Gudrun Pieper

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Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich war eben schon ziemlich erstaunt über den Beitrag von Herrn Humke. Aber vielleicht kann ich ein bisschen zur Versachlichung beitragen.
Wie Sie alle wissen, finden seit einiger Zeit intensive Diskussionen über den „Dritten Weg“ im Arbeitsrecht der Kirchen in der Öffentlichkeit statt. Hierzu ist anzumerken, dass der „Dritte Weg“ als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und ihrer Diakonie in der Verfassung verankert ist. Das heißt: Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Verfassung vom 11. August 1919 ordnen und verwalten die Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbstständig im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Frau Helmhold hat das eben auch schon erwähnt.
Der „Dritte Weg“ bezeichnet das Verfahren, die Gehälter und andere Arbeitsbedingungen in Kirche und Diakonie in einer gleichberechtigt besetzten arbeitsrechtlichen Kommission durch Konsens oder Schlichtungsspruch zu vereinbaren. Die zentralen Prinzipien sind: Partnerschaft und Kooperation, Parität, einheitliche Geltung, faire Konfliktregelung, keine kirchenrechtliche Möglichkeit einseitiger Aufhebung geltender Bestimmungen.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Linken stellt diese Regelung infrage
und fordert die Landesregierung auf - ich zitiere -, „in einen Dialog mit der Diakonie Niedersachsen einzutreten und dabei ihren Einfluss geltend zu machen.“
Ich merke hierzu an: Dieser Dialog besteht bereits. Sozialministerin Özkan hat gerade im letzten Plenarabschnitt am 24. Februar 2012 darauf hingewiesen. Das ist im Protokoll nachzulesen.
Weiter fordern Sie die Landesregierung auf - ich zitiere ein zweites Mal -, „die freie Wohlfahrtspflege in Fortführung des niedersächsischen Pflegepaktes verstärkt darin zu unterstützen, ihren Anspruch auf die Anhebung der Pflegesätze gegenüber den Pflegekassen geltend zu machen …“.
Auch hierzu merke ich an, dass dies bereits Bestandteil des von der Landesregierung ratifizierten Pflegepaktes ist.
Und zum näheren Verständnis: Partner des Pflegepaktes sind die Kassen, die Einrichtungsträger und die Verbände, die sich darauf geeinigt haben, dass in den Pflegesatzverhandlungen die Tarifverträge bzw. die Tariflöhne, die in den Einrichtungen gezahlt werden, Grundlage jeglicher Verhandlungen sind.
Auch der Gedanke der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Pflegetarifen wurde bereits in die bestehende Diskussion eingebracht.
Herr Humke, der Antrag der Linken ist ein populistischer Aufschlag - mehr nicht.
Sie vertreten ausschließlich die Position von ver.di. Ich zitiere weiter aus Ihrem Antrag:
„Die Diakonie soll in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert werden, in Tarifverhandlungen mit der von ver.di-Mitgliedern gewählten ,Tarifkommission Diakonie‘ zu treten …“
Sie sagen aber nicht, dass ver.di seine Mitarbeit in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission für den Bereich der verfassten Kirche eingestellt hat. Ich frage Sie: Will ver.di vielleicht nicht den 51. Haustarifvertrag in Niedersachsen abschließen?
Sie ignorieren auch, dass die Diakonie ver.di eingeladen hat, doch weiterhin konstruktiv mitzuwirken.
Sie blenden aus, dass die vereinbarten Entgelte in der Diakonie bei den unteren Lohngruppen im Schnitt um 10 bis 30 % höher liegen.
Sie beziehen sich in Ihrem Antrag auf die Synode der evangelischen Kirche Anfang November 2011 in Magdeburg und blenden aus, dass die Diskussion um den „Dritten Weg“ schon viel weiter ist, als Sie es darstellen.
Dazu beziehe ich mich auf den Bericht der 9. Synode vom 10. März dieses Jahres. Ich zitiere aus der Rede von Landesbischof Meister: „Die Diakonie in Niedersachsen e. V. steht in laufenden Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenvertretungen. Dabei wurden auch weitergehende Überlegungen angestellt, die letztlich für die Beschäftigten interessanter wären: eine über die säkularen Regelungen hinausgehende Mitbestimmung im kirchlichen Arbeitsrecht, mehr Einsatz für die faktische Verbindlichkeit der in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen vereinbarten Entgelte, Verhandlungen über eine bessere Ausstattung der Geschäftsstelle der Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission und die genannte Allgemeinverbindlichkeit unter Berücksichtigung des ,Dritten Weges‘.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag enthält eine Häufung von Falschaussagen, die der Sache nicht dienlich sind.
Die Landesregierung, die Landeskirche und auch die anderen Verbände stehen in einem konstruktiven Dialog - außer ver.di, obwohl als wichtiger Partner dringend notwendig; das betone ich hier. Sie ignorieren, dass gerade die Landeskirche immer wieder betont, dass Entgeltregelungen in der Sozialwirtschaft gebraucht werden, um eine Verbindlichkeit in den Sozialunternehmen herzustellen.
Die AWO hat bereits auf die Verhandlungen positiv reagiert.
Wir gehen davon aus, dass wir bald mit guten Ergebnissen zum Wohle aller im Bereich der Pflege Tätigen rechnen können. Wir sind gespannt auf die weiteren Beratungen. Aber - da schließe ich mich Frau Helmhold vollkommen an - wir sollten sehr zurückhaltend sein, wenn es um Tarifautonomie geht; denn sie ist ein hohes Gut, das nicht ausgehöhlt werden sollte.
Und als Tipp: Vielleicht lesen Sie einmal den Originaltext von Präses Schneider zum „Dritten Weg“. Dann sind Sie vielleicht aufgeklärter.
Eigentlich möchte ich gar nicht viel sagen, Herr Humke.
Zwei Dinge möchte ich aber doch noch einmal erwähnen.
Erstens sind wir nicht diejenigen, die über Tarifverträge zu befinden haben.
Zweitens können Sie mir abnehmen, weil ich nun selber unter dem Dachverband der Diakonie gearbeitet habe, dass dort sehr genau geprüft wird, auch arbeitsrechtlich, und gute Mitarbeitervertretungen zur Seite stehen, die die Interessen der Arbeitnehmer wirklich vertreten.
