Ich kann Ihnen auch garantieren, dass dies nicht die letzte Petition zu diesem Thema gewesen sein wird. Wir befinden uns am Anfang des Krippen
ausbaus. Jede Krippe, die in Niedersachsen öffnen wird, alle Erzieherinnen, die dort tätig sein werden, werden dasselbe feststellen: Diese Personalstandards reichen nicht aus. Wir brauchen die dritte Kraft in den niedersächsischen Krippen. Dafür werden wir weiterhin streiten.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Miesner von der CDU-Fraktion das Wort mit dem Hinweis auf die Restredezeit von 2:47 Minuten.
Dann komme ich jetzt dazu, den Kollegen Herzog von der Fraktion DIE LINKE um seinen Beitrag zu bitten. Er spricht zur Eingabe 342/09/16. Die restliche Redezeit beträgt 3:54 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Marieke Eiler aus Holzminden plädiert in ihrer Eingabe für die Abschaffung der sogenannten Brenntage für die Verbrennung pflanzlicher Abfälle.
a) Es wird alles Mögliche illegal neben den eigentlich vorgesehenen pflanzlichen Abfällen verbrannt,
c) die Feinstaubbelastung ist immens; laut einer EU-Studie sterben in Deutschland pro Jahr 65 000 Menschen an Feinstaub.
Geregelt werden die Brenntage durch die sogenannte Brennverordnung vom 2. Januar 2004. In ihr ist festgelegt, dass Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Brenntage bestimmten können.
Die Praxis sieht wie folgt aus: Große Städte machen davon kaum Gebrauch, Städte, Samtgemeinden und Gemeinden zu ca. 50 %. In Niedersachsen können damit zurzeit ca. 30 % der Bürgerinnen und Bürger pflanzlichen Abfall verbrennen.
Das tun sie aber aus unserer Sicht. Daher geben wir Frau Eiler recht. Die Fraktion DIE LINKE beantragt deshalb, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und begründet dies wie folgt:
Erstens. Schlechte Verbrennung führt zu Feinstaub- und Schadstoffbelastung und damit zu gesundheitlichen Folgen.
Fünftens. Professionell beaufsichtigte sogenannte Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer reichen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle völlig aus.
Ebenfalls zu dieser Petition erhält der Kollege Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Die Restredezeit für Ihre Fraktion beträgt 3:54 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben im Falle der Eingabe von Frau Eiler aus Holzminden ebenfalls „Berücksichtigung“ beantragt. Die Petentin ist eine Schülerin der zehnten Klasse und wendet sich gegen das unkontrollierte Verbrennen dieser Abfälle im Rahmen der sogenannten Brenntage. Diese stellen besonders für Asthmatiker und andere Atemwegserkrankte eine schwere Belastung dar. Weiterhin werden durch den Rauch und die Feinstäube weitere Belastungen ausgelöst. Die Brände sind auch eine Gefahr für viele Kleintiere und Vögel.
- Ich habe gerade die Zwischenrufe von der CDU gehört und möchte deshalb daran erinnern, dass Herr Bäumer am Dienstag in der Aktuellen Stunde
vehement kritisiert hat, dass Demonstranten beim Abbrennen von Stroh ganz enorme Feinstaubbelastungen verursachen würden.
Wenn Sie schon so etwas kritisieren, frage ich Sie, um wie viel mehr eigentlich das permanente Kokeln in etwa der Hälfte der niedersächsischen Kommunen die Umwelt mit Feinstäuben belasten muss!
Dazu sollten Sie, Herr Bäumer, Stellung nehmen; denn Sie wissen, laut EU-Studie sterben an der Feinstaubbelastung - natürlich insbesondere aufgrund der Emissionsfaktoren Verkehr, Verbrennen, Industrie - jährlich über 65 000 Menschen. Deshalb ist das, was da passiert, kein Spaß.
Außerdem - darauf hat die Petentin hingewiesen - werden die Abstandsregeln an den Brenntagen oftmals nicht eingehalten. Es werden oft auch Müll und andere Abfälle unerlaubt mit verbrannt. Das ist natürlich illegal. Aber die allgemeinen Brenntage erleichtern natürlich dieses illegale Tun.
Zudem gibt es mit der Möglichkeit einer flächendeckenden Grüngutsammlung, die fast die Hälfte der niedersächsischen Kommunen, in denen es keine Brenntage gibt, nutzt, klare Alternativen. Es funktioniert also. Man könnte die Brennerlaubnis daher einzig und allein auf erkrankte oder von Schädlingen befallene Pflanzen beschränken. Sie könnte man unabhängig von Brenntagen verbrennen, um zu vermeiden, dass es an Tagen, an denen es möglicherweise nass ist, zu einer besonderen Rauchentwicklung kommt.
Die Stellungnahme der Landesregierung vom 21. Oktober jedoch kündigte an, dass sich die Brennverordnung des Landes gerade in der Überarbeitung befindet und die von der Einsenderin angeführten CO2- und Feinstaubbelastungen in die Bewertung mit einflössen. Am 4. November beschloss das Kabinett jedoch dann unverändert die Verlängerung der Brennverordnung um weitere fünf Jahre, ohne dass eine neue Bewertung vorgenommen wurde.
Das empfinden wir als klare Missachtung des Parlaments, da die Kabinettsvorlage schon zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Umweltausschusses fertig gestellt war und somit der Umweltausschuss unzureichend unterrichtet wurde.
Ich fasse zusammen: Unsere Fraktion hält die Brennverordnung von Herrn Sander für umwelt- und klimapolitisch verantwortungslos. Herr Ministerpräsident Wulff, Sie sind damit mitverantwortlich dafür, dass es im Frühjahr und im Herbst in Niedersachsen gewaltig stinkt und qualmt und die Umweltbelastung erhöht wird. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zu Recht darüber. Wir beantragen deshalb „Berücksichtigung“
und fordern Sie als Landesregierung auf, endlich Ihre Hausaufgaben zu machen, für die Alternativen zu sorgen und wie die anderen Bundesländer die Praxis der Brenntage endlich abzuschaffen.
Man muss die Meinungen und die Positionen der jeweiligen Redner nicht immer teilen. Aber ruhig und konzentriert zuhören, das könnte man in jedem Fall.
Ich erteile jetzt dem Kollegen Miesner von der CDU-Fraktion das Wort. Er hat sich entschieden, doch einen Redebeitrag zu leisten.
Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht gedacht, dass uns dieses Thema heute Morgen derart beschäftigen kann. Manchmal frage ich mich, wo manche Leute ihre Energie lassen. Sollten sie manche doch mit praktischer Gartenarbeit zu Hause umsetzen.