Verehrte Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Ich eröffne die 26. Sitzung im 9. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode.
Geburtstag hat heute der Abgeordnete Hans-Henning Adler. Ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche. Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!
Zur Tagesordnung. Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Behandlung der strittigen Eingaben. Anschließend kommen wir zu den Abstimmungen im Rahmen der Haushaltsberatung. Bevor wir dann die beiden in der Tagesordnung als Punkte 24 und 25 ausgewiesenen Anträge beraten, behandeln wir absprachegemäß die gestern zurückgestellten Tagesordnungspunkte 22 und 23.
Im Anschluss daran soll dann noch - so haben sich die Fraktionen gestern verständigt - der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/591 - Stellungnahme des Niedersächsischen Landtags zum Grünbuch „Migration und Mobilität“ - behandelt werden. Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat dazu gestern in der Drs. 16/750 eine Beschlussempfehlung vorgelegt, über die entsprechend der Absprache der Fraktionen ohne Aussprache abgestimmt werden soll.
- Vielleicht besteht die Möglichkeit, den morgendlichen Gedankenaustausch etwas einzuschränken. Das gilt auch für den Kollegen Will.
Ich darf Sie herzlich bitten, Ihre Reden bis Freitag, den 19. Dezember 2008, 12 Uhr, an den Stenografischen Dienst zurückzugeben.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigt haben sich von der Landesregierung Kultusministerin Frau Heister-Neumann und von der Fraktion der FDP Herr Rickert und Herr Riese.
Bevor ich zu den Beschlussempfehlungen zu den strittigen Eingaben komme, möchte ich noch eine zusätzliche Information einbringen. Mir wird mitgeteilt, dass die Fraktion DIE LINKE den Tagesordnungspunkt 24 für das Januar-Plenum zurückstellen möchte.
8. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/710 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/745 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/746 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/747
Über die Ausschussempfehlung zu den Eingaben in der Drs. 16/710, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 23. Sitzung am 9. Dezember entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Beschlussempfehlungen in der Drs. 16/710, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen. Die Redezeiten sind Ihnen bekannt.
Wir treten jetzt in die Beratung ein. Dazu erteile ich dem Kollegen Macke von der CDU-Fraktion die Möglichkeit zur Stellungnahme. Er spricht zur Eingabe 255//07/16.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einsender, Herr Herrmann aus dem Emsland, spricht die sogenannte Massentierhaltung an, die seiner Ansicht nach nicht mehr einem landwirtschaftlichen Betrieb entspricht. Ich nehme dazu wie folgt Stellung:
Zweitens. Zahlreiche Regelungen wie GIRL, TA Luft und Baugesetzbuch regeln schon jetzt Abstände und Größenordnungen. Wir von der CDU
sagen: Den Vorschlag der Grünen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, lehnen wir ab, weil wir davon ausgehen, dass bereits gebaute Stallanlagen im Rahmen des geltenden Rechts genehmigt worden sind. Eine Überweisung zur Berücksichtigung bringt hier insofern nichts. Ich schlage vor, diese Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen.
Zu derselben Eingabe erteile ich dem Kollegen Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte unseren Änderungsantrag zur Eingabe von Herrn Herrmann aus Meppen gegen den Wildwuchs bei den Stallbauten näher begründen.
In der Petition wird auf die zunehmenden Konflikte um immer größere Massentierhaltungsanlagen insbesondere im Emsland verwiesen. Der Petent bittet das Land, bundes- und europapolitisch tätig zu werden, sich dafür einzusetzen, dass Mastanlagen in ganz Europa individuelle Höchstgrenzen bekommen und dass es vor allem eine bessere Mitsprache der Bevölkerung und der Gemeinden bei der Standortwahl gibt. Letzteres ist eigentlich auch eine Zusage des Staatssekretärs Ripke, der laut Presse bei Besuchen im Emsland mehrfach angekündigt hat, sich für eine bessere Regelung einzusetzen, da auch er meint, dass einige Regionen mittlerweile am Maximum des Erträglichen angekommen sind. Das spiegelt sich auch in einer ganzen Reihe heftiger örtlicher Konflikte wider, auf die der Petent Bezug nimmt.
Zum Beispiel in Lastrup wehrt sich eine Bürgerinitiative mit Unterstützung des SPD-Ortsvereins und der Grünen gegen industrielle Mastanlagen. Große Teile der Bevölkerung klagen über ätzenden Gestank und halten die Abluft der Ställe - ein Gemisch aus Ammoniak, Schimmelpilzen, Bakterien, Viren und Stäuben - für potenziell gesundheitsschädigend. Auch Gefahren für den Tourismus werden immer wieder angesprochen.