Ich wiederhole: Lesen Sie einfach nur einmal von Präses Dr. h. c. Schneider den Text zum „Dritten Weg“. Dann werden Sie vielleicht in der einen oder anderen Sache etwas moderater sein.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Internet offenbart einzigartige Chancen für uns als Einzelne, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft unseres Landes. Dennoch birgt es auch Gefahren, denen wir selbstverständlich begegnen müssen. Ein Parlament ist nun einmal dazu da, Dinge wie Internetkriminalität, Kinderpornografie oder illegales Online-Glücksspiel zu verhindern. Das ist eine große Aufgabe. Doch wie ist sie zu lösen?
Pauschal zu sagen, wir schließen für immer jede Art von Netzsperren aus, ist zu kurz gedacht. Wir dürfen nicht ohne Not auf zukünftige eventuell effektive Möglichkeiten, Internetkriminalität zu unterbinden, verzichten. Herr Minister hat es im Rahmen der Besprechung der Großen Anfrage eben verdeutlicht.
Natürlich unterstützen wir die Aussage des UN-Sonderbeauftragten Frank La Rue, der zu Recht sagt - ich zitiere aus seinem Untersuchungsbericht vom 3. Juni 2011 -:
„Es sollte so wenig Beschränkungen des freien Informationsflusses im Internet geben wie möglich.“
Wir lehnen es ab, dass durch Sperrung des Netzes politische Teilhabe unterbunden wird. Deswegen war es gut, dass Deutschland den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert hat.
Artikel 5 des Grundgesetzes sichert unsere Meinungs- und Informationsfreiheit, aber doch nicht im rechtsfreien Raum, meine Damen und Herren, doch nicht ohne jede Grenze; denn in Artikel 5 Abs. 2 heißt es konkret:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Ich will es einmal an dem Beispiel der unerlaubten Glücksspielangebote im Internet festmachen. Der Glücksspielstaatsvertrag liegt ja gerade der EU-Kommission zur Überprüfung vor. Die Frage ist doch, ob die Gesetzesgrundlage in Artikel 5 Abs. 2 ausreichend ist, um Netzsperren zu installieren.
Ebenso ist zu hinterfragen, zu welchem Zweck sie den Informationsfluss an welcher Stelle konkret unterbrechen sollen und ob es möglicherweise mildere Mittel gibt, um das gleiche Ziel, die Verhinderung von unerlaubtem Glücksspiel, zu erreichen.
Dasselbe Prinzip gilt beim Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes. Auch dieses Grundrecht kann - nach Artikel 10 Abs. 2 - eingeschränkt werden. Also auch hier sind wir nicht schrankenlos.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das ist ein sehr komplexes Thema, für das keine pauschalen Antworten gefunden werden können. Nicht umsonst gibt es in der UN zurzeit eine sehr lebhafte Diskussion darüber, wie die Freiheit im Internet zu gewährleisten und zu gestalten ist.
Der Antrag der Linken beinhaltet einige diskussionswürdige Aussagen, wie ich bereits im Ausschuss ausführte. Dennoch beinhaltet er auch zwei Punkte, die für uns so nicht umsetzbar und zustimmungsfähig sind.
Erstens. Wir werden auch künftig keinem Gesetzesvorhaben zustimmen, das jede Filterung pauschal - ich betone: pauschal - verbietet; denn - wie eben ausgeführt - es muss auch eine Schutzfunktion möglich sein.
Zweitens. Ihre Forderung, eine Universaldienstverpflichtung für einen Internetzugang mit einer konkreten Bandbreite gesetzlich zu verankern, halten wir schlichtweg für Unsinn. Auch hier können wir nicht zustimmen, da dies eine Gleichstellung von Rundfunk und Breitband bedeuten würde. Der Staat müsste eintreten, wenn eine bestehende Lücke nicht geschlossen ist. Meine Damen und Herren, wer soll das denn finanzieren?
Ich möchte auch noch Folgendes sagen: Das Thema Zugangsfreiheit zum Internet ist viel komplexer, als dies in dem Antrag der Linken zum Ausdruck gebracht wird. Natürlich ist der Antrag durchaus ein Baustein und eine Grundlage für weitere Diskussionen oder auch Entscheidungen im Bereich der Netzpolitik. Diese Diskussion wird
zu Recht auf allen Ebenen der EU, des Bundes und des Landes geführt. Gegenwärtig wird über einen Vorschlag auf EU-Ebene diskutiert - ich zitiere -, „wonach die Einrichtung von Internetsperren nicht verpflichtend ist, sondern im Ermessen der Mitgliedstaaten steht“, nachzulesen im Ratsdokument 11987/11.
Eine derartige Festschreibung, wie von den Linken gefordert, halten wir für nicht sachgerecht. Aus diesem Grunde müssen wir sie ablehnen. Löschen statt Sperren wird schon gemacht. Es ist ein Weg. Aber wir wollen uns nicht alles versperren.
Danke schön.
Sehr verehrte Frau Kollegin Flauger und Frau Kollegin Behrens, entweder haben Sie mir nicht richtig zugehört, oder Sie wollen es nicht verstehen.
Wir sind nicht dagegen, dass keine Netzsperren vorgenommen werden. Aber wir sind dagegen, pauschal und von vornherein quasi einen Persilschein auszustellen. Wir müssen uns die Gegebenheiten und das, was gefordert ist, genau anse
hen. Ich denke, diese Debatte sollten wir unbedingt führen, und zwar zum Wohle aller.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Flauger, mein Kollege Rickert hat es gerade noch einmal sehr ausführlich dargestellt. Wenn jemand Gebührenbefreiung beantragt, hat er - in diesem Fall die Petentin - auch die Pflicht, die Bedürftigkeit nachzuweisen. Also können wir nichts anderes, als nach dem gegenwärtigen Recht zu handeln. Das heißt, etwas anderes als „Sach- und Rechtslage“ ist im Moment nicht möglich. Dementsprechend müssen wir hier so bescheiden.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Polat, ich habe vorhin während Ihres Wortbeitrages eine unbedachte Äußerung gemacht. Für diese Äußerung möchte ich mich in aller Form entschuldigen. Sie war unbedacht. Sie war unangemessen. Es tut mir aufrichtig leid.
