Reinhold Hilbers
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden laut Wirtschaftswoche vom 15. Oktober 2012 weit mehr als die Hälfte der 500 Milliarden Euro vermutet, die Deutsche nach inoffiziellen Schätzungen unversteuert ins Ausland verschoben haben. Dieses sogenannte Schwarzgeld wäre nach dem Welteinkommensprinzip des § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in Deutschland zu versteuern.
Bei einer konservativ angesetzten Rendite dieses Kapitals von jährlich 3 % entgehen dem deutschen Staat jährlich Steuereinnahmen von 1,98 Milliarden Euro aus dem in der Schweiz angelegten Vermögen.
Dass in der Schweiz große Summen unversteuerter Gelder liegen, ist schon lange bekannt und hat immer wieder Überlegungen veranlasst, wie für eine Besteuerung gesorgt werden könnte. Dem standen aber das Schweizer Bankgeheimnis und die mangelnde Bereitschaft der Schweiz zur Zusammenarbeit entgegen.
Im Jahr 2003 bot die damalige SPD-geführte Bundesregierung eine Steueramnestie an, die bei frei
williger Rückführung der vorhandenen Schwarzgelder nach Deutschland einen pauschalen Steuersatz von 15 % zur Legalisierung vorsah.
Im Jahr 2006 kauften deutsche Behörden erstmals einen Datenträger mit Daten von Steuerhinterziehern mit Konten bei der liechtensteinischen LGTBank. Dies führte bekanntlich zur Hausdurchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG.
Ab dem Jahr 2009 wurden zahlreiche CDs mit Daten von deutschen Kunden bei Schweizer Banken von deutschen und auch niedersächsischen Behörden angekauft. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Selbstanzeigen von deutschen Steuerpflichtigen mit unversteuertem Vermögen in der Schweiz. Ingesamt waren 30 000 Selbstanzeigen zu verzeichnen. Die Welle der Selbstanzeigen ist inzwischen jedoch nahezu zum Erliegen gekommen.
Die Schweiz und die Bundesrepublik Deutschland handelten in der Folge ein neues Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt aus.
Am 21. September 2011 wurde das neue Abkommen unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wurden Regelungen zum zukünftigen Informationsaustausch, zur nachträglichen Besteuerung des vorhandenen Schwarzgeldes und für die zukünftige Besteuerung entsprechend der sogenannten Abschlagsteuer getroffen. Auch verpflichtete sich die Schweiz zu Maßnahmen gegen das sogenannte Abschleichen, den Abzug unversteuerter Gelder in Länder, die sich weiterhin gegen eine Zusammenarbeit mit Deutschland aussprechen.
Die Schweiz garantierte einen Mindestbetrag von 1,7 Milliarden Euro für die Nachbesteuerung. Das Abkommen wurde vom Deutschen Bundestag am 25. Oktober 2012 gebilligt. Zur Ratifizierung fehlte noch die Zustimmung des Bundesrates. Am 23. November 2012 konnte keine Mehrheit im Bundesrat für die Ratifizierung erzielt werden. Das Abkommen mit der Schweiz ist damit vorläufig gescheitert.
Begründet wurde die Ablehnung von den ablehnenden A-Ländern mit fehlender Steuergerechtigkeit. Stattdessen strebt der Finanzminister Nordrhein-Westfalens „im Notfall“ weitere Ankäufe von Datenträgern an, wie Spiegel-Online in einem Artikel vom 11. August 2012 zu entnehmen ist. Dabei konnten erst elf Personen in Nordrhein-Westfalen wegen Steuerhinterziehung infolge der angekauf
ten Datenträger verurteilt werden, wie die dortige Landesregierung vor Kurzem auf eine parlamentarische Anfrage einräumen musste.
Inzwischen lehnt die Schweizer Bundespräsidentin, Frau Widmer-Schlumpf, im aktuellen Spiegel Nachbesserungen seitens der Schweiz beim Steuerabkommen ab und sagt: „Es wird entweder diesen Vertrag geben - oder keinen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche Auswirkungen hätte ein Scheitern des ausverhandelten Abkommens mit der Schweiz auf die Steuergerechtigkeit?
2. Sieht die Landesregierung nach einer gescheiterten Ratifizierung des Abkommens noch eine realistische Chance, durch bilaterale Verhandlungen mit der Schweiz zu grundlegenden Verbesserungen des Abkommens zu kommen?
3. Gibt es aus Sicht der Landesregierung noch andere realistische Alternativen, um in absehbarer Zukunft eine flächendeckende und damit gerechte Besteuerung von deutschen Kapitalanlagen in der Schweiz zu erreichen?
Sehr verehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass die SPD damals, nämlich 2003, das Amnestiegesetz gemacht hat: Wie beurteilt sie eigentlich das Amnestiegesetz von damals in Bezug auf das, was hier heute zu Rechtsstaatlichkeitsprinzipien und Fragen der Steuergerechtigkeit und Effizienz geäußert wird? Wie viel ist damals eigentlich eingenommen worden? Wie wird man das gegenüber dem abwägen, was heute mit dem viel besseren Abkommen erreicht werden könnte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Landesregierung für die umfangreiche Beantwortung der Anfrage herzlich danken.
Mit dieser Antwort sollte deutlich geworden sein, dass wir in den Verhandlungen über die Neuregelung der Finanzbeziehungen unter den Ländern eine klare Vorstellung haben, nämlich die, dass es weiterhin einen vertikalen Finanzausgleich geben muss, dass wir weiterhin auf den horizontalen Verteilungsmechanismus setzen, der garantiert, dass wir nicht vom Bund abhängig sind - die Eigenstaatlichkeit der Länder wird -, und dass wir den solidarischen Ausgleich auch weiterhin brauchen.
Ich sage in aller Deutlichkeit, dass wir dafür sind, das bestehende System bis 2019 fortzuführen, dass wir uns aber bis dahin nicht auf das kaprizieren, was möglicherweise ein Gerichtsurteil aufgrund von Klagen von Bundesländern zustande bringt, sondern dass wir versuchen, auf dem Verhandlungswege und über die politische Kraft eine Neuregelung zu finden. In einzelnen Bereichen müssen wir nachsteuern. Dazu gleich einiges mehr.
Deshalb bin ich schon erstaunt, lieber Herr Aller, dass Ihr Kandidat im Juli 2012 gesagt hat, er fordere eine klare Haltung zum Finanzausgleichssystem und erwarte von Herrn McAllister - unter Bezugnahme auf die Klage Bayerns -, dass er in Sachen Finanzausgleich eine klare Position einnehme. - Diese Klage hängt aber mehr mit dem bayerischen Wahlkampf zusammen. - Und dann forderte Ihr Kandidat in einer Pressemitteilung, dass die Finanzbeziehungen so bleiben müssten.
