Miriam Staudte
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Das haben Sie ja nicht mehr zu entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben zwar über Trimodalität gesprochen, setzen sich aber für Autobahnneubauten und fragwürdige Finanzierungskonzepte ein, und der Begriff CO2-Minderung ist in Ihren Ausführungen bisher gar nicht aufgetaucht. Ich frage Sie vor dem Hintergrund, dass Sie überhaupt keine Erfolge bei der CO2-Minderung vorweisen können: Warum setzt diese Landesregierung nicht viel mehr auf Schiene und Wasserstraße?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Genau daran anknüpfend möchte ich Sie fragen, ob Sie es redlich finden, dass hier immer wieder von einer Aufstockung der Wohnraumfördermittel um 10 Millionen Euro auf 50 Millionen Euro gesprochen wird. Denn tatsächlich handelt es sich doch nur um ein Vor
ziehen der Rückflussmittel des Bundes, die eigentlich im nächsten Jahr zur Verfügung stehen sollten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben an verschiedenen Stellen betont, das neue Regelwerk müsse praktikabel umsetzbar sein, es dürfe keine Entschädigungszahlungen hervorrufen.
Nun kann man sich vorstellen, dass die AKWBetreiber sicherlich eine andere Vorstellung davon haben, was praktikabel ist und was nicht. Insofern interessiert uns sehr, welche Kommunikation im Vorfeld der Stellungnahmen zwischen der Landesregierung und den AKW-Betreibern stattgefunden hat. Gab es Gespräche? Gab es Mailverkehr?
Uns interessiert natürlich, welchen Einfluss die Betreiber auf Ihre Positionierung haben nehmen können. Wurde sozusagen der Bock zum Gärtnern eingeladen? - Da Sie uns ja bis zu einem gewissen Grade unterstellen, wir sähen Gespenster und seien noch in alten Debatten verhaftet, liege ich doch sicherlich richtig, dass Sie uns den Schriftverkehr bzw. Protokolle über Gespräche zur Verfügung stellen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Wir Grünen unterstützen selbstverständlich den SPD-Gesetzentwurf zur Reform des NGG.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass wir noch sehr weit von dem Ziel entfernt sind, die Unterrepräsentanz von Frauen in der öffentlichen Verwaltung zu beseitigen.
- Wenn das auch für die Landesliste der FDP gälte, wäre das wirklich einmal ein Fortschritt.
Wir Oppositionsfraktionen haben 2010 einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Novelle des NGG eingebracht. Es gibt einige wenige Aspekte - Frau Flauger hat es schon angesprochen -, die wir im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf der SPDFraktion vermissen. Einer ist die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Das ist für uns der Dreh- und Angelpunkt. Es geht nicht darum, dass man Dinge nur festschreibt, sondern es bedarf auch immer der Leute, die sich um die Umsetzung bemühen und dafür streiten.
Bei den anderen Forderungen, Frau Groskurt, sind wir absolut auf Ihrer Linie.
Der Gesetzentwurf arbeitet die unterschiedlichen Positionen von Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen sowie der Oppositionsfraktionen heraus. Das zeigt sich, wenn man die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“, die hier auch streitig gestellt werden, analysiert. Bei der Gleichberechtigung geht es darum, dass man die gleichen Startchancen hat, während es bei der Gleichstellung darum geht, dass man auch guckt, ob alle im Ziel ankommen.
Das macht deutlich, wo hier die Unterschiede liegen. Es geht nicht nur darum, dass man die gleichen Rechte hat. Das hört sich toll an. Aber Sie wissen alle, Rechte haben und Rechte bekommen, ist nicht immer dasselbe.
Wir wollen, dass die Zielgröße wieder bei 50 % liegt, nicht bei 45 % und dann bei 55 %. Wir wollen, dass das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ nicht nur ein Thema für Frauen, sondern auch für Männer ist. Dazu müssen wir uns auch die Teilzeitquoten angucken. Es kann nicht sein, dass 90 % der Teilzeitstellen von Frauen besetzt sind. Wir werden sehen, ob Männer in die Familienarbeit einsteigen, wenn wir da annähernd gleiche Quoten haben.
Wir wollen, dass das Gesetz auch für Selbstverwaltungskörperschaften wie die Kammern gilt. Ich glaube, das ist wirklich überfällig.
Also, das Ganze ist keine Knute, sondern höchstens ein leichter Zwang zum eigenen Glück.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich die Kita-Novelle das erste Mal gelesen habe, habe ich gedacht, eines muss man bei den Regierungsfraktionen anerkennen: Sie haben wirklich keine Angst vor Peinlichkeiten.
Das, was als Kita-Novelle vorgelegt worden ist, ist mehr Loch als Käse. Da hilft auch die Verbesserung bei der Finanzhilfe nichts. Im Übrigen ist in der Anhörung deutlich geworden, dass die Landesregierung diese Finanzhilfen nicht immer nur beschließen, sondern sie auch einmal zahlen muss. Einige kleinere Träger kamen da in existenzielle Nöte.
- Mehr Loch als Käse: keine Verbesserung bei den qualitativen Standards, keine ernst gemeinte Inklusion, keine Vision und keine Konzepte - für eine Novelle, die schon seit ungefähr drei Jahren angekündigt wird, ist das wirklich nur blamabel.
Dies wurde auch in der Anhörung sehr deutlich. Das Bündnis für Familie spricht von einer riesigen Enttäuschung. Das Aktionsbündnis „Eine Schule für alle“ sagt:
„Wir bedauern ausdrücklich, dass die Chance nicht genutzt wurde, das KitaGesetz auf seine Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen.“
Ver.di, das Katholische Büro - alle stoßen in dasselbe Horn. Und auch auf das Volksbegehren, das ja gerade läuft, geht die Landesregierung nicht ein.
Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass heute auf der Grundlage des von uns im Ausschuss vorgelegten Änderungsvorschlags ein gemeinsamer Änderungsantrag der Oppositionsfraktionen vorgelegt worden ist, mit dem wir die Inklusion von KitaKindern nicht zur Ausnahme, sondern zur Regel machen wollen.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Wenn Eltern Inklusion für ihre Kinder wollen, dann muss das nicht nur in der Schule, sondern auch in der Kita möglich sein; denn gerade Familien mit Kindern mit Förderungsbedarf haben ein Recht auf größtmögliche Normalität.
Aber nicht nur bei den Gesetzen und den Durchführungsverordnungen passiert nichts, auch zum Thema Erzieherinnenmangel hört man keine Arbeitsgeräusche aus dem Ministerium. In Bayern können frisch fertiggestellte Kitas nicht in Betrieb gehen, weil das Personal fehlt. Auf diese Situation steuern wir auch in Niedersachsen zu. Deshalb haben wir Grünen schon im Januar 2011 einen Aktionsplan gegen Erzieherinnenmangel vorgelegt.
Heute hat die SPD-Fraktion einen Antrag erarbeitet, der verschiedenste Maßnahmen aufzeigt. Dieser Antrag ist sehr gut. Gerade der Aspekt des Mangels an Lehrpersonal für die Erzieherfachschulen ist außerordentlich wichtig. Selbst wenn Kommunen sagen, dass sie ihre Kapazitäten erhöhen wollten, werden ihnen vom Ministerium nicht ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung gestellt.
