Schönen Dank, Herr Präsident. - Liebe Frau Schröder-Ehlers, den Sachverhalt haben Sie ja dargestellt. Grundsätzlich muss ich Ihnen recht geben. Ich finde es ebenfalls sehr bedauerlich, dass man diesen Frauen nur einen Teilzeitarbeitsvertrag anbieten kann.
Sie haben aber vergessen, zu erwähnen, dass die Anträge schon in den Jahren 1999 und 2000 gestellt worden sind, als eine andere Landesregierung am Ruder war. Damals hatten wir einen anderen Innenminister und eine andere Kultusministerin, nämlich Herrn Bartling als Innenminister und Frau Jürgens-Pieper als Kultusministerin.
Zweitens haben Sie zu erwähnen vergessen, dass eine der Petentinnen - stellvertretend für alle - auch den Klageweg beschritten hat.
Das Ergebnis war, dass sowohl vom Arbeitsgericht als auch vom Landesarbeitsgericht die Klage abgewiesen wurde.
Wir können uns nun einmal nicht über die Gerichte hinwegsetzen, so tragisch dieser Fall auch ist. Deswegen können wir nur eines machen: „Sach- und Rechtslage beantragen“ und auch dementsprechend abstimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst gestern hat uns das Thema der von uns strittig gestellten Petition beschäftigt. Es bedarf keiner Wahrsagekraft, um zu prophezeien, dass es das auch in den nächsten Jahren noch tun wird.
An dieser Stelle geht es um die Betreuung und die Qualität frühkindlicher Bildung in Krippen. Die Petentinnen sind Eltern und Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte Spatzennest e. V. Dieser Verein betreibt seit 2004 mit viel Elan und Engagement eine Krippe.
Kernforderung dieser Petition ist die Verbesserung des Personalschlüssels im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz. Die Personalausstattung in niedersächsischen Kindertagesstätten liegt unter den EU-Empfehlungen und unter dem bundesdeutschen Schnitt, wie Sie beispielsweise dem Bericht der Bertelsmann-Stiftung zur frühkindlichen Erziehung und Bildung entnehmen können. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben übrigens bereits einen Betreuungsschlüssel von einer Erzieherin zu fünf Kindern.
Es gibt wohl kaum besser geeignete Zeugnisse für die unzumutbaren Rahmenbedingungen, unter denen Krippen bei uns betrieben werden, als die Beschreibungen aus Einrichtungen wie dem Spatzennest.
Zwei Erzieherinnen betreuen jeweils 15 Kinder im Alter von ein bis drei Jahren. Die Eltern unter Ihnen können sich eine vage Vorstellung davon machen, was dies bedeutet. Händewaschen, Wickeln, Betreuen von Toilettengängen, Füttern und Schlichten von Streitereien mögen schon bei zwei Kindern eine große Herausforderung darstellen.
plastisch beschrieben hat. Eine Erzieherin muss sich um mehr als sieben - rechnerisch um genau 7,5 - Kinder unter drei Jahren kümmern. Die Vorstellung von zwei Zwillings- und einem Drillingspärchen, die gewickelt, gefüttert und individuell gefördert werden sollen, macht deutlich, wie groß diese Herausforderung ist. Mehr als satt und sauber ist da oft nicht drin.
Wie soll unter diesen Bedingungen der in bildungspolitischen Sonntagsreden so gerne formulierte Anspruch auf frühkindliche Bildung erfüllt werden? Mehr Bildung ja, mehr Personal nein - das ist die Situation. Bildung ohne Bindung klappt aber nicht.
Die vorliegenden Forderungen werden durch verschiedene nationale und internationale Gremien, Fachkreise und wissenschaftliche Studien unterstützt. Die Verbesserung der Standards auf die Kommunen abzuwälzen, halten wir für verkehrt. Das Qualitätsniveau der Bildung und Erziehung unserer Jüngsten darf nicht davon abhängig sein, in welcher Kommune sie aufwachsen.