Danke schön.
Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Januar 2010 trat das neue Niedersächsische Mediengesetz in Kraft, welches u. a. lokalen kommerziellen Rundfunk - also Fernsehen oder Radio - erlaubte. Dieses Gesetz hat seit dem ersten Tag die Medienlandschaft
hier in Niedersachsen belebt, nämlich einerseits als Wirtschaftsfaktor, andererseits bedeutet die Konkurrenz auch Vielfalt, gerade im publizistischen Sektor. Acht neue kommerzielle Fernsehangebote im Land Niedersachsen sind schon auf Sendung. Inzwischen sind noch fünf neue kommerzielle regionale Fernsehveranstalter hinzugekommen.
In diesen Tagen sprechen wir über den Haushalt und Zahlen. Dem möchte ich mich selbstverständlich anschließen. Zur Medienpolitik gehört auch, dass es eine vielschichtige Aufgabe ist. Wir fördern das Mobile Kino in Niedersachsen weiterhin mit 60 000 Euro.
Wir fördern die Digitalisierung in den niedersächsischen Kinos weiterhin mit 18 000 Euro pro Leinwand. Unsere Filmförderung über die nordmedia bleibt ein wichtiger Faktor der Kultur- und Wirtschaftsförderung im Land. Frau Behrens hat es eben gesagt: 1,7 Millionen Euro. Jeder Euro, den wir für die Filmförderung einsetzen, generiert bis zu drei weitere Euro hier in Niedersachsen. Also: Medienpolitik ist auch Wirtschaftspolitik für unser Land.
Ich nenne hier nur beispielhaft die Erfolgsserie „Rote Rosen“, die für Lüneburg einen wichtigen Tourismusbeitrag darstellt. Man braucht nur den SPD-Oberbürgermeister Mädge zu fragen, ob er darüber unglücklich sei. Ich glaube, er ist darüber sehr glücklich; denn er würde wohl nicht auf diese Serie verzichten wollen.
Schaut man einmal auf die Website www.lueneburg.de, so erkennt man, dass er auf insgesamt 103 Seiten mit Erlebnisführungen, Übernachtungspauschalen, Merchandising und Aktionen an den berühmten Sülfmeistertagen wirbt. Also: ein Wirtschaftsmotor für die Stadt und ein Aushängeschild für uns alle hier in Niedersachsen.
Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollten wir mit aller Kraft unterstützen.
Hinzu kommt, dass die nordmedia im Auftrag der Landesregierung den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Konzepte für multimediale Produkte entwickelt, u. a. in den Bereichen E-Health, Digital Cluster oder Future Media. Jedes Jahr werden hierzu 3,8 Millionen Euro aufgewendet, um Projekte voranzutreiben.
Wir als CDU-Landtagsfraktion unterstützen diese positiven Entwicklungen aktiv.
Sie sehen, meine Damen und Herren: Das Thema Medien ist vielschichtig, vielseitig, eröffnet Bereiche, denen sich das Land aktiv widmet. Dieser Erfolg wird natürlich auch durch die hervorragende Arbeit unseres Ministerpräsidenten herausgehoben; denn auch im Bereich der Medienpolitik ist er zu Hause.
Wir werden das weiterentwickeln. Frau Behrens hat gerade das Medienkompetenzkonzept angesprochen. Auch hier werden wir den Anforderungen Rechnung tragen. Der Leitfaden ist ein wichtiger Beitrag, um unsere Kinder in der sich rasant entwickelnden Medienwelt fit zu machen.
Wir werden diesbezüglich in den unterschiedlichen Ministerien insgesamt 8,53 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das heißt, es handelt sich um eine Querschnittsaufgabe. Wir werden die Stärkung der Medienkompetenz weiter vorantreiben, aber auch solche Dinge wie Projektförderungen und institutionelle Förderungen der LJS, des Vereins n-21 oder auch der Einrichtungen der Hochschulen und der Weiterbildung.
Medienpolitik ist eine breite Aufgabe. Wir sollten, meine Damen und Herren, dies genauso vorantreiben wie z. B. unsere Energiepolitik. Dort sind wir Nummer eins. In der Ernährungspolitik sind wir ebenfalls die Nummer eins. Ich hoffe, dass wir auch bald in der Medienpolitik die Nummer eins sein werden.
Danke schön.
Schönen Dank, Herr Präsident. - Herr Brammer, Sie zeigen gerade auf, wie Ihre Wahrnehmung der Betreuung und Ausstattung von Kindertagesstätten usw. ist. Können Sie mir bitte einmal beantworten, wie die Ausstattung in den Jahren 1990 bis 2003 war?
- Ich weiß, es tut weh!
Herr Lies, Sie können so schön laut schreien. Ich bin über 20 Jahre lang in diesem Bereich tätig gewesen. Ich weiß, wovon ich spreche.
Ich möchte von Ihnen, Herr Brammer, wissen: Wie sah die Ausstattung - die personelle Besetzung, die Ausbildungssituation usw. - vor 2003 aus?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zur Sozialarbeit für Kinder, für Mütter und die älteren Generationen und sind in vielen Kommunen eine unverzichtbare Einrichtung geworden. Ich glaube, das ist auch in diesem Hause Konsens.
Sie bieten niedrigschwellige Angebote für alle Generationen. Mittlerweile gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Mehrgenerationenhaus. Die Arbeit der dort ehrenamtlich Tätigen ist wertvoll und verdient unseren ausgesprochenen Respekt und unsere hohe Anerkennung. Das im Jahr 2003 initiierte Aktionsprogramm „Mehrgenera
tionenhäuser“ war eine gute Entscheidung im Hinblick auf den demografischen Wandel.
Die mittlerweile 56 Mehrgenerationenhäuser, von denen vier ohne jegliche Landes- und Bundesmittel auskommen, sind zukunftsfähig aufgestellt, haben sich etabliert, durch Verzahnung mit bestehenden Einrichtungen Synergien entwickelt und dadurch zum größten Teil ihre Existenzsicherung gewährleistet.