Und dass es für diejenigen, die die Erzieherinnen und die Erzieher ausbilden, nun auch noch Probleme beim Meister-BAföG gibt, ist wirklich hanebüchen. Wie Ihr Haus so etwas herausgeben kann, ist mir wirklich ein Rätsel.
Wir werden diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können, dem Antrag der SPD aber sehr wohl.
Vielen Dank. - Herr Dr. Althusmann, diese Zahl von 28 % kursiert ja seit gestern. Mich würde interessieren, ob es sich dabei um bereits gebaute Plätze handelt, oder ob diese sprunghafte Erhöhung möglicherweise dadurch zustande kommt, dass im Moment ruck zuck alles Mögliche bewilligt wird, wofür man vorher ewig gebraucht hat?
Vielen Dank. - Ich will versuchen, in einer Minute die Kernaussagen dessen zusammenzufassen, was ich bei der Einbringung gesagt habe.
Aus unserer Sicht ist dieser Antrag nichts als heiße Luft. Sie spekulieren auf die Diskontinuität.
Wenn Sie der Landesregierung jetzt einen Prüfauftrag geben, zu gucken, ob es Handlungsbedarf gibt, das PsychKG zu ändern, nachdem schon im März 2011 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Zwangsbehandlung gesprochen hat, dann ist das amüsant, aber mehr auch nicht.
Die Handlungsempfehlungen für die Zwangsbehandlung hätten schon längst vorliegen müssen. Es geht ja darum, dass die medikamentöse Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen ganz feste Regelungen braucht, die Ultima Ratio und nicht sozusagen das Mittel der ersten Wahl sein muss.
Wir glauben also, Sie täuschen mit diesem Antrag Tätigkeit vor. Das ist relativ billig.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Der Innenminister hat gerade ausgeführt, dass es die Pflicht der Kommunen ist, auch für solche Transporte Katastrophenschutzpläne vorzuhalten. Ich frage Sie: Was ist dabei die Rolle des Landes, was zum einen die Koordination zwischen den Kommunen angeht und
was zum anderen auch die Kontrolle dieser Pläne angeht? Wir mussten zunächst einmal feststellen, dass wir vor Ort
keine Katastrophenschutzpläne für solche Transporte haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Reichwaldt, ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie in Ihrer Rede zum Antrag gesprochen haben.
Das, was Sie hier zur Einbringung vorgetragen haben, Frau Schwarz, war eine beschönigende Fleißarbeit aus dem Ministerium - eine Auflistung, die überhaupt nichts mit der Realität zu tun hat.
- Doch.
Zur Wertschätzung würde gehören, dass Sie, wenn Sie hier schon die Arbeit des Psychiatrieausschusses unterstützen wollen, den Bericht des Psychiatrieausschusses auch einmal zur Kenntnis nehmen. Er hat ganz deutlich gemacht, dass wir eine eklatante Unterversorgung in vielen Bereichen der Psychiatrie haben, insbesondere im ambulanten Bereich. Sie haben hier nur aufgezählt, was es alles mehr gibt, und nicht die Verbindung dazu hergestellt, dass die Morbidität sehr viel stärker gewachsen ist.
Jetzt komme ich zu dem Antrag. Für uns Grüne ist klar: Dieser Antrag hat nur einen Zweck. Er soll darüber hinwegtäuschen, dass das Sozialministerium in der Frage von Zwangsbehandlungen nicht zu Potte kommt.
Wie gerade schon dargestellt worden ist, hat das Bundesverfassungsgericht im März 2011 das Urteil gesprochen, das jetzt Grundlage dafür ist, dass hier Handlungsbedarf besteht. In diesem Urteil ist festgelegt worden, dass die medikamentöse Zwangsbehandlung in der Psychiatrie nur auf einer sehr ausdifferenzierten rechtlichen Grundlage stattfinden darf. Es muss klar geregelt sein, wann man medikamentös zwangsbehandeln darf und wann nicht. In der Fachszene ist unter allen in diesem Bereich Tätigen vollkommen unbestritten, dass hier Handlungsbedarf besteht.
Dass Sie jetzt einen Antrag einbringen, der nur ein Prüfauftrag ist - im Ministerium soll geprüft werden, ob überhaupt gehandelt werden muss -, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Letztendlich hat das Ministerium im Sozialausschuss bzw. im Psychiatrieausschuss schon längst dargestellt, dass sie zwar an diesem Thema arbeiten, dass sie aber leider nicht zu einem Ergebnis kommen. Das könnten Sie, wenn Sie hier politisch agieren wollten, einmal anprangern. Sie könnten hier einmal einen Antrag vorlegen, in dem gefordert wird: Bis dann und dann muss ein Ergebnis vorliegen. - Es ist aber ganz deutlich, dass Sie hier auf die Diskontinuität spekulieren und dass es eine reine Luft
nummer ist, dass Sie überhaupt diesen Antrag eingebracht haben.
Lassen Sie mich auch noch zu den anderen Punkten kommen und mit der Unterstützung der Arbeit des Psychiatrieausschusses beginnen. Das mit der Wertschätzung habe ich gerade schon gesagt. Wenn Sie die Arbeit wirklich vereinfachen wollten, dann sollten Sie endlich dafür sorgen, dass die Geschäftsstelle aufgestockt wird, damit wenigstens die organisatorische Arbeit besser abgewickelt werden kann.
Außerdem haben Sie einen Punkt zum Thema Prävention aufgenommen. Das hört sich ja immer gut an. Mir fällt dazu ein, dass schon im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen eine solche Formulierung vorhanden war - es ist aber überhaupt nichts in dieser Richtung passiert. Da greifen Sie also etwas auf, bei dem Sie in Wirklichkeit anscheinend gar kein wirkliches Interesse hatten, die Situation zu verbessern.
Insgesamt muss man feststellen: Ein paar Monate vor der Landtagswahl tritt jetzt eine große Geschäftigkeit im Ministerium zutage.
Es gibt eine ganze Flut von Gesetzentwürfen, die jetzt noch schnell durchgepeitscht werden sollen. Das macht vor allem eines deutlich: dass im Ministerium überhaupt kein Zeitmanagement, kein Politikmanagement vorhanden ist,- - -
- - - um alle diese Themen angemessen abzuarbeiten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, habe ich Sie jetzt gerade richtig verstanden, dass die 10 Millionen Euro, die in diesem Jahr zur Verfügung gestellt werden, dem Wohnraumförderfonds entnommen werden, also letztendlich nicht zusätzliche Mittel darstellen, sondern nur vorgezogen werden, womit sozusagen einer künftigen Landesregierung weniger Mittel für diesen Bereich zur Verfügung stehen werden?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, welche Position vertritt die Landesregierung bei dem Knackpunkt der Zweckbindung? - Sie haben vorhin davon gesprochen, dass in Zukunft diese Mittel des Bundes in bedarfsgerechter Höhe für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden sollen. Aber „bedarfsgerecht“ heißt nicht unbedingt „zu 100 % zweckgebunden“. Welche Position vertritt die Landesregierung dazu in den derzeitigen Verhandlungen?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Frau Ministerin, eigentlich haben wir hier eine etwas paradoxe Situation. Auf der einen Seite wurde gesagt: Wir haben keine Wartelisten, was zusätzliche Mittel angeht. - Auf der anderen Seite werden 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In der Konsequenz muss man sagen: Es besteht Bedarf, die derzeitigen Förderkriterien zu überdenken. Wir alle wissen, dass es einen Mangel an sozialem Wohnraum gibt. Vor diesem Hintergrund möchte ich noch einmal auf die Debatte von gestern und auf die Kombination mit der Städtebauförderung zurückkommen. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie künftig, die Städtebauförderpolitik mit der Wohnraumförderpolitik sinnvoller zu verknüpfen, als das in der Vergangenheit geschehen ist, damit wir diese sozialen Brennpunkte wieder aufwerten? - Denn der Leerstand des einen Stadtteils ist der Wohnungsmangel des anderen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Aber ich kann das Wort „Betreuungsgeld“ eigentlich nicht mehr hören. Es ist allerhöchste Zeit, dass Sie sich endlich von dieser Schnapsidee verabschieden.
