelung schaffen“ - wurden vor dem Ausstieg aus der Atompolitik und vor der Energiewende eingebracht. Auch wenn sie jetzt aktualisiert sind - wir haben von Anfang an eine erneute Bedarfsplanung gefordert. Uns geht das nicht weit genug. Vor allen Dingen ist seit Fukushima nichts so, wie es einmal war.
Richtig ist: Wir müssen auch in Zukunft Windenergie von Offshorewindparks nutzen, einspeisen und transportieren. Aber wie viel Strom muss einge
speist werden? - Das ist die entscheidende Frage. Für die Linke ist ganz klar - das ist unsere Forderung -: Wir wollen dezentrale Stromversorgung. Das fördert regionale Wirtschaft und kommt auch bei den Verbrauchern vor Ort an. Erst dann kommt die Frage der Stromnetze.
Bei den ersten Planschritten für neue Stromnetze haben die Energieversorgungsunternehmen gesagt: Super! Dann können wir parallel zur Windenergie auch unseren Strom einspeisen. - Da stellt sich doch ganz klar die Frage: Was wird aus den Leitungen der stets zunehmenden Kraftwerke in Norddeutschland? - Wir haben von Anfang an diese erneute Bedarfsplanung gefordert - und jetzt erst recht. Das hat auch die Anhörung im Ausschuss ganz klar gezeigt.
Es muss geprüft werden: Brauchen wir überhaupt neue Leitungen, wenn ja, wie viele, und können alte Leitungen aufgerüstet werden?
Erst dann, wenn diese Bedarfsplanung vorliegt, kann über Leistungslohnsteuerung, neue 380-kVLeitungen und, damit verbunden, die Erdverkabelung entschieden werden,
die von Bürgerinnen und Bürgern gefordert wird und die auch zum Schutz der Gesundheit von Menschen und der Umwelt erforderlich ist.
Noch ein ganz wesentlicher Knackpunkt: Der Netzbetreiber TenneT ist finanziell überfordert. Früher waren Stromherstellung und Stromweiterleitung Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Heute bestimmen die Stromkonzerne die Preise. Die Netzbetreibung benötigt viel Eigenkapital. Vielleicht muss das Land dann Starthilfe geben. Hier, meine Damen und Herren, rächt sich der Privatisierungswahnsinn. Beide Anträge waren auf jeden Fall nicht der Masterplan, den wir hier in Niedersachsen für die Energiewende brauchen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP mit dem wohlklingenden Titel „Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe durch regionale Agrarstrukturplanung“. Was für ein Verschleierungsantrag!
Soll dieser Antrag z. B. den Flächenraub, der durch den Entwurf des Landes-Raumordnungspro
gramms festgeschrieben ist und 40 landwirtschaftliche Betriebe im Moorgebiet nördlich von Benthullen betrifft, verschleiern? Zeigen Sie Ihren Antrag doch einmal der Bürgermeisterin der Gemeinde Wardenburg! Da werden Sie aber etwas zu hören bekommen!
Denn das kann man sprichwörtlich als Veräppelung bezeichnen.
Das Leitbild, das Sie in dem Antrag darstellen, ist noch schlimmer, weil es ein Aus für alle flächenbezogenen landwirtschaftlichen Betriebe wäre - und zwar der ökologischen wie der konventionellen -; es wäre der Tod der bäuerlichen Familienbetriebe, die das Bild in Niedersachsen prägen.
Da steht doch glatt - ich zitiere -: „Leitbild … ist die unternehmergeführte Landwirtschaft, geprägt durch die Einheit von Eigentum und Leitung.“ - Ja, was soll das denn konkret heißen? Etwa gewerblich angemeldete Betriebe, die z. B. Massentierhaltung ohne jegliche Flächenbindung durchziehen und danach Saisonarbeiterkräfte in prekären Beschäftigungsverhältnissen bei Dumpinglöhnen in vor- und nachgelagerten Bereichen wie in den Großschlachthöfen beschäftigen? Ist das Ihr Leitbild? Ist das Ihre Zukunftsvision von Niedersachsen?
Diese Art der Landwirtschaft, die Sie hier vorführen, ist ursächlich für unsere Umweltprobleme verantwortlich, für Nitrat im Grundwasser, für Luftverschmutzung, für Stickoxide, die klimaschädlich sind, für den Rückgang der Artenvielfalt und für viele andere Probleme mehr.
- Ach, Herr Oesterhelweg, Ihre Zwischenrufe kenne ich! Lassen Sie die doch mal sein, die sind wirklich nicht hinnehmbar!
Diese Art der Landwirtschaft, wie Sie sie in Ihrem Leitbild schildern, nützt dem Export, dem schnellen
Mammon, aber nicht der Landschaft, nicht den ländlichen Räumen und nicht den Bewohnern. Ehrlich gesagt: Auf diesen Antrag hätten wir verzichten können. Auch wenn sich viele auf die Ausschussberatung freuen, ich sage: Da gehen Gespenster um! Da lernt man das Fürchten!