Bei dieser Debatte wird leider immer wieder darauf verzichtet, darauf hinzuweisen, dass die damalige Anschubfinanzierung für längstens fünf Jahre in Höhe von 40 000 Euro pro Jahr eine richtige und wichtige Entscheidung für die Häuser, für die Kommunen war. Land und Kommunen haben sich ebenfalls an diesen Kosten beteiligt. Insbesondere das Land hat noch spezielle Fortbildungsangebote zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit angeboten. Die Veranstaltungen wurden sehr positiv angenommen und bildeten die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Arbeit in den Häusern. Dennoch darf man den Blick nicht verschließen. Das tun wir auch nicht. Herr Humke, die Debatte ist bei Weitem noch nicht beendet. Das wollen wir auch nicht.
Wir als CDU begrüßen sehr, dass der Bund die weitere Finanzierung bis zum Ende des Jahres 2011 sichergestellt hat. Für 22 Häuser wird sie bis zum Jahr 2012 - das ist aus den Unterlagen des Sozialministeriums ersichtlich - gewährleistet. Außerdem hat das Bundesfamilienministerium bereits Ende Dezember verlauten lassen, dass es ein Anschlussprogramm geben wird. Das haben wir hier bereits gehört.
Am 25. Januar werden sich Bund und Land zusammensetzen, um entsprechende Finanzierungskonzepte auszuarbeiten. Die Abstimmungsgespräche werden - da bin ich ziemlich zuversichtlich - ein für unsere Mehrgenerationenhäuser positives Ergebnis haben.
Ich möchte auch nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass die vorbildliche Arbeit hier in Niedersachsen, damals von Ursula von der Leyen initiiert, durchaus beispielgebend für die ganze Bundesrepublik ist. Ich glaube, wir haben keine schlechten
Chancen, bei den Verhandlungen weitere Ergebnisse zu erzielen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Entschließungsantrag - das möchte ich ganz genau zitieren, weil das die Kardinalfrage bei dem Ganzen ist -:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, den Kommunen und den Trägern der Einrichtungen Wege zu suchen, wie die ab 2011 durch die auslaufende Modellfinanzierung des Bundes gefährdete Arbeit der von ihr selbst initiierten Mehrgenerationenhäuser durch gemeinsame Anstrengung von Land, Bund, Kommunen und Dritten fortgesetzt werden kann.“
Frau Helmhold, das geschieht bereits!
Das ist auch der Grund, warum wir den Antrag ablehnen: Er hat sich erledigt.
Im Fachausschuss haben wir klar und deutlich gesagt: Im Rahmen des Föderalismus muss es weiterhin eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern geben. Wir werden uns da nicht unbedingt etwas Neues heranziehen.
Die Landesregierung hat bereits hinreichend dargestellt, dass sie sich für unsere Mehrgenerationenhäuser in der Landesförderung weiterhin an den Vorgaben des Bundes orientieren wird. Wir denken, das ist ein guter Weg, das ist eine gute Perspektive für unsere Mehrgenerationenhäuser. Wir als CDU unterstützen diese Bestrebungen zum Wohle der generationenübergreifenden Arbeit.
Ich danke Ihnen.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Helmhold, wenn es noch keine Linie oder überhaupt noch keine Ideen geben würde, wie man das machen könnte, dann hätte man sich Ihrem Antrag anschließen können. Aber jetzt, am 25. Januar, wird der Pflock eingeschlagen. Warum sollen wir also jetzt noch einmal sagen „Liebe Landesregierung, wir fordern euch auf“, obwohl sie die Arbeit bereits macht? - Das ist doch Blödsinn!
Sie fragen nach Häusern, die gesichert sind. Da nenne ich Ihnen beispielhaft Häuser, die ohne irgendeine Förderung auskommen, nämlich beispielsweise Zeven, Lindwedel und Hannover. Wie machen die das?
- Aber es gibt sie. Sie haben sich auf den Weg gemacht. Es gibt auch andere Häuser, die durchaus sagen: Wenn wir keine Förderung mehr bekommen, dann müssen wir vielleicht an einigen Stellen abspecken, um unser Angebot aufrechtzuerhalten. - Aber das grundsätzliche Aus steht doch gar nicht zur Debatte. Was zur Debatte steht, ist die Anschlussfinanzierung. Ich denke, mit dem Anschlussprogramm sind wir auf einem guten Wege. Das sollten wir jetzt abwarten. Es sind noch knapp 14 Tage. Ich glaube, die Landesregierung wird das schon machen.
Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! „100 Jahre Internationaler Frauentag. Frauenrechte voranbringen - Erfolge und Rückschritte der niedersächsischen Frauenpolitik auswerten“: Liest man die Überschrift, so ist man durchaus positiv eingestellt. Aber wenn man einmal genauer hinschaut, stellt man fest: Das wird schon gemacht, das Auswerten und die genaue Betrachtung von Erfolgen und Rückschritten. Ich verweise dazu nur auf den dritten Bericht des IES.
Wir haben den Antrag nach seiner Einbringung sehr genau beleuchtet. Wir sind in die Beratung gegangen und haben uns eingehend damit auseinandergesetzt und auch intensiv diskutiert. Aber wie ich bereits am 11. November 2010 in der Beratung angemerkt habe, sagt Ihr Antrag eigentlich nichts Neues und hilft uns auch nicht weiter, weil bereits alles im Fluss ist. Das möchte ich hier gern im Einzelnen begründen.
Erstens: Wiedereinrichtung des Frauenministeriums. Am 30. März 1998 beschloss die damalige SPD-geführte Landesregierung, das Frauenministerium aufzulösen und eine zusätzliche Abteilung „Frauen“ einzurichten. Ziel war es, die Verwal
tungsreform auch durch eine Reduzierung der Zahl der Ministerien voranzubringen. Man vertraute damals wie bis heute zu Recht darauf, dass die Querschnittsaufgabe durch das Sozialministerium sachgerecht wahrgenommen wird.
Zur Erinnerung: Im Juni berieten wir über den Antrag der Grünen zur Bildung eines Gleichstellungskabinetts. Wir haben diesen Antrag aus den vorgenannten Gründen abgelehnt; denn die Forderung, Fragen der Gleichstellung ressortübergreifend im Kabinett zu behandeln, ist schon längst gängige Praxis und, gemessen an der Wichtigkeit und Bedeutung, bereits dem Staatssekretär unterstellt.
