Protokoll der Sitzung vom 20.02.2009

grund eines Beschlusses des Rates der Stadt. Dabei bestand übrigens keinerlei Zusammenhang mit der gesunkenen Landesförderung.

Bei den Beratungsstellen gilt stets der Grundsatz, dass diese von Kommunen mitfinanziert werden, und zwar in Form von Bar- oder Sachleistungen. Dieser Grundsatz soll auch weiterhin gelten. Für die Beratung vor Ort bedeutet dies, dass bei der Einrichtung neuer Beratungsstellen besonders die Kommunen gefragt sind.

Es ist richtig, dass in verschiedenen Beratungsstellen das Angebot in Bezug auf Öffnungszeiten und Themen unterschiedlich groß ist. Besonders einige kleinere Beratungsstellen sind nur stundenweise geöffnet und können eine Beratung nicht zu allen Spezialthemen anbieten. Dennoch sind die Angebote der VZN landesweit verfügbar. Aufgrund der gut ausgebauten Beratung per Telefon und E-Mail kann jeder diese Angebote in Anspruch nehmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Kollegin Flauger von der Fraktion DIE LINKE möchte zwei Zusatzfragen stellen. Dazu erteile ich ihr das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Sehen Sie die akute Notwendigkeit zu einer verstärkten Verbraucherberatung in den Bereichen Telekommunikation, Internet, Energieverträge, Finanzdienstleistungen und Anlageberatung? Und ich frage Sie: Welche Maßnahmen werden getroffen, um in diesen Bereichen eine wirtschaftlich unabhängige Beratung zu gewährleisten?

Herr Minister Ehlen, bitte!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Flauger, wir haben in den vergangenen Jahren, in der Zeit, seitdem wir die Verantwortung haben, feststellen können, dass sich die gesamte Beratungsleistung viel mehr in die elektronischen Medien verlagert hat. Das heißt, dass sich die Anzahl derer, die sich über Telefon oder Internet beraten lassen, etwa

verzehnfacht hat. Ich kann Ihnen die genaue Zahl gerne nennen, wenn Sie Wert darauf legen; ich kann das nachforschen lassen.

Es ist in der Tat so, dass wir nicht an allen Stellen für jedes Spezialgebiet einen Fachmann vorhalten können, der vielleicht nur sehr selten gefordert ist. Das erklärt wahrscheinlich auch die große Breite der Beratung über die elektronischen Medien, und deshalb ist dieser Verbund über die elektronischen Medien eine ganz tolle Sache. Man kann sich z. B. von Braunschweig nach Osnabrück verbinden lassen und bekommt dort seine speziellen Fragen kompetent beantwortet. Dies gilt insbesondere auch für die Bereiche der Energie- und Finanzdienstberatung.

Vielen Dank. - Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Herzog von der Fraktion DIE LINKE.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Die zweite Frage ist nicht beantwortet worden!)

Herr Präsident! Herr Minister Ehlen, Sie haben eben gesagt, dass es Sache der Kommunen sei, eine Verbraucherzentrale einzurichten, auch bezüglich ihres Anteils an der Finanzierung. Meine Frage: Stuft die Landesregierung diese Dienstleistung als eine freiwillige Aufgabe ein, und wird sie dementsprechend defizitären Kommunen eine solche Einrichtung untersagen?

Herr Minister Ehlen, bitte!

(Heinz Rolfes [CDU]: Das muss der Innenminister beantworten!)

Herr Präsident! Herr Kollege Herzog, um vielleicht noch einmal darzustellen, wie die Kommunen eingebunden sind: In der Regel besteht die Sachleistung in der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten, oftmals im Rathaus oder in einer Informationsstelle der Kommune. Die Frage, ob irgendwann einmal einer Kommune untersagt worden ist, diese letztendlich freiwillige Leistung zu erbringen, weil sie den Haushalt nicht ausgleichen kann, kann ich kaum beantworten. Dazu müsste ich eine Anleihe beim Innenminister machen. Aber diese Frage war

nicht zu erwarten. Vielleicht kann ich das im Nachhinein klären.

Zu der Frage von Frau Flauger, die ich eben vielleicht übersehen habe, inwieweit die Unabhängigkeit gewährleistet ist: Die Unabhängigkeit ist, meine ich, zum allergrößten Teil gewährleistet. Sie können sicherlich eine Liste von kompetenten Betrieben anfordern, die bei Ihnen irgendeine Dienstleistung machen könnten. Aber es ist nicht so, dass sie sagen: Die und die Firma macht das und das, und die nehmen Sie mal. - Da wird Unabhängigkeit schon großgeschrieben. Ich glaube, wenn das anders wäre, dann könnten wir den Laden gleich zumachen. Es wäre nicht im Sinne des Erfinders, speziell Werbung für den einen oder anderen zu machen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Zimmermann von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass in Niedersachsen sehr viele Menschen von Arbeitslosengeld II leben oder aus anderen Gründen über wenig Geld verfügen, stelle ich der Landesregierung die Frage: Wie wird eine zügige, schnelle und umfassende Beratung für alle Bevölkerungsschichten sichergestellt?

Herr Minister Ehlen!

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegin Zimmermann, es ist vom Ansatz her - ich meine, dass ich den auch so vorgetragen habe - in der Gebührenordnung vorgesehen, dass keine Gebühren in Höhen anfallen, die niemand bezahlen kann. Das ist das eine.

Auf der anderen Seite muss man sich natürlich auch fragen, ob jede Frage letztendlich beantwortet werden soll, kann, muss, wie konkret und wie wichtig sie auch ist. Deshalb gibt es ja die Gebührenordnung. Wir sind im Moment dabei, zu evaluieren. 2010, also zwei Jahre nachdem das Gesetz in Gang gekommen ist, wollen wir feststellen, wie wir

mit den Zahlen der Gebührenordnung auf die Reihe kommen.