Die geforderten Qualitätsstandards müssen durch eine Festschreibung entsprechender Rahmenbedingungen auch im niedersächsischen Kindertagesstättengesetz festgelegt werden.
Gestern wohnten die Petentinnen übrigens der Debatte zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Qualität in Tageseinrichtungen für Kinder bei. Von der ablehnenden Haltung der Regierungsfraktionen waren sie schwer enttäuscht und haben die Debatte als zynisch empfunden.
Qualität für unsere Kinder muss an erster Stelle stehen. Außerdem müssen wir darauf achten, dass die Bedingungen für die Erzieherinnen akzeptabel sind.
Beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige sollte von Anfang an in Qualität investiert werden. Ich frage Sie: Wann gibt es hierfür bessere Chancen als jetzt?
Aus diesen Gründen fordert die SPD-Fraktion, die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern haben wir bereits eine Debatte über die Qualität in Kindertagesstätten geführt. Die Petenten, die dabei auch hier anwesend waren, schildern sehr eindrücklich, wie unerträglich die Zustände in ihrer eigenen Einrichtung sind. Wir haben gestern schon einige Argumente ausgetauscht und gehört, warum die Regierungsfraktionen keine Möglichkeit sehen, diese Petition zu berücksichtigen.
Ein Argument lautet z. B., die Petenten hätten falsche EU-Standards zitiert. Das Gleiche lese ich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Staudte. Ich halte dies für ein außerordentlich schwaches Argument. Die geforderten Standards sind gut und richtig, um die Qualität in unseren Kindertagesstätten und Krippen sicherzustellen und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Daher muss diese Petition berücksichtigt werden. Deshalb haben wir auch unseren Änderungsantrag mit der Bitte um Berücksichtigung der Petition gestellt.
Ich erteile Frau Kollegin Vockert von der CDUFraktion das Wort. Sie möchte ebenfalls zu dieser Petition Stellung nehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Petition werden höhere Raumstandards und ein besserer Personalschlüssel gefordert. Zu der Aussage, ob wir hier EU-Qualitätsstandards einrichten sollen oder nicht, ist und bleibt nun einmal festzuhalten, dass es sich hierbei lediglich um Empfehlungen des Netzwerkes handelt. Wenngleich Frau Kollegin Reichwaldt nach meinem Dafürhalten zu Recht sagt, dass wir uns darauf nicht beziehen können, bleibt trotz allem festzuhalten,
dass wir als Land Niedersachsen hierzu keine weiteren Vorgaben machen. Wir haben „nur“ sogenannte Mindestvoraussetzungen im Kindertagesstättengesetz und in der Durchführungsverordnung vorgesehen, sodass die Kommunen die Möglichkeit haben, das, was in der Petition gefordert wird, entsprechend umzusetzen. Das ist ein wichtiger Punkt. Deswegen ist „Berücksichtigung“ hier überhaupt nicht erforderlich.
Zur Qualifikation des Personals weise ich nur darauf hin, dass der Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2008 der Bertelsmann-Stiftung uns bescheinigt, dass wir insgesamt sehr gut aufgestellt sind. Nun kann man immer besser werden; da haben Sie recht. Ich freue mich darüber, dass diese Landesregierung ein neues Unterrichtsfach „Sozialpädagogische Bildungsarbeit“ an allen an der Erziehungsausbildung beteiligten Berufsfachschulen und Fachschulen des Landes eingerichtet hat.
Das gab es früher nicht. Das hat diese Landesregierung gemacht. Außerdem hat sie an den Fachschulen die Möglichkeit zur Profilbildung gegeben, um insbesondere den speziellen Anforderungen gerecht zu werden, die sich durch die jeweiligen Entwicklungsstufen in den unterschiedlichen Einrichtungen - Krippe, Hort, Kita - ergeben. Insofern bleiben wir bei „Sach- und Rechtslage“. Die Empfehlung „Berücksichtigung“ ist unbegründet.