Zweitens: Forderung nach einer Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden ab 10 000 Einwohnern. Liebe Frau Flauger, vielleicht schauen Sie einmal in das Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg, der am 13. März 1996 genau diese Regelung in der Niedersächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung gekippt hat. Warum hat er diese Regelung gekippt? - Ich zitiere aus der Urteilsbegründung, in der es heißt, dass es den Kommunen mit bis zu 20 000 Einwohnern aufgrund ihrer geringen Finanzkraft nicht zugemutet werden könne, hauptamtliche Frauenbeauftragte zu bestellen. - Also auf gut Deutsch: nicht zulässig.
Es sind also nicht immer nur CDU und FDP!
Drittens: Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft. Ich habe bereits am 11. November letzten Jahres ausgeführt, dass es kontraproduktiv ist, die verpflichtende Quote dort einzuführen. Es gibt viele positive Beispiele, dass sich die Wirtschaft längst auf den Weg gemacht hat, z. B. die Telekom oder Banken. Schade, mein Kollege Dieter Möhrmann ist jetzt gerade nicht im Saal.
Wir haben in der letzten Woche einen Parlamentarischen Abend der Kreissparkasse Walsrode besucht. Diese sucht händeringend Frauen für Führungspositionen. Sie sind aber nicht verfügbar. Auch das muss man mal zur Kenntnis nehmen. Ich glaube, da sage ich nichts Falsches, lieber Herr Kollege.
Ich habe in der Sitzung im November auch gesagt: Das Beispiel Norwegen ist nicht immer unbedingt positiv; denn Bestimmungen des Gesetzes werden teilweise umgangen. Das sollten wir auf keinen Fall zulassen.
Wir sollten Projekte wie das Mentoringprogramm „Fit für Führung“ des Sozialministeriums unterstützen. Wir sollten natürlich auch weiterhin die Privatwirtschaft beobachten.
Viertens: Das NGG ist im Dezember 2010 verabschiedet worden. Seit dem 1. Januar 2011 ist es in Kraft und wird zum 1. Juli 2012 evaluiert. Dieser Punkt ist also erst einmal erledigt.
Fünftens: Förderung von Kleinstprojekten. Frau Flauger, auch hierzu muss ich Ihnen sagen: Die Frauenprojekte werden nach wie vor aus der Titelgruppe 61 gefördert. Da brauchen Sie nur im Haushaltsplan nachzuschauen. Darin sind Maßnahmen wie Mentoringprogramme für Frauen in der Politik oder Freizeit, für überforderte Mütter mit Migrationshintergrund usw. enthalten. Es ist also alles im Fluss, und im Sinne der Haushaltskonsolidierung müssen wir den Haushalt natürlich auch irgendwo immer im Blick behalten.
Sechstens. Das mit dem Zukunftstag hat sich bereits im November-Plenum erledigt. Die Problematik ist erkannt. Das Kultusministerium arbeitet daran. Wir als CDU-Fraktion sind zuversichtlich, dass hier eine Verbesserung eintritt.
Wir als CDU-Fraktion haben uns - das habe ich eingangs schon gesagt - sehr eingehend mit Ihrem Antrag beschäftigt. Wir haben jeden einzelnen Punkt reflektiert. Leider sind wir zu keinem anderen Ergebnis gekommen als bereits im November 2010. Es gibt nichts Neues. Auswerten und Evaluieren - das macht die Landesregierung kontinuierlich. Kurzum: Das ist leider ein polemischer Aufschlag zum 100. Jahrestag.
Danke schön.
Liebe Frau Flauger, gegen das Argument der Rollenzuweisung muss ich mich ein wenig wehren, und zwar aus einem einfachen Grund: Wir hatten natürlich einmal eine alte Rollenzuweisung, aber
ich glaube, wir haben diese Zeit schon längst überwunden,
wenn ich sehe, wie sich Frauen heute im Berufsleben etabliert haben. Denken Sie doch bitte einmal 20, 30 Jahre zurück. In den 70er-Jahren war es noch möglich, dass der Mann den Arbeitsvertrag der Frau kündigen konnte. Es hat sich einiges geändert.
Ich glaube, dass die nächsten Generationen - da müssen Sie auch einmal zuhören - ganz anders dastehen werden als heute.
Außerdem handelt es sich nicht nur um vereinzelte Unternehmen. Ich nenne als Beispiel einmal das Unternehmen Dow Chemical in Bomlitz und in Stade. Solche Unternehmen gehen ganz gezielt in die Schulen, um bei jungen Frauen oder Mädchen Interesse für die MINT-Berufe zu wecken, damit sie ein entsprechendes Studium aufnehmen oder in eine entsprechende Ausbildung gehen. Ich glaube, das wird dazu beitragen, dass Frauen immer mehr in Führungspositionen kommen.
Sie haben Zahlen genannt. Ich kann Ihnen auch einmal vorlesen, was das IWD dazu ausführt:
„Ein weiteres Indiz dafür, dass Frauen in Zukunft vermehrt Betriebe leiten werden, lieferte das Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln, in einer Studie für das Bundesfamilienministerium, welches sich mit der Unternehmensnachfolge durch Frauen beschäftigte.“
Also, auch da ist etwas im Kommen. Deswegen sollten wir doch jetzt erst einmal gucken. Wir sollten das begleiten. Ich denke, da sind wir auf einem guten Weg.
- 30 Jahre brauchen wir nicht mehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gewalt ist in jeder Form abzulehnen.
Gewalt gegen Frauen ist besonders verachtenswert. Wir alle sind gefordert, Frauen und deren Kinder in jeglicher Form vor Gewalt zu schützen.
Das Land Niedersachsen hat innovative Maßnahmen geschaffen. Ich kann es beispielhaft aufzählen: die Aktionspläne I und II gegen Gewalt, „Wer schlägt, muss gehen!“, das Krisentelefon, die Beratungs- und Interventionsstellen - kurz BISS genannt - sowie die 41 Frauenhäuser, 34 Beratungsstellen und drei Mädchenhäuser.
Es ist nach wie vor Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und deren Kindern angemessen und ausreichend zu helfen, meine Damen und Herren.