- Leider sind Sie unseren Erkenntnissen nicht gefolgt.
Inhaltlich haben wir, glaube ich, schon sehr ausführlich über das Thema debattiert und die Argumente ausgetauscht.
Wir haben deutlich gemacht, dass wir bildungspolitisch nichts von diesem Betreuungsgeld halten, weil es gerade die Kinder aus den belasteten Familien von den Kitas fernhält. Das wissen Sie auch alle. Wir haben deutlich gemacht, dass es familienpolitisch keinen Sinn macht, weil dadurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erleichtert, sondern erschwert wird.
Häufig ist angeführt worden, es gehe um Wahlfreiheit, die gesichert werden solle. Spätestens aber seit der Feststellung des Deutschen Städtetages, dass das mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz unter den derzeitigen Bedingungen mit den derzeit zur Verfügung stehenden Finanzmitteln nicht zu schaffen ist, ist deutlich: Eine Wahlfreiheit wird es nur geben, wenn genügend Betreuungsplätze vorhanden sind. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, die Mittel, die für das Betreuungsgeld vorgesehen sind, in den Betreuungsausbau umzuschichten.
Mich persönlich ärgert ganz besonders, dass das Thema Betreuungsgeld inzwischen zu einem Spielball der politischen Profilierung geworden ist. Herr Seehofer befindet sich in Bayern im Vorwahlkampf und versucht, gegen seine Schwesterpartei zu opponieren und ein konservatives Familienbild in den Vordergrund zu stellen. Dabei müsste eigentlich gerade er wissen, dass es auch in Bayern alleinerziehende Mütter gibt, die besonders auf die Betreuungsstruktur vor Ort angewiesen sind.
Die FDP nutzt das Thema auch. Sie versucht, sich damit zu profilieren, obwohl ich gerade sehe, dass nur noch ein Abgeordneter der FDP da ist.
- Zwei. Das ist ein kleiner Vorgeschmack auf die nächste Wahlperiode.
Gut. Also auch die FDP scheint sich einen etwas moderneren Anstrich geben zu wollen. Man hat das Gefühl, dass der Aushandlungsprozess, im Rahmen dessen hin und her gefeilscht wird, absichtlich in die Länge gezogen wird, damit auch der Profilierungszeitraum immer länger wird. Es werden Kompromisse diskutiert, wie etwa die Variante mit den Gutscheinen, die auch nicht besser sein wird als beim Bildungs- und Teilhabepaket. Es wird eine Kopplung mit Kinderarztbesuchen debattiert. All diese Kompromisse haben gemeinsam, dass sie die ganze Situation nur verschlimmbessern.
Es gibt nur eine sinnvolle Maßnahme, und zwar das Betreuungsgeld ganz zu stoppen und die 1,5 bis 2 Milliarden Euro dafür zu verwenden, die Betreuungseinrichtungen qualitativ und quantitativ auszubauen.
Zum Thema Qualität möchte ich noch einmal sagen: In dieser Woche - das haben die meisten von Ihnen wahrscheinlich mitbekommen - ist eine Volksinitiative der Erzieherinnen und Erzieher hier in Niedersachsen gestartet worden, die ganz klipp und klar gesagt haben: Wir brauchen bessere Personalstandards für die Kinder und für uns.
Über 500 Erzieherinnen und Erzieher waren hier zur Auftaktveranstaltung in Hannover. Das sollte man ernst nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal stelle ich mit Blick auf Ihren Redebeitrag, Herr Riese, fest, dass Zuhören und Verstehen nicht immer dasselbe sind. Hier hat kein Mensch gesagt, dass irgendjemand kostenlose Wohnungen zur Verfügung stellen wolle.
Vor über fünf Jahren hat das Land Niedersachsen die Zuständigkeit für die Wohnraumförderung vom Bund übernommen. Jetzt, vier Monate vor der Landtagswahl, sollen nun zum ersten Mal Landesmittel in die Hand genommen werden, um den Wohnraummangel zu mildern. Das aber ist, wie eben schon ausgeführt wurde, nur ein Tropfen auf den heißen Stein; denn diese Mittel reichen gerade für 200 Wohnungen.
Der erste Kardinalfehler dieser Landesregierung war, dass sie in der letzten Wahlperiode die Rückflussmittel aus den alten Wohnraumförderprogrammen verhökert hat. Über 1 Milliarde Euro sind in das Säckel des Finanzministers geflossen - und wir stehen jetzt in kurzen Hosen da. NordrheinWestfalen z. B. hat das nicht getan, und das ist auch der Grund, warum Nordrhein-Westfalen mehr als das Zehnfache an Landesmitteln für die Wohnraumförderung zur Verfügung stellen kann.
Bei uns in Niedersachsen sind es, wie schon angesprochen wurde, gerade 39 Millionen Euro, die vonseiten des Bundes in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt wurden. Wie es nach 2014, wenn diese Mittel auslaufen können, weitergehen soll, ist noch völlig unklar. Hier zeigt Schwarz-Gelb keine Perspektive auf.
Wir Grüne haben im Bundestag dafür plädiert, dass diese Kompensationszahlungen nach 2014 fortgesetzt werden. Dieses Anliegen ist von den Regierungsfraktionen im Bund jedoch mit dem Hinweis darauf blockiert worden, dass sich die Länder nicht zu einer Zweckbindung dieser Mittel bekennen. Wir haben hier schon häufiger gesagt, dass wir für diese Zweckbindung sind. Es wäre schön, wenn auch Sie das einmal tun und sich Schwarz-Gelb in Bund und Land nicht weiter sinnlos blockieren würden.
Zurück zur Lage auf dem Wohnungsmarkt in Niedersachsen! Dass die Wohnungsmärkte regional sehr unterschiedlich sind, ist allgemein bekannt. Wir haben Leerstände im Harz und Wohnungs
mangel in Uni-Städten. Nicht so sehr im Fokus steht jedoch, dass solche Unterschiede auch kleinräumig zu beobachten sind. So gibt es beliebte attraktive Stadtteile, wo Wohnungsmangel herrscht, und knapp daneben die unattraktiven sozialen Brennpunkte, wo wir mit Leerständen zu kämpfen haben.
Der zweite große Fehler dieser Landesregierung ist, dass sie nichts gegen die fortschreitende Abschottung der Stadtteile gegeneinander, gegen diese Segregation, unternimmt. Die soziale Schere klafft nicht nur auf den Konten der Bürger immer weiter auseinander, sondern auch zwischen den Stadtteilen. Milieus schotten sich gegeneinander ab, und spätestens dann, wenn die Kinder in die Schule kommen, versucht man, aus den „belasteten“ Gebieten wegzuziehen.
Auf diese wichtige Erkenntnis weist auch die NBank immer wieder hin: Entscheidend für die Wohnungswahl ist nicht nur die Wohnung selbst, sondern zunehmend auch das Wohnumfeld.