Dazu gehört eigentlich auch die Frage - Sie hatten gefragt, ob das zügig geht -, ob der Monat von der Fragestellung bis zur Antwort, der da vorgesehen ist, bei der Komplexität der Fragen auf Dauer einzuhalten ist. Wenn nicht, müssen wir uns auf Bundesebene noch einmal darüber unterhalten, wie das gehen soll. Also: Muss der Umfang der Fragen reduziert werden, oder kann man irgendwelche Instrumente einbauen, damit auch eine längere Beantwortungszeit möglich ist?

(Zustimmung bei der CDU - Unruhe)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, da nach wie vor offenbar erheblicher Gesprächsbedarf in den Fraktionen besteht, weise ich nur darauf hin, dass man diesen auch außerhalb des Plenarsaals erfüllen kann. Jedenfalls sollte der Ablauf der Sitzung dadurch nicht gestört werden. Es ist meine Bitte, dass etwas mehr Ruhe einkehrt.

Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass man für Verbraucherberatung Fachleute braucht, die sich in die Themenfelder, die die Verbraucher interessieren, über einen längeren Zeitraum einarbeiten und sich auch ständig auf der Höhe der Informationen halten, wie die Landesregierung bei den stark abgesenkten institutionellen Mitteln für die Verbraucherzentrale ein qualifiziertes, unabhängiges und flächendeckendes Beratungsangebot für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Niedersachsen vorhalten will. Projektmittel können ja ganz offensichtlich nicht für solche Beratungskapazitäten genutzt werden, weil sie jährlich wechseln.

Herr Minister Ehlen!

Herr Präsident! Herr Kollege Hagenah! Es ist ein bisschen anders. Wir haben nicht laufend wechselnde Besetzungen in den Verbraucherinformationszentralen. Vielmehr ist da auch Kontinuität drin.

Die Schwerpunktthemen, die ich vorhin in der Antwort genannt habe, wachsen und entwickeln sich über Jahre. Nehmen wir einmal die Energieberatung! Ich glaube schon, dass wir da sehr gut aufgestellt sind, weil nicht nur Landesprogramme, sondern auch Bundesprogramme, Programme des Handwerks usw. nacheinander auf den Weg gebracht wurden und in der Konsequenz auch ineinandergreifen. Von daher ist die nötige Kompetenz schon da.

Man muss auch einmal nach vorne gucken. Ich nehme an, dass wir die wachsenden Anforderungen bei der Ausbildung unserer Berater letztendlich berücksichtigen und dass sie sich stets auf dem neuesten Stand halten.

Zu der Frage nach der Finanzierung: Sie stellen nun die institutionelle Förderung infrage.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Nein! Sie ist zu gering!)

- Bei mir ist es so angekommen. Wir können uns darüber einigen. - Wir müssen auf allen Ebenen der Beratung versuchen - das ist eine europäische Vorgabe -, von der institutionellen Förderung möglichst wegzukommen und in die Projektförderung zu gehen.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Das fordert die EU?)

Es ist keine große Kunst, sich mit Projekten letztendlich auch die einzelnen Beratungssegmente freizuschaufeln. Das kriegen die vor Ort sehr viel besser hin, als der eine oder andere hier im Raum zu glauben vermag.

(Zustimmung bei der CDU)

Da gibt es kein Manko. Jeder sagt - egal wo -: Ich brauche mehr Geld. - Aber wir stellen fest, dass die Qualität darunter nicht gelitten hat.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege HumkeFocks von der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Ehlen, ich möchte fragen, was die Landesregierung jetzt, nach dem Vorlauf der Einführung des Gesetzes, gegen die nach wie vor existierenden Telefongeschäfte macht.

Herr Minister Ehlen!

Herr Präsident! Herr Kollege Humke-Focks, das sind Dinge, die wir nicht alleine zu entscheiden haben, sondern die auf Bundesebene ihre Regelung zu finden haben. Ich bin der Meinung, dass dies auf der Ebene der Datenschutzgesetze eingebracht und verarbeitet werden muss, damit die Freiheit des Einzelnen hier nicht der Willkür von „Beratungsanbietern“ ausgesetzt ist.

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Oetjen von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben dargestellt, dass das Verbraucherinformationsgesetz von den Beteiligten sehr unterschiedlich ausgelegt wird und dass eine Evaluierung vorgesehen ist. Ich hätte gern gewusst, wie sich Niedersachsen in diese Evaluierung einbringt und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Gesetzes da vorgesehen sind.

Herr Minister Ehlen!

Herr Präsident! Herr Kollege Oetjen, ich habe vorhin vorgetragen, dass im Jahr 2010 eine Evaluierung der jetzigen Vorgaben stattfinden soll. Auf der einen Seite schält sich heraus - das habe ich eben schon angedeutet -, dass die Fristen von vier Wochen bzw. einem Monat bei normalen Anfragen scheinbar nicht ausreichen. In der Regel ist es nicht so, dass eine Institution allein bei einer Anfrage erschöpfend Auskunft geben kann. Meistens ist es erforderlich, Dritte mit einzubinden. Nach der Arbeitslage wird von Niedersachsen sicherlich ein Antrag auf Verlängerung der Fristen zu erwarten sein.

Auf der anderen Seite müssen wir auch die Rechte derjenigen berücksichtigen, auf die sich die Anfragen beziehen - Unternehmen usw. Wir müssen sehen, dass die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, nicht unmöglich wird, indem wir Namen, Adressen und Ergebnisse veröffentlichen. Das ist auch wichtig. Es gibt zum einen das Verbraucherinformationsgesetz. Aber wir müssen zum anderen