Durch die einseitige Privilegierung von Stallbauten im Außenbereich durch das Baugesetzbuch haben Kommunen kaum eine Handhabe, gegen einmal eingereichte Bauanträge für solche Riesenställe vorzugehen - Herr Große Macke hat es erklärt -,
selbst dann nicht, wenn die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sie nicht wollen. Das führt oft dazu, dass der Streit mit harten Bandagen ausgetragen wird. In Lähden z. B. - hier sollten vor allem Sie von der CDU zuhören - wollte ein Landwirt eine große Mastanlage für 7 500 Schweine errichten und wurde daraufhin sogar von der CDU kurzfristig aus der Gemeinderatsfraktion ausgeschlossen.
Gerade aus dem Emsland gibt es viele Berichte über entsprechende Kritik von Gemeinden - auch von vielen CDU-geführten - über diesen unkontrollierten, ungesteuerten und ungelenkten Stallbauboom. In Glandorf kam es sogar zu Drohungen gegen den Geflügelmäster.
Herr Kollege, ich darf Sie unterbrechen. - Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen dringlichst, den Geräuschpegel erheblich abzusenken; denn er ist eine Zumutung für den Redner. Auch für die Besuchergruppen ist es keine gute Empfehlung für die Arbeit des Parlaments.
Der Bürgermeister aus Glandorf, Herr Strauch, forderte der HAZ zufolge einen vernünftigen Umgang mit diesen Stallbauten ein und kritisierte das privilegierte Baurecht für Landwirte. Laut HAZ sagte er, die Politik in Berlin und Hannover müsse sich mit diesem Thema beschäftigen; die bisherigen Regelungen seien bei Weitem nicht mehr zeitgemäß.
Ich habe es aufgezählt. Sie sehen, die Kritik und der Widerstand gegen unbegrenzte Massentierhaltungsanlagen wachsen. Deshalb ist es wichtig, dass wir zu einer Lösung kommen, sei es über Raumordnungsverfahren, sei es durch Änderungen bei der Privilegierung. Deshalb schließen wir uns der Bitte des Petenten an. Eine Überweisung als Material reicht uns nicht. Wir fordern in diesem Punkt eine Überweisung zur Berücksichtigung, um mehr Mitsprache der Gemeinden bei diesen Stallbauten zu ermöglichen. Sie treten ja auch sonst immer dafür ein, dass es auch nach dem Willen der Gemeinden geht, ob und wo solche Stallbauten erfolgen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen die Eingabe von zehn Mitarbeiterinnen der Landesschulbehörde vorstellen.
Diese Frauen haben früher bei der Bezirksregierung Vollzeit gearbeitet. Anschließend haben sie ihre Kinder bekommen und Erziehungsurlaub genommen. In den 90er-Jahren haben sie die Arbeit dann wieder aufgenommen - nicht Vollzeit, sondern Teilzeit. Damals haben sie jeweils einen unbefristeten Teilzeitvertrag unterschrieben. Alle diese Frauen sagen, sie hätten der seinerzeitigen Zusage der Personalsachbearbeiter geglaubt, dass sie später ohne Probleme wieder auf Vollzeit wechseln könnten.
Als die Kinder dann größer waren und die Frauen wieder ganztags arbeiten wollten, mussten sie jedoch feststellen, dass die hohen Stellenauflagen eine Vertragsumstellung nicht mehr zugelassen haben. Weil sie keinen entsprechenden Vertrag unterschrieben hatten, waren sie auf die Zusagen angewiesen.
Aus der Bezirksregierung war mittlerweile aber die Landesschulbehörde geworden. Die Landesschulbehörde, die zum 1. Januar 2005 noch über 932 Stellen verfügte, sollte nun 414 Stellen, also mehr als 44 % ihrer Stellen, einsparen und auf 518 Stellen schrumpfen.
Da diese Vorgabe der Landesregierung faktisch nicht zu realisieren ist und auch in absehbarer Zeit nicht zu realisieren sein wird, blieb der Personalverwaltung aufgrund des begrenzten Budgets gar nichts anderes übrig, als den Wunsch der Frauen abzulehnen. Eine Vertragsänderung war deshalb nicht möglich.
Meine Damen und Herren, die Arbeitsbelastung in der Landesschulbehörde - wir haben es hier schon mehrfach gehört - ist so hoch, dass dringend gehandelt werden muss. Überlastungsanzeigen liegen der Landesschulbehörde in großer Zahl vor. Fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klagen
Meine Fraktion ist deshalb für „Berücksichtigung“. Die in der Eingabe geschilderten Fakten sind eine kleine Facette des großen Problems an der Landesschulbehörde. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist jetzt lediglich Kosmetik erfolgt. Auch die Budgeterhöhung für die Landesschulbehörde von 1,6 Millionen Euro reicht nicht aus. Das Defizit beläuft sich auf über 3 Millionen Euro. Es bleibt also ein Rest von 2 Millionen Euro. Diese Haushaltspolitik wirkt sich auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Deshalb sind wir in diesem Fall für „Berücksichtigung“.