Daraus müsste man jetzt die richtigen politischen Schlussfolgerungen ziehen. Das aber ist, glaube ich, insbesondere für die FDP eine zu komplexe Herausforderung. Ich möchte nur zitieren, was Patrick Döring, der Hannoveraner Bundestagsabgeordnete, zum Thema „Soziale Stadt“ gesagt hat:
„Die Zeit der nicht investiven Maßnahmen, z. B. zur Errichtung von Bibliotheken für Mädchen mit Migrationshintergrund, ist vorbei, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gab es zu Zeiten einer anderen Koalition.“
Und so einen Menschen haben Sie in der FDP auch noch zum Generalsekretär gemacht! Ich finde das unfassbar.
Daran wird deutlich, wes Geistes Kind die FDP ist. Es zeigt aber auch, dass Sie die Dynamik am Wohnungsmarkt nicht verstanden haben. Deswegen können Sie auch die Probleme nicht lösen. Wir brauchen eine kulturelle, soziale und bildungspolitische Infrastruktur sowie attraktive Grünflächen in allen Stadtteilen.
Es war ein Riesenfehler, dass es unter der Ägide von Schwarz-Gelb immer wieder zur Diskussion stand, Städtebaufördermittel zu kürzen und das Programm „Soziale Stadt“ herunterzuschrauben.
Wir brauchen diese Programme unbedingt, die den Quartiersansatz unterstützen und die es möglich machen, sogenannte Quartiersmanager zu finanzieren.
Neben der Segregation existieren jedoch noch viele weitere Faktoren. So war es ebenfalls ein Riesenfehler, dass die Kommunen eigene Wohnungsbaugesellschaften verkauft haben. Es ist ein großes Problem, dass die Kommunen in finanzielle Not getrieben wurden und dass aber auch die Privatisierungsgläubigkeit gerade von dieser Landesregierung immer noch stärker propagiert wurde.
Wir brauchen also eine Wohnungspolitik, die komplex denkt und handelt. Wir stellen fest, dass Schwarz-Gelb dazu nicht in der Lage ist.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Birkner, Sie haben an verschiedenen Stellen mehrfach betont, dass es auch in Ihrem Interesse wäre, den bestmöglichen Standort zu finden. Den bestmöglichen findet man ja normalerweise in einem Vergleich.
Wenn man den bestmöglichen Läufer finden will, lässt man verschiedene antreten und guckt dann, wer der schnellste war. Man lässt nicht einen laufen und stellt sich mit der Stoppuhr hin und sagt dann: Das war ein gutes Ergebnis, das ist der bestmögliche.
Für den Vergleich der verschiedenen Standorte ist jetzt im letzten Entwurf nur vorgesehen, dass nur an einem Standort untertägig erkundet werden soll.
- Ja, das steht in dem Entwurf vom 13. Juni so drin. - Wie viele Standorte müssen denn aus der Sicht der Landesregierung in den verschiedenen Wirtsgesteinen untertägig erkundet werden, wenn man überhaupt den glaubhaft zu vertretenden Anspruch haben will, das sei jetzt eine Suche nach dem bestmöglichen Standort?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Bode, in Ihren Ausführungen klang an: Je höher man in der Studie von Railistics bewertet wird, desto besser. Für die Elbe wäre das - - -
Vor dem Hintergrund, dass das für die Elbe eine etwas schlichte Bewertung wäre, frage ich die Landesregierung, welche Kategorisierung sie für die Elbe anstrebt. Unterteilt nach Abschnitten! Für das Stück zwischen der Nordsee und Hamburg ist das ja anders zu bewerten als für die Mittlere Elbe.
Meine zweite Frage: Wie bewertet die Landesregierung, dass das Büro Railistics die mittlere Elbe als Hauptwasserstraße einteilt, obwohl eine parallele Streckenführung über den Elbeseitenkanal und den Mittellandkanal sinnvoll und möglich wäre?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Heineking, Sie haben gerade gesagt, die Landesregierung sei schon engagiert. Das Problem ist nur, dass sie erfolglos engagiert ist. Man kann sagen, sie bemüht sich. Aber leider werden die niedersächsischen Interessen in Berlin nicht gehört. Da frage ich mich: Was ist eigentlich die Ursache für dieses gestörte Verhältnis der schwarzgelben Landesregierung zur schwarz-gelben Bundesregierung?
Es geht hier ja auch gar nicht mal nur um einen Herrn Ramsauer. Ein gewisser Herr Enak Ferlemann kommt aus Cuxhaven. Er ist Parlamentarischer Staatssekretär für den Verkehrsbereich.
Ich frage ich: Warum können Sie diese Verbindung nicht einmal nutzen, um wirklich Erfolge zu erreichen?
Es ist ja auch wirklich kein allzu schwieriger Sachverhalt, den man da vermitteln müsste. Den müsste auch eine schwarz-gelbe Bundesregierung erkennen. Wir wollen, dass die 30 Millionen, die permanent in die Mittelelbe investiert werden, umgelenkt und künftig - man will ja alles effizienter einsetzen - für den Neubau der Schleuse in Scharnebeck verwendet werden. Der Neubau kostet ungefähr 230 Millionen. Nach acht Jahren wäre das Ding finanziert. Ich verstehe nicht, warum Sie Ihrer Bundesregierung das nicht beibringen können.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Einen gewissen Unterhaltungswert haben Ihre Beiträge ja immer, Herr Försterling, aber ich glaube, wir sollten hier über die Fakten reden.
Alle sprechen immer davon, dass die frühkindliche Bildung verbessert werden soll - auch diese Landesregierung. Die Realität sieht aber anders aus. Wir stehen wegen des drohenden Erzieherinnen- und Erziehermangels in Niedersachsen letztend
lich vor einer systematischen Entprofessionalisierung der Kitas.
Kein Mensch redet mehr von Akademisierung der Erzieherausbildung - das ist sowieso schon in weite Ferne gerückt.
Niemand handelt. Die Landesregierung weist jegliche Verantwortung von sich. In der Antwort auf eine meiner Anfragen, die ich vor zwei Wochen erhalten habe, heißt es noch, es bleibe die „Aufgabe der Schulträger vor Ort, die Bedürfnisse für die Errichtung von Schulen und die Erweiterung von Bildungsgängen zu prüfen und gegebenenfalls die Kapazitäten auszuweiten.“ Ich finde, dieses Abschieben der Verantwortung auf die Kommunen ist letztendlich nichts anderes als Amtsmüdigkeit. Die Kommunen können nicht den Überblick über die Gesamtplanung haben.
Das Deutsche Jugendinstitut und die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte - WiFF - weisen schon seit Jahren darauf hin, dass ein Erziehermangel droht. Die WiFF hat für Niedersachsen festgestellt: In Niedersachsen ergibt sich aufgrund des erweiterten Ausbaus der Angebote für die unter Dreijährigen sowie des Ersatzbedarfs für die Menschen, die aus dem Arbeitsfeld ausscheiden, der größte Fehlbedarf im Ländervergleich. - Die WiFF sagt weiter: Die Kapazitäten müssten eigentlich verdoppelt werden. - Doch wir stellen fest, dass seit 2005 die Ausbildungskapazitäten lediglich um 25 % zugenommen haben.