Im Antrag der Linken wird erstens gefordert - ich zitiere -,
„zur mittelfristigen finanziellen Absicherung der... genannten Einrichtungen mindestens den Bestandschutz in der aktuellen Höhe bis zur Neufestlegung der Förderrichtlinie zu gewähren“.
Meine Damen und Herren, dies ist mit der heutigen Verabschiedung des Haushalts gewährt worden.
Also hat sich unseres Erachtens dieser Antrag erledigt.
Wie auch in den vergangenen Jahren möchte ich einmal auf das Vorgehen hinweisen. Ich weiß nicht, ob Sie in der Gemeinde- oder der Kreistagspolitik bewandert sind. Es ist immer so, dass eine Verwaltung oder ein Ministerium einen Haushaltsplanentwurf vorlegt. Dieser Plan wird in den Parteien diskutiert, politisch wie auch technisch. Erst dann - möglicherweise ergibt sich irgendetwas anderes und es bestehen andere Überlegungen -, wird der Haushaltsplan - so wie wir es heute getan haben - beschlossen. Vorher kann man Vorschlä
ge machen bis zum Gehtnichtmehr. Man muss sie nicht annehmen.
Wir, die Fraktionen von CDU und FDP, haben, nachdem wir den Haushaltsplanentwurf gelesen hatten, sofort gesagt: Die 280 000 Euro kommen rein. - Das war Konsens. Darüber wurde überhaupt nicht mehr diskutiert. Infolgedessen sind wir auch froh darüber, dass es heute so beschlossen worden ist, meine Damen und Herren.
Zweitens wird in dem Antrag gefordert - ich zitiere wieder -,
„in die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie die Träger und Verbände dieser Einrichtungen vollständig einzubeziehen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier kann ich mich eigentlich nur wiederholen. Bereits am 25. August 2010 haben wir im Fachausschuss nach der Unterrichtung durch das Sozialministerium abgesprochen, dass wir Mitte 2011 die überarbeitete Förderrichtlinie erhalten.
- Frau Twesten, hören Sie ruhig einmal zu.
Selbstverständlich wird sie unter Einbindung von Trägern und Verbänden erarbeitet. Die Träger und Verbände haben jetzt eine Frist bis zum 31. März 2011 bekommen, um ihre Dinge vorzulegen, damit dies dann auch in die Beratung und in die Förderrichtlinie einbezogen werden kann. Das sollten wir abwarten. Insofern ist auch dieser Punkt überflüssig, weil alles im Fluss ist.
Wir werden im Ausschuss natürlich auch ausgiebig darüber diskutieren, wie denn ab 1. Januar 2012 für unsere Frauenhäuser und unsere Beratungsstellen durch die novellierte Förderrichtlinie das Ungleichgewicht zu minimieren ist und eine finanzielle Sicherheit zu bieten sein wird.
Wir werden es an die Bedarfe anpassen. Ich bin mir sicher, dass wir auch zu einer guten Lösung kommen werden.
Zu Ihrem Antrag kann ich nur Folgendes sagen - wir werden ihn ablehnen -: Sie versuchen hier einen großen polemischen Aufschlag. Leider ist er aber zum Rohrkrepierer geworden.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, Sie haben mir gar nicht zugehört.
Diese Übergangsregelung ist 2007 eingestellt worden. Es ist richtig, dass seit 2007 manche Frauenhäuser überlegen müssen, wie sie sich besser aufstellen können. Es gibt sehr unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten, und es gibt auch sehr unterschiedliche Bedarfe, und es gibt auch sehr unterschiedliche Belegungszahlen. In manchen Frauenhäusern beträgt die Belegung maximal 12 bis 17 %. In anderen Frauenhäusern dagegen gibt es Belegungszahlen von 89 oder 92 %. Daran sieht man doch, dass es zwischen den Häusern Ungleichgewichte gibt. Daran müssen wir doch arbeiten! Wir müssen auch einmal prüfen, welche Klientel diese Frauenhäuser aufnehmen. Manchmal sind es die kleinen Familien mit einem Kind oder zwei Kindern, und manchmal sind es Frauen mit vier oder fünf Kindern.
- Oder noch mehr! Selbstverständlich!
Infolgedessen müssen wir doch die Bedarfe anpassen.
Jetzt haben wir doch die Chance, die Förderrichtlinie zu überarbeiten. Das ist im Fluss, das wird gemacht. Herr Humke-Focks, ich habe sehr guten Kontakt zu Frauenhäusern. Ich kenne auch das Frauenhaus bei mir vor Ort sehr gut. Sie können sicher sein: Ich kenne die Problematik.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Frau Groskurt, ich will eigentlich gar nicht viel dazu sagen, aber ich finde Ihre Unterstellungen schon anmaßend und unverschämt.
- Das sind keine Fakten, Frau Modder. Das können Sie überhaupt nicht nachweisen. - Sie treten nur mit Polemik und mit irgendwelchen Beschimpfungen hier auf, genauso wie gestern Ihre Kollegin Frau Schröder-Ehlers. Sie bringen keine Fachlich
keit in die Diskussion, sondern es geht darum, immer nur draufzuhauen.
Das haben unsere Frauenhäuser nicht verdient.
Wir sollten uns um ein vernünftiges Konzept bemühen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel war es im Jahre 1994, Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen. Deswegen war es auch
ein richtiger und wichtiger Schritt, das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz und den Verfassungsauftrag entsprechend umzusetzen. Es haben sich aber im Laufe der Jahre einige Umsetzungsdefizite gezeigt, die wir jetzt mit der Gesetzesnovellierung beseitigen wollen.
Erstens. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist als gleichrangiges Ziel in die Novelle aufgenommen worden.
Zweitens. Die Vorschriften für die gleichberechtigte Beteiligung, das Diskriminierungsverbot und die Regeln zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gelten gleichermaßen für Frauen und für Männer.
Drittens. Die Frauenbeauftragten in den Dienststellen des Landes werden zu Gleichstellungsbeauftragten und können u. a. auch Ansprechpartnerinnen für Männer sein. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit - das ist geltendes Recht, und das bleibt auch so -, im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Maßnahme zu beanstanden.