Über dieselbe Person schreibt nun, am 4. November, der Focus: Der SPD-Spitzenkandidat Niedersachsens stelle den Solidarpakt infrage. - Der gleiche Kandidat will also jetzt, nur einige Monate
später, die Finanzbeziehungen zwischen den Bundesländern vorzeitig ändern und stellt Dinge infrage.
Das ist alles andere als ein klarer Kurs, als eine klare Vorstellung darüber, wie man unter den Bundesländern vorgeht. Das ist alles andere als eine verlässliche Politik. Das verursacht Chaos und führt nicht zum Ziel.
Wir setzen auf eine Verhandlungslösung, wobei die Rahmenbedingungen weiterhin stimmen müssen. Ich betone ausdrücklich, dass ein vernünftiges Erreichen des gesamtstaatlichen Ziels gleicher Lebensbedingungen in allen Teilen Deutschlands auch nach 2019 gewährleistet sein muss. Deshalb wird es einen Balanceakt zwischen der Eigenstaatlichkeit der Länder und der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft auch in Zukunft geben. Ziel des Länderfinanzausgleichs muss es künftig sein, die finanzielle Ausstattung der Länder so sicherzustellen, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden können. Gleichzeitig - das wird die Herausforderung sein - wird es darauf ankommen, nicht alles vollständig zu nivellieren. Das ist bislang nicht der Fall und darf auch zukünftig nicht der Fall sein.
Ich habe betont, dass wir auch künftig den horizontalen Finanzausgleich brauchen. Wir werden verstärkt darauf achten müssen, dass wir auch Anreizfunktionen schaffen. Jawohl, Herr Aller, die finanzpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktionen haben sich in einer Konferenz getroffen und genau diesen Punkt erörtert: Wie stark soll die Ausgleichsintensität sein? - Sie müssen sich die Mechanismen einmal genauer anschauen. Wenn Sie als Bundesland im Durchschnitt liegen, ist die Nivellierung so hoch, dass Sie 98,5 % dessen, was Sie sonst auch selbst einnehmen könnten, zurückbekommen. Anders ausgedrückt: Wenn Sie sich anstrengen, durch eine gute Wirtschafts- und Wachstumspolitik mehr Geld einzunehmen, dann werden Ihnen 98 % davon wegnivelliert. Das ist keine Anreizfunktion, wie wir sie uns vorstellen.
An einigen Stellen muss man vielleicht einige Stellschrauben neu justieren, damit alle Länder den Kurs, den wir hier in Niedersachsen verfolgen, nämlich in absehbarer Zeit von einem Nehmerland
zum Geberland zu werden, einschlagen. Diesen Weg muss man konsequent weitergehen und ihn mit Anreizen ausstatten, und das wollen wir auch tun. Damit wird die Politik fortgesetzt, die wir in den vergangenen Jahren gemacht haben. Sie zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Denn die niedersächsische Ausgleichsintensität hat dabei abgenommen. Die Finanzkraft Niedersachsens ist im bundesstaatlichen Vergleich von 98,2 % im Jahr 2000 auf 99,4 % im Jahr 2011 angestiegen. Das zeigt deutlich, dass wir auf einem guten Weg von einem Nehmerland zu einem Geberland sind.
Unsere Zahlungen sind rückläufig. Wir bekommen erheblich weniger als andere Bundesländer aus diesem Topf. Ich nenne Ihnen einen Vergleich: Niedersachsen bekommt aus dem Finanzausgleich ungefähr 15 Euro pro Kopf. - Schauen Sie zu unserem Nachbarbundesland Bremen, Herr Aller, wo sie jahrzehntelang regiert haben!
Dort sind es 650 Euro pro Kopf. Da sehen Sie einmal, welche Unterschiede dort bestehen, wie die Dinge ausgestaltet sind. Es ist eben nicht unwesentlich, welche Politik in den Bundesländern gemacht wird. Dafür stehen wir ein.
- Es ist eben nicht alles eine Frage der Größe, sondern eine Frage der Politik, die man dort macht.
Ich sage Ihnen: Wir sind auf einem guten Weg. Das alles muss in eine vernünftige Finanzausstattung und in eine vernünftige Finanzpolitik eingebettet sein. Das hat unser Finanzminister Hartmut Möllring eben noch einmal betont. Sie können für Solidarität unter den Bundesländern nur dann Mehrheiten und Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wenn alle nach den gleichen Spielregeln vernünftig mit dem Geld umgehen. Das heißt nicht, dass wir festlegen wollen, wofür es ausgegeben wird. Aber klar muss sein, dass sich diejenigen, die die Solidarität anderer genießen, an die Spielregeln der Schuldenbremse und des Fiskalpakts halten und die Dinge, die der Stabilitätsrat ihnen auferlegt hat, berücksichtigen müssen.
Herr Aller, es empfiehlt sich immer, alles zu lesen.
Sie haben die Frage „Wettbewerb und Steuern“ angesprochen. Ich sage Ihnen: Die haushaltspolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landtagen haben nicht beschlossen, dass es einen Steuerwettbewerb geben soll. Im Gegenteil, die Sprecher haben beschlossen, dass es eine Föderalismuskommission III geben soll, die sich insbesondere mit den Finanzbeziehungen und Aufgabenverteilungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen beschäftigen soll und in diesem Zusammenhang die Gemeindefinanzreform wiederaufgreifen und klären soll, wie man mit Altschulden umgehen kann und ob es für die Konsolidierungsländer die Möglichkeit geben soll, sich auch durch Zuschläge auf Steuern zu konsolidieren.
Das ist ein Prüfauftrag, den die Vertreter dieser Bundesländer explizit wünschten. Den haben wir in das Papier aufgenommen. Das heißt nicht, dass wir uns dafür aussprechen, dass es zukünftig Zuschlagsrechte geben soll. Das wollen auch wir grundsätzlich nicht. Das will niemand. Das ist dort auch nicht thematisiert worden.
Ich glaube, wir sind mit unserer Haltung auf einem guten Weg. Unsere Haltung ist konstruktiv. Die Niedersächsische Landesregierung bringt sich - dafür bin ich sehr dankbar - intensiv in diese Gespräche ein. Ich sage noch einmal: Wir sollten auf dem Verhandlungswege, nicht auf dem Gerichtswege unter den Ländern den Weg für ein tragfähiges System für die Zeit nach 2019 ebnen, auf das man sich wieder viele Jahre verlassen kann, wie wir es jetzt konnten.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Klein, Sie haben gesagt, wir wollten Bedarfskomponenten einführen. Das steht in dem Papier an keiner Stelle. Ich habe es hier. Ich emp
fehle Ihnen, es einfach zu lesen. Dann werden Sie feststellen, dass wir dort ganz deutlich machen, dass wir weiterhin ein Ausgleichssystem wollen, das auf die Einnahmeseite abzielt und das primär dazu da ist, die Finanzkraft der Länder untereinander auszurichten, aber nicht vollständig zu nivellieren. Das steht eindeutig in dem Papier. Alles andere haben Sie dazuerfunden. Das ist dort nicht abgemacht worden. Es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Länder, und es geht damit auch um die Leistungskraft der Kommunen, die wir grundsätzlich mit einbeziehen wollen. Ich empfehle Ihnen also, das dezidiert zu lesen.