Wir haben schon zu Beginn der Wahlperiode 2008 eine entsprechende Anfrage gestellt und gefragt, wie viele Erzieherinnen und Erzieher eigentlich derzeit in Niedersachsen gesucht werden. - Die Landesregierung antwortete, eine Datenerhebung zu diesem Bereich bestehe nicht.
2011 haben wir - ähnlich wie die SPD nun - einen Aktionsplan gefordert.
Wir haben uns auf die Zahlen bezogen, die das Statistische Bundesamt vorgelegt hat, nach denen in 2013 in Niedersachsen 4 500 Erzieherinnen und Erzieher fehlen könnten. Ich denke, das hätte für
die Landesregierung Grund genug sein müssen, zu handeln.
Frau Vockert, auch ich habe die Logik in Ihrem Beitrag nicht wirklich verstanden. Am Anfang haben Sie gesagt, Sie hätten einen noch höheren Bedarf gesehen. Ich möchte einmal zitieren, was sie am 21. Januar letzten Jahres hier gesagt haben:
„Wir können den prognostizierten Bedarf definitiv und tatsächlich decken. Angst zu schüren, Ängste zu machen und zu suggerieren, es gebe einen Mangel, ist definitiv falsch.“
Ich kann auch die Argumentation, die Sie eben vorgetragen haben, nämlich dass die Erzieherinnen vor allem in Teilzeit arbeiten würden und aufstocken könnten, nicht nachvollziehen. Die Erzieherinnen arbeiten doch nur deshalb in Teilzeit, weil es so viele Halbtagsplätze gibt.
Das passt nicht damit zusammen, wenn Sie sagen, dass man einfach aufstocken kann.
Wir haben nicht locker gelassen und im Mai 2012 noch einmal nachgefragt, was die Landesregierung eigentlich macht. Da deutete sich langsam ein Sinneswandel an. Endlich hat die Landesregierung gesagt: „Fazit aller Prognosen ist, dass es für alle westdeutschen Bundesländer eine immense Herausforderung ist, den künftigen Personalbedarf zu decken.“ Man kann im Prinzip sagen: Sie sind zwar aufgewacht, aber letztendlich liegen Sie immer noch im Bett.
Ein Konzept, um dieses Problem zu lösen, liegt nicht vor. Es gibt keine solide Datenerhebung. Die Landesregierung weiß nicht, wie viele Bewerbungen an den 53 berufsbildenden Schulen vorliegen. Sie weiß nicht, wie viele Absagen ausgesprochen werden mussten.
Als Beispiel kann ich anführen, dass in Lüneburg von 350 Bewerberinnen und Bewerbern 250 abgelehnt werden mussten, weil es nicht ausreichend Kapazitäten gab.
Das kann man ja einmal hochrechnen.
Wir glauben, dass eine ganz genaue Kapazitätsabsprache mit den Kommunen nötig ist. Wir haben immer einen Krippengipfel bzw. einen runden Tisch zu dieser Problematik gefordert, z. B. auch mit Blick auf die Abstimmungen. In Oldenburg wird berichtet, dass der Übergang von der Berufsfachschule, wo die Sozialassistenten ausgebildet werden, zur Fachschule, wo die Erzieherinnen ausgebildet werden, nicht hinhaut. Da gibt es unnötige Wartezeiten. Auch hier wäre eigentlich das Land gefordert.
Vielleicht noch einen Satz zu Frau von der Leyen, die es immer schafft, sich mit aktuellen Themen in Szene zu setzen, auch wenn sie gar nicht wirklich zuständig ist.
Es geht nicht darum, dass wir zu wenige Bewerberinnen und Bewerber haben, sondern wir haben zu wenige Ausbildungskapazitäten. Hier wäre die Landesregierung gefordert.
Und wir brauchen mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber. Deshalb müsste die Attraktivität des Berufs erhöht werden, z. B. durch eine Verringerung der Gruppenzahlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige generelle Worte zu dem Führungszeugnis zu sagen, das durch das Bundeskinderschutzgesetz für die in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen notwendig wird. Es ist ja schon angedeutet worden, dass das nicht ganz unumstritten ist.
Zunächst einmal klingt es natürlich gut, wenn ein Führungszeugnis angefordert wird. Das suggeriert mehr Sicherheit; denn man möchte natürlich den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verhindern. Aber gerade die Jugendverbände äußern erhebliche Kritik, weil sie befürchten, dass man sich durch dieses Führungszeugnis in falscher Sicherheit wiegt und dass im Gegenzug wirklich effektive Maßnahmen für mehr Kinderschutz und für die Verhinderung von Missbrauch fallengelassen werden.
Die Sportjugend z. B. ist hier sehr vorbildlich gewesen, indem sie Selbstverpflichtungserklärungen erarbeitet und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt hat.
Jetzt wird befürchtet, dass durch das Führungszeugnis bei anderen Vereinen und Verbänden der Eindruck entsteht, wenn sie das Führungszeugnis anfordern, dann brauchen sie sich um das Thema generell nicht mehr zu kümmern. - Ich glaube, das wäre ein großer Fehler; denn die Aussagekraft dieser Führungszeugnisse ist natürlich insbesondere bei jungen Menschen absolut gering. Es wäre ein absoluter Zufall, wenn bei einem 16- oder 17Jährigen schon irgendein Hinweis auf Verurteilungen wegen Straftaten aufgenommen worden wäre.
Außerdem ist auch die einschlägige Formulierung im Kinderschutzgesetz nicht wirklich eindeutig. Dort heißt es, das Führungszeugnis müsse dann angefordert werden, wenn Art, Dauer und Intensität des Kontakts es notwendig machen. Aber was heißt das eigentlich? - Dazu gibt es eine Handlungsempfehlung von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Gleichzeitig berät der Landesbeirat für Jugendarbeit über eine eigene Empfehlung für Niedersachsen, weil man bestrebt ist, die Regelung möglichst einzuschränken, um den bürokratischen Aufwand, der hier im Antrag zu Recht kritisiert wird, möglichst gering zu halten.
Das alles ist also wirklich sehr kompliziert.
Wir können im Ausschuss gerne über das Thema Gebührenbefreiung diskutieren. Dann müsste die Frage geklärt werden, wer dann die Kosten, die natürlich trotzdem entstehen, tragen soll. Ich glaube, das ist eine ziemlich entscheidende Frage. Darauf gibt der Antrag noch keine Antwort.
Wir werden uns an diesen Beratungen gerne beteiligen. Aber ich fände es schon gut, wenn wir uns auch die politisch wirklich interessante Frage stel
len würden: Ist dieses Führungszeugnis wirklich der Stein der Weisen?
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Professor Zielke, ich dachte, das wäre mit dem, was ich gerade gesagt habe, deutlich geworden. Die Gefahr liegt darin, dass in den ehrenamtlichen Strukturen vor Ort, die zum Teil sehr klein sind, nicht die Ressourcen vorhanden sind, sich um zusätzliche Maßnahmen zu kümmern, und sie deshalb, nachdem sie das Führungszeugnis abgefragt haben - was für den Menschen, der zu ihnen kommt und freiwillig etwas machen will, vielleicht schon unangenehm genug war -, das Thema auf sich beruhen lassen. Es
wäre aber ein großer Fehler, wenn eine solche falsche Sicherheit entstehen würde. Das geben wir nur zu bedenken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Mit welchen Konzepten will die Landesregierung eigentlich auf die regionalen Schwerpunkte der Schlecker-Arbeitslosigkeit eingehen? Allein im Bereich Celle sind 140 Personen betroffen. Sie haben eben mehrmals vom Fleischereifachgewerbe gesprochen. Gibt es Planungen, wonach bei dem umstrittenen Schlachthof in Wietze SchleckerFrauen unterkommen sollen? Wenn ja, zu welchem Stundenlohn sollen sie dort arbeiten?