Viertens. Die Gleichstellungspläne dienen der Bestandsaufnahme, der Definition von Zielen und selbstverständlich auch ihrer - jetzt verbindlichen - Umsetzung. Sie werden künftig alle drei Jahre überprüft. Der nächste Bericht wird jetzt schon auf Juli 2013 terminiert, um auch hier zeitnah zu überprüfen, ob mit der Gesetzesnovellierung die Ziele der Frauenförderung und des Gender Mainstreaming eingehalten werden.
Fünftens. Das Gesetz wird schlanker. Detailregelungen werden abgebaut. Dienststellen mit weniger als 50 Beschäftigten - dies entspricht ca. 120 kleinen Landesdienststellen - sind künftig nicht mehr verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Gleichstellungspläne aufzustellen. Aber diese Aufgabe werden künftig die Beauftragten der nächst höheren Dienststellen übernehmen.
Sechstens. Die Absenkung der Quote auf 45 % ist dem geltenden Recht geschuldet. Wie uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eingehend im Fachausschuss erklärt hat, besteht bei einem Festhalten an der 50-%-Quote ein permanenter Handlungsbedarf. Auch bei nahezu paritätisch besetzten Dienststellen bestünde hier ein Handlungsbedarf. Stattdessen wird sich jetzt aber jede einzelne Dienststelle ein dienststellenbezogenes Ziel setzen, das zeigt, inwieweit sie während der
Laufzeit eines Gleichstellungsplans die Repräsentanz von Frauen vorantreiben möchte. Diese Regelung ist jetzt verbindlich
für Personalentwicklung und auch für Auswahlentscheidungen. Das, meine Damen und Herren, ist modernes Management.
Die Verbindlichkeit ist auch in der Verbandsanhörung sehr begrüßt worden, meine Damen und Herren.
Leider gehen hier die Meinungen zwischen Regierungsfraktionen und Opposition auseinander,
obwohl sich die Opposition sonst allen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes angeschlossen hat. In diesem wichtigen Punkt ist sie den Empfehlungen nicht gefolgt, was sehr bedauerlich ist.
Siebtens. Die Förderung der Frauen bleibt weiterhin vorrangiges Ziel. Wir halten an der Quote fest, haben dem Antidiskriminierungsgesetz aber gleichwohl Rechnung getragen, indem wir einen entsprechenden Querverweis in die Gesetzesnovellierung aufgenommen haben. Eine Doppelung wäre überflüssig.
Meine Damen und Herren, wir wollen der heutigen Situation der Frauen gerecht werden und die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung entsprechend den europäischen Richtlinien umsetzen. Aus diesem Grunde legen wir den Entwurf für ein modernes und zukunftsorientiertes Gesetz vor, das einen unverzichtbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf leistet und der Gleichstellungspolitik Rechnung trägt. Es wäre schön, wenn alle unserem Gesetzentwurf zustimmen würden.
Die SPD-Fraktion hat in ihrem Gesetzentwurf lediglich über eine Änderung des § 26 eine Entfristung beantragt. Das aber war uns zu wenig.
Zu dem Änderungsantrag von SPD, Grünen und Linken vom 30. November 2010 kann ich nur sagen: Zwei Jahre Zeit gehabt, zu spät gefolgt, rückwärtsgerichtet, nicht zukunftsorientiert. - Deshalb ist dieser Änderungsantrag abzulehnen.
Wie schon so oft haben Sie sich auch jetzt wieder hinter einen fahrenden Zug geworfen.
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „100 Jahre Internationaler Frauentag“ - im ersten Moment habe ich als Leserin gedacht: Oh, schön! Bekommen wir vielleicht einmal neue Informationen, neue Entwicklungen, einen neuen Sachstand?
Doch was musste ich feststellen? - In dem Antrag waren keine neuen Informationen zu lesen. Noch dazu wurde er eigentlich zu früh eingebracht; denn den 100. Geburtstag haben wir noch nicht. Wie Frau Helmhold sehr treffend bemerkt hat, bringt es Unglück, den Geburtstag früher zu feiern. Das wollen wir in der Frauenpolitik doch wohl nicht.
Wenn man sich etwas näher mit dem Antrag befasst, muss man feststellen, dass er bereits am 8. Juni angekündigt worden ist. Ich zitiere aus dem Plenarprotokoll vom 8. Juni, als Frau König sagte:
„Es muss wieder ein Frauenministerium eingerichtet werden, das alle Kabinettsvorlagen überprüft und ein Vetorecht hat. Nur so kann auch einmal ein Haushalt hier im Land Niedersachsen frauengerecht gestaltet werden.“
- Freuen Sie sich nicht zu früh!
Zur Erinnerung: Im Juni berieten wir über den Antrag der Grünen auf Bildung eines Gleichstellungskabinetts. Wir haben diesen Antrag aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt,
nämlich weil die Forderung - hören Sie bitte genau zu, Frau Flauger! -, Fragen der Gleichstellung im Kabinett ressortübergreifend zu prüfen, längst gängige Praxis ist. Aufgrund der Wichtigkeit und
Bedeutung dieser Aufgabe ist sie bereits jetzt dem Staatssekretär zugeordnet.
Liebe Frau König, ein Antrag wird nicht unbedingt dadurch besser, dass er - in abgeänderter Form, gespickt mit zusätzlichen Forderungen oder mit einer irreführenden Überschrift versehen - immer wieder neu eingebracht wird. Denn im Grundsatz geht es Ihnen ja um die Einrichtung eines neuen Frauenministeriums.
Aber nun möchte ich zu Ihren inhaltlichen Punkten kommen.
Erstens. Der Einrichtung eines Frauenministeriums könnten wir nur zustimmen, wenn die Frauenpolitik in diesem Lande ins Hintertreffen geraten wäre. Da arbeiten Sie nur mit Polemik und mit Unterstellungen. Ich verweise da einfach auf den Projektbericht des IES, der ganz klar aufzeigt, dass die Frauenanteile erhöht sind.
Denken Sie kurz noch einmal an die Antwort auf die Mündliche Anfrage von heute Nachmittag, als unsere Ministerin in beeindruckender Art und Weise klargestellt hat, dass die Frauenpolitik ihr ein wichtiges Anliegen ist! Angesichts dessen denke ich, das ist auf einem guten Wege.