Wir setzen uns für eine gesunde Ernährung für alle Menschen ein, unabhängig vom Geldbeutel. Das ist soziale Gerechtigkeit und ein Menschenrecht. Nehmen Sie sich das zu Herzen!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Herr Sander, ich habe keine Landwirte beleidigt, sondern konkret vom Erhalt der bäuerlichen Landwirtschaft gesprochen.
Wir sind die Partei, die Mindestlöhne für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fordert. Dieses Recht haben unsere Landwirte, die mit ihrer Hände Arbeit für unsere tägliche Ernährung sorgen, erst recht, und dafür treten wir ein. Das lasse ich mir von Ihnen absolut nicht schlechtreden.
Ich sehe mir genügend Betriebe an, Herr Sander. Die Bauern kämpfen um ihre Existenz. Ich beleidige auch nicht die Menschen, die in vor- und nachgelagerten Betrieben arbeiten. Auch da sage ich: Sie haben das Recht, einen gerechten Lohn zu verdienen, und es kann nicht sein, dass sie ewig Aufstocker sein müssen.
Bei Ihrer Informationskampagne, mit der Sie der Öffentlichkeit die gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung einer modernen Landwirt
schaft näher bringen wollen, müssen Sie gewaltig umsteuern. Die Menschen, die Verbraucherinnen und Verbraucher, wollen gesunde Lebensmittel, keine Überlebensmittel.
Hören Sie den Ruf ihrer Demonstrationen, wenn sie Seit’ an Seit’ kämpfen. „Wir haben es satt!“, rufen sie.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass im Doppelhaushalt bei der Förderung des ländlichen Raumes schon nachgebessert werden musste - in der Antwort auf unsere Große Anfrage musste die Landesregierung zugeben, dass es abgehängte Regionen gibt -, der sogenannte Zukunftsvertrag bei den Kommunen nicht an die Wurzel des Übels geht und die ländlichen Räume verdorren - in der Kommune Uslar in Südniedersachsen sieht man die Folge; das der Daseinsvorsorge dienende Krankenhaus wurde geschlossen, und Mobilität ist nicht mehr gewährleistet; der demografische Wandel ist dort ganz besonders deutlich zu sehen -, frage ich die Landesregierung und bitte um eine ganz konkrete Antwort: Wie und mit welchen Mitteln wollen Sie die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes gewährleisten? - Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erwarten eine Antwort. Denn bei ihnen geht es schlicht und einfach ums Überleben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fracking ist eine rückwärts gewandte Technologie, die das fossile Zeitalter verlängert. Wir haben gerade gehört: Das Verfahren ist teuer und gefährlich. Die Risiken für das Grundwasser und das Trinkwasser sind wegen der giftigen Chemikalien, die in die Fracking-Flüssigkeit gemischt werden, enorm. Der Flächenverbrauch ist hoch. Die Ökobilanz ist insgesamt schlecht.
All diese Risiken und negativen Aspekte werden zwar auch in der Risikostudie „Fracking“, die von einem neutralen Expertenkreis im Auftrag von Exxon erstellt wurde, aufgezeigt. Aber wir kennen ja das Sprichwort „wer bezahlt, bestimmt die Musik“, und so verwundert es auch nicht, dass das von Exxon bezahlte Experten-Schriftstück zu dem Ergebnis kommt: Trotz der vielen Risiken könne man, wenn man vorsichtig vorgehe, die Probleme im Griff behalten.
Meine Damen und Herren, seien wir doch einmal ehrlich: Diese Risikostudie ist für die FrackingTechnologie vernichtend. Jeder vernünftig denkende Mensch, der die gesamte Studie gelesen hat, würde diese Technologie doch sofort aufgeben.
Viele Gemeinderäte und Kreistage in Niedersachsen verabschieden aus diesem Grund parteiübergreifende Resolutionen gegen Fracking. Auch viele CDU-Mitglieder sind dabei. Herr Bäumer, Sie sind zwar bei einem Protestmarsch mitgegangen, und dank der vielen Bürgerinitiativen und Proteste ist es gelungen, dass es in Bad Rothenfelde bzw. in Ihrem Wahlkreis nicht zum Fracking-Verfahren kommt. Aber damit ist doch nicht das Problem gelöst, dass jetzt in Badbergen im Landkreis Osnabrück die Suche losgeht.
So geht es nicht! Das zeigt nur: Die Position der CDU ist schwammig, und das Restrisiko bleibt. Die Linke dagegen ist eindeutig und klar: Wir fordern ein grundsätzliches Verbot von Fracking, wie es etwa in Frankreich und Bulgarien gilt.
Rechtsgrundlage für den Abbau von Bodenschätzen in Deutschland ist das Bundesberggesetz. Das aber ist veraltet. Es schützt weder die Umwelt noch die Ressourcen. sondern es forciert sogar die Ausbeutung dieser Ressourcen. Das Bergrecht muss also dringend reformiert werden. Es muss grundsätzlich in das Umweltrecht integriert werden. Eine Mitentscheidung der Anwohner bzw. der Bevölkerung muss gewährleistet sein. Um es deutlich zu sagen: Es muss im Einvernehmen entschieden werden. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen an den Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, beteiligt werden.
Die Linke unterstützt auch die Forderung des Wasserverbandstages nach einer sogenannten unterirdischen Raumordnung. So können Vorhaben generell besser geplant und vor allen Dingen Nutzungskonflikte entzerrt werden. Außerdem muss festgeschrieben werden, dass Unternehmen für mögliche Umweltschäden durch ihre Vorhaben haften. Dazu muss unbedingt die Beweislast umgekehrt werden. - So muss das geregelt werden!
Das aber ist heute alles nicht der Fall, weil Herr Minister Bode sogar eine generelle Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking ablehnt. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass er sich auf den Standpunkt stellt, dass unterhalb einer Gasfördermenge von 500 000 m³ pro Tag keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Dieser Standpunkt ist nur damit zu erklären, dass Minister Bode ein uneingeschränkter Lobbyist dieser Konzerne ist.
Wenn er im nächsten Jahr nicht mehr auf der Regierungsbank sitzt, wollen wir einmal sehen, wo er dann seinen Platz findet. Ich frage mich allerdings, Herr Bode, ob diejenigen, denen Sie sich heute andienen, Ihren Einsatz dann auch noch wirklich würdigen werden. Denn wenn ein Minister die Interessen seines Souveräns - das sind in diesem Fall das Land Niedersachsen und die niedersächsische Bevölkerung - nicht vertritt, wie sollen sich dann einzelne Konzerne auf ihn verlassen können?
Ich komme zum Schluss. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen bei allen Vorhaben ergebnisoffen vorgeschaltet werden; darin sind sich Linke und Grüne einig. In Ihrem Antrag, den Sie mit dem wunderbaren Titel „Ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert“ in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, gehen Sie nicht weit genug. Dort haben Sie nicht den Finger in die Wunde ge
legt. Zum Fracking haben Sie nichts Eindeutiges in Ihren Antrag geschrieben. - Also auch schwammig!
Wenn klar ist, dass eine Technologie so riskant ist, dass sie Lebensgrundlagen zerstören kann, dann muss sie untersagt werden. Fracking mit giftigen Chemikalien darf nicht möglich und nicht genehmigungsfähig sein. So konkret ist das Bergrecht zu ändern, meine Damen und Herren. Das sind wir der Bevölkerung in Niedersachsen schuldig.
Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung plädieren Sie immer dafür, dass wir an die nachfolgende Generation denken müssen. Hier aber vergessen Sie die nachfolgende Generation. Wir hingegen tragen die Sorge für die nachfolgende Generation. Wir stehen dafür ein, dass auch die nachfolgende Generation in Niedersachsen leben kann. Deshalb kein Fracking!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Tatsache, dass im AKW Grohnde massenhaft defekte Dübel entdeckt wurden und der Betrieb trotzdem, also auch während des Austausches, weitergelaufen ist?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass wir uns hier in der Fragestunde befinden und wir Abgeordnete das Recht auf Antworten haben, frage ich die Landesregierung ganz konkret, ob sie sich beim Energiegipfel mit der Kanzlerin für ein deutschlandweites Energie- und Windkonzept einsetzt, damit die Windnutzung arbeitsteilig gleichmäßiger über Deutschland verteilt wird, und, wenn nein, warum nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Eingabe handelt es sich um einen Vorfall aus dem Dezember des letzten Jahres hier in der Markthalle in Hannover. Der Petent führt aus, er habe sich vor dem Fußballspiel von Hannover 96 in der Markthalle mit Freunden zum Essen treffen wollen, bevor er zum Fußballspiel geht. Zufällig sei er an einem Ort gewesen, an dem es kurz vorher zu Ausschreitungen gekommen sei, und er sei mit einer Personengruppe von der Polizei aus diesem Grund aus der Markthalle geführt worden. Dort sei er ca. 20 Minuten lang festgehalten worden. Seine Personalien sind aufgenommen worden. Später erhielt er einen Platzverweis. Nach Aussagen des Petenten habe er vor Ort keine Auskunft auf seine Frage bekommen, warum er festgehalten wird. Der Polizist, den er angesprochen hat, hat die Auskunft verweigert.
Dem steht ein Bericht der Polizei gegenüber, in dem erklärt wird, die Maßnahme sei durchgeführt und allen Festgesetzten ausführlich erklärt worden, und es seien keine Fragen vor Ort an die dort tätigen Polizeibeamten gestellt worden. Also steht Aussage gegen Aussage.
Die Fragen nach der Verwertung seiner Daten, die aufgenommen wurden, wurden später von der Polizei zwar schriftlich beantwortet. Aber insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie wichtig und richtig unsere Anträge „Einrichtung einer Zentralen Unabhängigen Beschwerdestelle Polizei in Niedersachsen“ und „Kennzeichnungspflicht stärkt Vertrauen in die Polizei“ sind.
Nur so kann das Vertrauen in die Polizei gestärkt werden. So können Konflikte ganz schnell und sachlich geklärt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben uns aus diesem Grund dafür entschieden, hier „Erwägung“ zu beantragen. Es bringt den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die Arbeit der Polizei, wenn dort Transparenz vorhanden ist. Solche Vorfälle können und dürfen sich nicht wiederholen. Wir bleiben bei „Erwägung“.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.