Dann stelle ich gleich die zweite Frage. Herr Minister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass 290 Personen aus der ersten Kündigungswelle jetzt wieder in Arbeit sind. Wie viele von ihnen
arbeiten in Vollzeit, und wie viele von ihnen werden nach Tarif bezahlt?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir hier im Landtag über das Betreuungsgeld diskutieren, und es wird vermutlich auch nicht das letzte Mal sein; denn ich kann Ihnen versprechen, dass zumindest wir vonseiten der Opposition nicht eher Ruhe geben, als bis dieser Betreuungsgeld-Irrsinn aufgegeben worden ist.
Ich möchte jetzt keine näheren Ausführungen zum Thema Betreuungsgeld machen; denn ich glaube, dass ich die Grundinformationen bei allen Abgeordneten als bekannt voraussetzen kann. Sie alle kennen unser Hauptanliegen: Wir wollen, dass die Bundesmittel, die für das Betreuungsgeld vorgesehen sind, hier in Niedersachsen, wo wir einen eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen haben, in den Ausbau der Infrastruktur umgeleitet werden. Wir haben hier zu wenig Krippenplätze, wir haben zu wenig Hortplätze, und wir haben zu wenig Ganztags- und Zweidrittelplätze.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal auf den Bildungsbericht der Bundesregierung eingehen, der ja heute veröffentlicht worden ist. In diesem Bericht wird deutlich, dass wir einen sehr viel größeren Fehlbedarf bei den Betreuungsplätzen haben. Es fehlen nicht nur 160 000 Plätze, sondern 260 000 Plätze.
In dem Bericht wird noch einmal ganz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade diejenigen Kinder, die zu Hause weniger gefördert werden, durch den Besuch einer Krippe eine kompensatorische Unterstützung erfahren könnten. Wir alle wissen, dass gerade in Deutschland im Vergleich zu den Nachbarländern dieser Zusammenhang von Herkunft und Bildungserfolg sehr eng ist; enger als er eigentlich sein dürfte. Von daher ist es sehr wichtig, dass wir hier keine negativen Gegenanreize schaffen.
Ein weiterer für mich interessanter Punkt in dem Bildungsbericht der Bundesregierung ist, dass wir in unseren Kitas mit sehr großen Segregationsten
denzen zu kämpfen haben. Mit anderen Worten: Jedes dritte Kind, das zu Hause nicht deutsch spricht, geht in eine Kita, in der 50 % der Kinder ebenfalls nicht deutsch sprechen. Wir müssen also sehr viel mehr Geld in die Hand nehmen, um eine alltagsintegrierte Sprachförderung zu finanzieren.
Wir haben heute Morgen schon über das Thema Erzieherinnenmangel diskutiert, als es um die Situation bei Schlecker ging.
Ich möchte hier auf einige Äußerungen von Kultusminister Althusmann eingehen, der heute Morgen davon gesprochen hat, dass wir bundesweit ungefähr 16 000 Betreuungsplätze bräuchten,
dass gleichzeitig aber 12 000 Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung seien.
Das waren jetzt sechs Minuten?
Vielen Dank.
- Und wenn Sie das Betreuungsgeld aufgeben würden, könnten wir sogar sofort aufhören und uns auch die Ausschussberatungen und die Zweite Beratung hier im Plenum sparen.
Zurück zum Thema Erzieherinnenmangel. 16 000 Erzieherinnen und Erzieher werden bundesweit fehlen; in Niedersachsen sogar 5 000. Wir können nicht einfach sagen: die 12 000 sind in Ausbildung; denn die sind ja bereits abgezogen. Die 16 000 oder sogar 19 000, die das deutsche Jugendinstitut errechnet hat, sind der Saldo. Die werden auf
jeden Fall fehlen, wenn wir nicht entschieden handeln.
Inzwischen ist es ja zu einer Art Sport geworden, sich öffentlich vom Betreuungsgeld zu distanzieren. Einige machen das ja sehr glaubwürdig, und ich habe absolute Hochachtung vor Damen wie Rita Pawelski, die wirklich sehr vehement die Revolte proben.
Es gibt aber auch jede Menge Politiker, bei denen ich mich frage, wie ernst das gemeint ist. Wenn z. B. unser FDP-Minister Herr Birkner, der gleichzeitig Landesvorsitzender der FDP ist, sagt „Ich halte persönlich nichts vom Betreuungsgeld“ und sein Kollege Herr Döring sagt „Nein, das muss noch optimiert werden, wir wollen die Wahlmöglichkeit für die Länder“, also Betreuungsgeldgutschein oder Kita-Ausbau, dann frage ich mich schon: Sind das eigentlich nur Lippenbekenntnisse, oder werden auch irgendwelche Taten folgen?
Im Bundesrat wird ja die Möglichkeit bestehen, Einfluss zu nehmen. Im Moment befinden sich von den 69 Stimmen im Bundesrat 30 bei den betreuungsgeldkritischen A-Ländern. Auch das Saarland hat schon gesagt, dass es da nicht mitmachen möchte. Niedersachsen hätte mit seinen Stimmen wirklich die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen; es ist Zünglein an der Waage.
Deshalb haben wir den Antrag heute noch einmal eingebracht: um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre Position noch einmal zu ändern.
Dabei will ich es zunächst einmal bewenden lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Vockert, wir haben bei der letzten Debatte schon einmal versucht, Ihnen zu erklären, dass die Wahlfreiheit im Moment nicht gegeben ist, weil wir zu wenige Betreuungsplätze haben, und dass Sie uns deswegen nicht immer vorwerfen können, dass wir die Wahlfreiheit einschränken wollen. Wir wollen sie ermöglichen.
Es war ja ganz interessant, dass Sie ziemlich wenig zum Thema Betreuungsgeld gesagt haben, sondern angefangen haben, Einzelbeispiele aus irgendwelchen Kommunen aufzuzählen.
Der Zusammenhang zwischen Betreuungsgeld und Krippenausbau ist doch, dass man den Euro nicht zweimal ausgeben kann. Das muss Ihnen doch nicht erst Ihr Finanzminister erklären. Wir müssen doch auch eine Transferleistung von Ihnen erwarten können! Man kann doch nicht bei dem einen Tagesordnungspunkt über die Schuldenbremse diskutieren und bei dem anderen Tagesordnungspunkt darüber, wie man Milliarden verschleudert.
Herr Präsident! Ich spreche zu der Eingabe von Herrn Martin Debus. Herr Debus möchte, dass das Aufstellen von Kleinwindanlagen unter 10 m künftig verfahrensfrei gestellt wird. Sie werden sich sicherlich erinnern, dass die Grünen genau das kürzlich in der Debatte um die Novelle der NBauO gefordert haben. Insofern unterstützen wir selbstverständlich diese Petition.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass Verfahrensfreiheit nicht bedeutet, dass keine Vorschriften eingehalten werden müssen. Lediglich ist der Bauherr oder die Bauherrin dann selbst dafür verantwortlich, diese Bestimmungen einzuhalten. Ich denke, die Landesregierung hat hier eine Chance verpasst, konkrete Regelungen in die NBauO aufzunehmen, und ich muss betonen: Wir hätten auch nichts dagegen, wenn das etwas strenger geregelt würde, als dies bei normalen Bauvorhaben der Fall ist, bei denen man 0,5 H einhalten muss. Hier hätte man auch 1 H Abstand vorsehen können. Aber letztendlich haben wir jetzt einen mehr oder weniger rechtsfreien Raum. Die Kommunen sind alle im Begriff, selber Regelungen zu erarbeiten. Das bindet sehr viel Arbeitskraft, und Investitionen werden nicht getätigt.