Richtig herausgestellt haben Sie aber die Frage der Anreize und die Frage der Regulierungsintensität. Bei der Anpassungsleistung, die stattfinden soll, geht es um den linear-progressiven Tarif. Den wollen wir etwas abändern. Wir können Finanzmittel aus der Bundeshilfe für die Hauptstadt umverteilen, um den Mechanismus gegenzufinanzieren, damit sich die Finanzausstattung der Länder nicht grundsätzlich ändert.
Ich empfehle Ihnen also, das Papier gründlich zu lesen, bevor Sie es hier kritisieren. Ich glaube, das ist ein ganz kluger Beschluss. Wenn Sie ihn richtig gelesen haben, werden auch Sie sagen: Da haben die Finanzpolitiker der Union viel Gutes beschlossen.
Vor dem Hintergrund, dass der kommunale Finanzausgleich, der ja gesetzlich geregelt worden ist, gutachtlich noch einmal überprüft worden ist, als die Aufgaben bemessen worden sind, frage ich die Landesregierung: Was hat denn der Gutachter explizit zur Korrelation zwischen den Größenordnungen, die in der Fläche besonders auftreten,
also Straßenlängen und ähnliche Dinge, festgestellt? Kann man etwas zur Höhe der Korrelation sagen, die in dem Gutachten ausgewiesen worden ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Geuter, Sie haben von 60 Milliarden Euro Schuldenstand gesprochen. Ich erinnere nur an die Zeitungsüberschrift, die dieser Tage zu lesen war: Schuldentrick der Landesregierung bremst Steuerzahlerbund aus. Der Steuerzahlerbund hat gehofft, dass seine Schuldenuhr, die bei uns im Fraktionssaal hängt, die Sie ja damals nicht haben wollten - sie hängt bei uns seit Jahren -, und die immer langsamer tickt, eben die 60-Milliarden-Marke nicht knacken wird.
Deswegen ärgert sich jetzt schon der Steuerzahlerbund, weil eben dieser Effekt nicht eintritt. Das ist aber Grundlage unserer Politik.
Sie müssen bei den Zahlen bleiben! Ihnen sind im Haushaltsausschuss die Zahlen vorgelegt worden: „56,7 Milliarden Euro“ ist der aktuelle Schuldenstand, Stand 2011. Sie wissen, dass wir in 2012 - auch das ist Ihnen zugegangen - noch gar keine neuen Kredite aufgenommen haben.
Also bleiben Sie hier bei den Zahlen, die realistisch sind! Sie sind haushaltspolitische Sprecherin. Setzen Sie hier keine Zahlen in die Welt, die nicht stimmen! Wir sind deutlich besser, als Sie das dargestellt haben.
Bei dem Zuwachs, den Sie darstellen, bei dem Sie die Steigerung von 40 Milliarden Euro ins Feld führen, haben Sie geflissentlich das mit eingerechnet, was Ihre Schlussbilanz war. Sie haben uns damals einen Doppelhaushalt hinterlassen, in dem Sie 3 Milliarden Euro Nettokreditaufnahme hatten,
obwohl Sie nicht mit solchen Problemen zu kämpfen hatten, mit denen wir es in der Kapitalmarktkrise zu tun haben. Das war Ihre Schlussbilanz,
die erschreckend war, die wir aufarbeiten mussten. Da ist uns eine glanzvolle Bilanz gelungen. Das sollten sie honorieren und unterstützen!
Herr Dr. Sohn, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie für den niedersächsischen Landeshaushalt über 3 Milliarden Euro mehr aus Steuern einnehmen wollen. Können Sie uns einmal in Zahlen nennen, wie weit das Steueraufkommen bundesweit dann steigen müsste? Und können Sie das einmal in Relation zum Steueraufkommen auf Bundesebene setzen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um viel. Es geht heute um die Zukunft und um einen Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik. Das ist eben ein bisschen mehr, als hier nur etwas Polemik auszuschütten und so zu tun, als gehe es hier um irgendwelche parteipolitischen Profilierungen, sondern es geht darum, diesen Paradigmenwechsel einzuleiten und ihn mit konsequenter Politik auszuführen.
Zu diesem Schritt sind wir heute bereit. Sie sind offensichtlich nicht bereit, diesen Paradigmenwechsel mitzugehen. Das müssen wir erst einmal an dieser Stelle festhalten.
Wir machen das nicht zum Selbstzweck. Wir machen das, weil wir uns der Verantwortung stellen, weil wir Schluss machen wollen mit einer Politik zulasten der nächsten Generationen, weil wir Schluss machen wollen damit, dass die Schulden von heute die Steuererhöhungen von morgen sind, weil wir die Sicherung unserer finanziellen Handlungsfähigkeit wollen,
und weil wir in Zukunft auch weiterhin unser Geld in Bildung,
in Sicherheit, in Investitionen für Infrastruktur, in soziale Einrichtungen und in anderes statt in Zinsen investieren wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier von verschiedener Seite immer wieder gehört, dass man das Ziel, ohne neue Schulden auszukommen, mitgehen will. Jetzt kommt es darauf an, wie man das konkret ausgestaltet. Dazu haben wir einen konkreten Vorschlag gemacht, den wir eingebracht haben. Dann ist eben gesagt worden: An den Taten soll man sie messen. - Also wollen wir das tun!
Wir haben mit dem Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Der Gesetzentwurf ist in die Anhörung gegangen. Ich erinnere daran: In der Anhörung gab es eine breite Unterstützung
von allen Fachleuten, die sich zu Wort gemeldet haben, eine breite Unterstützung von den kommunalen Spitzenverbänden,
eine breite Unterstützung der Bevölkerung, weil längst erkannt worden ist, dass es mit der Verschuldungspolitik so nicht weitergehen kann.
Dann haben Sie einen eigenen Vorschlag gemacht, der eindeutig, vom GBD belegt, verfassungsmäßige Schwächen aufweist, den Sie so nicht umsetzen können. Wir sind Ihnen in den Verhandlungen entgegengekommen. Frau Geuter, Sie haben eben erzählt, wir hätten uns in den Verhandlungen kein Stück bewegt; das sei alles nur Schauspiel gewesen.