Zweitens. Die hervorragende Arbeit unserer Gleichstellungsbeauftragten auf allen Ebenen - in den Kommunen, in den Landkreisen, in den Ministerien - zeigt, dass die Qualität der Frauenpolitik garantiert ist.
Eine Stellenerhöhung halte ich deswegen im Moment nicht für erforderlich.
Drittens. Gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu formulieren, ist unseres Erachtens ein eher kontraproduktiver Weg. Warum? - Die Wirtschaft hat längst erkannt - ich verweise da auf die Telekom -, dass Frauen in Führungspositionen gar nicht mehr wegzudenken sind. Vielmehr sieht man, dass sie häufig die besseren Abschlüsse und die bessere Fach- und Sachkompetenz mitbringen. Wir denken, dass sich die Zahl der Frauen in Führungspositionen auch aufgrund des Fachkräftemangels bereits in den nächsten zehn Jahren deutlich erhöhen wird.
Angelehnt an die Begründung Ihres Antrages, möchte ich Ihre Beispiele aus den skandinavischen Ländern auf den Prüfstand stellen. Dazu möchte ich von einer sehr aktuellen Sendung berichten: „Hart aber fair“ vom 3. November 2010. Daraus zitiere ich, weil Sie kritisiert haben, dass wir nicht genug von der Reise nach Norwegen mitgenommen hätten:
„Wahr ist: In Norwegen sind 40 % der Topmanager in den Führungsgremien privater Aktiengesellschaften Frauen. Der Grund: Ende 2003 wurde ein Gesetz verabschiedet, das eine Quote für Frauen vorschreibt.
Wahr ist aber auch: Bereits 2002 war die Frauenquote in der Diskussion. Fast jede dritte private Aktiengesellschaft, die seither ihre Börsennotierung aufgegeben hat, begründete dies u. a. mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frauenquote.“
„Denn Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, müssen die Quote auch nicht erfüllen. Die Unternehmen umgehen die Quote also mit einem Trick, ganz legal. Und: Das Gesetz hat auch dazu geführt, dass eine Elite von rund 70 Frauen 300 Posten auf sich vereint. In Norwegen heißen diese Frauen deshalb Goldröcke.“
Das kann doch wohl nicht unser aller Ziel sein, meine Damen und Herren.
Viertens. Zu Ihrer Einlassung zum NGG: Wir sind in der Beratung. Diese werden wir demnächst - hoffentlich mit einem breiten Konsens - abschließen können. Das sollten wir auf jeden Fall abwarten.
Fünftens. Zur Erhöhung der Förderung der Frauenprojekte kann ich nur sagen: Solange wir uns im Rahmen einer nachhaltigen und weitsichtigen Haushaltskonsolidierung bewegen, werden selbstverständlich Frauenprojekte gefördert. Ein Mehr kann es nicht geben und würde uns auch vor die Frage stellen: Wem nehmen wir etwas weg? - Diesen Finanzierungsausgleich sind Sie uns leider schuldig geblieben.
Zu den Punkten 6 und 7 haben wir heute unter Tagesordnungspunkt 28 bereits ausreichend diskutiert. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Wir sollten im Fachausschuss sachlich darüber beraten - im Sinne unserer Frauen. Ich würde mich freuen, wenn wir dort endlich einmal einen Frauenkonsens finden würden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist leider kein Einzelphänomen. Wie ich schon im letzten Jahr zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dargestellt habe, ist jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt durch einen Lebenspartner betroffen.
Aber auch andere Phänomene, die im Antrag der Fraktion der Linken dargestellt werden - Stichwort K.-o.-Tropfen -, sind ernst zu nehmende Bedrohungsumstände. Auch hier gilt, dass wir weiterhin Aufklärung und Unterstützung gewähren müssen. Dies zeigen auch mehrere umfangreiche Studien, die u. a. vom Bundessozialministerium in Auftrag gegeben wurden.
Das Land Niedersachsen hat bereits seit Jahren innovative Maßnahmen ergriffen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich nenne beispielhaft die Aktionspläne gegen Gewalt I und II, das Programm „Wer schlägt, muss gehen!“, das Krisentelefon, die Beratungs- und Interventionsstellen, BISS, sowie die Förderung der Frauenhäuser und Beratungsstellen.
Gerade Gewalt im sozialen Nahbereich ist meist kein einmaliges Ereignis. Häufig wiederholt sie sich und eskaliert mit der Zeit mit Blick auf Häufigkeit und Intensität. Nach wie vor ist es Aufgabe von Staat und Gesellschaft, Gewalt vorzubeugen und betroffenen Frauen und ihren Kindern angemessen und ausreichend zu helfen.
Hierbei sind wir alle vollkommen d’accord: Das ist unser aller Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg. Deswegen sind wir auch gemeinsam mit Vertreterinnen aus Beratungsstellen und Frauenhäusern immer wieder im Gespräch und werden solche Gespräche auch weiterhin führen.
In dem Antrag der Fraktion der Linken wird die Landesregierung erstens aufgefordert,
„zur mittelfristigen finanziellen Absicherung der oben genannten Einrichtungen mindestens den Bestandsschutz in der aktuellen Höhe bis zur Neufestlegung der Förderrichtlinie zu gewähren,“
Herr Humke-Focks, die Haushaltsberatungen stehen an. Wir wissen um diese Problematik. Seien Sie gewiss, wir werden genauso wie im letzten Jahr eine Lösung finden, um die Frauenhäuser und ihre wertvolle Arbeit existenziell zu sichern.
Zweitens wird die Landesregierung in dem Antrag aufgefordert,
„in die Entwicklung einer neuen Förderrichtlinie die Träger und Verbände dieser Einrichtungen vollständig einzubeziehen.“
Dazu sage ich nur: Wir haben bereits im Fachausschuss durch die Unterrichtung des Sozialministeriums am 25. August abgesprochen, dass wir Mitte 2011 die Förderrichtlinien überarbeiten werden. Dies sollten wir auch mit der gebotenen Sorgfalt tun, immer im Sinne der zu schützenden Frauen und ihrer Kinder und selbstverständlich auch unter Einbeziehung der Träger und Verbände.