Ich denke, dass Niedersachsen als ein Flächenland auf die Kleinwindanlagen nicht verzichten kann und wir den Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit geben sollten, sich selbst aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Die Leute wollen heute nicht mehr in irgendwelche spekulativen Fonds investieren, sondern vor Ort sehen, was sie für ihr Geld bekommen. Insoweit wäre es sinnvoll, dieser Petition zu entsprechen.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Auch wir Grünen sagen selbstverständlich: Sollte das Betreuungsgeld wirklich eingeführt werden, wäre das der größte familienpolitische Fehler der letzten Jahrzehnte.
Das Thema Betreuungsgeld ist auch nicht nur eine Bundesangelegenheit. Schließlich kann man jeden Steuer-Euro nur einmal ausgeben, und über dieses Thema wird auch im Bundesrat verhandelt. Insofern wäre es schon interessant, hier eine andere Einschätzung der Landesregierung zu bekommen. Ich habe nämlich den Eindruck, dass auch die meisten CDU-Mitglieder vor Ort - und hier gerade diejenigen, die kommunale Verantwortung tragen - dem Betreuungsgeld sehr kritisch gegenüber stehen. In der Kreistagssitzung, die in dieser Woche bei uns stattfand, haben sich alle CDU-Abgeordneten der Stimme enthalten. Das war schon ein sehr deutliches Zeichen.
Ich glaube, Ihre positive Haltung gegenüber dem Betreuungsgeld ist vor allem der Koalitionsräson auf Bundesebene geschuldet. Die bayerische Schwesterpartei will dieses Betreuungsgeld unbedingt - ich glaube, sie will es aus Profilierungsgründen; denn mit Familienpolitik kann es nicht wirklich etwas zu tun haben -, und die gesamte
Bundes-CDU und auch die hiesige Landes-CDU lassen sich von der CSU einen Maulkorb verpassen. Ich finde, wenn die Bayern unbedingt ein Betreuungsgeld haben wollen, dann sollen sie doch ein Landesbetreuungsgeld, finanziert aus ihren eigenen Haushaltsmitteln, einführen. Wir in Niedersachsen haben definitiv ganz andere Herausforderungen zu meistern.
Gerade ist die Anzahl der Krippenplätze angesprochen worden. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, fehlen noch mindestens 19 000 bis 25 000 Plätze. Der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Herr Klingebiel (CDU), hat gesagt: Wir brauchen noch dringend 120 bis 150 Millionen Euro für Investitionen, um eine Klagewelle abzuwenden.
Ein Problem, das hier heute noch nicht angesprochen worden ist, aber das in diesem Zusammenhang auch genannt werden muss, besteht im drohenden Fachkräftemangel bei den Erziehern und Erzieherinnen. Das Statistische Bundesamt sagt, 2014 werden in Niedersachsen 4 500 Erzieherinnen fehlen. Hier müssten wir sehr viel mehr Geld in die Hand nehmen und Konzepte vorlegen, damit wir endlich die Wahlfreiheit bekommen.
Ich glaube, es gab noch nie ein Geldgeschenk, das von so vielen kritisiert worden ist. DGB-Chef Sommer und Arbeitgeberpräsident Hundt sagen, das Betreuungsgeld passt nicht in unsere Zeit, es ist ein bildungs- und arbeitsmarktpolitisch falsches Signal. DIHK-Präsident Driftmann sagt, das Betreuungsgeld konterkariert die Frauenerwerbstätigkeit. Und es gibt sogar verfassungsrechtliche Bedenken, letztmalig geäußert von der GoetheUniversität in Frankfurt. Auch die Mehrheit der Bevölkerung lehnt das Betreuungsgeld ab, sogar die Mehrheit Ihrer Sympathisanten und Wähler. Laut Umfragen sagen 52 %, dass sie das Betreuungsgeld in dieser Form nicht umgesetzt wissen wollen.
Frau Mundlos, Sie haben eben behauptet, wir würden die Menschen gängeln wollen. Das stimmt nicht. Wir sind für die Realisierung einer Wahlfreiheit. Die Menschen - die Eltern, die Familien - sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Kinder selbst betreuen oder ob sie sie in einer Krippe, von einer Tagesmutter oder von einem Tagesvater betreuen lassen wollen. Eine solche Wahlmöglichkeit sehen Sie nicht vor.
Das Babycasting ist hier schon angesprochen worden. Im Moment können sich die Einrichtungen
aussuchen, welche Kinder sie betreuen wollen. Die Eltern müssen sich und ihre Kinder präsentieren. Es ist gerade nicht so, dass die Eltern sich tatsächlich für die Einrichtung entscheiden können, die ihnen gefällt.
Minister Althusmann führt immer gerne an, das Land macht schon so viel, es stehen noch 265 Millionen Euro zur Verfügung, bis der Rechtsanspruch Gültigkeit erlangt. Dazu muss ich zwei Anmerkungen machen: Erstens. Von diesen 265 Millionen Euro kommen lediglich 52 Millionen Euro vom Land, 213 Millionen Euro aber kommen vom Bund. Wo ist hier also das große Engagement der Landesregierung? - Zweitens: Die 265 Millionen Euro stehen nicht noch zur Verfügung, sondern die standen zur Verfügung. Mittlerweile sind es gerade einmal noch 20 Millionen Euro, um die Kommunen bei den notwendigen Investitionen zu unterstützen.
Ja.
Ich glaube, die Kommunen hatten gar keine andere Wahl. Sollten sie etwa sagen, dass sie das Geld nicht nehmen und in Zukunft alles allein finanzieren wollen? - Ich glaube, das kann nicht Ihr Ernst sein.
Noch einen Satz zur haushaltspolitischen Verantwortung. Insbesondere vonseiten der CDU wird immer wieder suggeriert, dass sie besonders viel
haushalterische Verantwortung übernimmt. Sie wollen, dass die Schuldenbremse schon 2017 und nicht erst 2020 eingeführt wird. Aber wenn Sie wirklich verantwortlich handeln würden, dann würden Sie dafür sorgen, dass Steuergelder hier nicht verpulvert werden, und dann hätten Sie den Mut, endlich einmal Prioritäten zu setzen.
Vielen Dank. - Herr Dr. Althusmann, Sie haben gerade gesagt, der Staat solle den Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu betreuen hätten. Stimmen Sie mir nicht zu, dass die Realität eine andere ist? Wir haben zu wenig Betreuungsplätze, die Eltern und Familien gehen leer aus, und damit schreibt der Staat den Eltern im Prinzip sehr wohl vor, dass sie ihre Kinder den ganzen Tag selbst betreuen müssen, ob sie wollen oder nicht.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir unterstützen selbstverständlich den Antrag, das Wahlalter zu senken. Es ist allgemein bekannt, dass wir uns sogar noch weitere Schritte der Absenkung vorstellen könnten.