Das Gegenteil ist der Fall, Frau Geuter. Wir sind Ihnen gerade in dem Punkt, den Sie kritisiert haben und bei dem Sie gesagt haben, dass wir in Teilen noch auf den alten Artikel 71 abstellen, entgegengekommen. Gerade das haben wir doch gemacht. Sie wollten den alten Artikel 71 zusätzlich in der Verfassung behalten. Deswegen haben wir unseren Gesetzentwurf ergänzt und haben das mit aufgenommen. An dieser Stelle sind wir Ihnen entgegengekommen.
Des Weiteren sind wir Ihnen und auch den kommunalen Spitzenverbänden bei der Absicherung der kommunalen Interessen entgegengekommen,
wobei es darum ging, den Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Artikel 58 zu streichen. Da können Sie doch jetzt nicht allen Ernstes behaupten, wir hätten uns nicht bewegt.
Dann haben Sie Ihre vielen Fragen gestellt. Dann haben Sie gesagt: Wir müssen über den Zeitraum diskutieren, wenn wir die Fragen beantwortet bekommen haben. Die haben Sie beantwortet bekommen. Dann haben Sie gesagt, Sie brauchten die Mipla; dann könnten wir über die Zeiten, die wir aufgenommen hatten, und den Abbaupfad reden.
Ich stelle fest: Sie haben alles das bekommen, was Sie haben wollten, alle Antworten sind so ausgefallen, dass sie unseren Kurs nachdrücklich unterstützen.
Aber Sie haben sich trotzdem verweigert. Sie haben diese Fragen gar nicht ernsthaft gestellt. Sie haben sie gestellt, weil Sie einen Ausweg suchten, um aus dieser Nummer herauszukommen, weil Sie für die Politik, die Sie machen wollen, die Schuldenpolitik behalten wollen.
Ihr Gesetzentwurf zur Haushaltsordnung lässt ja die Katze aus dem Sack. Sie haben immer in blumigen Worten erklärt: Jawohl, wir wollen den Abbaupfad; wir wollen ein kontinuierliches Hinführen auf 2020; wir wollen die Schuldenbremse. - Dann haben Sie Ihren Entwurf vorgelegt. Sie haben sich im Haushaltsausschuss selbst zur Mipla zu Wort gemeldet und gesagt, formal hätten Sie nichts einzuwenden; sie sei handwerklich ordentlich gemacht. - Ja, Frau Geuter, das haben Sie gesagt. Ich erinnere mich daran. - Wenn das so ist und wenn diese Zahlen diesen Kurs belegen, dann können Sie das doch nicht infrage stellen. Aber Sie haben den Abbaupfad in Ihren Gesetzentwurf nicht aufgenommen. Damit haben Sie den Beweis angetreten, dass Sie diesen Abbaupfad und damit 4 Milliarden Schulden weniger nicht wollen.
Sie wollen den Abbaupfad nicht; Sie wollen die Crash-Landung 2020. Sie lassen es darauf zulaufen. Sie wollen 4 Milliarden mehr Schulden machen. Das ist Ihre Politik. Mit diesem Entwurf haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen.
Sie wollen mehr Schulden machen. Das unterscheidet uns seit zehn Jahren hier im Haus grundsätzlich.
Wir auf dieser Seite des Hauses betreiben einen kontinuierlichen Abbau der Schulden, und auf der anderen Seite des Hauses stehen Sie. Einerseits beklagen Sie die Verschuldung - Sie haben gesagt, wir hätten sie um 50 % gesteigert; Herr Schostok, mit Prozentzahlen kann man immer super arbeiten, aber diese Zahlen stimmen nicht. Im Jahr 2003 waren das noch Ihre Zahlen. Sie haben 2013 schon dazugerechnet. Wir kommen auf 15 Milliarden.
Das können Sie in der Mipla nachlesen. Wenn Sie dazu Seite 131 oder Seite 132 aufschlagen, dann sehen Sie das an einem Schaubild. Sie kommen auf 15 Milliarden, also nicht auf 20 Milliarden. Aber selbst wenn Sie sie zugrunde legen, will ich Ihnen sagen: In Ihrer Regierungszeit vorher haben Sie die maßlose Leistung vollbracht, ohne Wirtschaftskrise, ohne Einbruch des Wachstums von 5 % bis 6 % die Verschuldung zu verdoppeln. Das ist Ihre Leistung, die Sie abgeliefert haben.
Sie stellen sich aber hier hin, so als seien Sie finanzpolitisch auf der seriöseren Seite. Das machen auch die Grünen. Sie stellen auf strukturelle Defizite ab, Herr Klein. Indem Sie darauf abzielen, holen Sie sich andererseits, weil das strukturelle Defizit im Augenblick noch etwas höher ist als das, was die Nettokreditaufnahme ausmacht, mal eben zusätzliche Möglichkeiten für Kredite.
Sie müssen einfach einmal durchrechnen, was Sie vorhaben. Mit Ihrem Abbaupfad können Sie mehr Kredite aufnehmen als mit unserem. Deswegen sind Sie in der Berechnung nicht seriöser und besser als wir, sondern Sie stellen nur auf andere Zahlen und auf andere Grundlagen ab.
Nein, ich möchte im Zusammenhang vortragen, Frau Präsidentin.
Ich will Ihnen sagen: Wir gehen heute einen konsequenten Weg. Besser wäre es für Niedersachsen gewesen, wenn wir heute eine die Verfassung ändernde Mehrheit erreichen würden. Eine Verfassungsänderung haben Sie abgelehnt. Sie wollen sie aus grundsätzlichen Erwägungen nicht.
Jetzt gehen wir ersatzweise den Weg über die Landeshaushaltsordnung und dokumentieren damit eindeutig, dass wir den Mut, die Kraft und die Entschlossenheit haben, ohne neue Schulden auszukommen.
Nun will ich noch etwas zu Ihrem Hilfsantrag sagen, Herr Klein, weil Sie darum gebeten hatten. Wir hatten den Kommunen eindeutig angeboten, mit unserer Verfassungsänderung auch den Leistungsfähigkeitspassus zu streichen. Das gehört für uns auch inhaltlich zusammen. Wenn Sie die Schuldenbremse in die Verfassung schreiben, muss der Schutzmechanismus für die Kommunen in die Verfassung mit aufgenommen werden.
Wenn man aber, wie Sie, die Schuldenbremse nicht in die Verfassung schreiben will, dann bedarf es auch des Schutzmechanismus nicht, weil die Verfassung an dieser Stelle nicht geändert wird.
In der Begründung zur Änderung der Landeshaushaltsordnung haben wir das hinlänglich zum Ausdruck gebracht. Diese Dinge gehören zusammen. Sie können sich nicht aussuchen, an welchen Stellen Sie mitmachen wollen. Setzen Sie das konsequente Paket von uns um. Das beinhaltet die Schuldenbremse und beinhaltet ebenfalls den Schutz der Kommunen. Es ist umfassend und mit
den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Damit tun Sie eine gute Tat.
Wir wollen in diesem Hause den entschlossenen Kurs der Konsolidierung und der soliden Finanzen, für den wir seit zehn Jahren stehen, der der Markenkern unserer Politik ist, fortführen. Wir haben bewiesen, dass wir die Kraft dazu haben, und werden diesen Weg weitergehen. Ich kann Sie nur ermuntern, diesen Weg mitzugehen, weil er in die Zukunft führt. Alles andere führt in die Sackgasse.
Herzlichen Dank.
Frau Geuter, wenn man in die Mipla schaut, wird man feststellen, dass damals ein Negativwachstum von 0,5 bis 0,6 % ausschlaggebend war. In der Finanzmarktkrise aber haben wir eine Wachstumsverschlechterung um 5 bis 6 % gehabt. Das macht die Dramatik deutlich.
Im Übrigen gab es damals das Problem bei der Körperschaftsteuer. Wir konnten nichts dafür, dass Ihre Berliner Kollegen und insbesondere Schröder ein Körperschaftsteuergesetz gemacht haben, durch das die Körperschaftsteuer zur Auszahlungsposition geworden ist. Das war doch wohl eher Ihr Problem.
Ich kann Ihnen übrigens leicht vorrechnen, wie die 4 Milliarden Euro, die ich Ihnen vorgeworfen habe, zustande kommen. Wenn Sie keinen Abbaupfad festschreiben, können Sie in Höhe der eigenfinanzierten Investitionen Kredite aufnehmen. Die lagen in den letzten Jahren im Durchschnitt bei rund 900 Millionen Euro. Wenn Sie davon die Verschul
dungsbeträge abziehen, die wir in unserem Abbaupfad festgeschrieben haben, kommen Sie auf eine Differenz von ungefähr 4,5 Milliarden Euro. Das wären die Kreditaufnahmemöglichkeiten, die Sie nach wie vor hätten. - Das ist ziemlich einfach auszurechnen.
Nun zur Frage der Konsolidierung. In der Mipla steht:
„Die parallele Verbesserung beider Indikatoren - der Nettokreditaufnahme und des strukturellen Finanzierungssaldos - zeigt dabei, dass die Einhaltung des Abbaupfades der Nettokreditaufnahme durch strukturell wirksame Maßnahmen realisiert wird.“
Da ist also nichts mit Einmaleffekten! Das sind strukturelle Maßnahmen, die vom Landesrechnungshof im Haushaltsausschuss ausdrücklich unterstützt worden sind. Wir haben enorme Konsolidierungserfolge erzielt - - -
Herr Schostok, Sie haben über das Tafelsilber gesprochen, das veräußert worden ist. Ich finde, Sie sollten dabei etwas vorsichtiger sein und einmal Revue passieren lassen, dass von 1990 bis 2003 Landesvermögen in Höhe von 1,125 Milliarden veräußert worden ist.
Zu unserer Zeit ist, wenn man das Treuhandvermögen der LTS außen vor lässt, das für die NORD/LB benötigt worden ist, Landesvermögen in Höhe von 0,533 Milliarden Euro veräußert worden.
Sie haben damals die Harzwasserwerke verkauft und das Geld in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen. Sie haben damals Toto-Lotto Niedersachsen verkauft und das Geld in den allgemeinen Haushalt einfließen lassen. Das war nicht zur Konsolidierung, sondern Sie haben damit das Ausgabevolumen ausgedehnt.
Ich finde, Sie sollten etwas vorsichtiger sein, wenn Sie uns hier vorwerfen, wir gingen mit Landesvermögen nicht ordentlich um.
Wir haben das Mittel der Veräußerung von Landesvermögen stets eingesetzt, um noch nachhaltiger Konsolidierungserfolge zu erzielen. Diese hätten wir ohne diese Veräußerungen nicht so erreicht. Wir haben stets die Frage gestellt, ob es sich um Vermögen handelt, das für das Land notwendig ist, und mit diesen Veräußerungen, diesen Privatisierungen unsere Finanzbasis grundsätzlich verbessert. Sie alle trugen dazu bei, dass Dinge wirtschaftlicher und besser ausgestaltet wurden als vorher.
Wenn Sie uns vorwerfen, wir hätten konsumtive Zwecke verfolgt, dann ist das einfach falsch. Schauen Sie in den Haushalt! Schauen Sie sich die Zahlen an!
Wenn Sie so etwas vortragen, dann sollte es schon stimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage nach einem neuen, wirksamen Neuverschuldungsverbot - Schuldenbremse - beschäftigt Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2008. Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform auf Bundesebene hat sich der Landtag bereits am 2. Juli 2008 mit dem Antrag „Raus aus der Schuldenfalle - generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!“ - Drs. 16/246 - für die Aufnahme einer eigenen Schuldenbremse in die Verfassung ausgesprochen.
Konkret laufen nun bereits seit über einem Jahr interfraktionelle Gespräche zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung zwecks Einführung einer entsprechenden landeseigenen Regelung. Der Landtag behandelt in seinen Gremien den entsprechenden Gesetzentwurf von CDU und FDP in der Drs. 16/3748 seit dem 29. Juni 2011.
Nach etlichen Verhandlungsrunden liegt inzwischen ein modifizierter Änderungsvorschlag von CDU und FDP zur Diskussion vor. Dieser Vorschlag wird von den kommunalen Spitzenverbänden ausdrücklich begrüßt. In ihrer Pressemitteilung vom 18. April 2012 stellen sie fest:
„Mit diesen Vorschlägen sind … die kommunalen Forderungen vollständig erfüllt. Dies begrüßen wir nachhaltig.“
Im Gegenzug stellte der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. in seiner Pressemitteilung vom 19. März 2012 zum SPD-Konzept fest:
„Der SPD-Vorschlag zur Schuldenbremse enttäuscht. … Die SPD-Vorstellungen enthielten zu viele Schlupf
löcher, um das Schuldenverbot zu unterlaufen.“
Das SPD-Konzept enthält keinen Vorschlag zu einem geordneten Sinkflug. Schulden sind hiernach bis zum Jahre 2020 in unbegrenzter Höhe möglich, solange damit Investitionen getätigt werden. Dies könnte letztendlich zu der Notwendigkeit eines massiven „Schuldensturzflugs“ innerhalb eines Jahres führen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche haushaltspolitischen Verpflichtungen leiten sich nach Auffassung der Landesregierung aus dem verfassungsrechtlichen Regelwerk zur Einführung der Schuldenbremse in der Übergangsphase für die Haushaltsjahre bis 2020 ab?
2. Welche finanziellen Belastungen würden sich durch den Verzicht auf einen Abbaupfad im Übergangszeitraum für das Land ergeben?
3. Wie wäre ein Verzicht auf einen Defizitabbaupfad des Landes insbesondere vor dem Hintergrund des fiskalpolitischen Paktes auf europäischer Ebene vom 2. März 2012 aus Sicht der Landesregierung zu bewerten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen nachdrücklich den Antrag der Landesregierung, das DEWI zu veräußern und die entsprechenden Beschlüsse heute zu fassen, auch was die Forschungswindenergieanlage betrifft.
Über diesen Punkt ist mehrfach diskutiert worden. Er findet sich in den Berichten des Landesrechnungshofes, die im Unterausschuss „Prüfung der Haushaltsrechnungen“ und im Haushaltsausschuss besprochen worden sind. Dort ist festgehalten worden: Wenn es nicht gelingt, die Gesellschaft wieder mehr auf Forschung auszurichten und in den Forschungsverbund einzugliedern, dann soll sie veräußert werden.
Diese Prüfung hat stattgefunden. Grundlage für die Eingliederung in einen Forschungsverbund und für eine stärkere Ausrichtung auf die Forschung sollte der Kauf einer Laborwindenergieanlage für Forschungszwecke, die Einrichtung eines Studienganges Windenergie-Ingenieur an der Fachhochschule Wilhelmshaven sowie die Einbeziehung des DEWI in das Spitzencluster ForWind - Zentrum für Windenergieforschung, eine Kooperation zwischen Fraunhofer-Institut und den Universitäten Hannover, Oldenburg und Bremen - sein.
Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, erwiesen sich aus Gründen, die die Landesregierung nicht zu vertreten hat, letztlich als nicht wirtschaftlich und als nicht durchsetzbar. Aus diesem Grunde konnte diese Grundlage nicht geschaffen werden. Die Forschungseinrichtungen haben sich anders aufgestellt. Die Einrichtung von ForWind ist mit Bundesmitteln gestärkt worden. Diese Gelder sind für Forschungsinitiativen des FraunhoferInstituts eingesetzt worden. Die Größe des DEWI war der ausschlaggebende Grund, dass diese Dinge dort nicht angesiedelt werden konnten.
Die Gesellschaft ist jetzt so aufgestellt, dass sie nur noch zu 10 % ihrer Leistung auf Forschung ausgerichtet ist. Das war damals nicht anders. Es ist nicht gelungen, sie mehr auf Forschung auszurichten. Sie macht zu 90 % operatives Geschäft am Markt. Deshalb hat der Landesrechnungshof zu Recht festgestellt - das haben Sie in den Beratungen auch nicht bestritten -, dass dort ein erhebliches Landesinteresse nicht mehr festgestellt werden kann. Außerdem muss man hinzufügen, dass die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft irgendwann aufgehoben worden ist. Der Landesrechnungshof hat weiter festgestellt, dass diese Tätigkeit am Markt dazu führt, dass es dort auch Wettbewerbsverzerrungen geben kann.
Einen Punkt haben Sie überhaupt noch nicht beleuchtet. Das Unternehmen wird jetzt mit den Zielen, die angestrebt werden, veräußert. Die Arbeit wird aber fortgesetzt, sie wird sogar noch intensiviert. Das Unternehmen UL Ltd. will es in seine
Konzeption einbeziehen. Bei UL gibt es kein gleichartiges Geschäftsfeld, sondern dieser Bereich ist für das Unternehmen elementar wichtig, um sich zu ergänzen.
Deswegen wird dort nicht abgebaut, sondern eher gestärkt. Das müssen Sie im Zusammenhang mit dieser Frage zunächst einmal erkennen.
Aus diesem Grunde ist es richtig, in diese Strategie hineinzugehen; denn dadurch wird der Windenergiestandort gestärkt und nicht geschwächt. Es trifft auch nicht zu, dass die Kommunen dort nicht einbezogen worden sind. Der Finanzminister hat es eben geschildert. Mit den Kommunen ist verhandelt worden.
Nun findet man eine Non-Profit-Organisation, die diese Belange aufnimmt, die dieses Konzept unterstützt und die die Aktivitäten im Dienstleistungsbereich fortsetzen und intensivieren will. Das ist eine gute Grundlage, um diese Privatisierung in Angriff zu nehmen und zu beschließen. Sie ist absolut sinnvoll.
Wenn Sie all das mit VW, der Messe und ähnlichen Dingen vergleichen, Herr Klein, sollten Sie, glaube ich, noch einmal etwas über die strategischen Relationen nachdenken und sich vergegenwärtigen, welche Dinge wir hier überhaupt miteinander vergleichen. Wir haben strategische Interessen bei VW. Wir haben strategische Interessen bei der Messe. Ich glaube, diese Dinge sind völlig anders ausgerichtet. Im Übrigen betreiben wir VW nicht zu 100 %, sondern wir sind dort nur zu einem Teil beteiligt.
Sie erkennen eben nicht, was hier ordnungspolitisch geboten ist. Wir können nicht einen Bereich, der am Markt tätig ist, auch noch subventionieren. Jährlich gehen 300 000 Euro aus dem Haushalt in die Subvention hinein. Das sind Subventionen für einen Bereich, der überwiegend am Markt tätig ist und sich damit selbst tragen muss.
Nun wurde ein Investor gefunden worden, der diese Aufgabenfelder übernehmen will, der in das Unternehmen investieren und es nicht zerschlagen will und der all die Punkte, die der Landesregie
rung und dem Ausschuss damals wichtig waren, beherzigt, nämlich die Sicherung der drei Standorte. Es wird Arbeitsplatzsicherung betrieben.
- Auch ein Landesunternehmen sichert Arbeitsplätze nicht auf Dauer.
- Herr Lies, bei dieser Logik müsste man alle Unternehmen verstaatlichen. Damit würde man alle Arbeitsplätze sichern. Am Ende kann das aber nicht funktionieren. Denken Sie doch einmal über die Konsequenzen nach! Hier werden Arbeitnehmerrechte gesichert. Die sind uns nicht egal.
Sie haben an dem Konzept nichts auszusetzen, weil es durchdacht, gut ausgehandelt und vernünftig auf den Weg gebracht worden ist. Inhaltlich haben Sie daran nichts auszusetzen. Ihnen passt aber nichts ins Konzept, das eine Landesbeteiligung in private Hände geführt wird. Zu diesem Punkt können Sie inhaltlich nichts sagen. Es passt Ihnen aber nicht ins Konzept, und deswegen sind Sie dagegen.
Es ist ein schlüssiges Konzept, das alle Interessen des Landes berücksichtigt. Es ist wesentlich mehr erreicht worden, als man ursprünglich geglaubt hat. Ich darf den Verhandlungsführern - auch dem Finanzminister Möllring - recht herzlich dafür danken, dass diese Unterlage so vorbereitet wurde, wie wir sie heute vorfinden.
Angesichts der Internationalisierung können Sie doch schon feststellen, dass sich die Aktivitäten völlig verschoben haben. Zu 71 % betreibt die Gesellschaft Auslandsgeschäfte und kümmert sich um Dienstleistungen im Ausland. Dadurch werden niedersächsische Unternehmen überhaupt nicht gestärkt.
Diesem Bereich kann sich auch ein Privater widmen. Das muss nicht in der Regie des Landes erfolgen. Hiervon sind wir grundsätzlich überzeugt mit der Folge, dass wir Niedersachsen dadurch gestärkt haben, dass wir auch schon in der Vergangenheit wichtige Unternehmen in den Markt integriert und ihnen die Freiheit gegeben haben,
am Markt zu operieren und mit marktwirtschaftlichen Instrumentieren zu Erfolgen zu kommen. Das werden wir fortsetzen.
Sie sehen, dass wir hier ein schlüssiges Konzept vorgelegt haben. Wenn Sie noch einmal gut darüber nachdenken und Ihre Argumente noch einmal abwägen, werden Sie der Vorlage der Landesregierung ebenfalls nur zustimmen können. Wir tun es aus voller Überzeugung.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Aller, ich will auf drei Punkte Ihrer Rede eingehen.
Erstens: Landesrechnungshof. Sie können in den Berichten eindeutig nachlesen, wo die Punkte liegen und woran sie festgemacht werden. Sie werden festgemacht an dem Nichtforschungsanteil, sie werden festgemacht am Auslandsgeschäft, sie werden auch festgemacht an Wettbewerbsverzerrungen und an der strategischen Ausrichtung.
Der Landesrechnungshof war bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, bei denen Sie auch zugegen waren, dabei. Sie wissen ganz genau, dass der Landesrechnungshof dort dem Verkauf nicht widersprochen hat. Er hat nicht gesagt, dass das neu aufgerollt werden muss. Er hat nicht gesagt, dass unter dem Aspekt der Energiewende die Fragen neu diskutiert werden müssen. Im Gegenteil: Er hat das nachhaltig unterstützt. Das sollten Sie hier auch sagen und nicht andere Andeutungen machen.
Zweitens. Herr Kollege Aller, Sie haben behauptet, es wäre kein Finger krumm gemacht worden, die Forschungsaktivitäten zu stärken. Zu einer Anfrage, die in der 124. Plenarsitzung am 9. Dezember 2011 hier im Parlament gestellt worden ist - Sie können das nachlesen -, ist explizit ausgeführt worden, was ich eben auch schon gesagt habe, nämlich dass dort ein Forschungsverbund initiiert werden sollte, der aber nicht zum Tragen gekommen ist, weil die Bundesmittel an das FraunhoferInstitut oder an andere gegangen sind, da man sich anders ausgerichtet hat. Das können Sie in dem Protokoll entsprechend nachlesen. Dann tun Sie doch hier nicht so, als gäbe es diese Aktivitäten nicht! Sie können die Nachfragen nicht ignorie
ren und nicht so tun, als wäre nichts gemacht worden.
Der dritte Aspekt - - -
Nein.
Ich möchte noch einmal deutlich sagen. Wir stärken damit die Forschung. Unter Ministerpräsident David McAllister ist so viel für Windenergie gemacht worden wie zu keiner anderen Zeit zuvor hier im Hause.
Diese Einrichtung hat nicht geforscht und wird auch nicht forschen. Deshalb kann man sie hier auch nicht mit Forschung begründen. Da hakt Ihr Ansatz, und das müssen Sie eingestehen. Das werden Sie auch nicht heilen können. Deshalb kann man die Einrichtung besser in dieser Aktivität entlassen. Damit leistet sie nämlich mehr für die Windenergie, als sie es bei einer anderen Konstellation erreichen könnte.
Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Geuter, ich werde Ihnen nicht mit einem Bibelzitat antworten, weil ich sonst wieder das sagen müsste, was ich im Haushaltsausschuss gesagt habe, und Sie mir dann antworten würden: Zu viel Weihrauch schwärzt die Heiligen.
Verehrte Damen und Herren, die Schuldenentwicklung in Deutschland, in den Ländern, in den Kommunen, insgesamt, muss uns Anlass zur Sorge geben und damit Anlass zum Handeln sein.
Daher hat die Große Koalition die Schuldenbremse in das Grundgesetz aufgenommen. Seit der Ausgestaltung dieser Regelung diskutieren wir über die Frage, wie wir das hier in Niedersachsen bewerkstelligen. Durch die Vorlage Ihres Gesetzentwurfs, den die Grünen unterstützen, ist, glaube ich, klar geworden, dass auf dieser Seite diejenigen stehen, die solide Haushaltspolitik wollen, die keine neuen Schulden wollen, die Schulden begrenzen wollen und die eine strikte Schuldenbremse wollen, und auf dieser Seite sind diejenigen - - -
- Darüber gibt es doch gar keinen Streit. Ihr Gesetzentwurf ermöglicht Ihnen 4 Milliarden Euro. Mit
dem Investitionsbegriff nach Artikel 71 sind nach oben keine Grenzen gesetzt, weiterhin neue Schulden zu machen.
Hier sitzen diejenigen, die 4 Milliarden Euro mehr Schulden machen wollen, und dort sitzen die, die das begrenzen wollen.
Wir wollen eine strikte Schuldenbremse für 2017. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Über den Zeitpunkt hätten wir immer diskutieren können. Den haben Sie nicht angemeldet.
Sie diskutieren über diese Frage aber doch nicht mit uns.
- Herr Schostok! - Schulden-Schostok.
Ich werde das jetzt ausführen. - Herr Schostok, Sie haben angeprangert, wir hätten in der Zeit Schulden gemacht, und gesagt, Sie hätten Überlegungen zur Eingrenzung der Schulden vermisst. Sie haben hier den Schuldenstand des Landes Niedersachsen darauf zurückgeführt, was wir in den letzten Jahren gemacht haben.
Ich will Ihnen sagen: Von 1990 bis 2003, also in der Zeit, in der Sie regiert haben,
haben Sie über 20 Milliarden Euro neue Schulden gemacht.
Wir haben 14 Milliarden Euro neue Schulden gemacht und hatten eine Weltwirtschaftskrise zu wuppen. Wir hatten schwierigste - - -
Danke, Herr Präsident. - Wir haben in dieser Zeit 14 Milliarden Euro neue Schulden gemacht - Tendenz: sinkend - und hatten eine Weltwirtschaftskrise zu bewältigen. Hätten wir die Finanz- und Kapitalmarktkrise nicht gehabt, hätten wir 2011 einen Haushalt ohne neue Kredite gehabt
und hätten unser Ziel bereits zu jenem Zeitpunkt erreicht.
Wir haben gegen Ihren erbitterten Widerstand an jeder Einzelposition 1,8 Milliarden Euro dauerhafte Einsparungen im Haushalt etabliert, die sich jedes Jahr positiv auf die Konsolidierung auswirken. Die haben Sie alle bekämpft. Die haben wir alle mit unserer Mehrheit durchsetzen müssen. Wir haben gegen Ihren Widerstand eine Verwaltungsmodernisierung beschlossen, die über 6 700 Stellen eingespart hat.
All das haben wir gemacht, um den Haushalt zu konsolidieren.
Bei Ihnen war Fehlanzeige. Sie haben nicht einmal einen Antrag zum Haushalt eingebracht, der Ihre Ideen deutlich macht. Absolute Fehlanzeige!
Ihr Gesetzentwurf ist ein Einfallstor für neue Schulden. Das ist keine Schuldenbremse. Das ist nicht einmal eine angezogene Handbremse. Das ist in der Tat ein Schuldenbeschleunigungsgesetz. Ich sage Ihnen auch, weshalb: weil Sie alle Türchen, die Sie finden, kreativ ausnutzen wollen, um wieder neue Schulden machen zu können.
Die rechte Seite des Hauses will eine strikte Schuldenbremse, die uns selbst die Leitplanke setzt, keine neuen Kredite aufnehmen zu dürfen.
Sie kommen, wenn Sie im Bundesrat überstimmt werden, was ein völlig demokratischer Vorgang ist - alle anderen Länder müssen damit zurechtkommen -, auf die aberwitzige Idee, das zur Naturkatastrophe zu erklären und dafür vier Jahre lang Kredite machen zu können, und das auch noch, anders als bei Naturkatastrophen, ohne einen Tilgungsplan. Das setzt all dem, was Sie an dieser Stelle machen, doch die Krone auf.
Sie führen an, wir wüssten nicht, wo wir das Geld einsparen sollten. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Die Handlungsbedarfe, die in der Mipla ausgewiesen sind - - -
Im Übrigen haben Sie das strukturelle Defizit gar nicht richtig berechnet, weil Sie von alten Verschuldungszahlen ausgegangen sind.
Sie haben nicht erkannt, dass wir jedes Jahr das strukturelle Defizit und auch den Handlungsbedarf in unseren Haushaltsberatungen gedeckt haben. Das ist Haushaltspolitik: sich nach den Einnahmen zu strecken. Der Staat muss mit dem auskommen, was er hat. Er kann es nicht anders machen.
Ich will noch einen Punkt anführen: Sie wollen den Sinkflug aussetzen. Artikel 143 d des Grundgesetzes besagt eindeutig, dass die Haushalte so aufzustellen sind, dass sie 2020 ohne Kredite auskommen.
Das bedarf einer Vorbereitung. Sie wollen das im Sturzflug machen. Wir machen den geordneten Sinkflug. Der ist viel besser, der bekommt dem Land besser, und der ist strukturierter und überlegter als das, was Sie vorschlagen.
In Wirklichkeit wollen Sie keine Schuldenbremse. In Wirklichkeit wollen Sie sich Hintertüren offenhalten. Solange Sie diesen Kurs gehen, werden wir nicht zusammenkommen. Wir werden dann die Schuldenbremse in der Haushaltsordnung verankern. Auf jeden Fall wird es mit uns eine Schuldenbremse geben, wie sie der Steuerzahlerbund fordert und wie sie der Steuerzahlerbund zu Recht anmahnt.
Das ist konsequente Haushaltspolitik.
Frau Präsiden
Ich weiß nicht, was Bemerkungen wie
destens ebenso viele Kommunalpo
Solche Bemerkungen fin sig.
Zweitens. Sie sagen, wir hätten seit Jahren Lasten auf die Kommunen abgewälzt.
Ich will Ihnen deutlich sagen: Augenblicklich findet die schrittweise Übernahme der vollständigen Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund statt.
st die größte kommunale Entlastung, tzten Jahr
hatten Sie in Ihrer Regierungszeit nicht die Kraft. Wir machen es. Das ist kommunale Entla
rofitieren auch Sie, in den Kommune Sie etwas zu bestimmen haben. Das we
Haushalte an!
Herzlichen Dank.
(Stark CDU und bei der FDP - Zurufe von der CDU: Sehr gut! - Hans-Dieter Haase
Herr Präsident! Meine sehr verehrte Herren! Liebe Kolleginnen und Antrag zur Ausgestaltung einer
ssteuer vorgelegt worden ist, ist nun wir neue Erfind
drucksache der SPD-Fraktion dazu, die man sich anschauen kann. In der Drs. 17/6086 kann man die gesamte intellektuelle Leistung der SPD ablesen. Dort ist nämlich explizit das aufgeführt, was in den Antrag aufgenommen worden ist.
- Ja, es ma
s mag auch sein, dass die SPD-Frakti stag A
hat.
Das alles beschäftigt mich weniger.
Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir in Niedersachsen und hier im Parlament die Bundesregierung dabei unterstützen, nach Möglichkeit eine weltweit gültige Finanzmarkttransaktionssteuer einzuführen. Wenn da man das ersatzweise auf europäischer Ebene machen.
Es bringt aber überhaupt nichts, davon auszugehen, man könne national ein Zeichen setzen und mit diesem Zeichen dann dazu aufrufen, dass andere dies
ll sein. Die Märkte werden sich dorthin , wo diese Transaktionssteuer nicht zu hat man in Schweden gesehen.
sind 80 % der Umsätze an der Stelle eingebrochen. Dann werden die gleichen Geschäfte mit weniger Finanzmarktkontrolle, mit weniger Ver
braucherschutz und mit weniger profitablen Geschäften durch unsere Märkte an anderer Stelle ausgeführt.
Das kann nicht unser Ziel sein. Deswegen müssen wir es im Auge behalten, es europaweit, sinnvoll und maßvoll einzuführen. Dazu sind wir bereit, und dafür haben wir Vorschläge unterbreitet. Dafür
hen wir nicht eigens einen Antrag vo sondern dazu haben wir uns schon in ngenheit immer deutlich positioniert. skanzlerin hat sich im Rahmen d
sion zur Stabilisierung der Finanzmärkte immer in dieser Hinsicht eingelassen und eingesetzt.
Die Einführung einer Steuer allein auf deutscher Seite würde zu diesen Verwerfungen auf dem Markt führen und würde keine Mehreinnahmen erzeugen. Die von Ihnen zitierten Mehreinnahmen treten in der Größenordnung im Übrigen nur dann ein, wenn die Finanzmarktsteuer weltweit eingeführt wird. Ansonsten werden Sie diese Einnahmen, die Sie generieren wollen, im EU-Raum nicht erzielen können.
Ja.