Ich glaube, wir alle kennen die Situation an Wahlabenden, dass alle Parteien, alle Kommentatoren mantrahaft beklagen, dass die Wahlbeteiligung wieder so wahnsinnig niedrig gewesen sei. Gleichzeitig - und das finden wir dann etwas paradox - werden ganze Bevölkerungsgruppen pauschal von dem Wahlrecht abgeschnitten. Das ist aus unserer Sicht unglaubwürdig. Wir sind der Überzeugung, dass wir das Wahlalter deutlich senken müssen.
Das Wahlalter von 18 Jahren ist eine systematische Unterschätzung der Fähigkeiten von jungen Menschen.
Der Jugendforscher Professor Klaus Hurrelmann sagt, sogar schon ab zwölf Jahren habe man grundsätzlich eine soziale und moralische Urteilsfähigkeit. Man könne politische Urteile fällen, und die Teilnahme an Wahlen sei möglich. Er sagt zu der Forderung, das Wahlalter auf 14 Jahre abzusenken, sogar: Endlich traut sich mal jemand!
Wir geben natürlich zu: Menschen lassen sich beeinflussen. Menschen fallen auf Wahlversprechen herein. - Aber das ist keine Frage des Alters!
Ganz im Gegenteil! Ich würde sogar so weit gehen zu sagen, dass Jugendliche eine sehr, sehr feine Antenne haben, was Selbstdarstellung und falsche Versprechungen angeht.
Zum Vergleich - das ist schon von meinem Vorredner angesprochen worden -: Ab 14 gilt die Religionsfreiheit. Ab 14 ist man strafmündig. Ab 14 kann man Mitglied in Parteien werden und dort politische Ämter übernehmen. Und dann trauen wir uns nicht, Jugendlichen ab 16 das Wahlrecht zu geben? - Ich finde, das ist nicht stringent.
Im Übrigen gibt es nur aus parteipolitischer Sicht ein Richtig und Falsch bei den Wahlen. Die Frage, ob junge Leute vielleicht extremer wählen, ob sie häufiger die NPD wählen, werden wir doch nicht über das Wahlalter lösen! Die Frage NPD muss gesamtgesellschaftlich gelöst werden. Aus unserer Sicht gehört diese Partei verboten.
Wir glauben ferner, dass es sehr wichtig ist, dass die erste Wahl während der Schulzeit stattfinden kann, sodass Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit haben, die Themen der Wahl und die Wahlprogramme in ihren Unterricht zu integrieren und am konkreten Beispiel Politikunterricht zu erteilen.
Wir können uns nicht darauf verlassen, dass politische Bildung nur über das Elternhaus geleistet wird.
Wir glauben auch, dass das Wahlalter von 18 Jahren eine systematische Unterschätzung bedeutet, was die Meinungsbildungsfähigkeit von jungen Menschen angeht. Wir müssen uns einmal ein paar Jahre zurückerinnern. Da standen hier rund 2 500 junge Menschen vor dem Landtag und haben gegen die Bildungspolitik dieser Landesregierung protestiert. Ich hatte schon den Eindruck, dass sie in der Lage sind, sich eine politische Meinung zu bilden.
Im Übrigen möchte ich auch noch einmal betonen:
Es handelt sich hierbei um ein Wahlrecht und nicht um eine Wahlpflicht. Wir wollen niemanden zwingen, zu einer Wahl zu gehen. Aber wir wollen denen, die sich informiert haben, die sich eine Meinung gebildet haben, auch die Möglichkeit geben, das zum Ausdruck zu bringen.
Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Adasch, ich möchte auf das eingehen, was Sie gerade gesagt haben.
Zunächst zu dem Politikexperten Herrn Woyke, der heute in der Zeitung zitiert wurde. Wenn Sie einmal
recherchieren, mit welchen Themen er sich befasst hat, dann werden Sie feststellen, dass er sich um internationale Politik und so etwas gekümmert hat. Er ist definitiv kein Jugendexperte. Ich weiß nicht, warum gerade er befragt worden ist.
Sie haben auch gesagt, Sie wollten keine Experimente, was die Absenkung des Wahlalters angeht. Aber wir haben doch bei der Kommunalwahl das Wahlalter 16! Wollen Sie etwa sagen, dass das ein gescheitertes Experiment sei? Sie haben eben gerade gesagt, in Bremen und Brandenburg habe es keine nennenswerten Veränderungen bei den Wahlergebnissen gegeben. Das ist doch auch ein Argument dafür, dass es überhaupt nicht schädlich ist, mehr Menschen das Wahlrecht zu geben.
Ich muss auch sagen: Bei dieser Frage des Wahlrechts geht es nicht um die persönliche Befähigung. Sonst müssten wir einen Wahlführerschein einführen.
Man müsste dann z. B. sagen: Man darf erst dann wählen, wenn man lesen und schreiben kann. - Davon hängt es aber nicht ab.
- Ja, genau. Ich sage, dass wir das nicht machen dürfen. Ihre Argumentation aber würde dazu führen, dass wir uns die Frage nach der persönlichen Befähigung stellen müssten.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Wenn ein FDP- Minister von „sozialer Verantwortung“ spricht, dann muss einen das an sich schon etwas stutzig machen.
Sie haben vorhin wörtlich, glaube ich, ausgeführt, dass wir dafür sorgen müssten, dass sich auch die Schwächsten in Zukunft den Strom leisten können. Von daher frage ich Sie: Zählen aus Sicht der FDP und der Landesregierung die energieintensiven Großkunden auch zu den Schwächsten der Gesellschaft? Ist es aus Sicht der Landesregierung richtig, dass sie privilegiert und von der EEGUmlage oder auch den Netzentgelten befreit werden? Oder ist es vielleicht nicht doch eher so, dass die wirklich Schwächsten der Gesellschaft ausbaden müssen, dass diese Großkunden privilegiert werden, und dass die Solarbranche nur als Sündenbock herhalten muss?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe wirklich gedacht, dass wir in der bildungspolitischen Diskussion schon ein ganz kleines Stückchen weiter wären.
Sehr geehrte Frau Vockert, dieses Thema ist noch nicht erledigt. Wir Grüne haben in 2009 schon einen Antrag zu dem Thema eingebracht. Und wir werden uns bis zum 31. Juli 2013, bis zum letzten Tag, bevor dieses unsägliche Betreuungsgeld womöglich ausgezahlt wird, dafür einsetzen, dass diese Entscheidung rückgängig gemacht wird.
Ich möchte betonen: Niemand - weder unsere Fraktion noch die Opposition insgesamt - möchte irgendjemandem vorschreiben, wie er oder sie seine oder ihre Kinder zu betreuen sind. Die Eltern sollen entscheiden, ob sie ihre Kinder selbst betreuen wollen oder ob das eine Tagesmutter oder eine Krippeneinrichtung macht. Aber wir wollen die schon viel zitierte Wahlfreiheit. Denn die Wahlfreiheit haben wir im Moment nicht, insbesondere nicht in Niedersachsen. Wahrscheinlich werden 20 000 Plätze fehlen. Die 40 Millionen Euro, die für zwei Jahre in den Haushalt eingestellt worden sind, reichen nach unseren Berechnungen für gerade einmal 6 000 bis 7 000 Plätze in Niedersachsen. 2013 wird also der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Niedersachsen nicht eingelöst werden können.
Das erklärt eigentlich auch schon, warum eine so kluge Frau wie Sie so vehement für dieses Betreuungsgeld argumentiert: